23. August 2010  

Willkommen zur Ausgabe Nr. 2 / 2010 der EBR-News.

 

Das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"

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  1. Widersprüchliche Urteile zur Tarifkonkurrenz
 

 

Französische Richter stärken Tarifeinheit

 

Am 14. April 2010 wurde in Frankreich eine Grundsatzentscheidung über die Tariffähigkeit von Mini-Gewerkschaften gefällt. Die Sozialkammer des höchsten französischen Revisionsgerichts ("Cour de Cassation") ist der Meinung, daß die Tarifeinheit im Betrieb nicht gegen europäisches Recht oder ILO-Konventionen verstößt. Damit vertreten die Richter im Pariser Justizpalast (Foto) den genau gegenteiligen Standpunkt zum deutschen Bundesarbeitsgericht in Erfurt (siehe Bericht weiter unten) und stufen die Tarifeinheit höher ein als die Koalitionsfreiheit.

Am 1. Januar 2009 war in Frankreich die weitreichendste Reform des Tarifvertragsgesetzes seit dem Zweiten Weltkrieg in Kraft getreten (siehe Bericht in den EBR-News 4/2008). Nach spanischem Vorbild definierte der Gesetzgeber Schwellenwerte für die Tariffähigkeit, die von den Wahlergebnissen der Betriebsratswahlen abgeleitet werden. Gewerkschaften, die weniger als 10% der Wählerstimmen erringen, können keine Haustarifverträge mehr abschließen. Für die Gültigkeit des Haustarifvertrages müssen die unterzeichnenden Gewerkschaften mindestens 30% der Wählerstimmen hinter sich vereinen. Auf die Mitgliederzahlen kommt es dabei nicht an. Bei Flächentarifverträgen sind 8% der Stimmen bei den Wahlen zu allen Betriebsräten des Geltungsbereichs erforderlich. Schmerzliche Erfahrungen mit dem Gewerkschaftspluralismus begünstigten diese Reform.

 

Gegen die Schwellenwerte klagte die Gewerkschaft FO vor dem Arbeitsgericht Brest. Obwohl sie im Maschinenbauunternehmen SDMO nur 7% der Wählerstimmen erhalten hatte, sprachen die Richter in der Bretagne ihr im Oktober 2009 Tariffähigkeit zu (siehe Bericht in den EBR-News 4/2009). Das Urteil aus Brest ist jetzt hinfällig. Damit muß sich auch die klagende Betriebsgruppe der FO an die neue Situation anpassen, wie es in vielen anderen Unternehmen bereits der Fall ist, so z. B. bei der SNCF oder der France Télécom (siehe Bericht in den EBR-News 1/2010).

 

Regeln werden auf den Öffentlichen Dienst ausgeweitet

 

Nach dem Grundsatzurteil des höchsten Gerichts verabschiedete das französische Parlament am 23. Juni 2010 eine  Ergänzung zum Tarifvertragsgesetz. Danach werden die Schwellenwerte für die Gültigkeit eines Tarifvertrages im Öffentlichen Dienst auf 50% der Wählerstimmen festgesetzt. Der Druck auf die Gewerkschaften, sich zu Tarifgemeinschaften zusammenzuschließen, ist damit noch höher als in der Privatwirtschaft, wo dieser Schwellenwert bei 30% liegt.


 

Deutsche Richter schwächen Tarifeinheit

 

Anders als in Frankreich ist die Tarifeinheit in Deutschland nicht vom Gesetzgeber, sondern von der Rechtsprechung entwickelt worden. Am 23. Juni 2010 beendete das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Foto) in zwei Urteilen den seit dem Zweiten Weltkrieg geltenden Grundsatz, wonach lediglich ein einziger Tarifvertrag im Betrieb Anwendung findet.

Eine Konsequenz aus diesem Urteil könnte die zunehmende Zersplitterung des Tarifvertragssystems sein. Die Arbeitgeber befürchten bereits mehr Arbeitskämpfe. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte gemeinsam mit der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) den Gesetzgeber zum Handeln auf.

Diese Position der Spitzenverbände stößt jedoch auf Kritik an der Gewerkschaftsbasis. Als Beispiel kann eine Resolution des Betriebsrates im Verlagshaus der Frankfurter Rundschau vom 20. Juli 2010 gesehen werden, die die gegenteilige Position vertritt. Auch manche gewerkschaftsnahe Juristen sind anderer Meinung, beispielsweise Prof. Däubler. Unterstützung findet das Urteil insbesondere bei Splittergruppen wie der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM), die dem Gericht Respekt zollt und dem DGB Arroganz vorwirft. Die CGM war in der Vergangenheit häufiger durch Dumping-Tarifverträge zu Lasten der Arbeitnehmer in Erscheinung getreten. 

  2. Blick in einzelne Länder
 
 

Ehemaliger Labour-Politiker als Arbeitsminister ernannt

 

Nach den Unterhauswahlen im Mai 2010 mußte im Vereinigten Königreich eine Koalitionsregierung gebildet werden. Ein konservativer Durchmarsch à la Thatcher ist so unmöglich. Der Koalitionsvertrag sieht eine grundlegende Reform des politischen Systems vor. Das für Arbeitnehmerinteressen sehr wichtige Ressort Wirtschaft und Arbeit erhielten die Liberaldemokraten. Deren Kandidat Vince Cable (Foto) arbeitete zunächst in den 70er Jahren als Berater für die damaligen Labour-Regierungen, wechselte 1982 zur kleinen Sozialdemokratischen Partei, die 1988 mit den Liberalen fusionierte und seither deren linken Flügel bildet. Alle folgenden Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:

Obwohl Cable der einzige Minister der Koalitionsregierung ist, der den Gewerkschaften nahe steht, wurde er am 29. Juli 2010 vom britischen Gewerkschaftsbund TUC als Gastredner des im September 2010 geplanten Gewerkschaftstages ausgeladen. Zuletzt hatte Cable noch am 12. Juli 2010 auf einer Bildungskonferenz des TUC eine stärkere Rolle für die Gewerkschaften gefordert.

Arbeitgebervorschläge zum Arbeitsrecht

 

Während die Gewerkschaften ihr Verhältnis zur neuen Regierung noch nicht geklärt haben, gibt es vom britischen Arbeitgeberverband CBI bereits konkrete politische Forderungen. Nach einem Papier vom 21. Juni 2010 soll das Streikrecht eingeschränkt, die Anerkennung einer Arbeitnehmervertretung ("recognition") erschwert, Massenentlassungen erleichtert und Entschädigungszahlungen für erlittene Diskriminierungen begrenzt werden. Zudem soll das Rentenalter auf 70 Jahre heraufgesetzt werden.

Der TUC bezeichnete diesen Katalog als "Ausbeutung am Arbeitsplatz". Das Vereinigte Königreich verzeichnet schon jetzt das geringste Niveau an Mitbestimmung in Westeuropa, nur in Bulgarien und den drei baltischen Staaten ist die Beteiligung der Arbeitnehmer noch schwächer ausgeprägt als im Mutterland des Manchester-Kapitalismus (siehe Bericht in den EBR-News 2/2009).


 

Vorbildlicher Haustarifvertrag in Bulgarien 

 

Bulgarien hat im Zuge des EU-Beitritts 2007 erstmals Betriebsräte eingeführt, sie können in allen Betrieben ab 50 Arbeitnehmern gebildet werden. Während es bei der Beteiligung der Betriebsräte an Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren in bulgarischen Unternehmen noch viele Defizite gibt, ist die Situation in den Niederlassungen multinationaler Konzerne erheblich besser. Offenbar findet über den Erfahrungsaustausch in Europäischen Betriebsräten ein Transfer von "guter Praxis" statt.

 

Ein Beispiel ist der im Februar 2010 unterzeichnete Sozialplan für die bulgarischen Arbeitnehmer der dänischen Brauerei Carlsberg. Darin sind als Ziele die Stärkung des Sozialen Dialogs, der Unterrichtung und Anhörung und der Tarifverhandlungen genannt. Ein Schwerpunkt wird auf soziale Unternehmensverantwortung (CSR) gelegt. Folgende Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:


 

Bald 17 Länder in der Euro-Zone

 

Ab dem 1. Januar 2011 werden die 1,3 Mio. Einwohner von Estland den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel erhalten, so der Beschluß des EU-Ministerrats vom 13. Juli 2010. Der Wechselkurs der estnischen Krone ist bereits seit 1999 an den Euro gebunden. Zuletzt war die Gemeinschaftswährung am 1. Januar 2009 in der Slowakei eingeführt worden (siehe Bericht in den EBR-News 3/2008).


 

Kroatien kurz vor dem EU-Beitritt

 

Noch vor Ende des Jahres 2010 könnten die Beitrittsverhandlungen mit der ehemaligen jugoslawischen Teilrepublik Kroatien abgeschlossen werden. Sie starteten im Oktober 2005 zusammen mit der Türkei. Das Land mit seinen 4,4 Mio. Einwohnern wird am Tag des Beitritts alle sozialpolitischen Richtlinien in die nationale Gesetzgebung übernehmen. Dazu gehören auch die Richtlinien zum Europäischen Betriebsrat und zur Mitbestimmung in der Europäischen Gesellschaft (SE). Alle bestehenden Europäischen und SE-Betriebsräte sind dann um Delegierte aus Kroatien zu erweitern.

  3. Europäische Betriebsräte organisieren Aktionstage
     

 

Bosch-Betriebsräte für Strukturwandel ohne Werksschließungen

 

Am 26. Mai 2010 starteten Beschäftigte des Bosch-Werks in Vénissieux (Frankreich) einen Fahrrad-Korso zur Konzernzentrale in Stuttgart, um auf ihre Lage aufmerksam zu machen. Der geschäftsführende Ausschuß des Europäischen Betriebsrates verlegte aus diesem Anlaß kurzfristig seine Sitzung in das Werk nahe Lyon, für das es über 2012 hinaus keine sichere Auslastung gibt. Nach Schließung von 18 Fabriken innerhalb von drei Jahren soll Vénissieux nach Meinung des EBR Wendepunkt eines gelungenen Strukturwandels im Bosch-Konzern werden.

Zuletzt hatten sich am 22. Februar 2010 an einem europäischen Aktionstag zum Erhalt des Werks Cardiff (Wales) 30 Bosch-Standorte in sieben Ländern beteiligt. Der vom Europäischen Betriebsrat koordinierte Aktionstag konnte die Schließung zwar nicht verhindern, für die 900 Arbeitnehmer wurde aber einer der besten Sozialpläne in der Geschichte des Vereinigten Königreichs erzielt.


 

Deutscher Betriebsrat ermöglicht Ende eines Arbeitskampfs in Frankreich

 

Der amerikanische Automobilzulieferer TRW will in seinem lothringischen Werk Ramonchamp 90 von 400 Beschäftigten entlassen. Mehrere Streikwellen gegen diese Pläne hatten seit Oktober 2009 die Anlieferung von Teilen und den Produktionsablauf bei Renault und Peugeot immer wieder gestört. Um weitere streikbedingte Lieferausfälle zu vermeiden, wollte die Geschäftsleitung von TRW in deutschen Werken Sonderschichten durchführen. Der Betriebsrat in Gelsenkirchen lehnte dies als "Streikbruch" ab. Nach deutscher Rechtslage ist für Mehrarbeit die Zustimmung des Betriebsrates erforderlich.

 

Die ablehnende Haltung der Arbeitnehmervertreter in Deutschland zwang das Management in Lothringen an den Verhandlungstisch und führte am 4. Mai 2010 zum Abschluß eines Sozialplans. Eine Delegation aus Ramonchamp bedankte sich für die Solidarität am 7. Mai 2010 in Gelsenkirchen persönlich (Foto).


 

Europaweite Proteste bei Vaillant

 

Mitte April 2010 kündigte die zentrale Leitung des deutschen Heiztechnikherstellers Vaillant den Restrukturierungsplan MP3 an, der die Schließung mehrerer Standorte beinhaltet. Bad Kreuznach in Deutschland und Le Mans in Frankreich sollen komplett, weitere Niederlassungen in Deutschland, Italien und Spanien teilweise geschlossen werden. Insgesamt stehen in Westeuropa 280 Stellen auf der Streichliste, gleichzeitig sollen 140 Arbeitsplätze in der Slowakei neu geschaffen werden.

 

Der Europäische Betriebsrat informierte am 7. Juni 2010 in einem Rundschreiben über die aktuelle Situation. Darin verlangt er von der zentralen Leitung, keine Sozialplan-Verhandlungen zu beginnen, bis auf europäischer Ebene mit Unterstützung von Sachverständigen eine fundierte Stellungnahme des EBR zum Restrukturierungsplan MP3 ausgearbeitet worden ist. Am 1. Juli 2010 protestierten 50 Arbeitnehmervertreter aus deutschen und spanischen Standorten vor der Hauptverwaltung in Remscheid (Foto).

 4. Abkommen zu Personalpolitik und Arbeitsschutz
 

 

High-tech-Konzern stärkt Personalentwicklung

 

Am 14. April 2010 wurde vom französischen Elektronikkonzern Thales in Paris ein europaweites Abkommen zur Personalpolitik unterzeichnet. Vertragspartner der zentralen Leitung ist nicht der EBR, sondern der Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB). Während im Juni 2009 bereits die bessere berufliche Entwicklung Gegenstand eines ersten Abkommens war (siehe Bericht in den EBR-News 2/2009), sind jetzt die jährlichen Personalentwicklungsgespräche geregelt. Hierfür wurden umfassende Referenzpunkte und ein klarer Rahmen für ganz Europa definiert.


 

Charta zum betrieblichen Arbeitsschutz

 

Am 15. Juni 2010 unterzeichnete der Europäische Betriebsrat mit der zentralen Leitung der belgischen Baustoffgruppe Etex eine Charta zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie regelt die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer, den Umgang mit gefährlichen Substanzen, welche Informationen Arbeitnehmervertreter erhalten usw. Kernpunkt ist die Gründung eines Arbeitssicherheitsausschusses auf europäischer Ebene, dem je drei Vertreter des Managements und des EBR angehören und der sich einmal jährlich trifft.


 

Transnationaler Kollektivvertrag regelt soziale Folgen der Akquisition

 

Am 5. Juli 2010 unterzeichneten die Leitungen der französischen Metallkonzerne Alstom und Schneider Electric mit dem Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB) eine Europäische Vereinbarung. Sie regelt Bedingungen für Arbeitnehmer des französischen Nuklearkonzerns Areva, die vom Verkauf der beiden Bereiche Energieübertragung und Energieverteilung an die beiden Metallkonzerne betroffen sind (siehe Bericht in den EBR-News 1/2010). Zum ersten Mal in der Geschichte der EU wurden damit soziale Folgen einer Akquisition in einem transnationalen Kollektivvertrag geregelt.

 

Drei Jahre lang werden keine Standorte geschlossen und keine betriebsbedingten Kündigungen durchgeführt. Die Vereinbarung gilt für alle EU-Länder sowie Norwegen, die Schweiz und die Türkei. Auch die Arbeitnehmer von Alstom und Schneider Electric aus den betroffenen Bereichen werden geschützt. Einmal jährlich evaluieren die Europäischen Betriebsräte die Einhaltung der Vereinbarung, spätestens Ende 2010 sollen Arbeitnehmervertreter der neuen Konzernteile in die bestehenden EBR-Strukturen integriert sein. Weiterhin soll die europaweite Vereinbarung zur Chancengleichheit, die im November 2006 für Areva geschlossen wurde (siehe Bericht in den EBR-News 4/2006), in den beiden Europäischen Betriebsräten auf die Tagesordnung gesetzt werden.

  5. Anpassung der EBR-Struktur nach der Fusion
 
 

Elektrounternehmen mit Europäischem Forum

 

Am 23. Juni 2010 wurde eine aktualisierte Vereinbarung über das Europäische Forum des US-Konzerns Eaton unterzeichnet. Sie verbessert die praktische Arbeit des Forums, übernimmt die Definitionen aus der neuen EBR-Richtlinie und integriert den Europäischen Betriebsrat des Elektrounternehmens Moeller, das im April 2008 von Eaton aufgekauft wurde. Bei Eaton gab es seit 1999 einen EBR nach niederländischem Recht und Moeller hatte 2000 einen EBR nach deutschem Recht gegründet. Die neue Vereinbarung unterliegt deutschem Recht, weil nach der Fusion Deutschland die meisten Arbeitnehmer beschäftigt (3.600, das entspricht 22% der europäischen Belegschaft).

 

Als Forum wird die gemeinsame Sitzung des EBR mit dem Management verstanden. Alle Länder mit weniger als 75 Arbeitnehmern sind im EBR nicht vertreten. Der engere Ausschuß besteht aus acht Mitgliedern, davon fünf Arbeitnehmer- und drei Arbeitgebervertreter. Pro Jahr findet eine einzige EBR-Sitzung statt, bei außerordentlichen Umständen muß eine Stellungnahme binnen 15 Tagen vorliegen. Im Gegensatz zu vielen anderen EBR-Vereinbarungen ist bei Streitigkeiten eine außergerichtliche Schlichtung vorgesehen.

 


 

EBR von Cadbury wird aufgelöst

 

Im September 2010 wird der EBR von Kraft Foods erstmals in neuer Zusammensetzung tagen. Nach der Fusion der beiden Nahrungsmittelkonzerne Cadbury und Kraft Foods werden zehn Vertreter aus dem bisherigen EBR von Cadbury zu den 38 EBR-Mitgliedern von Kraft Foods hinzustoßen. In beiden Unternehmen hatte es seit 1996 Europäische Betriebsräte nach britischem Recht gegeben. Eine Neuverhandlung der EBR-Vereinbarung ist nicht vor 2011/2012 geplant.

 

Die feindliche Übernahme des britischen Traditionsunternehmens Cadbury durch den US-Konzern Kraft Foods im Februar 2010 hatte starke Proteste bei der damaligen Labour-Regierung und den britischen Gewerkschaften hervorgerufen. Bereits im März 2010 gab Kraft Foods die Schließung einer historischen Schokoladenfabrik von Cadbury im Vereinigten Königreich und die Verlagerung der Produktion nach Polen bekannt. Für diesen Wortbruch mußte sich das Management von Kraft Foods vor einem Untersuchungsausschuß des britischen Parlaments öffentlich entschuldigen. Die französische Gewerkschaft CFDT forderte in einer Pressemitteilung vor der letzten Sitzung des EBR von Cadbury am 29. April 2010 in London die Offenlegung der Konten von Kraft Foods und korrekte Anhörungsverfahren.


 

Französischer Baukonzern mit verbesserten EBR-Bedingungen 

 

Am 1. Januar 2011 beginnt für den Europäischen Betriebsrat von Vinci eine neue Amtzeit. Nach der Integration von Cegelec werden die 27 EBR-Mandate neu nach Ländern verteilt. Die französische Cegelec-Gruppe erbringt elektrotechnische Dienstleistungen und gehört seit April 2010 zum französischen Baukonzern Vinci. In beiden Unternehmen gibt es seit 2002 einen Europäischen Betriebsrat nach französischem Recht. Z. Zt. nehmen die EBR-Mitglieder von Cegelec bereits an den Plenarsitzungen des EBR von Vinci teil.

 

Am 17. März 2010 wurde mit der zentralen Leitung ein Verfahren für die Fusion der Europäischen Betriebsräte festgelegt und die EBR-Vereinbarung von Vinci aktualisiert. Sie integriert die Definition von Unterrichtung und Anhörung der neuen EBR-Richtlinie. Im EBR vertreten sind alle Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz mit mehr als 150 Beschäftigten. Alle Mitglieder haben einen Schulungsanspruch von drei Tagen pro Jahr. Länder mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern erhalten ein Mandat im engeren Ausschuß ("Sekretariat"), womit eine Freistellung von 120 Stunden pro Jahr verbunden ist. Der EBR-Sekretär erhält 168 Stunden.

 

  6. Neugründung von Europäischen Betriebsräten
 
 

Italienisch-britisches Rüstungsunternehmen gründet EBR

 

Seit Januar 2010 firmieren drei als Joint Venture gegründete Rüstungsunternehmen unter dem gemeinsamen Dach von Selex Galileo. Wenige Tage zuvor, am 17. Dezember 2009, war in Rom eine EBR-Vereinbarung nach italienischem Recht unterzeichnet worden.

 

Der neue EBR besteht aus 18 Mitgliedern, die sich bis zu zweimal jährlich treffen. Sie werden nicht gewählt, sondern je zur Hälfte von italienischen und britischen Gewerkschaften ernannt, und bilden einen sechsköpfigen geschäftsführenden Ausschuß. Die Definition von Unterrichtung und Anhörung wurde bereits wörtlich aus der neuen EBR-Richtlinie übernommen. Alle EBR-Mitglieder erhalten ein 60 Stunden umfassendes individuelles Fremdsprachentraining.

Selex Galileo ist eine Tochtergesellschaft des italienischen Rüstungskonzerns Finmeccanica, der im Juli 2008 für die Hubschraubersparte eine vergleichbare EBR-Vereinbarung geschlossen hatte (siehe Bericht in den EBR-News 3/2008).

 


 

Norwegischer Energiekonzern künftig mit EBR

 

Der staatliche Energieversorger Statkraft, mit 3.400 Beschäftigten Europas größter Produzent erneuerbarer Energien, unterzeichnete am 28. April 2010 in Berlin eine Vereinbarung zur Gründung eines Europäischen Betriebsrates nach norwegischem Recht.

 

Dem EBR gehören zwölf Mitglieder aus vier Ländern an, die sich zweimal jährlich treffen und einen vierköpfigen geschäftsführenden Ausschuß bilden. Bei weiterer Expansion des Unternehmens werden zusätzliche Länder in den EBR einziehen. Die Vereinbarung integriert nicht nur die Definitionen der neuen EBR-Richtlinie, sondern auch weltweite ILO-Standards und legt einen Schwerpunkt auf soziale Unternehmensverantwortung (CSR).


 

Dänische Einzelhandelskette bildet EBR in zwei Schritten

 

Am 18. Juni 2010 wurde in Kopenhagen eine EBR-Vereinbarung nach dänischem Recht für Jysk Nordic geschlossen. In einer zweijährigen Startphase sind nur die vier skandinavischen Länder mit je einem Sitz im EBR vertreten. Danach werden je ein Delegierter aus Polen, Ungarn, Tschechien, der Slowakei, den Niederlanden und aus dem Vereinigten Königreich hinzukommen. Der Europäische Betriebsrat tagt zweimal jährlich und bildet einen dreiköpfigen Lenkungsausschuß.

 

Unter dem Dach der Jysk Holding gibt es zwei getrennt geführte Tochtergesellschaften: während das Dänische Bettenlager in Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Spanien und der Schweiz zu finden ist, verteilt sich Jysk Nordic auf viele andere Länder. Die EBR-Vereinbarung gilt jedoch nicht für das Dänische Bettenlager, das allein in Deutschland über mehr als 700 Ladengeschäfte verfügt und damit größer ist als die gesamte Jysk Nordic-Gruppe. Die deutschen Niederlassungen stehen wegen ihrer rüden Personalpolitik in der öffentlichen Kritik.

  7. Dokumente zur neuen EBR-Richtlinie
      
 

Schlüsselaspekte für die politische Debatte

 

Am 29. März 2010 legte der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) eine Liste mit Schlüsselaspekten vor, die bei der Umsetzung der Richtlinie in die nationale Gesetzgebung für die Debatte in den Parlamenten eine große Rolle spielen. Die Verabschiedung der neuen EBR-Gesetze hat in allen EU-Ländern wie auch in Norwegen, Island und Liechtenstein bis spätestens 5. Juni 2011 zu erfolgen. Die Diskussion über das Gesetzgebungsvorhaben ist in den einzelnen Ländern jedoch unterschiedlich weit vorangeschritten (siehe Bericht in den EBR-News 1/2010).

  • Die Schlüsselaspekte des EGB im Wortlaut
    (Das Dokument ist nicht mehr online verfügbar, kann aber bei uns angefordert werden)


 

Faltblatt des Europäischen Gewerkschaftsbundes 

 

Am 19. Mai 2010 veröffentlichte der EGB in Brüssel ein Faltblatt über die neue EBR-Richtlinie in drei Sprachen. Darin erläutert er in knapper Form die acht wichtigsten Punkte aus dem neuen Gesetzestext. Auf der Rückseite zeigt eine Tabelle, wie sich die neue Rechtslage konkret auf die bestehenden EBR-Vereinbarungen auswirkt.


 

Juristischer Kommentar zur neuen EBR-Richtlinie

 

Am 28. Mai 2010 legte das Europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI) in Brüssel einen 140 Seiten starken Kommentar vor, der die neue EBR-Richtlinie Artikel für Artikel einer juristischen Interpretation unterzieht. Darin werden Formulierungen aus bestehenden EBR-Vereinbarungen als Beispiele herangezogen. Erarbeitet wurde der Kommentar mit Unterstützung einer Gruppe von gewerkschaftsnahen Arbeitsrechtlern, die an unterschiedlichen europäischen Hochschulen tätig sind. Das Buch ist nur in englischer und französischer Sprache verfügbar.


 

Bedeutung der neuen EBR-Richtlinie für Umstrukturierungen

 

Eine empfehlenswerte Präsentation zur neuen EBR-Richtlinie hat die österreichische Gewerkschaft GPA-djp erstellt. Sie beleuchtet die Frage, wie ein Europäischer Betriebsrat die neue Rechtslage nutzen kann, um seinen Einfluß bei grenzüberschreitenden Umstrukturierungen zu stärken.

  8. Neues zur Europäischen Aktiengesellschaft (SE)
 
 

Windkraftanlagenbauer als SE

 

Seit dem 4. März 2010 firmiert Nordex aus Rostock als SE. Zuvor hatten Delegierte aus 13 EU-Ländern im Besonderen Verhandlungsgremium (BVG) die Gründung eines SE-Betriebsrates mit der zentralen Leitung verhandelt. Obwohl Nordex in Deutschland 1.500 Arbeitnehmer hat, ist keine Beteiligung am Aufsichtsrat vorgesehen. Weltweit beschäftigt das Unternehmen über 2.200 Arbeitnehmer.


 

Prüfgesellschaft weiter mit paritätischer Mitbestimmung

 

Die Kfz-Prüfgesellschaft Dekra firmiert seit dem 13. Juli 2010 als SE. Der europäische Marktführer mit 22.000 Beschäftigten wird den paritätisch besetzten Aufsichtsrat aus sechs Anteilseigner- und sechs Arbeitnehmervertretern beibehalten und lediglich die Anzahl seiner Mitglieder einfrieren. Dekra ist in 28 europäischen Ländern präsent, neben Deutschland besonders in Frankreich.

 

Am 28. Juni 2010 wurde die SE-Beteiligungsvereinbarung am Konzernsitz in Stuttgart unterzeichnet (Foto). Deutschland entsendet künftig vier Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat, Frankreich zwei. Die beiden stärksten Gewerkschaften CGT und CFDT benannten je einen betrieblichen Vertreter. Der SE-Betriebsrat besteht aus 19 Mitgliedern und tritt zweimal jährlich zusammen. Acht Sitze entfallen auf Deutschland, sieben auf Frankreich und je einer auf Finnland, Schweden, Tschechien und die Niederlande. Länder mit weniger als 200 Beschäftigten sind nicht vertreten.


  

Erstmals Urwahl zum SE-Aufsichtsrat

 

Am 22. Juni 2010 fand erstmals in der Geschichte der SE-Gesetzgebung eine länderübergreifende Urwahl der Arbeitnehmervertreter für den Aufsichtsrat statt. Das bayerische Metallunternehmen Warema hatte dies im Juni 2009 in seiner SE-Vereinbarung so festgelegt (siehe Bericht in den EBR-News 2/2009).

 

Wahlberechtigt waren 2.675 Arbeitnehmer in fünf Ländern. Die Arbeitnehmer außerhalb Deutschlands konnten sich erstmals an einer Aufsichtsratswahl beteiligen und nutzten dieses Wahlrecht fast zu 100%. Die Mitglieder des Europa-Betriebsrates wurden von den Betriebsräten gewählt. Da es in zahlreichen Niederlassungen außerhalb des Stammsitzes noch keine Arbeitnehmervertretungen gibt, konnten am gleichen Tag 725 Arbeitnehmer ihre Vertreter für den Europa-Betriebsrat ebenfalls per Urwahl bestimmen.

 


 

Überarbeitung der SE-Gesetzgebung erwartet

 

In Vorbereitung auf die Revision der SE-Richtlinie lud die Europäische Kommission am 26. Mai 2010 zu einer Konferenz nach Brüssel, um die bisherigen Erfahrungen auszutauschen und mögliche Verbesserungen zu identifizieren. Daran nahmen etwa 120 SE-Experten teil, vornehmlich aus dem Arbeitgeberlager, denen eine Studie der Rechtsanwaltsgesellschaft Ernst & Young über Funktionsweise und Auswirkungen des SE-Statuts vorlag (siehe Bericht in den EBR-News 1/2010).

 

Ein erschreckendes Ergebnis aus empirischen Studien zeigt: die SE wird häufig zur Begrenzung des Arbeitnehmereinflusses und zum Einfrieren der Größe des Aufsichtsrates mißbraucht. Dies erklärt die relativ große Beliebtheit der SE in Deutschland, wo seit Jahren in der Wirtschaftspresse gezielt auf diese Möglichkeit hingewiesen wird (siehe Bericht in den EBR-News 2/2008). Im März 2010 hatte die Hans-Böckler-Stiftung in einer Studie auch auf das starke Anwachsen von Mitbestimmungsflucht durch ausländische Rechtsformen hingewiesen (siehe Bericht in den EBR-News 1/2010).

Am 23. März 2010 hatte die Europäische Kommission eine öffentliche Anhörung zur Revision der SE-Gesetzgebung eingeleitet, deren Ergebnisse am 2. Juli 2010 veröffentlicht wurden.

  9. Gründung von Weltbetriebsräten
 
 

Globalisierter Euro-Betriebsrat auf Basis neuester EU-Gesetzgebung

Am 28. April 2010 wurde am Sitz der IKEA-Produktionsgesellschaft Swedwood in der südschwedischen Kleinstadt Älmhult eine EBR-Vereinbarung unterzeichnet, die sich nicht nur an der neuen EU-Richtlinie orientiert, sondern auch die Einbeziehung von Vertretern aus Rußland und den USA regelt. Damit arbeitet ein Weltbetriebsrat erstmals auf Basis der aktuellsten EU-Gesetzgebung. Ihm gehören neun Mitglieder aus der EU an, ein Jahr nach Inkrafttreten der Vereinbarung werden Delegierte aus Rußland und den USA hinzukommen. Die wichtigsten europäischen Länder sind Polen mit 7.500 und die Slowakei mit 1.600 Beschäftigten. Fünf weitere EU-Länder haben je einige Hundert Arbeitnehmer.

Welche Bedeutung eine Zusammenarbeit über Europa hinaus hat, zeigte sich am 8. Juli 2010. Nach einem kritischen Pressebericht über die Situation in einer Swedwood-Fabrik in Virginia, USA brach die zentrale Leitung sämtliche Gespräche mit den Gewerkschaften in Schweden über dieses Thema ab. Der Belegschaft in Virginia wird die Anerkennung einer Arbeitnehmervertretung verweigert.

Völlig anders verhält sich der schwedische Druckkonzern Elanders. Er unterzeichnete im Januar 2009 zeitgleich mit der EBR-Gründung ein internationales Rahmenabkommen, das die Anerkennung von Arbeitnehmervertretungen in den USA fördert (siehe Bericht in den EBR-News 1/2009).


 

Französischer Autokonzern erweitert seinen EBR

Am 20. Mai 2010 wurde in Paris das internationale Rahmenabkommen für PSA Peugeot Citroën von März 2006 (siehe Bericht in den EBR-News 2/2006) erneuert und erweitert. Es sieht erstmals die Bildung eines Weltbetriebsrates vor, dem alle Mitglieder des Europäischen Betriebsrates angehören. Hinzu kommen Delegierte aus allen Ländern mit mehr als 500 Arbeitnehmern, darunter Brasilien und Argentinien. Rußland, wo im April 2010 eine neue Fabrik eröffnet wurde, ist vorerst noch nicht dabei.


 

Beispielhafte Vereinbarung bei France Télécom

Am 23. Juni 2010 unterzeichneten mehrere Gewerkschaften und der Sekretär des Europäischen Betriebsrates mit der zentralen Leitung von France Télécom in Paris ein Abkommen zur Bildung eines Weltbetriebsrates. Dieser besteht aus 33 Mitgliedern, das Präsidium aus neun Mitgliedern. Davon entfallen fünf Sitze auf Europa, zwei auf Afrika und zwei auf den Rest der Welt.

Der Weltbetriebsrat kommt einmal pro Jahr für drei Tage zusammen. Sondersitzungen sind möglich, wenn durch Projekte starke Auswirkungen auf die Beschäftigung zu erwarten sind. Die Mitglieder des Weltbetriebsrates erhalten 30 Stunden Freistellung pro Jahr zusätzlich zur Teilnahme an Sitzungen, die Mitglieder des Präsidiums 100 Stunden. Die Vereinbarung enthält einen Schulungsanspruch. Das Abkommen ähnelt französischen EBR-Vereinbarungen und ist für einen Weltbetriebsrat ungewöhnlich weitreichend. Im Dezember 2006 hatte France Télécom auch ein internationales Rahmenabkommen über soziale Mindeststandards unterzeichnet (siehe Bericht in den EBR-News 1/2007). Die folgenden Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:

  10. Interessante Webseiten
 
 

EBR mit eigener Homepage

Neuerdings verfügt der Europäische Betriebsrat der französischen Fluggesellschaft Air France KLM  über eine eigene Internetseite. In einem Video mit flottem Sound werden einige der 38 EBR-Mitglieder präsentiert. Neben den Kontaktdaten sind wichtige Dokumente zum Download und wöchentliche Meldungen aus anderen Europäischen Betriebsräten zu finden. Der EBR wurde 2006 nach der Fusion der beiden Vorgängerunternehmen gebildet (siehe Bericht in den EBR-News 1/2006).

Weitere beispielhafte Internetseiten von Europäischen Betriebsräten:


   

Transparente EBR-Kommunikation

  

Das ungarische Energieunternehmen MOL gründete unmittelbar nach dem EU-Beitritt im Jahre 2004 den ersten EBR in Mittel- und Osteuropa (siehe Bericht in den EBR-News 4/2004). Auf einer neuen Internetpräsenz wurden jetzt die Ergebnisse einer Konferenz vom 23. bis 26. März 2010 in der ungarischen Kurstadt Zalakaros zusammengestellt. Darunter ist auch ein Dokument, das die neue Kommunikationsstrategie der Arbeitnehmervertreter bei MOL beschreibt und als Vorbild für andere Europäische Betriebsräte dienen kann.


Neues Internetforum für Betriebsräte in großen Bierkonzernen

Auf einer Konferenz vom 9. bis 11. Juni 2010 in Blankenberge (Belgien) diskutierten rund 100 Arbeitnehmervertreter aus den vier weltgrößten Bierkonzernen ihre europäische und weltweite Strategie. Im Anschluß an diese Konferenz wurde eine neue Webseite vorgestellt. In der Bierbranche haben in den letzten Jahren umfangreiche Restrukturierungen stattgefunden. So hatte beispielsweise im Oktober 2009 der belgische Konzern Anheuser-Busch InBev entschieden, alle seine Brauereien in Osteuropa an einen Finanzinvestor zu verkaufen (siehe Bericht in den EBR-News 3/2009).


 

Internet-Radio mit Meldungen aus der Arbeitswelt

 

Aktuelle Meldungen aus der Arbeitswelt sind bei Radio Labour zu hören. Jeden Freitag ist eine fünfminütige Sendung mit den Ereignissen der letzten Woche verfügbar und jeden Sonntag gibt es eine 30minütige Reportage-Sendung. Der Sitz der Redaktion befindet sich in Kanada, Reporter liefern Berichte aus allen Teilen der Welt.

Zahlreiche weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung zusammengestellt.

 

 11. Neue Publikationen
 
 
EBR-Handbuch für den Nahrungsmittel- und Tourismusbereich

 

Im Dezember 2009 veröffentlichte der Dachverband der Nahrungsmittel- und Tourismusgewerkschaften in Europa (EFFAT) eine Broschüre über die EBR-Aktivitäten in diesem Wirtschaftssektor, die jetzt auch in deutscher Sprache verfügbar ist. Sie basiert auf der Auswertung von Fragebögen und erläutert im Detail alle wichtigen Reformaspekte der neuen EBR-Richtlinie. Ein eigenes Kapitel untersucht die Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie und des Tourismus. Am Ende der Broschüre werden Grundsätze für transnationale Verhandlungen auf Unternehmensebene dargestellt.


  

Transnationales Projektmanagement

 

Im Januar 2010 legte das Europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI) in Brüssel die 7. Auflage eines Leitfadens vor, der den Gewerkschaften bei der Planung und Durchführung grenzüberschreitendere Bildungsprojekte behilflich sein kann. Darin sind einzelne Schritte der Projektplanung, aber auch Finanzierungsquellen der Europäischen Union aufgelistet. Die Neuauflage des Leitfadens ist in englischer und französischer Sprache verfügbar. Eine ältere Auflage liegt auch in zahlreichen mittel- und osteuropäischen Sprachen vor.


 

Überblick zur Mitbestimmung im Aufsichts- und Verwaltungsrat

 

Im Mai 2010 legte die Hans-Böckler-Stiftung eine aktualisierte Arbeitshilfe für Aufsichtsräte vor, die das Gesellschaftsrecht (AG, GmbH) für jedes der 27 EU-Länder detailliert erläutert. Enthalten sind auch die Regelungen zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichts- oder Verwaltungsrat. Eine solche Übersicht ist besonders wichtig für Arbeitnehmervertreter, die von der Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) oder von einer grenzüberschreitenden Fusion betroffen sind.


 

Leitfaden zur EBR-Gründung in vier Sprachen

 

Im Juni 2010 legte die Arbeiterkammer Tirol im Rahmen des von der EU finanziell geförderten Projekts "EWC Networking" einen Kurzleitfaden zur Gründung Europäischer Betriebsräte in deutscher, englischer, italienischer und slowenischer Sprache vor. Das Projekt wird gemeinsam mit Partnern in Österreich, Italien und Slowenien durchgeführt. Auch das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" liefert hierzu fachliche Unterstützung. Am 1. September 2010 werden die Projektergebnisse auf einer Konferenz in der slowenischen Hauptstadt Laibach präsentiert.

  • Der Leitfaden kann bei uns angefordert werden

 12. Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
        Beispiele aus unserer Arbeit

 

Fachtagung in Madrid im Schatten der Finanzmarktkrise

 

Am 13. und 14. Mai 2010 kamen über 50 Mitglieder von Europäischen Betriebsräten aus Spanien und Gäste aus weiteren Ländern in Madrid zusammen, um sich über die Möglichkeiten der neuen EBR-Richtlinie - insbesondere beim Krisenmanagement - auszutauschen. Spanien ist von der Finanzmarktkrise besonders betroffen. Die Arbeitslosigkeit kletterte 2010 auf über 20%, der höchste Wert aller europäischen Industrieländer.

 

Die mit Unterstützung des spanischen Gewerkschaftsbundes UGT organisierte Konferenz fand ein derart großes Echo, daß eine Vielzahl von Anmeldungen nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Für die UGT war es seit vielen Jahren der erste Erfahrungsaustausch dieser Art. Die Veranstaltung im Rahmen eines von der EU finanziell geförderten Projektes ("REDITER") wurde vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" mitgestaltet. Ähnliche Konferenzen hatten im vergangenen Jahr bereits in Italien und Belgien stattgefunden (siehe Bericht in den EBR-News 2/2009).



EBR-Schulung in französischem Pharmakonzern

 

Vom 16. bis 18. Juni 2010 fand mit Unterstützung des Trainings- und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de" in Berlin eine Schulung für etwa 60 Mitglieder und Ersatzmitglieder des Europäischen Betriebsrates von Sanofi-Aventis statt. Die Arbeitnehmervertreter diskutierten die Rolle und Funktionsweise ihres EBR und wie die Kommunikation - mit der Presse als auch intern - zu verbessern wäre. Ein voller Tag war dem vertieften Kennenlernen der deutschen Betriebsverfassung und der dualen Berufsausbildung gewidmet. Sanofi-Aventis hatte nach der Fusion 2005 einen EBR aus 40 Mitgliedern gebildet (siehe Bericht in den EBR-News 1/2005), der die EBR-Gremien in den beiden Vorgängerunternehmen ablöste.

 



Deutsch-französische EBR-Fachtagung in Paris

 

Im historischen Gebäude "Maison Internationale" am Stadtrand von Paris diskutierten am 6. Juli 2010 etwa 20 deutsche und 20 französische Arbeitnehmervertreter über ihre Erfahrungen mit der Arbeit im Europäischen Betriebsrat. Als Referenten stellten führende EBR-Repräsentanten der Versicherungsgruppe Axa, der Fluggesellschaft Air France, des Reifenherstellers Michelin und des Stahl- und Technologiekonzerns ThyssenKrupp ihre jeweiligen EBR-Aktivitäten vor. Unter den Teilnehmern war auch das französische Arbeitsministerium vertreten.

 

Die deutsch-französische Tagung war in dieser Form vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" zum ersten Mal organisiert worden und soll nächstes Jahr erneut angeboten werden. Am Tag davor konnten sich die Teilnehmer aus Deutschland in einem Vorbereitungsseminar mit den Feinheiten der französischen Betriebsverfassung vertraut machen.


 

Gewerkschaftssysteme in Europa

 

Die Mitgliederzeitung der Gewerkschaft ver.di widmete sich in der Ausgabe Juni/Juli 2010 in einem zweiseitigen Beitrag unter dem Titel "Andere Länder, andere Sitten" den Unterschieden der Arbeitnehmervertretungssysteme in Europa. Fachliche Unterstützung hierzu lieferte Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de". Die ver.di-Mitgliederzeitung hat eine Auflage von über 2 Mio. Exemplaren.

  13. Aktuelle Seminartermine
 

 

Für die folgenden Seminare und Workshops sind derzeit Anmeldungen möglich:

 

Arbeitnehmervertretung in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE)

13. – 16.09.2010 in Bonn

 

EBR-Schnuppertage - Grundlagenwissen für Europäische Betriebsräte

15. – 17.09.2010 in Bonn

 

EBR-Workshop für Profis

11. – 13.10.2010 im Schloß Auel, Lohmar bei Köln

 

EBR-Workshop für Versicherungsunternehmen

28. + 29.10.2010 in der ver.di-Bundesverwaltung, Berlin

      


 

Hamburger Fachtagung für Europäische Betriebsräte

Umsetzung der EBR-Richtlinie - aktueller Stand

24.01.2011 in Hamburg

Arbeitnehmervertretung im Vereinigten Königreich nach dem Regierungswechsel

25.01.2011 in Hamburg

 


 

Seminare des Instituts zur Fortbildung von Betriebsräten (ifb)

 

Seit 1998 bietet das ifb Seminare für Europäische Betriebsräte an, deren Inhalte vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" mit erarbeitet wurden.

 

Grundseminar: Der Weg zum Europäischen Betriebsrat

11. – 15.04.2011 in Berlin

07. – 11.11.2011 in Rottach-Egern

 

Aufbauseminar: Praxiswissen – EBR Spezial

15. – 19.11.2010 in Hamburg

 


 

Inhouse-Veranstaltungen

 

Eine Übersicht über mögliche Themen für Inhouse-Veranstaltungen finden Sie hier:

  14. Impressum
 

Die EBR-News werden herausgegeben von:

 

Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" GbR

Von-der-Tann-Straße 4, D-20259 Hamburg
www.euro-betriebsrat.de (Deutsch)

www.euro-workscouncil.net (Englisch)

www.euro-ce.org (Französisch)

 

Mitarbeiter dieser Ausgabe:

Werner Altmeyer, Sandro Maier, Rudolf Reitter, Bernhard Stelzl

 

Verteiler der deutschsprachigen Ausgabe: 13.899 Empfänger

Verteiler der englischsprachigen Ausgabe: 1.859 Empfänger

Verteiler der französischsprachigen Ausgabe: 1.824 Empfänger

 

Newsletter-Archiv: www.ebr-news.de

 

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