 |
2. April 2008
|
|
1. Arbeitgeber
machen Weg für Verhandlungen frei
|
Neue
EBR-Richtlinie: Rückschlag für britische Hardliner
 Bis
zuletzt richteten sich die Blicke in Brüssel mit Spannung auf
dieses Gebäude in der Nähe der EU-Institutionen: dem
Hauptquartier des europäischen Arbeitgeberverbandes
BusinessEurope. Dessen Entscheidung wurde am 2. April 2008 bekannt.
Anders als bei der Verabschiedung der EBR-Richtlinie im Jahre 1994
konnten diesmal die kontinentaleuropäischen
Arbeitgeberverbände eine pragmatische Lösung gegen den
Widerstand der britischen Industrie erzwingen. Bis Januar 2009 bleibt
jetzt Zeit für direkte Verhandlungen mit den
Gewerkschaften über den Text der neuen EBR-Richtlinie.
Leicht
ist den Arbeitgebern diese Entscheidung nicht gefallen, aber der
Druck von Gewerkschaften, Europäischem Parlament und
Europäischer Kommission hatte in den letzten Monaten immer
weiter zugenommen (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2007). Ohne ihre Kompromißbereitschaft
wäre das weitere Gesetzgebungsverfahren von den Arbeitgebern
kaum noch beeinflußbar gewesen.
Rückblick:
die zweite Phase der Konsultationen startete mit Verzögerung
Bereits
Anfang Januar 2008 war
mit einer Initiative der
Europäischen Kommission gerechnet
worden (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2007), sie ließ aber auf sich warten. Nach intensiver Lobbyarbeit der
Arbeitgeber (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2007), die insbesondere auf eine
Entschärfung der Vorschriften zur Unterrichtung und Anhörung
des EBR zielte, gab es hinter den Kulissen zwischen Spitzenbeamten im
Umfeld von Sozialkommissar Vladimír Špidla und Vertretern der
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände intensive Gespräche. Die
Europäische Kommission war schließlich bereit, ihren Entwurf
für die Arbeitgeberseite leichter akzeptabel zu machen,
um den Weg zu direkten Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern
zu ebnen.
Am 20. Februar 2008 ging die Europäische Kommission mit ihrem Konsultationspapier
dann an die Öffentlichkeit. Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB)
reagierte noch am gleichen Tag mit einer zustimmenden
Pressemitteilung.
Wissenschaftliche
Begleitstudie
Die
Europäische Kommission beauftragte die Londoner Beratungsgesellschaft
GHK Consulting, die Auswirkungen der Gesetzesvorschläge für die
Unternehmen zu berechnen sowie Kosten und Nutzen der EBR-Arbeit zu untersuchen.
Derzeit führt GHK Consulting in 80
Unternehmen
Telefoninterviews mit der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite
durch (das ist jedes zehnte Unternehmen mit EBR).
 Französische
Präsidentschaft will Restrukturierungspaket schnüren
Eine
zusätzliche Dynamik könnte die Revision der EBR-Richtlinie in
der zweiten Hälfte des Jahres 2008 bekommen, wenn Frankreich die
Präsidentschaft der EU übernimmt. Unter dem Motto
"Antizipation des Wandels" will die französische Regierung ein
Forum einberufen, das die frühzeitige Beteiligung der Arbeitnehmer
bei Restrukturierungen diskutieren soll. Und die Europäische
Kommission will alle diesbezüglichen Gesetzesinitiativen zu einer
konsistenten Strategie verknüpfen. Bereits am 28. Februar 2008
hatte Sozialkommissar Vladimír Špidla vor dem
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuß in Brüssel
mehrere Initiativen für die Zeit der französischen
Präsidentschaft angekündigt. Dazu gehören neben der
Revision der EBR-Richtlinie insbesondere:
|
|
2. Gerichtsentscheidungen
in EBR-Fragen
|
Keine
Unternehmensfusion ohne Anhörung des EBR
Eine
für die EBR-Rechtsprechung europaweit bedeutende Entscheidung ist
am 16. Januar 2008 im Justizpalast von Paris (siehe Foto) gefallen. Die
Sozialkammer des höchsten französischen Revisionsgerichts
("Cour de Cassation") bestätigte eine einstweilige Verfügung
des Europäischen Betriebsrates von Gaz de France. Dieser hatte im
November 2006 die Fusion mit dem französischen Energiekonzern Suez in
letzter Minute gestoppt (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2006).
Das
Urteil besagt, daß Aufsichts- und Verwaltungsräte
multinationaler Unternehmen keine Fusion mit anderen Unternehmen
beschließen dürfen, bevor die Anhörung des EBR nicht in
allen Details korrekt stattgefunden hat und abgeschlossen wurde. Zum
Verfahren gehört auch eine betriebswirtschaftliche Analyse durch
Beratungsgesellschaften, die der EBR selbst auswählt. Die Richter
räumen dem EBR ein eigenständiges Beteiligungsrecht ein
– unabhängig von den Rechten der Betriebsräte einzelner
Länder. Die Entscheidung stellt den Höhepunkt einer Reihe von
Urteilen in Frankreich dar, die die Bedeutung transnationaler
Arbeitnehmervertretungen stärken.
Auch
der französische Gesamtbetriebsrat von Gaz de France war nicht
korrekt beteiligt worden. Nur wenige Tage später, am 22. Januar
2008, stärkte das Landgericht Paris dessen Rechte ebenfalls.
Neues
Anhörungsverfahren endet mit sozialen Garantien
 Noch
vor Abschluß des Rechtsstreits wurde die Fusion im September
2007 gegen den Widerstand der Arbeitnehmerseite erneut
vorangetrieben (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2007). In einer EBR-Sitzung am 20. und 21.
Dezember 2007 forderten die Arbeitnehmervertreter von Gaz de
France weitere Dokumente, um sie durch ihre Berater prüfen zu
lassen, und legten einen Katalog mit 35 Fragen vor. Ohne hierauf
zu reagieren, lud die zentrale Leitung für den 8. und 9. Januar
2008 zu einer weiteren EBR-Sitzung.
Ihr
Ziel, das Anhörungsverfahren noch
vor Bekanntgabe des oben genannten Urteils zu Ende zu bringen, wurde jedoch
von den Arbeitnehmervertretern vereitelt. Im Verlauf der
beiden turbulenten Sitzungstage beschlossen sie fünf Resolutionen zu diversen Aspekten
der Anhörung und forderten insbesondere
1.
mehr Informationen über die sozialen und juristischen Folgen
der Fusion und
2.
mehr Zeit, um diese Informationen durch ihre Berater auswerten
zu lassen.
Auch
eine weitere EBR-Sondersitzung am 22. Januar 2008 blieb ohne
Ergebnis. Als
Reaktion auf die Kritik und das zwischenzeitlich ergangene
Gerichtsurteil lieferte die Konzernleitung alle geforderten Unterlagen
und stellte sich am 21. Februar 2008 erneut der Diskussion im
EBR. Am 11. März 2008 beschloß der EBR schließlich nach Vorlage der Beraterstudien
seine Stellungnahme gegen die
Fusion. Gleichzeitig gab die
Konzernleitung eine Erklärung über soziale Garantien nach
der Fusion ab, was als ein Erfolg für die Arbeitnehmerseite
gewertet wird.
Nach
Zugeständnissen des Managements hatte der EBR von Suez bereits
am 7. Januar 2008 seine Stellungnahme abgegeben, auch er lehnt
die Fusion ab. Mit dem juristisch korrekten Abschluß des
Konsultationsverfahrens in beiden Konzernen ist damit der Weg für die Fusion frei.
Die
Zukunft der beiden Euro-Betriebsräte
Mit
der Fusion wird der EBR von Suez automatisch aufgelöst und der EBR
von Gaz de France nimmt die Vertretung für den Gesamtkonzern wahr.
Gleichzeitig wird ein Besonderes Verhandlungsgremium (BVG) gebildet,
das innerhalb weniger Monate eine neue EBR-Vereinbarung aushandeln
soll. Damit konnte mehr erreicht werden als bei Alcatel-Lucent, wo die
zentrale Leitung eine Neuverhandlung der EBR-Vereinbarung nach der
Fusion strikt abgelehnt hatte (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2006).
 Entscheidung
über Wahlanfechtung bei Schneider
Electric
Am
18. April 2007 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in
Erfurt über die Frage, welches Gericht für die Anfechtung der
Wahl deutscher Mitglieder im Europäischen Betriebsrat eines
französischen Konzerns zuständig ist. Das BAG korrigierte die
Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom Juni 2005
(siehe Bericht
in den EBR-News 4/2005) und verwies das Verfahren zurück an
das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf, wo im Dezember 2007 ein
Urteil fiel. Zuständig sind demnach deutsche und nicht
französische Arbeitsgerichte.
|
|
3.
Reaktionen auf
Betriebsverlagerungen
|
|
 Nokia
mißachtet EBR-Rechte bei Werksschließung
Völlig
überraschend erklärte der finnische Elektronikkonzern Nokia am
15. Januar 2008 die Schließung seines Werkes für Mobiltelefone
in Bochum mit 2.300 Beschäftigten zum 30. Juni 2008. Zuvor
hatte das Unternehmen fast 100 Mio. € Subventionen erhalten
und bis zum 31. Dezember 2007 eine
bestimmte Anzahl von Arbeitsplätzen garantiert. Zwei Wochen nach
Ablauf dieser Frist wurde die Schließung bekanntgegeben, obwohl der
Gewinn im 4. Quartal 2007 um 60% gestiegen war. Die
Landesregierung in Düsseldorf fordert 41 Mio. € zurück.
Am
30. Januar 2008 trafen sich auf Einladung des Europäischen
Metallgewerkschaftsbundes (EMB)
Arbeitnehmervertreter aus europäischen Nokia-Standorten in
Brüssel. Sie verurteilten das Vorgehen des Managements, forderten eine außerordentliche Sitzung des
Euroforums (so der offizielle Name des EBR) und
beauftragten ein juristisches Gutachten zur möglichen
Verletzung der EBR-Richtlinie. Nokia hatte sein Euroforum bereits
1993 gebildet, als die Verabschiedung der EBR-Richtlinie noch
keineswegs sicher war, und gehörte damals zu den Pionieren eines
sozialen Europa.
Am
12. Februar 2008 führte eine Delegation des Bochumer
Betriebsrates Gespräche mit der Nokia-Konzernleitung in Finnland,
ohne jedoch die Rücknahme der Schließungsentscheidung zu
erreichen. Einen Tag später gaben die finnischen Gewerkschaften
zusammen mit der IG Metall und dem EMB die "Helsinki-Erklärung"
zur Unternehmenspolitik von Nokia heraus, in der sie einen fairen
Rahmen für die Beteiligung bei solchen Restrukturierungsentscheidungen
fordern. Seit dem 20. Februar 2008 verhandelt der deutsche Konzernbetriebsrat mit dem Arbeitgeber über einen
Interessenausgleich.
Die
Situation in Rumänien
 Am
11. Februar 2008 startete in Jucu bei Klausenburg die Produktion mit 350 Beschäftigten,
es sollen später bis zu 3.500 werden. Der Industriepark war mit 60 Mio. €
aus dem PHARE-Programm der EU errichtet worden, als noch kein
Investor in Sicht war. Fördergelder für
Betriebsverlagerungen innerhalb der EU werden seit 2007 nicht mehr
gezahlt (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2006). Die Nokia-Gebäude in Jucu
errichtet eine deutsche Baufirma.
Den
rumänischen Gewerkschaften ist es bisher noch nicht gelungen,
die Belegschaft zu organisieren und einen Tarifvertrag
auszuhandeln. Laut Medienberichten sind uniformierte Aufpasser
beauftragt, Kontakte der neueingestellten Arbeitnehmer mit Journalisten
oder Gewerkschaften zu
verhindern.
Die Metallgewerkschaft des rumänischen Gewerkschaftsbundes Cartel
Alfa wirft Nokia Ausbeutung vor, denn die Belegschaft soll 60 bis 70 Stunden pro Woche arbeiten, obwohl
gesetzlich nur 48 Stunden erlaubt sind. Am
5. Februar 2008 wurde das Unternehmen beim rumänischen
Arbeitsminister Paul Păcuraru vorstellig, um eine Änderung des Arbeitsgesetzes zu beantragen.
Seit dem 18. März 2008 prüft die rumänische
Antikorruptionsbehörde die Verträge zwischen Nokia und den
lokalen Behörden, nachdem der Bürgermeister von Jucu im Sommer
2007 bereits verhaftet worden war.
 Forschungsstandort
von Novartis in Gefahr
Am
18. Dezember 2007 erfuhren die 240 Beschäftigten des
Novartis-Forschungsinstituts in Wien (siehe Foto) per
Videobotschaft von der Schließung ihres Standortes. Der
Betriebsrat will alle Möglichkeiten nutzen, um diese
Entscheidung rückgängig zu machen. Am 7. Februar 2008 befaßte
sich auf Betreiben der Gewerkschaften auch die staatliche
Wirtschaftskommission mit dem Thema. Sie kann die Entscheidung
des Unternehmens überprüfen, Gutachten erstellen lassen und
Empfehlungen abgeben.
Der
Pharmakonzern Novartis verfügt seit 1995 über einen
Europäischen Betriebsrat ("Euroforum") nach
österreichischem Recht. Der Sitz des Unternehmens liegt in der
Schweiz. Der EBR hatte 2006 in einem EU-geförderten Projekt
einen europaweiten Vergleich der Arbeitsbedingungen
durchgeführt.
 Teilschließung
eines Stahlwerkes in Lothringen?
Am
16. Januar 2008 wurde der Betriebsrat des ArcelorMittal-Werkes Gandringen
an
der Mosel informiert, daß 600 der 1.100 Arbeitsplätze
abgebaut werden sollen. Der Europäische Metallgewerkschaftsbund
(EMB) in Brüssel fordert die Aufrechterhaltung eines wirtschaftlich
lebensfähigen Standortes und will zusammen mit dem
Europäischen Betriebsrat von ArcelorMittal für ein
Alternativkonzept eintreten. Die vom Betriebsrat beauftragte
Beratungsgesellschaft Syndex legte am 14. März 2008 ihr
Gutachten vor, das Anfang April 2008 auch im engeren
Ausschuß des EBR diskutiert werden soll (zur EBR-Vereinbarung
von ArcelorMittal siehe Bericht in
den EBR-News 2/2007).
Um
ihre abweichenden Vorstellungen in die Diskussion einzubringen,
ließ die Gewerkschaft CGT ein Gegengutachten durch das
Beratungsbüro EVS erstellen. Eine solche
"Gutachterschlacht" zwischen Gewerkschaften ist
außerhalb Frankreichs nur schwer vorstellbar.
In Lothringen ist die CGT in vielen Betrieben in einer
Minderheitsposition, den ersten Platz belegt dort seit einigen
Jahren die CFDT.
 Sozialplanverhandlungen
à la française
Das
Reifenwerk von Kléber in Tull (Lothringen), Tochtergesellschaft
des französischen Konzerns Michelin, mit 800 Beschäftigten
wird 2009 geschlossen. Im Verlauf der Proteste nahm die Belegschaft
zwei Personalmanager auf dem Werksgelände in Arrest und ließ
sie erst nach der Einigung über einen Sozialplan drei Tage
später wieder frei. Gleichzeitig wurden Blockaden errichtet und
Reifen in Brand gesetzt. Zur Einigung kam es am 17. Februar 2008,
nachdem sich die französische Arbeitsministerin Christine Lagarde
in den Konflikt eingeschaltet hatte. Die Aktion fand ein europaweites
Presseecho, so warnte die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)
ausdrücklich: "Wer mit französischen Gewerkschaften
verhandelt, muß sich warm anziehen."
 Proteste
in Italien
Das
Haushaltsgerätewerk von Electrolux in Florenz mit 900
Beschäftigten soll geschlossen werden. Für den 4. April 2008
rufen die italienischen Gewerkschaften daher zu einem
ganztägigen Streik auf. In einer Solidaritätsadresse fordert
die spanische Gewerkschaft UGT, bei Restrukturierungen sollten
einheitliche Mindeststandards in allen europäischen Ländern
gelten. Electrolux hatte im Jahr 2006 bereits das AEG-Werk in
Nürnberg geschlossen (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006). Die folgenden Texte sind nur in
englischer Sprache verfügbar:
Erst
im Juni 2007 fand in Arezzo (Italien) eine Konferenz über die
Zukunft der Hausgeräteindustrie in Europa statt, auf der auch
über Electrolux diskutiert wurde (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2007). Für die italienischen Standorte
des schwedischen Hausgerätekonzerns war zuletzt im Januar 2007
ein Rahmenabkommen geschlossen worden.
Keine
Zunahme von Betriebsverlagerungen feststellbar
Am
22. Januar 2008 veröffentlichte die Hans-Böckler-Stiftung
erste Ergebnisse einer WSI-Befragung von 2.000 deutschen
Betriebsräten. Danach waren etwa 8% aller Betriebe von einer
Verlagerung betroffen. Meist wird innerhalb Deutschlands
verlagert, nur jede fünfte Verlagerung ging ins Ausland.
|
|
4.
EBR-Abkommen werden angepaßt
|
|
 RWE
jetzt mit Holding-EBR
Der
Schritt zu einer zweistufigen EBR-Struktur im Energiekonzern RWE
erfolgte am 16. November 2007, als eine Rahmenvereinbarung über
die Bildung eines Europäischen RWE-Forums auf oberster
Holding-Ebene unterzeichnet wurde. Das Besondere Verhandlungsgremium
(BVG) hatte sich erst im April 2007 gebildet und zügig und konstruktiv
verhandelt.
Das
neue Abkommen ersetzt eine Grundsatzvereinbarung aus dem Jahr 1995, die
auf einen "Holding-EBR" noch ausdrücklich verzichtet hatte und
nur die Bildung von Europäischen Spartenbetriebsräten vorsah.
Nach der Übernahme des britischen Wasserversorgers Thames
Water wurde im Juni 2002 zunächst das "Europäische
Wasserforum“ gegründet (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2005). Im März 2005 folgte das "Europäische
Energy-Forum“
für die Vertriebs- und Netzsparte RWE Energy (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2005) und im Januar 2006 startete das "Europäische Powerforum“
für die Stromerzeugungsgesellschaft RWE Power.
Die
Arbeitnehmervertreter der jeweiligen Tochtergesellschaften wurden vom
RWE-Vorstand über die europäischen Entwicklungen informiert und
konnten bei den halbjährlichen Sitzungen ihre Positionen grenzübergreifend
abstimmen. Mit dem
Verkauf von Thames Water im Dezember 2006 hatte das
"Europäische Wasserforum" seine Grundlage jedoch wieder
verloren. RWE steht mit der jetzt praktizierten zweistufigen
EBR-Struktur in einer Reihe mit dem schwedischen Papierkonzern SCA
(siehe Bericht in
den EBR-News 4/2005), dem Flugzeugbauer und
Rüstungskonzern EADS (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006) wie auch dem österreichischen
Stahlproduzenten Voest-Alpine (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2007).
Ambitioniertes
EBR-Projekt in dänischer Bank
 Am
10. Dezember 2007 wurde in Kopenhagen eine
EBR-Vereinbarung für Danske Bank nach dänischem Recht
unterzeichnet. Der Vorsitz liegt beim Management, die 23
Arbeitnehmervertreter wählen den Vize-Vorsitzenden. Einmal jährlich
findet eine
Plenumssitzung statt, Sondersitzungen kann der
EBR mit Stimmenmehrheit einberufen. Die zehn Mitglieder des engeren
Ausschusses ("exclusive
board") treffen sich dreimal jährlich. Somit findet in jedem Quartal mindestens eine Sitzung
statt.
Die
Vereinbarung weist an einem Punkt deutlich über den Status
quo der EBR-Richtlinie hinaus: Die Informationsrechte sollen
nämlich dazu dienen, konzernweite Abkommen zu schließen,
vergleichbar den Beispielen Suez oder Schneider Electric (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2007). Die neue EBR-Vereinbarung ersetzt die bisherige Vereinbarung aus dem Jahr 2005.
Die nachfolgenden Texte liegen nur in englischer Sprache vor:
Um
die Zusammenarbeit im neuen EBR zu stärken, wurde ein
EU-finanziertes Projekt für Danske Bank gestartet. Vom 2. bis
4. Dezember 2007 fand der erste Workshop hierzu in Dublin statt.
 Nach
Protesten: Generali erneuert EBR-Vereinbarung
Nach
monatelangen, konfliktbeladenen Verhandlungen wurde am 18.
Dezember 2007 am Konzernsitz in Triest eine neue
EBR-Vereinbarung für Generali unterzeichnet. Umstritten war
insbesondere die Rolle der Gewerkschaften, die gemeinsam mit dem
EBR im Oktober 2006 einen europaweiten Protesttag gegen Pläne
des italienischen Versicherungskonzerns organisiert hatten,
Tausende von Arbeitsplätzen abzubauen (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2006). Der hierdurch ausgelöste Druck
blieb nicht ohne Wirkung: die zentrale Leitung verpflichtete
sich bereits im November 2006, die
Arbeitnehmervertretungen aller europäischen Länder vor
Umstrukturierungen rechtzeitig in Konsultationen einzubeziehen
(siehe Bericht in
den EBR-News 1/2007).
Die
jetzt unterzeichnete EBR-Vereinbarung gibt dem 1997 gegründeten
Europäischen Betriebsrat eine neue, verbesserte Grundlage. Sie
stützt sich sowohl auf die neue Sozialcharta des Konzerns wie auch
auf die italienische Umsetzung der EU-Richtlinie zur Information
und Konsultation. Vorgesehen sind zwei jährliche
Plenumssitzungen mit allen 37 EBR-Mitgliedern, die laufenden Geschäfte
führt ein Lenkungsausschuß aus sieben Mitgliedern. Die
Qualität der Beteiligungsrechte reicht jedoch nicht an das
Niveau der italienischen Bank UniCredit heran, die im Januar 2007
nach Übernahme der HypoVereinsbank einen EBR
gebildet hatte (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2007).
Zuvor
hatten sich die Gewerkschaften gegen die Fusion der deutschen
Töchter Volksfürsorge und AachenMünchner-Versicherung
ausgesprochen. Dadurch würden der Hauptsitz der Volksfürsorge
in Hamburg und 500 Arbeitsplätze wegfallen.
Exkurs: Die
EU-Richtlinie zur Information und Konsultation in Italien
...
und in anderen Ländern
 Überarbeitete
EBR-Vereinbarung für Panasonic
Am
8. Februar 2008 wurde in Paris eine neue EBR-Vereinbarung für den
japanischen Elektronikkonzern Panasonic unterzeichnet – sie
unterliegt britischem Recht. Der "Panasonic European Congress" (PEC),
so der offizielle Name des 1995 gegründeten EBR, trifft sich
einmal jährlich unter dem Vorsitz des Arbeitgebers, ihm gehören
27 Arbeitnehmervertreter aus zwölf Ländern an. Die neue
Vereinbarung verlängert die Tagung um einen zusätzlichen Sitzungstag.
Zukünftig werden
Dokumente in alle erforderlichen
Sprachen übersetzt. Ein dreiköpfiges "Employee
Representative Committee" (ERC = Präsidium) tagt viermal jährlich. Dagegen konnte ein Anspruch auf
Schulungen und zur Bildung interner Arbeitsgruppen (zu Themen wie
Arbeitsbedingungen und ähnliches) nicht durchgesetzt werden. Die
Verhandlungen wurden von Prof. Dr. Ulrich Zachert von der
Universität Hamburg begleitet, der auch als juristischer Berater
des Trainings- und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de"
fungiert.
Bei
Panasonic war es 1998 angesichts einer Werksschließung in Longwy
(Frankreich) und der dann folgenden Verlagerung nach Peine
(Deutschland) zu einem der europaweit ersten Gerichtsverfahren in
einer EBR-Angelegenheit gekommen. Aus formalen Gründen
verlor die Arbeitnehmerseite damals den Prozeß in zweiter
Instanz. Um solche Situationen zu vermeiden, sollte jeder EBR eine
Regelung über die Beschlußfassung und Erteilung von Vollmachten
in seiner Geschäftsordnung vorsehen.
 Thomas
Cook mit neuer EBR-Vereinbarung
Am
6. März 2008 wurde in Oberursel eine neue Vereinbarung für den
Tourismuskonzern Thomas Cook unterzeichnet. Die Verhandlungen
waren durch die Fusion mit dem britischen Unternehmen My Travel
notwendig geworden (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2007). Eine Neuwahl der EBR-Delegierten
findet erst 2010 statt, bis dahin tagen die beiden vorhandenen
Europäischen Betriebsräte gemeinsam.
Die
neue Vereinbarung sieht zwei jährliche Sitzungen mit einer Dauer
von drei Tagen vor. Der EBR wählt einen dreiköpfigen
geschäftsführenden Ausschuß, der ein Zutrittsrecht zu allen
europäischen Niederlassungen hat. An den EBR-Sitzungen nimmt je
ein hauptamtlicher Gewerkschaftssekretär aus Deutschland und
Großbritannien mit beratender Stimme teil, zusätzlich können
Sachverständige nach deutschen Gepflogenheiten hinzugezogen
werden.
|
|
5.
Arbeitgeber behindern EBR-Gründung
|
|
 Kühne
+ Nagel: Firmengründer betreibt juristische Obstruktion
Seit
1996 versuchen Arbeitnehmervertreter in der Speditionsgruppe
Kühne + Nagel vergeblich, einen
Europäischen Betriebsrat ins Leben zu rufen. Sie scheitern an
der Abneigung des Hauptaktionärs und Firmengründers gegen jede
Form von Arbeitnehmerbeteiligung, die sich schon bei der
Verabschiedung des Mitbestimmungsgesetzes 1976 zeigte: um damals
die Bildung eines mitbestimmten Aufsichtsrates zu vermeiden,
verlegte er den Firmensitz kurzerhand von Deutschland in die
Schweiz. Dies war auch zur Vermeidung eines Europäischen
Betriebsrates höchst vorteilhaft, denn die Zuständigkeit
innerhalb der EU beschäftigte jahrelang die Gerichte, bis 2004
schließlich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg
die deutsche Landesgesellschaft von Kühne + Nagel für zuständig erklärte.
 Die
EBR-Gründung konnte aber nicht vollzogen werden, weil die
zentrale Leitung in der Schweiz allen europäischen
Niederlassungen untersagte, die erforderlichen Informationen
nach Deutschland zu liefern. Eine neuerliche Klagewelle führte
im Januar 2007 zum ersten Urteil, das in Österreich zu EBR-Fragen
jemals ergangen ist (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2007).
Im Arbeitgeberlager wird das Verhalten von Kühne + Nagel scharf
kritisiert, weil solche gerichtlichen Präzedenzfälle die
Arbeitnehmerseite letztlich nur stärken würden. Dr. Werner
Altmeyer, Herausgeber der EBR-News, fragte den Vorsitzenden des
deutschen Konzernbetriebsrates Michael Kalis (Foto) nach den
Hintergründen des laufenden Verfahrens. Kalis fordert vom Gesetzgeber,
Sanktionen gegen unwillige Arbeitgeber zu ermöglichen.
Bei
der Europäischen Transportarbeiterföderation (ETF) wird der
Fall Kühne + Nagel inzwischen mit höchster Priorität
behandelt. Am 7. Dezember 2007 fand in Brüssel unter
Beteiligung des Trainings- und Beratungsnetzes
"euro-betriebsrat.de" eine Abstimmung über das
weitere Verfahren statt.
Stilke-Betriebsrat
auch künftig ohne EBR
Am
6. Dezember 2007 wies das Landesarbeitsgericht
Baden-Württemberg den Anspruch des Betriebsrates der
Stilke-Bahnhofsbuchhandlungen auf Gründung eines Europäischen
Betriebsrates zurück – aus formalen Gründen. Dem steht eine
freiwillige Vereinbarung aus dem Jahre 1996 entgegen, die
lediglich ein schriftliches Verfahren zur Unterrichtung und
Anhörung vorsieht (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006). Die Bildung eines EBR wird darin
ausgeschlossen. Das Unternehmen Stilke ist Teil der
Valora-Gruppe mit Sitz in der Schweiz, die im Dauerkonflikt mit
ihren Arbeitnehmervertretern steht.
Die
Entscheidung der deutschen Arbeitsrichter ist im europäischen
Vergleich eher ungewöhnlich. In einem vergleichbaren Fall wurde
eine freiwillige EBR-Vereinbarung aus dem Jahre 1995 von einem
französischen Gericht im Oktober 2006 außer Kraft gesetzt,
weil lediglich eine einzige Gewerkschaft (die CGT) dagegen
geklagt hatte (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2007). Das höchste französische
Revisionsgericht bestätigte diese Entscheidung zuletzt am 8. März 2008.
|
|
6.
Arbeitnehmervertreter setzen Akzente
|
 Kaufhauskette
in der Kritik
Am
28. November 2007 forderte die Arbeitnehmerseite im Europäischen Betriebsrat der
französischen Einzelhandelsgruppe Galeries Lafayette die
zentrale Leitung auf, eine außerordentliche EBR-Sitzung
einzuberufen. Zuvor waren Verlagerungen von Portugal nach Polen
bekannt geworden, ohne daß eine Anhörung des EBR
stattgefunden hätte. Die Gruppe ist mit Kaufhäusern in
Frankreich und Deutschland sowie mit
Finanzdienstleistungen in acht Ländern vertreten. Der EBR hatte
sich im Februar 2005 nach französischem Recht konstituiert.
 Vergleich
von Arbeitsbedingungen im Zementkonzern
Vom
28. bis 30. November 2007 trafen sich 26 Arbeitnehmervertreter aus
zwölf Ländern in Warwick (Großbritannien) zur
jährlichen Sitzung des Holcim Euro-Forum. Seit der Übernahme
von Aggregate Industries ist Großbritannien mit 6.000
Beschäftigten das größte Land im Holcim-Konzern.
Erstmals nahmen Delegierte aus Rumänien und Bulgarien nicht mehr
als Beobachter, sondern als vollwertige Mitglieder teil. Die
Arbeitnehmervertreter starteten mit Unterstützung des Instituts
für industrielle Beziehungen in Amsterdam ein Projekt, um die
Lohn- und Arbeitsbedingungen in den Holcim-Werken miteinander zu
vergleichen. Das Holcim Euro-Forum, so der offizielle Name des EBR, war
1996 nach belgischem Recht gegründet worden. Der Konzern hat
seinen Sitz in der Schweiz.
Exkurs:
Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer in der Schweiz
Die
Gewerkschaft Unia hat kürzlich die Mitwirkungsrechte der
Arbeitnehmer in der Schweiz mit den EU-Standards verglichen. Die
Dokumente stehen hier zum Download zur Verfügung:
IT-Dienstleister
verstößt gegen belgisches Recht
In
einem offenen Brief wandte sich der EBR des
IT-Dienstleisters Atos Origin am 17. Januar 2008 an die zentrale
Leitung in Paris, um gegen die Verletzung von Tarifstandards und
Arbeitsrecht und die Kündigung von Arbeitnehmervertretern in
Belgien zu protestieren. Im Juni 2007 war nach
langwierigen und mühevollen Verhandlungen kurz vor Ablauf der
gesetzlich vorgesehenen dreijährigen Frist ein EBR bei Atos
Origin gebildet worden (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2007).
Garantiefonds
für Restrukturierungen gefordert
 Der
EBR des Rohstoffkonzerns Rio Tinto Alcan hat in seiner Sitzung
am 21. Februar 2008 immer noch nicht die notwendigen
Informationen über den Verkauf der Verpackungs- und
Weiterverarbeitungssparte erhalten (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2007). Er fordert eine frühzeitige und
regelmäßige Information über den Fortgang der Planungen,
ausreichend Zeit für eine betriebswirtschaftliche Analyse durch
EBR-Sachverständige und die Auflegung eines Garantiefonds für
Sozialpläne. Geplant sind am 23. April 2008 europaweite Aktionen
gegen drohenden Personalabbau.
Nach
der Übernahme des kanadischen Aluminiumherstellers Alcan durch
den britisch-australischen Rohstoffkonzern Rio Tinto erklärte
sich die zentrale Leitung bereit, die europäischen
Niederlassungen von Rio Tinto in den EBR von Alcan zu
integrieren. Rio Tinto hatte bisher noch keine transnationale
Arbeitnehmervertretung gegründet. Die Alcan-Vereinbarung war im
März 2006 nach französischem Recht geschlossen worden (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2006).
General
Motors kurz vor dem Abschluß eines Rahmenvertrages?
Seit
mehr als einem Jahr laufen die Verhandlungen zwischen dem
Europäischen Arbeitnehmerforum von General Motors und der
zentralen Leitung über die nächste Astra-Generation. Am 13.
März 2008 lehnten die Arbeitnehmervertreter auf einer Sitzung
in Frankfurt am Main neue Pläne des Konzerns
(Produktivitätsverbesserungen, Auslagerungen) zunächst
generell ab. Vorher solle ein europaweiter Rahmenvertrag
unterzeichnet werden, der Mindeststandards bei Auslagerungen und
einen Verzicht auf Werksschließungen vorsieht. Solch ein
Verhandlungsmandat ist in der EBR-Richtlinie nicht vorgesehen,
es basiert bei General Motors auf einem "Europäischen
Solidaritätsversprechen" vom Dezember 2005 (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006).
|
|
7. Neugründung von
Europäischen Betriebsräten
|
|
 Hersteller
von Wälzlagern bald mit EBR
Am
9. Oktober 2007 wurden die Verhandlungen über eine
EBR-Vereinbarung am Konzernsitz der Schaeffler-Gruppe in
Herzogenaurach (Bayern) abgeschlossen. Während der 15 Monate
dauernden Verhandlungen beschäftigten sich die
Arbeitnehmervertreter aus zehn Ländern nicht nur mit dem Text
der Vereinbarung, sondern begannen bereits im Vorgriff auf den
neuen EBR mit der inhaltlichen Arbeit. So tauschten sie im
Besonderen Verhandlungsgremium (BVG) Erfahrungen über die
Flexibilisierung der Arbeitszeit und Beschäftigungssicherung
aus. Der EBR wird sich bis Juni 2008 nach deutschem Recht
konstituieren.
 Französische
Bank gründet EBR
Am
30. Januar 2008 wurde in Paris eine
EBR-Vereinbarung für die Gruppe Crédit Agricole unterzeichnet. Es handelt
sich dabei um eine der letzten französischen Großbanken, die bisher
noch keine Arbeitnehmervertretung auf europäischer Ebene errichtet hatte.
Die
Vereinbarung läßt eine deutliche französische Handschrift
erkennen: es handelt es sich um ein gemischtes Gremium. Die Arbeitgeberseite
besteht aus
mindestens acht Delegierten, darunter der Präsident der Bank als
Vorsitzender des EBR. Die Arbeitnehmervertreter kommen aus 22 Ländern
und werden
von einem hauptamtlichen Gewerkschaftssekretär des Dachverbandes der europäischen
Dienstleistungsgewerkschaften (UNI) unterstützt. Sie tagen einmal
jährlich mit dem Arbeitgeber und können eine zweite Plenumssitzung
beantragen. Die neun Mitglieder des Lenkungsausschusses, darunter der Sekretär des
EBR, treffen sich einmal jährlich mit dem Arbeitgeber, zweimal
jährlich intern sowie bei aktuellen Anlässen. Alle
Sitzungen finden in Paris statt.
Obwohl
alle Kosten für die Sitzungen direkt vom Arbeitgeber
übernommen werden, erhält der EBR ein eigenes Budget von 60.000 €
jährlich. Neben den
Sitzungen und den Freistellungszeiten in ihren Herkunftsländern
erhalten alle EBR-Mitglieder 30, die Mitglieder
des Lenkungsausschusses 60 und der Sekretär 100 Stunden pro Jahr
zusätzlich zur persönlichen Disposition. Für
Frankreich typisch ist auch eine sehr weitgehende Finanzierung
von Sachverständigen.
 US-Konzern
gründet EBR nach niederländischem Recht
Am
13. Februar 2008 wurde eine EBR-Vereinbarung für Nalco
unterzeichnet. Der US-Konzern ist in der Wasseraufbereitung und in
chemischen Prozessen für die Industrie tätig. Das Besondere
an der Vereinbarung: am Ende jedes Quartals findet eine EBR-Sitzung mit
allen Delegierten aus 19 Ländern am Sitz der Europaleitung in
Leiden (Niederlande) statt, in der das Management einen Bericht
über die Finanzlage erstattet. Zusätzlich sind
Sondersitzungen in besonderen Fällen möglich. Jedes
EBR-Mitglied erhält ein persönliches Freistellungsbudget von
40 Stunden, der Sekretär von 120 Stunden und die fünf
weiteren Mitglieder des Lenkungsausschusses von 60 Stunden pro Jahr.
Die Teilnahme an Sitzungen wird hierauf nicht angerechnet.
Die
Texte von zahlreichen EBR-Vereinbarungen
stehen auf einer Download-Seite
zur Verfügung.
|
|
Internationale
Rahmenvereinbarungen
im Dienstleistungssektor

Neben
der Metallindustrie (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2006) sind Rahmenabkommen über weltweite
Sozialstandards besonders
in Unternehmen des Dienstleistungssektors
verbreitet. Für den Dachverband der Dienstleistungsgewerkschaften UNI
gehört dies zu einem Arbeitsschwerpunkt.
 Reingard
Zimmer von der Redaktion der EBR-News sprach in Genf mit Alke Bössiger (Foto) von UNI über die
gewerkschaftlichen Strategien zu diesem Thema. Zuletzt hatte UNI ein solches Abkommen im Dezember
2007 im spanischen Telekommunikationskonzern Telefónica
unterzeichnet (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2007). Einer harten Kampagne bedurfte es in der
kanadischen Druckereigruppe Quebecor, bis im Mai 2007 eine
weltweite Rahmenvereinbarung perfekt war (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2007).
Joghurtfabrik
in den USA erhält Belegschaftsvertretung
Der
französische Nahrungsmittelkonzern Danone gehörte bereits in den 1980er
Jahren zu den Pionieren bei der Unterzeichnung internationaler
Rahmenabkommen mit den Gewerkschaften. Dennoch sind fundamentale
Arbeitnehmerrechte nicht überall selbstverständlich, so z. B. in den
USA. Die 300 Beschäftigten der Joghurtfabrik in Minster (Ohio) konnten
erst am 6. Dezember 2007 ihren Anspruch auf eine gewerkschaftliche
Vertretung durchsetzen, nachdem die Werksleitung dies zuvor verweigert
hatte. Der Erfolg in den USA war nur durch Unterstützung der
Internationalen Union der Lebensmittelarbeitergewerkschaften (IUL) in Genf
möglich, die zuletzt im Juni 2007 mit Danone ein
Antidiskriminierungsabkommen geschlossen hatte (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2007).
Air
France KLM mit neuer Sozialcharta
Am
20. Februar 2008 wurde auf dem Pariser Flughafen Roissy zwischen dem EBR
und der zentralen Leitung von Air France KLM eine Sozialcharta
unterzeichnet und damit ein Abkommen für Air France aus dem Jahre 2001
auf die neue Gruppe ausgedehnt. Nach der Übernahme der niederländischen
Fluggesellschaft KLM durch Air France hatten im Februar 2006 auch die
beiden Europäischen Betriebsräte fusioniert (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006). Der Lenkungsausschuß des EBR wird die
Umsetzung der Charta überwachen, die formal zwar nur innerhalb der EU
gilt, aber weltweit als Referenz im Konzern angesehen wird.
|
|
Studie
über Betriebsräteberatung zeigt große nationale Unterschiede
 Im
Dezember 2007 legte die Ruhr-Universität in Bochum gemeinsam mit der
Hans-Böckler-Stiftung eine Branchenstudie über Betriebsräteberater
vor. In Abgrenzung von den traditionellen Managementberatungen richtet
sich die "arbeitsorientierte Beratung" an den Belangen der
Belegschaft und deren Vertreter aus. Ihre Ursprünge liegen in den
1980er Jahren und den damaligen Veränderungen der Arbeitsorganisation
und Technologie. Heute werden Betriebsräteberater vorwiegend bei
Umstrukturierungen und Betriebsschließungen hinzugezogen, aber auch
für die Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen auf unterschiedlichen
Themenfeldern. Die Grenzen zwischen Consulting, Seminaren und
angewandter Forschung sind fließend.
Für
Europäische Betriebsräte besonders interessant ist das Kapitel 5 zur
Betriebsräteberatung im internationalen Vergleich. Die EU-Richtlinien
zu Massenentlassungen oder zur Unterrichtung und Anhörung auf
nationaler Ebene sehen – im Gegensatz zur EBR-Richtlinie – keine
Mindestvorschriften über den Beratereinsatz vor. Alles ist hier
abhängig von den nationalen Gepflogenheiten. So ist z. B. der Einsatz
von externen Sachverständigen in Frankreich am weitesten verbreitet
und im Vereinigten Königreich praktisch nicht vorhanden. Deutschland
liegt im Mittelfeld, hat aber einen Nachholbedarf.
Die
Studie zeigt den Rechtsrahmen für einige Länder auf:
-
In
Deutschland, Frankreich, Belgien und den Niederlanden kann der
Betriebsrat auf Kosten des Arbeitgebers Sachverständige
hinzuziehen, in Italien gilt dies nur für die RSU (eine Art von
Betriebsrat, die noch nicht in allen Betrieben etabliert ist,
siehe Länderbericht
Italien).
-
In
Großbritannien, Irland, Dänemark, Luxemburg und Spanien gibt es
keine Regelung, wonach der Arbeitgeber Kosten für externe
Sachverständige tragen muß.
In
Deutschland ist die Rechtsgrundlage bisweilen strittig, wie ein
Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom Oktober 2006 zeigt, das
den Arbeitgeber von der Kostenübernahme freistellt.
Beratung
für Europäische Betriebsräte
Die
EBR-Richtlinie benennt in den subsidiären Vorschriften den Anspruch
auf Hinzuziehung eines Sachverständigen, wovon in französischen
Unternehmen am stärksten Gebrauch gemacht wird. Am geringsten ist die
Unterstützung durch Sachverständige in angelsächsisch geprägten
Unternehmen. Nur 60% aller EBR-Vereinbarungen sehen die Anwesenheit
von Experten in allen EBR-Sitzungen vor, in manchen Fällen ist der
Arbeitgeber nicht zur Kostenübernahme verpflichtet.
Aus
diesem Grund wird das Beratungsmandat häufig von hauptamtlichen
Gewerkschaftssekretären unentgeltlich wahrgenommen. Hier kann von
einer verdeckten Subventionierung des Arbeitgebers durch
Mitgliedsbeiträge der Gewerkschaften gesprochen werden. Die
derzeitige EBR-Richtlinie zeigt eine Unschärfe in der Abgrenzung von
Gewerkschaftsbetreuern und Sachverständigen, weshalb der Europäische
Gewerkschaftsbund sich für ein eigenständiges Teilnahmerecht der
Gewerkschaften an EBR-Sitzungen zusätzlich zur Kostenübernahme für
Experten ausspricht.
 Abschlußbericht
aus Österreich
Am
26. Januar 2008 legte die Universität Linz den Abschlußbericht eines
Forschungsprojekts vor, das in Kooperation mit dem Österreichischen
Gewerkschaftsbund (ÖGB) die Erfolgsfaktoren, Hemmnisse und Herausforderungen für
Europäische Betriebsräte
untersucht hatte (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2006). Fallstudien beleuchten die EBR-Arbeit bei
Austria Tabak, Semperit, MAN und weiteren Unternehmen. Die Studie
definiert Eckpunkte auf dem Weg zu einem aktiven und erfolgreichen
Europäischen Betriebsrat und benennt Probleme, z. B. die mangelhafte
personelle Kapazität der Gewerkschaften zur EBR-Betreuung.
In
zurückliegenden Ausgaben der EBR-News hatten wir bereits Ergebnisse
des Forschungsprojekts vorgestellt. So haben die Forscher z. B. die
Rolle der zentralen Leitung nach Typen geordnet:
|
|
10. Interessante
Webseiten
|
|
Nordische
Gewerkschaften informieren über EBR-Themen
Unter dem Dach von
Nordic IN haben sich 22 Gewerkschaften aus den Branchen Metall,
Energie, Chemie, Papier und Textil aus Schweden, Dänemark,
Finnland, Norwegen und Island zusammengeschlossen, um ihren
Einfluß in Europa zu stärken. Eine Webseite liefert aktuelle
Nachrichten über Arbeitsbeziehungen und über Europäische
Betriebsräte, teilweise auch in englischer Sprache.
Europäische
Betriebsräte in kleinen EU-Ländern
Diese Webseite ist ein gelunges Beispiel für
die transparente Dokumentation eines EU-geförderten Projektes,
das Gewerkschaften aus Malta, Südzypern und Estland im Jahr 2007
durchführten. Das Projektmanagement wie auch die Forschungs- und
Seminarplanung sind im Detail nachzulesen. Alle Texte sind in
englischer Sprache verfügbar.
Französischer EBR mit eigenem
Bulletin
 Der
Europäische Betriebsrat der französischen Bank BNP Paribas gibt
von Zeit zu Zeit ein eigenes Bulletin über seine Arbeit heraus.
Die Dateien sind auf einer Webseite der Gewerkschaft CGT-FO
abrufbar.

Regionale
Vernetzung der Gewerkschaften
Mit
diesem EU-geförderten Projekt vernetzen sich regionale
Gewerkschaften aus Niedersachsen, Andalusien, Großpolen und der
Normandie miteinander. Auf der Webseite sind Informationen über
geplante Workshops und Themen abrufbar, die in dem Projekt
bearbeitet werden sollen.
Zahlreiche
weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung
zusammengestellt.
|
|