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23. Oktober 2006
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1. Kampfabstimmung
über Revision der EBR-Richtlinie
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Gewerkschaften
setzen Europäische Kommission unter Zugzwang
Am
13. September 2006 sprach sich in Brüssel der Europäische
Wirtschafts- und Sozialausschuß (EWSA) mehrheitlich für eine
Revision der EBR-Richtlinie aus. Zuvor war es zwischen den rund
230 Delegierten aus allen 25 EU-Ländern zu einer ideologisch
aufgeheizten Debatte gekommen, wie sie dort nur sehr selten zu
beobachten ist. Kernpunkt des Streits war der von Gewerkschaftsseite
initiierte Entwurf einer Stellungnahme unter dem Titel "Europäische
Betriebsräte: eine neue Rolle bei der Förderung der europäischen
Integration". Der Text beinhaltet die klare Forderung
nach einer Revision der EBR-Richtlinie, was von Arbeitgeberseite
vehement abgelehnt wird. Die Entscheidung des EWSA bedeutet
daher für die Arbeitgeberverbände eine herbe Niederlage.
 Seit
April 2004 läuft das Gesetzgebungsverfahren zur Revision der
EBR-Richtlinie, bisher ohne nennenswerte Fortschritte. Zuletzt
hatte sich im Januar 2006 das Europäische Parlament in die
Debatte eingeschaltet (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006). Auch wenn die Entscheidung des EWSA
nicht bindend ist, so steht die Europäische Kommission jetzt doch
unter politischem Druck, einen eigenständigen Gesetzestext für
eine veränderte EBR-Richtlinie zu präsentieren. Dem EWSA gehören
zu je einem Drittel Vertreter von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden
und sonstigen Organisationen (z.
B. Umweltverbänden) an. Er hat im
Gesetzgebungsverfahren eine beratende Funktion und ist unabhängig von der Europäischen
Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat.
Der
Vorwurf: "Kreuzzug" gegen die Wirtschaft Nach
Auffassung der Arbeitgebervertreter sei der EBR ein sehr
"sensibles" Instrument, das nur in gegenseitigem
Vertrauen sein volles Potenzial entfalten könne. Derzeit würden
die Europäischen Betriebsräte gut funktionieren, obwohl noch
viel Zeit erforderlich sei, um die unterschiedlichen Kulturen von
Mitbestimmung und Interessenvertretung in Europa zusammenzuführen.
Diese Zeit müsse man sich nehmen, bevor überhastet neue Gesetze
gemacht würden. Die Richtlinie werde noch nicht voll genutzt und
viele Arbeitnehmervertreter seien mit der bestehenden Richtlinie
voll zufrieden. Die Arbeitgeber hätten die heutige EBR-Richtlinie
auf sehr gute Weise angenommen und wären sogar in vielen Fällen
weit über die Mindestvorschriften freiwillig hinausgegangen. Der
Gesetzgeber solle nicht ohne Not in ein komplexes und gut
funktionierendes System eingreifen. Die Arbeitgeber wollen sich
darum bemühen, mehr aus den bestehenden EBR-Gremien zu machen,
aber eine Revision der EBR-Richtlinie käme einer Kriegserklärung
an die Geschäftswelt gleich. Bereits
am 6. September 2006 war es in einer Sitzung der Fachgruppe
"Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft", die
die Stellungnahme vorbereitet hatte, zu einem spannungsgeladenen,
streckenweise feindseligen Disput gekommen. Die Beteiligten warfen
sich gegenseitig vor, einen ideologischen Krieg und einen religiösen
Kreuzzug zu führen. Am heftigsten kritisierte die
Arbeitgeberseite den Vorschlag, Europäische Betriebsräte sollten
zukünftig transnationale Abkommen schließen können. Ein solches
Verhandlungsmandat (in Deutschland würde man sagen
"Mitbestimmungsrecht") wird von der Europäischen
Kommission derzeit in Erwägung gezogen (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2006). Als
Kompromiß schlugen die Arbeitgeber vor, statt einer Revision der
EBR-Richtlinie sollten die nationalen Tarifparteien über länderspezifische
Ergänzungen nachdenken, in Deutschland also z. B. über
tarifvertragliche Ergänzungen zum "Gesetz über Europäische
Betriebsräte", ohne hierfür eine europaweite Vorgabe zu
machen. Die Mehrheit des EWSA lehnte dies als wenig praktikabel
ab. Mit 61% der abgegebenen Stimmen wurde schließlich die von den
Gewerkschaften befürwortete Stellungnahme verabschiedet, der
Gegenentwurf der Arbeitgeberseite erhielt lediglich 36% der
Stimmen und war damit abgelehnt. Das folgende Dokument enthält
beide Texte, der Gegenentwurf der Arbeitgeberseite findet sich auf
den Seiten 22 und 23:
Kommentar
Die
etwas pathetische Formulierung im Sitzungsprotokoll, wonach die
über 10.000 EBR-Mitglieder "unmittelbare und überzeugte
Protagonisten beim Aufbau einer neuen Gesellschaft" seien,
greift sicher zu weit. Die Schärfe der Auseinandersetzung zeigt
aber, daß es sich bei der Richtlinie über die Einsetzung eines
Europäischen Betriebsrates um eine der wichtigsten
arbeitsrechtlichen EU-Normen, ja sogar um einen Kernbestandteil
des "Europäischen Sozialmodells" handelt. Ein
EWSA-Mitglied meinte, daß er seit der ersten Debatte über
Europäische Betriebsräte vor 26 Jahren von der Arbeitgeberseite
immer die gleichen Argumente zu hören bekommen hat. Ein
Arbeitgebervertreter meinte, daß sich die Gewerkschaften seit 26
Jahren noch nicht "moderner" zeigen würden.
Tatsache
ist, daß die EBR-Frage den Nerv trifft: eine gut funktionierende
Arbeitnehmervertretung kann die unumschränkte Entscheidungsmacht
des Arbeitgebers tendenziell einschränken, was sowohl die
Anteilseigner wie auch das Management verhindern möchten. Diese
Tatsache hat wenig mit modern oder unmodern zu tun, es ist eine Machtfrage.
Ob die zur Schau gestellte Fundamentalopposition der
Arbeitgeberverbände ihrem eigenen Anliegen dient, wird sich im
weiteren politischen Prozeß herausstellen. Redner im EWSA warnten
die Arbeitgeber, sie könnten zu Opfern ihrer eigenen Opposition
werden.
Das
Arbeitgeberlager ist kein monolithischer Block: Bereits vor
Verabschiedung der heutigen EBR-Richtlinie im Jahre 1994 gab es
von den deutschen Arbeitgeberverbänden Kompromißsignale, sie
wurden aber von ihren britischen Kollegen vollständig
ausgebremst. Ob sie sich dieses Mal von der angelsächsischen
Hegemonie befreien können?
 Auch
Betriebsräte fordern die Revision
Nicht
nur Gewerkschaften, auch EBR-Mitglieder fordern dringend eine
Revision der EBR-Richtlinie. In einer Umfrage hatte sich eine Mehrheit
von ihnen für eine Ausweitung ihrer Mitspracherechte
ausgesprochen (zum Vergrößern rechts auf die
Grafik klicken).
Während
neuere EBR-Vereinbarungen meist über die gesetzlichen
Mindestvorschriften hinausgehen, gibt es immer noch viele
Unternehmen, die an den bis 1996 getroffenen sogenannten
"freiwilligen" Regelungen nicht rütteln wollen. Eines
dieser Unternehmen ist Siemens, dessen Europäischer
Betriebsrat ("Siemens Europe Committee") sich im Juli
2006 in einem offenen Brief an die Europäische Kommission wandte.
Parallel dazu versuchen die Arbeitnehmervertreter bei Siemens,
ihre internationale Zusammenarbeit zu festigen. Im Juli 2006 fand
ein gemeinsames Seminar der britischen Gewerkschaft Amicus und der
IG Metall statt.
Beispielhaft
sind auch die Schreiben der Europäischen Betriebsräte von HeidelbergCement
und von SGL Carbon an die Europäische Kommission, mit
denen sie bereits im Jahre 2004 ihre Forderungen nach einer
Revision der EBR-Richtlinie sehr konkret formuliert hatten:

DGB
fordert Initiative der deutschen Regierung
Nachdem
am 24. April 2006 der DGB-Bundesvorstand ein Papier zur
Modernisierung des EU-Arbeitsrechts beschlossen hatte, befaßte
sich im Mai 2006 der Bundeskongreß des Deutschen
Gewerkschaftsbundes (DGB) in Berlin auch mit der EBR-Richtlinie.
In einer Entschließung forderten die Delegierten eine Revision,
um verbesserte Arbeitsmöglichkeiten für die Europäischen
Betriebsräte sicherzustellen. Sie sollen die gleichen Rechte
wie ein SE-Betriebsrat (ein europaweiter Betriebsrat in einer
Europäischen Aktiengesellschaft) erhalten.
Die
deutsche Bundesregierung, die im ersten Halbjahr 2007 die Präsidentschaft
der EU übernimmt, soll ihren Einfluß geltend machen, um den
Stillstand im Gesetzgebungsverfahren zu überwinden. Die heutige
EBR-Richtlinie wurde 1994 unter deutscher EU-Präsidentschaft
verabschiedet, den Vorsitz im Ministerrat hatte damals
Arbeitsminister und IG Metall-Mitglied Norbert Blüm (CDU).
Sollte es im Frühjahr 2007 zu einer Abstimmung im Ministerrat
kommen, würde der heutige Arbeitsminister Franz Müntefering
(SPD), der ebenfalls Mitglied der IG Metall ist, eine wichtige
Rolle spielen.
Veranstaltungshinweis
Anläßlich
des 10jährigen Bestehens der EBR-Gesetzgebung lädt die österreichische
Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) am 27. November 2006
zu einer Konferenz: Der
Europäische Betriebsrat in der Praxis Erfahrungen
- Best practice - Herausforderungen Veranstaltungsort
ist das Werksgelände von Voest-Alpine in Linz
(Österreich). Es werden etwa 100 Teilnehmer aus allen Branchen
erwartet, auch EBR-Mitglieder aus Deutschland sind willkommen.
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2. Europaweite
Mitbestimmung im Aufsichtsrat
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Die
Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea = SE) steht seit
Oktober 2004 als neue Rechtsform für Unternehmen innerhalb des
Europäischen Binnenmarktes zur Verfügung. Nach Angaben von Dr.
Norbert Kluge, Forschungsleiter beim Europäischen
Gewerkschaftsinstitut (ETUI-REHS) in Brüssel, haben bisher mindestens 46
Unternehmen diese Rechtsform gewählt, in 12 davon gibt es eine
Mitbestimmungsvereinbarung. Die übrigen Fälle sind entweder
arbeitnehmerlose Gesellschaften oder sogenannte Vorratsgründungen.
Im Herbst 2005 haben zwei skandinavische Unternehmen die ersten
Mitbestimmungsvereinbarungen in der EU abgeschlossen, gefolgt von
einem österreichischen Unternehmen im Januar 2006 (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006). Kürzlich wurden die ersten deutschen
SE-Mitbestimmungsvereinbarungen unterzeichnet, in beiden Fällen ist
eine paritätische Besetzung des SE-Aufsichtsrates vorgesehen.
MAN Diesel: erste
mitbestimmte deutsche Europa-AG
Am
30. August 2006 wurde in Augsburg die MAN Diesel SE eingetragen. Die
Sparte Dieselmotoren des Maschinenbau-Konzerns MAN mit weltweit 6.400 Beschäftigten hatte als
erstes deutsches Unternehmen am 27. April 2006 eine SE-Vereinbarung
zur Mitbestimmung abgeschlossen. Im Aufsichtsrat wird die
Arbeitnehmerseite fünf der zehn Sitze erhalten, davon drei deutsche
und zwei dänische Vertreter. Ein Mandat pro Land geht an externe Gewerkschaftsvertreter,
drei Sitze werden von
betrieblichen Arbeitnehmervertretern besetzt. Sollte die Gesamtzahl der
Beschäftigten unter 2.000 sinken, würde die Beteiligung der
Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat wie im deutschen Recht auf ein
Drittel sinken.
Der SE-Betriebsrat
umfaßt neun Mitglieder, davon vier aus Deutschland, zwei aus Dänemark,
jeweils einer aus Frankreich und Tschechien und ein Mandat für alle
Länder, in denen das Unternehmen lediglich mit Servicezentren
vertreten ist. Er kommt einmal jährlich zu einer Sitzung zusammen,
in außerordentlichen Fällen kann es eine Sondersitzung geben.
Presseerklärung
des Unternehmens zur SE-Umwandlung
Auch die Allianz
ist jetzt eine Europa-AG 
Seit dem 13. Oktober
2006 firmiert die Versicherungsgruppe Allianz als Europäische Gesellschaft
(SE). Kurz vor dem Ende der sechsmonatigen
Verhandlungsfrist wurde am 21. September 2006 in München eine SE-Mitbestimmungsvereinbarung unterzeichnet. Sie geht in einigen
Punkten deutlich über die gesetzlichen Mindestvorschriften hinaus.
Die dreißig Mitglieder des Besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) hatten
eine siebenköpfige Verhandlungskommission mit der Detailarbeit
beauftragt. Die SE-Gründung wird von der Ankündigung überschattet,
daß 5.000 Arbeitsplätze im Versicherungsgeschäft und weitere
2.500 bei der Tochtergesellschaft Dresdner Bank wegfallen sollen
(siehe auch den Bericht in
den EBR-News 1/2006).
Das
Unternehmen, das sich als "internationaler
Finanzdienstleister mit europäischem Heimatmarkt und deutschen
Wurzeln" bezeichnet, hat im Zuge der Umwandlung
einige nicht-deutsche Mitglieder in den Vorstand berufen. In einem Interview
sieht der Vorstandsvorsitzende Michael Diekmann die Vorteile der Umwandlung
in eine SE darin, daß
"wir auf
einen Schlag unsere Strukturen radikal vereinfacht und uns von unnötigen
administrativen und bürokratischen Schichten befreit haben. ...
Unsere neue Organisationsstruktur zeichnet sich durch größere
Klarheit aus, d.h. wir können schneller und besser
entscheiden."
Paritätische
Besetzung des Aufsichtsrates gesichert
Zwar konnte sich die
Arbeitnehmerseite mit ihrer Forderung nach einem 20köpfigen
Aufsichtsrat nicht durchsetzen, von den 12 Sitzen steht ihr aber die
Hälfte zu. Drei Mandate werden von den deutschen Betriebsräten und
jeweils ein Sitz von betrieblichen Vertretern aus Frankreich und Großbritannien
besetzt. Hinzu kommt Jörg Reinbrecht aus der
ver.di-Bundesverwaltung in Berlin als externer
Gewerkschaftsvertreter, der
dieses Mandat in seiner Eigenschaft als Vizepräsident der Finanzsektion im Verband
der europäischen
Dienstleistungsgewerkschaften (UNI-Europa Finance) wahrnimmt.
Der neue
SE-Betriebsrat
Der seit 1996
bestehende Europäische Betriebsrat ("Allianz Europe
Committee") wird im Januar 2007 von einem SE-Betriebsrat abgelöst,
der die rund 130.000 europäischen Beschäftigten vertritt. Seine 37
Mitglieder aus 24 Ländern, darunter zehn Vertreter aus Deutschland
und jeweils drei aus Italien, Frankreich und Großbritannien (auch
die Schweiz ist vertreten), werden zur Zeit gewählt.
Der SE-Betriebsrat
kann in bestimmten Fällen von nationalen Arbeitnehmervertretungen
beauftragt werden, deren Beteiligungs- und Verhandlungsrechte
wahrzunehmen. Seine Sitzungen, an denen zwei hauptamtliche
Gewerkschaftsvertreter teilnehmen, finden zweimal (in außerordentlichen
Fällen bis zu viermal) jährlich statt. Die fünf Mitglieder des
Lenkungsausschusses müssen aus mindestens drei verschiedenen Ländern
kommen. Der SE-Betriebsrat hat die Möglichkeit, aus seiner Mitte
Arbeitsgruppen zu bilden und bei Themen wie Gleichberechtigung,
Arbeitssicherheit, Datenschutz und Weiterbildungsfragen steht ihm
gegenüber der Konzernleitung ein Initiativrecht zu.
 Unsere
Newsletter-Redakteurin Kathleen Kollewe hat bei Rolf Zimmermann,
dem Vorsitzenden des Allianz Europe Committee und
Betriebsratsmitglied bei der Frankfurter Versicherungs-AG, genauer
nachgefragt. Wie sind die SE-Verhandlungen gelaufen? Welche Ziele haben
sich die Arbeitnehmervertreter für den neuen SE-Betriebsrat
gesetzt? Wie kann die Vielfalt an Sprachen und Kulturen in ein
sinnvolles Miteinander gebracht werden? Und schließlich: welche
Ratschläge würde er anderen Europäischen Betriebsräten mit auf
den Weg geben, die vor einer SE-Gründung stehen?
 Strabag:
Rechtsstreit beendet
Für die 44.000 Beschäftigten
der österreichischen Baugesellschaft Strabag wurde am 4. Mai 2006 eine
Mitbestimmungsvereinbarung unterzeichnet und damit der schwebende
Rechtsstreit beendet. Strabag hatte sich bereits im Oktober 2004 in
eine SE umgewandelt, ohne die vorgeschriebene Vereinbarung mit der
Arbeitnehmerseite zu treffen. Diese Vorgehensweise der Konzernleitung hatte zu einer Klage durch einige Betriebsräte und Gewerkschaften
geführt (zu den Hintergründen siehe Bericht
in den EBR-News 4/2004). Einen EBR gab es bei Strabag seit 1997.
In Anlehung an österreichische
Gepflogenheiten sind im Aufsichtsrat der Strabag SE zu einem Drittel
Arbeitnehmervertreter beteiligt. Sie werden durch den neuen
europaweiten SE-Betriebsrat benannt, dessen Zusammensetzung sich an der
Belegschaftsgröße der einzelnen Länder orientiert. Etwa ein
Viertel davon entfallen auf Österreich bzw. Deutschland (jeweils rund
10.000 Beschäftigte), gefolgt von Ungarn mit 4.000 Beschäftigten.
Die Vereinbarung sieht zwei reguläre Sitzungen pro Jahr vor, der
Lenkungsausschuß trifft sich darüberhinaus mindestens zweimal jährlich.
Geplante Europäische
Aktiengesellschaften
In Deutschland
beschloß am 30. Mai 2006 die Mensch und Maschine Software AG die
Umwandlung in eine SE. Auch Fresenius hat diese Absicht bekundet,
entsprechende Pläne sollen im Dezember 2006 der Hauptversammlung
vorgestellt werden.
Unterdessen leitete
die französische Versicherungsgruppe Scor am 5. Juli 2006 die
Umwandlung ein. Die Tochtergesellschaften in Deutschland und Italien
sollen mit zwei französischen Gesellschaften auf die SE
verschmolzen werden. Das Besondere Verhandlungsgremium, das die 700
europäischen Beschäftigten des weltweit tätigen Rückversicherers
vertritt, verhandelt derzeit eine Regelung über eine
Arbeitnehmerbeteiligung im Verwaltungsrat.
Arbeitnehmervertreter in
Frankreich
Im September 2006 legte die
Hans-Böckler-Stiftung eine Studie über Arbeitnehmervertreter in
den Führungsorganen französischer Unternehmen vor. Die Doktorandin
Aline Conchon stellt darin mit umfangreichem statistischem Material
die aktuelle Situation in den Verwaltungsräten der Privatwirtschaft
und im staatlichen Sektor dar. Sie beleuchtet auch die Stärke der
verschiedenen französischen Gewerkschaften, bezogen auf die
Betriebsratswahlen und ihre Vertretung in den Verwaltungsräten.
Veranstaltungshinweis
Nicht nur bei der
Bildung einer Europäischen Aktiengesellschaft spielt die
Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichts- oder Verwaltungsrat
eine Rolle, sondern zunehmend auch bei der Fusion von Unternehmen
aus verschiedenen EU-Ländern. Im September 2005 hatte der
EU-Ministerrat die Fusionsrichtlinie inklusive der
umstrittenen Regelungen zur Sicherung der Mitbestimmung im Fall von
grenzüberschreitenden Unternehmenszusammenschlüssen verabschiedet.
Diese Richtlinie muß nun in deutsches Recht umgesetzt werden
(siehe Bericht in
den EBR-News 3/2005).
Unter dem Motto
"Ende der Mitbestimmung durch Fusionen in Europa?" führt
der DGB-Bezirk Niedersachen/Bremen/Sachsen-Anhalt am 14. November
2006 in Hannover eine EBR-Tagung durch. Vorgestellt wird die Arbeit
einer Beobachtungsstelle der Stiftung zur Verbesserung der Lebens-
und Arbeitsmöglichkeiten in Dublin, die das Ausmaß
grenzüberschreitender Fusionen analysiert. Thema der Tagung werden
auch Praxisbeispiele aus deutscher und französischer Sicht sowie die geplante Umsetzung der EU-Fusionsrichtlinie in deutsches
Recht sein. Der DGB-Bezirk führt regelmäßig solche Tagungen für Europäische
Betriebsräte durch (siehe auch Bericht
in den EBR-News 4/2005).
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3.
EBR-Tätigkeit endet nicht in
Europa
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IFA-Weltkonferenz
in Frankfurt am Main
 In
der globalisierten Weltwirtschaft gibt es - anders als innerhalb
der EU - keinen juristisch verbindlichen sozialen
Ordnungsrahmen, wie das Beispiel BenQ jüngst wieder belegte. Ansätze, multinationale Konzerne auf ein Mindestmaß an
sozialen Standards zu verpflichten, werden in der
Metallindustrie seit einigen Jahren mit internationalen
Rahmenabkommen ("International Framework Agreements" -
IFA) praktiziert.
Weltweit
betrachtet ist der Europäische
Betriebsrat die einzige
Institution, die vom Gesetzgeber eine transnationale Rolle und
entsprechende Ressourcen zugewiesen bekommen hat. Europäische
Betriebsräte beteiligen sich daher zusammen mit den Gewerkschaften am Abschluß
internationaler Rahmenabkommen oder laden zu ihren Sitzungen außereuropäische
Delegierte ein, wie z. B. im Februar 2006 beim Automobilzulieferer Bosch (siehe Bericht in den EBR-News
1/2006). In einigen Fällen wurden auch Weltbetriebsräte
gegründet.
Welche
Rolle sollen Europäische Betriebsräte dabei spielen?
Am
26. und 27. September 2006 trafen sich im Gebäude des IG
Metall-Vorstands in Frankfurt am Main rund 180
Delegierte von Metallgewerkschaften aus der ganzen Welt, um über
die zukünftige Strategie bei internationalen Rahmenabkommen zu
diskutieren. Sie stellten eine Empfehlungsliste auf, wie
der IMB zukünftig bei der Aushandlung, Verbesserung und Überwachung
vorgehen soll.
 Ein
Streitpunkt war die Rolle der Europäischen Betriebsräte beim
Abschluß solcher Abkommen. Viele Gewerkschaften,
insbesondere aus angelsächsisch geprägten Ländern, lehnen
eine Beteiligung von "Betriebsräten" jeder Art ab, während
Gewerkschaften aus den kontinentaleuropäischen Ländern eine
EBR-Beteiligung begrüßen. Im Interview mit den
EBR-News erläuterte Robert Steiert, Direktor beim Internationalen Metallgewerkschaftsbund (IMB) in Genf
(links neben Blandine Landas von der französischen
Gewerkschaft CFDT, ganz rechts der Generalsekretär des IMB Marcello
Malentacchi), seine Eindrücke von der Konferenz.
Neuer
Weltbetriebsrat in Österreich
Der Papierkonzern Mondi Business Paper kam erst durch die
EU-Osterweiterung 2004 in den Geltungsbereich der
EBR-Richtlinie, denn neben der Zentrale in Österreich gibt es
innerhalb der EU nur noch Niederlassungen in Ungarn und in der
Slowakei. Das Unternehmen, eine Tochtergesellschaft der südafrikanischen
Minengesellschaft Anglo American, hat sich jetzt entschlossen,
statt eines EBR gleich einen Internationalen Betriebsrat (IBR)
zu gründen. Dort sind neben den drei EU-Ländern auch
Delegierte aus Rußland, Israel und Südafrika vertreten. Der
neue IBR vertritt weltweit 15.000 Beschäftigte, an seiner
Spitze steht der Vorsitzende des österreichischen
Zentralbetriebsrates.
Die Initiative zur IBR-Gründung ging von der Gewerkschaft der
Chemiearbeiter (GdC) und der Gewerkschaft der
Privatangestellten (GPA) aus.
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4.
Fusionen mit Auswirkungen auf die EBR-Arbeit
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Wer
übernimmt wen? Scania versus MAN
 Zuerst
wollte der Nutzfahrzeughersteller MAN seinen schwedischen
Konkurrenten Scania, an dem Volkwagen eine Beteiligung hält, feindlich übernehmen. Dann begann Volkswagen mit dem
Aufkauf von MAN-Aktien. Der Betriebsrat von MAN warnt vor
einer Zerschlagung des Konzerns und dem Verlust von bis zu 50.000
Arbeitsplätzen. Betriebsratschef Lothar Pohlmann befürchtet,
Volkswagen könne wie eine "Heuschrecke" vorgehen und auf Arbeitsplätze keine Rücksicht nehmen.
In
der MAN-Gruppe, die in mehreren Geschäftsfeldern tätig ist, gibt es seit 1996 einen "freiwilligen" EBR auf
der Ebene der Holding mit einem Unterbau aus mehreren Spartenausschüssen.
Der Bereich Dieselmotoren wurde kürzlich in eine Europäische
Aktiengesellschaft umgewandelt (siehe Bericht weiter oben). Scania
hatte im Jahre 1998 auf dem Weg über ein Besonderes Verhandlungsgremium
(BVG) einen EBR gegründet, dessen Befugnisse sich weitgehend mit den
Mindestvorschriften der EBR-Richtlinie decken. Nach skandinavischen Gepflogenheiten ist
der Text sehr kurz gefaßt. Beide Gremien würden bei einer Fusion
vermutlich zusammengelegt werden.
 "Luftkampf"
über Irland: Sozialabbau befürchtet
Wenige
Tage nach dem Börsengang der staatlichen Fluggesellschaft Aer
Lingus hat der größte europäische Billigflieger Ryanair begonnen,
deren Aktien aufzukaufen. Sollte die feindliche Übernahme gelingen,
würde Ryanair die Größe der Lufthansa erreichen und British
Airways überholen. Der irische Staat hält noch 35% der Anteile an
Aer Lingus und lehnt wie die irischen Gewerkschaften die Übernahme
ab.
Während
Aer Lingus seit 1996 über einen Europäischen Betriebsrat verfügt,
gibt es bei Ryanair nicht einmal lokale Arbeitnehmervertretungen.
Das Ryanair-Geschäftsmodell mit niedriger Entlohnung, minimalem
Arbeitnehmerschutz und der Weigerung, Tarifverhandlungen mit den
Gewerkschaften zu führen, könnte nach einer Fusion auf Aer Lingus
übertragen werden. Seit dem Jahr 2004 betreibt die Internationale Transportarbeiterföderation (ITF) eine Webseite
unter dem Titel "Ryan be fair", wo sie Beispiele
gewerkschaftsfeindlichen Handelns dokumentiert. Ryanair ist in
mehreren europäischen Ländern mit Klagen vor den Arbeitsgerichten
beschäftigt. In Italien und Spanien finden im Oktober 2006 mehrere
Kurzstreiks statt, um die Anerkennung einer Belegschaftsvertretung
durchzusetzen.
Fusion von zwei Europäischen Betriebsräten
in der Kommunikationstechnologie Am
7. September 2006 billigten die Aktionäre der beiden Netzwerkausrüster
Lucent Technologies und Alcatel die Fusion, die bis
Jahresende 2006 abgeschlossen sein soll. In beiden Unternehmen gibt
es einen Europäischen Betriebsrat, im französischen Konzern
Alcatel seit 1995 nach französischem Recht und im US-Unternehmen
Lucent seit 2005 nach britischem Recht. Wie sollen diese beiden
Gremien zusammengelegt werden? Normalerweise gibt es in der Praxis
zwei Möglichkeiten dafür:
-
Option
1: Wenn die Firma A eine Firma B
aufkauft, wird der EBR der Firma A um Delegierte aus der Firma B
erweitert. Der EBR der Firma B wird aufgelöst. Eine
Neuverhandlung der EBR-Vereinbarung für die Firma A findet
nicht statt und ist - rein juristisch betrachtet - nicht
erforderlich. Diese Option wird in vielen Fällen praktiziert,
z. B. bei der Fusion zwischen Schering und Bayer (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2006).
-
Option
2: Um die Gesamtheit der
Belegschaft und ihre unterschiedlichen Kulturen nach einer
Großfusion besser vertreten zu können, wird die
EBR-Vereinbarung neu ausgehandelt. Diese Möglichkeit wurde z.
B. bei Air France/KLM (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006) und bei Smurfit Kappa (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2006) gewählt.
Die
Arbeitnehmervertreter bei Alcatel und Lucent favorisieren die zweite
Option. Alain Hurstel, Sprecher der Arbeitnehmerseite
("Sekretär") im EBR von Alcatel, möchte die Fusion
nutzen und "die Alcatel-Vereinbarung von 1995 revidieren, um
sie anzupassen und Verbesserungen zu integrieren." Diese
Forderung wird auch vom Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB)
in einem Schreiben an die Konzernleitung unterstützt. Das
Alcatel-Management bevorzugt jedoch die Option 1, wonach die
EBR-Vereinbarung von Alcatel ohne Änderung beibehalten werden soll.
Während
die Fusion der Unternehmen schnelle Fortschritte macht, sind die
Arbeitnehmervertreter kaum einbezogen worden. Sie warten immer noch
auf detaillierte Informationen über die zukünftige Struktur des
neuen Konzerns und die sozialen Auswirkungen der Fusion. Erwartet
wird ein Abbau von 12% der weltweiten Belegschaft, der vorwiegend in
Deutschland spürbar sein wird, insbesondere am Standort Nürnberg.
Vor diesem Hintergrund weist Patrick Loire, Betriebsräteberater bei
der französischen Groupe Alpha, auf die Brisanz der Debatte
hin: die Arbeitnehmervertreter beider Konzerne müssen relativ
schnell eine gemeinsame Linie finden, wie sie sich den
Restrukturierungen gegenüber verhalten. Gleichzeitig ist eine neue,
ausgewogene EBR-Struktur zu finden, die die Besonderheiten der zwei
Kulturen berücksichtigt.
 Aktuelle
Fusionsdebatte bei Axa
Am
1. Januar 2007 wird die französische Versicherungsgruppe Axa die
schweizerische Winterthur-Versicherung mit 8.000 Beschäftigten
übernehmen. In beiden Unternehmen gibt es seit 1996 einen Europäischen
Betriebsrat. Bei Axa wollen weder die Konzernleitung noch der
Vorsitzende der Arbeitnehmerseite im EBR, Daniel Vaulot (CFDT), die
2002 revidierte EBR-Vereinbarung neu verhandeln. Erst im April 2005
hatte der Europäische Betriebsrat ein Abkommen über seine
Beteiligungsrechte bei grenzüberschreitenden Restrukturierungen mit
der zentralen Leitung geschlossen (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2005).
Im
Gegensatz zu vielen anderen Unternehmen sieht die EBR-Vereinbarung
von Axa eine Übergangsregelung für Fusionen vor. Derzeit zeichnen
sich zwei Optionen ab: entweder sollen die 16 EBR-Mitglieder von
Winterthur in den EBR von Axa integriert werden, wodurch dieser auf
fast 70 Mitglieder anwachsen würde, oder beide EBR-Gremien könnten
nebeneinander weiterarbeiten. Am 7. und 8. November 2006 wird der
Lenkungsausschuß des Europäischen Betriebsrates von Axa über das
Schicksal des Winterthur-EBR beraten
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5.
Europäische Betriebsräte in der Verhandlungsrolle
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Beschäftigungsvereinbarung bei
Suez
auf dem Weg
Am
21. August 2006 begannen in Paris Verhandlungen zwischen dem Europäischen
Betriebsrat und der zentralen Leitung des französischen
Versorgungskonzerns Suez über Rahmenbedingungen der zukünftigen Personalpolitik ("Wie kann die berufliche Mobilität der Beschäftigten
mit den zukünftigen Entwicklungen des Unternehmens in Einklang
gebracht werden?") und über eine Verbesserung der Informations-
und Konsultationspraktiken beim Abspalten von Geschäftsaktivitäten.
Der letzte Punkt soll in eine Revision der EBR-Vereinbarung münden.
Die Verhandlungen werden seither etwa in zweiwöchigem Rhythmus
fortgesetzt. Die folgenden Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:
Besondere
Brisanz bekommen diese Verhandlungen angesichts der bevorstehenden
Fusion mit Gaz de France (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006). Am 30. Juni 2006 hatte eine Delegation
des Europäischen Betriebsrates dem zuständigen Generaldirektor der Europäischen Kommission
ihre Bedenken vorgetragen. Sollte die Fusion genehmigt werden, sind für
Januar 2007 Konsultationen mit dem EBR
und den nationalen
Arbeitnehmervertretungen geplant. Für eine Übergangszeit - so die
Forderung der Gewerkschaften - sollen die bestehenden EBR-Gremien in
beiden Konzernen dann weiterarbeiten, um keine Lücke entstehen zu
lassen.
Keine
nationalen Alleingänge bei General Motors
 Wochenlange,
koordinierte Protestaktionen an allen europäischen
GM-Standorten (siehe Bericht in den EBR-News
2/2006) konnten das
portugiesische Werk in Azambuja letztlich nicht retten. Es wird zum
Jahresende 2006 geschlossen und die Produktion des Opel Combo ins
spanische Werk Zaragoza verlagert, aber die Konditionen sind erheblich
besser ausgefallen als ohne den internationalen Druck. Nachdem
Verhandlungen zwischen dem EBR und der Europaleitung in Zürich am 5.
September 2006 zu keinem Ergebnis führten, legten die rund 1.100
Beschäftigten in Portugal erneut für einige Tage die Arbeit nieder.
Inzwischen liegt ein Sozialplan vor, der jedem Beschäftigten eine
Abfindung von zwei Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr zusichert.
Derzeit
rückt eine andere Frage verstärkt auf die Tagesordnung: welcher
europäische Standort soll den Zuschlag für die Produktion des neuen
Opel Astra bekommen? Um zu verhindern, daß einzelne Werke
gegeneinander ausgespielt werden, haben Arbeitnehmervertreter aus fünf
Ländern am 24. August 2006 bei einem Treffen in Frankfurt am Main
vereinbart, daß kein Standort sich um die Produktion des neuen Opel
Astra bewerben wird und keine Einzelverhandlungen mit der zentralen
Leitung geführt werden. Alle Verhandlungen sollen auf der
Ebene des EBR zentral geführt werden.
Europaweite
Rahmenvereinbarung für Nokia Siemens Networks?
Am 1.
Januar 2007 soll die Fusion der Siemens-Kommunikationssparte mit Nokia
vollzogen werden und das neue Gemeinschaftsunternehmen
"Nokia Siemens Networks" mit weltweit 50.000 Beschäftigten
seine Arbeit aufnehmen (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2006). Vom Europäischen Metallgewerkschaftsbund
(EMB) wurde am 13. September 2006 eine Koordinierungsgruppe ins Leben
gerufen, um das weitere Vorgehen europaweit abzustimmen. Die 25
Arbeitnehmervertreter beider Unternehmen streben die Erarbeitung einer
europäischen Rahmenvereinbarung an, insbesondere um negative Effekte
der Fusion - im Gespräch ist ein Personalabbau von 10 bis 15% -
auszuschließen und um tarifliche und betriebliche Vereinbarungen zu
sichern.
Grundsätzliche
Weichenstellung für die europäischen Arbeitsbeziehungen Der
EMB setzt damit seine Strategie fort, bei wichtigen Restrukturierungen
und Fusionen die Arbeit der Europäischen Betriebsräte durch ein gewerkschaftliches Koordinierungsgremium zu unterstützen.
Beschlossen wurde diese Vorgehensweise, die in anderen Fällen (z. B.
bei General Motors) bereits praktiziert wird, im Juni 2005 in einem
Grundsatzpapier (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2005).
Langfristig
kann sich auf europäischer Ebene dadurch eine ähnliche
Arbeitsteilung entwickeln, wie sie beispielsweise im französischen
Betriebsrat seit Jahrzehnten praktiziert wird: der EBR ist für die
Information und Konsultation zuständig (wie ein Wirtschaftsausschuß)
und das gewerkschaftliche Koordinierungsgremium führt die
Verhandlungen über eine europaweite Rahmenvereinbarung (vergleichbar
einer betrieblichen Tarifkommission). Die von deutscher Seite häufig
erhobene Forderung, dem EBR Mitbestimmungsrechte einzuräumen, hätte
sich dadurch erübrigt - genauso wie sie in Frankreich keine Rolle
spielt. Gestützt wird diese Entwicklung durch einen
Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission über transnationale
Kollektivvereinbarungen, der für 2007 erwartet wird (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2006). Im Sinne der deutschen Betriebsverfassung
handelt es sich bei solchen Abkommen natürlich nicht um europaweite
"Betriebsvereinbarungen", sondern um eine Art von
europaweiten "Haustarifverträgen".
 EBR
führte Sozialplanverhandlungen
Die
RTL Group, mit 9.000 Beschäftigen europäischer Marktführer im
Privatfernsehen, gründete 1996 auf "freiwilliger" Basis
einen EBR, der zunächst die Benelux-Länder sowie Deutschland und
Frankreich umfaßte. Später kamen Großbritannien, Spanien, Portugal und
Ungarn hinzu. Die 2001 revidierte EBR-Vereinbarung geht an einigen
Stellen über die gesetzlichen Mindestvorschriften hinaus und bewegt sich in einem
Bereich, der für andere Medienunternehmen üblich ist. Drei bis vier
Treffen jährlich, mindestens zwei Delegierte auch aus den kleineren Ländern,
eine eigene Intranet-Präsenz des EBR, eine unternehmensweite Jobbörse
und Umweltstandards können als Pluspunkte genannt werden.
 Der
Europäische Betriebsrat der RTL Group übernahm kürzlich eine Rolle,
die der Gesetzgeber ihm (noch) nicht zubilligt. Für eine
betriebsratslose deutsche Tochtergesellschaft, die unmittelbar der
Holding in Luxemburg unterstellt war, konnte der Vorsitzende des EBR Kai
Brettmann (in der Mitte zusammen mit Reingard Zimmer und Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de") einen Sozialplan aushandeln.
Checkliste
für Outsourcing-Verhandlungen
Die
britische Gewerkschaft Amicus legte kürzlich eine Checkliste vor, die
Arbeitnehmervertretern beim Aushandeln von Betriebsänderungen helfen
soll, die durch Offshoring und Outsourcing verursacht werden. Die
Liste benennt zehn sachdienliche Fragen, die dem Arbeitgeber gestellt
werden sollten, und zeigt Handlungsmöglichkeiten vor und nach dem
Transfer auf.
EBR-Verhandlungen:
Texte gesucht Das
Europäische Gewerkschaftsinsitut sammelt seit Jahren Vereinbarungen
über die Errichtung und Arbeitsweise von Europäischen Betriebsräten.
Da in letzter Zeit immer mehr EBR-Gremien auch zu Sozialstandards oder zu
Restrukturierungsfragen Verhandlungen mit der Konzernleitung führen
und europaweit (oder gar weltweit) geltende Vereinbarungen abschließen,
soll auch hierzu eine aktuelle Sammlung und Auswertung erfolgen.
Mitglieder von Europäischen Betriebsräten und EBR-Betreuer der
Gewerkschaften werden daher gebeten, solche Vereinbarungstexte an Romuald
Jagodziñski nach
Brüssel zu schicken.
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6.
EBR-Neugründungen und Fallstudien
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Erster
EBR im privaten Gesundheitswesen
Privatisierungen
fördern im Gesundheitssektor die Entstehung multinationaler
Unternehmen. Am 27. Juni 2006 wurde für die schwedische
Krankenhausgruppe Capio als erstes Unternehmen der Branche eine
Vereinbarung zur Gründung eines Europäischen Betriebsrates
unterzeichnet. Seit Oktober 2004 liefen die Gespräche zwischen der
zentralen Leitung und dem
Besonderen Verhandlungsgremium. Der neue EBR wird 14.500 Beschäftigte in den skandinavischen Ländern,
Frankeich, Spanien und Großbritannien vertreten. Er kommt zweimal jährlich
unter dem Vorsitz des Konzernvorstandes zusammen und wird neben den üblichen
Themen auch über Belegschaftsbefragungen, die Entwicklung von
Indikatoren und des Qualitätssystems informiert. Bestandteil
der EBR-Vereinbarung ist ein Anspruch auf Schulungsmaßnahmen. Im
September 2006 hat Capio auch eine deutsche Klinikgruppe mit bundesweit fünf
Einrichtungen übernommen.
Neuer
EBR nach ungarischem Recht  Am
16. August 2006 wurde für den südafrikanischen Getränkekonzern
SAB Miller eine EBR-Vereinbarung unterzeichnet. Da die Europaleitung
ihren Sitz in Budapest hat, unterliegt sie ungarischem Recht.
Innerhalb der EU ist SAB Miller, der zu den größten Bierbrauern
der Welt gehört ("Pilsner Urquell"), in acht Ländern
vertreten und beschäftigt rund 9.000 Menschen. Bereits im Juni 2004
wurde in Ungarn der erste Europäische Betriebsrat gegründet (siehe
Bericht in den EBR-News 4/2004).
Airbus
unter Druck
 Die
Verzögerungen beim Bau des neuen Airbus A380 beschäftigen auch den
Europäischen Betriebsrat. Er kam am 5. Oktober 2006 zu einer außerordentlichen
Sitzung in Ottobrunn bei München zusammen, um ein weitreichendes
Restrukturierungsprogramm zu diskutieren. Von der Konzernleitung des
Airbus-Mutterkonzerns EADS wurde zugesagt, daß Entscheidungen erst
nach dem Abschluß der Beratungen mit
den Betriebsräten getroffen werden.
Die Betriebsräte
der deutschen Airbus-Standorte fordern eine mit der Arbeitgeberseite paritätisch
besetzte Steuerungsgruppe. Sie soll herausarbeiten, mit welchen
Arbeitszeitmaßnahmen den Lieferproblemen entgegengewirkt werden
kann. Airbus hat mit dem sogenannten "SiduFlex"-Konzept
(Sicherheit durch Flexibilität) ein kompliziertes
Arbeitszeitmodell, um Auftragsschwankungen durch Zeitkonten und den
Einsatz von Leiharbeitern auszugleichen. Betriebsbedingte Kündigungen
sind bis 2012 ausgeschlossen.
EADS
ist eines der wenigen Beispiele mit einer institutionellen
Verankerung von Europäischen Spartenbetriebsräten in der
EBR-Vereinbarung (siehe
Bericht in den EBR-News
1/2006). Dadurch
sind die Rahmenbedingungen für eine gezielte Interessenvertretung
der Airbus-Sparte besser als in vielen anderen Unternehmen. Dies ändert
jedoch nichts an den deutsch-französischen Rivalitäten um Kapazitäten
und Standorte. In der französischen Presse ist seit Anfang
Oktober 2006 die Rede von „rapatrier la fabrication de l’A380
sur le seul site de Toulouse“. Wörtlich heißt das: „die
Produktion des A380 wird nach Toulouse heimgeholt“. Rapatrier
erscheint im französischen Sprachgebrauch meist im Zusammenhang mit
der Rückkehr von entsandten Auslandsmitarbeitern.
Inzwischen wird spekuliert,
das Wirtschafts- und Finanzministerium habe die offizielle
Verkündung des Heimholens der A380-Produktion wegen der Widerstände
von deutscher Seite auf Januar 2007 verschoben.
Machtkämpfe und
Desinteresse bremsen EBR-Arbeit aus
"Wie
stark prägt das deutsche Mitbestimmungsmodell die EBR-Arbeit?"
war eine der Leitfragen von Prof. Dr. Hermann Kotthoff in einem
Forschungsprojekt, das die Arbeit Europäischer Betriebsräte
untersuchte. Im fünften und letzten Teil unserer Serie, in der wir
Ergebnisse des Projektes vorstellen, beleuchten wir eine weniger
wirkungsvolle Form von EBR-Arbeit. Beim Typ 5 handelt es sich um ein
Gremium, das von Anfang an sein Potenzial nicht nutzte.
Typ 5: Der marginalisierte EBR - ein Fehlstart
Beim Typ 5 handelt es sich um einen EBR, der schon viele Jahre
eher unauffällig existiert und nicht "ins Laufen
gekommen" ist. Zurückliegende Fusionen und Übernahmen
kennzeichnen das soziale Klima, weder der Konzern noch der EBR sind
kulturell "zusammengewachsen". Zudem behindern
Machtstrukturen bzw. Machtkämpfe innerhalb der Arbeitnehmerseite
eine Weiterentwicklung zu einem funktionsfähigen Gremium.
In einem der
untersuchten Beispiele liegt der EBR-Vorsitz in den Händen des
langjährigen deutschen Konzernbetriebsratsvorsitzenden. Zur
Jahressitzung, die zwei Tage dauert und an wechselnden Orten
stattfindet, erscheint regelmäßig die oberste Konzernleitung.
Dagegen hat der dreiköpfige Lenkungsausschuß - zwei davon sind
Deutsche - noch nie eine eigene Sitzung durchgeführt. Der
Vorsitzende hält wenig von der Institution EBR und engagiert sich
kaum dafür. Allerdings unterhält er persönlich gute Beziehungen
zu einzelnen Mandatsträgern im Ausland - am EBR vorbei sozusagen.
Solange er das Amt nicht abgibt, torpediert er damit die Funktionsfähigkeit
des Gremiums.
Auch der
Personalleiter gibt offen zu erkennen, daß er nichts von der
Institution EBR erwartet. In den Jahressitzungen wird von osteuropäischen
Delegierten ungeschminkt Kritik vorgebracht, auch in Anwesenheit der
Konzernleitung. Diese schiebt die Verantwortung jedoch auf das
Management vor Ort. Vom EBR selbst werden die Klagen nicht
weiterverfolgt. Er könnte eine Fürsprecherfunktion wahrnehmen,
aber der EBR-Vorsitzende steht nicht dahinter. Auch das Management
steht nicht dahinter und die Gewerkschaften überlassen dem mächtigen
deutschen EBR-Vorsitzenden das Feld. Es ist niemand in Sicht, der
dem Gremium Leben einhauchen könnte.
In einem anderen
Unternehmensbeispiel gibt es Machtkämpfe auf den
unterschiedlichsten Ebenen: 1. zwischen den Betriebsratsvorsitzenden
der deutschen Standorte, 2. zwischen den französischen
Gewerkschaften ("die kloppen sich wie die Kesselflicker")
und 3. zwischen Deutschen und Franzosen. Die Situation konnte weder
durch die Wahl eines "machtlosen" Kompromißkandidaten aus
Frankreich noch durch eine deutsch-französische
"Doppelspitze" befriedet werden, vielmehr beschäftigt
sich das Gremium seit Jahren weitgehend mit sich selbst. Und dies,
obwohl die Konzernleitung gerne einen funktionierenden EBR als Gesprächspartner
aufbauen und sich von den lokalen Machtkämpfen unabhängig machen würde.
Dieses Muster
beschreibt lediglich einen von fünf verschiedenen EBR-Typen,
weitere Informationen:
Überblick
über die fünf Typen von EBR-Arbeit
Typ
1: der EBR als "mitgestaltendes Arbeitsgremium"
Typ
2: der deutsche Betriebsratsvorsitzende als "Fürsprecher
der Diaspora"
Typ
3: Der EBR als Informationsanalytiker - das Florettfechten
Typ
4: Der EBR im Leerlauf - ein zahnloser Tiger
 Im
Juli 2006 ist die gesamte Studie als Buch erschienen. Der Autor
zieht darin eine Zwischenbilanz der zurückliegenden Jahre seit
Inkrafttreten der EBR-Gesetzgebung, die er als "Lehrjahre"
des EBR bezeichnet. Seine Typologie basiert auf Befragungen
deutscher und nicht-deutscher EBR-Mitglieder, Gewerkschaftssekretäre
und Personalmanager in zwölf großen Unternehmen.
Hermann
Kotthoff
Lehrjahre
des Europäischen Betriebsrates
Zehn
Jahre transnationale Arbeitnehmervertretung
Berlin
2006, 184 Seiten, ISBN 3-8360-8671-9, Preis: 14,90 €
→
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7. Europäische Betriebsräte
in der Chemiebranche
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 Die chemische Industrie gehört
zu den Vorreitern bei der EBR-Gründung. Von den 437 Unternehmen, die
unter die EBR-Richtlinie fallen, hatten bis Juni 2005 bereits 177 einen
oder mehrere Europäische Betriebsräte gebildet (über 40%). Prozentual
liegt die chemische Industrie damit fast gleichauf mit der
Metallindustrie, während alle anderen Branchen diese Deckungsrate noch
nicht erreicht haben. So wurden z. B. im Dienstleistungsbereich erst 24%
aller möglichen EBR-Gremien gegründet (alle Zahlen stammen aus
Veröffentlichungen des Europäischen Gewerkschaftsinstituts, die wir in den
EBR-News 2/2006 vorgestellt hatten).
Der
gewerkschaftliche Organisationsgrad und die Reichweite von Tarifverträgen
ist in der chemischen Industrie relativ hoch. Die Chancen einer Verknüpfung
der EBR-Arbeit mit der gewerkschaftlichen Betriebsbetreuung und einer
sozialverträglichen Gestaltung von Restrukturierungsprozessen
sind daher in dieser Branche größer als anderswo.
Studie
von Prof. Waddington für die chemische Industrie
Im
Auftrag der Europäischen Föderation der Bergbau-, Chemie- und
Energiegewerkschaften (EMCEF) führte Prof. Dr. Jeremy Waddington von der Universität
Manchester, der auch Projektkoordinator des Europäischen
Gewerkschaftsinstituts in Brüssel ist, im Jahre 2005 eine
EBR-Branchenstudie durch, die kürzlich veröffentlicht wurde. Viele
Ergebnisse der EMCEF-Befragung zeigen in die gleiche Richtung wie die
branchenübergreifende Studie, die Prof. Waddington im November 2005 im
Auftrag des Europäischen Gewerkschaftsbundes vorgelegt hatte (siehe
Bericht in den EBR-News 4/2005).
An der
EMCEF-Fragebogenaktion beteiligten sich 250 EBR-Mitglieder aus 17
verschiedenen EU-Ländern und 39 Unternehmen der chemischen Industrie, der
Erdölverarbeitung sowie der Glas- und Porzellanherstellung. Hier einige
Ergebnisse:
-
72%
aller Befragten berichten von lediglich einer einzigen EBR-Sitzung pro
Jahr, die Mehrzahl kommt also nicht über die Mindeststandards hinaus.
-
Bei
keinem einzigen Thema sprechen mehr als 40% der Befragten von "nützlicher
Information und Konsultation“. Mehr als 30% der Befragten geben an,
daß Themen wie die Einführung neuer Technologien, die Reorganisation
von Produktlinien oder die Personalplanung von der zentralen Leitung überhaupt
nicht angesprochen wurden.
-
Bei
Betriebsschließungen und Massenentlassungen versucht das Management
immer wieder, Informationen zurückzuhalten. In einigen Fällen ist es den
Arbeitnehmervertretern jedoch gelungen, diesen Widerstand zu überwinden.
-
Während
in anderen Branchen angelsächsische Manager meist zurückhaltender sind als
kontinentaleuropäische Manager, wenn sie dem EBR Informationen
offenlegen sollen, zeigt die EMCEF-Studie diese Unterschiede kaum.
Eine Grund könnte sein, daß vor allem US-Unternehmen in der
chemischen Industrie verstärkt Manager aus Kontinentaleuropa
einsetzen, die weniger Berührungsängste in "Mitbestimmungsfragen" haben.
-
Je
schwächer die Mitbestimmungsrechte im Heimatland der Delegierten
sind, umso effektiver wird die Arbeit des EBR eingeschätzt. EBR-Mitglieder aus Großbritannien und Irland
weisen der Institution EBR mehr
Bedeutung zu als ihre Kollegen aus Deutschland oder Skandinavien.
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8.
Blick nach Südosteuropa:
Änderungen
zum 1. Januar 2007 |
 Rumänien und
Bulgarien werden EU-Mitglieder
Ab dem 1. Januar 2007 wird
die EU zwei neue Mitgliedsstaaten mit 30 Mio. Einwohnern haben. Beide
Länder fallen ab diesem Tag unter die EBR- und SE-Gesetzgebung.
Bestehende EBR-Gremien sind um Delegierte aus Rumänien und Bulgarien
zu erweitern. Insgesamt gibt es in Rumänien 263 und in Bulgarien 163 Unternehmen, die
in den Geltungsbereich der
EBR-Richtlinie fallen - zumeist Niederlassungen ausländischer
Konzerne.
Bis Juni 2005 hatten 140 der
in Rumänien und 89 der in Bulgarien von der EBR-Richtlinie
betroffenen Unternehmen einen EBR gegründet, was aber nicht bedeutet,
daß rumänische oder bulgarische Delegierte bereits in diesen Europäischen
Betriebsräten vertreten sind. Vielmehr entsendet Rumänien erst
sieben und Bulgarien fünf Delegierte (teilweise nur mit
Beobachterstatus) in alle vorhandenen Europäischen Betriebsräte
zusammen. Diese Statistik macht deutlich, daß die
Erweiterung der Europäischen Betriebsräte in Richtung der beiden
neuen Mitgliedsländer erst noch bevorsteht.
Nach
wie vor sind auch die Lohnunterschiede in der Region frappierend. So betrug
im Jahre 2005 das durchschnittliche Monatseinkommen in der
Bauwirtschaft in Österreich
2.186 €, in Slowenien 803 €, in Kroatien 604 € und in Bulgarien
118 €.
Weitere
Beitrittskandidaten
Die Kandidatenländer
Kroatien und Türkei müssen sich noch gedulden. Für beide Länder
findet derzeit ein Abgleich ihrer Rechtsnormen mit EU-Recht statt, das
sogenannte Acquis-Screening, zu dem auch der Bereich Beschäftigung
und Soziales gehört. Vermutlich wird der Beitritt von Kroatien 2009
erfolgen, das Land konnte sich im Sommer 2006 von der Türkei
abkoppeln und größere Fortschritte machen. Der vorgesehene Beitritt
von Nordzypern stellt ein Sonderproblem dar und die
Beitrittsverhandlungen mit Makedonien haben noch nicht begonnen.
Türkei
ratifiziert Sozialcharta
Am
27. September
2006 ratifizierte die Türkei die Sozialcharta des Europarates. Im
Rahmen der EU-Beitrittsverhandlungen gilt dies als Baustein zur
sozialen Ausgestaltung der Wirtschaft des Landes. Nach Zahlen des
Europäischen Gewerkschaftsinstituts hatten im Juni 2005 insgesamt 256
EBR-fähige Unternehmen eine Niederlassung in der Türkei, davon gab
es in 136 Fällen bereits einen EBR. Wäre die Türkei heute schon Mitglied der EU, könnten türkische Delegierte
also in 136 Europäische Betriebsräte einziehen. Derzeit sind auf freiwilliger
Grundlage erst fünf Delegierte und drei Beobachter aus der Türkei in einigen wenigen
dieser EBR-Gremien integriert.
 Währungsumstellung
in Slowenien
Die
ehemalige jugoslawische Teilrepublik wird am 1. Januar 2007 als erstes
der neuen EU-Mitgliedsländer den Euro einführen. Das Land ist bei
der Integration in den Europäischen Binnenmarkt schneller als andere
mittel- und osteuropäische Volkswirtschaften vorangekommen. Auf der
Karte rechts sind alle Länder der heutigen Euro-Zone orange
dargestellt (zum Vergrößern auf die Karte klicken).
Arbeitsstandards
hinken weiter hinterher
Nicht
nur bei der Einbeziehung in die Europäischen Betriebsräte gibt es in
den neuen EU-Ländern Mittel- und Osteuropas einen erheblichen
Nachholbedarf, auch bei der Verankerung von Sozial- und
Arbeitsstandards im allgemeinen. Dies zeigen neue Untersuchungen des
Instituts Arbeit und Technik (IAT) in Gelsenkirchen zur "Qualität
der Industriellen Beziehungen in der EU“. Die IAT-Forscher entwickelten
einen Index für arbeitsrechtliche Standards. Danach belegt Schweden
den Spitzenplatz in der EU, Deutschland liegt auf dem zehnten von 25
Plätzen. Mit Ausnahme von Slowenien, das sich am weitesten dem
westeuropäischen Niveau angeglichen hat, bewegen sich alle neuen EU-Länder
am Ende der Skala. Den letzten Platz belegt Polen, das erst kürzlich
"Arbeitnehmerräte" eingeführt hat (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2006).
Gewerkschaften und
Interessenvertretung der alten, neuen und zukünftigen EU-Länder
 Im
Jahre 2005 legte das Europäische Gewerkschaftsinstitut in Brüssel die
aktualisierte Auflage eines Leitfadens vor, der in
tabellarischer Form einen Überblick über die Rechte der
betrieblichen Arbeitnehmervertretung in allen 25 EU-Ländern und in
den Kandidatenländern Bulgarien, Rumänien, Kroatien, Türkei und
Nordzypern bietet. Der Leitfaden ist als DIN-A4-Ordner und als
interaktive CD-ROM in den Sprachen Englisch, Deutsch, Französisch und Italienisch kostenlos erhältlich.
Die
bisherigen Länderschwerpunkte in den EBR-News:
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9. Arbeitgebermeinungen zu EBR und
Mitbestimmung
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Rechtsanwalt
empfiehlt Begrenzung von EBR-Kosten
Am
9. August 2006 erschien in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ein
Beitrag, der die mögliche Strategie der Arbeitgeberseite bei der
Gründung eines Europäischen Betriebsrates beleuchtet. Der Untertitel
"Durch Verhandlungen können gesetzliche Vorgaben begrenzt
werden" legt nahe, eine EBR-Vereinbarung unterhalb der gesetzlichen
Mindestvorschriften abzuschließen.
"Immer
mehr Geschäftsleitungen deutscher Unternehmen sehen sich mit der
Situation konfrontiert, daß ihre Arbeitnehmer einen Europäischen
Betriebsrat wünschen." stellt der Autor zu Beginn warnend fest.
Landet dann der Antrag zur Bildung eines Besonderen Verhandlungsgremiums
(BVG) auf dem Schreibtisch der Unternehmensleitung, käme es in der
Praxis zu Fehleinschätzungen. In vielen Fällen stehe sie
"einem solchen Antrag skeptisch gegenüber und ignoriert oder
blockiert die Bemühungen der Arbeitnehmervertreter."
Fälschlicherweise glaube sie, dadurch ließe sich die Entstehung eines
EBR verhindern.
Der
Autor verweist auf drohendes Ungemach für den Arbeitgeber, das sich aus
einer solchen Haltung ergeben könne: nach sechs Monaten ist dann ein EBR
kraft Gesetz zu bilden und die gesetzlichen Bestimmungen sind
zwingend einzuhalten. Es entstünden in diesem Fall signifikante Kosten für
Dolmetscher, Reisen und Sachverständige, die sich bei einer geschickten
Verhandlungsführung im BVG stark einschränken ließen. Die Entstehung
eines EBR kraft Gesetz sei für den Arbeitgeber "unter Umständen
ein hoher Preis". Zudem drohte die Gefahr, daß sich in
Niederlassungen ohne Arbeitnehmervertretung durch die EBR-Gründung
möglicherweise neue lokale Betriebsräte gründen.
Als
Rechtsanwalt in einer internationalen Anwaltssozietät in Frankfurt am
Main glaubt der Autor, die meisten Unternehmen seien wohl eher bereit,
eine Geldbuße zu entrichten, als den EBR über eine geplante
Verlegung von Betrieben rechtzeitig zu informieren. Allerdings stehe zu befürchten,
daß die Rechtsprechung "eine einstweilige Verfügung auf
Unterlassung gewährt, um die Beteiligungsrechte des Europäischen
Betriebsrates sicherzustellen." Am Ende empfiehlt der Autor,
Unternehmen sollten sich zeitnah mit dem Antrag auf Bildung eines EBR
auseinandersetzen, denn nur dann hätten sie Gestaltungsmöglichkeiten
für eine zeitsparende und kostenbewußte Lösung. Die Anwaltssozietät
des Autors ist dabei sicher gerne behilflich.
Deutsche
Mitbestimmung: für britische Arbeitgeber ein Minenfeld
 Daß
es zwischen der angelsächsischen
Businesswelt und dem "Rheinischen Kapitalismus" einige kulturelle Unterschiede gibt, ist
nicht nur deutschen
Betriebsräten bewußt. Auch manch britischer "shop
steward" reibt sich verwundert die Augen wenn er erfährt, daß der
deutsche Betriebsrat seinen Arbeitgeber verklagen kann und der Arbeitgeber
diesen Rechtsstreit auch noch bezahlen muß, unabhängig vom Ergebnis.
Der Gesetzgeber hat solche Vorschriften jedoch nicht ohne Grund
erlassen. Die juristisch kanalisierte Konfliktlösung des deutschen
Mitbestimmungssystems beinhaltet die Pflicht zum Betriebsfrieden und
dient dazu, dem Arbeitgeber weit höhere Kosten zu ersparen, die durch
ungeregelte Arbeitskämpfe entstehen könnten.
Solche
Zusammenhänge sind in einem Artikel völlig außer Acht gelassen, der
am 30. August 2006 in der Londoner Financial Times erschien und dem
verdutzten britischen Publikum bis ins kleinste Detail erläutert, wie
Mitbestimmung in Deutschland funktioniert. Die Überschrift "Beware,
union on board? Germany's worker directors need to justify their
jobs" suggeriert, Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten
(englisch: "worker directors") müßten ihre Existenz rechtfertigen.
Gleich
zu Beginn wird die Brisanz des Themas hervorgehoben: Wer in Deutschland
offen gegen Mitbestimmung auftritt, begebe sich in eines der gefährlichsten
politischen Minenfelder, die eine der am weitesten entwickelten
Wirtschaftsnationen zu bieten hat. Selbst die Bundeskanzlerin schrecke
davor zurück, einen der wichtigsten Stützpfeiler der "Deutschland
AG" niederzureißen. Die wichtigste derzeit in Deutschland
diskutierte Forderung sei, die Mitbestimmung der
"freiwilligen" Entscheidung jedes einzelnen Unternehmens zu überlassen,
sprich: das Mitbestimmungsgesetz abzuschaffen (was aber vermutlich - so
der Autor - nicht durchsetzbar sei).
Für
die deutschen Gewerkschaften sei die Mitbestimmung im Aufsichtsrat und
durch den Betriebsrat eine der wichtigsten institutionellen Stützen
angesichts sinkender Mitgliederzahlen. Die Zustimmung der
Arbeitnehmervertreter zur Bestellung neuer Geschäftsführer und zu
deren Salär müsse oft durch Arbeitsplatzgarantien an die Belegschaft
erkauft werden und würde dazu verleiten, keine harten, unpopulären
Entscheidungen zu treffen. Auch würden Manager eine offene
Konfrontation mit den Arbeitnehmervertretern und eine öffentliche
Kritik an der Mitbestimmung vermeiden, nicht zuletzt zum Wohle ihres
eigenen Einkommens. Im Vergleich zu den arbeitnehmerfreien britischen
Boards erweist sich Mitbestimmung dadurch natürlich als
"teuer".
Von
den Gewerkschaften würde das deutsche Mitbestimmungssystem noch aus
anderen Gründen verteidigt: die Aufsichtsratsvergütungen fließen zum
großen Teil an gewerkschaftsnahe Stiftungen ("ein System,
einzigartig für Deutschland" schreibt die Zeitung, "eine
Goldmine"). Diese Stiftungen würden nicht nur wissenschaftliche
Unterstützung speziell für die Arbeitnehmervertreter liefern, sondern
auch Kampagnen organisieren, die den Interessen der Arbeitgeber
zuwiderlaufen. Es sei ironisch, daß Unternehmen damit ihre Erzfeinde
finanzieren müßten.
Obwohl
der Beitrag kaum Positives an der Mitbestimmung findet, ist er für
Arbeitnehmervertreter dennoch lesenswert, zeigt er doch genau die Punkte
auf, die für Arbeitgeber (nicht nur für britische) am schwersten zu
akzeptieren sind. Lediglich am Ende erwähnt der Autor kurz, daß es
keine empirischen Befunde gibt, wonach Mitbestimmung den deutschen
Unternehmen geschadet hätte. Zudem seien im europaweiten Wettbewerb z.
B. steuerrechtliche Fragen weit wichtiger. Im Text sind einige wörtliche
Zitate von Vertretern der IG Metall und von ver.di enthalten: sie weisen
darauf hin, daß z. B. eine Schwächung der gesetzlichen Mitbestimmung
zwangsläufig zu mehr Druck in den Tarifbewegungen führen würde.
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10. Interessante
Webseiten
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Aktuelle
Infos über Arbeitsbeziehungen
Ein Service unter
der Bezeichnung e-europnews wird seit einigen Monaten von einem
Pariser Journalistenbüro angeboten, das sich auf
Arbeitsbeziehungen und EU-Fragen spezialisiert hat. Die Betreiber
arbeiten mit französischen Gewerkschaften und Betriebsräteberatern
zusammen. Der Dienst liefert tagesaktuell Schlagzeilen auf der
Webseite, die kostenlos gelesen werden können. Ein
kostenpflichtiger Abonnementdienst liefert vertiefte Hintergründe
und zahlreiche Dokumente zum Download, darunter auch Texte von
EBR-Vereinbarungen. Alle Angebote sind in englischer und französischer
Sprache verfügbar, leider nicht auf Deutsch.
 Verantwortung
transnationaler Unternehmen
Am 25. September
2006 haben in Berlin etwa 30 Organisationen das Netzwerk CorA
("Corporate Accountability") gegründet. Ihr gemeinsames
Ziel ist es, transnationale Unternehmen, ihre
Tochterunternehmen und Zulieferer zur Respektierung der
Menschenrechte sowie international vereinbarter sozialer und ökologischer
Normen zu bewegen.
 Fundgrube
für Arbeitnehmervertreter
Die Seite "comité
d'entreprise.com" (CE = Betriebsrat) liefert eine Fülle
von Informationen für Mitglieder von französischen Betriebsräten.
Dort finden sich nicht
nur Seminar- und Konferenztermine, sondern auch juristische Hinweise, Fachliteratur,
Anregungen zur Verwaltung des Betriebsratsbudgets, Presseerklärungen
der Gewerkschaften und viele gewerbliche Angebote. Auch
ein Newsletter kann abonniert werden. Leider ist die Seite, die
ein privater Anbieter aus Nizza betreibt, ausschließlich in französischer
Sprache gehalten.
Online-Hilfe
für britische Arbeitnehmer
Der britische
Gewerkschaftsbund TUC hat im Internet ein Portal
eingerichtet, das viele mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängende
Fragen kompakt beantwortet. Deine Rechte, Dein Geld, Deine
Gesundheit, Deine Karriere, Deine Firma sind die Überschriften
der einzelnen Kapitel, die jeweils eine Vielzahl von Informationen
enthalten.
Besonders pikant an
diesem Internetauftritt sind die Hintergrundinformationen über
die Bezahlung der Top-Manager, die für viele Unternehmen
hinterlegt sind. Besucher der Webseite können auch den Umsatz und
den Profit pro Mitarbeiter und die durchschnittlichen Monatsgehälter
aller Beschäftigten des Unternehmens abrufen. So läßt sich
leicht nachvollziehen, ob deren Einkommenszuwächse mit der
Entwicklung der obersten Führungsebene Schritt gehalten haben.
Zahlreiche
weitere interessante Links haben wir hier
zusammengestellt.
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Neuer
Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz
 Anfang
Oktober 2006 ist die zweite Auflage eines von Franz Josef Düwell,
Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt, herausgegebenen
Handkommentars zum deutschen Betriebsverfassungsgesetz erschienen.
Anders als die Vielzahl vergleichbarer juristischer Fachliteratur hat dieses
Werk eine besondere Bedeutung für Europäische
Betriebsräte, denn es beschäftigt sich auch mit der
fortschreitenden Europäisierung der Mitbestimmung und hat alle
wichtigen europäischen Richtlinien und Umsetzungsgesetze
integriert. Dazu gehört
insbesondere ein 86 Seiten umfassender Kommentar zum EBR-Gesetz
und zum SE-Betriebsrat.
Franz
Josef Düwell (Hrsg.)
Betriebsverfassungsgesetz, Handkommentar
2. Auflage, Baden-Baden 2006, ISBN 978-3-8329-1366-3, € 69,-
→
Nähere
Informationen
→ Online-Bestellung
 Was
tun, wenn der Arbeitgeber die EBR-Vereinbarung verletzt?
Bei
der Schließung des Renault-Werks im belgischen Vilvoorde im Jahre
1997 stellte sich erstmals die Frage nach einer ausreichenden
Sanktionierung, als der Europäische Betriebsrat von Renault weder rechtzeitig
unterrichtet noch angehört wurde. Ausgehend von der Betriebsschließung in
Vilvoorde untersucht der Verfasser, ob die Sanktionen
des deutschen EBR-Gesetzes ausreichen, um den EU-Vorgaben zu
genügen und der EBR-Richtlinie in Deutschland genügend
Durchsetzungskraft zu verleihen.
Florian Bauckhage
Die Sanktionen des Europäischen Betriebsräte-Gesetzes
Eine Untersuchung der Sanktionen für die Mißachtung der
Beteiligungsrechte aus §§ 32 und 33 EBRG unter Einbeziehung der
Richtlinie 94/45/EG und der Rechtsprechung des EuGH
Berlin 2006, ISBN 3-8657-3160-0, € 38,-
→
Nähere
Informationen
→ Online-Bestellung
Internationale
Rahmenvereinbarungen: ein neuer Leitfaden
 Um
die Globalisierung der Wirtschaftsbeziehungen sozial gestalten zu
können, schließen Gewerkschaften
weltweit gültige Rahmenabkommen mit multinationalen Unternehmen über
die Einhaltung von Mindeststandards ab. Dieser
im Juli 2006 von der IG Metall herausgegebene Leitfaden beschreibt
auf 45 Seiten die
einzelnen Schritte von der Idee über den Abschluß einer internationalen Rahmenvereinbarung bis
zu deren Überwachung, aber auch die
Vorgehensweise bei Verletzung der Vereinbarung wird dargestellt.
Stefan
Rüb
Umsetzung und Überwachung
einer internationalen Rahmenvereinbarung
Frankfurt
am Main 2006
Ford-EBR
legt Dokumentation vor
Wie
kann ein Europäischer Betriebsrat der Automobilindustrie sich auf
den Wandel der ökonomischen und technologischen Rahmenbedingungen
einstellen? Das war Thema eines von der Europäischen Union geförderten
Projektes, das der EBR von Ford im Jahre 2005 durchführte. In
einer jetzt vorliegenden 46seitigen Dokumentation sind umfangreiche
Informationen zusammengetragen: von den
Zulieferbeziehungen über japanische Produktionssysteme bis hin zu
veränderten politischen Herausforderungen für die
Automobilindustrie in der EU. Die Dokumentation liegt in
deutscher, englischer, französischer und spanischer Sprache vor.
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12.
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
Beispiele aus unserer Arbeit und Leserbriefe |
Soziale
Regulierung transnationaler Konzerne in Europa
 Am
5. und 6. Oktober 2006 fand an der Universität Hamburg eine
internationale Tagung des ESTER-Netzwerkes statt. Dieses an der
französischen Universität von Bordeaux angesiedelte Forschungsnetz
von Hochschulen aus sieben EU-Ländern hat sich zum Ziel
gesetzt, die Sozialpolitik europäischer Unternehmen im Kontext
der Globalisierung und die Zusammenhänge zwischen sozialer
Unternehmensverantwortung, internationalem Handel und den
Rechten der Arbeitnehmer zu untersuchen. Insbesondere wird der
Frage nachgegangen, ob sich europäische Unternehmen dabei von
außereuropäischen unterscheiden.
Zwei Mitglieder
des Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
beteiligten sich an Aktivitäten des ESTER-Netzwerkes: die Juristin Reingard Zimmer an einer
empirischen Studie über soziale Verantwortung in der
Bekleidungsindustrie und die Politikwissenschaftlerin Kathleen
Kollewe an der Darstellung von Corporate Social Responsibility aus Sicht
der europäischen Gewerkschaften.
Hauptamtliche
der IG Metall: Fit für Europa
Vom 9. bis 11. Oktober 2006 fand in
der Bildungsstätte Bad Orb erneut ein Seminar für hauptamtlich
Beschäftigte der IG Metall zu EU- und EBR-Themen statt. Auf dem
Foto rechts präsentieren Nachwuchssekretäre die praktische Arbeit
eines französischen Betriebsausschusses.
Die Veranstaltung wird halbjährlich
von Dr. Joachim Beerhorst aus der Vorstandsverwaltung der IG
Metall im Rahmen der Trainee-Ausbildung organisiert, sie steht
auch Gewerkschaftssekretären (z. B. aus den Verwaltungsstellen)
offen. Neben dem Workshop in Bad Orb gehört ein mehrtägiger
Besuch in Brüssel jeweils zum Programm dazu. Seit 2004 ist Dr.
Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" an der Konzeption und Durchführung
der Workshops beteiligt (siehe auch Bericht
in den EBR-News 2/2004). Die nächste Veranstaltung findet
im März 2007 statt.
 Studie zu
Arbeitsrechtsverletzungen in der Weltmarktproduktion
Im Zuge der Globalisierung werden
viele Produktionsstätten ins Ausland verlagert, überwiegend nach
Osteuropa und Asien, teilweise auch nach Lateinamerika. Die
Arbeitsbedingungen in Ländern "des Südens" sind
gekennzeichnet durch exzessive Arbeitszeiten, Löhne die nicht
zum Leben reichen und "gewerkschaftsfreie" Betriebe.
Wie es bei Zulieferern des bayerischen Sportartikelkonzerns
adidas in El Salvador aussieht, recherchierte Reingard Zimmer
Anfang 2006 vor Ort. Teilergebnisse ihrer Studie wurden jetzt
veröffentlicht:
Weitere Publikationen
In der Oktober-Ausgabe der
Zeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb ist ein Artikel von
Werner Altmeyer über die Situation der betrieblichen
Interessenvertretung in Italien nach dem Regierungswechsel
erschienen. Dieses Thema hatten wir bereits in den EBR-News
2/2006 aufgegriffen.
Die in Paris herausgegebene Fachzeitschrift Liaisons Sociales Europe
hat am 21.
September 2006 einen Beitrag von Werner Altmeyer veröffentlicht,
der darin einige jüngere EBR-Vereinbarungen einer kritischen
Bewertung unterzieht.
Weitere
Veröffentlichungen finden Sie auf unserer Publikationsseite.
Leserbriefe
Nach
den Betriebsratswahlen in Deutschland haben uns im Sommer 2006
zahlreiche Leser der EBR-News über personelle Veränderungen in den
Euro-Betriebsräten unterrichtet. Wir haben alle uns gemeldeten
neuen EBR-Mitglieder in den Verteiler aufgenommen. Darüber
hinaus haben uns auch wieder eine Reihe von Kommentaren erreicht,
hier eine kleine Auswahl:
Die
EBR-News finde ich super informativ.
Prof.
Bernhard Nagel, Direktor des Instituts für
Wirtschaftsrecht, Universität Kassel
Danke
für die EBR-Infomail. Sie ist sehr informativ und nützlich.
Peter
Völk, Geschäftsführer Veb Consult, Florenz (Italien)
Ich
finde die EBR-News sehr interessant und auch sehr nützlich für
meine Arbeit.
Raili
Salmela, DGB-Bildungswerk Baden-Württemberg, Stuttgart
Hallo
Kolleginnen und Kollegen,ein dickes Lob für die gelungenen
Ausgaben der EBR-News. Eine sehr gute Informationsquelle. Macht
weiter so.
Adam
Grabenau, EBR-Mitglied und deutscher GBR-Vorsitzender Sara Lee,
Mainz
Ich
finde die in den EBR-News gebotenen Infos ausgezeichnet.
Rüdiger Lötzer, Koordinator BR-Netzwerke, IG Metall
Verwaltungsstelle Berlin
Freue
mich, daß Sie für Euro-Betriebsräte eine Info-Schrift
eingerichtet haben. Danke.
Karl-Heinz
Steckling, Betriebsratsvorsitzender Hilton, München
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13.
Aktuelle Konferenz- und Seminartermine
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Für
die folgenden von uns mitgestalteten Konferenzen und Seminare
sind Anmeldungen möglich:
Der
Europäische Betriebsrat in der Praxis
Erfahrungen
- Best practice - Herausforderungen
27.11.2006
in Linz (Österreich)
Betriebsratstätigkeit
in Europa - Der Euro-Betriebsrat (EBR)
Rechtliche
Grundlagen - Errichtung - Interkulturelle Kommunikation
04.
- 09.03.2007 in Timmendorfer Strand
04.
- 09.11.2007 in Hamburg
→ weitere
Infos zu diesen Seminaren
Inhouse-Veranstaltungen
Eine
Übersicht über die Themen für Inhouse-Veranstaltungen
finden Sie hier:
→ Themen
für Inhouse-Seminare
→ Themen
für Fachvorträge
Alle
Seminare finden auf der Grundlage von §
37,6 BetrVG statt.
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Die EBR-News werden herausgegeben
von:
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
GbR
Mitarbeiter/innen dieser Ausgabe:
Werner
Altmeyer, Kathleen Kollewe, Reingard Zimmer
Gastautorin:
Sonia Mesters (Groupe ALPHA, Paris)
Verteiler
der deutschsprachigen Ausgabe: 6.863 Empfänger
Newsletter-Archiv:
www.ebr-news.de
Wir freuen uns über Anregungen zu diesem
Newsletter und über Berichte aus Ihrem EBR.
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