23. Dezember 2008  

Willkommen zur Ausgabe Nr. 4 / 2008 der EBR-News.

 

Das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"

informiert Sie rund um den Europäischen Betriebsrat und angrenzende Themen.

 

Die EBR-News erscheinen viermal jährlich.

Weitere Ausgaben finden Sie im Newsletter-Archiv.

 

Zum Ausdrucken können Sie diese Ausgabe der EBR-News als pdf-Datei downloaden.

 

 

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  1. Neue EBR-Richtlinie kann in Kraft treten
 
 

Nur die britische Regierung verweigerte ihre Zustimmung

 

Am 17. Dezember 2008 einigte sich der Ministerrat in Brüssel auf die neue Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat. Am Tag zuvor hatte das Europäische Parlament in einer Plenarsitzung mit großer Mehrheit zugestimmt. Der französische Arbeitsminister Xavier Bertrand (auf dem Foto links, zusammen mit EU-Sozialkommissar Vladimír Špidla) wollte das Verfahren noch unter französischer Ratspräsidentschaft 2008 politisch abschließen. Da linguistische Probleme mit der Übersetzung der Richtlinie nicht mehr rechtzeitig bearbeitet werden konnten, findet die formelle Beschlußfassung im Ministerrat im Frühjahr 2009 statt.

 

26 Regierungen von Bulgarien bis Irland, von Portugal bis Estland akzeptierten den Kompromiß, nur die britische Labour-Regierung wollte den Gesetzentwurf nicht mittragen. Wesentlich pragmatischer ist dagegen die Sichtweise der USA. Von der Deutsch-amerikanischen Handelskammer in Frankfurt am Main wird die Verabschiedung der Richtlinie ausdrücklich begrüßt, weil damit Planungssicherheit und Transparenz in den europäischen Niederlassungen von US-Unternehmen sichergestellt werde.

Eine gemeinsame Empfehlung der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände vom 29. August 2008 hatte den Weg zur neuen Richtlinie bereits geebnet (siehe Bericht in den EBR-News 3/2008). Dann beschloß am 17. November 2008 der Ausschuß für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments mit den Stimmen von Sozialdemokraten, Grünen, Linken und Teilen der konservativen Abgeordneten mehrere Änderungen am Gesetzentwurf, die den gewerkschaftlichen Forderungen entgegenkommen. Am 4. Dezember 2008 forderte der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuß (EWSA), ein beratendes Gremium aus Vertretern der Gewerkschaften, Arbeitgeber und sonstiger Gruppen, eine verbesserte EBR-Richtlinie. Er hatte sich bereits im September 2006 dafür ausgesprochen (siehe Bericht in den EBR-News 3/2006).

Trialoggespräche brachten den Durchbruch

 

Anfang Dezember 2008 gab es hinter den Kulissen informelle Gespräche zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat. Dieser sogenannte Trialog führte zu einem Kompromiß, dem schließlich auch die Gewerkschaften zustimmten. Die neue EBR-Richtlinie ersetzt den Text aus dem Jahr 1994 und wird innerhalb von zwei Jahren in die Rechtsordnung aller Länder des Europäischen Binnenmarktes umgesetzt, dazu gehören alle EU-Länder sowie Norwegen, Island und Liechtenstein. Zukünftige EU-Länder wie Kroatien oder die Türkei werden die Richtlinie ab dem Tag ihres Beitritts anwenden.


 

Hamburger Fachtagung zur neuen EBR-Richtlinie: Was kommt da auf uns zu?

 

Viele EBR-Mitglieder sind sich über die rechtlichen Konsequenzen der Richtlinienrevision noch im unklaren und möchten ihre aktuelle EBR-Vereinbarung auf der Grundlage der neuen Gesetzeslage rechtssicher gestalten und auf den aktuellen Stand bringen. Auch Betriebsratsmitglieder, die die EBR-Gründung noch vor sich haben, möchten die neuen Regelungen frühzeitig in ihre Überlegungen mit einbeziehen. Eine Reihe von Fragen werden sich nicht zuletzt auch für Rechtsanwälte stellen, wenn die neue EBR-Richtlinie in die nationale Rechtsordnung umgesetzt ist.

 

Das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" bietet am 26. Januar 2009 auf einer EBR-Fachtagung in Hamburg die Gelegenheit, mit Experten aus Brüssel sowie aus der deutschen Wissenschaft und Praxis die neue Rechtslage im Detail zu diskutieren.

Weitere Fachtagungen zur neuen EBR-Richtlinie

 

Die große Resonanz auf diese Fachtagung hat uns veranlaßt, weitere Termine anzubieten. Derzeit sind in Kooperation mit Partnern in Italien und Belgien die folgenden Veranstaltungen in der Planung:

 

Rom, 7.8. Mai 2009, deutsch-italienische Fachtagung

 

Lüttich, 22.23. Juni 2009, deutsch-belgische Fachtagung

 

Deutsche Betriebsratsmitglieder können nach § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz teilnehmen.

 

  2. Welche Veränderungen bringt die neue Richtlinie?
 
 

Stärkung des EBR nur auf dem Verhandlungsweg möglich

Standortabwicklungen wie bei Nokia (siehe Bericht in den EBR-News 1/2008) seien in Zukunft in dieser Form nicht mehr möglich, schreibt das Handelsblatt unter der Überschrift "Europäische Betriebsräte werden mächtiger". Dies gilt jedoch nur mit Einschränkungen, denn alle derzeit gültigen EBR-Vereinbarungen haben Bestandsschutz, bis sie gekündigt werden. Bessere Regelungen müssen in jedem Unternehmen zunächst ausgehandelt werden. Der Gesetzgeber wird lediglich die Mindestvorschriften, die im Falle des Scheiterns der Verhandlungen greifen, verbessern. Die wichtigsten Punkte haben wir nachfolgend aufgelistet.

Unterrichtung und Anhörung wird besser definiert

In der alten EBR-Richtlinie wird der Begriff "Unterrichtung" mehrfach verwendet, aber nicht definiert. Die neue Richtlinie benennt jetzt Merkmale, die erfüllt sein müssen, um von einer ordnungsgemäßen Unterrichtung zu sprechen. Auch die Prozedur einer Anhörung wird genauer beschrieben als zuvor. Zukünftig sollen Europäische Betriebsräte bei grenzüberschreitenden Maßnahmen zuständig sein, wenn eine Entscheidung der zentralen Leitung Auswirkungen in einem anderen Land hat (so wie es die SE-Gesetzgebung heute schon vorsieht).

 

Die Rolle des geschäftsführenden Ausschusses wird gestärkt

Er bekommt erstmals das Recht auf eigenständige Sitzungen und wird personell aufgestockt.

 

Engere Zusammenarbeit mit den nationalen Betriebsräten

Da der Euro-Betriebsrat nur für transnationale Fragen zuständig ist, muß seine Arbeit besser mit den nationalen Betriebsräten vernetzt werden. Hierzu gehört auch eine Berichtspflicht der EBR-Mitglieder gegenüber der Belegschaft ihres Herkunftslandes.

 

Schulungsanspruch

Erstmals wird ein Rechtsanspruch auf Schulungsmaßnahmen gesetzlich festgeschrieben.

 

Neuverhandlung der EBR-Vereinbarung bei Fusionen

Zukünftig wird es bei Fusionen und umfangreichen Restrukturierungen einen Rechtsanspruch auf Kündigung und Neuverhandlung alter EBR-Vereinbarungen geben.

 

Wirksame und abschreckende Sanktionen

 

Zu den wichtigsten Punkten gehört die Formulierung, daß alle Länder "wirksame, abschreckende und angemessene Sanktionen" in ihren jeweiligen EBR-Gesetzen vorsehen müssen, falls gegen Rechte des Europäischen Betriebsrates verstoßen wird. Dies kann ein Unterlassungsanspruch sein, wie er im Fall Gaz de France vom Europäischen Betriebsrat vor Gericht bereits durchgesetzt wurde (siehe Bericht in den EBR-News 1/2008). Einen schlagkräftigen Europäischen Betriebsrat gibt es nicht als "Geschenk aus Brüssel", sondern nur durch mutige Arbeitnehmervertreter, die ihre Rechte notfalls auch vor Gericht einfordern. Bemerkenswert: In Deutschland gibt es bisher kein einziges Urteil, das die Rechte eines EBR zum Gegenstand hat. Es bleibt also viel zu tun für Betriebsräte.


 

Besondere Probleme für britische Euro-Betriebsräte

Anders als in den kontinentaleuropäischen EU-Ländern gibt es im Vereinigten Königreich keine Tradition von Unterrichtung und Anhörung, Betriebsräte sind ein kultureller Fremdkörper sowohl für britische Gewerkschaften als auch für das Management. Bisher gibt es zwar eine große Zahl von Euro-Betriebsräten auf der Grundlage britischen Rechts, die Qualität dieser Vereinbarungen bleibt jedoch häufig hinter den kontinentaleuropäischen Standards zurück. Lediglich in Unternehmen mit hohem gewerkschaftlichem Organisationsgrad sind gute EBR-Regelungen zu finden.

Während des Revisionsprozesses hatte die britische Regierung die Lobbykampagne der Arbeitgeber gegen die neue Richtlinie wohlwollend begleitet (siehe Bericht in den EBR-News 3/2008), obwohl die Labour-Abgeordneten im Europäischen Parlament die Position der Gewerkschaften unterstützten. Es bleibt nun den nationalen Parlamenten überlassen, wie sie die neuen Regelungen mit Leben füllen. Während in vielen alten EU-Ländern (Frankreich, BeNeLux, Deutschland, Skandinavien) mit klaren Beschlüssen des Gesetzgebers zu rechnen ist, wird eine EU-konforme Umsetzung insbesondere im Vereinigten Königreich mit Spannung erwartet. Aber auch in einigen osteuropäischen Ländern wird man sehr deutlich beobachten müssen, wie die Parlamente mit diesem Thema umgehen. Soll die Verletzung von EBR-Rechten ein Kavaliersdelikt bleiben oder harte Konsequenzen vor Gericht nach sich ziehen? Entscheidend wird sein, ob auch vor britischen oder polnischen Gerichten wirksame und abschreckende Sanktionen von den Arbeitnehmervertretern eingeklagt werden können.

  3. Neues Tarifvertragsgesetz in Frankreich
     

 

Sonderrolle der fünf Dachverbände wird beseitigt

 

Am 1. Januar 2009 tritt in Frankreich eine Reform des Tarifsystems in Kraft, die den Konsens der Nachkriegszeit über die Repräsentativität der Gewerkschaften beendet und sich an den pragmatischen Regeln in Spanien orientiert. Bisher war es in Frankreich üblich, daß der Status der gewerkschaftlichen Repräsentativität von der Regierung verliehen wurde. Zuletzt erfolgte dies im Jahre 1966, als die CFDT als neuer Verband hinzutrat. Die Ursprünge dieses Verfahrens liegen im Kalten Krieg, als es darum ging, die Vormachtstellung der kommunistischen CGT zu brechen. Die Regierung Sarkozy hat mit dem Gesetz vom 20. August 2008 dieses Kapitel des französischen Arbeitsrechts beendet.

Bisher kann jede Gewerkschaft, die von der Regierung den Status der Repräsentativität erhalten hat, Haustarifverträge abschließen, selbst wenn sie nur ein einziges Mitglied im Betrieb hat und keine Unterstützung bei Betriebsratswahlen erhält. Zukünftig entscheiden nur noch die Betriebsratswahlen - und damit die Belegschaften selbst - über die Repräsentativität einer Organisation. Gewerkschaften, die weniger als 10% der Wählerstimmen im Betrieb erringen, können keine Haustarifverträge mehr abschließen und keine Gewerkschaftsdelegierten ernennen. Für die Gültigkeit des Haustarifvertrages müssen die unterzeichnenden Gewerkschaften zusammen mindestens 30% der Wählerstimmen hinter sich vereinen. Auf die Mitgliederzahlen kommt es dabei nicht an.

 

Bei Flächentarifverträgen sind zukünftig 8% der Stimmen bei den Wahlen zu allen Betriebsräten des Geltungsbereichs erforderlich. Um die Repräsentativität zu messen, müssen daher französische Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Abschluß der Betriebsratswahlen die Ergebnisse auf einem speziellen Formular dem Arbeitsministerium melden.

 

Ähnliche Regelungen gelten in Spanien schon seit vielen Jahren und haben dazu geführt, daß die spanischen Gewerkschaften konstruktiv in der Tarifpolitik zusammenarbeiten. In Spanien werden faktisch alle Tarifverträge von CC.OO. und UGT gemeinsam unterzeichnet. Während in vielen Teilen Europas Gewerkschaften ihre Kräfte durch Fusionen bündeln, spalten sich französische Verbände immer weiter auf und bekämpfen sich sogar gegenseitig. Es wird nun erwartet, daß dieser Trend sich umkehrt, denn kleine Organisationen verlieren durch das neue Gesetz ihre Vorrechte.

 

Keine Veränderungen am Streikrecht

 

Auch in Zukunft bleibt das Recht zur Arbeitsniederlegung ein individuelles Menschenrecht, das von keiner Gewerkschaft kontrolliert und von keinem Arbeitgeber eingeschränkt werden darf. Es genügen - so die Auffassung der französischen Gerichte - nur drei Teilnehmer, um einen rechtmäßigen Streik durchzuführen. Frankreich kennt weder Urabstimmungen noch Streikgeld. Daher müssen Arbeitgeber eine sehr hohe Sensibilität beweisen, um den Betriebsfrieden sicherzustellen. Die folgenden Beiträge beleuchten die Rolle der betrieblichen Interessenvertretung und die Gewerkschaftslandschaft:

  4. Fusionen beschäftigten den EBR
      

 

Personalabbau nach Fusion von Tabakkonzernen

 

Am 10. Oktober 2008 trafen sich in Brüssel Arbeitnehmervertreter von Imperial Tobacco, um eine gemeinsame Strategie gegen den angekündigten Abbau von 2.600 Arbeitsplätzen zu entwickeln. Die Umstrukturierung wurde im Juni 2008 von der zentralen Leitung in Bristol angekündigt, sie ist eine Folge der Fusion mit Altadis. Das spanische Tabakunternehmen war im Februar 2008 von Imperial Tobacco aufgekauft worden. In Frankreich und Spanien führte die Ankündigung des Personalabbaus bereits zu Streiks.

 

Derzeit gibt es im Konzern zwei Europäische Betriebsräte. Imperial Tobacco hatte 1996 einen EBR nach britischem Recht gegründet und Altadis 2002 einen EBR nach spanischem Recht. Beide sollen nun zu einem einzigen Gremium zusammengeführt werden. Nach Meinung der Gewerkschaften ist es erforderlich, daß der Lenkungsausschuß des EBR von Imperial Tobacco ab sofort an allen EBR-Sitzungen von Altadis teilnimmt, um eine abgestimmte Strategie zu gewährleisten.


 

Europaweiter Aktionstag bei HP und EDS

 

Am 15. Oktober 2008 trafen sich in Brüssel Arbeitnehmervertreter der beiden IT-Firmen Hewlett-Packard (HP) und Electronic Data Systems (EDS), um die gemeinsame EBR-Sitzung vom 25. September 2008 zu analysieren (siehe Bericht in den EBR-News 3/2008). Im August 2008 hatte HP den Konkurrenten EDS übernommen. Die Arbeitnehmervertreter kritisieren, daß die zentrale Leitung die EBR-Richtlinie verletzt, weil sie die beiden Europäischen Betriebsräte vor vollendete Tatsachen stellt und keine Anhörung durchführe. Ziel der Anhörung ist für die beiden Betriebsräte, Verhandlungen über die Restrukturierung aufzunehmen.

 

Als Reaktion auf den fusionsbedingten Abbau von fast 10.000 Arbeitsplätzen, den höchsten in der Geschichte beider Unternehmen, organisierten die Arbeitnehmervertreter von HP und EDS am 13. November 2008 einen europaweiten Aktionstag. Die zentrale Leitung erklärte sich danach zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Konsultationsverfahren bereit, weigert sich aber, genaue Zahlen über Entlassungen zu nennen oder die Pläne pro Land genauer zu spezifizieren. Am 8. Dezember 2008 berieten die Arbeitnehmervertreter beider Unternehmen in Brüssel über das weitere Vorgehen. Das Verhalten der zentralen Leitung von HP erinnert stark an den Elektronikkonzern Alcatel-Lucent, wo der EBR im April 2007 ein Gerichtsurteil erwirkt hatte (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007).


 

Bank-Betriebsräte beraten über Fusion

 

Am 20. Oktober 2008 trafen sich in Paris erstmals Vertreter der Europäischen Betriebsräte von BNP Paribas und Fortis, um die bevorstehende Fusion zu diskutieren. Die größte französische Geschäftsbank BNP Paribas will als Folge der Finanzkrise alle Aktivitäten der belgisch-luxemburgischen Finanzgruppe Fortis außerhalb der Niederlande übernehmen. Der niederländische Teil von Fortis war am 3. Oktober 2008 verstaatlicht worden.

 

Wirtschaftlich würde diese Übernahme durchaus Sinn machen, da sich beide Banken geographisch ergänzten, so die Arbeitnehmervertreter. Allerdings forderten sie die Entwicklung eines Sozialkapitels im Rahmen des Fusionsvertrages. Am 20. November 2008 wurde der Europäische Betriebsrat von Fortis, der 1996 nach belgischem Recht gegründet worden war, in einer Plenarsitzung offiziell über die Fusion unterrichtet. Vermutlich wird er bald mit dem ebenfalls 1996 nach französischem Recht gegründeten EBR von BNP Paribas zusammengelegt. Kurz vor Weihnachten führte der Fusionsplan zu einer Regierungskrise in Belgien.

 

  5. Neue EBR-Vereinbarungen
 

 

Neuer EBR der Frauenthal Holding mit eigenem Internet-Blog

Der Europäische Betriebsrat des österreichischen Automobilzulieferers und Sanitärgroßhändlers Frauenthal konstituierte sich am 29./30. Oktober 2008 in Wien. Die EBR-Vereinbarung datiert vom 3. Juli 2008.

Der EBR verfügt bereits über eine eigene Internetseite mit Blog. Dort sind alle Informationen in sieben Sprachen abrufbar, es gibt auch ein Porträt aller EBR-Mitglieder und des Präsidiums. Im Vorfeld der EBR-Gründung war das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" bei der Ausarbeitung von Eckpunkten beteiligt (siehe Bericht in den EBR-News 4/2007).


 

Schwache EBR-Regelungen bei Kugellagerhersteller

 

Das US-Unternehmen Timken hat einen Europäischen Betriebsrat nach britischem Recht eingerichtet, den "Timken European Communication Council". Die Verhandlungen wurden am 30. Mai 2008 abgeschlossen, am 1. September 2008 die EBR-Vereinbarung unterzeichnet. Sie enthält im europäischen Vergleich nur unterdurchschnittliche Regelungen.

 

Der neue EBR ist ein gemischtes Gremium, das einmal jährlich tagt und dem auch Arbeitgebervertreter angehören. Die Arbeitnehmerseite stellt zwölf Delegierte aus neun Ländern, darunter jeweils zwei aus Frankreich, Polen und Rumänien. Der Lenkungsausschuß setzt sich aus je zwei Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammen. Es gibt strenge Regeln zur Vertraulichkeit, alle vier Jahre ist nur ein einziger Schulungstag vorgesehen. Eine Klausel sieht vor, daß die Vereinbarung überprüft wird, sobald die neue EBR-Richtlinie in britisches Recht umgesetzt worden ist.

 


 

IT-Dienstleister im Tourismus mit neuer EBR-Vereinbarung

 

Am 19. September 2008 wurde eine überarbeitete EBR-Vereinbarung für Amadeus nach spanischem Recht unterzeichnet. Das Unternehmen aus Madrid liefert IT-Service (vor allem Buchungsplattformen) für die Reisebranche und gehört einem Finanzinvestor. Untypisch für Spanien: der im Jahr 2000 gegründete EBR ist ein gemischtes Gremium und der Vorsitz liegt beim Arbeitgeber. Die halbjährlichen Plenarsitzungen des EBR werden in englischer Sprache ohne Dolmetscher durchgeführt. Der Lenkungsausschuß besteht aus fünf Arbeitnehmervertretern aus Frankreich, Deutschland, Spanien und zwei weiteren Ländern. Alle EBR-Mitglieder erhalten pro Jahr 50 Stunden Freistellung, die Mitglieder des Lenkungsausschusses 70 Stunden, ergänzend zu den Gepflogenheiten in ihren Heimatländern und der Zeit der EBR-Sitzungen. Weiterhin sind Schulungen für den EBR vorgesehen.

 


 

Energiekonzern setzt Maßstäbe für EBR-Vereinbarungen

 

Am 5. Dezember 2008 wurde in Rom eine EBR-Vereinbarung für den italienischen Stromversorger Enel unterzeichnet, dessen Töchter sich vorwiegend in Spanien und Osteuropa befinden. Bei der Übernahme der spanischen Energiegruppe Endesa konnte sich Enel im Jahr 2006 gegen den deutschen Konkurrenten E.ON durchsetzen (siehe Bericht in den EBR-News 1/2006). Einen EBR hatte Endesa noch nicht gebildet, aber ein internationales Rahmenabkommen über Sozialstandards unterzeichnet.

 

Der Europäische Betriebsrat von Enel besteht aus zwanzig Mitgliedern und kommt zweimal jährlich zusammen. Er wählt einen Lenkungsausschuß aus fünf Mitgliedern, die sich viermal pro Jahr treffen. Die Definition von Unterrichtung und Anhörung orientiert sich bereits an der neuen EBR-Richtlinie, pro Jahr sind auch vier Schulungstage vorgesehen. Damit verfügt Enel über eine der besten EBR-Vereinbarungen nach italienischem Recht und kann sich mit dem Niveau der Bankengruppe UniCredit messen (siehe Bericht in den EBR-News 1/2007). Folgende Texte sind nur auf Englisch verfügbar:

Die Texte von zahlreichen EBR-Vereinbarungen stehen auf einer Download-Seite zur Verfügung.

 

  6. Europaweite EBR-Vertragspolitik
 
 

Luxusgüterkonzern stärkt soziale Verantwortung

 

Am 14. Oktober 2008 unterzeichnete der Europäische Betriebsrat der französischen Gesellschaft PPR mit der zentralen Leitung in Paris zwei transnationale Kollektivvereinbarungen. Sie definieren Prinzipien über die Gleichbehandlung von Behinderten und über die Personalpolitik gegenüber älteren Mitarbeitern. PPR ist die Dachgesellschaft des Luxusgüterkonzerns Gucci (damit auch Yves Saint Laurent), des Sportartikelherstellers Puma, der Medien- und Buchhandlungskette Fnac und des Möbelhändlers Conforama. PPR verfügt seit 1999 über einen Europäischen Betriebsrat nach französischem Recht mit Delegierten aus 15 Ländern.


 

Charta zur nachhaltigen Entwicklung

 

Bei einer Sitzung in Brüssel unterzeichnete der Europäische Betriebsrat des belgischen Chemie- und Pharmakonzerns Solvay am 27. November 2008 eine Charta zur nachhaltigen Entwicklung und zur sozialen Verantwortung mit der zentralen Leitung. Bestandteil des Abkommens ist nicht nur ein regelmäßiger Dialog über die Ziele des Unternehmens in diesem Bereich, sondern auch die Definition einer gemeinsamen Vision. Der 1995 gegründete EBR hat seit 2005 eine eigene Arbeitsgruppe zur nachhaltigen Entwicklung.

  7. Weltweite Rahmenabkommen
      
 

Norwegische Unternehmen übernehmen soziale Verantwortung

 

Am 28. Oktober 2008 unterzeichnete die Konzernleitung des norwegischen Mischkonzerns Aker in Oslo ein internationales Rahmenabkommen mit dem Internationalen Metallgewerkschaftsbund (IMB). Ziel ist die weltweite Einhaltung von sozialen Mindeststandards und die Entwicklung von guten Arbeitsbeziehungen in allen Teilen des Konzerns, der mit 27.000 Beschäftigten in 35 Ländern im Offshore-, Fischerei-, Werft- und Konstruktionsbereich tätig ist. Einen Europäischen Betriebsrat gibt es bei Aker bereits seit 1996. Folgende Texte liegen nur in englischer Sprache vor:

Am 13. November 2008 wurde in Genf zwischen dem norwegischen Öl- und Gaskonzern StatoilHydro und der Internationalen Föderation der Chemiegewerkschaften (ICEM) ein internationales Rahmenabkommen unterzeichnet. Es ersetzt das Abkommen für Statoil von 1998, das als Meilenstein für Gewerkschaftsrechte, Arbeits- und Gesundheitsschutz und innerbetriebliche Weiterbildung galt. Nach dem Aufkauf der Öl- und Gasaktivitäten von Norsk Hydro im Oktober 2007 werden jetzt 30.000 Beschäftigte in 40 Ländern davon erfaßt. Statoil gehörte im Jahre 1996 auch zu den Pionieren bei der Gründung eines Europäischen Betriebsrates. Folgende Texte liegen nur in englischer Sprache vor:


 

Gewerkschaftsrechte in der Unternehmensgruppe Freudenberg

 

Am 3. November 2008 unterzeichnete die Konzernleitung des deutschen Chemieunternehmens Freudenberg mit der Internationalen Föderation der Chemiegewerkschaften (ICEM) eine Ergänzung zum Rahmenabkommen aus dem Jahr 2000. Darin respektiert das Unternehmen die Entscheidung aller Beschäftigten, sich einer Gewerkschaft ihrer Wahl anzuschließen. Die ICEM wird sich weltweit für einen konstruktiven Dialog zwischen den Betriebsparteien in allen Niederlassungen einsetzen. Vorausgegangen war ein Treffen des Managements mit Gewerkschaftsvertretern in Kanada und den USA am 1. Oktober 2008 in Pittsburgh, Pennsylvania. Der 1996 gegründete Europäische Betriebsrat von Freudenberg betätigt sich stark im Gesundheitsschutz (siehe Bericht in den EBR-News 4/2007).


 

Japanische Kaufhauskette mit Rahmenabkommen

 

Am 11. November 2008 unterzeichnete erstmals ein japanisches Unternehmen ein internationales Rahmenabkommen. Die zentrale Leitung der Kaufhauskette Takashimaya (auf dem Foto die Filiale in Tokio) verpflichtet sich darin zu einem weltweiten sozialen Dialog mit den Gewerkschaften. In Europa verfügt das Unternehmen bisher erst über eine einzige Niederlassung im Stadtzentrum von Paris und fällt daher noch nicht unter die EBR-Richtlinie.

 


 

Erstmals Abkommen in britischer Dienstleistungsbranche

 

Am 11. Dezember 2008 wurde zwischen dem internationalen Gewerkschaftsdachverband UNI und dem Sicherheitsunternehmen G4S ein weltweit gültiges Abkommen über ethische Standards und gewerkschaftliche Rechte unterzeichnet. Mit 570.000 Beschäftigten in 110 Ländern, davon zwei Drittel in Schwellenländern, ist der Konzern zweitgrößter Arbeitgeber der Welt. Es handelt sich um das erste internationale Rahmenabkommen, das jemals in einem britischen Dienstleistungsunternehmen erzielt wurde. G4S hat seit 1996 auch einen Europäischen Betriebsrat. Folgende Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:

  8. Aus der Welt der SE-Betriebsräte
 
 

tesa mit exzellenter SE-Vereinbarung

 

Am 3. Dezember 2008 stimmte das Besondere Verhandlungsgremium (BVG) des Klebstoffherstellers tesa auf seiner Sitzung in Berlin für die Annahme einer SE-Vereinbarung, die in den Wochen zuvor unter erheblichem Zeitdruck ausgehandelt worden war (siehe Bericht in den EBR-News 2/2008). Bei der Umwandlung eines Unternehmens in eine Europäische Gesellschaft (SE) hat das BVG - anders als bei der Gründung eines Europäischen Betriebsrates - nur sechs Monate, um alle Fragen zu klären. Die tesa-Vereinbarung gilt als eine der besten, die für ein deutsches Unternehmen mit knapp unter 2.000 Arbeitnehmern und damit einer Drittelbeteiligung im Aufsichtsrat bisher ausgehandelt worden ist. Im Interview mit den EBR-News erläuterte Frank Ganschow (Foto), Vorsitzender des BVG, den Ablauf der Verhandlungen und die wichtigsten Punkte der neuen Vereinbarung. 

Die Arbeitnehmervertreter von tesa wurden während ihrer Verhandlungen von Prof. Dr. Ulrich Zachert und Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" unterstützt. Aber auch Sachverständige können nicht verhindern, was der Gesetzgeber übersehen hat: Unternehmen der Größenordnung von tesa können nämlich die Mitbestimmung im Aufsichtsrat zum Zeitpunkt der SE-Umwandlung "einfrieren". Eine von der Europäischen Kommission beauftragte Expertengruppe hat dieses Problem inzwischen erkannt und schlägt eine Anpassung der SE-Richtlinie vor, die im Jahr 2009 bevorsteht (siehe Bericht in den EBR-News 3/2008).


 

Neue SE-Gründungen ohne Arbeitnehmer im Aufsichtsrat

 

Seit dem 1. Oktober 2008 firmiert die Hawe Hydraulik aus München als Europäische Gesellschaft (SE). Zuvor war am 28. Juli 2008 eine SE-Vereinbarung geschlossen worden, die die Bildung eines sogenannten "Gruppen-Betriebsrats" (ein SE-Betriebsrat der Unternehmensgruppe) vorsieht. Er tagt zweimal jährlich und wählt einen geschäftsführenden Ausschuß aus drei (später fünf) Mitgliedern. Dieser kann zwei weitere jährliche Sitzungen durchführen. Bei Streitigkeiten mit der zentralen Leitung ist eine Schlichtungsstelle vorgesehen. Eine Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat gibt es nicht, obwohl das Familienunternehmen allein in Deutschland 1.500 Beschäftigte hat.

Seit dem 2. Dezember 2008 firmiert auch der Solaranlagenbauer Solon aus Berlin als SE. Die Anfang November 2008 unterzeichnete SE-Vereinbarung sieht keine Beteiligung für die 850 Arbeitnehmer im Aufsichtsrat vor. Europäische Tochtergesellschaften gibt es in Österreich, Italien und der Schweiz.


 

SE-Verhandlungen gescheitert

 

Am 8. Oktober 2008 wurde der Folienhersteller RKW (Rheinische Kunststoffwerke) als SE eingetragen, obwohl keine Vereinbarung zur Mitbestimmung abgeschlossen wurde. Das Unternehmen mit Sitz in Frankenthal (Rheinland-Pfalz) ist europaweit der erste Fall, in dem die Verhandlungen scheiterten. Für die 2.700 Beschäftigten in acht Ländern gelten daher die gesetzlichen Auffangregelungen zum SE-Betriebsrat und einer Drittelbeteiligung im Aufsichtsrat.

 


 

Volkswagen erringt Vorsitz im SE-Betriebsrat von Porsche

 

Am 15. Dezember 2008 konstituierte sich der SE-Betriebsrat der Porsche Automobil Holding SE auf der Grundlage einer SE-Mitbestimmungsvereinbarung, an deren Aushandlung die Betriebsräte von Volkswagen nicht beteiligt waren. Der SE-Betriebsrat setzt sich aus 40 Mitgliedern zusammen: die 20 Vertreter von Porsche, darunter 15 aus Deutschland, vertreten die 12.000 Porsche-Beschäftigten. Ebenfalls 20 Vertreter von Volkswagen, darunter sieben aus Deutschland, vertreten die 360.000 VW-Beschäftigten. Dieses Zahlenverhältnis war von den Volkswagen-Betriebsräten als undemokratisch betrachtet worden, was zu einem öffentlichen Schlagabtausch und mehreren Gerichtsverfahren führte (siehe Bericht in den EBR-News 3/2007).

 

Der Vorsitz des SE-Betriebsrates fiel nun völlig überraschend an Volkswagen. Bernd Osterloh (auf dem Foto rechts), der Präsident des Europäischen und des Weltbetriebsrates von Volkswagen, wurde einstimmig zum Vorsitzenden des SE-Betriebsrates gewählt und Uwe Hück von Porsche (auf dem Foto links) zum Stellvertreter. Daraufhin wurde ein für den 19. Dezember 2008 bereits angesetzter Gerichtstermin kurzfristig abgesagt. Bis Januar 2009 soll nun eine außergerichtliche Lösung unter Vermittlung der IG Metall erreicht werden. Im Gespräch ist eine Neufassung der SE-Vereinbarung von Porsche, die offiziell erst 2017 kündbar wäre. In der Porsche-Hauptversammlung am 30. Januar 2009 könnten dann Volkswagen-Vertreter für den SE-Aufsichtsrat bestellt werden.

 

  9. Newsletter für Arbeitnehmervertreter
 
 

Bulletin des EBR von UniCredit

 

Am 16. Oktober 2008 kam der 2007 gegründete Europäische Betriebsrat der italienischen Bank UniCredit (siehe Bericht in den EBR-News 1/2007) zu seiner zweiten Plenartagung in Mailand zusammen. Auf der Tagesordnung standen die Finanzmarktkrise (siehe Bericht in den EBR-News 3/2008), ein neues Modell der Corporate Governance und der Entlohnung für das Top-Management, das System der Kapitalbeteiligung für die Bank-Angestellten in fünf Ländern und die Entwicklung einer europaweiten IT-Plattform für das Back-Office. Ein eigener Tagesordnungspunkt war die Situation in den polnischen Niederlassungen. Die Inhalte der Sitzung werden in einem Newsletter öffentlich gemacht.


 

Der EBR von Ikea mit eigenem Newsletter

 

Am 28. Oktober 2008 tagte der EBR des Möbelhauses Ikea in Kopenhagen. Er gehört zu den besonders aktiven Gremien in Skandinavien und hat mehrere Ausschüsse gebildet. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die aktuellen Entwicklungen präsentiert er in einem Newsletter. Im November 2008 ist die dritte Ausgabe erschienen. Der "Ikea European Consultative Council" wurde 1999 nach dänischem Recht gebildet.


ver.di/GPA-Newsletter: Ausgabe 2/2008

Am 29. Oktober 2008 ist eine weitere Ausgabe des deutsch-österreichischen EBR-Newsletters von ver.di und GPA erschienen. Schwerpunkt dieser Ausgabe ist der politische Prozeß zur Revision der EBR-Richtlinie. Weitere Themen: die Finanzkrise, die Neugründung von Europäischen Betriebsräten, ein Hintergrundbericht über Rumänien, Literaturtipps und Veranstaltungshinweise. Der EBR-Newsletter wird vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" mitgestaltet.


Newsletter zur Corporate Governance

Ende November 2008 veröffentlichte das Europäische Gewerkschaftsinstitut eine neue Ausgabe des Newsletters zum Unternehmensrecht auf der Webseite "Worker-Participation.eu". Er informiert seit Juli 2006 über alle Fragen der Arbeitnehmerbeteiligung in den Leitungs- und Aufsichtsgremien von Unternehmen und über die neuesten europäischen (Gesetzes-)Entwicklungen. Die aktuelle Ausgabe thematisiert die Rechtsform der Europäischen Privatgesellschaft, die ergänzend zur Europäischen Aktiengesellschaft (SE) eine Art von Europa-GmbH ermöglichen soll. Ein weiteres Thema ist die EU-Fusionsrichtlinie (siehe auch Bericht in den EBR-News 4/2006).

  10. Interessante Webseiten
 
 

Der Europäische Betriebsrat in Rumänien und Bulgarien

Aus Erfahrungen lernen, das ist das Motto des EU-finanzierten Projektes ELEX, das sich insbesondere an Arbeitnehmervertreter in den neuen EU-Mitgliedsländern Rumänien und Bulgarien wendet. Auf der Webseite des Projekts werden Seminare dokumentiert und zahlreiche Dokumente zum Download angeboten.


Weltweite Allianz der Coca-Cola-Beschäftigten

Die globale Gewerkschaftsallianz der Coca-Cola-Beschäftigten hat eine eigene Webseite ins Leben gerufen, die in 15 Sprachen aktuelle Meldungen aus dem Konzern liefert. Die Arbeitnehmervertreter des Getränkekonzerns kamen im Mai 2008 zur zweiten Weltkonferenz in Deutschland zusammen (siehe Bericht in den EBR-News 3/2008).


Beobachtung von Finanzinvestoren

Der internationale Verband der Lebensmittel- und Hotelbeschäftigten IUL betreibt eine Webseite mit aktuellen Meldungen über die Tätigkeit von Private-Equity-Firmen. Dort können die letzten Deals der "Heuschrecken" im Hotel- und Nahrungsmittelbereich recherchiert werden. Hervorgetan hatte sich im Oktober 2007 beispielsweise der Finanzinvestor Blackstone beim Aufkauf der Hilton-Hotels (siehe Bericht in den EBR-News 3/2007).


Der Standort Deutschland unter Globalisierungsdruck

Das Projekt export-IT untersucht die Veränderung von Unternehmen der Dienstleistungswirtschaft in der weltweiten Arbeitsteilung durch Informations- und Kommunikationstechniken. Mit Unterstützung der Gewerkschaften ver.di und IG Metall sollen "best-pracice"-Beispiele für die Interessenvertretung der Beschäftigten dieser Branche erarbeitet werden.

Zahlreiche weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung zusammengestellt.

 

  11. Neue Publikationen
 

 

EBR-Vereinbarungen im Fokus

 

Im Oktober 2008 legte die Agentur für soziale Entwicklung (SDA) in Brüssel eine neue Auswertung von 102 EBR-Vereinbarungen aus ihrer Datenbank vor, die qualitative und quantitative Entwicklungen im Zeitraum der letzten vier Jahre untersucht. Von den 102 EBR-Vereinbarungen, die seit 2004 unterzeichnet wurden, entfallen jeweils 19 auf Deutschland und Frankreich, 16 auf Großbritannien und zehn auf Belgien. Den stärksten Zuwachs verzeichnete Italien mit acht neuen EBR-Vereinbarungen. Das Land hat jetzt 39 Europäische Betriebsräte, liegt aber immer noch im Rückstand. Obwohl in der alten EBR-Richtlinie Schulungsmaßnahmen nicht verbindlich geregelt sind, wurde dies europaweit in 76% aller Fälle seit 2004 in der EBR-Vereinbarung festgeschrieben.


 

Betriebsräte in Deutschland, Frankreich und Polen

 

Wie können sich die Belegschaften internationaler Großkonzerne eine gemeinsame Handlungsperspektive erarbeiten? Dieser Frage geht Dr. Stefanie Hürtgen, Mitarbeiterin am Institut für Sozialforschung der Universität Frankfurt am Main, in ihrer im November 2008 erschienenen Dissertation nach. Sie dokumentiert darin die Arbeit von französischen Arbeitnehmervertretern der Gewerkschaften CGT, CFDT und FO, von deutschen Betriebsräten der IG Metall in West und Ost wie auch von polnischen EBR-Mitgliedern der Gewerkschaften Solidarność und OPZZ. Die Interviews zeigen nicht nur, wie mit betrieblichen Problemen in den einzelnen Ländern konkret umgegangen wird, sondern beleuchten auch die jeweilige Einbindung in den Europäischen Betriebsrat.

 

Stefanie Hürtgen

Transnationales Co-Management

Betriebliche Politik in der globalen Konkurrenz

Münster 2008, 313 Seiten, € 29,90


 

Aktueller Vergleich der Arbeitsbeziehungen in West- und Osteuropa

 

Im November 2008 ist dieser Sammelband eines Projekts erschienen, das von der Universität Tübingen mit Partnern in mehreren Ländern durchgeführt wurde. Ziel war eine Bestandsaufnahme des Arbeitsrechts, der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen und des Sozialen Dialogs in drei alten EU-Ländern und drei Beitrittsländern. Deutschland, Frankreich, Italien, Tschechien, die Slowakei und Kroatien werden jeweils in eigenen Kapiteln behandelt. Für jedes Land wird die Rolle von Betriebsrat und Gewerkschaften beleuchtet, aktuelle Trends in den Tarifverhandlungen und in der staatlichen Politik, aber auch die Merkmale der beruflichen Bildung dargestellt. Das Buch lohnt sich daher nicht nur für einen vertieften Blick nach Osteuropa, sondern auch zur Recherche aktueller Entwicklungen in den drei westeuropäischen Ländern.

 

Josef Schmid/Harald Kohler (Hrsg.)

Arbeitsbeziehungen und Sozialer Dialog im alten und neuen Europa

Unterschiede - Gemeinsamkeiten - Kooperationen

Baden-Baden 2008, 331 Seiten, € 22,-


 

Wirkungsvoll präsentieren - auf Englisch?

 

Eine gelungene PowerPoint-Präsentation gehört für Betriebsräte heute vielfach zum Standardrepertoire. Was aber ist zu tun, wenn man vor Kollegen im EBR in englischer Sprache präsentieren muß? Dieses zweisprachige Buch aus der Reihe "Training International" hilft dabei. Der Autor richtet sein Augenmerk besonders darauf, wie man Präsentationen für ein fremdes Publikum vorbereitet und gibt interkulturelle Tipps. Besonders empfehlenswert ist dieses Buch, weil es durchgängig in deutscher und englischer Sprache verfaßt ist. Auf der linken Buchseite finden sich Erläuterungen, Tipps und Beispiele auf Deutsch, auf der rechten Buchseite ist der gleiche Text in englischer Sprache zu finden. So hilft das Buch nicht nur bei der Vorbereitung einer Präsentation, sondern stärkt auch die Sprachkompetenz. Ähnliche Ratgeber - ebenfalls zweisprachig - sind zu den Themen Konfliktmanagement, Meetings und Moderation, Small Talk und Teamentwicklung erschienen.

 

Matt Beadle

Präsentieren - wirkungsvoll und strukturiert

Berlin 2008, 192 Seiten, € 17,95

Weitere Fachliteratur haben wir auf einer Sonderseite zusammengestellt.

   

  12. Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
         Beispiele aus unserer Arbeit

 

Der Eurobetriebsrat optimiert seine Arbeitsbedingungen

 

Am 14. und 15. Oktober 2008 fand im DGB-Bildungszentrum Hamburg ein Workshop im Rahmen des Projekts IN.CON.PAR_able statt. Ziel dieses vom spanischen Gewerkschaftsbund CC.OO. initiierten Projektes ist die Verbesserung der Zusammenarbeit in Europäischen Betriebsräten durch Koordinierung der Aktivitäten und der Kommunikation untereinander. Dr. Reingard Zimmer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" beteiligte sich an der Vorbereitung und Durchführung des Workshops, der ähnlich auch in Spanien, Portugal, Italien und Bulgarien stattfindet.


 

ver.di-Bundesverwaltung: Bestandsaufnahme zur EBR-Arbeit

 

Am 24. November 2008 wurde am Sitz der ver.di-Bundesverwaltung in Berlin (Foto) eine Bestandsaufnahme der EBR-Arbeit getrennt nach Fachbereichen vorgenommen. An dem Treffen unter Leitung von Martin Lemcke von der Abteilung Mitbestimmung nahmen auch Bernhard Stelzl und Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" teil. Die Diskussion zeigte einen hohen Betreuungsbedarf insbesondere in den Fachbereichen Handel, Finanzdienstleistungen und Besondere Dienstleistungen. Der EBR-Newsletter von ver.di soll enger mit den Fachbereichen und EBR-Gremien verzahnt werden.


 

Konferenz zur Betriebsverfassung

 

Am 25. November 2008 veranstaltete der Arbeitskreis Arbeit - Betrieb - Politik der Friedrich-Ebert-Stiftung eine Konferenz zur Betriebsverfassung in Berlin. Etwa 170 Betriebsräte, Wissenschaftler und Politiker diskutierten mit einer Reihe von Experten (Foto) über eine Reformagenda zur Mitbestimmung. Werner Altmeyer von "euro-betriebsrat.de" beleuchtete die europäische Ebene.


 

EBR-Projekt an der Universität Lüneburg

 

Im laufenden Semester findet am Institut für Wirtschaftsrecht der Leuphana Universität Lüneburg eine Vorlesungsreihe zum Thema Personalmanagement und Europäische Betriebsräte statt. Im Rahmen eines Lehrauftrages ist auch Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" hieran beteiligt.

   


 

Beiträge in Fachzeitschriften

 

Im November 2008 veröffentlichte die Zeitschrift der betriebsrat einen Länderbericht zur spanischen Betriebsverfassung von Dr. Werner Altmeyer und Prof. Dr. Holm-Detlev Köhler. Der Beitrag enthält auch ein Interview mit einem deutschen EBR-Mitglied in der spanischen Großbank Santander. Im Dezember 2008 beleuchtete Dr. Werner Altmeyer den Gesetzgebungsprozeß und die möglichen Auswirkungen der neuen EBR-Richtlinie in einem Beitrag für die Fachzeitschrift Personalführung.

Weitere Veröffentlichungen finden Sie auf unserer Publikationsseite.

  

  13. Aktuelle Seminartermine
 

 

Für die folgenden von uns mitgestalteten Seminare und Workshops sind Anmeldungen möglich:

 

Die neue EBR-Richtlinie – Was kommt da auf uns zu?

Fachtagungen für Europäische Betriebsräte

26.01.2009 in Hamburg

07. – 08.05.2009 in Rom

22. – 23.06.2009 in Lüttich

 


 

Europa für Gewerkschaftssekretäre der IG Metall

Institutionen – Politikfelder – Europäische Betriebsräte

25. – 27.03.2009 in Bad Orb

14. – 16.10.2009 in Lohr

 


 

Seminare des Instituts zur Fortbildung von Betriebsräten (ifb)

 

Seit 1998 bietet das ifb Seminare für Europäische Betriebsräte an, deren Inhalte vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" mit erarbeitet wurden.

 

Grundseminar: Der Weg zum Europäischen Betriebsrat

20. – 23.10.2009 in Würzburg

 

Aufbauseminar: Praxiswissen – EBR Spezial

17. – 20.11.2009 in Nürnberg

 


 

Workshops der ver.di-Bundesverwaltung

 

Im Jahr 2004 fand erstmals ein fachbereichsübergreifender Workshop der ver.di-Bundesverwaltung für Europäische Betriebsräte statt. Angesichts der neuen EBR-Richtlinie gibt es 2009 zwei Termine:

 

Die Revision der EBR-Richtlinie

17. – 19.06.2009 in Berlin

 

Grundlagenwissen und Praxis der EBR-Arbeit

02. – 04.09.2009 in Berlin


 

Weiterbildung an der Ruhr-Universität

 

Als Teil einer Weiterbildungsreihe für Gewerkschaftssekretäre und Betriebsräte bietet die Akademie der Ruhr-Universität-Bochum folgenden Baustein an:

 

Qualifizierung für Europa – Der Europäische Betriebsrat

Konzepte, Verbreitung, Praxiserfahrungen, Entwicklungsperspektiven

30. – 31.10.2009 in Bochum

 


 

Inhouse-Veranstaltungen

 

Eine Übersicht über mögliche Themen für Inhouse-Veranstaltungen finden Sie hier:

  14. Impressum
 

Die EBR-News werden herausgegeben von:

 

Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" GbR

Von-der-Tann-Straße 4, D-20259 Hamburg
www.euro-betriebsrat.de (Deutsch)

www.euro-workscouncil.net (Englisch)

www.euro-ce.org (Französisch)

 

Mitarbeiter/innen dieser Ausgabe:

Werner Altmeyer, Carmen Bauer, Bernhard Stelzl, Reingard Zimmer

 

Verteiler der deutschsprachigen Ausgabe: 11.508 Empfänger

Verteiler der englischsprachigen Ausgabe: 1.378 Empfänger

Verteiler der französischsprachigen Ausgabe: 1.120 Empfänger

 

Newsletter-Archiv: www.ebr-news.de

 

Hier können Sie die EBR-News beziehen oder abmelden.

 

Wir freuen uns über Anregungen zu diesem Newsletter und über Berichte aus Ihrem EBR.

Bitte schreiben Sie uns: info@euro-betriebsrat.de