 |
11. Juli 2006
|
|
1. Betriebsräte in
mehreren Ländern auf dem Vormarsch
|
Polen
und Irland bekommen Betriebsräte
Jetzt
ist es amtlich: Am 7. April 2006 verabschiedete das polnische Parlament ein
lange diskutiertes Gesetz
zur Information und Konsultation, das die Einführung
von "Arbeitnehmerräten" vorsieht (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2005). Auch in Irland wurde am 9. April
2006 mit der Verabschiedung des Employees (Provision of Information and Consultation) Act
erstmals die Einführung von Betriebsräten geregelt. Die
Mehrzahl der polnischen und irischen Unternehmen muß diese Gesetze spätestens
im März 2007 anwenden. Beide Länder setzen damit eine
EU-Richtlinie aus dem Jahr 2002 um, die in Unternehmen ab 50
Beschäftigten eine Unterrichtung und Anhörung der Belegschaft
in sozialen und wirtschaftlichen Fragen verbindlich vorschreibt.
Hierzu kann ein sogenanntes "Komitee
für Information und Konsultation" dienen. Die Übersetzung
"Betriebsrat" ist daher nicht ganz korrekt, insbesondere
ist keine Rede von Mitbestimmungsrechten. Weder in Irland noch in
Polen bindet das neue Gesetz die Arbeitnehmervertretung an den
Betriebsfrieden, d. h. Arbeitskämpfe bleiben bei allen
betrieblichen Fragen weiterhin möglich.
 In
Polen werden die Mitglieder des Arbeitnehmerrates grundsätzlich
von den
Gewerkschaften ernannt. Eine Wahl durch die Belegschaft findet nur
statt, wenn die Gewerkschaften sich nicht auf die Sitzverteilung
einigen können oder wenn es keine Gewerkschaft im Betrieb gibt. In
Irland dürfen sich an der Wahl zum Betriebsrat nur
Gewerkschaftsmitglieder beteiligen, deren Organisation mehr als 10% der Belegschaft
vertritt. Eine Wahl durch die gesamte Belegschaft findet nur
statt, wenn es keine Gewerkschaft mit einer 10%-Mitgliedschaft gibt.
Obwohl
damit gesetzliche Vorrechte für die Gewerkschaften geschaffen
wurden, verlieren sie ihre bisherige Monopolstellung in der
betrieblichen Interessenvertretung. Denn auch Betriebsräte, die
sich wie in Deutschland mehrheitlich aus gewerkschaftlichen
Kandidaten zusammensetzen, können im Laufe der Zeit ein gewisses
Eigenleben entfalten. In beiden Ländern stehen die Gewerkschaften
der neuen Institution daher ambivalent gegenüber. Problematisch
könnte auch werden, wenn in schwach organisierten
Betrieben sogenannte "consultation forums" vom Arbeitgeber
initiiert und an den Gewerkschaften vorbei entstehen. In
Großbritannien ist dies bereits weit verbreitet.
Ähnliche
Regelung auch in Großbritannien
Die
EU-Richtlinie zur Information und Konsultation wurde im Vereinigten
Königreich bereits im April 2005 umgesetzt. Dort ist die
Einführung von Betriebsräten vorgesehen, wenn noch kein Abkommen
mit den Gewerkschaften existiert. Die Information and Consultation of Employees Regulations
regeln das Recht auf Unterrichtung
über betriebswirtschaftliche Themen und Anhörung bei sozialen Fragen
oder Betriebsänderungen. Die
Einzelheiten sind mit dem Arbeitgeber zunächst auszuhandeln und in einer
Vereinbarung zu
konkretisieren. Das Verfahren ähnelt der Gründung Europäischer
Betriebsräte (siehe
Länderschwerpunkt
Großbritannien). Damit ist der britische
Gesetzgeber einer 200jährigen Tradition treu geblieben, wonach er
den Betriebsparteien nur wenig konkrete Vorgaben macht. Die neuen
Regeln sind dennoch ein großer
Fortschritt, weil fundierte
betriebswirtschaftliche Informationen für britische "shop
stewards" in der Vergangenheit nur über den Europäischen Betriebsrat
zugänglich waren. Weitere Informationen in englischer Sprache:
Trotz
der neuen Rechtslage ist die Anerkennung einer betrieblichen
Gewerkschaftsvertretung durch den Arbeitgeber noch lange nicht
selbstverständlich, was derzeit die Verlagsgruppe Holtzbrinck aus
Stuttgart beweist, die u. a. das "Handelsblatt" und "Die Zeit" herausgibt. Deren britische Tochter Macmillan
verweigert der Gewerkschaft Amicus das Recht, die Belegschaft am
Standort Swansea zu vertreten. Hiergegen hat Amicus rechtliche
Schritte eingeleitet, mehrere deutsche Betriebsräte aus dem
Holtzbrinck-Konzern bekundeten ihre Unterstützung.
 Das
in London ansässige, gewerkschaftsnahe Forschungsinstitut Labour Research Department
(LRD) hat im April 2005 einen Leitfaden veröffentlicht, der alle Aspekte der neuen Rechtslage juristisch
aufbereitet. Für britische Interessenvertreter ist diese Broschüre
ebenso unverzichtbar wie in Deutschland ein juristischer Kommentar
zum Betriebsverfassungsgesetz.
→
Weitere
Informationen und Online-Bestellung (in englischer Sprache)
Auch
in der ehemaligen britischen Kolonie Malta, die 2004 Mitglied
der EU geworden ist, stellt sich diese Frage. Dort war die
Fluggesellschaft Air Malta das erste Unternehmen mit einem
Betriebsrat.
Einführung
von Betriebsräten in Estland heftig umstritten
Am 25. Mai 2006 kam es in Estland zu Protesten der Gewerkschaften
gegen einen Gesetzentwurf der Regierung, der die Betriebsverfassung neu ordnen will.
Bisher sind Vertrauensleute die einzige Form der Interessenvertretung im Betrieb.
Nach der Reform soll es auch Betriebsobleute geben, die auf einer
Belegschaftsversammlung gewählt werden und die - wie ein deutscher
Betriebsrat - formal unabhängig von den Gewerkschaften sind. Die Regierung sieht ihren Gesetzentwurf
auf einer Linie mit der EU-Richtlinie zur Information und Konsultation,
was von
den Gewerkschaften bestritten wird.
Der
Betriebsobmann würde nach dem Gesetzentwurf die Information und
Konsultation wahrnehmen, während die Vertrauensleute weiterhin die
betrieblichen Tarifverhandlungen führen. Nach Meinung der
Gewerkschaften würden unorganisierte Obleute nicht über Ressourcen
und Fachwissen verfügen, um ihre Aufgabe zu erfüllen, denn Seminare und Unterstützung
werden in Estland ausschließlich von den
Gewerkschaften angeboten. Die folgenden Texte sind nur in englischer
Sprache verfügbar:
Konferenz
zur Mitbestimmung in einem vereinten Europa
 Vom
30. Mai bis 1. Juni 2006 beschäftigte sich eine internationale
Konferenz der Otto-Brenner-Stiftung (OBS) in der slowakischen
Hauptstadt Preßburg mit Fragen der Mitbestimmung in Mittel- und
Osteuropa. Die OBS ist eine Wissenschaftsstiftung der IG Metall, die
besonderes Augenmerk auf den Ausgleich zwischen Ost und West legt.
Praktische
Erfahrungen der Unternehmensmitbestimmung aus ungarischer Sicht und
aus der Sicht eines britischen EBR-Mitglieds im deutschen
Unternehmen ThyssenKrupp wurden dort genauso diskutiert wie grenzüberschreitende Netzwerke an den
Beispielen Volkswagen und General Motors. Die Otto-Brenner-Stiftung
hat zahlreiche Beiträge der Konferenz zum Download ins Internet
gestellt.
 Über 2 Mio. €
für französischen Betriebsrat
Am
11. Mai 2006 verurteilte ein Berufungsgericht in Toulouse die Firma IBM
zur Zahlung von 2,1 Mio. € an den Betriebsrat des Werks Montpellier.
Der Informationstechnikkonzern hatte sich zwischen 1983 und 2001
strikt
geweigert, dem Betriebsrat die in Frankreich gesetzlich
vorgeschriebenen Gelder (jährlich 0,2% der Bruttolohnsumme des Betriebes) zur Verfügung zu stellen.
Auf Initiative der CFDT, Mehrheitsgewerkschaft bei den 1.400
Beschäftigten in Montpellier,
wurde ein Rechtsstreit in
Gang gesetzt, der sich über zehn Jahre hinzog. Mit dem Budget in
Höhe von 0,2% müssen französische Betriebsräte alle Kosten
bestreiten, die in Deutschland nach § 40 des
Betriebsverfassungsgesetzes (Sachaufwand des Betriebsrates) und nach
§ 37,6 (Schulungs- und Bildungsveranstaltungen) vom Arbeitgeber zu
tragen sind. Das Verhalten von IBM France erinnert an die
Verweigerungshaltung der Konzernleitung von SAP, die sich der deutschen Betriebsverfassung entziehen
wollte (siehe Bericht in den EBR-News
1/2006).
|
|
2. Standortpoker in
der Automobilindustrie
|
Heute
England, morgen Portugal, übermorgen ganz Opel?
Die
Lage beim US-Autohersteller General Motors, zu dem auch die deutsche
Marke Opel gehört, hat sich in den letzten Wochen nicht beruhigt.
Die Konzernleitung will ihre Wettbewerbsprobleme lösen, indem sie
die unterschiedlichen Standorte in Europa gegeneinander ausspielt. So
wird in Ellesmere Port bei Liverpool
bis Ende 2006 eine komplette Schicht gestrichen, ohne zuvor mit dem
Europäischen Betriebsrat hierüber eine Absprache getroffen zu
haben. Für den britischen Standort
bedeutet dies einen Verlust von 950 Arbeitsplätzen. In Portugal
soll das Werk Azambuja nördlich von Lissabon mit 1.150
Beschäftigten zum 31. Oktober 2006 komplett geschlossen
werden, während gleichzeitig der Neubau einer Fabrik in Warschau
geplant wird. Das Werk Azambuja trägt 0,6% zum Bruttoinlandsprodukt
von Portugal bei. Die portugiesische Regierung drohte daher mit der Rückforderung
von 40 Mio. €, die General Motors zuvor an Beihilfen erhalten hatte.
Am
12. Juni 2006
informierte die zentrale Leitung den EBR über die Zukunft von Azambuja.
Aus Sicht der Arbeitnehmervertreter zeigte der Konzern in dieser
Sitzung kein Interesse an einer
gemeinsamen Lösung. Für den EBR-Vorsitzenden Klaus Franz wäre die Schließung
der Fabrik
"der Einstieg in den Ausstieg aus der
Autoproduktion und -entwicklung in Westeuropa und würde zu massiven
Verlusten von Arbeitsplätzen Schritt für Schritt in ganz Europa führen". Nach
einem Worst-Case-Szenario der zentralen Leitung könnten bis zu
drei westeuropäische Werke geschlossen und 30.000 Beschäftigte
abgebaut werden.
 Gegen Stellenabbau
und drohende Werksschließungen begannen daher am 13. Juni 2006 in
allen 18 Standorten von General Motors Europe koordinierte Protestaktionen.
Die Arbeitnehmervertreter der betroffenen Länder hatten im Dezember 2005
ein
"Europäisches Solidaritätsversprechen" unterzeichnet, um
einen internationalen Restrukturierungsvertrag
durchzusetzen
(wir berichteten in den EBR-News
1/2006). Am 20. Juni 2006 ruhte im größten deutschen Werk Rüsselsheim
drei Stunden die Arbeit und 5.000 Beschäftigte nahmen an einer
Betriebsversammlung teil (siehe Foto). Auch im belgischen Antwerpen
kam es am 23. Juni 2006 zu einer Arbeitsniederlegung, ebenso wie
an anderen Tagen in Spanien, Portugal, Schweden, Polen und
Großbritannien. Im Werk Eisenach
lehnte der
Betriebsrat aus Protest gegen die Schließung in
Portugal Sonderschichten ab, der Arbeitgeber konnte
diese jedoch über die Einigungsstelle durchsetzen.
Als
die zentrale Leitung sich schließlich bereiterklärte, über die Zukunft des Werkes Azambuja
in Verhandlungen einzutreten, beschloß der EBR am 3. Juli 2006
das vorläufige Ende der Aktionen. Wegen der Proteste
war Opel zwischenzeitlich gezwungen, Autoteile per Hubschrauber quer durch
Europa zu fliegen, berichtet der Betriebsrat des Komponentenwerks Kaiserslautern.
Mega-Fusion
mit Renault und Nissan?
Wenige
Stunden nach dem Beschluß zur Einstellung der Protestaktionen
bekam die Angelegenheit eine völlig neue Wendung: die
amerikanische Konzernleitung von GM will mit dem französischen
Konkurrenten Renault und dessen japanischem Partner Nissan jetzt
über eine mögliche Dreierallianz sprechen. Sollte diese
Zusammenarbeit - es wäre eine ähnliche Dimension wie die
Fusion Arcelor und Mittal - zustandekommen, stünde die gesamte
Automobilindustrie vor einem Umbruch. Der EBR-Vorsitzende von GM
befürchtet, daß Opel bei einem Zusammengehen der drei
Konzerne "unter die Räder komme" und will sich in den
nächsten Tagen mit dem EBR von Renault treffen.
Wirbel
um Werksschließung von Peugeot Citroën
Bis
Mitte
2007 will der französische Autohersteller PSA Peugeot Citroën die Produktion
in seinem englischen Werk Ryton bei Coventry komplett einstellen und
alle 2.300
Beschäftigten entlassen. Die Hälfte des
Werkes soll bereits im Juli 2006 stillgelegt werden. Die Entscheidung
steht offenbar im Zusammenhang mit der Produktionsaufnahme für eine
neue Modellreihe in der Slowakei.
Die
zentrale Leitung verkündete die Entscheidung Mitte April 2006 ohne vorherige
Konsultation mit dem Europäischen Betriebsrat, auch die britischen Arbeitnehmervertreter
wurden nicht konsultiert. Erst
wenige Tage zuvor, am 1. März 2006 hatte PSA ein weltweites Rahmenabkommen über soziale
Mindeststandards mit den Gewerkschaften und dem Europäischen
Betriebsrat abgeschlossen (siehe Bericht
in den EBR-News
1/2006). Die Werksschließung steht im krassen Widerspruch zu diesen
Selbstverpflichtungen. Nach der Schließung von Rover und dem
Personalabbau bei General Motors in Ellesmere Port ist dies ein erneuter harter
Rückschlag für die britische
Automobilindustrie.
Am 27. April 2006
trafen sich die Arbeitnehmervertreter aus Großbritannien, Frankreich und Spanien
beim Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB) in Brüssel und forderten eine außerordentliche
EBR-Sitzung. Am
24. Mai 2006 demonstrierten 250 Gewerkschafter bei der
Aktionärsversammlung von PSA in Paris. Die zentrale Leitung empfing
dort eine Delegation und erklärte sich bereit, ein von den britischen
Gewerkschaften ausgearbeitetes Alternativkonzept für das Werk zu
prüfen.
 Unterdessen
starteten die Gewerkschaften TGWU und Amicus unter dem Motto "This
summer think of England - Fighting for British workers and British
jobs" am 9. Juni 2006 eine millionenschwere Anzeigenkampagne in
Tageszeitungen, um Druck auf den Konzern auszuüben (zum
Vergrößern rechts auf das Bild klicken). Britische Autokäufer
sollen über das Verhalten des französischen Konzerns informiert
werden, der zwar gerne Fahrzeuge auf der Insel verkauft, sich aber
gleichzeitig der gesellschaftlichen Verantwortung entzieht.
Britisches
Arbeitsrecht im Fokus
Nach
Auffassung des Generalsekretärs von Amicus,
Derek Simpson, trägt das schwache britische Arbeitsrecht und die
damit verbundene Flexibilität des Arbeitsmarktes zu dieser
Werksschließung bei. Weil Länder wie Frankreich, Spanien
oder Deutschland strengere Arbeitsgesetze hätten, seien die
britischen Arbeitnehmer stärker betroffen, wenn
Konzerne ihre Produktion in Niedriglohnländer verlagern. Die Entlassung
eines Automobilarbeiters nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit würde
in Frankreich 200.000 € kosten, im Vereinigten Königreich
dagegen nur mit 7.500 € zu Buche schlagen.
Die verarbeitende
Industrie des Vereinigten Königreiches hat seit 1997 rund 22%
ihrer Arbeitsplätze verloren, Frankeich und Deutschland dagegen nur 5 bis 6%. Länder
mit härteren Arbeitsgesetzen wiesen nach Meinung von Amicus eine höhere Produktivität auf,
in Frankreich läge sie um 25% höher als in England. Auf
einer Branchenkonferenz vom 11. - 14. Juni 2006 in Scarborough forderte
Amicus
die britische Regierung auf, dringend arbeitsrechtliche
Verbesserungen vorzunehmen. Unterdessen legte der Gewerkschaftsdachverband TUC
eine Broschüre vor, die genau aufzeigt, an welchen Stellen sich die arbeitsrechtliche Situation
britischer Arbeitnehmer durch
EU-Gesetzgebung positiv verändert hat. Die folgenden Texte sind nur in
englischer Sprache verfügbar.
 Leise
Verlagerung bei Volkswagen?
Im
spanischen Volkswagen-Werk Pamplona sind offenbar Tausende von
Arbeitsplätzen bedroht. Die zentrale Leitung will nach der
Sommerpause einen Teil der Produktion in das Werk Brüssel
verlagern. Da in Pamplona seit 18 Monaten ergebnislos über einen
neuen Haustarifvertrag verhandelt wird, kommt es immer wieder zu
Produktionsausfällen. Die Verlagerung schafft für die zentrale
Leitung auch zusätzliche Optionen für die laufenden Verhandlungen
mit der IG Metall. So könnte das Werk Brüssel Kapazitäten nach
Wolfsburg abgeben, falls sich die deutschen Arbeitnehmervertreter kompromißbereiter zeigen und
einer
Verlängerung der Arbeitszeit zustimmen würden, wird in Presseberichten
spekuliert.
 Konferenz
zur Zukunft der europäischen Automobilindustrie
Am
16. und 17. Mai 2006 kamen etwa 130 Teilnehmer aus 16 Ländern in
Eleweijt bei Brüssel zusammen (siehe Foto), um über
Restrukturierung, Standortverlagerungen und Beschäftigung in der
Fahrzeugherstellung zu diskutieren. Organisiert wurde die Konferenz
vom Branchenarbeitskreis Automobilindustrie im Europäischen
Metallgewerkschaftsbund (EMB). Die Referenten präsentierten z. B.
Hintergründe zur aktuellen Situation bei General Motors,
Unternehmensnetzwerke mit Zulieferern, die schwedischen Erfahrungen
mit der "lernenden Organisation" und das VW 5000 Projekt.
|
|
3.
Fusionen und
Restrukturierungen als EBR-Thema
|
|
 Siemens
baut weiter um
Während
Siemens einerseits den Diagnostika-Bereich von Bayer übernimmt,
sollen bis
Ende 2006 die Telekommunikationsnetze in ein Joint Venture mit
Nokia ausgegliedert werden. Durch die Bildung von "Nokia Siemens
Networks" stehen bis zu 9.000 Arbeitsplätze auf dem Spiel. Der
Gesamtbetriebsrat und die IG Metall halten es für einen
schweren Fehler, daß der Unternehmensbereich Communications nicht
mehr zu den Kernfeldern der strategischen Ausrichtung von
Siemens gehört. Allerdings gilt Nokia als solider Partner, mit
dem das
Joint Venture durchaus Erfolgsaussichten hat. Nokia gehört
nicht nur im Mobilfunk, sondern auch bei Europäischen Betriebsräten zu den
Pionieren: bereits 1993, als die Verabschiedung der EBR-Richtlinie
keineswegs sicher war, wurde ein "Euroforum" gebildet.
 Der
Europäische Betriebsrat von Siemens wies in seiner
Sitzung am 9. Mai 2006 in Berlin auf die Pflicht des Unternehmens
hin, alle Informationen mit grenzüberschreitender Bedeutung
praktisch als Bringschuld ohne jegliche bürokratische Hindernisse und
vor allem zeitnah zugänglich zu machen. Die 40 Mitglieder des
"Siemens Europe Committee" (SEC) - so die offizielle
Bezeichnung des bereits 1995 gegründeten EBR - können sich nur
einmal jährlich treffen, was im Vergleich mit vielen anderen
Unternehmen dieser Größenordnung wenig ist. Kathleen
Kollewe, Redakteurin der EBR-News, fragte den SEC-Vorsitzenden Werner
Mönius nach seiner Einschätzung über die aktuellen
Restrukturierungen und die Forderungen des EBR.
So lautete die
Überschrift in einer Tageszeitung am 8. Mai 2006, nachdem der
niederländisch-britische Konsumgüterkonzern Unilever Pläne
bekanntgegeben hatte, Teile des Tiefkühlgeschäfts an
Finanzinvestoren zu verkaufen. Betroffen sind die deutsche
Tochtergesellschaft Iglo und die britische Birds Eye mit zusammen
3.500 Beschäftigten. Hierzu wäre Iglo zunächst einmal von der
restlichen Tiefkühlsparte ("Langnese")
abzuspalten. Iglo ist durchaus profitabel, kommt aber nicht ganz
auf die geforderte Umsatzrendite von 15 Prozent. Vor einigen
Jahren hatte der Finanzinvestor Apax die Restaurantkette Nordsee
samt Fischverarbeitung von Unilever gekauft und später an die
Bäckereigruppe Kamps weitergereicht.
Der Vorsitzende des
Europäischen Betriebsrates, Günter Baltes, hält den Verkauf
für einen schweren Managementfehler. Statt zu schrumpfen und
Firmenteile abzugeben, solle der Unilever-Konzern besser
Wachstumsstrategien erarbeiten. Der EBR fordert eine langfristige
Perspektive für Iglo sowie eine Übernahme aller Beschäftigten
und deren Arbeitsverträge durch den neuen Eigentümer. Dabei
müßten alle tariflichen und betrieblichen Standards für
mindestens drei Jahre festgeschrieben werden. "Wir haben uns
auf europäischer Ebene mit den Kollegen abgestimmt", sagte
Baltes laut Presseberichten. Proteste und Streiks schließt er
nicht aus, sollte es keine Einigung geben.
Unilever-EBR
interveniert in Indonesien
Im
März 2006 kritisierte der EBR-Vorsitzende Günter Baltes in
einem offenen Brief an die zentrale Leitung die Verletzung von
Menschenrechten bei einem Unilever-Zulieferer für Palmölprodukte
in Indonesien. Nachdem sich die Beschäftigten einer Plantage
und einer Palmölfabrik gewerkschaftlich organisiert hatten,
wurden Hunderte von ihnen entlassen. Der EBR forderte
gemeinsam mit mehreren Lebensmittelgewerkschaften, Unilever müsse
seine Geschäftsbeziehungen zu diesem Zulieferer abbrechen.
Andernfalls würde der Konzern gegen seinen eigenen Kodex
verstoßen, wonach auch Geschäftspartner die Menschen- und
Gewerkschaftsrechte zu achten haben.
Pharmaindustrie
vor Großfusion
Der Übernahmekampf um Schering dauerte bis zum 14. Juni
2006, als der
Darmstädter Pharmakonzern Merck bekanntgab, seine Schering-Anteile an
Bayer in Leverkusen abzutreten. Die neue "Bayer Schering Pharma
AG" wird die neue Nummer eins in Deutschland sein und ihren Sitz
in Berlin haben. Insgesamt fallen durch die Fusion 6.000
Arbeitsplätze weg, was 10% der weltweiten Belegschaft entspricht. Der
Schering-Betriebsrat forderte auf einer Betriebsversammlung am
22. Juni 2006 in
Berlin eine schnelle Klärung, da die
Hauptverwaltung von Schering überproportional vom
Stellenabbau betroffen sein könnte. Beide Unternehmen verfügen seit 1994
über je einen Europäischen Betriebsrat, die im Zuge der Fusion jetzt zusammengelegt werden.
Stellenabbau
auch bei Agfa Gevaert

Am
22. Juni 2006 wurde der Europäische Betriebsrat von Agfa Gevaert am
Konzernsitz in Mortsel bei Antwerpen darüber informiert, daß der
Konzern sich in drei unabhängige Divisionen aufspalten wird. Für
die Beschäftigten des belgischen Bildtechnik-Konzerns sind damit
tiefgreifende Umstrukturierungen verbunden, weltweit sollen 2.500
der 14.700 Beschäftigten abgebaut werden, allein in Belgien steht
der Verlust von 1.000 der 4.500 Arbeitsplätze zur Debatte. In den
letzten Jahren hatte sich der Fotoausrüster verstärkt dem
digitalen Fotografie-Markt zugewandt und zu einem IT-Unternehmen
gewandelt.
Was bringt die weltweit größte Stahlfusion für die Beschäftigten?
Die
feindliche Übernahme von Arcelor durch Mittal war monatelang Thema
in der Presse. Am 25. Juni 2006 stimmte schließlich der
Verwaltungsrat von Arcelor der Fusion mit dem indisch-amerikanischen
Konkurrenten zu (siehe auch Bericht in den EBR-News
1/2006). Dem Verwaltungsrat von Arcelor in Luxemburg
gehören drei Arbeitnehmervertreter an.
Der Europäische
Metallgewerkschaftsbund (EMB) hatte für den Fall, daß die
Fusion zustandekommt, bereits am 22. Februar 2006 einen Forderungskatalog
präsentiert und will nun mit
dem neuen Eigner umgehend in Gespräche eintreten. Die besondere Form der
Arbeitnehmerbeteiligung bei Arcelor spielt dabei eine wichtige
Rolle, sie wird in einem EMB-Dossier
von Rosi Schneider aus Hamburg genauer beleuchtet.
Arbeitnehmervertreter von Mittal aus Osteuropa, Rußland und
Kasachstan trafen am 26. und 27. Juni 2006 in Bukarest mit
deutschen, britischen und nordamerikanischen Kollegen zusammen, um ihre weitere Strategie abzustimmen.
Gewerkschaftliche
Betriebspolitik in der Metallindustrie
Grenzüberschreitende
Fusionen und Umstrukturierungen entwickeln
sich immer mehr zum zentralen Thema der EBR-Arbeit. Mehrere
europäische Gewerkschaftsverbände wollen die Handlungsfähigkeit
von Europäischen Betriebsräten bei diesem
Thema verbessern und eine
europäische Antwort auf den Standortwettbewerb finden (wir
berichteten in den EBR-News
2/2005).
 Für
Gewerkschaftssekretäre der Metallindustrie, die einen EBR
betreuen, fand am 9. Mai
2006 in Elewijt bei Brüssel ein Workshop des Europäischen Metallgewerkschaftsbundes (EMB) statt,
um Fallbeispiele transnationaler Standortverlagerungen zu
diskutieren. Referenten erläuterten Möglichkeiten, sich im
Falle einer geplanten Fusion oder Übernahme bei
der Europäischen Kommission Gehör zu verschaffen oder bei
Verletzung der geltenden EBR-Vereinbarung vor Gericht zu ziehen. Auf dieser
Konferenz stellte der EMB sein Handbuch zum Umgang mit
transnationalen Restrukturierungen
erstmals der Öffentlichkeit vor.
|
|
4.
EBR konkret: Fallbeispiele aus der EBR-Arbeit
|
 "Qualität
geht vor Quantität"
Noch
116 Europäische Betriebsräte könnten im Bereich der Lebensmittel-
und Tourismusgewerkschaften (EFFAT) gebildet werden, 94 gibt es
bereits. Für den Briten Simon Cox, der seit Februar 2006 für die
Koordination der EBR-Arbeit in diesem Sektor verantwortlich ist, hat
die Unterstützung von bestehenden EBR-Gremien jedoch die höchste
Priorität. Im Interview mit Kathleen Kollewe, Redakteurin der
EBR-News, erläutert der ehemalige Mitarbeiter des britischen
Arbeitsministeriums auch den Umgang mit Restrukturierungen und die
Einbeziehung von Delegierten aus den Ländern Mittel- und
Osteuropas.
Neue
EBR-Vereinbarung bei Alcan
Am
1. März 2006 wurde beim kanadischen Aluminiumkonzern Alcan, der
bereits seit 1996 über einen Europäischen Betriebsrat verfügt,
eine überarbeitete EBR-Vereinbarung nach französischem Recht
geschlossen. In den letzten Jahren hatte sich die
Unternehmensstruktur durch die Übernahme von Alusuisse und Pechiney
tiefgreifend verändert. Im letzten Jahr war eine geheime Anweisung
der Konzernleitung an die Personalmanager bekanntgeworden, wie sie
in den einzelnen Ländern mit den Gewerkschaften jeweils umzugehen
hätten (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2005).
Die
neue EBR-Vereinbarung kann in mehrfacher Hinsicht als typisch
französisch eingestuft werden: der Vorstandsvorsitzende ist
gleichzeitig der EBR-Vorsitzende. Die Arbeitnehmerseite wählt einen
EBR-Ausschuß bestehend aus dem "Sekretär", dessen
Stellvertreter und vier weiteren Mitgliedern. Wie in Frankreich
üblich gibt es einen ständigen betriebswirtschaftlichen Berater,
zusätzlich können Sachverständige zu bestimmten Fachfragen
bestellt werden. Die nationalen Delegationen können bis zu drei
hauptamtliche Gewerkschaftssekretäre hinzuziehen, auch ein
Vertreter der europäischen Gewerkschaftsverbände nimmt mit
beratender Stimme an allen Sitzungen teil. Die Kosten für diese
Gewerkschaftsvertreter trägt das Unternehmen.
Da
es in Frankreich statt einer Freistellung "nach Bedarf"
konkrete Stundenkontingente gibt, wurde dies auch in der
EBR-Vereinbarung festgeschrieben. So erhält jedes EBR-Mitglied 40
zusätzliche Stunden Freistellung pro Jahr, die Mitglieder des
EBR-Ausschusses 120 Stunden und der Sekretär 300 Stunden. Zu Beginn
der Amtszeit organisiert die zentrale Leitung eine dreitägige
Schulung, auch die Gewerkschaften können eine dreitägige Schulung
für den ganzen EBR durchführen. Zusätzlich erhält jedes
EBR-Mitglied zwei Tage pro Jahr individuelle Freistellung zur
Teilnahme an Seminaren.
Wie
in vielen neueren EBR-Vereinbarungen üblich gibt es zwei
Plenumssitzungen pro Jahr, die sich über ein bis zwei Tage
erstrecken. Interessant ist die Regelung über die interne
Vorbesprechung der Arbeitnehmerseite, die einen Monat vor der
offiziellen EBR-Sitzung stattfindet. Daher kann faktisch von vier
regulären EBR-Sitzungen pro Jahr gesprochen werden.
Schnelle
Einigung auf EBR-Vereinbarung
Die
Fusion der beiden Verpackungskonzerne Smurfit und Kappa war von
Gewerkschaftsseite bis zuletzt heftig kritisiert worden (wir
berichteten in
den EBR-News 4/2005).
In mindestens 22 Niederlassungen in sechs
Ländern würden Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen, so der Europäische Betriebsrat von Smurfit
in einer Erklärung
am 6. Januar 2006. Als die Fusion
nicht mehr zu verhindern war, haben die Arbeitnehmervertreter jedoch
nicht lange gewartet und zügig eine neue EBR-Vereinbarung mit der
zentralen Leitung ausgehandelt.
Diese
wurde bereits am
9. Mai 2006 in Paris unterzeichnet und unterliegt irischem Recht.
Danach kommen die 30 EBR-Mitglieder halbjährlich für jeweils zwei
volle Tage zusammen, und zwar immer in einer anderen Niederlassung des
Konzerns. Sitzungen des EBR mit der zentralen Leitung werden vom
Management geleitet. Die Personalleitung stellt einen Sekretär, der
die administrativen Tätigkeiten im Zusammenhang mit den EBR-Sitzungen
erledigt. Ein Präsidium (Select Committee) aus sieben EBR-Mitgliedern
trifft zweimal jährlich die zentrale Leitung. In
außerordentlichen Fällen kann das Select Committee eine
EBR-Plenarsitzung beantragen.
Die
Freistellung für die Mitglieder des Select Committee erfolgt ohne
zeitliche Eingrenzung nach Bedarf. Neben den üblichen Punkten benennt
die Vereinbarung ausdrücklich den Arbeits- und Gesundheitsschutz als
Thema des EBR. Alle Delegierten können Englischkurse besuchen,
weiterhin zahlt die Konzernleitung alle zwei Jahre drei Schulungstage
für das gesamte Gremium.
Das
irische Management hat offenbar gewisse Berührungsängste mit den
Gewerkschaften: Nur zu den internen Sitzungen der
Arbeitnehmervertreter sind zwei hauptamtliche Gewerkschaftssekretäre
zugelassen, einer von der britischen Gewerkschaft Amicus einer von der
Europäischen Föderation der Chemiegewerkschaften (EMCEF). Lediglich
versuchsweise finden "inoffizielle" EBR-Sitzungen mit
der zentralen Leitung in Anwesenheit dieser Gewerkschaftsvertreter
statt. Die meisten Beschäftigten hat der fusionierte Konzern in
Frankreich und Deutschland, gefolgt von den Niederlanden und
Großbritannien.
VWR
International gründet Europäischen Betriebsrat
Beim
Handelsunternehmen für wissenschaftlichen Laborbedarf mit Sitz in
Darmstadt wurde am 14. Juni 2006 eine EBR-Vereinbarung
unterzeichnet. VWR war 2004 vom Pharmakonzern Merck an einen
amerikanischen Finanzinvestor verkauft worden. Die EBR-Vereinbarung
orientiert sich weitgehend an den Mindestvorschriften der
EU-Richtlinie, es handelt sich allerdings um eines der seltenen
Beispiele nach deutschem Recht, wo die zentrale Leitung den Vorsitz
im EBR innehat. Das Plenum des EBR tagt einmal jährlich für 2,5
Tage inklusive der internen Vor- und -nachbesprechung. Auf Antrag
der Mehrheit der Arbeitnehmervertreter findet in außergewöhnlichen
Umständen eine zusätzliche EBR-Sitzung statt. Die 19köpfige
Arbeitnehmerseite wählt einen geschäftsführenden Ausschuß
("Sekretariat") aus vier EBR-Mitgliedern, die sich dreimal
jährlich treffen können.
Deutsche Betriebsräte
auf "Repräsentationsbesuch" in ausländischen Standorten
"Wie stark prägt das deutsche
Mitbestimmungsmodell die EBR-Arbeit?" war eine der Leitfragen
von Prof. Dr. Hermann
Kotthoff in einem Forschungsprojekt, das die
Arbeit Europäischer Betriebsräte
untersuchte. Im vierten Teil unserer Serie, in der wir
Ergebnisse des Projektes vorstellen, beleuchten wir eine weniger
wirkungsvolle Form von EBR-Arbeit. Beim Typ 4 konnte der EBR sein volles
Potenzial noch nicht entfalten - ein Übergangsstadium?
Typ 4: Der EBR im Leerlauf - ein zahnloser Tiger
Beim Typ 4 handelt es sich um einen
EBR mit großer Belegschaft in Deutschland, die noch
wenig mit ausländischen Standorten in Konkurrenz steht. Jedes
Werk hat eine spezifische Produktpalette,
Überschneidungen gibt es kaum. Diese "heile Welt" ändert
sich jedoch allmählich durch den Aufbau neuer Produktionsstätten in
Osteuropa. Die normale EBR-Arbeit funktioniert beim Typ 4
relativ gut, es fehlt weder an Ressourcen noch an
Arbeitsmöglichkeiten. Aber die wirklich "heißen
Themen" laufen am EBR vorbei. Stattdessen beschäftigt er sich mit sich selbst und dreht sich im Kreis.
Der EBR sucht nach
"attraktiven" Inhalten für die jährliche
Plenumssitzung und organisiert Vorträge und Workshops zu
europapolitischen Themen, die aber keinen direkten Bezug zu den
drängenden Problemen im Konzern haben. Wichtig ist das
Abendprogramm, wo auch einmal ein Schichtarbeiter aus Portugal
mit dem deutschen Vorstandsvorsitzenden zwanglos reden kann. Diese
informellen Kontakte - auch zwischen den Arbeitnehmervertretern
- sind das Wichtigste. Der EBR wird von der
zentralen Leitung ordnungsgemäß informiert, aber diese
Informationen machen ihn nicht "heiß". Als Folge von
Fusionen widmet er sich der Aushandlung einer neuen
EBR-Vereinbarung, nimmt aber auf die zugrundeliegende
Konzernpolitik keinen Einfluß. Der EBR-Vorsitzende besucht
regelmäßig ausländische Standorte - jedoch nicht anläßlich
akuter Probleme im "Feuerwehreinsatz", sondern zu
Repräsentationszwecken, bei denen der Werksleiter auf dem Hof
zum Rundgang wartet.
Die
Wirksamkeit des EBR-Typus 4 ist geringer als bei den Typen 1 bis 3.
Solange der deutsche Konzernbetriebsrat seine Hegemonie gegenüber den
ausländischen Standorten nicht aufgeben will, scheint eine
Weiterentwicklung dieses EBR-Typs schwer vorstellbar. Sie wird jedoch
unausweichlich, sobald internationale Standortfragen dem deutschen KBR
"auf den Tisch rollen".
Dieses Muster beschreibt lediglich
einen
von fünf verschiedenen EBR-Typen, weitere Informationen:
 In
Kürze wird die gesamte Studie als Buch vorliegen. Der Autor zieht darin
eine Zwischenbilanz der zurückliegenden zehn Jahre seit Inkrafttreten
der EBR-Gesetzgebung, die er als "Lehrjahre" des EBR
bezeichnet. Seine Typologie basiert auf Befragungen deutscher und
nicht-deutscher EBR-Mitglieder, Gewerkschaftssekretäre und
Personalmanager in zwölf großen Unternehmen.
Hermann
Kotthoff
Lehrjahre
des Europäischen Betriebsrates
Zehn
Jahre transnationale Arbeitnehmervertretung
Berlin
2006, 184 Seiten, ISBN 3-8360-8671-9, Preis: 14,90 €
→
Online-Bestellung
EBR-Arbeit
in der IT-Industrie
Seit
kurzem sind die
Dokumente einer Konferenz für Europäische Betriebsräte
aus der Informations- und Kommunikationstechnologie, die der
Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB) gemeinsam mit dem
Europäischen Dachverband der Dienstleistungsgewerkschaften
(UNI-Europa) vom 14. - 16. Dezember 2005 in Brüssel organisiert
hatte, im Internet verfügbar. Die Konferenzteilnehmer hatten sich
mit der Frage beschäftigt, wie der Einfluß von
Arbeitnehmervertretern auf grenzüberschreitende Restrukturierungen
verbessert werden könne. Wissenschaftler,
Gewerkschaftssekretäre und EBR-Mitglieder präsentierten
folgende Fallstudien: Hewlett-Packard, Alcatel, France
Télécom, Atos Origin, Flextronics und Elcoteq. Am Ende
der Konferenz wurde ein Strategiepapier verabschiedet.
|
|
5.
Richter prägen europäische Arbeitsbeziehungen
|
|
Niederlassungsfreiheit
oder soziale Grundrechte?
Am
11. März 2006 wurden im Amtsblatt der Europäischen Union die
Einzelheiten eines Rechtsstreits von erheblicher Brisanz
veröffentlicht. Im Rahmen einer Vorabentscheidung muß der
Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Frage klären, was
höher zu bewerten ist: das Recht einer Fährgesellschaft auf
Niederlassungsfreiheit innerhalb des Europäischen Binnenmarktes oder das
Recht einer Gewerkschaft, die Einhaltung eines Tarifvertrages durch
Arbeitskampf zu erzwingen.
Ursache
ist ein Streit zwischen der finnischen Reederei
Viking Line
und der Seefahrergewerkschaft. Die Reederei hatte im Jahre 2003 eine
Ostsee-Fähre, die zwischen Helsinki und Reval verkehrt, nach
Estland umgeflaggt und die Besatzung durch niedriger bezahlte
Arbeitnehmer ausgetauscht. Eine Flucht aus dem bestehenden Tarifvertrag
konnte die finnische Gewerkschaft jedoch durch Androhung eines
Arbeitskampfes und international koordinierter Boykottaktionen
verhindern. Um davor zukünftig geschützt zu sein, beantragte
das Unternehmen im August 2004 eine einstweilige Verfügung gegen
die Internationale Transportarbeiterföderation (ITF) an deren Sitz
in London. Das oberste englische Berufungsgericht, das in zweiter
Instanz mit der Angelegenheit befaßt war, schaltete im November
2005 den Europäischen Gerichtshof ein.
Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) wies in einer Presseerklärung
vom 20. April 2006 auf die Konsequenzen dieses Gerichtsverfahrens hin,
dessen Bedeutung weit über die Schiffahrt hinausgeht. Auffallend sind
die Parallelen zum Fall Vaxholm, in dem der EuGH die Einhaltung von
Tarifstandards in der schwedischen Bauwirtschaft zu klären hat (siehe
Bericht in den EBR-News
4/2005). Wann der EuGH eine Entscheidung fällt, steht noch nicht
fest, denn zunächst werden sämtliche Regierungen im Europäischen
Binnenmarkt (alle EU-Länder plus Norwegen, Island und
Liechtenstein) wie auch die Europäische Kommission um eine Stellungnahme
zu diesem Fall gebeten. Die Entscheidung der Luxemburger Richter wird
dann Bestandteil der europäischen Rechtsordnung.
Ein
ähnlicher Fall auch in Irland
 Die
Reederei Irish Ferries,
deren Schiffe Irland mit Großbritannien und Frankreich verbinden,
wollte über 500 Beschäftigte durch osteuropäische
Leiharbeiter ersetzen, deren Löhne nur etwa halb so hoch wie der
irische Mindestlohn sind. Da es in Irland keine erzwingbare
Mitbestimmung gibt, konnte der Arbeitgeber einseitig handeln und
brachte am 27. November 2005 die neue Besatzung unter Polizeischutz an
Bord. Der hierdurch ausgelöste Arbeitskampf legte den
Fährverkehr für drei Wochen lahm. Am 9. Dezember 2005
beteiligten sich 150.000 Menschen in ganz Irland an einem nationalen
Protesttag - es war die größte
Solidaritätsdemonstration seit den 70er Jahren.
Unter
staatlicher Vermittlung gelang es den Gewerkschaften schließlich am
14. Dezember 2005, die bisherigen tariflichen Standards
für irische Beschäftigte zu sichern und für ausländische
Leiharbeiter den in Irland geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 7,65 €
pro Stunde festzuschreiben. Am 14. März 2006 wurde ein Tarifvertrag
für drei Jahre abgeschlossen, der auch die Interessenvertretung der
osteuropäischen Leiharbeiter regelt und daher als Meilenstein in der
irischen Tariflandschaft gilt.
 Abschied
von Closed-Shop-Abkommen in Dänemark
Der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg urteilte am 11. Januar 2006
über eine Klausel des Kündigungsschutzgesetzes, die "closed-shop-Abkommen"
in Dänemark ermöglicht. Dabei handelt es sich um
Haustarifverträge, in denen sich dänische Arbeitgeber verpflichten,
ausschließlich Mitglieder der vertragsschließenden Gewerkschaft in
ihrem Betrieb zu beschäftigen. Möchte ein neueingesteller
Arbeitnehmer unorganisiert
bleiben oder einer anderen Gewerkschaft beitreten, führt dies
automatisch zur Nichtigkeit des Arbeitsverhältnisses. Hiergegen hatten
zwei Betroffene geklagt. Die Straßburger Richter sahen einen
Verstoß gegen die "negative Koalitionsfreiheit", also gegen
das Recht, einer Gewerkschaft fernbleiben zu dürfen.
Closed-shop-Abkommen
dienen dazu, die ökonomische Unterlegenheit der Arbeitnehmer
gegenüber dem Arbeitgeber auszugleichen. Historisch sind sie in der Schiffahrt entstanden,
als sich Matrosen weigerten, gemeinsam mit
gewerkschaftlich unorganisierten Besatzungsmitgliedern den Hafen zu
verlassen, um nicht bei Löhnen und Arbeitsbedingungen von den Reedern
gegeneinander ausgespielt zu werden. Ziel ist somit die Durchsetzung der
Allgemeinverbindlichkeit eines (Haus-)Tarifvertrages, was in Ländern
ohne Betriebsrat und ohne gesetzliche Schutzrechte von den
Gewerkschaften immer wieder neu erkämpft werden muß. Auch die
deutsche Betriebsverfassung kennt eine abgewandelte Form des
closed-shop, denn eine Betriebsvereinbarung gilt automatisch für die
gesamte Belegschaft. Selbst wenn der einzelne Arbeitnehmer mit den
Inhalten persönlich nicht einverstanden ist, kann er sich dem nicht
entziehen. Für den Arbeitgeber bedeutet dies ein hohes Maß an
Planungssicherheit.
Unmittelbar
nach dem Straßburger Urteil kündigte die dänische
Regierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des
Kündigungsschutzgesetzes an. Die dänischen Gewerkschaften
erklärten, daß sie ab sofort auf die Durchsetzung der
closed-shop-Vereinbarungen verzichten werden. Dänemark und Island
sind die einzigen Länder im Europäischen Binnenmarkt, wo
solche Tarifverträge heute noch eine Rolle spielen, bis in die
80er Jahre hinein waren sie auch in Großbritannien verbreitet.
Auf die dänischen Arbeitsbeziehungen insgesamt hat das Urteil nur
geringe Auswirkungen, weil der gewerkschaftliche Organisationsgrad seit
Jahren bei 80% liegt. Closed-shop-Vereinbarungen sind nur in wenigen
Branchen zu finden, in denen es keine stabilen Tarifstrukturen und
keine stabile gewerkschaftliche Mitgliederbasis gibt.
Deutsche Post verliert Rechtsstreit in Portugal
 Die
portugiesische Gewerkschaft für Post und Telekommunikation SNTCT konnte sich gegen DHL,
Tochtergesellschaft der Deutschen Post für Paket- und
Expreßbeförderung, vor Gericht durchsetzen. Das Unternehmen wollte
im Dezember 2005 einen Arbeitnehmervertreter, der die gewerkschaftliche
Organisation bei DHL Portugal aufgebaut hatte, zunächst durch Abfindung
und dann durch Strafversetzung in eine 40 km entfernte Niederlassung zum
Ausscheiden bewegen. Nachdem Einigungsversuche gescheitert waren, folgte der Gang zum Arbeitsgericht Lissabon, das am
10. März 2006 die Versetzung schließlich untersagte.
|
|
6.
Umfangreiche neue EBR-Daten aus Brüssel
|
Aktualisierte
Datenbank auf CD-ROM
Vor
wenigen Wochen ist eine Neuauflage der European Works Councils
Database erschienen. Das Europäische Gewerkschaftsinstitut in
Brüssel sammelt seit Jahren alle verfügbaren Daten über
Europäische Betriebsräte und hält die Datenbank auf dem aktuellen
Stand. Auf der CD-ROM finden sich Informationen zu 2.204
Unternehmen, die unter die EBR-Richtlinie fallen, sowie der
komplette Text von 960 EBR-Vereinbarungen. Alle Daten sind auf dem
Stand von Juni 2005.
Die
Datenbank kann nach vielen Kriterien durchsucht werden: Name und
Sitz des
Unternehmens, Anzahl der Arbeitnehmer pro Land, zurückliegende Fusionen
und Übernahmen, Delegiertenschlüssel oder Sitzungshäufigkeit. Weiterhin sind die
nationalen Umsetzungsgesetze zur EBR-Richtlinie, Dokumente zur
Revision dieser Richtlinie, Urteile des Europäischen Gerichtshofes,
mehr als 200 Branchenabkommen des Sozialen Dialogs, ILO- und
OECD-Texte sowie EBR-Artikel aus dem europäischen
Gewerkschaftsjahrbuch auf der CD-ROM zu finden. Neu in der Ausgabe
2006 sind etwa 70 Texte von globalen Rahmenabkommen, die unter
Mithilfe von Europäischen Betriebsräten ausgehandelt worden sind.
Die CD-ROM liegt nur in englischer Sprache vor und ist mit 400 €
nicht gerade preiswert, es gibt aber Ermäßigungen für
Gewerkschaftsmitglieder, Studenten oder bei Sammelbestellungen.
Neben
dieser CD-ROM gibt es auch eine Online-Datenbank über Europäische
Betriebsräte, die wir in den EBR-News
1/2005 bereits vorgestellt hatten.
Noch
1.432 Europäische Betriebsräte warten auf ihre Gründung
 Der
Datenbestand des Europäischen Gewerkschaftsinstituts zeigt,
daß von 2.204 Unternehmen, die in den Geltungsbereich der
EBR-Richtlinie fallen, erst ein Drittel (772) einen Europäischen
Betriebsrat gebildet hat. Insgesamt 1.432 EBR-Gremien warten also noch
auf ihre Gründung, davon allein 327 in Deutschland, wo der
Nachholbedarf auch prozentual besonders groß ist.
Jedes
fünfte EBR-fähige Unternehmen im Europäischen Binnenmarkt (450
von 2.204) ist deutscher Herkunft. Die 344 Konzerne mit einer
US-amerikanischen Mutter rangieren auf Platz zwei, die 265
britischen auf Platz drei und die 210 französischen auf Platz vier.
Überraschend wird der fünfte Platz von den Niederlanden
eingenommen. Das kleine, aber stark internationalisierte Land
beherbergt 133 Konzernzentralen, rund doppelt soviel wie Italien
oder Belgien. Bei
der Anzahl der Unternehmen, die mit Standorten in den neuen
EU-Ländern in Mittel- und Osteuropa vertreten sind, liegt ebenfalls
Deutschland an der Spitze. 231 von 450 deutschen
Unternehmen, also mithin jedes zweite, haben bereits dorthin expandiert.
An diesen EBR-Zahlen lassen sich auch die Gewichte in der
europäischen Wirtschaftslandschaft ablesen.
Neuauflage
der "Facts & Figures"
 Im
Jahre 2003 veröffentlichte das Europäische Gewerkschaftsinstitut
erstmals umfassende Statistiken zur EBR-Arbeit in einer Broschüre.
Die "Facts & Figures" beruhten auf der Auswertung von
über 700 EBR-Vereinbarungen. Derzeit ist eine aktualisierte
Neuauflage in Druck und wird in Kürze erscheinen. Darin werden
Unternehmen, die unter die EBR-Richtlinie fallen, einer genaueren
Analyse unterzogen sowie Merkmale wie Größe oder
Sitzungshäufigkeit Europäischer Betriebsräte und
branchenbezogene Daten statistisch aufbereitet. Die Broschüre
umfaßt über 100 Seiten und ist in englischer, französischer,
deutscher und polnischer Sprache für 20 € plus
Versandkosten beim Europäischen Gewerkschaftsinstitut in Brüssel
erhältlich.
|
|
7. Europäische Betriebsräte in Italien
nach dem Regierungswechsel
|
|
Obwohl
das EG-Gründungsmitglied Italien von der Größe her mit Frankreich und
Großbritannien vergleichbar ist, spielt das Land in der europäischen
Unternehmenslandschaft eher eine untergeordnete Rolle. Eine der Ursachen
liegt im starken Gefälle zwischen dem industrialisierten Norden und dem
ländlichen Süden, dem "Mezzogiorno". Die Wirtschaft des Landes
wird einerseits von Familienkonzernen wie FIAT oder Benedetti und
andererseits von (ehemaligen) Staatskonzernen wie Eni dominiert. Italien
ist eines der wenigen Länder, in denen die Gewerkschaften noch Mitgliederzuwächse
verzeichnen. Dabei spielten sicher die Generalstreiks gegen die Regierung
Berlusconi (2001-2006) eine Rolle, aber die Entwicklung setzte schon Mitte
der 90er Jahre ein. Mit rund 37% liegt der Organisationsgrad bei der
aktiven Arbeitsbevölkerung heute ein Drittel höher als in Deutschland.
Statt
eines Betriebsrates gibt es eine "Einheitliche
Gewerkschaftsvertretung" (RSU), die von der gesamten Belegschaft
nach Gewerkschaftslisten gewählt wird. Deren Grundlagen wurden nicht vom
Gesetzgeber, sondern zwischen den Tarifparteien in nationalen Abkommen
geregelt. Die RSU verfügt über keine Mitbestimmungsrechte,
sondern unterliegt der Tarifautonomie inklusive Streikrecht. Im
Durchschnitt der Jahre 2000 - 2003 belegte Italien mit jährlich 135
verlorenen Arbeitstagen pro 1.000 Beschäftigten den zweiten Platz in
Europa (nach Spanien), während Deutschland mit nur vier Tagen fast am Ende der Statistik
steht. Im besonders streikintensiven Jahr 2002 beteiligten sich 5,4 Mio. Menschen in
Italien an einem Arbeitskampf - gegenüber nur 400.000 in Deutschland.
Das
italienische EBR-Modell
Während
aus den meisten EU-Ländern ausschließlich betriebliche
Arbeitnehmervertreter in den EBR entsandt werden, sind in italienischen
Firmen häufig hauptamtliche Gewerkschaftssekretäre mit Sitz und Stimme
vertreten, was als "italienisches Modell" bezeichnet wird. In vielen
Fragen spielen die Dachverbände der drei großen Gewerkschaftsbünde eine
entscheidende Rolle, so auch 1996 bei der Umsetzung der EBR-Richtlinie in einem
Tarifabkommen. Erst nachdem die Europäische
Kommission hieran Kritik geübt hatte, kam es 2002 zu einer gesetzlichen
Nachbesserung durch die Regierung.
Nach Berechnungen des
Europäischen Gewerkschaftsinstituts hatten im Juni 2005 gerade einmal 3% aller EBR-fähigen Unternehmen
(66 von 2.204) ihren Stammsitz in Italien. Damit rangiert das Land
auf dem neunten Platz, noch hinter den wesentlich kleineren Ländern
Niederlande, Schweden und Belgien und auf einem vergleichbaren Niveau wie
Dänemark. Zwar finden sich italienische Delegierte in 70% aller Europäischen
Betriebsräte, aber nur in 25
italienischen Unternehmen war ein EBR gegründet. Dieser Nachholbedarf
kann fatale Folgen haben: So war bei der Fusion von UniCredit und HypoVereinsbank
beispielsweise ein EBR in
Deutschland, nicht aber in Italien vorhanden, obwohl eine funktionierende transnationale Arbeitnehmervertretung gerade in
dieser Situation
besonders nötig wäre (wir berichteten in den EBR-News
2/2005).
Was ist von der neuen
Regierung zu erwarten?
 Es
war ein knapper Wahlausgang, der die Ära Berlusconi (vorläufig?) beendete.
Seit dem 17. Mai 2006
ist der ehemalige Präsident der Europäischen Kommission, Romano
Prodi, erneut Ministerpräsident. In
seiner ersten Regierungszeit zwischen 1996 und 1998 waren die
italienischen Gewerkschaften in beispielhafter Weise auf höchster
Ebene in politische Entscheidungsprozesse einbezogen, es wurden Pakte
zur Beschäftigungsförderung und wirtschaftlichen Entwicklung
abgeschlossen. Aber die Gewerkschaften mußten auch einen Preis
zahlen: weitgehender Verzicht auf Arbeitskämpfe und eine
Lohnzurückhaltung, um die Kriterien für die Europäische
Währungsunion und die Einführung des Euro zu erfüllen.
Geplant war für 2001 die Einführung der 35-Stunden-Woche
ähnlich wie in Frankreich, das entsprechende Gesetz wurde jedoch
nie verabschiedet.
 Die neue Regierung
will Arbeitsmarktreformen wie das Biagi-Gesetz von 2003 revidieren, das
eine Vielzahl prekärer
Arbeitsverträge einführte ("job on call" oder
"Projektarbeit"). Als Teil eines Sozialpaktes zur Sanierung der Staatsfinanzen
könnte es zu einer Reform
des Tarifvertragssystems kommen: während die Arbeitgeberverbände seit
langem eine Abkehr vom Flächentarifvertrag fordern, vertreten die drei großen Gewerkschaftsbünde
hierzu keine einheitliche Linie. Ob es zu einer Neuorientierung der betrieblichen Interessenvertretung kommt, kann
derzeit nicht prognostiziert werden. In dem aus acht Parteien bestehenden Wahlbündnis
wurde das Amt des Arbeitsministers
an Cesare Damiano (Foto) übertragen. Er kommt von der kämpferischen
Metallgewerkschaft FIOM.
Informationen
aus Südtirol
Das
Arbeitsförderungsinstitut - Istituto per la promozione dei lavoratori
(AFI-IPL) in Bozen liefert zahlreiche Informationen über die
italienischen Arbeitsbeziehungen in deutscher und
italienischer Sprache. Die folgenden Broschüren liegen in deutscher
Sprache vor:
Die
bisherigen Länderschwerpunkte in den EBR-News:
|
|
8.
Sozialer Dialog und EU-Regionalpolitik
|
 Gipfeltreffen
Sozialer Dialog
Am 23. März 2006
trafen in Brüssel EU-Regierungsvertreter mit den Spitzen des
Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) und der europäischen
Arbeitgeberverbände zusammen (siehe Foto). Bei diesem Sozialgipfel
präsentierten die Sozialpartner ihr neues Arbeitsprogramm für
die Jahre 2006 bis 2008. Zum zweiten Mal bereits konnten sich
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände auf eine gemeinsame Agenda
einigen, darunter Themen wie die Stärkung des Sozialen Dialogs in
Mittel- und Osteuropa oder der Umgang mit
Unternehmens-Restrukturierungen. Ein entscheidender Punkt fehlt
jedoch: Von einer Revision der EBR-Richtlinie ist keine Rede.
Wenige Tage zuvor, am
13. März 2006 hatten sich die europäischen Branchengewerkschaften
mit den Arbeitgeberverbänden und der Europäischen Kommission
zu einer Konferenz getroffen, um eine Bestandsaufnahme des Sozialen
Dialogs auf Branchenebene vorzunehmen. Im Mittelpunkt standen u. a. die
Zuckerindustrie, die chemische Industrie, der Schiffbau, der Handel,
die Textilindustrie, die Baubranche und das Sicherheitsgewerbe. In 31
Industriezweigen gibt es ständige Arbeitsgruppen aus Vertretern
der Arbeitgeber, Gewerkschaften und der Europäischen Kommission,
die eine besondere Rolle im Gesetzgebungsprozeß der EU innehaben
(siehe auch das Beispiel Arbeitsbedingungen im Eisenbahnverkehr in den EBR-News 1/2005).
EU-weites Abkommen
zum Gesundheitsschutz
Am 25. April 2006 wurde
in Brüssel ein Abkommen zum Schutz vor kristallinen Kieselsäurepartikeln
in der Atemluft, die zur Lungenerkrankung Silikose führen können,
unterzeichnet. Diese Partikel stellen in mehreren Branchen ein Risiko
für die Beschäftigten dar, u. a. in der Baustoffindustrie, im Bergbau, in
Gießereien und in der Glasherstellung. Da mehrere Industriezweige
betroffen sind, wurde die Vereinbarung von mehreren Branchenverbänden
gemeinsam unterzeichnet - ein Novum in der Geschichte des
Sozialen Dialogs auf EU-Ebene. Die Vereinbarung tritt im Oktober 2006
in Kraft und gilt zunächst für vier Jahre.
Keine direkten EU-Subventionen
mehr für Betriebsverlagerungen
 Wenn
Unternehmen nach Osteuropa gehen, sparen sie Arbeitskosten,
profitieren von niedrigeren Steuersätzen und zielen auf die
betreffenden Absatzmärkte. Viele dieser Firmen würden die
Entscheidung auch ohne öffentliche Förderung treffen, nehmen aber
EU-Gelder gerne in Anspruch. Auf Initiative des Europäischen
Parlaments beschloß der Ministerrat der EU am 5. Mai 2006, daß
Betriebsverlagerungen ab 2007 nicht mehr mit EU-Geldern gefördert werden dürfen.
Steuergelder sollen nur dann noch fließen, wenn in den
EU-Beitrittsländern zusätzliche
Arbeitsplätze entstehen. Wegen der Vorwürfe im Fall AEG (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006) hatte die Europäische Kommission sämtliche
Großprojekte auf Entlassungen an anderen Ländern überprüft. Die
IG Metall geht sogar noch einen Schritt weiter, sie hatte im März
2006 eine Verlagerungsabgabe für Unternehmen gefordert, die aus
Profitgier Standorte schließen.
Neben
den EU-Subventionen gewähren die Regierungen in Osteuropa aber auch
eigene Beihilfen. So finanziert beispielsweise Polen den
Ausbau seiner Infrastruktur mit Geld aus Brüssel und nutzt den daraus
entstehenden Haushaltsspielraum zur Subventionierung ausländischer
Investoren. Auf diesem Weg unterstützen die alten EU-Länder weiterhin
Arbeitsplatzverlagerungen von West nach Ost - nur eben indirekt.
Studie
zum Rechtsrahmen für transnationale kollektive Vereinbarungen
Wir
berichteten bereits in den EBR-News
1/2006 über eine Initiative der Europäischen Kommission, den
Abschluß von internationalen Kollektivverträgen auf eine
verläßliche juristische Grundlage zu stellen. Solche Abkommen, z. B.
über Restrukturierungsfragen oder internationale Mindeststandards,
werden häufig auch von Europäischen Betriebsräten (mit)gestaltet.
Am 17. Mai 2006 präsentierte die Generaldirektion Beschäftigung,
soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit eine Studie hierzu.
Fallbeispiele untersuchten die konzernweiten Abkommen im
Arcelor-Konzern und die internationalen Rahmenabkommen in der
Nahrungsmittelindustrie.
Das
von der Europäischen Kommission mit der Studie beauftragte
Expertenteam aus Schweden, den Niederlanden, Frankreich, Italien und
Spanien (unterstützt durch Prof. Dr. Ulrich Zachert von der
Universität Hamburg) schlägt
die Schaffung eines gemeinschaftlichen Verhandlungsgremiums
vor, das befugt sein soll, transnationale Kollektivvereinbarungen abzuschließen. Diese sind nicht als Ersatz,
sondern als Ergänzung der nationalen Systeme industrieller
Beziehungen gedacht. Werden solche Verhandlungen von Europäischen
Betriebsräten geführt, ist immer auch eine Beteiligung von
Gewerkschaften vorgesehen.
Im
Laufe des Jahres 2007 ist eine offizielle Konsultation der
europäischen Sozialpartner geplant. Der Generalsekretär der
europäischen Arbeitgeberverbände (UNICE), Philippe de Buck, hatte
bereits Anfang 2006 verkündet, daß die Arbeitgeber keine
Zentralisierung von Tarifverhandlungen auf EU-Ebene wünschen,
insbesondere sollen daraus resultierende Vereinbarungen nicht
bindend sein. Vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) wird die
Initiative der Europäischen Kommission dagegen unterstützt.
|
|
9. Werkzeuge für die EBR-Arbeit:
|
|
Effiziente
Kommunikation über Ländergrenzen: ein Tool
Restrukturierungen,
Verlagerungen und Fusionen stellen hohe Anforderungen an Europäische
Betriebsräte. Wie kann deren Reaktionsfähigkeit und Schnelligkeit
gesteigert werden? Mit dieser Frage haben sich Mitarbeiter der Beratungsgesellschaft
IKS und des Internetdienstleisters Proterzio aus Hamburg intensiv
auseinandergesetzt. Sie sehen in den oft begrenzten Ressourcen eine der
Hauptschwierigkeiten für eine effektive
und dynamische EBR-Arbeit.
Um
einen zeitnahen Informationsaustausch zu ermöglichen, steht jetzt ein
webbasiertes Instrument zur Verfügung: das European Works Council
Information and Consultation Tool (EWCICT). Es besteht aus einer
Datenbank, einem Kommunikationsserver und einer Webseite und macht
aktuelle und umfassende Informationen für alle EBR-Beteiligten
unkompliziert und geballt verfügbar.
Die
Datenbank erlaubt eine laufende Dokumentation der teils hochsensiblen
EBR-Tätigkeit, dort sind auch betriebswirtschaftliche und soziale
Informationen zu einzelnen Standorten und zur gesamten
Unternehmensentwicklung bzw. Branche in mehreren Sprachen abrufbar. Der
Kommunikationsserver kann – je nach Anforderung – einfachen oder
komplexeren Anforderungen gerecht werden, sowohl für die externe
Kommunikation, also die Herstellung von Öffentlichkeit (z. B.
Pressemitteilungen), als auch für die interne Kommunikation, wo der
Zugang nur einem ausgewählten Personenkreis mittels Paßwort ermöglicht
wird. Derzeit arbeitet z. B. der Europäische Betriebsrat von General
Motors mit diesem Instrument.
Das
Tool kann neuen Bedarfen angepaßt und permanent weiterentwickelt
werden. Erste praktische Erfahrungen zeigen, daß nicht nur neue
Ressourcen erschlossen, sondern die Gestaltungsoptionen des EBR auch
qualitativ erweitert wurden. Bei der Einführung dieses
Tools besteht die Möglichkeit, eine finanzielle
Förderung der EU im Rahmen von Projekten des Sozialen Dialogs in Anspruch zu nehmen. Interessierte EBR-Gremien
können sich an die Redaktion der EBR-News
wenden.
Vielfach
vernachlässigt, aber von großer Bedeutung: die Geschäftsordnung
 Europäische
Betriebsräte, die ihre interne Zusammenarbeit noch nicht in einer
Geschäftsordnung geregelt haben, sollten dies nachholen.
"Erfahrungen in der Praxis zeigen, daß eine fehlende
Geschäftsordnung gravierende Probleme für die EBR-Arbeit
verursachen kann", betont Rechtsanwältin Anneliese Büggel,
EBR-Beraterin und Gastautorin der EBR-News. Sie zeigte in einem Beitrag
für die Fachzeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" auf, wann eine
Geschäftsordnung für Europäische Betriebsräte
gesetzlich vorgeschrieben ist, wie die Geschäftsordnung formuliert
sein sollte und welche Nachteile es haben kann, wenn ein
Europäischer Betriebsrat darauf verzichtet, sich eine
Geschäftsordnung zu geben.
Die überwiegende Zahl der EBR-Vereinbarungen
enthält keine Regelung über
die Beschlußfassung - ein wichtiger Punkt, der in eine Geschäftsordnung
mit aufgenommen werden sollte. Leitet ein EBR
ein Gerichtsverfahren ein, so muß er nachweisen können,
daß die Vollmachtserteilung auf einer ordnungsgemäßen Beschlußfassung
beruht. Der Europäische Betriebsrat von Panasonic scheiterte im Jahre 1998
in einem Berufungsverfahren hinsichtlich der Schließung des französischen Werkes Longwy
genau an dieser Frage. Aber auch bei der Kündigung
der EBR-Vereinbarung ist im Streitfall die ordnungsgemäße Beschlußfassung
nachzuweisen.
Vorsicht
bei EBR nach französischem Modell !
Besonders
brisant ist dieses Thema in einem Europäischen Betriebsrat, wo der
Arbeitgeber den Vorsitz innehat (französisches Modell). So wurde
im Jahre 2002 im Fall der Fährgesellschaft P&O von einem
britischen Gericht die Frage der Rechtspersönlichkeit eines
solchen EBR aufgeworfen. Der Richter bekundete Zweifel, ob die
Arbeitnehmerseite unabhängig von den Vertretern der zentralen
Leitung überhaupt einen Prozeß anstrengen bzw. ob die vom
Arbeitgeber benannten EBR-Mitglieder als Organ des Unternehmens gegen
sich selbst Klage erheben könnten.
Der
Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) empfiehlt daher, die Modalitäten
der Beschlußfassung nicht nur in einer Geschäftsordnung, sondern in
der EBR-Vereinbarung selbst festzuschreiben. In den Erläuterungen zu
einer von ihm ausgearbeiteten EBR-Mustervereinbarung weist er
ausdrücklich auf die Probleme hin, die in einem EBR nach französischen
Modell entstehen können:
"Ob
man Mitgliedern des Managements den Vorsitz des EBR überträgt, sollte
genau überlegt werden. Entschließt man sich dazu, sollten dessen
Einflußmöglichkeiten so gering wie möglich gehalten werden. So sollte
man ihm beispielweise nicht die alleinige Genehmigung der
Tagesordnungen, Berichte oder Protokolle überlassen oder gar die
Erstellung dieser Dokumente selbst. ... Sollte im konkreten Fall im EBR
ein Management-Vertreter sitzen, muß die Vereinbarung klarstellen, wann
dieser ein Stimmrecht hat und wann nicht, welche Rechte ihm eingeräumt
werden und welche auf keinen Fall!"
|
|
10. Interessante
Webseiten
|
|
Neue Webseite und Newsletter des EMB
Der Europäische
Metallgewerkschaftsbund (EMB) hat seit wenigen Wochen nicht nur eine neue Büroadresse
in Brüssel und ein neues Logo, sondern auch eine komplett
neugestaltete Webseite. Zudem versendet er seit April 2006
erstmals einen eigenen Newsletter.
EU-Informationen
aus österreichischer Perspektive
Der
Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) unterhält in Brüssel
ein eigenes Europabüro, das sich mit Lobbyarbeit und Networking
für eine arbeitnehmerorientierte Politik beschäftigt. Das
Europabüro informiert in einem Newsletter "Für ein soziales
Europa" regelmäßig über Ereignisse auf der Brüsseler
Bühne, die für Betriebsräte und Gewerkschaften von besonderem
Interesse sind.
Seit
Februar 2005 versendet die Arbeiterkammer Wien alle zwei Monate
einen kostenlosen Info-Brief "EU International". Darin
liefern Experten der Arbeiterkammer Hintergrundinformationen,
Analysen und Kommentare zu aktuellen Fragen der EU-Politik
und zu internationalen Wirtschaftsbeziehungen.
 Internet-Plattform
zur Bauwirtschaft in Deutschland und Polen
Im Rahmen eines
EU-geförderten deutsch-polnischen Projektes wurde von der
Technologieberatungsstelle Berlin-Brandenburg des DGB eine Internet-Plattform für grenzüberschreitendes
Arbeiten in der Bauwirtschaft erstellt. Sie beinhaltet zahlreiche Informationen für
Beschäftigte, Arbeitssuchende und Unternehmen. Das Projekt wird von
IG BAU und IG Metall sowie von der polnischen Gewerkschaft NSZZ
Solidarność unterstützt.
Praktische
Hilfe für die Urlaubsplanung
Seit dem 1. Juni
2006 informiert die Europäische Kommission im Internet über die
Europäische Krankenversicherungskarte. Die neue Webseite liefert
klare Erläuterungen und Einzelheiten zur Verfügbarkeit und zum
Einsatz der Karte.
Zahlreiche
weitere interessante Links haben wir hier
zusammengestellt.
|
Neuer
Kommentar zum EBR-Gesetz mit Formularbuch und CD-ROM
Im
Frühjahr 2006 ist die zehnte Auflage eines juristischen
Kommentars zum deutschen Betriebsverfassungsgesetz erschienen, den
viele Betriebsräte als unentbehrliche Hilfe für die Praxis
bereits kennen. Weniger bekannt ist jedoch der in dem Werk
enthaltene 88seitige Kommentar zum EBR-Gesetz inklusive
EBR-Richtlinie und Einführung zur Europäischen
Aktiengesellschaft (SE). Neu ist ein mit dem Kommentar eng
verzahntes Formularbuch - auch dieses nicht auf das nationale
Recht beschränkt. Es enthält neben zahlreichen praktischen
Hinweisen diverse Musterschreiben wie zum Auskunftsersuchen bei
Gründung eines EBR, Antrag auf Errichtung eines Besonderen
Verhandlungsgremiums (BVG), eine EBR-Mustervereinbarung, eine
Mustergeschäftsordnung usw., die zur direkten Nutzung aus der
CD-ROM heruntergeladen werden können. Das Paket aus zwei Büchern
und einer CD-ROM ist uneingeschränkt zu empfehlen und sollte zur
Grundausstattung jedes EBR-Mitglieds gehören.
Wolfgang
Däubler, Michael Kittner, Thomas Klebe (Hrsg.)
Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung und Formularbuch,
inklusive CD-ROM
Frankfurt am Main 2006, ISBN 3-7663-3695-9, € 169,90
→ Online-Bestellung
Die
beiden Bücher können auch getrennt
voneinander bestellt werden:
→
Online-Bestellung
des Kommentars
→ Online-Bestellung
des Formularbuchs
Dissertation
mit praktischen EBR-Fallbeispielen
Diese im November 2005
erschienene und von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Dissertation
stellt Einschätzungen und Analysen bisheriger EBR-Forschung
sowie Befragungen des Autors in fünf Unternehmen in Bezug zum
wissenschaftlich-theoretischen Rahmen der Systemtheorie. Die "Bindungslosigkeit internationaler
Unternehmen" werden genauso wie die Shareholder-Value-Debatte
untersucht.
Besonders interessant sind jedoch die fünf Fallbeispiele über die
praktische EBR-Arbeit, vor allem über die Kommunikation innerhalb
des Gremiums.
Detlef
Traum
Europäische
Betriebsräte
Eine
empirische und theoretische Analyse aus der Perspektive der Systemtheorie
München/Mering
2005, 337 Seiten, ISBN 3-87988-985-6, € 32,80
→
Nähere
Informationen
→ Online-Bestellung
Weitere
Publikationen haben wir auf unserer Homepage unter Fachliteratur
zusammengestellt.
 Englischsprachige
Fachliteratur
Mehrere
interessante Veröffentlichungen sind in
letzter Zeit in englischer Sprache erschienen. Besonders hervorzuheben ist ein
Sammelband von Volker Telljohann, EBR-Forscher in Bologna: eine qualitative Bestandsaufnahme der
Arbeit Europäischer Betriebsräte in Großbritannien, Italien und
Schweden. Darin sind mehrere Fallstudien enthalten. Eine Broschüre der IG Metall über soziale Mindeststandards des EBR-Forschers Stefan Rüb steht
jetzt auch in englischer Sprache zur Verfügung. Diese und weitere Veröffentlichungen
sind auf unserer englischsprachigen
Literaturseite zu finden.
"Betriebsrat ärgere Dich nicht"
Dieses
unterhaltsame Strategiespiel
richtet sich an alle, die ein Interesse an betrieblicher
Mitbestimmung haben. Betriebsräte werden dabei anhand von
Aktionskarten mit betrieblichen Problemen und Problemlösungen
konfrontiert. Und sie können punkten, indem sie beim
Betriebsrundgang z. B. die Meinung der Kollegen am Arbeitsplatz
anhören oder sich auf einem Seminar weiterbilden. Eine
freigestellte Betriebsrätin in einem international agierenden
Konzern mit Hauptsitz in Göttingen hat das Spiel entwickelt und
auf Seminaren ausprobiert.
|
|
12.
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
Beispiele aus unserer Arbeit und Leserbriefe
|
Neue
Amtszeit für den EBR der Gamma-Holding
 Vom 10.
- 12. April 2006
konstituierte sich in
Sint-Michielsgestel (Niederlande) der
Europäische Betriebsrat der Gamma-Holding, Dachgesellschaft
mehrerer Textil- und Kunststoffhersteller,
für eine neue Amtszeit. Die Zusammensetzung des Gremiums, das
bereits 1996 gegründet wurde, hatte sich durch die Neuwahl zu
einem Drittel verändert. Aus diesem Grund sollte die praktische
EBR-Arbeit durch ein Training geübt werden. Bei der Sitzung
führten die Juristin Reingard Zimmer und der Betriebswirt
Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" ein mehrtägiges Planspiel mit
den EBR-Mitgliedern durch.
EADS
strukturiert Beteiligungen um
Die
EADS-Tochter LFK gehört zur Sparte Defence &
Security Systems (DS) und wird in Kürze in ein
Gemeinschaftsunternehmen mit britischen, französischen und
italienischen Partnern eingegliedert. Um sich auf diese
Umstrukturierung vorzubereiten, fand am 7. Juli 2006 im Werk
Unterschleißheim bei München ein Workshop zur europäischen
Betriebsverfassung statt. Das Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" setzte damit seine
Veranstaltungsreihe für die Betriebsräte und Personalleitungen
im EADS-Konzern fort (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006).
 Unsere
Publikationstätigkeiten
Am 5. Juli 2006 ist die erste
Ausgabe des von ver.di und GPA gemeinsam herausgegebenen
EBR-Newsletters erschienen. Die Inhalte dieses deutsch-österreichischen
Informationsbriefs werden vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" mitgestaltet. Themen der Ausgabe
1/2006 waren die SE-Verhandlungen bei Allianz und Strabag,
deutsch-britische EBR-Kooperationen, eine Tagung der privaten
Sicherheitsdienste in Budapest, Berichte aus der EBR-Arbeit,
Hinweise auf bevorstehende Tagungen, neue Veröffentlichungen und
interessante Webseiten.
Mit
dem Loseblattwerk Wirtschaftswissen für den Betriebsrat sind
betriebswirtschaftliche Entscheidungen des Arbeitgebers leichter
zu verstehen. Das von den Oldenburger
Professoren Thomas Blanke und Thomas Breisig herausgegebene Lexikon
befindet sich noch im Aufbau und enthält bisher
etwa 35 Stichworte. Im April 2006 wurde das von Reingard Zimmer verfaßte Kapitel
"Corporate Social Responsibility – Ausübung sozialer Verantwortung als Pflicht des Unternehmens"
ausgeliefert. Diesem Thema widmen sich auch immer mehr
Europäische Betriebsräte, indem sie sich z. B. an der
Aushandlung internationaler Rahmenabkommen beteiligen.
In der Ausgabe Mai 2006 der Zeitschrift
der betriebsrat ist ein Artikel von Sascha Stockhausen
über Managementsysteme zum Arbeitsschutz erschienen. Dieses Thema
wird auch zunehmend von Europäischen Betriebsräten aufgegriffen.
Weitere Veröffentlichungen finden Sie
auf unserer Publikationsseite.
Leserbriefe
und Links
Kürzlich
konnte die Redaktion der EBR-News ein kleines Jubiläum feiern: der
Fachinformationsdienst existiert jetzt bereits über drei Jahre,
die erste Ausgabe war im April 2003 verschickt worden. Der Bedarf an
zeitnahen und qualifizierten Hintergrundinformationen über
Europäische Betriebsräte ist nach wie vor groß, denn
die Zahl unserer Abonnenten ist inzwischen auf über 6.000
gestiegen. Hier einige Kommentare unserer Leser:
Ihr
Newsletter ist sehr informativ! Herzlichen Dank sagt
Franz-Josef Düwell, Vorsitzender Richter am
Bundesarbeitsgericht, Erfurt
Die
Newsletter sind ausgezeichnet! Die helfen einem wirklich, auf
dem laufenden zu bleiben.
Dr.
Volker Telljohann, Instituto per il Lavoro, Bologna (Italien)
Liebe
Kolleginnen und Kollegen, finde Eure EBR-News sehr interessant
und informativ.
Ernst Laufer, Axima Refrigeration, Werk Lindau, EBR-Mitglied
bei Suez / Tractebel
Liebe
Kolleginnen und Kollegen, ein riesiges Lob für euren
Newsletter! Er ist richtig klasse.
Anna
Bernstorf, DGB-Bezirk Sachsen, Interregionaler Gewerkschaftsrat Elbe-Neiße
Gute Info-Quelle.
Der BR im globalen NSK-Konzern
schätzt jede Unterstützung.
Brigitte Gleiser-Müller, Betriebsratsvorsitzende NSK, Ratingen
Weil
die EBR-News interessant sind,
weil die EBR-News über meinen Tellerrand zeigen,
weil die EBR-News technisch und optisch gut gemacht sind,
weil die EBR-News Links funktionieren,
weil die EBR-News schon so lange gesendet werden und
weil die EBR-News mich immer mal wieder angenehm von der Arbeit
abhalten
EIN GAANZ DICKES LOB AN DAS REDAKTIONSTEAM.
Alexander Schiller, EWR Consulting GmbH, Frankfurt am Main
In einem Bericht über die Tagung "Demokratische Kontrolle
transnationaler Konzerne" wies das in Genf ansässige
Global Labour Institute auf die EBR-News hin:
 Das
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" in
Hamburg gibt viermal im Jahr einen online Informationsdienst
heraus. Die Informationen sind hochwertig, umfangreich und
aktuell.
Global
Labour Institute, Genf (Schweiz) → siehe Tagungsbericht
EBR-News
à la française
Am 26. Juni 2006 haben wir
erstmals einen französischsprachigen Rundbrief versendet:
"La lettre pour les comités d'entreprise européens
(CEE)". In Kooperation mit der Groupe Alpha in Paris, einer
französischen Beratungsgesellschaft für
Betriebsräte, wurde dem französischsprachigen Publikum eine
Kurzfassung der letzten Ausgaben der EBR-News zur Verfügung
gestellt.
Auch
hierauf gab es schon die ersten Reaktionen:
J’ai
pris connaissance avec grand intérêt de la version française
de votre lettre pour les CEE et vous adresse mes plus vives félicitations
pour la qualité de votre site. Je suis atte ntif
à votre réflexion et à l’évolution de la notion de négociation
collective, laquelle est remise en question en France
aujourd’hui.
Didier Lebon, Avocat, Lille (France)
Übersetzung:
Ich habe mit großem Interesse die französische Ausgabe Ihres
EBR-Newsletters zur Kenntnis genommen und schicke Ihnen meine
lebhaftesten Glückwünsche für die Qualität Ihrer Webseite.
Aufmerksam habe ich Ihre Überlegung zur Fortentwicklung des
Tarifverhandlungswesens verfolgt, welches in Frankreich heute
wieder in Frage gestellt wird.
Didier
Lebon, Rechtsanwalt, Lille (Frankreich)
|
|