12. März 2012  

Willkommen zur Ausgabe Nr. 1 / 2012 der EBR-News.

 

Die Akademie für Europäische Betriebsräte (EWC Academy)

informiert Sie rund um den Europäischen Betriebsrat und angrenzende Themen.

 

Die EBR-News erscheinen viermal jährlich.

Weitere Ausgaben finden Sie im Newsletter-Archiv.

     

Zum Ausdrucken können Sie diese Ausgabe der EBR-News als pdf-Datei downloaden.

 

 

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  1. Wo hat die zentrale Leitung ihren Sitz?
 
 

US-Automobilzulieferer wirft juristische Grundsatzfrage auf

 

Voraussichtlich am 11. Mai 2012 steht vor dem Arbeitsgericht Köln die Frage zur Debatte, ob eine zentrale Leitung die örtliche Zuständigkeit der Gerichte, die in der EBR-Vereinbarung klar definiert wurde, einseitig ändern kann. Bisher gibt es dazu keinerlei Rechtsprechung. Die zentrale Leitung des US-Automobilzulieferers Visteon behauptet, die 2001 nach deutschem Recht geschlossene EBR-Vereinbarung würde nicht mehr der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen, weil Teile der europäischen Managementfunktionen in den letzten Jahren von Deutschland ins Vereinigte Königreich verlagert wurden. Seit März 2011 laufen Verhandlungen über eine neue EBR-Vereinbarung (siehe Bericht in den EBR-News 1/2011) - bisher ohne Ergebnis. Beraten werden die Arbeitnehmervertreter von der EWC Academy.

 

Der Rechtsstreit hat eine erhebliche Brisanz und ist von grundsätzlicher Bedeutung. Sollten sich die Richter der Argumentation anschließen, wäre die Vertragsautonomie der Betriebsparteien und damit eine tragende Säule der Grundphilosophie der EBR-Richtlinie europaweit in Frage gestellt. Es könnte sich dann eine virtuelle Karawane über den Ärmelkanal in Bewegung setzen, weil manch Arbeitgeber das weichere britische Gesetz möglicherweise als Vorteil beim "Gerichte-Shopping" betrachtet. Ein entscheidender Punkt dabei: die Kosten eines Gerichtsverfahrens im Vereinigten Königreich müssen nicht vom Arbeitgeber bezahlt werden. Da ein EBR in der Regel über keine eigenen Mittel verfügt, ist damit faktisch der Rechtsweg unmöglich - eine sehr ernste Verletzung von EU-Standards.

Wie kam es zu dem Rechtsstreit?

 

Der  Europäische Betriebsrat von Visteon wollte im Sommer 2011 per einstweiliger Verfügung eine Werksschließung in Spanien stoppen, weil seine Beteiligungsrechte nach dem neuen EBR-Gesetz verletzt wurden. Zwar lehnte das Landesarbeitsgericht Köln den Antrag am 8. September 2011 ab, stellte aber einen Rechtsverstoß fest (siehe Bericht in den EBR-News 3/2011). Der Rechtsstreit ging danach in ein normales Verfahren über und könnte bis zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gelangen. Zur Debatte steht, ob die Sanktionen der EBR-Richtlinie vom deutschen Gesetzgeber EU-konform umgesetzt wurden. Sollte die Angelegenheit dagegen in die Zuständigkeit britischer Gerichte fallen, würde sich die gleiche Frage für den britischen Gesetzgeber stellen.

 

Die Ereignisse in Spanien

 
Zunächst führte die koordinierte Gegenwehr der Betriebsräte auf europäischer und spanischer Ebene zu einem unverhofften Ergebnis: am 3. November 2011 wurden die Massenentlassungen von den Arbeitsbehörden in Andalusien untersagt. Begründung: der Arbeitgeber habe nicht alle Alternativen zur Werksschließung geprüft. Erst nach weiteren Konsultationsrunden wurde am 26. Januar 2012 ein Sozialplan geschlossen, der Entschädigungszahlungen von Visteon als auch einen Verkauf des Werkes in der Region Cádiz an den spanischen Staat vorsieht, der sich um einen Investor bemühen wird. Daraufhin beendete der Europäische Betriebsrat das Konsultationsverfahren auf europäischer Ebene, indem er auf einer Sondersitzung am 2. Februar 2012 in Kerpen bei Köln eine Stellungnahme verabschiedete. Sie stützte sich auf Berechnungen einer vom EBR in Auftrag gegebenen Studie, die ein Fehlverhalten im Managementprozeß aufzeigt, das bis auf das Jahr 2007 zurückreicht.

Kommentar von Thomas Rösner, EBR-Vorsitzender bei Visteon

Wir beobachten seit Beginn des Rechtsstreits eine deutliche Veränderung. Wir sind keine "Kinoveranstaltung" mehr, das Gremium wird erheblich stärker einbezogen als zuvor. Die Mitglieder der zentralen Leitung haben eine Art "training-on-the-job" über Konsultationsverfahren durchgemacht. Obwohl wir den Ausgang des Rechtsstreits noch nicht kennen, ist das jetzt schon ein Erfolg. Ich kann andere EBR-Vorsitzende nur ermuntern, diesen Schritt auch zu gehen.
 

 

Cool Water vor dem Arbeitsgericht Ludwigshafen?

 

Ähnlich denken die Arbeitnehmervertreter des Kosmetikkonzerns Coty, einer Tochtergesellschaft der Donata Holding SE. Am 16. Februar 2012 reichte der SE-Betriebsrat Klage beim Arbeitsgericht Ludwigshafen ein. Er sieht seine Rechte im Rahmen einer Umstrukturierung verletzt. Die zentrale Leitung möchte in Genf ein "Center of Excellence" für seine Parfümmarken Calvin Klein, Davidoff, David Beckham, Jil Sander, Joop, Lancaster usw. errichten und Personal in anderen Ländern abbauen.

 

Die zentrale Leitung hat den SE-Betriebsrat hierüber informiert, lehnt jedoch ein Anhörungsverfahren ab. Diese Frage ist nun von den Richtern zu entscheiden. Auch im Fall der Donata Holding SE könnte der Sitz der zentralen Leitung eine Rolle spielen, denn die Finanzholding ist juristisch in Wien beheimatet. Faktisch wird sie aber aus Ludwigshafen gesteuert, in der SE-Beteiligungsvereinbarung wurde Ludwigshafen daher auch als Gerichtsstand festgelegt. Beraten wird der SE-Betriebsrat von der EWC Academy.

Ein Präzedenzfall für die SE-Rechtsprechung

Es handelt sich hier um das erste Gerichtsverfahren in Europa, das jemals von einem SE-Betriebsrat angestrengt worden ist. Die beiden bekannten Gerichtsverfahren zur SE in der Bauholding Strabag (siehe Bericht in den EBR-News 3/2006) und bei Porsche (siehe Bericht in den EBR-News 4/2008) hatten die Errichtung des SE-Betriebsrates, nicht aber die Rechte eines bereits bestehenden SE-Betriebsrates zum Gegenstand.

 
Vertragsverletzungsverfahren gegen das Vereinigte Königreich

Am 27. Februar 2012 forderte die Europäische Kommission das Vereinigte Königreich auf, die EU-Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat vollständig umzusetzen. Die Regierung in London hatte es versäumt, Gibraltar in den Geltungsbereich einzubeziehen. Derzeit laufen noch gegen drei weitere Länder Vertragsverletzungsverfahren (siehe Bericht in den EBR-News 4/2011).

 
  2. Praxistipp: Welche Rolle spielt der Lenkungsausschuß?
 

 

Das Tagesgeschäft will organisiert sein

 

Eine der wichtigsten Verbesserungen der neuen EBR-Richtlinie ist die gestärkte Rolle des Lenkungsausschusses (auch Präsidium, Select Committee oder geschäftsführender Ausschuß genannt). Er ist der Ansprechpartner des Managements bei Umstrukturierungen. Zwar kann er alle von einer Maßnahme direkt betroffenen Länder zu Sondersitzungen einladen, aber die eigentliche Arbeit ist von seinen Mitgliedern zu leisten. Welche Regeln gelten für ihn?

 

Während in der alten Richtlinie ordentlichen Sitzungen des Lenkungsausschusses überhaupt nicht vorgesehen waren (nur in außerordentlichen Fällen), findet sich jetzt die Formulierung, daß für ihn "Bedingungen gelten müssen, die ihm die regelmäßige Wahrnehmung seiner Aufgaben ermöglichen." Die Anzahl der Sitzungen ist nicht fixiert, was einen großen Ermessensspielraum eröffnet. In der französischen Versicherungsgruppe Axa tagt er monatlich (siehe Bericht in den EBR-News 2/2009).

  

Hauptaufgabe: die Gestaltung des Konsultationsverfahrens

 

Ein fundiertes Konsultationsverfahren erfordert einen arbeitsfähigen Lenkungsausschuß. Er braucht die notwendige Zeit, die Unterstützung durch Sachverständige und die erforderlichen Arbeitsmittel bis hin zu Übersetzungen und Reisemöglichkeiten, um seiner Rolle gerecht zu werden. Ein korrektes Konsultationsverfahren "nach allen Regeln der Kunst" (siehe Bericht in den EBR-News 3/2011) ändert die "Beweislast". Nicht der geschäftsführende Ausschuß ist Bittsteller, um bei der zentralen Leitung seine Arbeitsmittel einzufordern, sondern der Arbeitgeber drängt auf Sondersitzungen und möglichst zügige Beschlußfassung, um die Konsultationsphase beenden zu können. Die neue EBR-Richtlinie ist hier sehr eindeutig: Maßnahmen dürfen erst umgesetzt werden, wenn die Stellungnahme des EBR unter Berücksichtigung sämtlicher betriebswirtschaftlicher Daten formell beschlossen wurde. Bereits unter der alten EBR-Richtlinie gab es hierzu Gerichtsentscheidungen, beispielsweise im Fall von Gaz de France (siehe Bericht in den EBR-News 1/2008).

 

Eine weitere Aufgabe: Kommunikation mit den einzelnen Ländern sicherstellen

 

Um eine Stellungnahme auszuarbeiten, reicht die Analyse betriebswirtschaftlicher Daten allein nicht aus. Es sind möglicherweise Gespräche mit Managern in einzelnen Ländern zu führen, um sich ein umfassendes Bild zu machen. Hinzu kommen Kontakte mit den zuständigen Arbeitnehmervertretern (wo es diese nicht gibt: mit den einzelnen Arbeitnehmern), und zwar auch mit Standorten, die nicht direkt im EBR vertreten sind. Daher ist ein Zutrittsrecht der Mitglieder des Lenkungsausschusses in den europäischen Niederlassungen sehr wichtig. Während die alte EBR-Richtlinie hier stärker von der individuellen Rolle der Delegierten geprägt war, spricht die neue Richtlinie klar von der kollektiven Verantwortung des Gesamtgremiums. Die koordinierte Wahrnehmung dieser Verpflichtung obliegt in erster Linie dem Lenkungsausschuß.


Die Kinovorstellung ist zu Ende

 

Eine Umsetzung der neuen Standards scheitert in der Praxis nicht nur am Management. Es gibt Europäische Betriebsräte, die erst "zum Leben erwachen" und sich eingestehen müssen, daß die Kinoveranstaltung in flauschigen Hotelsesseln beendet ist. Im Lenkungsausschuß kommt es daher auf proaktive Persönlichkeiten an. Vom Gesetzgeber wurde die Mandatszahl in den subsidiären Vorschriften jedenfalls erhöht: bis zu fünf Mitglieder darf der Ausschuß jetzt haben, zuvor waren es nur drei.

 

Achtung: diese Regeln gelten nicht automatisch!

 

Alt-Vereinbarungen, die bis September 1996 erstmals geschlossen wurden, oder die zwischen Juni 2009 und Juni 2011 verändert wurden, sind von der neuen Rechtslage nicht erfaßt. In diesen Fällen sind Nachverhandlungen der EBR-Vereinbarung zwingend erforderlich.

  3. Fusionswelle prägt die EBR-Agenda
     

 

Papier- und Verpackungsbranche im Umbruch

 

Am 10. November 2011 gab der schwedische SCA-Konzern bekannt, die europäischen Aktivitäten des US-Unternehmens Georgia-Pacific kaufen zu wollen. Es handelt sich um 15 Fabriken mit 5.000 Arbeitnehmern in sieben Ländern. Der Europäische Betriebsrat von Georgia-Pacific - 2008 nach britischem Recht gegründet - verlangte auf Basis der neuen EBR-Gesetzgebung ein betriebswirtschaftliches Gutachten zur Fusion.

 

Erstmals Konsultation à la française im Vereinigten Königreich

 

Nach anfänglichem Zögern willigte die zentrale Leitung ein. Die Studie wurde von einer französischen Betriebsräteberatungsgesellschaft durchgeführt, nach den in Frankreich üblichen Standards der EBR-Beratung. Basierend auf dieser Studie gab der EBR in einer Sondersitzung am 4. Januar 2012 seine Stellungnahme ab und beendete das Konsultationsverfahren. Für die Gewerkschaft Unite war dies eine Premiere: nie zuvor konnte ein britischer EBR ein derart fundiertes Konsultationsverfahren im Rahmen einer geplanten Akquisition durchführen. An diesem Beispiel wird deutlich, wie die nach französischem Konzept gestrickte EBR-Richtlinie die Praxis in Ländern mit völlig anderen Traditionen von Arbeitsbeziehungen verändert. Es ist damit zu rechnen, daß dies im Vereinigten Königreich kein Einzelfall bleiben wird.

SCA verkauft Verpackungssparte an DS Smith

 

Während der Kauf von Georgia-Pacific zur Stärkung des Hygienebereichs noch nicht abgeschlossen ist, plant die zentrale Leitung von SCA den Verkauf ihrer Verpackungssparte an das britische Recyclingunternehmen DS Smith. Am 17. Januar 2012 wurde der Europäische Betriebsrat von SCA Packaging in einer Telefonkonferenz hierüber unterrichtet. Ein Anhörungsverfahren wurde bisher jedoch nur in Frankreich, nicht aber auf europäischer Ebene eingeleitet. In Schweden sind die neuen EU-Konsultationsstandards offenbar noch nicht angekommen, obwohl SCA 1995 eine vorbildhafte EBR-Struktur installiert hat (siehe Bericht in den EBR-News 4/2005). Unter einem Holding-EBR sind vier Europäische Spartenbetriebsräte angesiedelt, einer davon für SCA Packaging. Dieser wird vermutlich mit dem 1996 nach britischem Recht gebildeten EBR von DS Smith zusammengelegt.

 

Auch der EBR von Georgia-Pacific wird in seiner jetzigen Form wohl nicht weiterbestehen und mit dem Europäischen Spartenbetriebsrat der SCA Hygiene Products fusionieren. Dieses Unternehmen war im September 2009 in die Rechtsform einer Europäischen Gesellschaft (SE) nach deutschem Recht umgewandelt worden (siehe Bericht in den EBR-News 3/2009), daher ist Georgia-Pacific wohl auch auf der Arbeitnehmerbank im SE-Aufsichtsrat zu berücksichtigen.


 

Finnisches Unternehmen wird Marktführer für Edelstahl

 

Am 31. Januar 2012 gab der deutsche Stahl- und Technologiekonzern ThyssenKrupp bekannt, seine gesamte Edelstahlsparte an Outokumpu zu verkaufen. Der Verkauf ist Teil einer am 13. Mai 2011 beschlossenen umfassenden Portfolio-Bereinigung, die auch den Verkauf der Hamburger Werft Blohm + Voss an einen Finanzinvestor beinhaltet. Insgesamt sind von diesen Werksverkäufen 35.000 Arbeitnehmer betroffen.

 

An den beiden deutschen Standorten Krefeld und Bochum sollen Kapazitäten stufenweise abgebaut werden. Outokumpu und die Arbeitnehmervertreter einigten sich auf entsprechende Regelungen zur Standort- und Beschäftigungssicherung. Vereinbart ist unter anderem der grundsätzliche Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen an allen deutschen Produktionsstandorten bis Ende 2015. Outokumpu verfügt seit 1996 über einen EBR nach finnischem Recht, in den bald Arbeitnehmervertreter aus den bisherigen ThyssenKrupp-Edelstahlstandorten in Deutschland und Italien integriert werden müssen.

 

Auch der EBR von ThyssenKrupp steht wie der gesamte Konzern vor einem massiven Umbau, denn vor den Verkäufen gehörten ihm mehr als 100 Delegierte aus acht Sparten an. Er war 1999 nach der Fusion gegründet worden, in den Vorläuferunternehmen gab es bereits ab 1996 Europäische Foren.


 

Kooperation oder Fusion?

 

Am 29. Februar 2012 gaben die beiden Autokonzerne General Motors (GM) und PSA Peugeot Citroën eine strategische Allianz bekannt. Geplant ist ein Produktionsverbund, also die gemeinsame Nutzung von Komponenten und Modulen, sowie ein gemeinsamer weltweiter Einkauf. Obwohl der Zusammenschluß vermutlich zur Schließung von vier Werken führen wird, begrüßten Gewerkschaften in Deutschland und Frankreich zunächst die Allianz.

 

Der Europäische Betriebsrat von GM sieht "Chancen und Risiken" in der Kooperation, die Synergien von 1,5 Milliarden € pro Jahr bringen soll. Durch die weltweite Allianz dürfe es jedoch keine Nachteile für die Beschäftigten in den europäischen Entwicklungs- und Produktionsstandorten geben. In den Folgetagen meldeten sich zunehmend warnende Stimmen zu Wort: Es drohten Werksschließungen, Personalabbau und Veränderung bestehender Verträge. Am 6. März 2012 wurde bekannt, daß die GM-Betriebsräte ein Dringlichkeitstreffen mit den französischen Gewerkschaften vorbereiten. Und bei PSA Peugeot Citroën soll am 16. März 2012 eine Sondersitzung des Europäischen Betriebsrates am Konzernsitz in Paris stattfinden.

 

Der Europäische Betriebsrat von GM konnte 2010 die Schließung des belgischen Werkes Antwerpen nicht verhindern (siehe Bericht in den EBR-News 3/2010), gilt aber als eine der schlagkräftigsten transnationalen Arbeitnehmervertretungen überhaupt. Der Europäische Betriebsrat von PSA Peugeot Citroën war 2007 mit der überraschenden und ohne ausreichende Konsultation erfolgten Schließung des englischen Werkes Ryton konfrontiert (siehe Bericht in den EBR-News 2/2006).

  

  4. Meldungen aus osteuropäischen Betrieben
 

 

US-Getränkekonzern schließt Fabrik in Polen

 

Am 5. Januar 2012 ordnete Coca-Cola völlig überraschend und ohne Zeitverzug die Stillegung der Getränkefabrik Lodsch in Zentralpolen an. Am 13. Januar 2012 protestierte die Belegschaft gegen den Hauptsponsor der Fußball-Europameisterschaft, die in diesem Jahr in Polen ausgetragen wird. Nach Gewerkschaftsangaben sind die Arbeitskosten nicht der entscheidende Faktor für die Schließung.



Proteste bei T-Mobile in Kroatien

Am 24. Januar 2012 protestierten in der kroatischen Hauptstadt Agram 1.500 Beschäftigte des Mobilfunkbetreibers T-Mobile, einer Tochter der Deutschen Telekom, gegen den Abbau der Stammbelegschaft und deren Ersatz durch Leiharbeiter und Studenten. Der Protestzug überreichte in der deutschen Botschaft eine Petition, die ein Ende der Doppelmoral des Unternehmens bei Sozialstandards fordert. Im Juli 2011 hatten bereits mehrere Gewerkschaften Beschwerde gegen die Deutsche Telekom bei der OECD eingereicht (siehe Bericht in den EBR-News 2/2011).
 


Erfolgreicher Streik in Rumänien
 

Nach einem 20tägigen Streik konnten die 860 Arbeitnehmer des Haushaltsgerätewerkes von Electrolux im nordrumänischen Sathmar am 21. Februar 2012 wieder zur Arbeit gehen. Sie hatten die meisten ihrer Forderungen durchgesetzt, darunter eine sofortige Einkommenssteigerung von 24 € pro Arbeitnehmer. Das Werk an der ungarischen Grenze ist das größte seiner Art in Rumänien und hat daher eine Vorbildfunktion. Unterstützung kam aus dem In- und Ausland, auch vom Betriebsrat in Nürnberg, wo 2006 die Produktion im AEG-Werk stillgelegt wurde (siehe Bericht in den EBR-News 1/2006).


 
Osteuropa-Experte unterstützt Europäische Betriebsräte

Ab sofort steht Clemens Rode (Foto), langjähriger Projektleiter der Friedrich-Ebert-Stiftung in Osteuropa, als freier Mitarbeiter der EWC Academy für Inhouse-Seminare und Beratung zur Verfügung. Das Angebot richtet sich besonders an Europäische Betriebsräte, die in Ländern Mittel- und Osteuropas keine Arbeitnehmervertretung vorfinden oder dort Kontakte aufbauen wollen. Für diese Zielgruppe findet vom 8. bis 10. Oktober 2012 auch ein Workshop auf Burg Rheinfels statt.
  5. Beispiele für transnationale Aktivitäten
 
 

Ist der EBR von Yamaha eine Farce?

 

Am 26. Januar 2012 kündigte die zentrale Leitung des japanischen Mischkonzerns Yamaha die Schließung ihrer Motorradfertigung in der Nähe von Barcelona und die Verlagerung an den letzten verbleibenden Produktionsstandort in Europa, ins nordfranzösische St. Quentin an. Am 30. Januar 2012 wurde der EBR auf einer Sondersitzung informiert, als die Entscheidung bereits gefallen war. Yamaha hatte 2006 einen EBR nach niederländischem Recht gebildet, den die Arbeitnehmervertreter aus Spanien und Frankreich jetzt als "Farce" bezeichneten. Bei einem Treffen in St. Quentin erklärten sie sich zum "wahren EBR". Am 10. Februar 2012 wurde dann in Spanien ein Sozialplan geschlossen.


 

Koordinierte Protestaktionen in Deutschland und Finnland

 

Am 7. Februar 2012 präzisierte das Kommunikationstechnologie-Unternehmen Nokia Siemens Networks (NSN) einen bereits zuvor angekündigten weltweiten Restrukturierungsplan. So sollen allein in Deutschland 2.900 Arbeitsplätze wegfallen und in Finnland 1.200. Koordinierte Proteste in den Sitzländern der Muttergesellschaften des Gemeinschaftsunternehmens starteten bereits am 1. Februar 2012. NSN hatte 2010 einen EBR kraft Gesetz nach finnischem Recht gebildet, da die Verhandlungen über eine EBR-Vereinbarung drei Jahre lang ergebnislos geblieben waren (siehe Bericht in den EBR-News 3/2010).


 

Bodenpersonal warnt die Europäische Kommission
 

Am 9. März 2012 trafen sich etwa 50 Arbeitnehmervertreter aus Spanien, Italien, Belgien, Großbritannien, Dänemark, Österreich und der Schweiz am Flughafen Köln/Bonn. Sie wollen gemeinsam gegen die Privatisierung der Bodenabfertigung vorgehen. Sollte die Europäische Kommission ihre Pläne nicht zurückziehen, wird es im Sommer 2012 international koordinierte Streiks unter den 250.000 Arbeitnehmern der Branche geben. Die Gewerkschaften befürchten Lohndumping bei den privaten Dienstleistern.

  6. Neugründung von Europäischen Betriebsräten
 
 

EBR-Vorsitzender aus Bulgarien gewählt

 

Vom 8. bis 10. November 2011 konstituierte sich in Brüssel der EBR des Sanitärherstellers Ideal Standard nach belgischem Recht. Seine 21 Mitglieder vertreten 9.000 Arbeitnehmer und treffen sich einmal jährlich. Die EBR-Vereinbarung basiert auf der neuen Rechtslage und sieht einen Schulungsanspruch von einer Woche pro Amtszeit vor.

 

Der Lenkungsausschuß besteht aus drei Mitgliedern plus ein Ersatzmitglied. Der Vorsitz ging nach Bulgarien, wo sich eines der größten europäischen Werke befindet. Weitere Mitglieder kommen aus Frankreich, Deutschland und dem Vereinigten Königreich. Ideal Standard ist aus dem US-Konzern American Standard hervorgegangen, der sich 2007 aufgespalten hatte. Bei American Standard gab es bereits seit 2001 einen EBR. Dort war der Sanitärbereich jedoch nur eine von drei Sparten (siehe Bericht in den EBR-News 1/2007).

 



Monitoring-Gruppe für die Übergangszeit

 

Am 16. Januar 2012 wurde zwischen der zentralen Leitung des französischen Maschinenbauunternehmens Alstom und dem Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB) ein Abkommen über soziale Standards für das Gemeinschaftsunternehmen für Kraftwerkskessel mit Shanghai Electric unterzeichnet.

 

Das Dokument beinhaltet nicht nur eine Beschäftigungssicherung für die betroffenen Arbeitnehmer, sondern es sieht auch die Bildung eines Monitoring-Komitees vor. Ohne dieses Abkommen hätte es möglicherweise drei Jahre lang ein Besonderes Verhandlungsgremium (BVG), aber keinen EBR gegeben. Die Monitoring-Gruppe tagt einmal jährlich und wird über die Einhaltung des Abkommens wachen. Mit der Bildung eines Europäischen Betriebsrates für Shanghai Electric wird sie aufgelöst. Faktisch ist damit eine Art vorläufiger EBR installiert, ähnlich wie 2007 bei Nokia Siemens Networks (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007). Der transnationale Kollektivvertrag ist der zweite seiner Art, der jemals in Europa geschlossen wurde (siehe Bericht in den EBR-News 2/2010).


 

16 Jahre sind genug
 

Am 23. Februar 2012 konstituierte sich der EBR von Kühne + Nagel in Mechelen bei Brüssel. Er vertritt 40.000 Arbeitnehmer. An der Sitzung nahmen 29 Delegierte aus insgesamt 23 Ländern teil und wählten einen Lenkungsausschuß aus fünf Mitgliedern: den Vorsitz übernimmt Michael Kalis aus Deutschland (im Bild vorne), weitere Mitglieder kommen aus Frankreich, Österreich, Deutschland und dem Vereinigten Königreich. Es handelt sich um einen EBR kraft Gesetz nach britischer Rechtslage. In der Schweiz hat die zentrale Leitung ihren juristischen Sitz, faktisch wird das Unternehmen aber von Deutschland aus gesteuert.

 

Seit 1996 hatten die Arbeitnehmervertreter der Speditionsgruppe vergeblich versucht, einen EBR zu gründen (siehe Bericht in den EBR-News 1/2008). Sie gingen bis zum Europäischen Gerichtshof, um ihren Informationsanspruch gegenüber der zentralen Leitung durchzusetzen. Das Urteil diente bei der Europäischen Kommission als Vorlage, um einen entsprechenden Passus in die neue EBR-Richtlinie aufzunehmen ("Lex Kühne + Nagel"). Doch die Abneigung des Firmeninhabers gegen jede Form der Arbeitnehmerbeteiligung war damit nicht beseitigt. Es waren weitere Musterprozesse in Schweden, Österreich und der Slowakei zu führen (siehe Bericht in den EBR-News 1/2010). Am 25. April 2012 sollen Verhandlungen über eine EBR-Vereinbarung beginnen.

  7. Update von EBR-Vereinbarungen
      
 

Continental mit neuen Standards

 

Am 27. Oktober 2011 wurde die EBR-Vereinbarung von Continental bei einer Sitzung in Budapest aktualisiert. Der Reifenhersteller hatte 1992 als eines der ersten deutschen Unternehmen ein Europa-Forum errichtet, dem auch der Arbeitgeber angehört. Diese Grundstruktur bleibt erhalten.

 

Neu ist allerdings die Definition von Unterrichtung und Anhörung, die wörtlich aus der neuen EBR-Richtlinie übernommen wurde. Neu ist auch ein Rechtsanspruch auf Schulungsmaßnahmen. Sollte es zu einer Neuverhandlung der EBR-Vereinbarung aufgrund von strukturellen Änderungen kommen, ist der geschäftsführende Ausschuß zuständig. Ein Besonderes Verhandlungsgremium (BVG) wird dann nicht gebildet. Die Arbeitnehmervertreter waren allerdings nicht bereit, eine Klausel nach Artikel 13 der neuen EBR-Richtlinie zu akzeptieren, die den Rechtsanspruch auf Neuverhandlungen außer Kraft gesetzt hätte (siehe Bericht in den EBR-News 4/2011).

 

Continental ist einer der wenigen Fälle, in denen eine deutsche EBR-Vereinbarung Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung war: im April 2009 im Rahmen einer Werksschließung in Frankreich (siehe Bericht in den EBR-News 2/2009).

 


 

Zeitarbeitsfirma aktualisiert EBR-Vereinbarung

 

Am 18. November 2011 wurde die EBR-Vereinbarung für Randstad bei einer Sitzung in Amsterdam aktualisiert. Der zweitgrößte Personaldienstleister der Welt verfügt seit 1996 über einen EBR nach niederländischem Recht. Der Text integriert jetzt die neue Definition von Unterrichtung und Anhörung, einen Schulungsanspruch und mehr Freistellungszeit. Problematisch ist jedoch, daß keine Dolmetscher für die Sitzungen bereitgestellt werden.


 

Neue EBR-Standards bei norwegischem Aluminiumproduzenten


Am 13. Januar 2012 wurde in Oslo eine neue EBR-Vereinbarung für Norsk Hydro nach norwegischem Recht unterzeichnet. Der 2004 gegründete EBR tagt einmal jährlich, ihm gehören 30 Delegierte an. Innerhalb des EBR gibt es Subkomitees für die drei verschiedenen Sparten. Norsk Hydro hatte im März 2011 auch ein internationales Rahmenabkommen geschlossen (siehe Bericht in den EBR-News 2/2011).

  8. Branchenweite Tarifstandards
 
 

Niederlande: Reinigungskräfte streiken wochenlang

 

Unter dem Motto "Sauber genug" (schoon genoeg) läuft seit Wochen ein Streik der Gewerkschaft FNV Bondgenoten in den Niederlanden, um eine angemessene Bezahlung für 150.000 Reinigungskräfte einzufordern. In neun Städten fanden "Märsche für Respekt" statt. Auf internationaler Ebene organisierte der Gewerkschaftsdachverband UNI eine Kampagne zur Unterstützung, die sogar in Australien auf Resonanz stieß.



Tschechien: Neuer Manteltarifvertrag in der Automobilindustrie

Einen Meilenstein für die Arbeitsbeziehungen in Tschechien stellt das Grundsatzabkommen dar, das die Tarifparteien der Automobilindustrie am 24. Januar 2012 in Prag unterzeichneten. Es definiert Standards für Arbeitszeitflexibilisierung, Gesundheitsschutz, leistungsgerechte Entlohnung, aber auch über den sozialen Dialog und die Durchführung von Tarifverhandlungen auf der Ebene des einzelnen Unternehmens. Einen klassischen Flächentarifvertrag gab es in der Branche, die 20% der Industrieproduktion des Landes ausmacht, zuletzt 1993.


Vereinigtes Königreich: Flächentarifvertrag für Tankwagenfahrer?

Am 28. Februar 2012 kündigte die größte britische Gewerkschaft Unite eine landesweite Urabstimmung in der Mineralöllogistik an, um für Tankwagenfahrer einen Branchentarifvertrag durchzusetzen. Dabei geht es nicht um Einkommenssteigerungen, sondern um die Errichtung eines unternehmensübergreifenden Forums, um Fragen der Sicherheit, Fortbildung und Arbeitsbedingungen für die gesamte Branche zu regulieren. Zu den von der Urabstimmung betroffenen Firmen gehört auch DHL, die Logistiktocher der Deutschen Post.
  9. Der Blick über Europa hinaus
 
 
Europäischer Betriebsrat verurteilt Aussperrung in Kanada

Am 2. Februar 2012 schaltete sich der EBR von Rio Tinto in einen Arbeitskonflikt in der Provinz Quebec ein. Seit der Übernahme des Aluminiumherstellers Alcan durch den britisch-australischen Rohstoffkonzern Rio Tinto (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007) wurden in dem kanadischen Werk Alma alle ausscheidenden Arbeitnehmer nur noch durch niedrig entlohnte Leiharbeiter ersetzt. Nachdem Tarifverhandlungen hierüber gescheitert waren, sperrte der Arbeitgeber 780 Beschäftigte wochenlang aus. Am 17. Februar 2012 protestierten sie am Firmensitz von Alcan in Montreal (Foto) und am 29. Februar 2012 starteten die Gewerkschaften in Genf eine internationale Solidaritätskampagne. Die folgenden Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:


Arbeitnehmervertreter bei Holcim vernetzen sich weltweit

Am 10. und 11. Februar 2012 trafen sich Arbeitnehmervertreter aus den Standorten des schweizerischen Zementherstellers Holcim in Fez (Marokko), um ein weltumspannendes Netzwerk aufzubauen. Auch in den Schwellenländern solle die zentrale Leitung einen sozialen Dialog und ausreichend Arbeitsschutz sicherstellen, so die Forderung. Einige Tage vorher, am 7. Januar 2012, hatte eine indische Gewerkschaft eine offizielle Beschwerde gegen Holcim bei der OECD eingereicht.


Erstes internationales Rahmenabkommen in der spanischen Bauindustrie

Einen Schritt weiter als Holcim ist der spanische Baukonzern FCC. In Madrid wurde am 21. Februar 2012 ein weltweit gültiges Abkommen über grundlegende soziale Rechte unterzeichnet. Für 70.000 Arbeitnehmer ist damit auch die freie gewerkschaftliche Betätigung sichergestellt. FCC ist neben der Bauindustrie in der Ver- und Entsorgung sowie im Gebäude- und Infrastrukturmanagement tätig. Die nachfolgenden Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:

 10. Interessante Webseiten
 
 

Europäische Betriebsräte im Bankensektor

Auf Initiative der italienischen Gewerkschaft der Bankangestellten FABI wurde im Jahr 2011 ein von der EU finanziell gefördertes Projekt zur Zusammenarbeit Europäischer Betriebsräte in der Finanzwirtschaft durchgeführt. Beteiligt waren Gewerkschaften aus acht Ländern. Die Dokumente der einzelnen Workshops und der Abschlußbericht wurden auf einer eigenen Internetseite publiziert.



Überwachung der OECD-Richtlinien

Seit Mai 2011 gibt es für multinationale Unternehmen neue Richtlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu verantwortungsvollem Verhalten (siehe Bericht in den EBR-News 2/2011). Das Beratungsbüro der Gewerkschaften am Sitz der OECD in Paris (TUAC) dokumentiert auf einer neuen Webseite Verstöße gegen diese Richtlinien. Zu den prominentesten Fällen gehören neben der Deutschen Telekom auch die Nahrungsmittelkonzerne Unilever und Nestlé.

 

Gewerkschaftsnetzwerk in Nordeuropa

 

22 Gewerkschaftsbünde aus den Ländern rund um die Ostsee arbeiten seit 1999 im BASTUN-Netzwerk zusammen, um den Sozialen Dialog, Tarifverhandlungen und eine soziale wirtschaftliche Entwicklung in der Region zu fördern. Neben den EU-Ländern ist auch Rußland beteiligt. Der Vorsitz liegt derzeit beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Auf der Webseite sind sämtliche Aktivitäten dokumentiert.


 

Englischsprachiges Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen

 

Einmal pro Jahr wird das Online-Wörterbuch der EU-Agentur Eurofound in Dublin über die europäischen Arbeitsbeziehungen mit seinen knapp 300 Begriffen aktualisiert. Darin finden sich Erläuterungen über Gewerkschaften und das Tarifvertragswesen, zu den Beteiligungsrechten von Betriebsräten, kollektives und individuelles Arbeitsrecht, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung bis zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Leider existiert es nur in englischer Sprache.

Zahlreiche weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung zusammengestellt.

 

 11. Neue Publikationen
 
 
Soziale Sicherheit im Ländervergleich

 

Im November 2011 legte das deutsche Arbeitsministerium eine Broschüre über die Systeme der sozialen Sicherung in der EU vor. Je ein eigenes Kapitel widmet sich auch dem Arbeitsrecht und der Mitbestimmung. Die Broschüre ist in deutscher und englischer Sprache kostenlos verfügbar, in Papierform und als CD-Rom. Zusätzlich können die Inhalte der Publikation auf einer eigenen Webseite online abgefragt werden, was insbesondere für Ländervergleiche sehr sinnvoll sein kann.



Länderstudien zum Tarifrecht

 

Anfang Januar 2012 ist dieser Sammelband erschienen, der sich mit den unterschiedlichen nationalen Tarifsystemen und EU-Recht beschäftigt. Nach einer Einführung in die europarechtlichen Normen werden insgesamt 14 Länder einzeln dargestellt, darunter auch die Schweiz und die Türkei. Die Beiträge über das Vereinigte Königreich und Italien sind in englischer Sprache abgedruckt, alle anderen Länderstudien auf Deutsch. Die Autoren beleuchten die jeweilige Gewerkschaftslandschaft, die Arten von Tarifverträgen und den Ablauf einer Tarifrunde. Sie stellen die Frage, ob Verhandlungen eher auf betrieblicher oder auf Branchenebene geführt werden, ob Tarifverträge allgemeinverbindlich sind und wie das Streikrecht ausgestaltet ist.


 

Arbeitnehmerbeteiligung bei Banken nach der Finanzmarktkrise 

 

Am 9. Januar 2012 ist diese Branchenstudie erschienen, die sich mit den Veränderungen der Arbeitnehmerbeteiligung im Bankensektor als Folge der Rezession und der Finanzmarktkrise beschäftigt. Besonders hart wurde die Branche im Vereinigten Königreich und in Ungarn getroffen, in beiden Ländern hat der soziale Dialog auf Unternehmensebene nach den empirischen Befunden an Bedeutung gewonnen. Auch schwedische Banken waren aufgrund ihres Engagements im Baltikum negativ betroffen, während Banken in Spanien und Italien kaum von der Krise tangiert wurden. Ein Ende der von Großbanken ausgehenden Umstrukturierungen ist auch nach der Krise nicht absehbar und erfordert nach Meinung der Autoren eine proaktive Strategie seitens der Arbeitnehmervertreter, z. B. durch länderübergreifende Rahmenabkommen.



Neuer Kommentar zum EBR-Gesetz

Am 30. Januar 2012 ist die 13. Auflage dieses Standardkommentars zum Betriebsverfassungsgesetz erschienen. Die Autoren Däubler/Bachner/Klebe widmen sich in einem Anhang der grenzüberschreitenden Betriebsratsarbeit. Darin sind auf 103 Seiten das deutsche EBR-Gesetz wie auch das SE-Beteiligungsgesetz kommentiert, ergänzt wird das Werk durch eine CD-Rom und ein Formularbuch. Die Autoren haben bereits die neue Rechtslage zum Europäischen Betriebsrat berücksichtigt.

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    Weitere Fachliteratur haben wir auf einer Literaturseite zusammengestellt.

     

      12. Die EWC Academy: Beispiele aus unserer Arbeit


    Vierte Fachtagung für Europäische Betriebsräte in Hamburg
     


    Am 23. und 24. Januar 2011 kamen rund 40 Arbeitnehmervertreter aus 22 Unternehmen - sowohl aus Deutschland als auch aus acht weiteren Ländern - zur jährlichen EBR-Fachtagung nach Hamburg. Erneut wurde die Veranstaltung in Englisch und Französisch simultan gedolmetscht. Neben der Metall- und Elektroindustrie waren die Versicherungsbranche und die Pharmaindustrie stark vertreten. Hinzu kamen Teilnehmer aus Mineralölwirtschaft, Augenoptik, Tabakverarbeitung, Parfümherstellung, Logistik, Bildungswesen und Marktforschung.

    Im Mittelpunkt des ersten Tages stand die Frage nach einem korrekten Verfahren der Unterrichtung und Anhörung des EBR auf der Grundlage der neuen gesetzlichen Standards. Was tun, wenn die zentrale Leitung die neue Rechtslage nicht respektiert? Welche Themen kann der EBR in einen Verhandlungsprozeß mit der zentralen Leitung einbringen?

    Der zweite Tag war vollständig den fünf wichtigsten Ländern Mittel- und Osteuropas gewidmet: Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn und Rumänien. Die Integration von Delegierten aus Beitrittsländern der EU stellt für viele Europäische Betriebsräte immer noch eine besondere Herausforderung dar. Wie findet man Ansprechpartner, wenn es vor Ort noch keine Arbeitnehmervertretung gibt? Wie sieht die aktuelle Situation des Arbeitsrechts, der Gewerkschaften und der Betriebsräte aus? Vier Referenten aus Warschau, Preßburg, Budapest und Bukarest berichteten hierüber.

     
    Benchmarking für den SE-Betriebsrat
     
    Am 7. und 8. Februar 2012 tagte der SE-Betriebsrat der Donata Holding in Mainz (Foto). Die Delegierten aus 18 Ländern wollen ihre Arbeit auf eine bessere Grundlage stellen und hatten daher Vertreter der Europäischen Betriebsräte von BT und Axa eingeladen, um sich über deren vorbildliche Aktivitäten berichten zu lassen. Die Donata Holding SE produziert und vermarktet über ihre Tochter Coty Parfümmarken wie Calvin Klein, Davidoff, David Beckham, Jil Sander, Joop und Lancaster.


    EBR-Mitglieder von EADS diskutieren Anpassungsbedarf

    Am 21. und 22. Februar 2012 kamen rund 25 deutsche Mitglieder der vier Europäischen Spartenbetriebsräte und des Holding-EBR von EADS in Hamburg zusammen, um mit Unterstützung der EWC Academy die Merkmale eines korrekten Unterrichtungs- und Anhörungsverfahrens nach neuer Rechtslage kennenzulernen und den
    Anpassungsbedarf ihrer EBR-Vereinbarungen zu diskutieren. Während die EBR-Vereinbarung für die EADS-Holding bereits im Oktober 2008 aktualisiert wurde (siehe Bericht in den EBR-News 1/2009) und Airbus im Juni 2011 folgte (siehe Bericht in den EBR-News 4/2011), ist bei den drei übrigen Sparten eine Aktualisierung noch nicht erfolgt.



    Bessere EBR-Arbeitsbedingungen in schwedischer Bank

    Am 6. und 7. März 2012 tagte der Europäische Betriebsrat der Skandinaviska Enskilda Banken (SEB) in Dublin. Mit Unterstützung der EWC Academy wurden die Strukturen der Arbeitnehmervertretung in den einzelnen Ländern analysiert und eine Anpassung der EBR-Arbeit an die Standards der neuen EU-Richtlinie erörtert.

    Der SEB-Konzern hatte im Mai 2003 einen EBR auf der Basis der subsidiären Bestimmungen des schwedischen EBR-Gesetzes gebildet, nachdem die Verhandlungen zwischen der zentralen Leitung und dem Besonderen Verhandlungsgremium zu keinem Ergebnis gekommen waren. Aus diesem Grund gelten jetzt die neuen Standards von Unterrichtung und Anhörung für die führende nordische Universalbank mit ihren 17.000 Arbeitnehmern unmittelbar.
      13. Aktuelle Seminartermine
     

     

    Faltblatt zum Seminarprogramm 2012

     
    Die EWC Academy und ihre Vorläuferorganisation führt seit Januar 2009 Tagungen und Seminare für die Mitglieder von Europäischen Betriebräten, SE-Betriebsräten und Besonderen Verhandlungsgremien durch. 357 Arbeitnehmervertreter aus 158 Unternehmen haben bisher daran teilgenommen (das entspricht etwa 16% aller Unternehmen in Europa, die einen EBR gebildet haben). Für das Jahr 2012 gibt ein Faltblatt einen Überblick über die bisher geplanten Veranstaltungen. Weitere Termine und Seminarthemen sind in Vorbereitung.


     
    "Kinoveranstaltung" oder vollwertiger Europäischer Betriebsrat?
     

    Vom 10. bis 13. April 2012 findet auf Schloß Montabaur (Foto) ein EBR-Seminar statt, das die neue Rechtslage zur Unterrichtung und Anhörung unter dem Aspekt von Restrukturierungen beleuchtet. Wie soll ein Europäischer Betriebsrat das Anhörungsverfahren konkret gestalten und rechtssicher eine Stellungnahme ausarbeiten? Dieses Seminar richtet sich auch an SE-Betriebsräte.


    EBR-Schnuppertage


    Parallel dazu findet erneut ein Grundlagenseminar statt. Es richtet sich an neugewählte Mitglieder in Europäischen Betriebsräten und an Betriebsratsmitglieder, die sich über die Schritte zur erstmaligen Gründung eines EBR informieren wollen.

     



    Sprachkurs Englisch für Betriebsratsmitglieder

    10. – 16. Juni 2012 in Eastbourne (an der englischen Kanalküste)



    Deutsch-französische EBR-Fachtagung in Paris

    Vom 17. bis 19. September 2012 findet in Paris bereits zum dritten Mal eine deutsch-französische Fachtagung statt. Das besondere Highlight in diesem Jahr ist der Besuch einer Fachmesse für französische Betriebsräte.

    Warum eine Fachtagung in Paris?

    Die Philosophie von Unterrichtung und Anhörung in der EU-Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat wie auch zur Arbeitnehmerbeteiligung in der Europäischen Gesellschaft (SE) ist stark von der französischen Betriebsverfassung geprägt. Eine genaue Kenntnis der Feinheiten des französischen Modells ist daher unabdingbar. Die Tagung kann nach § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes besucht werden und wird simultan gedolmetscht.
     


    Deutsch-italienische EBR-Fachtagung in Bozen

    Am 27. und 28. September 2012 findet in der Hauptstadt von Südtirol eine Fachtagung für EBR-Mitglieder aus Deutschland, Österreich und Italien statt. Im Mittelpunkt steht dabei der Vergleich der Systeme der Arbeitnehmervertretung und ein Austausch über die praktische Arbeit im Europäischen Betriebsrat. Die Tagung wird simultan gedolmetscht.

     

    Seminar zur Neuverhandlung von EBR-Vereinbarungen

    Vom 8. bis 10. Oktober 2012 findet auf Burg Rheinfels (Foto) ein Seminar statt, das die neue Gesetzgebung als Basis für die Neuverhandlung von EBR-Vereinbarungen untersucht. Auch das gesetzlich definierte Verfahren bei Fusionen, Spaltungen oder Verlegung des Firmensitzes ("strukturelle Änderungen") wird Thema sein.
     

     

    Inhouse-Veranstaltungen

     

    Eine Übersicht über mögliche Themen für Inhouse-Veranstaltungen finden Sie hier:

      14. Impressum
     

    Die EBR-News werden herausgegeben von:

     

    EWC Academy GmbH

    Rödingsmarkt 52, D-20459 Hamburg
    www.ewc-academy.eu

     

    Mitarbeiter dieser Ausgabe:

    Werner Altmeyer, Sandro Maier, Martin Roggenkamp, Bernhard Stelzl

     

    Verteiler der deutschsprachigen Ausgabe: 17.361 Empfänger

    Verteiler der englischsprachigen Ausgabe: 2.468 Empfänger

    Verteiler der französischsprachigen Ausgabe: 2.449 Empfänger

     

    Newsletter-Archiv: www.ebr-news.de

     

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