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2. April 2008
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1. Arbeitgeber
machen Weg für Verhandlungen frei
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Neue
EBR-Richtlinie: Rückschlag für britische Hardliner
 Bis zuletzt
richteten sich die Blicke in Brüssel mit Spannung auf dieses Gebäude in der Nähe der EU-Institutionen: dem Hauptquartier des europäischen
Arbeitgeberverbandes BusinessEurope. Dessen
Entscheidung wurde am 2. April 2008 bekannt. Anders als
bei der Verabschiedung der EBR-Richtlinie im Jahre 1994 konnten
diesmal die kontinentaleuropäischen Arbeitgeberverbände eine pragmatische
Lösung
gegen den Widerstand der britischen Industrie erzwingen. Bis Januar 2009
bleibt jetzt Zeit für direkte
Verhandlungen mit den Gewerkschaften über den Text der
neuen EBR-Richtlinie.
Leicht
ist den Arbeitgebern diese Entscheidung nicht gefallen, aber der
Druck von Gewerkschaften, Europäischem Parlament und
Europäischer Kommission hatte in den letzten Monaten immer
weiter zugenommen (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2007). Ohne ihre Kompromißbereitschaft
wäre das weitere Gesetzgebungsverfahren von den Arbeitgebern
kaum noch beeinflußbar gewesen. Rückblick:
die zweite Phase der Konsultationen startete mit Verzögerung Bereits
Anfang Januar 2008 war
mit einer Initiative der
Europäischen Kommission gerechnet
worden (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2007), sie ließ aber auf sich warten. Nach intensiver Lobbyarbeit der
Arbeitgeber (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2007), die insbesondere auf eine
Entschärfung der Vorschriften zur Unterrichtung und Anhörung
des EBR zielte, gab es hinter den Kulissen zwischen Spitzenbeamten im
Umfeld von Sozialkommissar Vladimír Špidla und Vertretern der
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände intensive Gespräche. Die
Europäische Kommission war schließlich bereit, ihren Entwurf
für die Arbeitgeberseite leichter akzeptabel zu machen,
um den Weg zu direkten Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern
zu ebnen.
Am 20. Februar 2008 ging die Europäische Kommission mit ihrem Konsultationspapier
dann an die Öffentlichkeit. Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB)
reagierte noch am gleichen Tag mit einer zustimmenden
Pressemitteilung.
Wissenschaftliche
Begleitstudie
Die
Europäische Kommission beauftragte die Londoner Beratungsgesellschaft
GHK Consulting, die Auswirkungen der Gesetzesvorschläge für die
Unternehmen zu berechnen sowie Kosten und Nutzen der EBR-Arbeit zu untersuchen.
Derzeit führt GHK Consulting in 80
Unternehmen
Telefoninterviews mit der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite
durch (das ist jedes zehnte Unternehmen mit EBR).
 Französische
Präsidentschaft will Restrukturierungspaket schnüren
Eine
zusätzliche Dynamik könnte die Revision der EBR-Richtlinie in
der zweiten Hälfte des Jahres 2008 bekommen, wenn Frankreich
die Präsidentschaft der EU übernimmt. Unter dem Motto
"Antizipation des Wandels" will die französische
Regierung ein Forum einberufen, das die frühzeitige Beteiligung der
Arbeitnehmer bei Restrukturierungen diskutieren soll. Und die Europäische Kommission will alle
diesbezüglichen Gesetzesinitiativen zu
einer konsistenten Strategie verknüpfen. Bereits am
28. Februar 2008 hatte Sozialkommissar Vladimír Špidla
vor dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuß in Brüssel mehrere Initiativen für die Zeit
der französischen Präsidentschaft angekündigt. Dazu gehören neben der Revision der
EBR-Richtlinie insbesondere:
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2. Gerichtsentscheidungen
in EBR-Fragen
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Keine
Unternehmensfusion ohne Anhörung des EBR
Eine
für die EBR-Rechtsprechung europaweit bedeutende Entscheidung
ist am 16. Januar 2008 im Justizpalast von Paris (siehe Foto) gefallen. Die Sozialkammer des höchsten französischen
Revisionsgerichts ("Cour de Cassation") bestätigte
eine einstweilige Verfügung des Europäischen Betriebsrates von
Gaz de France. Dieser hatte im November 2006 die Fusion mit dem
französischen Energiekonzern Suez in
letzter Minute gestoppt (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2006).
Das
Urteil besagt, daß Aufsichts- und Verwaltungsräte multinationaler Unternehmen keine Fusion mit anderen Unternehmen beschließen
dürfen, bevor die Anhörung des EBR nicht in allen Details korrekt stattgefunden hat und abgeschlossen wurde. Zum Verfahren gehört
auch eine betriebswirtschaftliche Analyse durch Beratungsgesellschaften, die der EBR
selbst auswählt. Die Richter räumen dem EBR ein eigenständiges Beteiligungsrecht ein – unabhängig von den Rechten der Betriebsräte einzelner Länder. Die Entscheidung stellt den Höhepunkt einer Reihe von Urteilen in Frankreich dar, die die Bedeutung transnationaler Arbeitnehmervertretungen stärken.
Auch
der französische Gesamtbetriebsrat von Gaz de France war nicht
korrekt beteiligt worden. Nur wenige Tage später, am 22. Januar
2008, stärkte das Landgericht Paris dessen Rechte ebenfalls.
Neues
Anhörungsverfahren endet mit sozialen Garantien
 Noch
vor Abschluß des Rechtsstreits wurde die Fusion im September
2007 gegen den Widerstand der Arbeitnehmerseite erneut
vorangetrieben (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2007). In einer EBR-Sitzung am 20. und 21.
Dezember 2007 forderten die Arbeitnehmervertreter von Gaz de
France weitere Dokumente, um sie durch ihre Berater prüfen zu
lassen, und legten einen Katalog mit 35 Fragen vor. Ohne hierauf
zu reagieren, lud die zentrale Leitung für den 8. und 9. Januar
2008 zu einer weiteren EBR-Sitzung.
Ihr
Ziel, das Anhörungsverfahren noch
vor Bekanntgabe des oben genannten Urteils zu Ende zu bringen, wurde jedoch
von den Arbeitnehmervertretern vereitelt. Im Verlauf der
beiden turbulenten Sitzungstage beschlossen sie fünf Resolutionen zu diversen Aspekten
der Anhörung und forderten insbesondere
1.
mehr Informationen über die sozialen und juristischen Folgen
der Fusion und
2.
mehr Zeit, um diese Informationen durch ihre Berater auswerten
zu lassen.
Auch
eine weitere EBR-Sondersitzung am 22. Januar 2008 blieb ohne
Ergebnis. Als
Reaktion auf die Kritik und das zwischenzeitlich ergangene
Gerichtsurteil lieferte die Konzernleitung alle geforderten Unterlagen
und stellte sich am 21. Februar 2008 erneut der Diskussion im
EBR. Am 11. März 2008 beschloß der EBR schließlich nach Vorlage der Beraterstudien
seine Stellungnahme gegen die
Fusion. Gleichzeitig gab die
Konzernleitung eine Erklärung über soziale Garantien nach
der Fusion ab, was als ein Erfolg für die Arbeitnehmerseite
gewertet wird.
Nach
Zugeständnissen des Managements hatte der EBR von Suez bereits
am 7. Januar 2008 seine Stellungnahme abgegeben, auch er lehnt
die Fusion ab. Mit dem juristisch korrekten Abschluß des
Konsultationsverfahrens in beiden Konzernen ist damit der Weg für die Fusion frei.
Die
Zukunft der beiden Euro-Betriebsräte
Mit
der Fusion wird der EBR von Suez automatisch aufgelöst und der
EBR von Gaz de France nimmt die Vertretung für den
Gesamtkonzern wahr. Gleichzeitig wird ein Besonderes
Verhandlungsgremium (BVG) gebildet, das innerhalb weniger Monate eine neue EBR-Vereinbarung aushandeln soll. Damit konnte
mehr erreicht werden als bei Alcatel-Lucent, wo die zentrale
Leitung eine Neuverhandlung der EBR-Vereinbarung nach der Fusion
strikt abgelehnt hatte (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2006).
 Entscheidung
über Wahlanfechtung bei Schneider
Electric
Am
18. April 2007 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in
Erfurt über die Frage, welches Gericht für die Anfechtung der
Wahl deutscher Mitglieder im Europäischen Betriebsrat eines
französischen Konzerns zuständig ist. Das BAG korrigierte die
Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom Juni 2005
(siehe Bericht
in den EBR-News 4/2005) und verwies das Verfahren zurück an
das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf, wo im Dezember 2007 ein
Urteil fiel. Zuständig sind demnach deutsche und nicht
französische Arbeitsgerichte.
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3.
Reaktionen auf
Betriebsverlagerungen
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 Nokia
mißachtet EBR-Rechte bei Werksschließung
Völlig
überraschend erklärte der finnische Elektronikkonzern Nokia am
15. Januar 2008 die Schließung seines Werkes für Mobiltelefone
in Bochum mit 2.300 Beschäftigten zum 30. Juni 2008. Zuvor
hatte das Unternehmen fast 100 Mio. € Subventionen erhalten
und bis zum 31. Dezember 2007 eine
bestimmte Anzahl von Arbeitsplätzen garantiert. Zwei Wochen nach
Ablauf dieser Frist wurde die Schließung bekanntgegeben, obwohl der
Gewinn im 4. Quartal 2007 um 60% gestiegen war. Die
Landesregierung in Düsseldorf fordert 41 Mio. € zurück.
Am
30. Januar 2008 trafen sich auf Einladung des Europäischen
Metallgewerkschaftsbundes (EMB)
Arbeitnehmervertreter aus europäischen Nokia-Standorten in
Brüssel. Sie verurteilten das Vorgehen des Managements, forderten eine außerordentliche Sitzung des
Euroforums (so der offizielle Name des EBR) und
beauftragten ein juristisches Gutachten zur möglichen
Verletzung der EBR-Richtlinie. Nokia hatte sein Euroforum bereits
1993 gebildet, als die Verabschiedung der EBR-Richtlinie noch
keineswegs sicher war, und gehörte damals zu den Pionieren eines
sozialen Europa.
Am
12. Februar 2008 führte eine Delegation des Bochumer
Betriebsrates Gespräche mit der Nokia-Konzernleitung in Finnland,
ohne jedoch die Rücknahme der Schließungsentscheidung zu
erreichen. Einen Tag später gaben die finnischen Gewerkschaften
zusammen mit der IG Metall und dem EMB die "Helsinki-Erklärung"
zur Unternehmenspolitik von Nokia heraus, in der sie einen fairen
Rahmen für die Beteiligung bei solchen Restrukturierungsentscheidungen
fordern. Seit dem 20. Februar 2008 verhandelt der deutsche Konzernbetriebsrat mit dem Arbeitgeber über einen
Interessenausgleich.
Die
Situation in Rumänien
 Am
11. Februar 2008 startete in Jucu bei Klausenburg die Produktion mit 350 Beschäftigten,
es sollen später bis zu 3.500 werden. Der Industriepark war mit 60 Mio. €
aus dem PHARE-Programm der EU errichtet worden, als noch kein
Investor in Sicht war. Fördergelder für
Betriebsverlagerungen innerhalb der EU werden seit 2007 nicht mehr
gezahlt (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2006). Die Nokia-Gebäude in Jucu
errichtet eine deutsche Baufirma.
Den
rumänischen Gewerkschaften ist es bisher noch nicht gelungen,
die Belegschaft zu organisieren und einen Tarifvertrag
auszuhandeln. Laut Medienberichten sind uniformierte Aufpasser
beauftragt, Kontakte der neueingestellten Arbeitnehmer mit Journalisten
oder Gewerkschaften zu
verhindern.
Die Metallgewerkschaft des rumänischen Gewerkschaftsbundes Cartel
Alfa wirft Nokia Ausbeutung vor, denn die Belegschaft soll 60 bis 70 Stunden pro Woche arbeiten, obwohl
gesetzlich nur 48 Stunden erlaubt sind. Am
5. Februar 2008 wurde das Unternehmen beim rumänischen
Arbeitsminister Paul Păcuraru vorstellig, um eine Änderung des Arbeitsgesetzes zu beantragen.
Seit dem 18. März 2008 prüft die rumänische
Antikorruptionsbehörde die Verträge zwischen Nokia und den
lokalen Behörden, nachdem der Bürgermeister von Jucu im Sommer
2007 bereits verhaftet worden war.
 Forschungsstandort
von Novartis in Gefahr
Am
18. Dezember 2007 erfuhren die 240 Beschäftigten des
Novartis-Forschungsinstituts in Wien (siehe Foto) per
Videobotschaft von der Schließung ihres Standortes. Der
Betriebsrat will alle Möglichkeiten nutzen, um diese
Entscheidung rückgängig zu machen. Am 7. Februar 2008 befaßte
sich auf Betreiben der Gewerkschaften auch die staatliche
Wirtschaftskommission mit dem Thema. Sie kann die Entscheidung
des Unternehmens überprüfen, Gutachten erstellen lassen und
Empfehlungen abgeben.
Der
Pharmakonzern Novartis verfügt seit 1995 über einen
Europäischen Betriebsrat ("Euroforum") nach
österreichischem Recht. Der Sitz des Unternehmens liegt in der
Schweiz. Der EBR hatte 2006 in einem EU-geförderten Projekt
einen europaweiten Vergleich der Arbeitsbedingungen
durchgeführt.
 Teilschließung
eines Stahlwerkes in Lothringen?
Am
16. Januar 2008 wurde der Betriebsrat des ArcelorMittal-Werkes Gandringen
an
der Mosel informiert, daß 600 der 1.100 Arbeitsplätze
abgebaut werden sollen. Der Europäische Metallgewerkschaftsbund
(EMB) in Brüssel fordert die Aufrechterhaltung eines wirtschaftlich
lebensfähigen Standortes und will zusammen mit dem
Europäischen Betriebsrat von ArcelorMittal für ein
Alternativkonzept eintreten. Die vom Betriebsrat beauftragte
Beratungsgesellschaft Syndex legte am 14. März 2008 ihr
Gutachten vor, das Anfang April 2008 auch im engeren
Ausschuß des EBR diskutiert werden soll (zur EBR-Vereinbarung
von ArcelorMittal siehe Bericht in
den EBR-News 2/2007).
Um
ihre abweichenden Vorstellungen in die Diskussion einzubringen,
ließ die Gewerkschaft CGT ein Gegengutachten durch das
Beratungsbüro EVS erstellen. Eine solche
"Gutachterschlacht" zwischen Gewerkschaften ist
außerhalb Frankreichs nur schwer vorstellbar.
In Lothringen ist die CGT in vielen Betrieben in einer
Minderheitsposition, den ersten Platz belegt dort seit einigen
Jahren die CFDT.
 Sozialplanverhandlungen
à la française
Das
Reifenwerk von Kléber in Tull (Lothringen), Tochtergesellschaft des französischen Konzerns Michelin, mit
800 Beschäftigten wird 2009 geschlossen. Im Verlauf der Proteste
nahm die
Belegschaft zwei Personalmanager auf dem Werksgelände in Arrest und
ließ sie erst nach der Einigung über einen Sozialplan drei Tage später
wieder frei. Gleichzeitig wurden Blockaden errichtet und
Reifen in Brand gesetzt. Zur Einigung kam es am 17. Februar 2008, nachdem sich die französische Arbeitsministerin Christine
Lagarde in den Konflikt eingeschaltet hatte. Die Aktion fand ein
europaweites Presseecho, so warnte die Frankfurter Allgemeine Zeitung
(FAZ) ausdrücklich: "Wer mit französischen Gewerkschaften verhandelt,
muß sich warm anziehen."
 Proteste
in Italien
Das
Haushaltsgerätewerk von Electrolux in Florenz mit 900
Beschäftigten soll geschlossen werden. Für den 4. April 2008
rufen die italienischen Gewerkschaften daher zu einem
ganztägigen Streik auf. In einer Solidaritätsadresse fordert
die spanische Gewerkschaft UGT, bei Restrukturierungen sollten
einheitliche Mindeststandards in allen europäischen Ländern
gelten. Electrolux hatte im Jahr 2006 bereits das AEG-Werk in
Nürnberg geschlossen (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006). Die folgenden Texte sind nur in
englischer Sprache verfügbar:
Erst
im Juni 2007 fand in Arezzo (Italien) eine Konferenz über die
Zukunft der Hausgeräteindustrie in Europa statt, auf der auch
über Electrolux diskutiert wurde (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2007). Für die italienischen Standorte
des schwedischen Hausgerätekonzerns war zuletzt im Januar 2007
ein Rahmenabkommen geschlossen worden.
Keine
Zunahme von Betriebsverlagerungen feststellbar
Am
22. Januar 2008 veröffentlichte die Hans-Böckler-Stiftung
erste Ergebnisse einer WSI-Befragung von 2.000 deutschen
Betriebsräten. Danach waren etwa 8% aller Betriebe von einer
Verlagerung betroffen. Meist wird innerhalb Deutschlands
verlagert, nur jede fünfte Verlagerung ging ins Ausland.
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4.
EBR-Abkommen werden angepaßt
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 RWE
jetzt mit Holding-EBR
Der
Schritt zu einer zweistufigen EBR-Struktur im Energiekonzern RWE
erfolgte am 16. November 2007, als eine Rahmenvereinbarung über
die Bildung eines Europäischen RWE-Forums auf oberster
Holding-Ebene unterzeichnet wurde. Das Besondere Verhandlungsgremium
(BVG) hatte sich erst im April 2007 gebildet und zügig und konstruktiv
verhandelt.
Das
neue Abkommen ersetzt eine Grundsatzvereinbarung aus dem Jahr 1995, die
auf einen "Holding-EBR" noch ausdrücklich verzichtet hatte und
nur die Bildung von Europäischen Spartenbetriebsräten vorsah.
Nach der Übernahme des britischen Wasserversorgers Thames
Water wurde im Juni 2002 zunächst das "Europäische
Wasserforum“ gegründet (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2005). Im März 2005 folgte das "Europäische
Energy-Forum“
für die Vertriebs- und Netzsparte RWE Energy (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2005) und im Januar 2006 startete das "Europäische Powerforum“
für die Stromerzeugungsgesellschaft RWE Power.
Die
Arbeitnehmervertreter der jeweiligen Tochtergesellschaften wurden vom
RWE-Vorstand über die europäischen Entwicklungen informiert und
konnten bei den halbjährlichen Sitzungen ihre Positionen grenzübergreifend
abstimmen. Mit dem
Verkauf von Thames Water im Dezember 2006 hatte das
"Europäische Wasserforum" seine Grundlage jedoch wieder
verloren. RWE steht mit der jetzt praktizierten zweistufigen
EBR-Struktur in einer Reihe mit dem schwedischen Papierkonzern SCA
(siehe Bericht in
den EBR-News 4/2005), dem Flugzeugbauer und
Rüstungskonzern EADS (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006) wie auch dem österreichischen
Stahlproduzenten Voest-Alpine (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2007).
Ambitioniertes
EBR-Projekt in dänischer Bank
 Am
10. Dezember 2007 wurde in Kopenhagen eine
EBR-Vereinbarung für Danske Bank nach dänischem Recht
unterzeichnet. Der Vorsitz liegt beim Management, die 23
Arbeitnehmervertreter wählen den Vize-Vorsitzenden. Einmal jährlich
findet eine
Plenumssitzung statt, Sondersitzungen kann der
EBR mit Stimmenmehrheit einberufen. Die zehn Mitglieder des engeren
Ausschusses ("exclusive
board") treffen sich dreimal jährlich. Somit findet in jedem Quartal mindestens eine Sitzung
statt.
Die
Vereinbarung weist an einem Punkt deutlich über den Status
quo der EBR-Richtlinie hinaus: Die Informationsrechte sollen
nämlich dazu dienen, konzernweite Abkommen zu schließen,
vergleichbar den Beispielen Suez oder Schneider Electric (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2007). Die neue EBR-Vereinbarung ersetzt die bisherige Vereinbarung aus dem Jahr 2005.
Folgende Texte liegen nur in englischer Sprache vor:
Um
die Zusammenarbeit im neuen EBR zu stärken, wurde ein
EU-finanziertes Projekt für Danske Bank gestartet. Vom 2. bis
4. Dezember 2007 fand der erste Workshop hierzu in Dublin statt.
 Nach
Protesten: Generali erneuert EBR-Vereinbarung
Nach
monatelangen, konfliktbeladenen Verhandlungen wurde am 18.
Dezember 2007 am Konzernsitz in Triest eine neue
EBR-Vereinbarung für Generali unterzeichnet. Umstritten war
insbesondere die Rolle der Gewerkschaften, die gemeinsam mit dem
EBR im Oktober 2006 einen europaweiten Protesttag gegen Pläne
des italienischen Versicherungskonzerns organisiert hatten,
Tausende von Arbeitsplätzen abzubauen (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2006). Der hierdurch ausgelöste Druck
blieb nicht ohne Wirkung: die zentrale Leitung verpflichtete
sich bereits im November 2006, die
Arbeitnehmervertretungen aller europäischen Länder vor
Umstrukturierungen rechtzeitig in Konsultationen einzubeziehen
(siehe Bericht in
den EBR-News 1/2007).
Die
jetzt unterzeichnete EBR-Vereinbarung gibt dem 1997 gegründeten
Europäischen Betriebsrat eine neue, verbesserte Grundlage. Sie
stützt sich sowohl auf die neue Sozialcharta des Konzerns wie auch
auf die italienische Umsetzung der EU-Richtlinie zur Information
und Konsultation. Vorgesehen sind zwei jährliche
Plenumssitzungen mit allen 37 EBR-Mitgliedern, die laufenden Geschäfte
führt ein Lenkungsausschuß aus sieben Mitgliedern. Die
Qualität der Beteiligungsrechte reicht jedoch nicht an das
Niveau der italienischen Bank UniCredit heran, die im Januar 2007
nach Übernahme der HypoVereinsbank einen EBR
gebildet hatte (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2007).
Zuvor
hatten sich die Gewerkschaften gegen die Fusion der deutschen
Töchter Volksfürsorge und AachenMünchner-Versicherung
ausgesprochen. Dadurch würden der Hauptsitz der Volksfürsorge
in Hamburg und 500 Arbeitsplätze wegfallen.
Exkurs: Die
EU-Richtlinie zur Information und Konsultation in Italien
...
und in anderen Ländern
 Überarbeitete
EBR-Vereinbarung für Panasonic
Am
8. Februar 2008 wurde in Paris eine neue EBR-Vereinbarung für den
japanischen Elektronikkonzern Panasonic unterzeichnet – sie
unterliegt britischem Recht. Der "Panasonic European Congress" (PEC),
so der offizielle Name des 1995 gegründeten EBR, trifft sich
einmal jährlich unter dem Vorsitz des Arbeitgebers, ihm gehören
27 Arbeitnehmervertreter aus zwölf Ländern an. Die neue
Vereinbarung verlängert die Tagung um einen zusätzlichen Sitzungstag.
Zukünftig werden
Dokumente in alle erforderlichen
Sprachen übersetzt. Ein dreiköpfiges "Employee
Representative Committee" (ERC = Präsidium) tagt viermal jährlich. Dagegen konnte ein Anspruch auf
Schulungen und zur Bildung interner Arbeitsgruppen (zu Themen wie
Arbeitsbedingungen und ähnliches) nicht durchgesetzt werden. Die
Verhandlungen wurden von Prof. Dr. Ulrich Zachert von der
Universität Hamburg begleitet, der auch als juristischer Berater
des Trainings- und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de"
fungiert.
Die
neue EBR-Vereinbarung im Wortlaut (in englischer Sprache)
Bei
Panasonic war es 1998 angesichts einer Werksschließung in Longwy
(Frankreich) und der dann folgenden Verlagerung nach Peine
(Deutschland) zu einem der europaweit ersten Gerichtsverfahren in
einer EBR-Angelegenheit gekommen. Aus formalen Gründen
verlor die Arbeitnehmerseite damals den Prozeß in zweiter
Instanz. Um solche Situationen zu vermeiden, sollte jeder EBR eine
Regelung über die Beschlußfassung und Erteilung von Vollmachten
in seiner Geschäftsordnung vorsehen.
 Thomas
Cook mit neuer EBR-Vereinbarung
Am
6. März 2008 wurde in Oberursel eine neue Vereinbarung für den
Tourismuskonzern Thomas Cook unterzeichnet. Die Verhandlungen
waren durch die Fusion mit dem britischen Unternehmen My Travel
notwendig geworden (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2007). Eine Neuwahl der EBR-Delegierten
findet erst 2010 statt, bis dahin tagen die beiden vorhandenen
Europäischen Betriebsräte gemeinsam. Die
neue Vereinbarung sieht zwei jährliche Sitzungen mit einer Dauer
von drei Tagen vor. Der EBR wählt einen dreiköpfigen
geschäftsführenden Ausschuß, der ein Zutrittsrecht zu allen
europäischen Niederlassungen hat. An den EBR-Sitzungen nimmt je
ein hauptamtlicher Gewerkschaftssekretär aus Deutschland und
Großbritannien mit beratender Stimme teil, zusätzlich können
Sachverständige nach deutschen Gepflogenheiten hinzugezogen
werden.
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5.
Arbeitgeber behindern EBR-Gründung
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 Kühne
+ Nagel: Firmengründer betreibt juristische Obstruktion
Seit
1996 versuchen Arbeitnehmervertreter in der Speditionsgruppe
Kühne + Nagel vergeblich, einen
Europäischen Betriebsrat ins Leben zu rufen. Sie scheitern an
der Abneigung des Hauptaktionärs und Firmengründers gegen jede
Form von Arbeitnehmerbeteiligung, die sich schon bei der
Verabschiedung des Mitbestimmungsgesetzes 1976 zeigte: um damals
die Bildung eines mitbestimmten Aufsichtsrates zu vermeiden,
verlegte er den Firmensitz kurzerhand von Deutschland in die
Schweiz. Dies war auch zur Vermeidung eines Europäischen
Betriebsrates höchst vorteilhaft, denn die Zuständigkeit
innerhalb der EU beschäftigte jahrelang die Gerichte, bis 2004
schließlich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg
die deutsche Landesgesellschaft von Kühne + Nagel für zuständig erklärte.
 Die
EBR-Gründung konnte aber nicht vollzogen werden, weil die
zentrale Leitung in der Schweiz allen europäischen
Niederlassungen untersagte, die erforderlichen Informationen
nach Deutschland zu liefern. Eine neuerliche Klagewelle führte
im Januar 2007 zum ersten Urteil, das in Österreich zu EBR-Fragen
jemals ergangen ist (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2007). Im Arbeitgeberlager wird das
Verhalten von Kühne + Nagel scharf kritisiert, weil solche gerichtlichen Präzedenzfälle die Arbeitnehmerseite
letztlich nur stärken würden. Dr. Werner Altmeyer, Herausgeber der EBR-News, fragte den
Vorsitzenden des deutschen Konzernbetriebsrates Michael Kalis (Foto) nach den
Hintergründen des laufenden Verfahrens. Kalis fordert vom Gesetzgeber,
Sanktionen gegen unwillige Arbeitgeber zu ermöglichen.
Bei
der Europäischen Transportarbeiterföderation (ETF) wird der
Fall Kühne + Nagel inzwischen mit höchster Priorität
behandelt. Am 7. Dezember 2007 fand in Brüssel unter
Beteiligung des Trainings- und Beratungsnetzes
"euro-betriebsrat.de" eine Abstimmung über das
weitere Verfahren statt.
Stilke-Betriebsrat
auch künftig ohne EBR
Am
6. Dezember 2007 wies das Landesarbeitsgericht
Baden-Württemberg den Anspruch des Betriebsrates der
Stilke-Bahnhofsbuchhandlungen auf Gründung eines Europäischen
Betriebsrates zurück – aus formalen Gründen. Dem steht eine
freiwillige Vereinbarung aus dem Jahre 1996 entgegen, die
lediglich ein schriftliches Verfahren zur Unterrichtung und
Anhörung vorsieht (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006). Die Bildung eines EBR wird darin
ausgeschlossen. Das Unternehmen Stilke ist Teil der
Valora-Gruppe mit Sitz in der Schweiz, die im Dauerkonflikt mit
ihren Arbeitnehmervertretern steht.
Die
Entscheidung der deutschen Arbeitsrichter ist im europäischen
Vergleich eher ungewöhnlich. In einem vergleichbaren Fall wurde
eine freiwillige EBR-Vereinbarung aus dem Jahre 1995 von einem
französischen Gericht im Oktober 2006 außer Kraft gesetzt,
weil lediglich eine einzige Gewerkschaft (die CGT) dagegen
geklagt hatte (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2007). Das höchste französische
Revisionsgericht bestätigte diese Entscheidung zuletzt am 8. März 2008.
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6.
Arbeitnehmervertreter setzen Akzente
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 Kaufhauskette
in der Kritik
Am
28. November 2007 forderte die Arbeitnehmerseite im Europäischen Betriebsrat der
französischen Einzelhandelsgruppe Galeries Lafayette die
zentrale Leitung auf, eine außerordentliche EBR-Sitzung
einzuberufen. Zuvor waren Verlagerungen von Portugal nach Polen
bekannt geworden, ohne daß eine Anhörung des EBR
stattgefunden hätte. Die Gruppe ist mit Kaufhäusern in
Frankreich und Deutschland sowie mit
Finanzdienstleistungen in acht Ländern vertreten. Der EBR hatte
sich im Februar 2005 nach französischem Recht konstituiert.
 Vergleich
von Arbeitsbedingungen im Zementkonzern
Vom
28. bis 30. November 2007 trafen sich 26 Arbeitnehmervertreter aus zwölf
Ländern in Warwick (Großbritannien) zur jährlichen Sitzung des Holcim Euro-Forum. Seit der Übernahme von Aggregate Industries
ist Großbritannien mit 6.000 Beschäftigten das größte Land
im Holcim-Konzern. Erstmals nahmen Delegierte aus Rumänien und
Bulgarien nicht mehr als Beobachter, sondern als vollwertige
Mitglieder teil. Die Arbeitnehmervertreter
starteten mit Unterstützung des Instituts für industrielle
Beziehungen in Amsterdam ein Projekt, um die Lohn- und
Arbeitsbedingungen in den Holcim-Werken miteinander zu
vergleichen. Das Holcim Euro-Forum, so der offizielle Name des EBR,
war
1996 nach belgischem Recht gegründet worden. Der Konzern hat
seinen Sitz in der Schweiz.
Exkurs:
Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer in der Schweiz
Die
Gewerkschaft Unia hat kürzlich die Mitwirkungsrechte der
Arbeitnehmer in der Schweiz mit den EU-Standards verglichen. Die
Dokumente stehen hier zum Download zur Verfügung:
IT-Dienstleister
verstößt gegen belgisches Recht
In
einem offenen Brief wandte sich der EBR des
IT-Dienstleisters Atos Origin am 17. Januar 2008 an die zentrale
Leitung in Paris, um gegen die Verletzung von Tarifstandards und
Arbeitsrecht und die Kündigung von Arbeitnehmervertretern in
Belgien zu protestieren. Im Juni 2007 war nach
langwierigen und mühevollen Verhandlungen kurz vor Ablauf der
gesetzlich vorgesehenen dreijährigen Frist ein EBR bei Atos
Origin gebildet worden (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2007).
Garantiefonds
für Restrukturierungen gefordert  Der
EBR des Rohstoffkonzerns Rio Tinto Alcan hat in seiner Sitzung
am 21. Februar 2008 immer noch nicht die notwendigen
Informationen über den Verkauf der Verpackungs- und
Weiterverarbeitungssparte erhalten (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2007). Er fordert eine frühzeitige und
regelmäßige Information über den Fortgang der Planungen,
ausreichend Zeit für eine betriebswirtschaftliche Analyse durch
EBR-Sachverständige und die Auflegung eines Garantiefonds für
Sozialpläne. Geplant sind am 23. April 2008 europaweite Aktionen
gegen drohenden Personalabbau.
Nach
der Übernahme des kanadischen Aluminiumherstellers Alcan durch
den britisch-australischen Rohstoffkonzern Rio Tinto erklärte
sich die zentrale Leitung bereit, die europäischen
Niederlassungen von Rio Tinto in den EBR von Alcan zu
integrieren. Rio Tinto hatte bisher noch keine transnationale
Arbeitnehmervertretung gegründet. Die Alcan-Vereinbarung war im
März 2006 nach französischem Recht geschlossen worden (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2006).
General
Motors kurz vor dem Abschluß eines Rahmenvertrages?
Seit
mehr als einem Jahr laufen die Verhandlungen zwischen dem
Europäischen Arbeitnehmerforum von General Motors und der
zentralen Leitung über die nächste Astra-Generation. Am 13.
März 2008 lehnten die Arbeitnehmervertreter auf einer Sitzung
in Frankfurt am Main neue Pläne des Konzerns
(Produktivitätsverbesserungen, Auslagerungen) zunächst
generell ab. Vorher solle ein europaweiter Rahmenvertrag
unterzeichnet werden, der Mindeststandards bei Auslagerungen und
einen Verzicht auf Werksschließungen vorsieht. Solch ein
Verhandlungsmandat ist in der EBR-Richtlinie nicht vorgesehen,
es basiert bei General Motors auf einem "Europäischen
Solidaritätsversprechen" vom Dezember 2005 (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006).
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7. Neugründung von
Europäischen Betriebsräten
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 Hersteller
von Wälzlagern bald mit EBR
Am
9. Oktober 2007 wurden die Verhandlungen über eine
EBR-Vereinbarung am Konzernsitz der Schaeffler-Gruppe in
Herzogenaurach (Bayern) abgeschlossen. Während der 15 Monate
dauernden Verhandlungen beschäftigten sich die
Arbeitnehmervertreter aus zehn Ländern nicht nur mit dem Text
der Vereinbarung, sondern begannen bereits im Vorgriff auf den
neuen EBR mit der inhaltlichen Arbeit. So tauschten sie im
Besonderen Verhandlungsgremium (BVG) Erfahrungen über die
Flexibilisierung der Arbeitszeit und Beschäftigungssicherung
aus. Der EBR wird sich bis Juni 2008 nach deutschem Recht
konstituieren.
 Französische
Bank gründet EBR
Am
30. Januar 2008 wurde in Paris eine
EBR-Vereinbarung für die Gruppe Crédit Agricole unterzeichnet. Es handelt
sich dabei um eine der letzten französischen Großbanken, die bisher
noch keine Arbeitnehmervertretung auf europäischer Ebene errichtet hatte.
Die
Vereinbarung läßt eine deutliche französische Handschrift
erkennen: es handelt es sich um ein gemischtes Gremium. Die Arbeitgeberseite
besteht aus
mindestens acht Delegierten, darunter der Präsident der Bank als
Vorsitzender des EBR. Die Arbeitnehmervertreter kommen aus 22 Ländern
und werden
von einem hauptamtlichen Gewerkschaftssekretär des Dachverbandes der europäischen
Dienstleistungsgewerkschaften (UNI) unterstützt. Sie tagen einmal
jährlich mit dem Arbeitgeber und können eine zweite Plenumssitzung
beantragen. Die neun Mitglieder des Lenkungsausschusses, darunter der Sekretär des
EBR, treffen sich einmal jährlich mit dem Arbeitgeber, zweimal
jährlich intern sowie bei aktuellen Anlässen. Alle
Sitzungen finden in Paris statt.
Obwohl
alle Kosten für die Sitzungen direkt vom Arbeitgeber
übernommen werden, erhält der EBR ein eigenes Budget von 60.000 €
jährlich. Neben den
Sitzungen und den Freistellungszeiten in ihren Herkunftsländern
erhalten alle EBR-Mitglieder 30, die Mitglieder
des Lenkungsausschusses 60 und der Sekretär 100 Stunden pro Jahr
zusätzlich zur persönlichen Disposition. Für
Frankreich typisch ist auch eine sehr weitgehende Finanzierung
von Sachverständigen.
 US-Konzern
gründet EBR nach niederländischem Recht
Am
13. Februar 2008 wurde eine EBR-Vereinbarung für
Nalco unterzeichnet. Der US-Konzern ist in der
Wasseraufbereitung und in chemischen Prozessen für die Industrie tätig.
Das Besondere an der Vereinbarung: am Ende
jedes Quartals findet eine EBR-Sitzung mit allen Delegierten aus
19 Ländern am Sitz der Europaleitung in Leiden (Niederlande)
statt, in der das Management einen Bericht über die Finanzlage erstattet. Zusätzlich sind Sondersitzungen in
besonderen Fällen möglich. Jedes EBR-Mitglied
erhält ein
persönliches Freistellungsbudget von 40 Stunden, der Sekretär
von 120 Stunden und die fünf weiteren Mitglieder des Lenkungsausschusses
von 60 Stunden pro Jahr. Die Teilnahme an Sitzungen wird hierauf
nicht angerechnet.
Die
Texte von zahlreichen EBR-Vereinbarungen
stehen auf einer Download-Seite
zur Verfügung.
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Internationale
Rahmenvereinbarungen
im Dienstleistungssektor

Neben
der Metallindustrie (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2006) sind Rahmenabkommen über weltweite
Sozialstandards besonders
in Unternehmen des Dienstleistungssektors
verbreitet. Für den Dachverband der Dienstleistungsgewerkschaften UNI
gehört dies zu einem Arbeitsschwerpunkt.  Reingard
Zimmer von der Redaktion der EBR-News sprach in Genf mit Alke Bössiger (Foto) von UNI über die
gewerkschaftlichen Strategien zu diesem Thema. Zuletzt hatte UNI ein solches Abkommen im Dezember
2007 im spanischen Telekommunikationskonzern Telefónica
unterzeichnet (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2007). Einer harten Kampagne bedurfte es in der
kanadischen Druckereigruppe Quebecor, bis im Mai 2007 eine
weltweite Rahmenvereinbarung perfekt war (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2007).
Joghurtfabrik
in den USA erhält Belegschaftsvertretung
Der
französische Nahrungsmittelkonzern Danone gehörte bereits in den 1980er
Jahren zu den Pionieren bei der Unterzeichnung internationaler
Rahmenabkommen mit den Gewerkschaften. Dennoch sind fundamentale
Arbeitnehmerrechte nicht überall selbstverständlich, so z. B. in den
USA. Die 300 Beschäftigten der Joghurtfabrik in Minster (Ohio) konnten
erst am 6. Dezember 2007 ihren Anspruch auf eine gewerkschaftliche
Vertretung durchsetzen, nachdem die Werksleitung dies zuvor verweigert
hatte. Der Erfolg in den USA war nur durch Unterstützung der
Internationalen Union der Lebensmittelarbeitergewerkschaften (IUL) in Genf
möglich, die zuletzt im Juni 2007 mit Danone ein
Antidiskriminierungsabkommen geschlossen hatte (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2007).
Air
France KLM mit neuer Sozialcharta
Am
20. Februar 2008 wurde auf dem Pariser Flughafen Roissy zwischen dem EBR
und der zentralen Leitung von Air France KLM eine Sozialcharta
unterzeichnet und damit ein Abkommen für Air France aus dem Jahre 2001
auf die neue Gruppe ausgedehnt. Nach der Übernahme der niederländischen
Fluggesellschaft KLM durch Air France hatten im Februar 2006 auch die
beiden Europäischen Betriebsräte fusioniert (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006). Der Lenkungsausschuß des EBR wird die
Umsetzung der Charta überwachen, die formal zwar nur innerhalb der EU
gilt, aber weltweit als Referenz im Konzern angesehen wird. Folgende Texte
sind nur in englischer Sprache verfügbar:
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Studie
über Betriebsräteberatung zeigt große nationale Unterschiede
 Im
Dezember 2007 legte die Ruhr-Universität in Bochum gemeinsam mit der
Hans-Böckler-Stiftung eine Branchenstudie über Betriebsräteberater
vor. In Abgrenzung von den traditionellen Managementberatungen richtet
sich die "arbeitsorientierte Beratung" an den Belangen der
Belegschaft und deren Vertreter aus. Ihre Ursprünge liegen in den
1980er Jahren und den damaligen Veränderungen der Arbeitsorganisation
und Technologie. Heute werden Betriebsräteberater vorwiegend bei
Umstrukturierungen und Betriebsschließungen hinzugezogen, aber auch
für die Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen auf unterschiedlichen
Themenfeldern. Die Grenzen zwischen Consulting, Seminaren und
angewandter Forschung sind fließend.
Für
Europäische Betriebsräte besonders interessant ist das Kapitel 5 zur
Betriebsräteberatung im internationalen Vergleich. Die EU-Richtlinien
zu Massenentlassungen oder zur Unterrichtung und Anhörung auf
nationaler Ebene sehen – im Gegensatz zur EBR-Richtlinie – keine
Mindestvorschriften über den Beratereinsatz vor. Alles ist hier
abhängig von den nationalen Gepflogenheiten. So ist z. B. der Einsatz
von externen Sachverständigen in Frankreich am weitesten verbreitet
und im Vereinigten Königreich praktisch nicht vorhanden. Deutschland
liegt im Mittelfeld, hat aber einen Nachholbedarf.
Die
Studie zeigt den Rechtsrahmen für einige Länder auf:
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In
Deutschland, Frankreich, Belgien und den Niederlanden kann der
Betriebsrat auf Kosten des Arbeitgebers Sachverständige
hinzuziehen, in Italien gilt dies nur für die RSU (eine Art von
Betriebsrat, die noch nicht in allen Betrieben etabliert ist,
siehe Länderbericht
Italien).
-
In
Großbritannien, Irland, Dänemark, Luxemburg und Spanien gibt es
keine Regelung, wonach der Arbeitgeber Kosten für externe
Sachverständige tragen muß.
In
Deutschland ist die Rechtsgrundlage bisweilen strittig, wie ein
Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom Oktober 2006 zeigt, das
den Arbeitgeber von der Kostenübernahme freistellt.
Beratung
für Europäische Betriebsräte
Die
EBR-Richtlinie benennt in den subsidiären Vorschriften den Anspruch
auf Hinzuziehung eines Sachverständigen, wovon in französischen
Unternehmen am stärksten Gebrauch gemacht wird. Am geringsten ist die
Unterstützung durch Sachverständige in angelsächsisch geprägten
Unternehmen. Nur 60% aller EBR-Vereinbarungen sehen die Anwesenheit
von Experten in allen EBR-Sitzungen vor, in manchen Fällen ist der
Arbeitgeber nicht zur Kostenübernahme verpflichtet.
Aus
diesem Grund wird das Beratungsmandat häufig von hauptamtlichen
Gewerkschaftssekretären unentgeltlich wahrgenommen. Hier kann von
einer verdeckten Subventionierung des Arbeitgebers durch
Mitgliedsbeiträge der Gewerkschaften gesprochen werden. Die
derzeitige EBR-Richtlinie zeigt eine Unschärfe in der Abgrenzung von
Gewerkschaftsbetreuern und Sachverständigen, weshalb der Europäische
Gewerkschaftsbund sich für ein eigenständiges Teilnahmerecht der
Gewerkschaften an EBR-Sitzungen zusätzlich zur Kostenübernahme für
Experten ausspricht.
 Abschlußbericht
aus Österreich
Am
26. Januar 2008 legte die Universität Linz den Abschlußbericht eines
Forschungsprojekts vor, das in Kooperation mit dem Österreichischen
Gewerkschaftsbund (ÖGB) die Erfolgsfaktoren, Hemmnisse und Herausforderungen für
Europäische Betriebsräte
untersucht hatte (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2006). Fallstudien beleuchten die EBR-Arbeit bei
Austria Tabak, Semperit, MAN und weiteren Unternehmen. Die Studie
definiert Eckpunkte auf dem Weg zu einem aktiven und erfolgreichen
Europäischen Betriebsrat und benennt Probleme, z. B. die mangelhafte
personelle Kapazität der Gewerkschaften zur EBR-Betreuung.
In
zurückliegenden Ausgaben der EBR-News hatten wir bereits Ergebnisse
des Forschungsprojekts vorgestellt. So haben die Forscher z. B. die
Rolle der zentralen Leitung nach Typen geordnet:
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10. Interessante
Webseiten
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Nordische
Gewerkschaften informieren über EBR-Themen
Unter dem Dach von
Nordic IN haben sich 22 Gewerkschaften aus den Branchen Metall,
Energie, Chemie, Papier und Textil aus Schweden, Dänemark,
Finnland, Norwegen und Island zusammengeschlossen, um ihren
Einfluß in Europa zu stärken. Eine Webseite liefert aktuelle
Nachrichten über Arbeitsbeziehungen und über Europäische
Betriebsräte, auch in englischer Sprache.
Europäische
Betriebsräte in kleinen EU-Ländern
Diese Webseite ist ein gelunges Beispiel für
die transparente Dokumentation eines EU-geförderten Projektes,
das Gewerkschaften aus Malta, Südzypern und Estland im Jahr 2007
durchführten. Das Projektmanagement wie auch die Forschungs- und
Seminarplanung sind im Detail nachzulesen. Alle Texte sind in
englischer Sprache verfügbar.
Französischer EBR mit eigenem
Bulletin
 Der
Europäische Betriebsrat der französischen Bank BNP Paribas gibt
von Zeit zu Zeit ein eigenes Bulletin über seine Arbeit heraus.
Die Dateien sind auf einer Webseite der Gewerkschaft CGT-FO
abrufbar.

Regionale
Vernetzung der Gewerkschaften
Mit
diesem EU-geförderten Projekt vernetzen sich regionale
Gewerkschaften aus Niedersachsen, Andalusien, Großpolen und der
Normandie miteinander. Auf der Webseite sind Informationen über
geplante Workshops und Themen abrufbar, die in dem Projekt
bearbeitet werden sollen.
Zahlreiche
weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung
zusammengestellt.
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Regeln für Finanzinvestoren
 Der
Dachverband der Dienstleistungsgewerkschaften (UNI) legte im
Oktober 2007 eine Broschüre über Finanzinvestoren vor. Mit
einem Elf-Punkte-Programm sollen Beteiligungsgesellschaften
(Private Equity und Hedge Fonds) auf sozial verantwortliches
Handeln verpflichtet werden, vor allem zur Einhaltung geltender
Tarifverträge und Outsourcing-Vereinbarungen. Die Broschüre
ist in fünf Sprachen erhältlich und stellt konkrete Beispiele
dar, z. B. den Einstieg von Blackstone bei der Deutschen Telekom
oder den Dialog der britischen Gewerkschaft GMB mit Permira.
UNI
Global Union
Private
Equity. Eine Herausforderung für die Gewerkschaften
Nyon
2007, 48 Seiten
 Juristisches
Handbuch zum Betriebsübergang
Im Februar 2008 ist die dritte
Auflage eines Ratgebers für Betriebsräte erschienen, die mit
diversen Formen von Umstrukturierungen konfrontiert sind.
Dargestellt werden die rechtlichen Folgen von
Betriebsänderungen für den Betriebsrat, die Mitbestimmung im
Aufsichtsrat, die Geltung von Tarifverträgen, den individuellen
Arbeitsvertrag wie auch für die betriebliche Altersversorgung.
Neu eingearbeitet sind sowohl die EU-Fusionsrichtlinie (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2006) als auch die SE-Gesetzgebung (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2004).
Michael
Bachner/Roland Köstler/Volker Matthießen/Wolfgang Trittin
Arbeitsrecht
bei Unternehmensumwandlung und Betriebsübergang
Baden-Baden
2008, 3. Auflage, 499 Seiten, ISBN 978-3-8329-2592-5, € 58,-
 Umbruch
des polnischen Arbeitsrechts
Zum Jahresende 2007 ist diese
Dissertation erschienen, die sich mit der Transformation des
polnischen Arbeitsrechts in den Jahren nach 1989 befaßt. Ein
wichtiger Aspekt ist dabei die Rolle der Gewerkschaften, die
zunächst ein Monopol in der betrieblichen Interessenvertretung für sich reklamiert hatten
(ähnlich wie in Großbritannien). Erst die Umsetzung der
EU-Richtlinie zur Unterrichtung und Anhörung in polnisches
Recht führte ab dem Jahr 2007 zur Bildung von Betriebsräten in
polnischen Betrieben (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2006). Die Vorgeschichte der jüngsten
Entwicklungen wird von der Autorin ebenso dargestellt wie die
Umsetzung der EBR-Richtlinie und die Folgen für die polnischen
Arbeitsbeziehungen.
Patrizia
Chwalisz
Die
Transformation des polnischen Arbeitsrechts und die
Gewerkschaften
Frankfurt
am Main 2007, 248 Seiten, ISBN 978-3-631-56518-6, € 54,70
 Gewerkschaften
in Rußland
Diese im Januar 2008 erschienene
Broschüre beleuchtet die Geschichte der russischen
Gewerkschaftsbewegung nach 1992 wie auch die aktuelle Situation
in der Metallindustrie und der chemischen Industrie.
Beispielhaft wird der regelmäßige Erfahrungsaustausch zwischen
den deutschen und russischen Arbeitnehmervertretern im
Henkel-Konzern dargestellt.
DGB-Bildungswerk
u. a.
Gewerkschaften
in Rußland heute
Düsseldorf
2008, 55 Seiten, € 3,50
Im
Mai 2006 hatte der Europäische Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen Dienst (EGÖD) eine Studie über den russischen
Konzern Gazprom vorgelegt, einen der größten Arbeitgeber Europas.
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12.
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
Beispiele aus unserer Arbeit |
Europa-Forum
von Roche startet in neue Amtszeit
 Der
schweizerische Pharmakonzern Hoffmann-La Roche verfügt seit 1996
über ein Europa-Forum. Vom 10. bis 14. März 2008 trafen sich
in Brüssel 27 Mitglieder aus 13 EU-Ländern und der Schweiz zur
konstituierenden Sitzung für die nächsten vier Jahre. Da etwa
die Hälfte der Delegierten neu im Amt ist, führte das
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
einen Workshop über die EBR-Arbeit und die Betriebsverfassung
der EU-Länder durch.
Ein
wichtiger Diskussionspunkt war die laufende Revision der
EBR-Richtlinie, die möglicherweise zu einer Anpassung der
EBR-Vereinbarung bei Roche führen könnte. Diese sieht eine
jährliche Sitzung mit der zentralen Leitung vor, ein
Koordinationskomitee (Präsidium) trifft sich zweimal jährlich.
Als freiwillige Vereinbarung genießt sie nach Artikel 13 der
EBR-Richtlinie bis heute Bestandsschutz, sie unterliegt weder dem
schweizerischen noch dem Recht eines EU-Landes. Positives Merkmal
ist die Berücksichtigung der beiden Sparten Pharma und
Diagnostik, jede Tochtergesellschaft mit mehr als 150
Arbeitnehmern entsendet pro Land mindestens einen Delegierten in
den EBR.
Restrukturierungen
in der Energiewirtschaft in West- und Osteuropa
 Welche
Strategien verfolgen Energieunternehmen im europäischen
Binnenmarkt? Wie können Arbeitnehmervertreter darauf national und
europäisch reagieren? Wie kann die Rolle Europäischer
Betriebsräte in Energieunternehmen gestärkt und eine gemeinsame
Plattform entwickelt werden, die in West- und Osteuropa
gleichermaßen tragfähig ist? Diesen Fragen wollen sich Energiegewerkschaften aus Rumänien, Ungarn,
Tschechien, Deutschland, Österreich und Italien stellen. In
Kooperation mit dem Europäischen Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen Dienst (EGÖD) in Brüssel wird ein entsprechendes
EU-Restrukturierungsprojekt derzeit vom
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" vorbereitet.
Abgeschlossene
Projekte: Berichte jetzt verfügbar
 Das
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" beteiligte
sich im
Rahmen eines
EU-geförderten Projektes, das vom italienischen Forschungsinstitut
Cesos
und dem Gewerkschaftsbund CISL initiiert worden war, an der Erstellung von Fallstudien
in der chemischen Industrie. In den Unternehmen Smurfit Kappa,
Kion und ContiTech wurde der Einfluß deutscher
Betriebsräte
auf Umstrukturierungen im Licht der neuen EU-Richtlinie zur
Information und Konsultation empirisch beleuchtet (siehe auch Bericht in den
EBR-News 2/2007). Alle Dokumente sind inzwischen über die Webseite des Forschungsprojektes
abrubar (in englischer Sprache), darunter auch Fallbeispiele aus
Frankreich, Ungarn, Italien, Spanien und Rumänien.
 Im
Rahmen des LINKS-Projekts ("Possibilities and Limitations for European Works Councils in the Port Sector")
legte das
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
eine Fallstudie über den Europäischen Betriebsrat von Dubai
Ports World vor. Dieser war im Mai 2007 nach Übernahme der
britischen Fähr- und Hafengesellschaft P&O durch die
arabische Gruppe gegründet worden und ersetzte den seit dem Jahr
2000 bestehenden EBR von P&O (siehe auch Bericht
in den EBR-News 2/2007). Das Dokument enthält interessante
Details eines Gerichtsverfahrens
aus dem Jahre 2002, dem bisher einzigen Rechtsstreit eines
Europäischen Betriebsrates auf britischem Boden. Darin wird die ungelöste Frage des
rechtlichen Status von britischen EBR-Gremien exemplarisch
deutlich.
Jüngste
Beiträge
in Fachzeitschriften Am
Themenschwerpunkt "Gewerkschaften im Aufschwung?" der Zeitschrift spw im Dezember
2007 beteiligte sich Kathleen
Kollewe mit einem Beitrag unter dem Titel "Was heißt Gute Arbeit?".
Die Arbeitsbeziehungen in Schweden beleuchtete ein Länderbericht von
Dr. Werner Altmeyer und Olle
Hammarström in der Zeitschrift der betriebsrat
im Januar 2008 unter dem
Titel "Vertrauensleute statt Betriebsrat".
Ebenfalls im Januar 2008 berichtete Bernhard Stelzl im Magazin Mitbestimmung
über das WSI-Herbstforum "WSI zu Armut, Reichtum und Sozialstaat"
und Dr. Werner Altmeyer erläuterte das jüngste Gerichtsurteil zur
vorläufig gestoppten Fusion von Gaz de France mit Suez ("Aufsichtsrat muß EBR-Rechte beachten",
siehe auch Punkt 2
weiter oben).
Weitere Veröffentlichungen finden Sie auf
unserer Publikationsseite.
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13.
Aktuelle Seminartermine
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Für
die folgenden von uns mitgestalteten Seminare und Workshops sind Anmeldungen möglich:
Betriebsratstätigkeit
in Europa – Der Euro-Betriebsrat (EBR)
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EBR
1: Arbeit ohne Grenzen – Der Weg zum Europäischen
Betriebsrat
16.
- 19.09.2008 in Frankfurt am Main
-
EBR
2: EBR-Vereinbarungen rechtssicher gestalten –
effektiv im EBR arbeiten
22.
- 26.09.2008 in Stuttgart
-
EBR
3: EBR für Profis – Vertiefungs- und
Auffrischungskurs
03.
- 07.11.2008 in
Berlin
Europa für Gewerkschaftssekretäre
der IG Metall
Institutionen
– Politikfelder – Europäische Betriebsräte
16. -
18.04.2008
in Bad Orb
13.
- 15.10.2008 in Bad Orb
Inhouse-Veranstaltungen
Eine
Übersicht über die Themen für Inhouse-Veranstaltungen
finden Sie hier:
→ Themen
für Inhouse-Seminare
→ Themen
für Fachvorträge
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Die EBR-News werden herausgegeben
von:
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
GbR
Mitarbeiter/innen dieser Ausgabe:
Werner
Altmeyer, Carmen Bauer, Kathleen Kollewe, Bernhard Stelzl, Reingard Zimmer
Verteiler
der deutschsprachigen Ausgabe: 10.073 Empfänger
Verteiler
der englischsprachigen Ausgabe: 1.150 Empfänger Verteiler
der französischsprachigen Ausgabe: 822 Empfänger
Newsletter-Archiv:
www.ebr-news.de
Wir freuen uns über Anregungen zu diesem
Newsletter und über Berichte aus Ihrem EBR.
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