 |
20. März 2009
|
|
1. Betriebsräte
beraten neue Rechtslage
|
Landwirtschaftsminister
sollen EBR-Richtlinie in Kraft setzen
 Am
17. Dezember 2008 einigte sich der EU-Ministerrat in Brüssel auf
die neue Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat. Am Tag zuvor
hatte auch das Europäische Parlament in einer Plenarsitzung mit
großer Mehrheit zugestimmt (siehe Bericht in
den EBR-News 4/2008). Da Probleme mit der Übersetzung nicht
mehr rechtzeitig bearbeitet werden konnten, steht die formelle
Beschlußfassung im Ministerrat immer noch aus.
Derzeit
prüfen die Sprachjuristen alle 22 Sprachversionen der neuen
Richtlinie, damit der Inhalt des Rechtstextes in allen Sprachen
identisch ist. Dies wird voraussichtlich bis 16. April 2009 dauern. Die
endgültige Verabschiedung ist für den 23. April 2009 durch
die EU-Landwirtschaftsminister geplant, und zwar als sogenannter
A-Punkt (d. h. das Gesetz wird ohne Diskussion verabschiedet). Nach der
Unterzeichnung durch das Europäische Parlament (wahrscheinlich am
6. Mai 2009) wird die EBR-Richtlinie im Amtsblatt der EU
veröffentlicht und in Kraft treten.
Hamburger
Fachtagung sprengte alle Erwartungen
Am
26. Januar 2009 führte das Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" erstmals eine Fachtagung für
Europäische Betriebsräte durch. Insgesamt 64 Teilnehmer,
darunter EBR-Mitglieder aus 33 Unternehmen, Wissenschaftler von vier
Hochschulen, Vertreter von Beratungsinstituten und Stiftungen,
Rechtsanwälte sowie Gewerkschaftssekretäre von DGB, ver.di,
IG BCE und IG BAU waren der Einladung nach Hamburg gefolgt, um sich
über die neue EBR-Richtlinie zu informieren.

Neben
der Schilderung des Gesetzgebungsprozesses durch die
Europa-Abgeordnete Karin Jöns und den stellvertretenden
Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes Reiner
Hoffmann fand der Erfahrungsbericht des EBR-Vorsitzenden von
General Motors, Klaus Franz, besonders große Beachtung. Da wegen
des großen Andrangs eine Reihe von Anmeldungen nicht mehr
berücksichtigt werden konnten, bieten wir weitere Termine im
Laufe des Jahres an (siehe unten).
Medienecho
auf die Fachtagung
 Die
gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung nutzte die Gelegenheit,
um einige Teilnehmer der Fachtagung für das Magazin
"Mitbestimmung" zu interviewen und die Hintergründe
des Gesetzgebungsverfahrens anhand von Redebeiträgen zu
beleuchten.
|
|
2.
Euro-Betriebsräte organisieren Aktionstage
|
 "Frozen
day" bei EDS
Der von dem fusionierten IT-Dienstleister
Electronic Data Systems (EDS) und Hewlett-Packard geplante Stellenabbau
stößt in der Belegschaft auf wachsenden Protest. Der zweite europaweite Aktionstag
fand am 29. und 30. Januar 2009 statt und war unter Hinweis auf
das Einfrieren der Gehälter als "Frozen day"
bezeichnet worden. Besonders betroffen vom Personalabbau sind
zur Zeit die EDS-Aktivitäten in Ungarn, die nach Indien
verlagert werden. Der ungarische Betriebsrat wurde darüber nur
ungenügend, der Europäische Betriebsrat überhaupt nicht
informiert. Über die Konsequenzen der im August 2008
vollzogenen Fusion werden die Arbeitnehmer weitgehend im Unklaren
gelassen (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2008).
 Stahlarbeiter
fordern Zusagen ein
Am
10. Februar 2009 fand ein Aktionstag bei ArcelorMittal statt.
Der Stahlkonzern
will in Europa 6.000
Arbeitsplätze abbauen. Zwar hatte die zentrale
Leitung dem engeren Ausschuß des
EBR auf einer Sitzung
in London am 15. Dezember 2008 zugesagt, auf Kündigungen zu
verzichten. Die
Konditionen des freiwilligen Ausscheidens sollten aber in jedem
Land getrennt ausgehandelt werden. Während es in Frankreich,
Belgien und Luxemburg inzwischen Kollektivverträge darüber gibt, haben die
Verhandlungen in Ländern wie Polen, Tschechien und
Rumänien noch nicht begonnen. Die EBR-Vereinbarung von
ArcelorMittal war nach der Fusion im Juli 2007 unterzeichnet
worden (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2007). Folgende Texte sind nur in
englischer Sprache verfügbar:
 Aktionstag
gegen Umstrukturierungen bei Bosch
Der
Automobilzulieferer Bosch erlebte am 16. Februar 2009 einen
europaweiten Aktionstag in den Produktionsstätten für Bremsen
in Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien und Portugal. In
Brüssel hatten Arbeitnehmervertreter dieses
Unternehmensbereichs am 27. Januar 2009 den Aufbau einer eigenen
Kommunikationsstruktur beschlossen, um Informationen zwischen
den Standorten schnell auszutauschen. Verabschiedet wurde auch
ein Forderungskatalog, der auf ein europaweites Rahmenabkommen
zielt.
Zwar
gibt es bei Bosch seit 1998 einen Europäischen Betriebsrat,
aber die verschiedenen Sparten sind darin nicht angemessen
vertreten. Der Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB)
versucht daher, im
Unternehmensbereich Bremssysteme durch eine Koordinierungsgruppe eine eigenständige
Vertretungsstruktur aufzubauen.
|
|
3.
EBR-Vereinbarungen werden
aktualisiert
|
|
EADS
greift neuer EBR-Richtlinie vor
 Am
30. Oktober 2008 einigten sich Arbeitnehmervertreter und
zentrale Leitung des Luft- und Raumfahrtkonzerns EADS auf eine
neue EBR-Vereinbarung nach niederländischem Recht. Sie ersetzt
die Regelung aus dem Jahr 2000. Dem
EBR gehören 17 Mitglieder an, je sechs aus Deutschland und
Frankreich, drei aus Großbritannien und zwei aus Spanien. Als
ständiger Gast wird ein Beobachter des Europäischen
Metallgewerkschaftsbundes (EMB) eingeladen. Anders als in
Frankreich besteht der EBR nur aus Arbeitnehmervertretern.
Der
EBR wählt ein Präsidium und einen Wirtschaftsausschuß,
bestehend aus je sechs Mitgliedern. Plenarsitzungen finden
viermal jährlich statt. Die Definition von Unterrichtung und
Anhörung wurde bereits aus dem Text der neuen EBR-Richtlinie
übernommen. Die Vereinbarung legt ein Prozedere für den
Abschluß transnationaler Kollektivvereinbarungen fest.
Unterhalb dieses Holding-EBR gibt es im EADS-Konzern seit Jahren
vier eigenständige europäische Spartenbetriebsräte, darunter
einen für Airbus (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006).

EBR vor der Aufspaltung
Am
5. und 6. Februar 2009 konstituierte sich der Europäische
Betriebsrat der Mecom-Gruppe in Berlin in erweiterter
Zusammensetzung. Durch den Aufkauf von Aktivitäten in den
Niederlanden war eine Neuverhandlung der EBR-Vereinbarung aus
dem Jahr 2006 notwendig geworden. Sie baut auf dem 2001
gegründeten EBR der norwegischen Mediengruppe Orkla auf und ist
skandinavisch geprägt (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2006).
Die deutschen EBR-Mitglieder werden das Gremium jedoch bald wieder
verlassen, weil Mecom seine deutsche Tochtergesellschaft, den Berliner
Verlag, an DuMont Schauberg verkaufen will. Diese Kölner
Mediengruppe verfügt bisher noch nicht über einen EBR.
 Neue
EBR-Vereinbarung nach umstrittener Fusion erneut vertagt
Der
Zusammenschluß der beiden französischen Energiekonzerne Gaz de France
und Suez im Juli 2008 war eine politisch
umstrittene Maßnahme. Im Vorfeld kam es zu einem der
wichtigsten Gerichtsentscheidungen in der 15jährigen Geschichte
der EBR-Gesetzgebung. So konnte der Europäische Betriebsrat von Gaz de
France die Fusion per einstweiliger
Verfügung im November 2006 stoppen, weil seine
Anhörungsrechte von der zentralen Leitung mißachtet wurden
(siehe Bericht in
den EBR-News 4/2006).
Dieser spektakuläre gerichtliche Erfolg ermöglichte es den
Arbeitnehmervertretern von Gaz de France, im März 2008 einen
transnationalen
Interessenausgleich durchzusetzen (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2008).
In
der Sitzung des Besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) vom 3. bis
5. März 2009 in Paris sollte eine neue
EBR-Vereinbarung unterzeichnet werden. Doch selbst mehrere
getrennte Besprechungen, in denen Formulierungskompromisse mit der
zentralen Leitung gesucht wurden,
führten nicht zu einem endgültigen Ergebnis. Die Verhandlungen
werden daher im April 2009 fortgesetzt.
|
|
4.
Gerichtsverfahren in EBR-Fragen
|
|
Schwedisches
Gericht stärkt Europäische Betriebsräte
 Am
8. Oktober 2008 urteilte ein Gericht in Stockholm zugunsten der
Auskunftspflicht im Vorfeld der Gründung
eines EBR. Es handelt sich um das erste Gerichtsurteil in einer
EBR-Angelegenheit, das jemals in Schweden ergangen ist. Die
Richter verpflichten die Niederlassung von Kühne + Nagel
in Stockholm, alle Daten an die Landesgesellschaft in Hamburg
weiterzuleiten, die im Zusammenhang mit der Bildung eines Europäischen
Betriebsrates erforderlich sind.
Die
Speditionsgruppe blockiert seit 1996 die EBR-Gründung durch
juristische Obstruktion, was nach langen Auseinandersetzungen 2004 zu
einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg
führte. Da der Arbeitgeber auch danach beharrlich die
Gründung des EBR hinauszögert, kam es zu weiteren
Gerichtsverfahren. Im Januar 2007 urteilte der Oberste Gerichtshof von
Österreich zugunsten der Auskunftspflicht (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2007). Jetzt steht noch ein ähnliches
Urteil in der Slowakei aus. Sollte die Entscheidung auch dort
eindeutig sein, wird der Arbeitgeber die EBR-Gründung einleiten, so der Vorsitzende des deutschen
Konzernbetriebsrates, Michael Kalis (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2008).
Das
Familienunternehmen wird inzwischen in
Arbeitgeberkreisen heftig kritisiert, weil die zahlreichen Urteile
letztlich die
Arbeitnehmerseite - und zwar nicht nur in diesem Unternehmen -
stärken. Der Fall hat die Europäische Kommission bewogen, in
der neuen EBR-Richtlinie Vorkehrungen gegen ein solches Verhalten
zu treffen ("Lex Kühne +
Nagel").
US-Computerhersteller
verliert Rechtsstreit in Frankreich
Am
21. Januar 2009 urteilte das höchste französische
Berufungsgericht in Paris ("Cour de Cassation") zugunsten der Gewerkschaft CGT und gegen den
US-Computerhersteller Dell. Der Direktversender verfügt über
einen EBR kraft Gesetz nach französischem Recht, da die
Verhandlungen mit der Arbeitnehmerseite zu keinem Ergebnis
gekommen waren. Nach den Mindestvorschriften der EBR-Gesetzgebung
entfällt auf Frankreich nur ein einziger Sitz im Dell-EBR, um den
ein Streit entbrannte.
Das
Dell-Management wollte den CGT-Vertreter aus dem Werk Montpellier
nicht akzeptieren und ließ in der Fabrik Rueil-Malmaison bei
Paris zunächst einen Betriebsrat und später einen anderen
EBR-Delegierten wählen. Damit ist das Unternehmen nun in letzter
Instanz gescheitert. Das Gericht geht
von einer Wahlperiode von vier Jahren aus, unabhängig von zwischenzeitlichen
Änderungen bei örtlichen Betriebsräten. Der CGT-Vertreter
behält somit seinen Sitz im Europäischen Betriebsrat.
Über
eine Delegiertenwahl zum Europäischen Betriebsrat hatte auch
schon das Bundesarbeitsgericht in Deutschland im April 2007 zu
entscheiden (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2008). Anders als bei Dell ging es aber
nicht um einen Streit mit dem Arbeitgeber, sondern um eine
Wahlanfechtung durch nichtgewählte Betriebsratsmitglieder.
 Europäischer
Gerichtshof entscheidet über Anhörungsrechte
Derzeit
werden beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zwei Fälle
verhandelt, die die Informations- und Konsultationspflichten des
Arbeitgebers bei Massenentlassungen betreffen. Der erste Fall geht
zurück auf ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht Lüttich und
betrifft den in Liquidation befindlichen Automobilzulieferer Mono
Car Styling. Der zweite Fall wurde vor dem höchsten Gerichtshof
von Finnland verhandelt und betrifft Fujitsu Siemens Computers. In
beiden Fällen müssen die Richter nun klären, wann eine
Information des Arbeitgebers über Restrukturierungsmaßnahmen als
"rechtzeitig" anzusehen ist.
Formal
haben diese Gerichtsverfahren keinen Bezug zum EBR, dennoch
können die Entscheidungen mit Spannung erwartet werden. Sie sind
nämlich für eine genauere Definition der Verantwortlichkeiten
des Arbeitgebers zur Information der Belegschaft von
präjudizierender Wirkung - und werden damit auch die
Anhörungsrechte der Europäischen Betriebsräte indirekt
beeinflussen.
|
|
5.
Gründung von Europäischen Betriebsräten
|
|
 Medienunternehmen
verweigert EBR-Verhandlungen
Die
zentrale Leitung des finnischen Medienkonzerns Sanoma (auf dem
Foto der Hauptsitz in Helsinki) möchte die Gründung eines
Europäischen Betriebsrates vermeiden. Der Konzern hat 21.000
Beschäftigte, Niederlassungen in 20 Ländern und gehört zu den
fünf größten Magazinverlagen in Europa. Die
finnischen Gewerkschaften führen seit Herbst 2008 eine
Kampagne, um die Aufnahme von EBR-Verhandlungen zu erzwingen.
 Italienisch-rumänischer
EBR gegründet
Am
18. Dezember 2008 wurde für den Röhrenhersteller Tenaris am
Firmensitz in Dalmine (Lombardei) eine EBR-Vereinbarung nach
italienischem Recht unterzeichnet. Dem neuen EBR gehören acht
Vertreter aus Italien und drei aus Rumänien an. Er trifft sich
einmal jährlich, wird von einem zweiköpfigen Präsidium geleitet
und vom Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB) beraten.
US-Heizungsanlagenbauer
gründet EBR
Am
20. Januar 2009 wurde für die rund 2.000 europäischen Beschäftigten
von Lennox, einem Hersteller von Heiz- und Kühlsystemen, eine
EBR-Vereinbarung nach französischem Recht geschlossen. Der EBR kommt
einmal jährlich am Sitz des Unternehmens in Mions, einem Vorort von
Lyon, unter dem Vorsitz des Arbeitgebers zusammen. Die 15 Arbeitnehmervertreter, darunter
vier aus Frankreich, zwei aus Spanien und je einer aus neun weiteren
EU-Ländern, wählen einen Sekretär, dessen Stellvertreter und zwei
weitere Mitglieder ins Präsidium. Diese erhalten jährlich
120 Stunden Freistellung, zusätzlich zu den Sitzungen. Sondersitzungen
des gesamten EBR finden auf Antrag von zwei Dritteln seiner Mitglieder statt.
Die Unterrichtungs- und Anhörungsrechte sind in der EBR-Vereinbarung schon
stark von der neuen EBR-Richtlinie inspiriert.
Die
Texte von zahlreichen EBR-Vereinbarungen
stehen auf einer Download-Seite
zur Verfügung.
|
|
6.
Europaweite EBR-Vertragspolitik
|
 Grundsätze
zur Aus- und Weiterbildung vereinbart
Am
16. Dezember 2008 unterzeichnete der Europäische Betriebsrat
von UniCredit mit der zentralen Leitung in Mailand eine
gemeinsame Erklärung zur Aus- und Weiterbildung. Die
Grundsätze sollen in allen europäischen Niederlassungen der
italienischen Bank gelten und vom EBR überwacht werden. Dieser
erhält die erforderlichen Arbeitsmittel.
Im April 2008 waren zwei Arbeitsgruppen aus je
zwölf Vertretern der Personalleitung und des EBR gebildet
worden, um derartige Dokumente auszuarbeiten. Folgende Texte sind nur in
englischer Sprache verfügbar:
Auf
der Internetseite der Bank finden sich weitere Informationen über die Arbeit des Europäischen
Betriebsrates, darunter
Dokumente über ein gerade abgeschlossenes EU-finanziertes Projekt zur Förderung der
transnationalen Zusammenarbeit.
Der EBR war 2007 nach dem Aufkauf der deutschen HypoVereinsbank
gegründet worden und verfügt über eine der besten EBR-Vereinbarungen
in Italien (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2007).
 Evaluierung
des Abkommens zur Antidiskriminierung
Am
15. Januar 2009 legte der französische Nuklearkonzern Areva den
Abschlußbericht des von der EU finanziell geförderten Projektes
ODEO ("Open Dialogue through Equal Opportunities") vor.
In den Monaten zuvor war in allen 51 europäischen Standorten die
Personalpolitik untersucht worden. Die zentrale Leitung von Areva
hatte im November 2006 ein Abkommen mit dem Europäischen
Metallgewerkschaftsbund (EMB) und dem Europäischen Betriebsrat
über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen und zur
Integration von Behinderten geschlossen (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2006). Das Projekt ODEO wurde von Areva und
dem EMB gemeinsam durchgeführt und beinhaltete zehn Workshops mit
insgesamt 140 Teilnehmern, um die Durchsetzung des europäischen
Rahmenabkommens vor Ort sicherzustellen.

Rahmenvertrag über Kapazitätsanpassungen brachte keine Lösung
Am
12. Januar 2009 einigte sich der EBR von General Motors mit der
zentralen Leitung auf ein europaweites Rahmenabkommen.
Wichtigster Bestandteil war die Zusage des Arbeitgebers, trotz
der Absatzkrise auf Werksschließungen und betriebsbedingte
Kündigungen zu verzichten. In dem
Rahmenabkommen wurden Mindestandards für Produktionskürzungen
festgesetzt und flexible Anpassungen der Arbeitszeit
ermöglicht. Damit stellte der Europäische Betriebsrat ein weiteres Mal unter Beweis, daß er wie
ein "vollwertiger Konzernbetriebsrat" agiert, so sein
Vorsitzender Klaus Franz (Foto) auf der EBR-Fachtagung des
Trainings- und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de"
am 26. Januar 2009 in Hamburg. Ein transnationales Abkommen
dieser Art hatte es zuvor in keinem einzigen Unternehmen
gegeben.
Angesichts
der Ereignisse in
den Tagen danach ist die Zusage des Arbeitgebers jedoch nicht
mehr aktuell. Am 20. Februar 2009 meldete die schwedische
Tochter Saab Insolvenz an. Derzeit wird die Loslösung von Opel
und Vauxhall aus dem US-Mutterkonzern in der Rechtsform einer Europäischen Gesellschaft (SE) diskutiert.
Am 12. März 2009 einigten sich die Europazentrale von General
Motors und der Europäische Betriebsrat bei einer Sitzung in
Rüsselsheim darauf, Verhandlungen über die zukünftige
Unternehmensstruktur und die Konsequenzen für die Arbeitnehmer
aufzunehmen.
|
|
7. Weltweite Rahmenabkommen
|
|
Überarbeitetes
Abkommen für Faber-Castell
 Seit
dem 16. Januar 2009 gilt für den
bayerischen Schreibwarenhersteller Faber-Castell eine
aktualisierte Fassung seiner weltweiten Sozialstandards. Das
internationale Rahmenabkommen aus dem Jahr 2000 hatte sich
bewährt und wurde nun in einigen Punkten ergänzt. Es gilt in
Gewerkschaftskreisen als vorbildlich. Folgende Texte sind nur in
englischer Sprache verfügbar:
 Schwedischer
Druckkonzern setzt Zeichen
Am
27. Januar 2009 unterzeichnete UNI, der internationale
Dachverband der Dienstleistungsgewerkschaften, mit der zentralen
Leitung der schwedischen Druck- und Verlagsgruppe Elanders in
Göteborg ein Rahmenabkommen zur Sicherung internationaler
Arbeitsstandards. Es handelt sich um das erste Abkommen dieser
Art für ein schwedisches Unternehmen der Druckindustrie. Das
Abkommen gilt für Niederlassungen in elf Ländern auf vier
Kontinenten, es fördert auch die Anerkennung von
Arbeitnehmervertretungen in den USA. In der gleichen Sitzung
wurde eine Vereinbarung zur Gründung eines Europäischen
Betriebsrates für Elanders unterzeichnet.
 Büromöbelhersteller
bekennt sich zu Sozialstandards
In
Frankfurt am Main unterzeichneten am 13. Februar 2009 die Bau-
und Holzarbeiter-Internationale und der Büromöbelhersteller
Wilkhahn ein internationales Rahmenabkommen, das neben
Deutschland auch die Produktionsstätten in Spanien und
Australien umfaßt. Vereinbart wurde ein vorbildliches
Monitoringverfahren. Das Unternehmen aus Bad Münder beschäftigt
insgesamt 600 Arbeitnehmer und fällt bisher noch nicht unter die
EBR-Richtlinie.
|
|
Erstmals
firmiert eine deutsche Bank als SE
Am 1. Oktober 2008
wurde die DVB Bank in eine Europäische Gesellschaft (SE) umgewandelt. Der Aufsichtsrat besteht weiterhin aus neun
Mitgliedern, davon drei Vertreter der Arbeitnehmer. Die 13 Mitglieder des
SE-Betriebsrates kommen aus Deutschland, Großbritannien, den Niederlanden, Norwegen und Griechenland.
Die DVB Bank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist auf
Transportfinanzierung spezialisiert.
 SE
mit paritätischem Aufsichtsrat
SGL
Carbon aus Wiesbaden firmiert seit dem 23. Januar 2009 als SE. Ende November
2008 war eine Vereinbarung mit den Arbeitnehmervertretern abgeschlossen
worden. Der Hersteller von Kohlenstoffprodukten hat auch in Zukunft einen paritätisch
besetzten Aufsichtsrat aus zwölf Mitgliedern. Von den sechs Arbeitnehmervertretern
kommen vier aus Deutschland und je einer aus Polen und Großbritannien.
Ein SE-Betriebsrat mit 13 Mitgliedern aus sieben Ländern wird den
1996 gegründeten Europäischen Betriebsrat ersetzen.
 Herausragende
SE-Vereinbarung für GfK
Seit
dem 3. Februar 2009 ist die Gesellschaft für Marktforschung
(GfK-Gruppe) in Nürnberg eine SE. Dem neunköpfigen
Aufsichtsrat des viertgrößten Marktforschungsunternehmens
der Welt gehören drei Arbeitnehmervertreter an: aus Deutschland,
den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich. Im
SE-Betriebsrat, der einmal pro Jahr tagt, hat jedes Land mindestens
einen Sitz. Die laufenden Geschäfte führt ein "Steering
Committee", dessen sieben Mitglieder aus verschiedenen Ländern
kommen und das sich zu drei ordentlichen Sitzungen pro Jahr trifft.
Die
GfK-Vereinbarung ist ähnlich richtungsweisend wie die im Dezember 2008
abgeschlossene SE-Vereinbarung beim Klebstoffhersteller tesa (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2008): zentrale Leitung und SE-Betriebsrat können gemeinsame Initiativen zu länderübergreifenden Themen
ergreifen, der SE-Betriebsrat kann temporäre Ausschüsse zu bestimmten Themen oder Projekten
einrichten, in Ländern ohne Betriebsrat kann der
SE-Betriebsrat auf Wunsch tätig werden und bei Streitigkeiten aus der
SE-Vereinbarung ist eine dreiköpfige Schlichtungsstelle vorgesehen.
Baumaschinenhersteller
vermeidet paritätischen Aufsichtsrat
 Seit
dem 18. Februar 2009 firmiert der Baumaschinenhersteller Wacker Neuson aus
München als Europäische
Gesellschaft (SE). Zuvor war am 14. Januar 2009 eine
SE-Vereinbarung unterzeichnet worden, die 17 EU-Länder abdeckt. Die 14
Mitglieder des SE-Betriebsrates, daunter sieben aus Deutschland, kommen zweimal jährlich
zusammen und wählen einen
geschäftsführenden Ausschuß aus sieben Mitgliedern. Dieser kann
mindestens eine weitere jährliche Sitzung durchführen. Länder mit
kleiner Belegschaft werden zu Regionen zusammengefaßt und entsenden
Regionalvertreter. Wacker Neuson war 2007 durch Fusion zweier
Baumaschinenhersteller entstanden. Die Anteilseigner wollten einen paritätischen
Aufsichtsrat vermeiden, was nur durch SE-Umwandlung möglich ist. Auch bei
wachsender Belegschaft bleibt es daher für die
Arbeitnehmerseite bei zwei von sechs Sitzen.
 Größter
paritätischer SE-Aufsichtsrat in Europa
Am
18. Februar 2009 wurde für die Fahrzeug- und Maschinenbaugruppe MAN am
Sitz in München eine SE-Vereinbarung unterzeichnet, die einen 16köpfigen
paritätischen Aufsichtsrat vorsieht. Niemals zuvor war durch
SE-Vereinbarung ein Aufsichtsrat dieser Größe gebildet worden. Selbst
Konzerne wie BASF, Allianz oder Fresenius wollten nicht mehr als zwölf
Mandate (davon sechs Arbeitnehmervertreter) akzeptieren. Bei MAN finden
sich unter den acht Arbeitnehmervertretern zwei Gewerkschaftssekretäre der IG
Metall, vier Betriebsratsmitglieder aus Deutschland und je ein betrieblicher
Vertreter aus Polen und Österreich.
Der
1996 gegründete Europäische Betriebsrat wird in Kürze durch einen
SE-Betriebsrat ersetzt, dem 26 Mitglieder angehören. Der
geschäftsführende Ausschuß aus neun Mitgliedern kommt regelmäßig mit
der zentralen Leitung zusammen. Die SE-Vereinbarung von MAN geht in vielen
Punkten über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus und kann als
Meilenstein für die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE angesehen
werden. Im April 2006 war bereits für die Tochtergesellschaft MAN Diesel
eine SE-Vereinbarung unterzeichnet worden (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2006), die erste, die es in Deutschland je gab. Die
Umwandlung der MAN AG in die MAN SE soll im Mai 2009 stattfinden.
Weitere
Informationen über die Mitbestimmung in der SE gibt es auf einer Sonderseite.
|
|
9. Videokonferenzen kein Ersatz für
Sitzungen
|
|
Studie
warnt Manager vor virtueller Kommunikation
 Die
Arbeit eines Europäischen Betriebsrates kostet Zeit und Geld. Eine
Studie der britischen Beratungsgesellschaft GHK Consulting bezifferte
die Kosten einer EBR-Sitzung auf 101.000 €, im Einzelfall können es auch bis zu 370.000 € sein.
Der Lenkungsausschuß schlägt - bei drei jährlichen Sitzungen - mit durchschnittlich 25.700
€ zu Buche (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2008). Warum also sollten nicht durch den
verstärkten Einsatz von Video- und Telefonkonferenzen die Reise- und
Sitzungskosten gesenkt werden?
Wissenschaftler
in den USA sind kürzlich zu dem Ergebnis gekommen, daß bei
Videokonferenzen Vorsicht geboten ist. In der Studie "Videoconferencing in the Field: A Heuristic Processing
Mode" des Institute for Operations Research and the Management
Sciences zeigt, daß es für
Teilnehmer von Videokonferenzen anstrengender ist, Informationen zu verarbeiten und
einzuordnen als bei einem persönlichen Gespräch. Besonders
problematisch ist es, wenn in Videokonferenzen Entscheidungen getroffen werden.
Bei den Tests wurde festgestellt, daß sich Videokonferenz-Teilnehmer stärker vom Auftreten
eines Sprechers beeinflussen lassen, während Probanden vor Ort stärker
auf Argumente achteten.
Für
Mitglieder Europäischer Betriebsräte kann besonders problematisch
sein, wenn sie im Rahmen eines transnationalen
Restrukturierungsvorhabens nur per Videokonferenz von der zentralen
Leitung informiert werden. Die fehlende Möglichkeit zur persönlichen
Interaktion hemmt die Diskussion und die Nutzung aller
Handlungsmöglichkeiten, die das Konsultationsverfahren bietet.
Möglicherweise gelangen Vorschläge gar nicht zur Entscheidungsreife,
am Ende wird das Alleinentscheidungsrecht des Arbeitgebers dadurch
leichter zementiert.
Solche
technischen Möglichkeiten sollten nur als Unterstützung direkter
Kontakte und nicht als Ersatz für EBR-Sitzungen dienen. Ein
Negativbeispiel ist die EBR-Vereinbarung des Call-Center-Betreibers
Transcom WorldWide aus Luxemburg, die dem Lenkungsausschuß keine
andere Form der Kommunikation zugesteht (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2008).
|
|
10. Interessante
Webseiten
|
|
Tiefdruckinfos
in sechs Sprachen
Auf der
Internetseite der Gewerkschaft ver.di gibt es seit Februar 2009
eine mehrsprachige Informationsplattform für die
Tiefdruck-Branche. Dort sind neben EBR-Themen auch viele
betriebliche und gewerkschaftliche Informationen in sechs Sprachen verfügbar.
Gewerkschaftliche
Forschungsinstitute präsentieren sich gemeinsam
 Das
im Februar 2008 gegründete TURI-Netzwerk hat eine eigene
Internetplattform erstellt. Dort präsentieren sich
gewerkschaftsnahe Forschungsinstitute aus 17 Ländern mit ihren
Projekten, liefern aktuelle Meldungen und stellen
Dokumente zum Download zur Verfügung.
 Petition
gegen Sozialdumping
Die
britische Gewerkschaft Unite beschreibt auf einer Internetseite
die Konsequenzen mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs für die
Arbeitnehmerrechte im Europäischen Binnenmarkt. Vier Fälle,
daunter Viking Line und Vaxholm (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2007), bewerten Streikrecht und soziale Errungenschaften
niedriger als Niederlassungs- und
Gewerbefreiheit. Mit einer Petition will Unite die Forderungen nach einem Sozialen Europa
untermauern.
Kommunikation in der Automobilherstellung
Sprachliche
Verständigung im Europäischen Binnenmarkt stößt schnell an
Grenzen, vor allem bei Spezialvokabular und bei technischen
Begriffen. Mit finanzieller Hilfe der EU wurde das
Projekt EUCAM (Multilinguale Kommunikation in der europäischen
Automobilherstellung) durchgeführt, das seine Arbeit auf einer
eigenen Internetseite präsentiert. Projektpartner sind neben der
IG Metall und dem Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB) auch
der Automobilkonzern Daimler und Partner in Großbritannien, Ungarn und
Litauen.
Zahlreiche
weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung
zusammengestellt.
|
 Gewerkschaften
und multinationale Unternehmen
Dieses
im Januar 2009 erschienene, englischsprachige Buch analysiert die Rolle
der globalen Gewerkschaftsföderationen in den internationalen
Arbeitsbeziehungen und stellt ihre Zusammenarbeit mit multinationalen
Unternehmen dar. Eine Fallstudie beleuchtet z. B. das Verhältnis
der Internationalen Föderation der Chemie- und
Bergbaugewerkschaften (ICEM) zum britisch-südafrikanischen
Rohstoffkonzern Anglo American und wie nationale Gewerkschaften in
Südafrika, Ghana und Kolumbien mit dem Unternehmen
zusammenarbeiten - mit positiven Ergebnissen für die
Beschäftigten. Ein interessantes Buch für alle, die mit
weltweiten Fragen zu tun haben, sei es als gewählte
Arbeitnehmervertreter im EBR, in nationalen Gewerkschaften oder als
Wissenschaftler.
Aktuelle
Bestandsaufnahme der Arbeitsbeziehungen in Europa
Im
Januar 2009 legte die Europäische Kommission den neuen Bericht zur
Entwicklung der Arbeitsbeziehungen in den Jahren 2006 bis 2008 vor. Er
enthält eine Auflistung von Rechtsakten und Dokumenten des
Sozialen Dialogs, von Gerichtsentscheidungen zum Arbeitsrecht, eine
Rückschau auf Trends der Tarifpolitik und auf die Mitgliederzahlen
der Gewerkschaften. Der Bericht erscheint alle zwei Jahre in englischer
Sprache, eine Kurzfassung ist in deutscher und französischer
Sprache verfügbar.
 Betriebsratsarbeit
in Deutschland und den Niederlanden
Ein
Schwerpunktheft der WSI-Mitteilungen widmete sich im Februar 2009
dem Vergleich zwischen dem deutschen und niederländischen Modell
betrieblicher Interessenvertretung. Ein besonderer Aspekt ist dabei
die Internationalisierung, verbunden mit Handlungsmöglichkeiten
von Betriebsräten in multinationalen Unternehmen. Einer der
Beiträge untersucht die Zukunft der Mitbestimmung in den
Niederlanden.
 Handbuch
zur neuen EBR-Richtlinie
Erst
vor wenigen Wochen wurde die Endfassung der überarbeiteten
Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat publiziert, und schon liegt
das erste Handbuch vor, das die neue Rechtslage umfassend
berücksichtigt. Wolfgang Greif, Leiter der Europa-Abteilung bei der
Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) in Wien, erläutert darin
nicht nur die politischen und rechtlichen Grundlagen des EBR,
sondern liefert auch Checklisten für EBR-Vereinbarungen und
nützliche Tipps zur Gründung und zum Ausbau einer europaweiten
Arbeitnehmervertretung. Derzeit gibt es noch keine andere
deutschsprachige Publikation, die die neue Rechtslage in
ausführlicher Weise darstellt. Dieses im März 2009 erschienene Buch
sollte daher in keinem EBR-Büro fehlen.
Weitere
Fachliteratur haben wir auf einer Sonderseite
zusammengestellt.
|
|
12.
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
Beispiele aus unserer Arbeit
|
 EBR-Verhandlungen
in japanischem Pharmakonzern
Am
19. und 20. Januar 2009 konstituierte sich in London das Besondere
Verhandlungsgremium (BVG) von Takeda. Das japanische Unternehmen
verfügt bisher noch nicht über einen Europäischen
Betriebsrat. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" wurde zum Sachverständigen bestellt (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2008).
Europapolitische
Tagung der IG BCE
 Am
28. und 29. Januar 2009 führte die Industriegewerkschaft Bergbau,
Chemie, Energie im Bildungszentrum Bad Münder eine
europapolitische Tagung durch. Prof. Dr. Ulrich Zachert vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" referierte
über jüngste Urteile des Europäischen Gerichtshofes, darunter
die Fälle Viking Line aus Finnland und Vaxholm aus Schweden
(siehe Bericht in
den EBR-News 4/2007). Im Interview mit der IG
BCE-Mitgliederzeitschrift "kompakt" erläutert er die
Hintergründe.
Mitbestimmung
bei Ethik-Richtlinie in US-Konzern
 Die
Betriebsräte von Parker-Hannifin wollen ihr Mitbestimmungsrecht
bei der Ethikrichtlinie des US-Maschinenbauunternehmens ausüben
und zu diesem Zweck auf nationaler Ebene eine Betriebsvereinbarung
abschließen. Die Beratung hat Dr. Reingard Zimmer vom Trainings-
und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" übernommen, die am 29.
Januar 2009 erstmals den deutschen Gesamtbetriebsrat auf einer Sitzung
in Würzburg zu dieser Thematik beriet. Der Europäische
Betriebsrat, der 2003 nach britischem Recht gebildet wurde, will sich
ebenfalls mit dem Thema beschäftigen.
SE-Schulungen
in zwei Unternehmen
 Nachdem
Prof. Dr. Ulrich Zachert und Dr. Werner Altmeyer vom Trainings-
und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" 2008 die SE-Umwandlung beim Hamburger Klebstoffhersteller tesa
als Sachverständige begleitet hatten (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2008), stehen zwei weitere Fälle an. Das bayerische Metallunternehmen Warema
Renkhoff und der Hamburger
Technologiedienstleister Germanischer Lloyd prüfen die Umwandlung
in eine Europäische Gesellschaft (SE). Beide Unternehmen
beschäftigen in Deutschland knapp unter 2.000 Menschen und wollen
die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat vermutlich
"einfrieren" (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2008).
Am
12. Februar 2009 fand am Sitz von Warema in Marktheidenfeld eine
Auftaktveranstaltung für die deutschen Betriebsräte statt,
der Konzernbetriebsrat des Germanischen Lloyd wurde am 16. März
2009 in Hamburg vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
geschult. In Kürze sollen die Besonderen Verhandlungsgremien zur
konstituierenden Sitzung einberufen werden.
Schweizer
Pharmakonzern will EBR-Vereinbarung anpassen
 Vom
16. bis 19. März 2009 kamen die Mitglieder des Europäischen
Betriebsrates von Hoffmann-La Roche zu ihrer jährlichen Sitzung in
Brüssel zusammen. Sie wollen ihre EBR-Vereinbarung, die zuletzt
im Jahr 2000 aktualisiert wurde, umgehend an die Standards der neuen
Richtlinie anpassen und benannten Werner Altmeyer vom Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" als
Sachverständigen für die bevorstehenden Verhandlungen. Die neue
Richtlinie war bereits in der
EBR-Sitzung 2008 Thema (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2008).
|
|