20. März 2009  

Willkommen zur Ausgabe Nr. 1 / 2009 der EBR-News.

 

Das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"

informiert Sie rund um den Europäischen Betriebsrat und angrenzende Themen.

 

Die EBR-News erscheinen viermal jährlich.

Weitere Ausgaben finden Sie im Newsletter-Archiv.

 

Zum Ausdrucken können Sie diese Ausgabe der EBR-News als pdf-Datei downloaden.

 

 

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  1. Betriebsräte beraten neue Rechtslage
 
 

Landwirtschaftsminister sollen EBR-Richtlinie in Kraft setzen

 

Am 17. Dezember 2008 einigte sich der EU-Ministerrat in Brüssel auf die neue Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat. Am Tag zuvor hatte auch das Europäische Parlament in einer Plenarsitzung mit großer Mehrheit zugestimmt (siehe Bericht in den EBR-News 4/2008). Da Probleme mit der Übersetzung nicht mehr rechtzeitig bearbeitet werden konnten, steht die formelle Beschlußfassung im Ministerrat immer noch aus.

 

Derzeit prüfen die Sprachjuristen alle 22 Sprachversionen der neuen Richtlinie, damit der Inhalt des Rechtstextes in allen Sprachen identisch ist. Dies wird voraussichtlich bis 16. April 2009 dauern. Die endgültige Verabschiedung ist für den 23. April 2009 durch die EU-Landwirtschaftsminister geplant, und zwar als sogenannter A-Punkt (d. h. das Gesetz wird ohne Diskussion verabschiedet). Nach der Unterzeichnung durch das Europäische Parlament (wahrscheinlich am 6. Mai 2009) wird die EBR-Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in Kraft treten.


 

Hamburger Fachtagung sprengte alle Erwartungen

 

Am 26. Januar 2009 führte das Trainings-  und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" erstmals eine Fachtagung für Europäische Betriebsräte durch. Insgesamt 64 Teilnehmer, darunter EBR-Mitglieder aus 33 Unternehmen, Wissenschaftler von vier Hochschulen, Vertreter von Beratungsinstituten und Stiftungen, Rechtsanwälte sowie Gewerkschaftssekretäre von DGB, ver.di, IG BCE und IG BAU waren der Einladung nach Hamburg gefolgt, um sich über die neue EBR-Richtlinie zu informieren.

 

 

Neben der Schilderung des Gesetzgebungsprozesses durch die Europa-Abgeordnete Karin Jöns und den stellvertretenden Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes Reiner Hoffmann fand der Erfahrungsbericht des EBR-Vorsitzenden von General Motors, Klaus Franz, besonders große Beachtung. Da wegen des großen Andrangs eine Reihe von Anmeldungen nicht mehr berücksichtigt werden konnten, bieten wir weitere Termine im Laufe des Jahres an (siehe unten).

Medienecho auf die Fachtagung

 

Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung nutzte die Gelegenheit, um einige Teilnehmer der Fachtagung für das Magazin "Mitbestimmung" zu interviewen und die Hintergründe des Gesetzgebungsverfahrens anhand von Redebeiträgen zu beleuchten.

  2. Euro-Betriebsräte organisieren Aktionstage
 
 

"Frozen day" bei EDS

Der von dem fusionierten IT-Dienstleister Electronic Data Systems (EDS) und Hewlett-Packard geplante Stellenabbau stößt in der Belegschaft auf wachsenden Protest. Der zweite europaweite Aktionstag fand am 29. und 30. Januar 2009 statt und war unter Hinweis auf das Einfrieren der Gehälter als "Frozen day" bezeichnet worden. Besonders betroffen vom Personalabbau sind zur Zeit die EDS-Aktivitäten in Ungarn, die nach Indien verlagert werden. Der ungarische Betriebsrat wurde darüber nur ungenügend, der Europäische Betriebsrat überhaupt nicht informiert. Über die Konsequenzen der im August 2008 vollzogenen Fusion werden die Arbeitnehmer weitgehend im Unklaren gelassen (siehe Bericht in den EBR-News 4/2008).

 


 

Stahlarbeiter fordern Zusagen ein

 

Am 10. Februar 2009 fand ein Aktionstag bei ArcelorMittal statt. Der Stahlkonzern will in Europa 6.000 Arbeitsplätze abbauen. Zwar hatte die zentrale Leitung dem engeren Ausschuß des EBR auf einer Sitzung in London am 15. Dezember 2008 zugesagt, auf Kündigungen zu verzichten. Die Konditionen des freiwilligen Ausscheidens sollten aber in jedem Land getrennt ausgehandelt werden. Während es in Frankreich, Belgien und Luxemburg inzwischen Kollektivverträge darüber gibt, haben die Verhandlungen in Ländern wie Polen, Tschechien und Rumänien noch nicht begonnen. Die EBR-Vereinbarung von ArcelorMittal war nach der Fusion im Juli 2007 unterzeichnet worden (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007).


 

Aktionstag gegen Umstrukturierungen bei Bosch

 

Der Automobilzulieferer Bosch erlebte am 16. Februar 2009 einen europaweiten Aktionstag in den Produktionsstätten für Bremsen in Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien und Portugal. In Brüssel hatten Arbeitnehmervertreter dieses Unternehmensbereichs am 27. Januar 2009 den Aufbau einer eigenen Kommunikationsstruktur beschlossen, um Informationen zwischen den Standorten schnell auszutauschen. Verabschiedet wurde auch ein Forderungskatalog, der auf ein europaweites Rahmenabkommen zielt.

 

Zwar gibt es bei Bosch seit 1998 einen Europäischen Betriebsrat, aber die verschiedenen Sparten sind darin nicht angemessen vertreten. Der Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB) versucht daher, im Unternehmensbereich Bremssysteme durch eine Koordinierungsgruppe eine eigenständige Vertretungsstruktur aufzubauen.

 

  3. EBR-Vereinbarungen werden aktualisiert
     

 

EADS greift neuer EBR-Richtlinie vor

 

Am 30. Oktober 2008 einigten sich Arbeitnehmervertreter und zentrale Leitung des Luft- und Raumfahrtkonzerns EADS auf eine neue EBR-Vereinbarung nach niederländischem Recht. Sie ersetzt die Regelung aus dem Jahr 2000. Dem EBR gehören 17 Mitglieder an, je sechs aus Deutschland und Frankreich, drei aus Großbritannien und zwei aus Spanien. Als ständiger Gast wird ein Beobachter des Europäischen Metallgewerkschaftsbundes (EMB) eingeladen. Anders als in Frankreich besteht der EBR nur aus Arbeitnehmervertretern.

 

Der EBR wählt ein Präsidium und einen Wirtschaftsausschuß, bestehend aus je sechs Mitgliedern. Plenarsitzungen finden viermal jährlich statt. Die Definition von Unterrichtung und Anhörung wurde bereits aus dem Text der neuen EBR-Richtlinie übernommen. Die Vereinbarung legt ein Prozedere für den Abschluß transnationaler Kollektivvereinbarungen fest. Unterhalb dieses Holding-EBR gibt es im EADS-Konzern seit Jahren vier eigenständige europäische Spartenbetriebsräte, darunter einen für Airbus (siehe Bericht in den EBR-News 1/2006).

 


 

EBR vor der Aufspaltung

 

Am 5. und 6. Februar 2009 konstituierte sich der Europäische Betriebsrat der Mecom-Gruppe in Berlin in erweiterter Zusammensetzung. Durch den Aufkauf von Aktivitäten in den Niederlanden war eine Neuverhandlung der EBR-Vereinbarung aus dem Jahr 2006 notwendig geworden. Sie baut auf dem 2001 gegründeten EBR der norwegischen Mediengruppe Orkla auf und ist skandinavisch geprägt (siehe Bericht in den EBR-News 4/2006). Die deutschen EBR-Mitglieder werden das Gremium jedoch bald wieder verlassen, weil Mecom seine deutsche Tochtergesellschaft, den Berliner Verlag, an DuMont Schauberg verkaufen will. Diese Kölner Mediengruppe verfügt bisher noch nicht über einen EBR.


 

Neue EBR-Vereinbarung nach umstrittener Fusion erneut vertagt

 

Der Zusammenschluß der beiden französischen Energiekonzerne Gaz de France und Suez im Juli 2008 war eine politisch umstrittene Maßnahme. Im Vorfeld kam es zu einem der wichtigsten Gerichtsentscheidungen in der 15jährigen Geschichte der EBR-Gesetzgebung. So konnte der Europäische Betriebsrat von Gaz de France die Fusion per einstweiliger Verfügung im November 2006 stoppen, weil seine Anhörungsrechte von der zentralen Leitung mißachtet wurden (siehe Bericht in den EBR-News 4/2006). Dieser spektakuläre gerichtliche Erfolg ermöglichte es den Arbeitnehmervertretern von Gaz de France, im März 2008 einen transnationalen Interessenausgleich durchzusetzen (siehe Bericht in den EBR-News 1/2008).

 

In der Sitzung des Besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) vom 3. bis 5. März 2009 in Paris sollte eine neue EBR-Vereinbarung unterzeichnet werden. Doch selbst mehrere getrennte Besprechungen, in denen Formulierungskompromisse mit der zentralen Leitung gesucht wurden, führten nicht zu einem endgültigen Ergebnis. Die Verhandlungen werden daher im April 2009 fortgesetzt.

  4. Gerichtsverfahren in EBR-Fragen
      

 

Schwedisches Gericht stärkt Europäische Betriebsräte

 

Am 8. Oktober 2008 urteilte ein Gericht in Stockholm zugunsten der Auskunftspflicht im Vorfeld der Gründung eines EBR. Es handelt sich um das erste Gerichtsurteil in einer EBR-Angelegenheit, das jemals in Schweden ergangen ist. Die Richter verpflichten die Niederlassung von Kühne + Nagel in Stockholm, alle Daten an die Landesgesellschaft in Hamburg weiterzuleiten, die im Zusammenhang mit der Bildung eines Europäischen Betriebsrates erforderlich sind.

 

Die Speditionsgruppe blockiert seit 1996 die EBR-Gründung durch juristische Obstruktion, was nach langen Auseinandersetzungen 2004 zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg führte. Da der Arbeitgeber auch danach beharrlich die Gründung des EBR hinauszögert, kam es zu weiteren Gerichtsverfahren. Im Januar 2007 urteilte der Oberste Gerichtshof von Österreich zugunsten der Auskunftspflicht (siehe Bericht in den EBR-News 3/2007). Jetzt steht noch ein ähnliches Urteil in der Slowakei aus. Sollte die Entscheidung auch dort eindeutig sein, wird der Arbeitgeber die EBR-Gründung einleiten, so der Vorsitzende des deutschen Konzernbetriebsrates, Michael Kalis (siehe Bericht in den EBR-News 1/2008).

 

Das Familienunternehmen wird inzwischen in Arbeitgeberkreisen heftig kritisiert, weil die zahlreichen Urteile letztlich die Arbeitnehmerseite - und zwar nicht nur in diesem Unternehmen - stärken. Der Fall hat die Europäische Kommission bewogen, in der neuen EBR-Richtlinie Vorkehrungen gegen ein solches Verhalten zu treffen ("Lex Kühne + Nagel").


 

US-Computerhersteller verliert Rechtsstreit in Frankreich

 

Am 21. Januar 2009 urteilte das höchste französische Berufungsgericht in Paris ("Cour de Cassation") zugunsten der Gewerkschaft CGT und gegen den US-Computerhersteller Dell. Der Direktversender verfügt über einen EBR kraft Gesetz nach französischem Recht, da die Verhandlungen mit der Arbeitnehmerseite zu keinem Ergebnis gekommen waren. Nach den Mindestvorschriften der EBR-Gesetzgebung entfällt auf Frankreich nur ein einziger Sitz im Dell-EBR, um den ein Streit entbrannte.

 

Das Dell-Management wollte den CGT-Vertreter aus dem Werk Montpellier nicht akzeptieren und ließ in der Fabrik Rueil-Malmaison bei Paris zunächst einen Betriebsrat und später einen anderen EBR-Delegierten wählen. Damit ist das Unternehmen nun in letzter Instanz gescheitert. Das Gericht geht von einer Wahlperiode von vier Jahren aus, unabhängig von zwischenzeitlichen Änderungen bei örtlichen Betriebsräten. Der CGT-Vertreter behält somit seinen Sitz im Europäischen Betriebsrat.

Über eine Delegiertenwahl zum Europäischen Betriebsrat hatte auch schon das Bundesarbeitsgericht in Deutschland im April 2007 zu entscheiden (siehe Bericht in den EBR-News 1/2008). Anders als bei Dell ging es aber nicht um einen Streit mit dem Arbeitgeber, sondern um eine Wahlanfechtung durch nichtgewählte Betriebsratsmitglieder.


 

Europäischer Gerichtshof entscheidet über Anhörungsrechte

 

Derzeit werden beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zwei Fälle verhandelt, die die Informations- und Konsultationspflichten des Arbeitgebers bei Massenentlassungen betreffen. Der erste Fall geht zurück auf ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht Lüttich und betrifft den in Liquidation befindlichen Automobilzulieferer Mono Car Styling. Der zweite Fall wurde vor dem höchsten Gerichtshof von Finnland verhandelt und betrifft Fujitsu Siemens Computers. In beiden Fällen müssen die Richter nun klären, wann eine Information des Arbeitgebers über Restrukturierungsmaßnahmen als "rechtzeitig" anzusehen ist.

 

Formal haben diese Gerichtsverfahren keinen Bezug zum EBR, dennoch können die Entscheidungen mit Spannung erwartet werden. Sie sind nämlich für eine genauere Definition der Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers zur Information der Belegschaft von präjudizierender Wirkung - und werden damit auch die Anhörungsrechte der Europäischen Betriebsräte indirekt beeinflussen.

  5. Gründung von Europäischen Betriebsräten
 
 

Medienunternehmen verweigert EBR-Verhandlungen

 

Die zentrale Leitung des finnischen Medienkonzerns Sanoma (auf dem Foto der Hauptsitz in Helsinki) möchte die Gründung eines Europäischen Betriebsrates vermeiden. Der Konzern hat 21.000 Beschäftigte, Niederlassungen in 20 Ländern und gehört zu den fünf größten Magazinverlagen in Europa. Die finnischen Gewerkschaften führen seit Herbst 2008 eine Kampagne, um die Aufnahme von EBR-Verhandlungen zu erzwingen.


 

Italienisch-rumänischer EBR gegründet

 

Am 18. Dezember 2008 wurde für den Röhrenhersteller Tenaris am Firmensitz in Dalmine (Lombardei) eine EBR-Vereinbarung nach italienischem Recht unterzeichnet. Dem neuen EBR gehören acht Vertreter aus Italien und drei aus Rumänien an. Er trifft sich einmal jährlich, wird von einem zweiköpfigen Präsidium geleitet und vom Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB) beraten.


 

US-Heizungsanlagenbauer gründet EBR

 

Am 20. Januar 2009 wurde für die rund 2.000 europäischen Beschäftigten von Lennox, einem Hersteller von Heiz- und Kühlsystemen, eine EBR-Vereinbarung nach französischem Recht geschlossen. Der EBR kommt einmal jährlich am Sitz des Unternehmens in Mions, einem Vorort von Lyon, unter dem Vorsitz des Arbeitgebers zusammen. Die 15 Arbeitnehmervertreter, darunter vier aus Frankreich, zwei aus Spanien und je einer aus neun weiteren EU-Ländern, wählen einen Sekretär, dessen Stellvertreter und zwei weitere Mitglieder ins Präsidium. Diese erhalten jährlich 120 Stunden Freistellung, zusätzlich zu den Sitzungen. Sondersitzungen des gesamten EBR finden auf Antrag von zwei Dritteln seiner Mitglieder statt. Die Unterrichtungs- und Anhörungsrechte sind in der EBR-Vereinbarung schon stark von der neuen EBR-Richtlinie inspiriert.

 

Die Texte von zahlreichen EBR-Vereinbarungen stehen auf einer Download-Seite zur Verfügung.

 

  6. Europaweite EBR-Vertragspolitik
 
 

Grundsätze zur Aus- und Weiterbildung vereinbart

 

Am 16. Dezember 2008 unterzeichnete der Europäische Betriebsrat von UniCredit mit der zentralen Leitung in Mailand eine gemeinsame Erklärung zur Aus- und Weiterbildung. Die Grundsätze sollen in allen europäischen Niederlassungen der italienischen Bank gelten und vom EBR überwacht werden. Dieser erhält die erforderlichen Arbeitsmittel. Im April 2008 waren zwei Arbeitsgruppen aus je zwölf Vertretern der Personalleitung und des EBR gebildet worden, um derartige Dokumente auszuarbeiten.

Auf der Internetseite der Bank finden sich weitere Informationen über die Arbeit des Europäischen Betriebsrates, darunter Dokumente über ein gerade abgeschlossenes EU-finanziertes Projekt zur Förderung der transnationalen Zusammenarbeit. Der EBR war 2007 nach dem Aufkauf der deutschen HypoVereinsbank gegründet worden und verfügt über eine der besten EBR-Vereinbarungen in Italien (siehe Bericht in den EBR-News 1/2007).


 

Evaluierung des Abkommens zur Antidiskriminierung

 

Am 15. Januar 2009 legte der französische Nuklearkonzern Areva den Abschlußbericht des von der EU finanziell geförderten Projektes ODEO ("Open Dialogue through Equal Opportunities") vor. In den Monaten zuvor war in allen 51 europäischen Standorten die Personalpolitik untersucht worden. Die zentrale Leitung von Areva hatte im November 2006 ein Abkommen mit dem Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB) und dem Europäischen Betriebsrat über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen und zur Integration von Behinderten geschlossen (siehe Bericht in den EBR-News 4/2006). Das Projekt ODEO wurde von Areva und dem EMB gemeinsam durchgeführt und beinhaltete zehn Workshops mit insgesamt 140 Teilnehmern, um die Durchsetzung des europäischen Rahmenabkommens vor Ort sicherzustellen.

 


 

Rahmenvertrag über Kapazitätsanpassungen brachte keine Lösung

 

Am 12. Januar 2009 einigte sich der EBR von General Motors mit der zentralen Leitung auf ein europaweites Rahmenabkommen. Wichtigster Bestandteil war die Zusage des Arbeitgebers, trotz der Absatzkrise auf Werksschließungen und betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten. In dem Rahmenabkommen wurden Mindestandards für Produktionskürzungen festgesetzt und flexible Anpassungen der Arbeitszeit ermöglicht. Damit stellte der Europäische Betriebsrat ein weiteres Mal unter Beweis, daß er wie ein "vollwertiger Konzernbetriebsrat" agiert, so sein Vorsitzender Klaus Franz (Foto) auf der EBR-Fachtagung des Trainings- und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de" am 26. Januar 2009 in Hamburg. Ein transnationales Abkommen dieser Art hatte es zuvor in keinem einzigen Unternehmen gegeben.

 

Angesichts der Ereignisse in den Tagen danach ist die Zusage des Arbeitgebers jedoch nicht mehr aktuell. Am 20. Februar 2009 meldete die schwedische Tochter Saab Insolvenz an. Derzeit wird die Loslösung von Opel und Vauxhall aus dem US-Mutterkonzern in der Rechtsform einer Europäischen Gesellschaft (SE) diskutiert. Am 12. März 2009 einigten sich die Europazentrale von General Motors und der Europäische Betriebsrat bei einer Sitzung in Rüsselsheim darauf, Verhandlungen über die zukünftige Unternehmensstruktur und die Konsequenzen für die Arbeitnehmer aufzunehmen.

  7. Weltweite Rahmenabkommen
      
 

Überarbeitetes Abkommen für Faber-Castell

 

Seit dem 16. Januar 2009 gilt für den bayerischen Schreibwarenhersteller Faber-Castell eine aktualisierte Fassung seiner weltweiten Sozialstandards. Das internationale Rahmenabkommen aus dem Jahr 2000 hatte sich bewährt und wurde nun in einigen Punkten ergänzt. Es gilt in Gewerkschaftskreisen als vorbildlich. Folgende Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:


 

Schwedischer Druckkonzern setzt Zeichen

 

Am 27. Januar 2009 unterzeichnete UNI, der internationale Dachverband der Dienstleistungsgewerkschaften, mit der zentralen Leitung der schwedischen Druck- und Verlagsgruppe Elanders in Göteborg ein Rahmenabkommen zur Sicherung internationaler Arbeitsstandards. Es handelt sich um das erste Abkommen dieser Art für ein schwedisches Unternehmen der Druckindustrie. Das Abkommen gilt für Niederlassungen in elf Ländern auf vier Kontinenten, es fördert auch die Anerkennung von Arbeitnehmervertretungen in den USA. In der gleichen Sitzung wurde eine Vereinbarung zur Gründung eines Europäischen Betriebsrates für Elanders unterzeichnet.


 

Büromöbelhersteller bekennt sich zu Sozialstandards

 

In Frankfurt am Main unterzeichneten am 13. Februar 2009 die Bau- und Holzarbeiter-Internationale und der Büromöbelhersteller Wilkhahn ein internationales Rahmenabkommen, das neben Deutschland auch die Produktionsstätten in Spanien und Australien umfaßt. Vereinbart wurde ein vorbildliches Monitoringverfahren. Das Unternehmen aus Bad Münder beschäftigt insgesamt 600 Arbeitnehmer und fällt bisher noch nicht unter die EBR-Richtlinie.

  8. Deutsche Unternehmen prägen die SE-Landschaft
 
 

Erstmals firmiert eine deutsche Bank als SE

 

Am 1. Oktober 2008 wurde die DVB Bank in eine Europäische Gesellschaft (SE) umgewandelt. Der Aufsichtsrat besteht weiterhin aus neun Mitgliedern, davon drei Vertreter der Arbeitnehmer. Die 13 Mitglieder des SE-Betriebsrates kommen aus Deutschland, Großbritannien, den Niederlanden, Norwegen und Griechenland. Die DVB Bank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist auf Transportfinanzierung spezialisiert.


 

SE mit paritätischem Aufsichtsrat

 

SGL Carbon aus Wiesbaden firmiert seit dem 23. Januar 2009 als SE. Ende November 2008 war eine Vereinbarung mit den Arbeitnehmervertretern abgeschlossen worden. Der Hersteller von Kohlenstoffprodukten hat auch in Zukunft einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat aus zwölf Mitgliedern. Von den sechs Arbeitnehmervertretern kommen vier aus Deutschland und je einer aus Polen und Großbritannien. Ein SE-Betriebsrat mit 13 Mitgliedern aus sieben Ländern wird den 1996 gegründeten Europäischen Betriebsrat ersetzen.


 

Herausragende SE-Vereinbarung für GfK

 

Seit dem 3. Februar 2009 ist die Gesellschaft für Marktforschung (GfK-Gruppe) in Nürnberg eine SE. Dem neunköpfigen Aufsichtsrat des viertgrößten Marktforschungsunternehmens der Welt gehören drei Arbeitnehmervertreter an: aus Deutschland, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich. Im SE-Betriebsrat, der einmal pro Jahr tagt, hat jedes Land mindestens einen Sitz. Die laufenden Geschäfte führt ein "Steering Committee", dessen sieben Mitglieder aus verschiedenen Ländern kommen und das sich zu drei ordentlichen Sitzungen pro Jahr trifft.

 

Die GfK-Vereinbarung ist ähnlich richtungsweisend wie die im Dezember 2008 abgeschlossene SE-Vereinbarung beim Klebstoffhersteller tesa (siehe Bericht in den EBR-News 4/2008): zentrale Leitung und SE-Betriebsrat können gemeinsame Initiativen zu länderübergreifenden Themen ergreifen, der SE-Betriebsrat kann temporäre Ausschüsse zu bestimmten Themen oder Projekten einrichten, in Ländern ohne Betriebsrat kann der SE-Betriebsrat auf Wunsch tätig werden und bei Streitigkeiten aus der SE-Vereinbarung ist eine dreiköpfige Schlichtungsstelle vorgesehen.


 

Baumaschinenhersteller vermeidet paritätischen Aufsichtsrat

 

Seit dem 18. Februar 2009 firmiert der Baumaschinenhersteller Wacker Neuson aus München als Europäische Gesellschaft (SE). Zuvor war am 14. Januar 2009 eine SE-Vereinbarung unterzeichnet worden, die 17 EU-Länder abdeckt. Die 14 Mitglieder des SE-Betriebsrates, daunter sieben aus Deutschland, kommen zweimal jährlich zusammen und wählen einen geschäftsführenden Ausschuß aus sieben Mitgliedern. Dieser kann mindestens eine weitere jährliche Sitzung durchführen. Länder mit kleiner Belegschaft werden zu Regionen zusammengefaßt und entsenden Regionalvertreter. Wacker Neuson war 2007 durch Fusion zweier Baumaschinenhersteller entstanden. Die Anteilseigner wollten einen paritätischen Aufsichtsrat vermeiden, was nur durch SE-Umwandlung möglich ist. Auch bei wachsender Belegschaft bleibt es daher für die Arbeitnehmerseite bei zwei von sechs Sitzen.


 

Größter paritätischer SE-Aufsichtsrat in Europa

 

Am 18. Februar 2009 wurde für die Fahrzeug- und Maschinenbaugruppe MAN am Sitz in München eine SE-Vereinbarung unterzeichnet, die einen 16köpfigen paritätischen Aufsichtsrat vorsieht. Niemals zuvor war durch SE-Vereinbarung ein Aufsichtsrat dieser Größe gebildet worden. Selbst Konzerne wie BASF, Allianz oder Fresenius wollten nicht mehr als zwölf Mandate (davon sechs Arbeitnehmervertreter) akzeptieren. Bei MAN finden sich unter den acht Arbeitnehmervertretern zwei Gewerkschaftssekretäre der IG Metall, vier Betriebsratsmitglieder aus Deutschland und je ein betrieblicher Vertreter aus Polen und Österreich. 

 

Der 1996 gegründete Europäische Betriebsrat wird in Kürze durch einen SE-Betriebsrat ersetzt, dem 26 Mitglieder angehören. Der geschäftsführende Ausschuß aus neun Mitgliedern kommt regelmäßig mit der zentralen Leitung zusammen. Die SE-Vereinbarung von MAN geht in vielen Punkten über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus und kann als Meilenstein für die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE angesehen werden. Im April 2006 war bereits für die Tochtergesellschaft MAN Diesel eine SE-Vereinbarung unterzeichnet worden (siehe Bericht in den EBR-News 3/2006), die erste, die es in Deutschland je gab. Die Umwandlung der MAN AG in die MAN SE soll im Mai 2009 stattfinden.

Weitere Informationen über die Mitbestimmung in der SE gibt es auf einer Sonderseite.

 

  9. Videokonferenzen kein Ersatz für Sitzungen
 
 

Studie warnt Manager vor virtueller Kommunikation

 

Die Arbeit eines Europäischen Betriebsrates kostet Zeit und Geld. Eine Studie der britischen Beratungsgesellschaft GHK Consulting bezifferte die Kosten einer EBR-Sitzung auf 101.000 €, im Einzelfall können es auch bis zu 370.000 € sein. Der Lenkungsausschuß schlägt - bei drei jährlichen Sitzungen - mit durchschnittlich 25.700 € zu Buche (siehe Bericht in den EBR-News 3/2008). Warum also sollten nicht durch den verstärkten Einsatz von Video- und Telefonkonferenzen die Reise- und Sitzungskosten gesenkt werden?

 

Wissenschaftler in den USA sind kürzlich zu dem Ergebnis gekommen, daß bei Videokonferenzen Vorsicht geboten ist. In der Studie "Videoconferencing in the Field: A Heuristic Processing Mode" des Institute for Operations Research and the Management Sciences zeigt, daß es für Teilnehmer von Videokonferenzen anstrengender ist, Informationen zu verarbeiten und einzuordnen als bei einem persönlichen Gespräch. Besonders problematisch ist es, wenn in Videokonferenzen Entscheidungen getroffen werden. Bei den Tests wurde festgestellt, daß sich Videokonferenz-Teilnehmer stärker vom Auftreten eines Sprechers beeinflussen lassen, während Probanden vor Ort stärker auf Argumente achteten. Folgende Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:

Für Mitglieder Europäischer Betriebsräte kann besonders problematisch sein, wenn sie im Rahmen eines transnationalen Restrukturierungsvorhabens nur per Videokonferenz von der zentralen Leitung informiert werden. Die fehlende Möglichkeit zur persönlichen Interaktion hemmt die Diskussion und die Nutzung aller Handlungsmöglichkeiten, die das Konsultationsverfahren bietet. Möglicherweise gelangen Vorschläge gar nicht zur Entscheidungsreife, am Ende wird das Alleinentscheidungsrecht des Arbeitgebers dadurch leichter zementiert.

 

Solche technischen Möglichkeiten sollten nur als Unterstützung direkter Kontakte und nicht als Ersatz für EBR-Sitzungen dienen. Ein Negativbeispiel ist die EBR-Vereinbarung des Call-Center-Betreibers Transcom WorldWide aus Luxemburg, die dem Lenkungsausschuß keine andere Form der Kommunikation zugesteht (siehe Bericht in den EBR-News 2/2008).

 

  10. Interessante Webseiten
 
 

Tiefdruckinfos in sechs Sprachen

Auf der Internetseite der Gewerkschaft ver.di gibt es seit Februar 2009 eine mehrsprachige Informationsplattform für die Tiefdruck-Branche. Dort sind neben EBR-Themen auch viele betriebliche und gewerkschaftliche Informationen in sechs Sprachen verfügbar.


Gewerkschaftliche Forschungsinstitute präsentieren sich gemeinsam

Das im Februar 2008 gegründete TURI-Netzwerk hat eine eigene Internetplattform erstellt. Dort präsentieren sich gewerkschaftsnahe Forschungsinstitute aus 17 Ländern mit ihren Projekten, liefern aktuelle Meldungen und stellen Dokumente zum Download zur Verfügung.


Petition gegen Sozialdumping

Die britische Gewerkschaft Unite beschreibt auf einer Internetseite die Konsequenzen mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs für die Arbeitnehmerrechte im Europäischen Binnenmarkt. Vier Fälle, u. a. Viking Line und Vaxholm (siehe Bericht in den EBR-News 4/2007), werten Streikrecht und soziale Errungenschaften niedriger als Niederlassungs- und Gewerbefreiheit. Mit einer Petition will Unite die Forderungen nach einem Sozialen Europa untermauern.


          Kommunikation in der Automobilherstellung

 

Sprachliche Verständigung im Europäischen Binnenmarkt stößt schnell an Grenzen, vor allem bei Spezialvokabular und bei technischen Begriffen. Mit finanzieller Beteiligung der EU wurde das Projekt EUCAM (Multilinguale Kommunikation in der europäischen Automobilherstellung) durchgeführt, das seine Arbeit auf einer eigenen Internetseite präsentiert. Projektpartner sind neben der IG Metall und dem Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB) auch der Automobilkonzern Daimler und Partner in Großbritannien, Ungarn und Litauen.

Zahlreiche weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung zusammengestellt.

 

  11. Neue Publikationen
 
 

Gewerkschaften und multinationale Unternehmen

 

Dieses im Januar 2009 erschienene, englischsprachige Buch analysiert die Rolle der globalen Gewerkschaftsföderationen in den internationalen Arbeitsbeziehungen und stellt ihre Zusammenarbeit mit multinationalen Unternehmen dar. Eine Fallstudie beleuchtet z. B. das Verhältnis der Internationalen Föderation der Chemie- und Bergbaugewerkschaften (ICEM) zum britisch-südafrikanischen Rohstoffkonzern Anglo American und wie nationale Gewerkschaften in Südafrika, Ghana und Kolumbien mit dem Unternehmen zusammenarbeiten - mit positiven Ergebnissen für die Beschäftigten. Ein interessantes Buch für alle, die mit weltweiten Fragen zu tun haben, sei es als gewählte Arbeitnehmervertreter im EBR, in nationalen Gewerkschaften oder als Wissenschaftler.


 

Aktuelle Bestandsaufnahme der Arbeitsbeziehungen in Europa

 

Im Januar 2009 legte die Europäische Kommission den neuen Bericht zur Entwicklung der Arbeitsbeziehungen in den Jahren 2006 bis 2008 vor. Er enthält eine Auflistung von Rechtsakten und Dokumenten des Sozialen Dialogs, von Gerichtsentscheidungen zum Arbeitsrecht, eine Rückschau auf Trends der Tarifpolitik und auf die Mitgliederzahlen der Gewerkschaften. Der Bericht erscheint alle zwei Jahre in englischer Sprache, eine Kurzfassung ist in deutscher und französischer Sprache verfügbar.


 

Betriebsratsarbeit in Deutschland und den Niederlanden

 

Ein Schwerpunktheft der WSI-Mitteilungen widmete sich im Februar 2009 dem Vergleich zwischen dem deutschen und niederländischen Modell betrieblicher Interessenvertretung. Ein besonderer Aspekt ist dabei die Internationalisierung, verbunden mit Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten in multinationalen Unternehmen. Einer der Beiträge untersucht die Zukunft der Mitbestimmung in den Niederlanden. 


 

Handbuch zur neuen EBR-Richtlinie

 

Erst vor wenigen Wochen wurde die Endfassung der überarbeiteten Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat publiziert, und schon liegt das erste Handbuch vor, das die neue Rechtslage umfassend berücksichtigt. Wolfgang Greif, Leiter der Europa-Abteilung bei der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) in Wien, erläutert darin nicht nur die politischen und rechtlichen Grundlagen des EBR, sondern liefert auch Checklisten für EBR-Vereinbarungen und nützliche Tipps zur Gründung und zum Ausbau einer europaweiten Arbeitnehmervertretung. Derzeit gibt es noch keine andere deutschsprachige Publikation, die die neue Rechtslage in ausführlicher Weise darstellt. Dieses im März 2009 erschienene Buch sollte daher in keinem EBR-Büro fehlen.

Weitere Fachliteratur haben wir auf einer Sonderseite zusammengestellt.

   

  12. Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
         Beispiele aus unserer Arbeit

 

EBR-Verhandlungen in japanischem Pharmakonzern

 

Am 19. und 20. Januar 2009 konstituierte sich in London das Besondere Verhandlungsgremium (BVG) von Takeda. Das japanische Unternehmen verfügt bisher noch nicht über einen Europäischen Betriebsrat. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" wurde zum Sachverständigen bestellt (siehe Bericht in den EBR-News 3/2008).

 


 

Europapolitische Tagung der IG BCE

 

Am 28. und 29. Januar 2009 führte die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie im Bildungszentrum Bad Münder eine europapolitische Tagung durch. Prof. Dr. Ulrich Zachert vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" referierte über jüngste Urteile des Europäischen Gerichtshofes, darunter die Fälle Viking Line aus Finnland und Vaxholm aus Schweden (siehe Bericht in den EBR-News 4/2007). Im Interview mit der IG BCE-Mitgliederzeitschrift "kompakt" erläutert er die Hintergründe.


 

Mitbestimmung bei Ethik-Richtlinie in US-Konzern

 

Die Betriebsräte von Parker-Hannifin wollen ihr Mitbestimmungsrecht bei der Ethikrichtlinie des US-Maschinenbauunternehmens ausüben und zu diesem Zweck auf nationaler Ebene eine Betriebsvereinbarung abschließen. Die Beratung hat Dr. Reingard Zimmer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" übernommen, die am 29. Januar 2009 erstmals den deutschen Gesamtbetriebsrat auf einer Sitzung in Würzburg zu dieser Thematik beriet. Der Europäische Betriebsrat, der 2003 nach britischem Recht gebildet wurde, will sich ebenfalls mit dem Thema beschäftigen.

 


 

SE-Schulungen in zwei Unternehmen

 

Nachdem Prof. Dr. Ulrich Zachert und Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" 2008 die SE-Umwandlung beim Hamburger Klebstoffhersteller tesa als Sachverständige begleitet hatten (siehe Bericht in den EBR-News 4/2008), stehen zwei weitere Fälle an. Das bayerische Metallunternehmen Warema Renkhoff und der Hamburger Technologiedienstleister Germanischer Lloyd prüfen die Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE). Beide Unternehmen beschäftigen in Deutschland knapp unter 2.000 Menschen und wollen die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat vermutlich "einfrieren" (siehe Bericht in den EBR-News 2/2008).

 

Am 12. Februar 2009 fand am Sitz von Warema in Marktheidenfeld eine Auftaktveranstaltung für die deutschen Betriebsräte statt, der Konzernbetriebsrat des Germanischen Lloyd wurde am 16. März 2009 in Hamburg vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" geschult. In Kürze sollen die Besonderen Verhandlungsgremien zur konstituierenden Sitzung einberufen werden.


 

Schweizer Pharmakonzern will EBR-Vereinbarung anpassen

 

Vom 16. bis 19. März 2009 kamen die Mitglieder des Europäischen Betriebsrates von Hoffmann-La Roche zu ihrer jährlichen Sitzung in Brüssel zusammen. Sie wollen ihre EBR-Vereinbarung, die zuletzt im Jahr 2000 aktualisiert wurde, umgehend an die Standards der neuen Richtlinie anpassen und benannten Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" als Sachverständigen für die bevorstehenden Verhandlungen. Die neue Richtlinie war bereits in der EBR-Sitzung 2008 Thema (siehe Bericht in den EBR-News 1/2008).

  13. Aktuelle Seminartermine
 

 

Für die folgenden von uns mitgestalteten Seminare und Workshops sind Anmeldungen möglich:

 

Die neue EBR-Richtlinie – Was kommt da auf uns zu?

Fachtagungen für Europäische Betriebsräte

07. – 08.05.2009 in Rom

22. – 23.06.2009 in Lüttich

 

Anpassung alter EBR-Vereinbarungen

Workshop für Europäische Betriebsräte

12. – 14.10.2009 in Montabaur

 


 

Europa für Gewerkschaftssekretäre der IG Metall

Institutionen – Politikfelder – Europäische Betriebsräte

14. – 16.10.2009 in Lohr

 

 


 

Seminare des Instituts zur Fortbildung von Betriebsräten (ifb)

 

Seit 1998 bietet das ifb Seminare für Europäische Betriebsräte an, deren Inhalte vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" mit erarbeitet wurden.

 

Grundseminar: Der Weg zum Europäischen Betriebsrat

19.10 – 23.10.2009 in Würzburg

 

Aufbauseminar: Praxiswissen – EBR Spezial

16. – 20.11.2009 in Nürnberg

 


 

Workshops der ver.di-Bundesverwaltung

 

Im Jahr 2004 fand erstmals ein fachbereichsübergreifender Workshop der ver.di-Bundesverwaltung für Europäische Betriebsräte statt. Angesichts der neuen EBR-Richtlinie gibt es 2009 zwei Termine:

 

Die Revision der EBR-Richtlinie

17. – 19.06.2009 in Berlin

 

Grundlagenwissen und Praxis der EBR-Arbeit

02. – 04.09.2009 in Berlin


 

Weiterbildung an der Ruhr-Universität

 

Als Teil einer Weiterbildungsreihe für Gewerkschaftssekretäre und Betriebsräte bietet die Akademie der Ruhr-Universität-Bochum folgenden Baustein an:

 

Qualifizierung für Europa – Der Europäische Betriebsrat

Konzepte, Verbreitung, Praxiserfahrungen, Entwicklungsperspektiven

30. – 31.10.2009 in Bochum

 


 

Inhouse-Veranstaltungen

 

Eine Übersicht über mögliche Themen für Inhouse-Veranstaltungen finden Sie hier:

  14. Impressum
 

Die EBR-News werden herausgegeben von:

 

Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" GbR

Von-der-Tann-Straße 4, D-20259 Hamburg
www.euro-betriebsrat.de (Deutsch)

www.euro-workscouncil.net (Englisch)

www.euro-ce.org (Französisch)

 

Mitarbeiter/innen dieser Ausgabe:

Werner Altmeyer, Carmen Bauer, Ulrich Zachert, Reingard Zimmer

 

Verteiler der deutschsprachigen Ausgabe: 11.911 Empfänger

Verteiler der englischsprachigen Ausgabe: 1.498 Empfänger

Verteiler der französischsprachigen Ausgabe: 1.179 Empfänger

 

Newsletter-Archiv: www.ebr-news.de

 

Hier können Sie die EBR-News beziehen oder abmelden.

 

Wir freuen uns über Anregungen zu diesem Newsletter und über Berichte aus Ihrem EBR.

Bitte schreiben Sie uns: info@euro-betriebsrat.de