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28. April 2010
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1. Umsetzung der
EBR-Richtlinie - aktueller Stand
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 Britisches
Umsetzungsgesetz vor dem Unterhaus
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dem 6. April 2010 liegt der Regierungsentwurf zur Umsetzung der
neuen EBR-Richtlinie dem Parlament in London zur Abstimmung vor.
Am 30. März 2010 war er vom Staatssekretär für
Arbeitsbeziehungen unterzeichnet worden. Obwohl das Gesetz erst
ab Juni 2011 in Kraft treten soll, müssen die Abgeordneten
innerhalb von 40 Sitzungstagen darüber entscheiden. Das
Unterhaus wird am 6. Mai 2010 neu gewählt und tritt am 25. Mai
2010 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.
Am
19. November 2009 hatte das Ministerium für Wirtschaft,
Innovation und Qualifikation (BIS) im Rahmen einer öffentlichen
Anhörung einen Gesetzentwurf präsentiert, der in
wichtigen Teilen hinter den gewerkschaftlichen Vorstellungen
zurückblieb (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2009). An der bis 12. Februar 2010
laufenden Anhörung beteiligten sich insgesamt 44 Verbände,
Gewerkschaften sowie Mitglieder von sieben Europäischen
Betriebsräten mit eigenen Vorschlägen.
Kein
Unterlassungsanspruch gegen den
Arbeitgeber vorgesehen
Nach
der Anhörung und erneuter Rücksprache mit der Europäischen
Kommission in Brüssel änderte das Ministerium seinen Entwurf ab.
Wörtlich übernommen wurde die Definition von Unterrichtung und Anhörung
aus der neuen Richtlinie. Ausdrücklich verzichtet die britische Regierung
jedoch auf einen Unterlassungsanspruch bei mangelhafter
Anhörung, sie hebt lediglich die Maximalstrafe von 75.000 £ (86.000 €) auf 100.000 £
(115.000 €) an. Die Arbeitsmöglichkeiten der
Europäischen Betriebsräte sind nicht im Gesetz, sondern in
einem unverbindlichen Leitfaden des Ministeriums genauer definiert.
Folgende Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:
Die
Kosten eines Europäischen Betriebsrates
In
einer Folgenabschätzung berechnet das Ministerium die Kosten,
die britischen Unternehmen durch einen Europäischen Betriebsrat
entstehen: die Gründung eines EBR wird mit 130.000 £ (150.000
€) veranschlagt, die laufenden Kosten eines EBR belaufen sich
jährlich auf 175.000 £ (200.000 €). Darin sind allein 38.000
£ (44.000 €) für Schulungen enthalten. Britische EBR-Gremien
bewegen sich damit erheblich unter dem EU-Durchschnitt, der mit
214.000 £ (247.000 €) jährlich veranschlagt wird. Wie eine
Studie aus dem Jahr 2008 ergab, sind die Kosten für
französische EBR-Gremien am höchsten (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2008).
 Bestandaufnahme:
Umsetzung in weiteren Ländern
Am 1. März 2010 tagte
in Brüssel die Expertengruppe des Europäischen Gewerkschaftsbundes
(EGB) zur Arbeitnehmerbeteiligung. Die Vertreter aus den
Dachverbänden berichteten über die Vorarbeiten zur Umsetzung der
EBR-Richtlinie in ihren Ländern. Dabei ergab sich folgendes Bild:
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Portugal hat
die EBR-Richtlinie bereits umgesetzt (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2009), allerdings sehen die Gewerkschaften
noch Nachbesserungsbedarf. Die Regierung in Lissabon hat signalisiert, daß sie das Gesetz ergänzen will.
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In Österreich
gibt es eine Arbeitsgruppe, die bis Ende 2010 einen Gesetzentwurf
ausarbeitet.
-
In Belgien
soll bis Ende Juni 2010 von den Tarifparteien eine Lösung
ausgehandelt werden. Die Arbeitgeber nehmen dabei eine sehr restriktive Haltung ein.
-
In Dänemark
hat der Prozeß im Januar 2010 begonnen, ebenso in Norwegen.
-
In Schweden
weigerten sich die Arbeitgeberverbände, einen gemeinsamen Entwurf
mit den Gewerkschaften auszuarbeiten. Daher wird die Regierung bis
November 2010 einen Vorschlag unterbreiten, der auf eine
Vereinfachung zielt. Die Gewerkschaften fürchten eine mangelhafte
Umsetzung der Richtlinie.
-
In Deutschland
hat ein erstes Treffen zwischen DGB und Arbeitsministerium
stattgefunden. Der Gesetzentwurf wird allerdings erst recht
spät erwartet, vermutlich Anfang 2011.
-
In Frankreich
sind noch keinerlei Vorarbeiten bekannt geworden.
Größtes Tabu scheint
die Frage der Sanktionen zu sein, die das Europäische Parlament in
letzter Minute in den Gesetzentwurf hineinverhandelt hatte (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2008). Sollten Europäische Betriebsräte bei
mangelhafter Unterrichtung und Anhörung durch die zentrale Leitung
keinen einklagbaren Unterlassungsanspruch erhalten (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2008), wären sie weiterhin ein "zahnloser
Tiger". Für die britische Regierung war dies schon immer das
Ziel, denn sie trat während des Revisionsverfahrens als Befürworter
der Arbeitgeberpositionen in Erscheinung (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2008).
Ungewöhnlich ist die eher restriktive
Haltung in Ländern wie Belgien, Schweden und Deutschland. Ungewöhnlich ist auch die Zurückhaltung der
französischen Regierung, die sich vehement für die neue Richtlinie stark
gemacht hatte (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2008). Interessant wird sein, wie sich die
Länder in Mittel- und Osteuropa positionieren. Sie warten offenbar
ab, welche Haltung sich in Westeuropa durchsetzt. Weitergehende
Informationen liefert der Newsletter vom März 2010 des Europäischen
Metallgewerkschaftsbundes (EMB) zur Unternehmenspolitik auf Seite 3
und 4:
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2. Blick in einzelne
Länder
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Streikwelle
in Griechenland
 Das harte Sparprogramm der
sozialistischen
Regierung ruft seit Monaten Proteste hervor. Mit ihren
Generalstreik vom 11. März 2010
forderten die
Gewerkschaften eine gerechtere Verteilung der Lasten der
Finanzkrise. Der Rettungsplan für Griechenland wird aber auch
vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) in Brüssel kritisiert, weil er zuvor nicht mit den Tarifparteien abgestimmt
wurde. Am 9. März 2010 forderte der EGB einen neuen sozialen
Deal für ganz Europa.
 Letzte
dänische Zigarettenfabrik schließt
Am
31. Januar 2011 soll in Søborg nördlich von Kopenhagen das
"House of Prince" geschlossen werden. Der britische
Konzern BAT (British American Tobacco) hatte das dänische
Traditionsunternehmen 2008
gekauft. Für die knapp 500 Arbeitnehmer konnte die
Nahrungsmittelgewerkschaft NNF den besten Sozialplan der
dänischen Geschichte aushandeln. Für jedes Jahr Betriebszugehörigkeit sieht er ein
Monatsgehalt Abfindung vor (mindestens aber sechs) zuzüglich
einem Bonus von 15%. Auch gibt es einen Fortbildungsplan
für alle Entlassenen. Am 1. Dezember 2009 wurden die
Entgelte noch einmal um 4,5% erhöht. Die in Skandinavien
beliebte Zigarettenmarke (Marktanteil in Dänemark: 34%) wird
zukünftig in Bayreuth in Deutschland produziert.
Britisches
Arbeitnehmerforum mißt die "Temperatur" der Arbeitszufriedenheit  Die
2.500 Beschäftigten der britischen Tochtergesellschaften der Bank of Ireland
haben eine eigene Vertretungsstruktur: fünf Arbeitnehmerräte
in den einzelnen Geschäftsfeldern treffen sich mindestens
zweimonatlich und werden von einem "UK Partners'
Council" koordiniert. Dieses Forum (vergleichbar einem
Gesamtbetriebsrat) tagt quartalsweise und wird von einer
komplett freigestellten Vorsitzenden geleitet - beides für britische Verhältnisse eher
selten. Die Vorsitzenden der fünf Arbeitnehmerräte sind
einen Tag pro Woche, alle anderen 45 Mitglieder einen Tag pro
Monat freigestellt.
Die
Arbeitnehmervertreter der Bank haben in den letzten zwei Jahren
mit Unterstützung von Beratern ein Werkzeug zur Messung der
Arbeitszufriedenheit entwickelt. In
jedem Geschäftsfeld erstellen sie ein Barometer und
aktualisieren es monatlich. Alle Bereiche erhalten einen
grünen, gelben oder roten Status. Für die mit rot
identifizierten "Hot spots" wird
dann ein Aktionsplan erstellt. Die Vorsitzende des
UK Partners' Council präsentiert dem
Vorstandsvorsitzenden regelmäßig ein Konzernbarometer.
Französische
Gewerkschaftslandschaft im Umbruch  Frankreich
ist das EU-Land mit den meisten Gewerkschaften und den
niedrigsten Mitgliederzahlen. Während Gewerkschaften in vielen
anderen Ländern ihre Kräfte durch Fusionen bündeln, hat sich
in Frankreich die Gewerkschaftslandschaft in den letzten Jahren weiter zersplittert.
Diesen Trend will das neue
Tarifvertragsgesetz, das am 1. Januar 2009 in Kraft trat,
umkehren (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2008).
Das Gesetz koppelt die betriebliche Tariffähigkeit an die
Wahlergebnisse der Betriebsratswahlen. Gewerkschaften mit weniger
als 10% der Stimmen sind zwar noch im Betriebsrat vertreten, aber
sie verlieren ihr Verhandlungsmandat zum Abschluß von
Haustarifverträgen. Für kleine Gewerkschaften kann dies
existenzbedrohend sein, denn in einem System ohne gesetzliche
Mitbestimmungsrechte müssen alle innerbetrieblichen Fragen über
die Tarifautonomie geregelt werden. Die neue Rechtslage ist vor Gericht umstritten
(siehe Bericht in
den EBR-News 4/2009), aber sie zeigt bereits Wirkungen in der
Praxis: kleine Gewerkschaften schließen sich zusammen. Hier zwei
aktuelle Beispiele:  Am
18. Januar 2010 unterzeichneten die Gewerkschaften CFTC, FO und
CFE-CGC ein Partnerschaftsabkommen, um bei der Bahngesellschaft
SNCF ab 2011 ihre Tariffähigkeit wiederzuerlangen. Sie hatten bei den Betriebsratswahlen am 26. März 2009
weniger als 10% der Stimmen erhalten. Zukünftig werden sie
gemeinsam kandidieren, um die Schwelle zu überspringen. Größte Gewerkschaft
ist mit knapp 40% die ehemals kommunistische CGT. Weitere
Informationen in französischer Sprache:
 Bei
France Télécom wollen die Gewerkschaften CFE-CGC und UNSA,
deren Betriebsgruppen 2008 fusioniert hatten, auch die
christliche Gewerkschaft CFTC einbeziehen. Die 10.000 Arbeitnehmer
der Sparte für Geschäftskunden (vergleichbar T-Systems bei der
Deutschen Telekom) hatten im Januar 2010 dieser Gewerkschaftsallianz eine 60%-Mehrheit bei den
Betriebsratswahlen
verschafft, während CGT und CFDT in der Minderheit sind. Die FO
hat in allen Bereichen der France Télécom ihre Tariffähigkeit
verloren.
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3.
Aktuelle Gerichtsurteile
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Erstmals
EBR-Entscheidung in der Slowakei
 Am
29. Januar 2010 wies ein Gericht in der slowakischen Hauptstadt
Preßburg die Niederlassung der Speditionsgruppe Kühne + Nagel
an, alle zur Gründung eines Europäischen Betriebsrates
erforderlichen Daten der deutschen Landesgesellschaft in Hamburg
zu übermitteln. Es ist das erste Urteil in der Slowakei in
einer EBR-Angelegenheit. Das Land hatte 2004 mit dem Beitritt
zur EU die EBR-Richtlinie in Kraft gesetzt.
Seit 1996 versuchen Arbeitnehmervertreter in der Speditionsgruppe Kühne + Nagel vergeblich, einen Europäischen Betriebsrat zu
gründen (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2008). Die zentrale Leitung in der Schweiz
versucht durch juristische Obstruktion, die EBR-Gründung
hinauszuzögern und hatte allen Niederlassungen in der EU
untersagt, Informationen nach Deutschland zu liefern. Eine
dadurch ausgelöste Klagewelle führte bereits in Österreich
(siehe Bericht
in den EBR-News 3/2007) wie auch in Schweden (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2009) zu den ersten Urteilen, die in
diesen Ländern jemals in EBR-Fragen ergangen sind. Die
Europäische Kommission in Brüssel reagierte auf den Fall, indem sie in der neuen EBR-Richtlinie
entsprechende Vorkehrungen traf ("Lex
Kühne + Nagel").
Kein
besonderer Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreter
 Am
11. Februar 2010 entschied der Europäische Gerichtshof in
Luxemburg (Foto), daß Arbeitnehmervertreter nach EU-Recht nicht
automatisch mehr Kündigungsschutz als normale Arbeitnehmer
genießen. Das Urteil geht auf ein Verfahren in Esberg
(Dänemark) zurück. Dort klagte ein 2006 von der
Maschinenbaufirma Babcock
entlassenes Betriebsratsmitglied auf
Kündigungsschutz.
Die
Entscheidung hat große praktische Bedeutung auch für
Europäische Betriebsräte, denn die EBR-Richtlinie gewährt
keinen einheitlichen Kündigungsschutz. Das
Schutzniveau orientiert sich vielmehr an den Regeln des
Herkunftslandes jedes EBR-Mitglieds. Fast alle
EBR-Vereinbarungen haben dies übernommen und zementieren damit
eine Ungleichbehandlung im Europäischen Binnenmarkt. Einem sehr
weitreichenden Kündigungsschutz für Betriebsräte in
Deutschland oder Frankreich stehen in Großbritannien oder
Osteuropa nur schwache Rechte gegenüber. In Belgien hatte das
Arbeitsgericht Antwerpen im September 2009 erstmals über den
Kündigungsschutz für EBR-Mitglieder entschieden (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2009).
Französisches
Gericht verfügt Wiederöffnung einer Fabrik
 Am
19. Februar 2010 verpflichtete das Berufungsgericht in Chartres
den niederländischen Elektronikkonzern Philips, die Produktion
von Flachbildfernsehern im Werk Dreux (Zentralfrankreich)
innerhalb von acht Tagen wieder aufzunehmen, den
Betriebsratsmitgliedern freien Zugang zum Werksgelände zu
gewähren und einen zuvor einseitig verkündeten Sozialplan
nicht anzuwenden.
Hätte
das Unternehmen dieser Anordnung nicht Folge geleistet, wären
pro Tag 25.000 € Strafe fällig geworden. Das Gericht
bemängelte, daß weder vom Betriebsrat noch vom
Gesamtbetriebsrat eine Stellungnahme über die Werksschließung
vorlag und der Arbeitgeber somit die
Anhörungsrechte der Arbeitnehmervertretung mißachtet hatte.
Vergleichbare Gerichtsurteile werden aus Frankreich immer wieder
gemeldet (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2009).
Am
9. März 2010 begann ein erneutes Anhörungsverfahren, das mit
einem Sozialplan endete. Somit konnte die letzte Produktionsstätte für
Fernsehgeräte in Westeuropa am 15. April 2010 geschlossen
werden. Die Beschäftigten erhalten Abfindungen
zwischen 60.000 und 80.000 € und ein ganzes Jahr bezahlte
Weiterbildung. Finden sie danach schlechter bezahlte
Arbeitsplätze, stockt Philips für drei Jahre das Entgelt auf.
Folgende Texte sind nur in französischer Sprache verfügbar:
Dieses
Beispiel zeigt, welche Möglichkeiten die französische
Betriebsverfassung den Arbeitnehmern bietet. Da die
Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat auf dem gleichen
Konzept von Unterrichtung und Anhörung basiert, können
europäische Arbeitnehmergremien bei mangelhafter Anhörung ähnlich argumentieren.
Auch vor Gericht sind spektakuläre Fälle zu verzeichnen, z. B.
der vom Europäischen Betriebsrat bei Gaz de France erwirkte
Fusionsstopp (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2008).
 Hohe
Entschädigung wegen mangelhafter Anhörung in Finnland
Am
8. März 2010 verurteilte der höchste finnische Gerichtshof
(Foto) das Unternehmen Fujitsu Siemens Computers, eine
Entschädigung in Höhe von 3 Mio. € an entlassene
Arbeitnehmer zu zahlen. Das Urteil basiert auf einer
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom September 2009,
die erstmals den korrekten Ablauf eines Anhörungsverfahrens bei
Massenentlassungen definiert (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2009). Im Jahr 2000 war das Werk Espoo bei
Helsinki ohne korrekte Anhörung der Arbeitnehmervertretung
geschlossen worden. Weitere Informationen in englischer Sprache:
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4.
Transnationale Abkommen zur Personalpolitik
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Garantien
für die Areva-Belegschaft  Nach
dem Verkauf der Stromübertragung des Nuklearkonzerns Areva an
Alstom und Schneider Electric wird die europäische Belegschaft
dieser Sparte eine Beschäftigungsgarantie von drei Jahren
erhalten. Mit dieser Zusage seitens der Geschäftsleitungen der
beiden Käufer beendete der Europäische Betriebsrat von Areva
das Anhörungsverfahren am 7. Januar 2010. Im September 2009
hatten in acht europäischen Ländern Proteste gegen
diesen Verkauf stattgefunden (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2009).
Um
zu verhindern, daß es bei Alstom und Schneider Electric zu
Personalabbau kommt, soll eine vergleichbare Regelung für alle
drei beteiligten französischen Konzerne ausgehandelt werden.
Hierzu ermächtigten die drei Europäischen Betriebsräte den
Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB) in Brüssel, der mit
solchen Abkommen bereits Erfahrungen gesammelt hat. Mit
Schneider Electric hatte er im Juli 2007 eine Vereinbarung über die vorausschauende und sozialverträgliche Gestaltung der strategischen Unternehmenspolitik
getroffen (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2007).
Zwei
transnationale Abkommen aktualisiert
 Am
23. Februar 2010 unterzeichneten die Gewerkschaften mit der
zentralen Leitung des französischen Mischkonzerns GdF Suez zwei
Vereinbarungen: ein europaweites Abkommen zur Beschäftigungs-
und Kompetenzplanung und ein weltweites Abkommen zum Arbeits-
und Gesundheitsschutz. Beide Abkommen sind eine Fortentwicklung
der im Juli 2007 - vor der Fusion - für Suez unterzeichneten
Texte (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2007).
Paketsparte
der Deutschen Post gibt Drehkreuz Brüssel auf
 Der
Paketdienst DHL verlagert seinen Hauptsitz vom Flughafen
Brüssel nach Deutschland, Tschechien und Costa Rica. Am 31.
März 2010 wurde mit der Unterstützung des Europäischen Betriebsrates eine
Vereinbarung für die 788 betroffenen Arbeitnehmer unterzeichnet.
Sie federt den Personalabbau sozial ab. Nur regionale Aktivitäten von DHL bleiben in Belgien erhalten.
Begleitet war die Schließung von monatelangen Protesten (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2009).
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5.
Gründung von Europäischen Betriebsräten
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Nach
Fusion: Kupferproduzent künftig mit EBR nach deutschem Recht
 Nach
dem Aufkauf des belgischen Kupferherstellers Cumerio durch die
Norddeutsche Affinerie wurde das fusionierte Unternehmen in Aurubis
umbenannt. Seit dem 8. Oktober 2009 verfügt Aurubis über eine
EBR-Vereinbarung nach deutschem Recht. Sie gilt für sechs EU-Länder
und die Schweiz und integriert bereits die Definition von
Unterrichtung und Anhörung wörtlich aus der neuen
EBR-Richtlinie.
Die
zwölf EBR-Mitglieder tagen zweimal jährlich. Die vier Mitglieder des
engeren Ausschusses, die aus unterschiedlichen Ländern kommen, werden
in außerordentlichen Umständen konsultiert. Kosten von
Schulungsmaßnahmen und einen ständigen Sachverständigen übernimmt
die zentrale Leitung in Hamburg. Während die Norddeutsche Affinerie
noch keine transnationale Arbeitnehmervertretung hatte, verfügte
Cumerio seit 2006 über einen EBR nach belgischem Recht.
Niederländischer
Nahrungsmittelproduzent gründet EBR
 Ende
Oktober 2009 wurde für die 2.000 Beschäftigen von Cehave Landbouwbelang
eine EBR-Vereinbarung niederländischen Rechts unterzeichnet. Die
Genossenschaft aus Veghel (Nordbrabant) stellt Tiernahrung her und ist
mit Niederlassungen in Belgien, Frankreich, Spanien, Deutschland,
Polen und Ungarn vertreten.
Der EBR wird bereits auf der Grundlage der neuen Richtlinie arbeiten.
Derzeit ist auch die Bildung von Arbeitnehmervertretungen in Polen und Ungarn
im Gange.
US-Verpackunghersteller
unterzeichnet EBR-Vereinbarung
 Am
12. Januar 2010 wurde in Brüssel eine EBR-Vereinbarung für
International Paper unterzeichnet. Der EBR tagt zweimal jährlich unter dem
Vorsitz des Arbeitgebers, der auch den Sekretär des EBR stellt. Die
Arbeitnehmerseite wählt einen Sprecher und drei weitere Mitglieder in
einen engeren Ausschuß, diese treffen sich zweimal jährlich. Obwohl die Europazentrale
ihren Sitz in Brüssel hat, unterliegt die EBR-Vereinbarung britischem Recht.
Das US-Unternehmen
beschäftigt in zwölf EU-Ländern rund 5.500 Arbeitnehmer, davon die Hälfte in
Polen. Dem EBR gehören Delegierte aus Polen, Belgien,
Frankreich, Italien und Spanien an. Länder mit kleiner Belegschaft
sind nicht vertreten. Die Definition von Unterrichtung und Anhörung
orientiert sich weitgehend an der neuen EBR-Richtlinie.
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6.
Rechtsformen und Mitbestimmung
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Erstmals
Statistik über Aufsichtsräte mit Drittelbeteiligung
Am
2. Februar 2010 veröffentlichte die Hans-Böckler-Stiftung zum
ersten Mal Zahlen und Daten über die Verbreitung von
Aufsichtsräten, die zu einem Drittel mit Arbeitnehmervertretern
besetzt sind. Diese Regelung gilt in Deutschland für
Unternehmen mit 500 bis 2.000 Beschäftigten, bei mehr als 2.000
Beschäftigten greift die paritätische Mitbestimmung.
Während
über die paritätische Besetzung der Aufsichtsräte seit Jahren
regelmäßig Daten ermittelt werden (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2009), ist die jetzt vorliegende Studie
der Universität Jena ein Novum. Sie identifiziert knapp 1.500
Unternehmen mit einer Drittelbeteiligung. Dem stehen knapp 700
Unternehmen mit einem paritätischen Aufsichtsrat gegenüber.
Eine Bedeutung haben die Daten, weil viele deutsche Unternehmen
knapp unterhalb von 2.000 Arbeitnehmern das Hineinwachsen in die
paritätische Mitbestimmung durch Umwandlung in eine
Europäische Gesellschaft (SE) vermeiden wollen. Zwar haben sich
bis 1. April 2010 erst 72 deutsche Unternehmen für die
Rechtsform der SE entschieden, das sind aber mehr als die
Hälfte der 136 operativ tätigen SE in ganz Europa. Auf diese
Variante der Mitbestimmungsbegrenzung wird in der
Wirtschaftspresse gezielt hingewiesen (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2008).
 Vermeidung
der Mitbestimmung durch ausländische Rechtsformen
Neben
der SE-Umwandlung bieten ausländische
Rechtsformen die Möglichkeit,
Arbeitnehmervertreter aus dem Aufsichtsrat fernzuhalten. Der
Zuwachs dieser Art Mitbestimmungsvermeidung ist prozentual
ähnlich hoch wie bei der SE. Am 17. März 2010 veröffentlichte
die Hans-Böckler-Stiftung hierzu eine Analyse. Danach
ist die Zahl
internationaler Unternehmen, die nur aufgrund
ausländischer Rechtsform nicht der deutschen Mitbestimmung im
Aufsichtsrat unterliegen, bis November 2009 auf 37 gestiegen. Größtes
Unternehmen aus dieser Gruppe ist der US-Paket- und Kurierdienst United Parcel
Service (UPS), der in Deutschland rund 15.000 Arbeitnehmer
beschäftigt. Die Fluggesellschaft Air Berlin, die Textilkette Hennes & Mauritz, die Speditionsgruppe
Kühne + Nagel, die Direktbank Cortal Consors und die Schnellrestaurantkette McDonald's gehören
ebenfalls zu dieser Gruppe. Neben
der britischen Ltd. wird gerne auch auf die niederländische B.V.
und die
US-amerikanische Inc. zurückgegriffen.
Anhörung
der Europäischen Kommission zum SE-Statut Am
23. März 2010 leitete die Europäische Kommission eine
öffentliche Anhörung zum Statut der Europäischen Gesellschaft
(SE) ein. Bereits im Oktober 2008 hätte sie laut gesetzlicher
Vorgabe die Richtlinie über die Arbeitnehmerbeteiligung in der
SE überprüfen müssen. Eine Revision wurde aber verschoben
(siehe Bericht in
den EBR-News 3/2008) und soll zeitgleich mit der
Überarbeitung des SE-Statuts stattfinden. Am 9. Dezember 2009
legte die Rechtsanwaltsgesellschaft Ernst & Young im Auftrag
der Europäischen Kommission eine Studie über Funktionsweise
und Auswirkungen des SE-Statuts vor. Dort sind Fragen der
Arbeitnehmerbeteiligung in der SE jedoch nur am Rande erwähnt.
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7. Neue
SE-Beteiligungsvereinbarungen
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Käsehersteller
aus Bayern als SE  Seit
dem 18. Januar 2010 firmiert die Hochland-Gruppe aus Heimenkirch im
Allgäu als SE. Das Familienunternehmen ist mit 4.300 Beschäftigten einer
der größten Käsehersteller Europas. Standorte gibt es in Frankreich,
Spanien, Polen, Rumänien, der Schweiz und weiteren Ländern außerhalb
der EU. Die SE-Vereinbarung sieht keine Arbeitnehmer im Aufsichtsrat, aber
die Bildung eines SE-Betriebsrates vor. Bei Hochland hatte es zuvor
noch keinen Europäischen Betriebsrat gegeben.
Hersteller
von Meßtechnik verlegt Sitz nach Deutschland
 Seit
23. Februar 2010 hat die Elster Group ihren Sitz in Essen. Das Unternehmen
mit 7.500 Beschäftigten in 38 Ländern war zuvor in Luxemburg registriert.
Innerhalb von nur zwei Monaten wurde zwischen den Arbeitnehmervertretern aus 14
europäischen Ländern
und der zentralen Leitung eine SE-Vereinbarung erarbeitet.
Die
Elster Group war bis 2005 unter anderem Namen eine
Tochtergesellschaft von Ruhrgas. Heute gehört sie Finanzinvestoren mit
Sitz auf den Cayman Islands und in Luxemburg. Einen Aufsichtsrat hat die
Elster Group nicht, die Unternehmenskontrolle erfolgt stattdessen in einem
Verwaltungsrat nach französisch-luxemburgischen Vorbild. Dort sitzen
ausschließlich Vertreter der Anteilseigner und keine
Arbeitnehmervertreter.
 Britischer
Energiekonzern gründet SE nach deutschem Recht
Während
viele Unternehmen mit einer SE-Umwandlung die Mitbestimmung begrenzen
wollen, bündelt der britische Ölkonzern BP sein Europageschäft in einer
SE nach deutschem Recht mit vollständiger
Sicherung des bisherigen Mitbestimmungsniveaus.
Sämtliche Tankstellen- und Raffinerieaktivitäten in Deutschland, Österreich, Polen, Belgien
und den Niederlanden mit 10.600 Arbeitnehmern werden ab 30. April 2010
unter dem Dach der BP Europa SE mit Sitz in Hamburg zusammengefaßt. In
den nächsten Monaten sollen die BP-Gesellschaften in der Schweiz und in Luxemburg,
eventuell auch im Vereinigten Königreich, hinzukommen. BP ist mit der
Tankstellenmarke Aral Marktführer in Deutschland.
Die
SE-Mitbestimmungsvereinbarung sieht einen paritätischen Aufsichtsrat mit
zwölf Mitgliedern vor, dem künftig drei Arbeitnehmervertreter aus
Deutschland und je einer aus Polen, Österreich und den Niederlanden
angehören. Der bisherige Aufsichtsrat der Deutschen BP, die ihren Sitz in
Bochum hatte, war ebenfalls paritätisch besetzt. Einen Europäischen
Betriebsrat gibt es bereits seit 1994 bei der Konzernleitung in
London, er deckt weitere Länder ab. Im
April 2008 hatte er ein europaweites Restrukturierungsabkommen
geschlossen (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2008). Bei BP wird kein SE-Betriebsrat gebildet,
vielmehr soll sich innerhalb des
EBR ein Ausschuß mit SE-spezifischen Fragen beschäftigen. Eine
ähnliche Lösung war im Juni 2009 auch im SCA-Konzern gewählt worden
(siehe Bericht in den
EBR-News 3/2009).
 Gerichtsurteil
stärkt Verhandlungsautonomie
Am
8. Februar 2010 entschied das Landgericht Nürnberg: der Aufsichtsrat der
Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) kann um einen weiteren
Arbeitnehmervertreter aufgestockt werden. Er besteht zukünftig aus zehn
Mitgliedern, davon vier Arbeitnehmervertreter. Die GfK ist seit Februar
2009 eine Europäische Gesellschaft (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2009). Die
Vergrößerung des Aufsichtsrates wurde am 8. April 2009 zwischen dem
neuen SE-Betriebsrat und der zentralen Leitung der GfK vereinbart. Sie
verstößt gegen eine Regelung im deutschen SE-Beteiligungsgesetz, wonach
die Anzahl der Sitze im Aufsichtsrat durch drei teilbar sein muß. Das Urteil
aus Nürnberg gibt den Betriebsparteien mehr
Verhandlungsautonomie für Abweichungen vom Gesetzestext.
Auswirkungen hat dies auch auf die Maschinenbaugruppe MAN, deren Aufsichtsrat ebenfalls nicht durch drei teilbar ist (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2009).
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8.
Der Blick über Europa hinaus
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Arbeitssicherheitsausschuß
tagte in Südafrika
 Am
27. und 28. Januar 2010 besuchten die Mitglieder des internationalen
Arbeitssicherheitsausschusses von ArcelorMittal Standorte in
Südafrika, um auf eine Verbesserung der Sicherheitsbestimmungen
hinzuwirken. Der Ausschuß war durch ein Abkommen im Juni 2008
gebildet worden (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2008) und initiierte bereits Programme in
Kasachstan, Brasilien, Mexiko, Tschechien und Rumänien. Folgende
Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:
 Sozialstandards
in südafrikanischer Einzelhandelskette
Am
23. Februar 2010 wurde am Sitz von Shoprite Checkers in Kapstadt ein
internationales Rahmenabkommen unterzeichnet. Es ist das erste
Abkommen dieser Art im afrikanischen Einzelhandel und erstreckt sich
auf 1.300 Geschäfte in 17 afrikanischen Ländern sowie in Indien. Die
Verhandlungen mit den Gewerkschaften hatten sich fast über drei Jahre
hingezogen.
Größte
britische Einzelhandelskette noch ohne Rahmenabkommen  Am
1. und 2. März 2010 tagte das Tesco-Gewerkschaftsnetzwerk in
Liverpool. Das weltumspannende Forum wurde im Juni 2008 gebildet
(siehe Bericht in den
EBR-News 3/2008) und strebt den Abschluß eines internationalen
Rahmenabkommens sowie die Bildung eines Weltbetriebsrates an. Im Juni
2009 hatte die britische Gewerkschaft USDAW - sie vertritt die
Arbeitnehmer des Einzelhandels - mit der zentralen Leitung von Tesco
Einvernehmen über die Gründung eines Europäischen Betriebsrates
hergestellt.
Erstmals
internationale Rahmenabkommen in Malaysia und Indonesien Am
25. März 2010 wurde für den Medienkonzern Media Prima Berhad ein
Rahmenabkommen zur Sicherung sozialer Standards geschlossen. Das
Unternehmen ist Marktführer in Malaysia sowie in Ghana und den
Philippinen tätig. Einen Tag später wurde ein vergleichbares
Abkommen auch für den Marktführer in Indonesien, die Mediengruppe
Antara, unterzeichnet.
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9. Soziales Europa im Fokus
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Dubliner Stiftung untersuchte Arbeitsbeziehungen
Am
14. Dezember 2009 legte die Europäische Stiftung zur Verbesserung der
Lebens- und Arbeitsbedingungen in Dublin eine Studie zum Sozialen
Dialog vor. In mehr als 27.000 Unternehmen hatte sie Management- und
Arbeitnehmervertreter nach der Qualität der Arbeitsbeziehungen
befragt. Hier einige Ergebnisse:
Flexible
Arbeitszeitregelungen sind in Skandinavien weit verbreitet,
insbesondere um angesammelte Überstunden durch freie Tage
auszugleichen. Teilzeitarbeit ist in den Niederlanden am stärksten zu
finden, am geringsten in Mittel- und Osteuropa.
Überstunden werden in Deutschland und Belgien meist über
Freizeitausgleich abgebaut, in den osteuropäischen Ländern steht
dagegen die Bezahlung von Überstunden im Vordergrund. Der Einfluß
von Arbeitnehmervertretungen ist beim Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz
am größten, bei Restrukturierungen eher gering. Tarifverhandlungen
sind in Italien und Spanien am weitesten verbreitet und in den
baltischen Ländern kaum vorhanden.
 Neuer
Sozialkommissar im Amt
Seit 10. Februar 2010
ist der ungarische Wirtschaftsprofessor László Andor (43) neuer
EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration. Von 2005
bis 2010 gehörte er dem Verwaltungsrat der Europäischen Bank für
Wiederaufbau und Entwicklung an, war lange Wirtschaftsberater der
sozialistischen Regierung in Budapest und forschte im Auftrag des
Europäischen Gewerkschaftsinstituts in Brüssel über den
Arbeitsmarkt und die Einführung des Euro in Mitteleuropa.
Arbeitszeitrichtlinie
soll nun doch überarbeitet werden
Am 24. März 2010
startete die Europäische Kommission die erste Anhörungsrunde der
Sozialpartner zur Überarbeitung der seit 1993 geltenden
Arbeitszeitrichtlinie. Die Verhandlungen zwischen Rat und Parlament
waren im April 2009 gescheitert. Die Sozialpartner haben nun sechs
Wochen Zeit, um ihren Standpunkt darzulegen.
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10. Interessante
Webseiten
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 Europäischer
Betriebsrat mit eigener Internetseite
Neuerdings verfügt
der EBR der italienischen Versicherungsgruppe Generali über eine
eigene Homepage in drei Sprachen. Dort finden sich Berichte von
EBR-Sitzungen, Presseerklärungen und wichtige Dokumente zum
Download. Nach europaweiten Protesten war die EBR-Vereinbarung von
Generali im Dezember 2007 aktualisiert worden (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2008).
Weitere
beispielhafte Internetseiten von Europäischen Betriebsräten der
Finanzbranche:
 Kampagne
zur Stärkung von Arbeitnehmerrechten in Banken
Bei einer Sitzung
in São Paulo (Brasilien) stellte der Dachverband der
Gewerkschaften des Dienstleistungssektors (UNI) am 17. März 2010
gemeinsam mit Delegierten aus zwanzig Ländern eine Kampagne vor,
um die beiden Bankgruppen HSBC und Santander zur Unterzeichnung
eines internationalen Rahmenabkommens zu bewegen. Zuvor hatte im
Februar 2010 eine Aktionswoche in beiden Instituten stattgefunden.
 Grenzüberschreitendes
Arbeiten in der Bauindustrie
Eine neue Webseite informiert über alle Fragen
rund um die Entsendung von Arbeitnehmern der Bauindustrie. Sie
wurde von den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden dieser
Branche gemeinsam erstellt. Für jedes EU-Land können Rechte und Pflichten
von Arbeitnehmern, Angaben zu Mindestlöhnen, Arbeitszeiten und
Arbeitsschutz abgerufen werden.
Prüfinstrument gegen Entgeltdiskriminierung
Die Europäische
Kommission hat am 29. März 2010 einen Entgeltrechner vorgestellt,
der das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen ermittelt.
Weiterhin sind Beratungsstellen für alle EU-Länder aufgelistet.
Auch die
Hans-Böckler-Stiftung hat eine neue Webseite zu diesem Thema ins
Netz gestellt:
Zahlreiche
weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung
zusammengestellt.
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 Europäische
Betriebsräte im Ländervergleich
Seit
2007 läuft an der Ruhr-Universität in Bochum ein Forschungsprojekt über Europäische Betriebsräte in der Automobilindustrie
(siehe hierzu den Bericht
in den EBR-News 2/2007). Die Resultate liegen jetzt in
Buchform vor. Eine englischsprachige Publikation unter dem Titel
"European Works Councils in complementary perspectives"
ist Ende 2009 erschienen, der deutschsprachige Titel "Transnationale
Mitbestimmung?" wird im Sommer 2010 verfügbar sein.
Neue
Kommentare zum deutschen EBR- und SE-Gesetz
Zwei
Standardkommentare zum deutschen Betriebsverfassungsgesetz sind im
Januar 2010 erschienen, die sich in eigenen Kapiteln
grenzüberschreitender Betriebsratsarbeit widmen. Die dritte
Auflage des Kommentars von Franz-Josef Düwell beschäftigt sich
auf 122 Seiten mit den Europäischen Betriebsräten und der
SE-Gesetzgebung. Auch die zwölfte Auflage des Kommentars von Prof. Dr.
Wolfgang Däubler enthält ein 97 Seiten umfassendes Kapitel zu
EBR- und SE-Gesetz, ergänzt um ein Formularbuch und eine CD-ROM.
Beide Kommentare haben bereits die neue EBR-Richtlinie
berücksichtigt.
 Neuauflage:
Länderprofil Türkei
Gemeinsam
mit der IG Metall hat das DGB-Bildungswerk im Dezember 2009 ein
Länderheft über die Arbeitsbeziehungen in der Türkei
herausgebracht. Die erste Auflage aus dem Jahr 2005 wurde
vollständig überarbeitet. Ein Kapitel beschäftigt sich mit dem
Stand der Beziehungen zur EU, mit der die Türkei seit 2005 über
den Beitritt verhandelt (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2007).
 Anhörungsverfahren
im Fokus britischer Rechtsanwälte
Die
gewerkschaftsnahe Rechtsanwaltsgruppe Thompsons Solicitors aus
London beschäftigt sich in der Frühjahrsausgabe ihrer
Zeitschrift "Labour & European Law Review" mit der
Gestaltung von Anhörungen in britischen Unternehmen. Ein Beitrag
analysiert das Gesetz zur Unterrichtung und Anhörung im Betrieb
aus dem Jahr 2005, das eine EU-Richtlinie umsetzt (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2006). Bisher wurde dieses Gesetz von den
britischen Gewerkschaften und Belegschaften jedoch kaum genutzt.
Weitere Beiträge beschreiben das Verfahren bei Massenentlassungen
und bei Betriebsübergängen, auch hier wurde die Rechtslage im
Vereinigten Königreich durch EU-Recht erheblich verbessert.
Folgende Dokumente sind nur in englischer Sprache verfügbar:
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12.
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
Beispiele aus unserer Arbeit |
Zweite
Hamburger Fachtagung für Europäische Betriebsräte
Am
25. und 26. Januar 2010 lud das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
zum zweiten Mal zu einer Fachtagung für Europäische Betriebsräte
nach Hamburg.
Nach dem großen Erfolg des Vorjahres (siehe Bericht
über die EBR-Fachtagung 2009) wurde die Veranstaltung von
einem auf zwei Tage verlängert. Insgesamt 43 Teilnehmer, darunter EBR-Mitglieder aus
26 Unternehmen, verfolgten die Präsentationen der Referenten aus dem In- und
Ausland.

Auf
der Agenda des ersten Tages standen juristische und praktische
Probleme der EBR-Arbeit, der zweite Tag stand ganz unter der Motto
"Mitbestimmung à la française". Dieser Fokus auf
Frankreich wird in einer deutsch-französischen EBR-Konferenz am
5. und 6. Juli 2010 in Paris fortgeführt.
 Private
Seminaranbieter auf dem Vormarsch
Nach
einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung vom Februar 2010 teilen sich private Anbieter und Gewerkschaften
ungefähr je zur Hälfte den Seminarmarkt für Betriebsräte in Deutschland.
Im Jahr 2008 nahm jedes fünfte Betriebsratsmitglied, insgesamt
80.000 Arbeitnehmervertreter, an Schulungen teil. Nach deutscher Rechtslage sind die
Kosten solcher Seminare vom Arbeitgeber zu tragen. Auf dieser
Grundlage konnten sich viele private Anbieter entwickeln, die mit den
Gewerkschaften zunehmend im Wettbewerb stehen. Viele dieser
Institute wurden von gewerkschaftsnahen Experten oder ehemaligen
Gewerkschaftssekretären
gegründet. In Frankreich
ist der Marktanteil privater Anbieter noch höher. Im Dezember
2007 hatte die Hans-Böckler-Stiftung ähnliche Trends bereits in einer Studie über
die Betriebsräteberatung festgestellt (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2008).
In
der neuen Studie wird auch das Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" untersucht, das nicht nur viele
Inhouse-Veranstaltungen, sondern seit Januar 2009 auch offen
ausgeschriebene Tagungen und Seminare durchführt. Daran haben bisher 114 Teilnehmer
aus 65 Unternehmen sowie von fast allen DGB-Einzelgewerkschaften
teilgenommen.
Hamburger
Traditionsunternehmen auf dem Weg zur SE
 Die
Technologiegruppe Germanischer Lloyd will sich in eine
Europäische Gesellschaft (SE) umwandeln. Um eine SE-Vereinbarung
mit der zentralen Leitung auszuhandeln, konstituierte sich am 17.
und 18. Februar 2010 in Hamburg das Besondere
Verhandlungsgremium (Foto). Ihm gehören 32 Mitglieder aus nahezu allen Ländern des
Europäischen Wirtschaftsraums an. Prof. Dr. Bernhard Nagel und
Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" wurden zu Sachverständigen bestellt.
In den Monaten zuvor hatten sie mit dem
deutschen Konzernbetriebsrat bereits einen Vereinbarungsentwurf
ausgearbeitet (siehe auch Bericht in den EBR-News
1/2009).
SE-Betriebsrat
im Parfümkonzern will Arbeit verbessern
 Das
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
berät den SE-Betriebsrat der Donata Holding in Ludwigshafen
bei der Verbesserung seiner Arbeit. Errichtung von Arbeitsgruppen und
Schulungsmaßnahmen stehen dabei im Fokus. Hierzu wird ein Antrag auf
finanzielle Förderung durch die Europäische Kommission
vorbereitet.
Unter
dem Dach der Donata Holding SE und ihrer US-Tochtergesellschaft
Coty sind Parfümmarken wie Calvin Klein, Davidoff, David Beckham, Jil Sander,
Joop und Lancaster gebündelt. Als weltgrößter Dufthersteller
verfügt Coty über Niederlassungen in 16 EU-Ländern, der Schweiz und
Monaco. Seit 1996 gab es einen Europäischen Betriebsrat, der 2007
durch einen SE-Betriebsrat abgelöst wurde.
 ver.di/GPA-Newsletter:
neue Ausgabe
Am
29. Januar 2010 ist eine weitere Ausgabe des deutsch-österreichischen EBR-Newsletters von ver.di und GPA erschienen, der sich
mit der Umsetzung der EBR-Richtlinie beschäftigt.
Weitere Themen sind
u. a. die Europäischen Betriebsräte der Deutschen Telekom und
von IBM, die EBR-Gründung bei SAP, der neue Aufsichtsrat der
Versicherungsgruppe Münchner Rück, Kontakte zwischen
Betriebsräten von Interspar in Österreich und Tschechien sowie Internet- und Literaturtipps. Der Newsletter wird vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" mitgestaltet.
EBR-Schulungsprojekt
gestartet
Gemeinsam
mit Partnern in vier weiteren Ländern führt das Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" in den kommenden
Monaten eine Reihe von Schulungen zur neuen EBR-Richtlinie durch.
Auftraggeber des Projekts
ist UNI, der Dachverband der Gewerkschaften des
Dienstleistungssektors.
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13.
Aktuelle Seminartermine
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Für
die folgenden Seminare und Workshops sind derzeit Anmeldungen möglich:
Sprachkurs
Englisch für (Euro-)Betriebsräte
06.
– 12.06.2010 in Eastbourne (England)
Deutsch-französische
EBR-Fachtagung
05.
– 06.07.2010 in Paris
Arbeitnehmervertretung
in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE)
13.
– 16.09.2010 in Bonn
EBR-Schnuppertage - Grundlagenwissen für Europäische Betriebsräte
15.
– 17.09.2010 in Bonn
EBR-Workshop
für Profis
11.
– 13.10.2010 im Schloß
Auel, Lohmar bei Köln
Hamburger
Fachtagung für Europäische Betriebsräte 
Umsetzung der EBR-Richtlinie - aktueller Stand 24.01.2011 in
Hamburg Arbeitnehmervertretung im Vereinigten Königreich nach den Unterhauswahlen 25.01.2011
in Hamburg
 Seminare
des Instituts zur Fortbildung von Betriebsräten (ifb)
Seit 1998
bietet das ifb Seminare für Europäische Betriebsräte an, deren
Inhalte vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" mit erarbeitet wurden.
Aufbauseminar:
Praxiswissen – EBR Spezial
15.
– 19.11.2010 in Hamburg
Inhouse-Veranstaltungen
Eine
Übersicht über mögliche Themen für Inhouse-Veranstaltungen
finden Sie hier:
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Die EBR-News werden herausgegeben
von:
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
GbR
Mitarbeiter dieser Ausgabe:
Werner
Altmeyer, Rudolf Reitter, Bernhard Stelzl
Verteiler
der deutschsprachigen Ausgabe: 13.412 Empfänger
Verteiler
der englischsprachigen Ausgabe: 1.756 Empfänger
Verteiler
der französischsprachigen Ausgabe: 1.655 Empfänger
Newsletter-Archiv:
www.ebr-news.de
Wir freuen uns über Anregungen zu diesem
Newsletter und über Berichte aus Ihrem EBR.
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