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16. August 2007
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1. Die
Restrukturierungswelle rollt -
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Europäisches
Parlament fordert Revision der EBR-Richtlinie
 Am
10. Mai 2007 forderte das Europäische Parlament in Straßburg
in einer Entschließung, die Rechtsvorschriften zur Information
und Konsultation und insbesondere die EBR-Richtlinie zu
aktualisieren. Die EU-Kommission solle hierfür einen konkreten
Zeitplan vorlegen. Bereits am 25. April 2007 fand eine Aussprache statt,
in der
mehrere Abgeordnete
anhand aktueller Beispiele (Airbus, Alcatel-Lucent, Delphi
Systems, Volkswagen) den Handlungsbedarf des Gesetzgebers
aufzeigten. Das Parlament ist damit
dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuß gefolgt, der
im September 2006 nach einer Kampfabstimmung (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2006) dringenden Handlungsbedarf
angemeldet hatte. Seit Frühjahr 2004 läuft das
Revisionsverfahren nun schon ohne Ergebnis.
Kurz
vor der Debatte im Europäischen Parlament und auf
den Tag genau drei Jahre nach dem Beginn des
Revisionsverfahrens versammelte der Europäische Gewerkschaftsbund
(EGB) am 20. April 2007 rund 200 Mitglieder von Europäischen
Betriebsräten zu einer
Konferenz in Brüssel. In Anwesenheit von Sozialkommissar pidla und dem europäischen Arbeitgeberverband BusinessEurope
verliehen sie der Forderung nach einer Revision der EBR-Richtlinie
Nachdruck. Auf dieser Konferenz wurde eine Dokumentation über
Aktionsformen von Europäischen Betriebsräten bei
Umstrukturierungen vorgelegt, die die Fälle General Motors,
InBev, RWE Energy und Dim Branded Apparel umfaßt. Die folgenden
Dokumente liegen nur in englischer Sprache vor:
Auch
der EGB-Kongreß, der vom 21. bis 24. Mai 2007 in Sevilla (Spanien)
tagte, sprach sich
für die Stärkung der Europäischen Betriebsräte aus. In einem Manifest
nannte er als Arbeitsschwerpunkt:
"Kampf
gegen Standortverlagerungen, Verhandlungen über
Umstrukturierungen fördern und Bereitstellung eines
stärkeren Rahmens für Information, Konsultation und
Mitbestimmung, der unabhängige Experten mit einbezieht."
Neuer
EBR-Verantwortlicher beim EGB
Auf dem
Kongreß wurde turnusmäßig die EGB-Spitze neu gewählt. Seither ist der
stellvertretende Generalsekretär Reiner Hoffmann (Foto)
aus Deutschland für das
Thema Arbeitnehmerbeteiligung zuständig, das auch die
Europäischen Betriebsräte mit beinhaltet. Unser Newsletter-Redakteur
Bernhard Stelzl befragte ihn zu seinen Schwerpunkten und den
aktuellen Entwicklungen.
Eine weitere Personalie aus Brüssel
Am
1. Juli 2007 hat die Bildungsabteilung des Europäischen
Gewerkschaftsinstituts (ETUI-REHS) in Brüssel personelle
Verstärkung bekommen. Bruno Demaître, langjähriges Mitglied
und Vorsitzender des Europäischen Betriebsrates der niederländischen
Fortis-Bank, wird EBR-Seminare organisieren.
Umfrage der IG Metall: die Praxis ist weiter als der
Gesetzgeber Vor
dem Hintergrund eines blockierten Gesetzgebungsverfahrens
kommt der gelebten Praxis eine entscheidende Bedeutung zu. Neben
der europaweiten Umfrage von Prof. Waddington aus dem Jahre 2005
(siehe Bericht
in den EBR-News 4/2005) hat auch die IG Metall in
Deutschland zwei Umfragen durchgeführt. Ergebnisse der ersten
Umfrage wurden bereits im November 2005 bei einer Tagung in Hannover präsentiert
(siehe Bericht
in den EBR-News 4/2005). Ein Schlüsselergebnis war, daß
von 85 befragten EBR-Gremien 70 mit einer länderübergreifenden
Umstrukturierung konfrontiert waren. Bei der zweiten Erhebung
der IG Metall 2006 wurden 28 Europäische Betriebsräte genauer untersucht, die
anläßlich einer Umstrukturierung eine Sondersitzung des gesamten EBR oder des engeren Ausschusses
durchführten. Nach
Meinung von Dr. Aline Hoffmann, Leiterin des EBR-Teams in der
Vorstandsverwaltung der IG Metall (siehe Interview
in den EBR-News 3/2005), überholt die gelebte Praxis
inzwischen die Regelungen in schriftlich niedergelegten
Vereinbarungen. "Ausschlaggebend ist eher die
Initiative der EBR-Mitglieder", erläuterte sie gegenüber
den EBR-News. In den allermeisten Fällen war die Einberufung einer
Sondersitzung kurzfristig möglich und eröffnete neue Chancen, vor
Ort aktiv zu werden. Allerdings sind auch Schwachstellen
deutlich geworden: in einigen wenigen Fällen gab es keine
interne Vorbesprechung der Arbeitnehmerseite, wurden nicht alle
betroffenen Standorte einbezogen oder es waren keine Dolmetscher
verfügbar.
Europäische
Betriebsräte warten nicht auf den Gesetzgeber Um
ihre Arbeitsmöglichkeiten zu verbessern, verhandeln
Europäische Betriebsräte vielfach eine neue EBR-Vereinbarung.
Die Zeitschrift
"Arbeitsrecht im Betrieb"
hatte im Januar 2007 einige aufgelistet.
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2.
Beteiligungsrechte nach der Unternehmensfusion
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 Neue
EBR-Vereinbarung mit erweiterten Rechten
Der
Aufkauf der britischen BOC Group durch den Mischkonzern Linde (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006) führte nicht nur zu einer
umfangreichen Reorganisation bei Produkten und Standorten, sondern auch in der
Zusammensetzung der Arbeitnehmergremien.
Während die Zentrale des Gase- und Engineering-Unternehmens von Wiesbaden nach München
verlegt und die Gabelstaplersparte verkauft wurde, schieden zahlreiche
Mitglieder aus dem Europäischen Betriebsrat aus.
 Der neue KBR- und
EBR-Vorsitzende Gernot Hahl (Foto) bemühte sich, den
Linde-EBR umgehend mit Vertretern von BOC
zu erweitern und die Fusion für eine
Neuverhandlung der EBR-Vereinbarung zu nutzen. Der
am 27. Juni 2007 unterzeichnete Text sieht drei jährliche Sitzungen
vor. Drittmittelprojekte, die der Stärkung der internationalen
Zusammenarbeit der Arbeitnehmervertreter dienen, werden zukünftig
vom Unternehmen
gefördert. Über den Ablauf der Verhandlungen und weitere
Pluspunkte der neuen Vereinbarung sprach unsere
Newsletter-Redakteurin Kathleen Kollewe mit dem
EBR-Vorsitzenden.
Im
November 2007 werden die 28 Mitglieder des neuen EBR zur ersten Sitzung
zusammenkommen. Großbritannien erhält sieben
Sitze, Deutschland sechs, die Niederlande und Frankreich jeweils
zwei und alle anderen Länder jeweils einen Sitz (Finnland,
Schweden, Norwegen, Irland, Spanien, Italien, Österreich, Polen,
Tschechien, Ungarn und Rumänien). Geleitet wird der EBR von
einem fünfköpfigen Präsidium.
Personelle
Unterstützung für den EBR Seit
dem 1. April 2007 arbeitet Jacques Bister als wissenschaftlicher
Referent für den deutschen Konzernbetriebsrat und
den Europäischen Betriebsrat. Er war zuvor
Gewerkschaftssekretär bei der Industriegewerkschaft Bergbau,
Chemie, Energie (IG BCE) und verfügt über langjährige
Erfahrungen in der grenzübergreifenden Zusammenarbeit von
Arbeitnehmervertretern. Bister ist Mitherausgeber eines
Wörterbuchs der internationalen Gewerkschaftsarbeit (siehe
Bericht in den
EBR-News 1/2007).
 Nach
der weltgrößten Stahlfusion: neue EBR-Vereinbarung perfekt
Am
9. Juli 2007 fand in Luxemburg in Anwesenheit von Lakshmi
Mittal (Foto) die Unterzeichnung der EBR-Vereinbarung für ArcelorMittal
statt. Der indische Milliardär wird nach französischen
Gepflogenheiten persönlich den Vorsitz im EBR übernehmen,
obwohl insbesondere die IG Metall das deutsche Modell mit einem
Arbeitnehmervertreter als Vorsitzenden bevorzugt hätte. Die
Verhandlungen über die Zusammenlegung der beiden Europäischen Betriebsräte
von Arcelor und Mittal Steel waren am
18. April 2007 in Spanien abgeschlossen worden (wir berichteten mehrfach, zuletzt in den
EBR-News
1/2007). Dem neuen EBR gehören 54 Delegierte aus folgenden Ländern
an: Frankreich und Polen (je neun Mandate), Belgien und
Rumänien (je acht), Deutschland, Spanien und
Tschechien (je fünf), Luxemburg (drei) sowie Italien (zwei Mandate). Die
Arbeitnehmervertreter wählen ein dreiköpfiges
Präsidium ("Sekretariat") und einen engeren Ausschuß aus 25 Mitgliedern. Die
neue Vereinbarung übernimmt die Grundzüge der bisherigen
Arcelor-Vereinbarung und entspricht damit den Forderungen der
Gewerkschaften (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006). Neben einer Arbeitnehmerbeteiligung
im Verwaltungsrat sieht das Abkommen für den EBR
Beteiligungsrechte wie in der SE-Richtlinie vor, die an einigen
Punkten über die Regelungen der EBR-Richtlinie hinausgeht.
ArcelorMittal denkt über eine Umwandlung in eine Europäische
Aktiengesellschaft nach.
 Fusion
führt zum Verlust von Aufsichtsratsmandaten
Am
4. Mai 2007 hatte die Europäische Kommission die Übernahme des
britischen Reiseveranstalters My Travel durch den deutschen
Tourismuskonzern Thomas Cook genehmigt. Die neue Gesellschaft wird
ihren Sitz in London haben und nach britischem
Recht gebildet. Die Funktionen von Vorstand und Aufsichtsrat
sind dann in einem Management-Board vereinigt, das keine
Arbeitnehmervertreter kennt.
Die
Arbeitnehmervertreter im bisherigen deutschen Aufsichtsrat von Thomas Cook verlieren
dadurch ihre
Mandate. Umso wichtiger wird zukünftig die Rolle des Europäischen
Betriebsrates sein, über dessen Arbeitsgrundlagen Anfang August
2007 Verhandlungen aufgenommen wurden. Thomas Cook verfügt bereits seit 2003 über einen
EBR, My Travel seit 2006. Kürzlich wurde für die mehr als 1.000 Beschäftigten von Thomas
Cook im Vereinigten Königreich die Tarifbindung
("recognition") erneuert und ein "Employee Consultation Forum" (ECF) vergleichbar
einem Gesamtbetriebsrat gegründet.
Weitere
Informationen über die Fusion
Bericht
zur Tarifbindung für Thomas Cook in Großbritannien
Bericht
über die Gründung des ECF
Hintergrund:
Europäische Betriebsräte in der Tourismusbranche
 Restrukturierung
ohne Betriebsrat?
Im
Zuge der Fusion der Netzwerksparten von Siemens und Nokia sollen 9.000 Arbeitsplätze
abgebaut werden. Das am 1. April 2007 gegründete Unternehmen Nokia
Siemens Networks (NSN) hat noch keinen EBR, der über den
Restrukturierungsplan konsultiert werden könnte (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2007).
Nach
Protesten des Europäischen Metallgewerkschaftsbundes (EMB)
erläuterte die Konzernleitung am 25. Mai 2007 in Brüssel erstmals
ihren Arbeitnehmervertretern die Pläne. Zwar ist noch nicht klar,
welche Länder und Standorte wie stark vom Abbau betroffen sein
werden, aber erste Zahlen sprechen von 1.700 in Finnland and 2.900
in Deutschland, vor allem im Forschungs- und Entwicklungsbereich.
Weiterer Stellenabbau wird in Belgien, Spanien und den Niederlanden
befürchtet.
Am 12. Juni 2007 organisierte der EMB einen europaweiten Aktionstag.
In Düsseldorf, Berlin, Espoo (Finnland), Cassina und Marcianise (Italien)
sowie in Spanien, Belgien, Frankreich, Österreich
und den Niederlanden protestierte die NSN-Belegschaft gegen den
Restrukturierungsplan. Einige Tage später stimmte die Konzernleitung
zu, Verhandlungen zur EBR-Gründung aufzunehmen.
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3.
Meldungen aus dem Gerichtssaal
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 Bundesarbeitsgericht
erlaubt Sozialtarifverträge
Am
24. April 2007 stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt
klar:
Tarifverträge haben Vorrang vor Betriebsvereinbarungen. Im Kern
ging es bei der Entscheidung darum, ob bei betrieblichen Umstrukturierungen
grundsätzlich die Friedenspflicht des
Betriebsverfassungsgesetzes (eine im Ausland nur schwer zu
vermittelnde deutsche Besonderheit) oder die Koalitionsfreiheit
samt Streikrecht gilt. Diese BAG-Entscheidung bringt das
kollektive Arbeitsrecht in Deutschland näher an die europäische
Normalität heran (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006).
Informationsrechte
des EBR: Richter stellen Kriterien auf
Am
27. April 2007 definierte ein Gericht in Paris, welche
Informationen der Arbeitgeber dem Euro-Betriebsrat bei einer europaweiten
Restrukturierung offenlegen muß. Geklagt
hatte das "European
Committee for Information and Dialogue" (ECID) des
Telekomausrüsters Alcatel-Lucent, wo nach der Fusion mehrere
Tausend Arbeitsplätze auf der Streichliste stehen. Die Konzernleitung
hatte diesen Abbau nicht begründet und nur allgemein auf "Synergieeffekte"
hingewiesen (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2007).
Der
Arbeitgeber argumentierte vor Gericht, es handele sich beim ECID lediglich um
ein Komitee des Sozialdialogs und nicht um einen vollwertigen
Europäischen Betriebsrat. Die Rechte eines EBR auf Information
und Konsultation gemäß EBR-Richtlinie stünden ihm nicht zu,
weil das Gremium 1996 vor Inkrafttreten der nationalen EBR-Gesetze
auf "freiwilliger" Basis gegründet worden war. Solche
Vereinbarungen genießen nach Artikel 13 der EBR-Richtlinie bis
heute Bestandsschutz. Das
Gericht schloß sich dieser Sichtweise an, auch können sich die
Arbeitnehmervertreter nicht auf die EU-Richtlinie zur
Information und Konsultation aus dem Jahre 2002 berufen.
"Die
Direktion von Alcatel-Lucent wurde verurteilt !"

Dennoch kam das Gericht zu der Auffassung, die
zentrale Leitung sei ihren Unterrichtungs- und Anhörungspflichten nicht ausreichend nachgekommen.
Von den französischen Gewerkschaften wurde das Urteil in einem gemeinsamen Flugblatt sofort
veröffentlicht (zum Vergrößern rechts auf das Bild klicken). Der Arbeitgeber
muß folgendes vorlegen:
-
einen
präzisen, bezifferten Bericht über die Gründe für
Stilllegung, Verlagerung und Zusammenlegung von Geschäftsaktivitäten
-
eine
präzise bezifferte Darlegung der Berechnungs-methode und
der Elemente, die zur Kalkulation des angeblichen Personalüberhangs
genutzt wurden
-
die
Anzahl der geplanten Stellenstreichungen, und zwar für jede
Sparte und für jedes Land, getrennt nach
Arbeitnehmerkategorien
-
eine
genaue und bezifferte Begründung für diese Verteilung und
den vorgesehenen Zeitplan für den geplanten Stellenabbau.
Diese
Informationen müssen "komplett und präzise genug sein, um
dem EBR die Beschäftigungs-entwicklung auf europäischem Niveau
zu erklären und um einen Meinungsaustausch und Dialog mit dem
Management angesichts voller Kenntnis der Fakten zu ermöglichen."
Frühestens 15 Tage nach Offenlegung aller oben genannten
Informationen kann eine Sondersitzung des EBR stattfinden, um
eine Stellungnahme zu beschließen. Die zentrale Leitung von
Alcatel-Lucent ist nach diesem Urteil jedoch nicht verpflichtet,
dem EBR einen Sozialplan vorzulegen, weil dies erstens kein
Bestandteil der EBR-Vereinbarung ist und zweitens aus den
Beteiligungsrechten der Betriebsräte in einzelnen Ländern
resultiert. Der EBR genießt somit gegenüber den nationalen Betriebsräten
keinen Vorrang. Mitbestimmungs- und Konsultationsrechte in
betroffenen Ländern dürfen nach Meinung des Gerichts nicht mit
der Begründung aufgeschoben werden, der EBR müsse zuerst
komplett informiert sein.
Nur
begrenzte Sachverständigen-Unterstützung
Nachdem
es auf der Hauptversammlung des Unternehmens am 1. Juni 2007 in
Paris erneut zu Protestaktionen gekommen war, legte die zentrale
Leitung schließlich Mitte Juni 2007 die vom Gericht geforderten
Informationen vor. Das ECID hat jedoch keinen Anspruch auf einen
eigenen Experten. Es kann sich nur auf Sachverständige stützen,
die den französischen Konzernbetriebsrat beraten. Damit ist eine
fundierte Auswertung der vorgelegten betriebswirtschaftlichen
Daten nur begrenzt möglich. Am 4. Juli 2007 gab das ECID ein
Statement über die Restrukturierungen ab.

Newsletter
des EMB erläutert Gerichtsurteile
Im
"Newsletter zur gewerkschaftlichen Betriebspolitik"
erläutert der Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB) einige
Gerichtsurteile in EBR-Angelegenheiten.
 Finnisches
Unternehmen muß Sozialplankosten in Frankreich tragen
Am
19. Juni 2007 verurteilte der höchste französische Gerichtshof
("Cour de cassation") das finnische
Elektronikunternehmen Aspocomp, für ihr früheres
Werk Évreux in der Normandie Sozialplankosten in
Höhe von 11 Mio. € zu übernehmen. Die Entlassungen waren im
Jahre 2002 betriebswirtschaftlich begründet worden, nach
Meinung des Gerichts jedoch mißbräuchlich erfolgt. Die
zentrale Leitung in Espoo muß jetzt für Kosten aufkommen,
die von der inzwischen zahlungsunfähigen französischen
Tochtergesellschaft zu tragen gewesen wären.
Das
Urteil stützt sich auf EU-Recht und war nur möglich, weil das
Unternehmen seinen Hauptsitz im Europäischen Binnenmarkt hat. In
vergleichbaren Fällen von Insolvenz, z. B. dem Aachener Glaswerk
von LG.Philips Displays (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006) oder den deutschen Standorten des
Mobiltelefonherstellers BenQ, konnten sich Konzernleitungen in
Asien der Verantwortung entziehen. Hieran zeigt sich, welche
Bedeutung der EU-Gesetzgebung als Vorbild für eine soziale
Gestaltung der Globalisierung zukommen kann.
Britisches
Urteil stärkt Informationsrechte
Am
24. Juli 2007 ist in Großbritannien erstmals ein Urteil auf der
Grundlage der EU-Richtlinie zur Information und Konsultation
ergangen. Ein Arbeitsgericht in London ("Employment Appeal
Tribunal") entschied auf Antrag der Gewerkschaft Amicus
gegen den Zeitungsverlag Macmillan, eine Tochtergesellschaft der
deutschen Holtzbrinck-Gruppe. Das britische Management weigert
sich seit Jahren beharrlich, eine Arbeitnehmervertretung
anzuerkennen und betriebswirtschaftliche Informationen
offenzulegen (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2006). Da es weder zum Abschluß einer
betrieblichen Regelung noch zur Einhaltung der dann geltenden gesetzlichen Mindestvorschriften
kam, leitete Amicus im Juni 2006 rechtliche Schritte ein. Folgende Texte sind nur in englischer Sprache
verfügbar:
Macmillan ignorierte jedoch den Spruch
des "Central Arbitration Committee", einer unabhängigen
Schlichtungsstelle, die in solchen Angelegenheiten faktisch als
erste arbeitsrechtliche Instanz agiert. Daher verurteilte das
Londoner Gericht den Verlag zur Zahlung einer Strafe von 55.000 £
(82.000 €), Höchststrafe wäre 75.000
£ gewesen. Die Richter wollten offenbar ein Exempel
statuieren und andere Unternehmen abschrecken,
Verstöße gegen EU-Arbeitnehmerrechte als Kavaliersdelikte zu
sehen.
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 Fernsehkette
von Berlusconi gründet EBR
In
der italienischen Mediengruppe Mediaset, an der die
Finanzholding Fininvest des ehemaligen Ministerpräsidenten Berlusconi maßgeblich beteiligt ist, wurde am 14. Dezember 2006
eine EBR-Vereinbarung nach italienischem Recht unterzeichnet.
Dem EBR gehören sechs Mitglieder aus Italien und zwei aus
Spanien an,
die sich einmal jährlich treffen. Je ein Delegierter pro Land
koordiniert die Zusammenarbeit zwischen
den Sitzungen, sie bilden eine Art "Mini-Präsidium".
Deutschland ist von dieser Vereinbarung nicht betroffen, weil die
Übernahme der Senderkette ProSiebenSat.1 Media durch Mediaset
im November 2006 gescheitert war. Im Mai 2007 kaufte Mediaset
einen Anteil am niederländischen Fernsehproduzenten Endemol
("Big Brother"), was möglicherweise zu einer Erweiterung
des Geltungsbereichs der EBR-Vereinbarung führen könnte.
Endemol ist in fünf europäischen Ländern vertreten, darunter in
Deutschland.
Verhandlungen
im Bauer-Verlag erfolgreich abgeschlossen
Am
gleichen Tag wie bei Mediaset wurde auch eine EBR-Vereinbarung
für die Bauer-Verlagsgruppe in Hamburg unterzeichnet. Über
mehr als zwei Jahre hatten sich die Verhandlungen hingezogen und
waren durch eine massive Blockadehaltung des Arbeitgebers
gekennzeichnet. So erhielt z. B. die Vorsitzende des Besonderen
Verhandlungsgremiums (BVG) eine Abmahnung wegen
Teilnahme an einem Seminar zur EBR-Gründung (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2005). Die Vereinbarung trat am 1. Februar
2007 in Kraft und sieht einen achtköpfigen EBR mit
dreiköpfigem Präsidium vor. Neben Deutschland (drei
Delegierte) sind Frankreich, Spanien, Großbritannien, Polen und
Tschechien mit je einem Delegierten vertreten. Die
konstituierende Sitzung ist für Dezember 2007 geplant.
Nach
dem Verkauf: Turbinenbauer gründet EBR
Auf
Druck der Europäischen Kommission mußte der französische
Elektroanlagenbauer Alstom einige Geschäftsbereiche ausgliedern
(siehe Bericht
in den EBR-News 2/2004). So wurde die Fertigung von Kraftwerksturbinen mit 3.000
Beschäftigen in Deutschland, Frankreich und Großbritannien
(vormals Alstom Power Conversion, jetzt Converteam) an einen
britischen Finanzinvestor verkauft. Seit dem 24. Januar 2007
gibt es für das Unternehmen mit Sitz
in Massy bei Paris eine EBR-Vereinbarung nach französischem Recht, die
zwei jährliche Sitzungen für die neun EBR-Mitglieder vorsieht.
Diese wählen einen dreiköpfigen Lenkungsausschuß, der Arbeitsgruppen
innerhalb des EBR initiieren kann, vergleichbar den Regelungen bei den
Stadtwerken Leipzig (siehe Bericht
in den EBR-News
2/2005) und bei der italienischen Bank UniCredit (siehe Bericht
in den EBR-News
1/2007).
Einige
Wochen vor der konstituierenden Sitzung fand am 22. und 23. Mai 2007 am
Flughafen Paris ein Training für die Mitglieder und
Ersatzmitglieder statt. Dr. Werner Altmeyer
und Dr. Heiner Köhnen vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" vermittelten auf Vorschlag der
französischen Gewerkschaft CFDT und des Europäischen
Metallgewerkschaftsbundes (EMB) eine interkulturelle und
kommunikative Basis für die Arbeit im zukünftigen EBR.
 Pragmatischer
Text in der Spezialchemie
Am
19. Juni 2007 wurde in Graz für die 1.900 Beschäftigten des
US-Unternehmens Cytec in Europa eine Vereinbarung zur Gründung eines
Europäischen Betriebsrates unterzeichnet. Die Formulierungen sind -
typisch für viele angelsächsische Texte - pragmatisch, das
Management zeigte sich an einigen Punkten durchaus entgegenkommend.
So finden zwei Sitzungen pro Jahr statt, in
außergewöhnlichen Umständen wird auf Antrag innerhalb von
zwei Wochen eine zusätzliche Sondersitzung einberufen. Daran nehmen nicht
nur die zwölf EBR-Mitglieder, sondern auch weitere
Arbeitnehmervertreter
aus betroffenen Standorten teil.
Drei
Delegierte werden aus Belgien und Österreich entsandt, zwei aus
Deutschland, je ein Mandat geht nach Spanien, Italien,
Niederlande und Norwegen. Ende 2007 soll Frankreich hinzukommen,
dort wird zur Zeit die Belegschaft aufgestockt. Zwischen den
Sitzungen werden die Geschäfte von einem dreiköpfigen
Präsidium geführt, dessen Mitglieder aus unterschiedlichen
Ländern kommen. Weiterhin sieht die Vereinbarung
Schulungsmaßnahmen, Expertenunterstützung und ein Verfahren
zur außergerichtlichen Lösung von Meinungsverschiedenheiten
vor. Sie unterliegt belgischem Recht.
IT-Dienstleister
tun sich schwer mit Europäischen Betriebsräten
Schnelligkeit
gilt gerade in der Softwareindustrie als unternehmerische
Notwendigkeit. Verhandeln die Konzernleitungen jedoch mit ihren
Beschäftigten über deren Einbeziehung in grenzüberschreitende
Umstrukturierungen, gestalten sich die Prozesse äußerst zäh.
Kurz vor Ablauf der vom Gesetzgeber vorgesehene dreijährige
Verhandlungszeit wurde am
28. Juni 2007 in Brüssel eine EBR-Vereinbarung für den
französischen IT-Dienstleister Atos Origin
unterzeichnet. Zwei
jährliche Sitzungen sind darin ebenso wie
Expertenunterstützung vorgesehen. Der EBR ist nach
französischen Gepflogenheiten ein gemischtes
Gremium, dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter angehören.
Im US-amerikanischen Softwareunternehmen
Oracle dagegen reichte die dreijährige Frist nicht aus, um zu
einer EBR-Vereinbarung zu gelangen. Im Mai 2007 scheiterten
die Verhandlungen
zwischen der zentralen Leitung und dem Besonderen
Verhandlungsgremium (BVG). Oracle ist
damit nach der Hamburger Maschinenbauguppe Körber (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2005) einer der wenigen Fälle, in denen
ein EBR "kraft Gesetz" gegründet wird.
Italienische
Zementgruppe erneuert EBR-Abkommen
Am
4. Juli 2007 wurde eine überarbeitete EBR-Vereinbarung für eines der
zehn größten Industrieunternehmen Italiens in Rom
unterzeichnet.
Italcementi ist weltweit der fünftgrößte Zementhersteller mit
Marktführerschaft in der Mittelmeerregion und verfügt seit 1995
über einen EBR.
Die
26 Mitglieder treffen sich einmal jährlich, bei Bedarf
kann eine zweite Plenarsitzung stattfinden. Elf Mandate entfallen
auf Italien, acht auf Frankreich, jeweils zwei auf Belgien,
Spanien und Bulgarien und eins auf Griechenland. Zusätzlich
nimmt je ein Vertreter der italienischen Gewerkschaftsbünde
CGIL, CISL und UIL und der Europäischen Föderation der Bau- und
Holzarbeiter (EFBH) daran teil. Der EBR wird von einem Sekretariat
aus vier Mitgliedern geleitet (Belgien, Italien, Frankreich,
Spanien), die sich zweimal jährlich treffen. Der Vorsitz liegt
bei einem italienischen Gewerkschafter, der von den drei Bünden
aus Italien gemeinsam vorgeschlagen wird. Bei Bedarf kann ein
Experte hinzugezogen werden, der jedoch nur an den Vorbesprechungen der
Arbeitnehmerseite, nicht an Treffen mit der zentralen Leitung
teilnehmen kann.
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5.
Betriebliche Abkommen über soziale Standards
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Gleich
drei Vereinbarungen in französischem Versorgungskonzern
Seit
August 2006 wird bei Suez zwischen Konzernleitung und EBR
intensiv
über die internationale Personalpolitik verhandelt (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2006). Obwohl die Parteien noch nicht in allen Punkten
zu einem Ergebnis gefunden haben, wurden am
3. Juli 2007 drei internationale Rahmenabkommen unterzeichnet:
über eine finanzielle Mitarbeiterbeteiligung, über eine vorausschauende
Personalentwicklungsplanung und zur Förderung von Gleichbehandlung
und Vielfalt. Erstmals werden alle Konzernbeschäftigten weltweit eine finanzielle Beteiligung erhalten.
Europäisches
Abkommen über Betriebsänderungen
Am
12. Juli 2007 unterzeichnete der französische Konzern Schneider
Electric mit dem Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB) eine
Vereinbarung über die vorausschauende und sozialverträgliche
Gestaltung der strategischen Unternehmenspolitik. Im Dezember 2006
hatte der Arbeitgeber die Initiative ergriffen. Das Abkommen gilt in
den gleichen Ländern wie die EBR-Vereinbarung und enthält Regeln zur
Kompetenzentwicklung
der Beschäftigten, zur frühzeitigen Einbeziehung des Europäischen
Betriebsrates im Vorfeld von grenzüberschreitenden Umstrukturierungen
und zur Vorgehensweise bei Arbeitsplatzabbau.
 Weltweite
Rahmenabkommen über Kernarbeitsnormen
In den
letzten Monaten wurden wieder eine Reihe von Rahmenabkommen über die
Anwendung von
sozialen Grundsätzen und Kernarbeitsnormen in weltweit
tätigen Unternehmen unterzeichnet.
Vertragspartner auf Arbeitnehmerseite sind dabei in der Regel
internationale Gewerkschaftsverbände, in manchen Fällen auch der EBR.
Bericht
über eine Konferenz im Metallsektor (EBR-News 3/2006)
Am
13. April 2007 wurde für die niederländische Gruppe Brunel,
die sich auf Projektmanagement und Personalrekrutierung insbesondere
für die Öl- und Gasindustrie spezialisiert hat, ein weltweites Rahmenabkommen
unterzeichnet. Den 5.300 Beschäftigten wird die Respektierung fundamentaler Sozialstandards, ein Anspruch auf
betriebliche Fortbildung und eine rechtzeitige Konsultation der
Arbeitnehmervertretungen bei Umstrukturierungen
zugesichert.
Am 4.
Mai 2007 wurde am Rande der EBR-Sitzung in Barcelona für die 35.000
Beschäftigten des kanadischen Druckereikonzern Quebecor ein
weltweites Rahmenabkommen über die Einhaltung
internationaler Arbeitsnormen unterzeichnet. Noch im November 2006
wäre es beinahe zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung gekommen,
weil der EBR im Vorfeld mehrerer transnationaler Restrukturierungen übergangen wurde (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2006).
Eine
Pionierrolle nimmt die deutsche WAZ-Gruppe ein, die in den letzten Jahren in Osteuropa und auf den Balkan
zahlreiche Unternehmen
erworben hat.
Das am
4. Juli 2007 in Essen unterzeichnete Rahmenabkommen
ist das weltweit erste im Mediensektor.
Darin verpflichtet sich das Unternehmen zur
Respektierung fundamentaler sozialer Rechte im Arbeitsleben und zur
Bildung eines Forums, wo einmal jährlich Vertreter aller Länder zusammen kommen. Am 9.
Juli 2007 wurde das Abkommen in Anwesenheit von EU-Kommissarin Viviane Reding in
Brüssel vorgestellt.
Rheinmetall boykottiert
Monitoring Im
Jahre 2003 hatte der deutsche Autozuliefer- und Rüstungskonzern
Rheinmetall ein internationales Rahmenabkommen geschlossen und sich
verpflichtet, weltweit Kernarbeitsnormen zu beachten und für
Chancengleichheit und Gesundheitsschutz zu sorgen. Am 12. und
13. Juni 2007 organisierte der Internationale Metallgewerkschaftsbund
(IMB) in Neckarsulm eine Zusammenkunft europäischer und
südamerikanischer Arbeitnehmervertreter, um die
Einhaltung des Abkommens zu diskutieren. Dieses Treffen wurde jedoch vom Arbeitgeber
nicht
unterstützt, was der Vorsitzende der IG Metall, Jürgen Peters, als
Verletzung demokratischer Spielregeln, ja als Bruch des Abkommens
bezeichnete. Erst nachdem die Presse berichtet hatte, bot die
Konzernleitung an, einer Delegation des Europäischen Betriebsrates
den Besuch brasilianischer Fabriken zu ermöglichen. Zwar will der
EBR-Vorsitzende Peter Winter das Angebot annehmen, sieht es aber nicht
als Ersatz für weltweite Monitoring-Treffen.
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6.
Verhandelte Mitbestimmung in der SE
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 Software-Unternehmen
ohne Arbeitnehmerbeteiligung
Am 7. Dezember 2006 wurde die
Mensch und Maschine Software AG mit Sitz in Weßling bei München in
eine Europäische
Aktiengesellschaft umgewandelt. Die 300 Beschätigten in
Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Italien,
Großbritannien,
Belgien, Schweden und Polen kennen weder Betriebsräte noch eine
Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat. Die Situation erinnert ein
wenig an das erheblich größere Konkurrenzunternehmen SAP vor der
dort erzwungenen Betriebsratsgründung (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006). Im
Zuge der Umwandlung in eine SE fand die vorgeschriebene Konsultation
der Belegschaft statt, die jedoch kein Interesse an einer
Beteiligung zeigte. In der neuen Rechtsform wurde die Trennung in
Vorstand und Aufsichtsrat aufgehoben, es gibt jetzt nur noch ein
Management-Board nach britischem Vorbild. Der Firmengründer hat
bereits mitgeteilt, daß er den Firmensitz ins Ausland verlegen
würde, sollte er in Deutschland zur Mitbestimmung gezwungen werden.
Auch dies erinnert an Aussagen der SAP-Geschäftsführung vor der
Betriebsratsgründung.
Rückversicherer
als SE-Pionier in Frankreich
Am 14. Mai 2007 haben
sich die drei Besonderen Verhandlungsgremien bei Scor darauf
verständigt, einen gemeinsamen SE-Betriebsrat für drei
Europäische Aktiengesellschaften zu bilden. Es handelt sich nicht
nur um den ersten Fall einer SE-Vereinbarung in Frankreich, sondern
auch um eine völlig neue juristische Konstruktion. Unterhalb der
Scor-Holding gibt es zwei Gesellschaften: eine für Lebensversicherungen und
eine für das übrige Versicherungsgeschäft. Die Arbeitnehmerbeteiligung wird
von einem
gemeinsamen SE-Betriebsrat ("Comité Commun des Sociétés Européennes") aus 19 Mitgliedern wahrgenommen, der quartalsweise tagt.
Zusätzlich kann die Arbeitnehmerseite zwei Vertreter in den
Verwaltungsrat der Holding entsenden.
Fresenius
schließt beispielhafte Mitbestimmungsvereinbarung
Kurz
vor Ablauf der gesetzlich vorgegebenen Frist von sechs Monaten
wurden die Verhandlungen über eine Mitbestimmungsvereinbarung im
Gesundheitskonzern Fresenius am 13. Juli 2007 abgeschlossen (über
den Beginn der Verhandlungen siehe Bericht
in den EBR-News 1/2007). Dem 12köpfigen, paritätisch besetzten
Aufsichtsrat (die Gewerkschaften hatten sich für 20 Mitglieder
ausgesprochen) werden vier Arbeitnehmervertreter aus Deutschland und je einer aus
Österreich und Italien angehören. Darunter sind vier Betriebsräte
und zwei hauptamtliche
Gewerkschaftssekretäre (einer von ver.di und einer von der
Chemiegewerkschaft des italienischen Dachverbandes CISL). Der
SE-Betriebsrat besteht aus 29 Mitgliedern, darunter sieben aus
Deutschland und je eines für die 22 anderen Länder. Aus seiner
Mitte wählt er einen Vorsitzenden, zwei Stellvertreter und vier
weitere Mitglieder, die den geschäftsführenden Ausschuß bilden.
Während der SE-Betriebsrat nur einmal jährlich tagt und Sondersitzungen nur mit Einschränkungen möglich sind,
hat der geschäftsführende Ausschuß das Recht auf drei Sitzungen
pro Jahr - eine davon kann zum Besuch einer ausländischen
Betriebsstätte dienen - und wird in außergewöhnlichen Umständen
rechtzeitig informiert. Zu solchen Sitzungen können dann
Arbeitnehmervertreter aus Ländern oder Standorten zusätzlich
eingeladen werden, die von einer Maßnahme konkret betroffen sind. Der
neue SE-Betriebsrat hat Initiativrechte in den Themenfeldern Chancengleichheit, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Datenschutz
sowie in der Aus- und Weiterbildungspolitik. Der Arbeitgeber trägt Seminarkosten, zahlt bis zu zwei Sachverständige
und erlaubt die Teilnahme von zwei Vertretern der europäischen
Gewerkschaftsverbände. In einer Schlichtungsstelle können
eventuelle Streitigkeiten schnell entschieden werden.
 Gründung
der Porsche Automobil Holding SE
Am
24. und 25. Juli 2007 konstituierte sich der Aufsichtsrat der neuen
Porsche Automobil Holding SE in Stuttgart. Zuvor war zwischen der
zentralen Leitung und dem Besonderen Verhandlungsgremium (BVG) eine
Mitbestimmungsvereinbarung ausgehandelt worden. Das BVG hatte sich
am 10. Mai 2007 konstituiert, ihm gehörten 17 Mitglieder aus
Deutschland, Frankreich, Spanien, Großbritannien, Irland, Italien,
Österreich und Tschechien sowie Vertreter der IG Metall an. In der
neuen Vereinbarung sind die Kompetenzen und das Wahlverfahren des künftigen
SE-Betriebsrates und die Vertretung der Arbeitnehmer im
SE-Aufsichtsrat festgelegt. Während
bei einer deutschen Aktiengesellschaft die Zahl der Mandate mit
steigender Mitarbeiterzahl wachsen und dadurch immer mehr
Arbeitnehmervertreter ins Kontrollgremium rücken würden, bleibt
der SE-Aufsichtsrat mit zwölf Mitgliedern unverändert. Diese Frage
spielt bei vielen SE-Gründungen deutscher Unternehmen eine zentrale
Rolle, während die paritätische Besetzung des Aufsichtsrates
akzeptiert wird. Stellvertretender Vorsitzender wurde der deutsche
KBR-Vorsitzende Uwe Hück. Unter
dem neuen Holding-Dach werden die bisherige Porsche AG (als 100%-Tochter) und der
31%-Anteil an Volkswagen geführt.
Arbeitnehmervertreter von Volkswagen bekommen jedoch erst dann Anspruch
auf Sitze im neuen Aufsichtsrat, wenn Porsche die VW-Beteiligung auf
mehr als 50% aufstockt. Als dritte Säule könnte später ein
neuer Lastwagenkonzern nach der geplanten Fusion von MAN und Scania (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2006) integriert werden.
SE-Verhandlungen
bei BASF gestartet
Nach dem Beschluß
der Hauptversammlung vom 26. April 2007, die BASF in eine SE
umzuwandeln, konstituierte sich am 12. Juni 2007 in Heidelberg das
Besondere Verhandlungsgremium (BVG). Es wird bis spätestens
November 2007 mit der zentralen Leitung eine
SE-Mitbestimmungsvereinbarung aushandeln. Die 29
Arbeitnehmervertreter aus 23 Ländern wählten Robert Oswald, den
Vorsitzenden des deutschen Konzernbetriebsrats, zum Vorsitzenden des
BVG und beauftragten eine zwölfköpfige Verhandlungsdelegation mit
Vertretern aus Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien,
Italien, Polen, Spanien sowie einem Vertreter der Leitenden
Angestellten mit der Detailarbeit.
Begleitforschung
zur Gründung der Allianz SE
Seit Oktober 2006
firmiert die Versicherungsgruppe Allianz als Europäische
Aktiengesellschaft (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2006). Die Allianz-Mitbestimmungsvereinbarung
war europaweit die erste in einem solch großen Unternehmen und
könnte zum Vorbild für viele andere werden. Aus diesem Grund hatte
der Europäische Dachverband der Dienstleistungsgewerkschaften (UNI)
das IMU-Institut in München mit einer wissenschaftlichen
Begleitstudie über den Ablauf der Verhandlungen beauftragt. Befragt
wurden Betriebsräte und Gewerkschaftsvertreter in mehreren
Ländern. Am 8. und 9. Mai 2007 wurden auf einem Workshop in
Brüssel die Ergebnisse präsentiert.
Weitere Unternehmen,
die sich bereits in eine Europäische Aktiengesellschaft umgewandelt
haben:
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7. Fallstudien:
Aluminium- und Hausgeräteindustrie
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Gigantische Fusionswelle bei
Rohstoffunternehmen
 Die
hohen Metallpreise - eine Folge der steigenden Nachfrage aus China
und der anziehenden Weltkonjunktur - heizen die Übernahmewelle in
der Grundstoffindustrie an. Durch den Aufkauf von Konkurrenten lassen sich
Marktanteile schneller und kostengünstiger steigern als durch Bau
neuer Fabriken. Wie verhalten sich die Betriebsräte in solchen
Situationen? Bleiben sie passive Zuschauer oder
greifen sie in das Geschehen ein?
Jahrelang
waren Alcoa und Alcan Weltmarktführer in der Aluminiumindustrie, doch
seit der kürzlich erfolgten Fusion zweier russischer Konzerne sind sie
das nicht mehr. Im Frühjahr 2007 versuchte das US-Unternehmen Alcoa
daher, den kanadischen Konkurrenten Alcan feindlich zu übernehmen und die Weltspitze
zurückzuerobern. Nach
Bekanntwerden dieser Pläne sprach sich der EBR von Alcan am 29.
und 30. Mai 2007 auf seiner Sitzung in Paris gegen die Fusion aus.
Solche Mega-Fusionen seien nicht nur eine
Gefahr für die Belegschaft des übernommenen Unternehmens, sondern
auch für die des Aufkäufers. Der EBR befürchtet, daß die
europäische Aluminiumindustrie dadurch immer mehr Kompetenzzentren und
Forschungsstätten verlieren wird.
Am
1. Juni 2007 trafen sich in Brüssel Arbeitnehmervertreter von Alcan und Alcoa
auf Einladung des Europäischen Metallgewerkschaftsbundes (EMB), um die
Auswirkungen einer solchen Fusion auf die
Arbeitsplätze zu erörtern: der deutsche
EBR-Vorsitzende von Alcoa, der französische EBR-Sekretär (Sprecher
der Arbeitnehmerseite) von Alcan sowie zwei Gewerkschaftssekretäre,
die im Auftrag des EMB die Europäischen
Betriebsräte betreuen. Nach dem ersten Gespräch im kleinen Kreis
kamen am 21. Juni 2007 in Brüssel weitere EBR-Mitglieder
beider Konzerne aus sieben Ländern zusammen und einigten sich auf
eine gemeinsame Vorgehensweise. Sie forderten die strikte
Respektierung ihrer Beteiligungsrechte, die Einbeziehung in den Prozeß der
EU-Fusionskontrolle und die umgehende Einberufung einer gemeinsamen
Sondersitzung mit beiden Konzernleitungen.
"Weißer
Ritter" verhindert feindliche Übernahme
Zu
einer EBR-Sondersitzung kam es tatsächlich am 25. Juli 2007 in
Zürich, aber nur für den EBR von Alcan. Der Vorstandsvorsitzende
war persönlich aus Kanada angereist, um die Arbeitnehmervertreter in
Europa
über die Fusion mit Rio Tinto zu informieren. Der
britisch-australische Rohstoffkonzern mit Sitz in London war am 12. Juli 2007 als "Weißer Ritter"
eingesprungen, um die feindliche
Übernahme durch Alcoa zu verhindern. Der Deal wird die gleiche
Größenordnung haben wie die Übernahme von Arcelor durch Mittal Steel im
Juni 2006.
Die Konzernleitung von Rio Tinto
wird Mitte September 2007 dem EBR von Alcan ihre Pläne genauer
erläutern. Insbesondere ist der Verkauf der Verpackungssparte von
Alcan vorgesehen, die 23 Prozent des Konzernumsatzes ausmacht. Der EBR forderte ein
betriebswirtschaftliches Gutachten, um die Auswirkungen auf die
Arbeitsplätze genauer einschätzen zu können. Für französisch geprägte Euro-Betriebsräte
sind solche umfassenden Beratungsleistungen - anders als in
britischen oder deutschen Unternehmen - an
der Tagesordnung. Große Besorgnis löste die Fusion in der Schweiz
aus:
Alcan ist aus zahlreichen Übernahmen,
insbesondere der schweizerischen Alusuisse-Lonza und der französischen
Pechiney-Gruppe, entstanden und verfügt zudem in
Deutschland und Großbritannien über wichtige Produktionsstätten. Bereits
seit 1996 gab es in diesen Unternehmen Europäische Betriebsräte. Nach
Abschluß der Fusionen wurde im März 2006 eine neue EBR-Vereinbarung nach französischem Recht
geschlossen (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2006).
Rio Tinto
hat noch keinen EBR, da ein Großteil der Standorte außerhalb Europas liegt.
In Australien ist das Unternehmen mit massiver Kritik von Gewerkschaften
und Umweltgruppen wegen Verstößen gegen Arbeitnehmerrechte und
Sicherheitsbestimmungen konfrontiert. Es bleibt abzuwarten, ob und wie
sich die
antigewerkschaftliche Haltung in europäischen Standorten von Alcan
bemerkbar machen wird. Der EBR von Alcan
wird künftig wohl die europäischen Arbeitnehmer von Rio Tinto mit
vertreten.
Der
Jäger könnte jetzt selbst zum Gejagten werden Die
Übernahme von Alcan durch Rio Tinto - im Hintergrund fungierte die
Deutsche Bank als Berater - wird die Unternehmenslandschaft der
Rohstoffbranche grundlegend verändern. In Börsenkreisen wird spekuliert,
der unterlegene Bieter Alcoa könnte jetzt selbst zum Ziel einer
feindlichen Übernahme werden, möglicherweise durch ArcelorMittal (siehe
Bericht weiter oben). Alcoa hat seit 2001 einen EBR nach
niederländischem Recht und ist stark in
Spanien, Italien und Ungarn vertreten.
 Restrukturierungen
in der Hausgeräteindustrie
Vom
27. bis 29. Juni 2007 trafen sich in Arezzo (Italien) Vertreter
von Gewerkschaften, Unternehmen und Wissenschaft aus den neuen und alten
EU-Ländern, um Alternativen zu den aktuellen Restrukturierungen in der Hausgeräteindustrie
(siehe Bericht in den
EBR-News 4/2005) zu diskutieren. Eine Untersuchung des Istituto per
il Lavoro (IpL) in Bologna zeigt das dramatische Ausmaß der Verlagerung in
Billiglohnländer und den Verlust an Arbeitsplätzen. Besondere
Aufmerksamkeit hatte in Deutschland die Schließung des AEG-Werkes in Nürnberg hervorgerufen (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006). Gemessen an den Beschäftigtenzahlen rangiert
der Industriezweig in Italien, Spanien und einigen zentraleuropäischen
Ländern immer noch an zweiter Stelle nach der Automobilindustrie.
Ursprünglich
wurde die "Weiße Ware" vorwiegend in Deutschland, Schweden und
Italien hergestellt. Aber bereits Mitte der 80er Jahre fand eine
Verlagerung nach Südeuropa statt. Während Kleingeräte wie Bügeleisen,
Kaffeemaschinen oder Staubsauger heute fast nur noch in Südostasien
produziert werden, wanderte die Fertigung der Großgeräte (Wasch- und
Geschirrspülmaschinen, Trockner, Backöfen) in Richtung Mittel- und
Osteuropa inklusive Rußland und Türkei ab, wo der Absatzmarkt stetig
wächst und die Löhne noch niedrig sind. Wie sollen sich Gewerkschaften
und Europäische Betriebsräte bei solchen Umstrukturierungen verhalten?
Auf
der Konferenz wurden unterschiedliche Ansätze anhand von Fallstudien
diskutiert und dabei auch die Herausforderungen für die neuen EU-Länder
bewertet. Manche Produktlinien sollen bereits aus Osteuropa weiter nach
China verlagert werden. Welche Rolle spielten die Europäischen Betriebsräte von Electrolux,
Whirlpool, BSH und Indesit bei den zurückliegenden
Produktionsverlagerungen? In all diesen Fällen war ein erheblicher Mangel
an grenzüberschreitender Koordinierung zu beobachten. Wie haben sich
Arbeitnehmervertretungen vor Ort verhalten? Auch darüber gab es zwei
Fallstudien: die Unternehmen Arctic aus Rumänien und De' Longhi aus
Italien. Am Ende der Konferenz stellte Prof. Bierbaum vom INFO-Institut in
Saarbrücken einen Vorschlag für eine bessere Koordinierung der
EBR-Arbeit in dieser Branche vor. Alle Präsentationen und
Dokumente der Konferenz sind auf einer eigenen Webseite in englischer
Sprache verfügbar.
Weitere
Branchenberichte in früheren Ausgaben den EBR-News:
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8. Türkei:
ein Thema für den EBR?
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 Am
3. Oktober 2005 begannen die Beitrittsverhandlungen zwischen der
Türkei und der EU. Bereits seit 1963 ist das Land mit der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft, dem Vorläufer der EU, assoziiert und trat
1996 als einziges Nicht-EU-Land der Zollunion bei. Seit 2002 erlebt die
Türkei ein kleines Wirtschaftswunder mit Wachstumsraten von sechs Prozent
jährlich und Rekordzuflüssen an Auslandsinvestitionen. Bisher haben sich allein 1.500 deutsche
Unternehmen angesiedelt, davon ein Drittel aus der
Metallindustrie.
Wichtigste Exportbranche ist die Textil- und Bekleidungsindustrie,
gefolgt von Automobilzulieferern und Haushaltsgeräten. Ein Drittel
aller in der EU verkauften Fersehgeräte stammt aus der Türkei.
Mit 73 Mio.
Einwohnern wäre es nach einem EU-Beitritt zweitgrößtes Mitgliedsland nach Deutschland, seinem wichtigsten
Handelspartner.
Von den 20 Mio.
Arbeitnehmern sind nur etwa 14% gewerkschaftlich organisiert (was dem
Niveau von Spanien entspricht), die Mehrzahl im Dachverband Türk-Is.
Der Gesetzgeber hat den Gewerkschaften hohe Hürden gesetzt: sie können nur
dann Tarifverhandlungen führen, wenn sie mehr
als 50% der Arbeitnehmer eines Betriebes organisieren,
wobei jede
einzelne Mitgliedschaft notariell beglaubigt sein muß. Die
Mehrheit der Beschäftigten in der Türkei wird daher nicht von Tarifverträgen erfaßt. Die
Wochenarbeitszeit liegt allgemein bei 45 Stunden. Betriebsräte
gibt es keine, möglich ist aber die Bildung einer betrieblichen
Gewerkschaftsvertretung per Haustarifvertrag - wie in Großbritannien. Im
September 2006 ratifizierte die Türkei die Sozialcharta des
Europarates, was im Rahmen der EU-Beitrittsverhandlungen als wichtiges
Signal gilt.
Nach
Berechnungen des Europäischen Gewerkschaftsinstituts hatte 2006 jedes achte
Unternehmen, das unter dem Geltungsbereich der EBR-Richtlinie
fällt, eine Niederlassung in der
Türkei (insgesamt 270
Unternehmen).
Wäre die Türkei heute schon Mitglied der EU, könnten türkische Delegierte in
152 bereits bestehende Europäische Betriebsräte einziehen. Derzeit sind fünf Delegierte und drei Beobachter aus
der Türkei auf
freiwilliger Grundlage in einigen wenigen dieser EBR-Gremien beteiligt.
Am 24. und 25. April
2007 führte der Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB) eine
Konferenz in Istanbul "Sozialer Dialog und soziale
Unternehmensverantwortung in Südosteuropa" durch, die auch als
Antwort auf zahlreiche Fälle von Behinderung gewerkschaftlicher
Aktivitäten in der Türkei gedacht war. Das türkische Arbeitsrecht
ist nach Auffassung des EMB noch nicht in Übereinstimmung mit
international anerkannten Regeln, die überall in der EU gelten.
Wenige Tage später, am 1. Mai 2007, wurden 600 Teilnehmer einer
Maidemonstration in Istanbul festgenommen.
 Zum
Weiterlesen:
Das DGB-Bildungswerk
publizierte 2005 gemeinsam mit der IG Metall eine lesenswerte
Broschüre über die Geschichte, die Wirtschaft und das Sozialsystem der Türkei
sowie über die aktuellen Probleme der türkischen Gesellschaft im Hinblick auf den EU-Beitritt.
DGB-Bildungswerk/IG
Metall:
Länderprofil:
Türkei
Tradition
und Wandel
Düsseldorf/Frankfurt
am Main 2005, 52 Seiten, € 3,50
Die Euro-Zone wird
erweitert
 Am
1. Januar 2008 dürfen zwei weitere Länder den Euro als
Zahlungsmittel einführen: Malta und Südzypern. Das beschloß der
EU-Ministerrat am 10. Juli 2007 unter dem Vorsitz des deutschen
Finanzministers Peer Steinbrück. Die maltesische Lira und das
zyprische Pfund werden dann zu einem festen Wechselkurs in
Euro-Münzen und Euro-Banknoten umgetauscht. Als erstes der
EU-Beitrittsländer hatte die ehemalige jugoslawische Teilrepublik
Slowenien den Euro bereits Anfang 2007 eingeführt.
Die Euro-Zone umfaßt
künftig also 15 der 27 EU-Mitgliedstaaten mit rund 320 Mio.
Einwohnern. Aber bereits 2009 könnte die Slowakei hinzukommen, 2011
die drei baltischen Staaten und Bulgarien. Die wirtschaftlich
bedeutendsten Länder in Mittel- und Osteuropa (Polen, Ungarn und
Tschechien) werden dagegen frühestens 2012 die Kriterien für die
Währungsunion erfüllen, Rumänien erst 2014.
Die
bisherigen Länderschwerpunkte in den EBR-News:
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 Management und EBR -
eine widersprüchliche Beziehung?
Seit
Januar 2006 läuft am Institut für Gesellschafts- und Sozialpolitik
der Universität Linz ein Forschungsprojekt über Europäische
Betriebsräte in Österreich (siehe Bericht in den EBR-News
4/2006). In
zwölf Konzernen werden EBR-Mitglieder, Gewerkschaftssekretäre und
Managementvertreter befragt. Ähnlich wie die deutsche
Studie von Prof. Kotthoff (siehe Bericht
über die Forschungsergebnisse) unterscheiden die Linzer Forscher
mehrere Modelle. Dabei haben sie die Rolle der
zentralen Leitung untersucht und in Typen eingeordnet. Wir setzen
heute die Vorstellung ausgewählter Ergebnisse fort.
Typ 2: Der EBR als
Präsentationsforum der Konzernpolitik
Beim Typ 2 konnte sich zwischen Management und EBR über längere
Zeit hinweg keine eingespielte Kooperation entwickeln, die Beziehungen
sind konträr geblieben. Die zentrale Leitung informiert den EBR
selektiv und wenig transparent. Die EBR-Sitzungen werden eindeutig von
den Referaten des Managements dominiert: abstrakte Charts und
hochaggregierte betriebswirtschaftliche Daten bilden die Performance des
Unternehmens ab. Die zum Teil sehr aufwendigen Präsentationen gehören
zur professionellen Routine der Spitzenmanager, dienen der Imagewerbung
und sind Baustein der „Marketingstrategie des Konzerns“.
Sofern
Restrukturierungen überhaupt begründet und erklärt werden, so soll
dies das Verständnis der Delegierten erhöhen und das Risiko
kostenintensiver Arbeitskonflikte entschärfen. Kommentare der
EBR-Mitglieder sind erwünscht, solange sie den Positionen des
Managements nicht widersprechen. Es entwickelt sich weder ein kritischer
Dialog noch sind Kompromisse in arbeitspolitischen Fragen möglich.
Das Kernproblem des EBR vom Typ 2 liegt darin, daß die Orientierung am
Shareholder-value-Prinzip keinen Spielraum für eine Beteiligung der
Arbeitnehmervertreter eröffnet. Monetäre und quantitative Zielgrößen
bilden die Grundlage der Unternehmenssteuerung, über Ziele und
Strategien entscheidet ausschließlich das Management auf Grundlage der
Eigentümerinteressen. Europäische Betriebsräte vom Typ 2 finden sich
häufig in angelsächsischen Unternehmen, in abgeschwächter Form aber auch in einzelnen
kontinentaleuropäischen Konzernen.
Die weiteren Typen sind:
 Analyse
der Verhandlungsführung im EBR
„Interkulturelle
Kompetenz und robuste transnationale Solidarität avancieren in Zeiten
der Globalisierung zu strategischen Schlüssel-ressourcen
gewerkschaftlicher Interessenvertretung.“
Diese Kernaussage stammt
aus einem Forschungsexposé des Instituts für Soziologie der
Universität Erlangen-Nürnberg, das auf ein empfindliches "Internationalisierungsdefizit“
der Arbeitnehmerseite gegenüber dem Management aufmerksam macht.
Unter dem Titel "Kommunikation und Solidarität in kulturübergreifenden
Arbeitnehmerkooperationen“ haben dort Anfang 2007 Erhebungen in
mehreren multinationalen Unternehmen begonnen.
Die Projektmitarbeiter Matthias Klemm
und Dr. Jan Weyand interessieren sich insbesondere dafür,
welche konkreten Bedingungen eine interkulturelle Verständigung im
EBR erfolgreich werden lassen. Neben Experteninterviews – eines fand
am 14. April 2007 unter Beteiligung von Dr. Werner Altmeyer,
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de“, in Erlangen
statt – werden Verhandlungsverläufe in interkulturell
zusammengesetzten Betriebsrätetreffen aufgezeichnet und analysiert.
Zuvor hatte das Projektteam "Kulturübergreifende Solidarität"
bereits Studien zur Kommunikation in multinationalen Unternehmen im
deutsch-tschechischen Vergleich durchgeführt.
EBR-Forschung
in der Automobilindustrie
An
der Ruhr-Universität Bochum startete am 1. März 2007 ein
Forschungsprojekt über Europäische Betriebsräte in der
Automobilindustrie. Das Team um Prof. Dr. Ludger Pries möchte eine
EBR-Typologie entwickeln, strukturelle Bedingungen ihrer Arbeit
untersuchen und die Ergebnisse von Verhandlungen zwischen EBR und
Management analysieren. Die empirische Studie wird
Produktionsstandorte in Deutschland, Frankreich, Großbritannien,
Spanien und Polen folgender Konzerne umfassen: DaimlerChrysler,
Volkswagen, General Motors, Ford, Renault und PSA Peugeot Citroën.
Alle Dokumente sind nur in englischer Sprache verfügbar:
Im
Rahmen dieses Forschungsprojekts fand vom 9. bis 14. Juli 2007 in
Bochum ein Workshop mit Wissenschaftlern aus sechs Ländern statt, um
verschiedene Aspekte der EBR-Forschung zu beleuchten. Besonders
interessant waren die Länderstudien über Europäische Betriebsräte,
die von Referenten aus Polen, Großbritannien, Frankreich und Spanien
vorgestellt wurden. In seinem Beitrag ging Dr. Werner Altmeyer vom
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de“ der Frage
nach, ob Europäische Betriebsräte Mitbestimmungs- oder besser
Verhandlungsrechte benötigen.
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10. Interessante
Webseiten
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Arbeitnehmerbeteiligung
in Europa

Diese neue
Themenseite des Europäischen Gewerkschaftsinstituts liefert
Hintergrundinformationen zu zahlreichen Aspekten der
Arbeitnehmerbeteiligung: Europäische Betriebsräte, Mitbestimmung
in der Europäischen Aktiengesellschaft, Information und
Konsultation auf nationaler Betriebsebene, EU-Gesetzgebung, Sozialer
Dialog auf europäischer Ebene und Besonderheiten der
Arbeitsbeziehungen in jedem der 27 EU-Mitgliedsländer. Einzelne
Aspekte, z. B.
Tarifvertragswesen, Arbeitsschutz oder Mitbestimmungsrechte,
können "auf Knopfdruck" zwischen den Ländern
verglichen werden.
Britische
Mega-Gewerkschaftsfusion
Seit dem 1. Mai
2007 hat das Vereinigte Königreich eine neue Gewerkschaft: Unite
mit zwei Millionen Mitgliedern ist aus der Fusion zweier
Multi-Industriegewerkschaften entstanden, aus Amicus mit
starker Präsenz in einer Vielzahl von Branchen, u. a. in der
Metallindustrie (siehe Fachbereiche
von Amicus), und der Transportarbeitergewerkschaft T&G,
die längst über diesen Sektor hinausgewachsen war (siehe Fachbereiche
von T&G). Unite will sich auf die Mitgliederwerbung
jüngerer Arbeitnehmer (10% des gesamten Budgets sind dafür
vorgesehen) und die internationale Zusammenarbeit konzentrieren.
 Unite
ist nicht nur größte britische Einzelgewerkschaft, sondern auch
führend in der verarbeitenden Industrie, im Transportwesen, bei
Banken und Versicherungen, in der Lebensmittelbranche und in der
Druckindustrie. Eine starke Mitgliederbasis hat sie auch in der
Bauwirtschaft und in einigen Dienstleistungsbereichen, z. B. dem
Reinigungs- und Sicherheitsgewerbe. In der Privatwirtschaft gibt
es mit GMB nur noch eine einzige weitere Einzelgewerkschaft, die neben
Unite zahlenmäßig von Bedeutung ist. Bis November 2008 soll die
Fusion abgeschlossen sein, dann sind Fusionen auf
internationaler Ebene geplant: mit der Stahlarbeitergewerkschaft
der USA und Kanadas (USW). Folgende Angebote sind nur in
englischer Sprache verfügbar:
Auslandsentsendung
leicht gemacht
Der
Europäische Gewerkschaftsrat der Fach- und Führungskräfte
EUROCADRES hat ein Handbuch zum Auslandseinsatz im Internet
veröffentlicht. Es richtet sich an alle
Arbeitnehmer, die in einem anderen Mitgliedsland der EU arbeiten
oder von dort zurückkehren wollen. Für jedes EU-Land können Informationen
über das Aufenthalts- und Arbeitsvertragsrecht, die Anerkennung beruflicher Qualifikationen und Diplome,
das Sozialversicherungssystem, die Besteuerung, Gewerkschaften und
Arbeitsbedingungen bis hin zu Tipps für die Wohnungs- und
Arbeitssuche abgerufen werden.
Italienisches
EBR-Portal
 Mit
finanzieller Hilfe der EU hat der italienische Gewerkschaftsbund
UIL eine eigene Seite für Europäische Betriebsräte
(italienisch: Comitati aziendali europei - Cae) ins Netz gestellt.
Neben EBR-Informationen finden sich dort auch Themen wie die
EU-Richtlinie zur Information und Konsultation, die Europäische
Aktiengesellschaft und transnationale Kollektivverhandlungen.
Zahlreiche
weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung
zusammengestellt.
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 Welche
Identität hat ein Europäischer Betriebsrat?
Im
Mai 2007 ist dieser englischsprachige Sammelband erschienen, der
sich mit der Frage nach der kollektiven Identität von
Europäischen Betriebsräten beschäftigt. Autoren aus mehreren
EU-Ländern beleuchten verschiedene Aspekte der aktuellen
EBR-Forschung. Wie üben Arbeitnehmervertreter mit
unterschiedlichem kulturellen Hintergrund ihre Arbeit als
EBR-Mitglied aus?
Michael
Whittall/Herman Knudsen/Fred Huijgen (eds.)
Towards
a European Labour Identity
The
case of the European Work Council
London/New
York 2007, 233 Seiten, ISBN 978-0-415-40396-2, €
80,99
→
Nähere
Informationen
→ Online-Bestellung
 Grundlagenwissen
zum Thema EU
Dieses
Arbeitsbuch behandelt das politische System der EU (Organe,
Kompetenzen), die wirtschaftliche Integration (Binnenmarkt,
Eurozone, Europäisierung der Wirtschaftspolitik) und deren
soziale Folgen (Löhne, Sozialsysteme, Steuern, Migration,
Unternehmensverlagerungen). Ein besonderes Augenmerk wird auf
die Probleme der Osterweiterung und die Perspektiven des Europäischen
Sozialmodells gelegt. Das Buch ist sowohl als Nachschlagewerk
wie auch für die Erwachsenenbildung geeignet. Es entstand im
Rahmen des Projektes "Arbeit und Wohlstand im erweiterten
Europa" (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2005). Einige Textbeiträge über
Europäische Betriebsräte steuerte das Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" bei.
Alexandra
Baum-Ceisig/Klaus Busch/Claudia Nospickel
Die Europäische Union
Eine Einführung in die politischen, ökonomischen und
sozialen Probleme des erweiterten Europa
Baden-Baden
2007, 371
Seiten, ISBN 978-3-8329-2138-5, € 14,90
→
Inhaltsverzeichnis
→ Online-Bestellung
 Moderation
grenzüberschreitender Sitzungen
Im
Mai 2007 ist ein Buch zur deutsch-französischen Zusammenarbeit
erschienen, das auch für Europäische Betriebsräte wertvolle
Anregungen liefert. Die Autoren geben nicht nur praktische
Tipps, wie Sitzungen oder Projektgruppen mit französischen,
luxemburgischen, schweizerischen und deutschen Teilnehmern
moderiert werden können, sondern liefern zudem auch
wissenschaftlich fundierte Anleitungen zum interkulturellen
Verständnis. Anhand vieler Fallbeispiele zeigen sie Gefahren
auf, die zu Mißverständnissen, Störungen und möglicherweise
gar zum Scheitern interkultureller Projekte führen können. Der
Interkulturelle Leitfaden ist eine Art "Werkzeugkasten"
und wurde von Experten der interkulturellen Zusammenarbeit aus
dem deutsch-französischen Euro-Institut
in Kehl verfaßt.
Euro-Institut,
Institut für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (Hrsg.)
Interkultureller
Leitfaden
zur
Moderation grenzüberschreitender Sitzungen
Baden-Baden 2007,
108 Seiten, ISBN 978-3-8329-2477-5, € 19,-
→
Nähere
Informationen
→ Online-Bestellung
 Arbeitsrechtshandbuch
mit europäischem Teil
Die
neue Auflage dieses Handbuches stellt aus Arbeitnehmersicht
nicht nur umfassend materielles Arbeitsrecht sowie das
arbeitsgerichtliche Verfahren in Deutschland dar, sondern enthält
je einen Abschnitt zum internationalen Arbeitsrecht und zum
europäischen Gemeinschaftsrecht. Hier lassen sich allgemeine
Grundlagen nachlesen (Normenhierarchie, Umsetzung von
Richtlinien, etc.), es finden sich aber auch Informationen über
alle wichtigen arbeitsrechtlichen Richtlinien. Ein Kapitel beschäftigt
sich gesondert mit dem kollektiven europäischen Arbeitsrecht,
u. a. mit dem Europäischen Betriebsrat und dem SE-Betriebsrat.
Michael
Kittner/Bertram Zwanziger (Hrsg.)
Arbeitsrecht
Handbuch
für die Praxis mit CD-ROM
Frankfurt
am Main 2007, 4. Auflage, 2.993 Seiten, ISBN 978-3-7673-3773-3, € 189,-
→ Online-Bestellung
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12.
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
weitere Beispiele aus unserer Arbeit |
Neue
Gesichter in EBR-Beratung und Forschung
Die
wachsende Nachfrage nach Angeboten des Trainings- und
Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de" machte eine
Verstärkung unseres Teams erforderlich. Im Frühjahr 2007 sind
zwei neue Mitglieder hinzugekommen - beide seit Jahren mit
internationaler Gewerkschaftsarbeit und Arbeitsbeziehungen
bestens vertraut.
 Dr.
Carmen Bauer (Foto) war nach einem Studium an der London
School of Economics and Political Science (LSE), einer
Dissertation über Gewerkschaften in Großbritannien und Lehrtätigkeit
an der Universität Hamburg zunächst beim Hauptvorstand der
Deutschen Postgewerkschaft beschäftigt. Später wurde sie persönliche
Referentin des Vorsitzenden der IG BAU Klaus Wiesehügel und
Referentin bei der Europäischen Föderation der Bau- und
Holzarbeiter (EFBH) in Brüssel. Sie widmet sich im Trainings-
und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" sowohl der
Praxis der Europäischen Betriebsräte wie auch der
Ausgestaltung von EBR-Vereinbarungen und dem Europäischen
Arbeits- und Gesundheitsschutz.
 Bernhard
Stelzl (Foto) steht kurz vor dem Abschluß seiner
Dissertation über Sozialstandards deutscher Unternehmen in
Brasilien. Seit 1992 ist er als Trainer bei internationalen
Seminaren, als Projektleiter und freier Journalist tätig. Seine
Arbeitsschwerpunkte liegen in der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit von Arbeitnehmervertretern, internationalen
Unternehmenskodizes über Arbeits- und Sozialstandards sowie
Kommunikations- und Konflikttrainings. Er wird sowohl die
Publikations- wie auch die Forschungstätigkeit im Trainings-
und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" verstärken.
 Aktive
EBR-Arbeit in österreichischem Stahlkonzern
Voest-Alpine
hat
eine ähnliche Vergangenheit wie Volkswagen: gegründet in der
Nazi-Zeit, war das staatliche Unternehmen nach dem Krieg als
Brennpunkt der Gewerkschaftsbewegung und für
herausragende Sozialleistungen bekannt. Heute ist Voest-Alpine mit seinem Stammwerk
Linz an
der Donau (Foto) ein hochprofitables, börsennotiertes
Verarbeitungsunternehmen mit eigener Stahlbasis – und einer
beispielhaften EBR-Vereinbarung. Die Arbeitnehmervertreter aus
den vier Bereichen Stahl,
Bahnsysteme, Automotive und Profilform führen
grenzüberschreitende Divisionstreffen
mit der jeweiligen Spartenleitung durch. Solche Regelungen gibt
es nur in wenigen Unternehmen, z. B. im Luft- und
Raumfahrtkonzern EADS (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006) und im schwedischen
Verpackungskonzern SCA (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2005).
Am
16. April 2007 organisierte das Traninings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" in Linz einen Workshop für den
Europäischen Betriebsrat. In
Arbeitsgruppen wurde z. B. erarbeitet, wie man den EBR besser in
der Belegschaft verankern, das Sekretariat als
Informationsdrehscheibe nutzen oder den EBR zu einem
transnationalen Verhandlungspartner weiterentwickeln kann.
IG
Metall forciert EBR-Gründungen am Niederrhein
Bei
der Gründung Europäischer Betriebsräte in der Metall- und
Textilindustrie sowie Holzverarbeitung gibt es immer noch einen
erheblichen Nachholbedarf. Um diesen Prozeß in kleineren und
mittleren Unternehmen mit Sitz am Niederrhein zu forcieren, fand
am 30. April 2007 in Krefeld eine Veranstaltung statt,
die vom Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" mitgestaltet
wurde. Die Initiative ging von der IG Metall aus, die in
Deutschland für diese Sektoren zuständig ist.
Die
Präsentation zur Veranstaltung in Krefeld
 Workshop
zur EBR-Gründung am Schwarzen Meer
Vom
5. bis 8. Mai 2007 kamen rund 25 betriebliche und hauptamtliche Arbeitnehmervertreter
des Transportsektors aus sechs Ländern in die rumänische Hafenstadt
Konstanza, um sich über die Möglichkeiten und Grenzen von
Europäischen Betriebsräten zu informieren. Der Workshop fand
im Rahmen eines aus EU-Mitteln geförderten Projektes mit
Unterstützung der Europäischen Transportarbeiterföderation
(ETF) statt. Referenten der
Veranstaltung waren neben Werner Altmeyer
vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de", Philippe Alfonso von der ETF in
Brüssel und Erika Young, Vizepräsidentin der Internationalen
Transportarbeiter-Föderation (ITF) in London.
Der Hafen von Konstanza gilt wegen seiner strategischen Lage an der Rhein-Main-Donau-Route und dem beachtlichen
Umschlagsvolumen als "Rotterdam des Ostens".
Restrukturierungen
in der chemischen Industrie
 Am
3. Juli 2007 nahmen Dr. Werner Altmeyer und Bernhard Stelzl vom
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" an
einer Konferenz in Rom teil, um über die Rechte der
deutschen Betriebsräte bei Restrukturierungen zu berichten.
Die Konferenz ist Teil eines EU-geförderten Projektes über die
Umsetzung der Richtlinie zur Information und Konsultation, das
vom
Forschungsinstitut Cesos und dem Gewerkschaftsbund CISL aus
Italien geleitet wird. In den nächsten Monaten werden empirische
Befunde in einigen Unternehmen der chemischen Industrie
zusammengetragen. Fallbeispiele aus Frankreich, Ungarn, Italien, Spanien und Rumänien
- auch aus anderen Branchen - hat das Cesos bereits auf seiner Webseite
veröffentlicht.
Unsere
Publikationstätigkeiten
Im
April 2007 beschäftigte sich Bernhard Stelzl in einem Beitrag
für das Personalmagazin mit dem Thema "Verantwortung
übernehmen – Corporate Social Responsibility in Deutschland“.
Im Mai 2007 stellten Werner Altmeyer und Lionel Fulton in der Zeitschrift der betriebsrat
die aktuelle Situation
der betrieblichen Interessenvertretung in Großbritannien dar. Und
im Juli 2007 untersuchte Reingard Zimmer in der Zeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb
europaweite Antidiskriminierungsvereinbarungen.
Mit fachlicher Unterstützung des Trainings-
und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de"
veröffentlichte die Frankfurter Allgemeine Zeitung am
21. Juli 2007 einen Bericht über aktuelle Tendenzen der EBR-Arbeit, insbesondere bei
Restrukturierungen.
Weitere
Veröffentlichungen finden Sie auf unserer Publikationsseite.
 ver.di/GPA-Newsletter:
neue Ausgabe
Am 4. Juni 2007 ist die dritte
Ausgabe des von ver.di in Deutschland und der GPA in Österreich
gemeinsam herausgegebenen EBR-Newsletters erschienen. Die
Inhalte werden vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" mitgestaltet. Themen der Ausgabe
1/2007 waren die neue EBR-Vereinbarung bei UniCredit mit einem
Interview des deutschen Konzernbetriebsratsvorsitzenden der
HypoVereinsbank, Peter König, ein Bericht über die
Neugründung von Euro-Betriebsräten im Finanzsektor,
Europäische Betriebsräte im Tourismus (insbesondere die
Situation bei Thomas Cook nach der Fusion mit MyTravel), die
europaweite EBR-Vernetzung in Medienunternehmen, Akzente im
Energiebereich und ein Bericht von der Konferenz der
Dienstleistungsgewerkschaften (UNI) in Athen.
Kurier-,
Paket- und Expreßdienste: Studie zur EBR-Gründung
 Derzeit
arbeitet das Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" an einer Analyse von
EBR-Vereinbarungen im Bereich der Kurier-, Paket- und Expreßdienste.
Die Studie wird von der Europäischen Kommission finanziell
gefördert und dient zur Unterstützung der EBR-Gründung in
Unternehmen der Branche, z. B. bei GeoPost (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2006). Das Gutachten soll im Herbst 2007
veröffentlicht werden und beschäftigt sich insbesondere mit den
Unternehmen DHL (Deutsche Post), FedEx, Securicor, TNT, UPS und
Wincanton.
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13.
Aktuelle Seminartermine
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Für
die folgenden von uns mitgestalteten Seminare und Workshops sind Anmeldungen möglich:
Europa für Gewerkschaftssekretäre
der IG Metall
Institutionen
– Politikfelder – Europäische Betriebsräte
08. - 10.10.2007
in Bad Orb
Betriebsratstätigkeit
in Europa – Der Euro-Betriebsrat (EBR)
Rechtliche
Grundlagen – Errichtung – Interkulturelle Kommunikation
04.
- 09.11.2007 in Hamburg → weitere
Infos zu diesem Seminar
Gründung
Europäischer Betriebsräte in der Hafenwirtschaft
18.
- 24.11.2007 in Livorno (Italien) → weitere
Infos zu diesem Workshop
Inhouse-Veranstaltungen
Eine
Übersicht über die Themen für Inhouse-Veranstaltungen
finden Sie hier:
→ Themen
für Inhouse-Seminare
→ Themen
für Fachvorträge
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Die EBR-News werden herausgegeben
von:
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
GbR
Mitarbeiter/innen dieser Ausgabe:
Werner
Altmeyer, Carmen Bauer, Kathleen Kollewe, Bernhard Stelzl, Reingard Zimmer
Verteiler
der deutschsprachigen Ausgabe: 8.589 Empfänger
Newsletter-Archiv:
www.ebr-news.de
Wir freuen uns über Anregungen zu diesem
Newsletter und über Berichte aus Ihrem EBR.
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