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22. März 2006
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1.
Sozialtarifvertrag statt Sozialplan -
ein Schritt zur europäischen Normalität
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Der
Streik in Nürnberg ist vorbei
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Tage lang wurde das AEG-Hausgerätewerk in Nürnberg bestreikt. Seit
1994 gehört es zum schwedischen Konzern Electrolux, der jetzt die
Produktion nach Polen verlagern will. Obwohl Betriebsrat und IG Metall unbezahlte Mehrarbeit und die
Streichung mehrerer Hundert Arbeitsplätze angeboten hatten,
verkündete die
zentrale Leitung in Stockholm am 12. Dezember 2005 die Schließung des kompletten Werkes mit 1.750 Beschäftigten zum Jahresende 2007. Ziel des Streiks war der Abschluß eines Haustarifvertrages
über die sozialen
Folgen der Werksschließung. Über den Europäischen Betriebsrat waren
bereits im Juli 2005 Kundgebungen mit mehreren tausend Teilnehmern gegen die
Umstrukturierungspläne organisiert worden, im Oktober 2005 fand ein europaweiter
Protesttag an den Electrolux-Standorten in sieben Ländern
statt. Am 28. Februar 2006 wurde nun ein Ergebnis erzielt.
Eine
ähnliche Situation gilt für die CNH Baumaschinen GmbH in Berlin, wo
seit 21. Februar 2006 gestreikt wird. Das Werk gehört seit
1998 zum Fiat-Konzern und schreibt schwarze Zahlen, dennoch sollen die
Fertigung nach Italien verlagert und 500 von 590 Beschäftigten
entlassen werden. Auch Infineon in München erlebte im Oktober 2005
einen einwöchigen Streik für einen Sozialtarifvertrag, ebenso wie er
Chipkartenhersteller Giesecke & Devrient am Tegernsee im
November 2005.
Vor
wenigen Jahren wären diese Konflikte im Rahmen eines Sozialplanes
über die Einigungsstelle gelöst worden. Die neue Strategie der IG
Metall umgeht jedoch die Fesseln der Betriebsverfassung und beruft
sich auf die Tarifautonomie. Der Vorsitzende der IG Metall, Jürgen
Peters, begründet dies in einem Interview damit,
"...
weil Belegschaften alleine oft keine ausreichende Augenhöhe mehr
zur Unter-nehmensleitung erreichen. Die größere Öffnung der
Tarifverträge bietet Risiken für uns, aber auch Chancen: Der
betriebsnähere Ansatz führt dazu, daß den Belegschaften sehr viel
deutlicher wird, was der Wert eines Tarifvertrags ist - und daß sie
sich auch selbst darum kümmern müssen."
Ergebnis
eines europäischen Lernprozesses?
Gerade
bei Diskussionen im Europäischen Betriebsrat ruft die
deutsche
Mitbestimmung mit ihrer Friedenspflicht immer wieder gewisse
Irritationen hervor. Eine solche Einschränkung von
Handlungsmöglichkeiten kennen Delegierte aus den meisten anderen
Ländern nicht. Selbst nach Kündigung einer Betriebsvereinbarung
endet in Deutschland die Friedenspflicht nicht, sie gilt zeitlich
unbegrenzt und umfaßt alle betriebsverfassungsrechtlichen
Regelungsbereiche ohne Ausnahme. Deutsche Vertrauensleute haben keine
Verhandlungsvollmacht gegenüber dem Arbeitgeber - einer der
wichtigsten Unterschiede zu den angelsächsischen, skandinavischen und
den Mittelmeerländern. Während z. B. in Frankreich das Streikrecht
als individuelles Menschenrecht gilt, das weder vom Arbeitgeber noch
von einer Gewerkschaft oder dem Staat beschnitten werden darf,
verstoßen einige Merkmale der deutschen Friedenspflicht sogar gegen die Sozialcharta des Europarates.
Gerhard Rohde von der Europäischen Gewerkschaftsföderation UNI stellt fest: "In einigen Ländern betrachtet man die
deutsche Mitbestimmung gar als eine Entwertung der
Gewerkschaften."
Rückendeckung
durch das Grundgesetz
Die
neue Strategie der IG Metall, bei harten betrieblichen Konflikten auf
das Instrumentarium der Mitbestimmung zu verzichten und auf die
Wurzeln - nämlich die Tarifautonomie - zurückzugreifen, wird
juristisch gedeckt. So wies der ehemalige Präsident des
Bundesarbeitsgerichts, Prof. Dr. Thomas Dieterich, in einem Vortrag am
12. Januar 2006 bei den "Bitburger Gesprächen" auf den
klaren Vorrang der Tarifverträge vor Betriebsvereinbarungen hin –
und damit auch auf das Recht, Sozialtarifverträge zu erstreiken. Das Hessische
Landesarbeitsgericht wies am 2. Februar 2006 eine Klage des
Arbeitgeberverbandes Nordmetall gegen die IG Metall zurück. Es bestätigt ausdrücklich die Rechtmäßigkeit von Streiks bei
Betriebsänderungen und stellt damit die Tarifautonomie als Verfassungsrecht
über die Mitbestimmung. Das Urteil bringt Deutschland näher an die europäische
Normalität heran. Der Rechtsstreit ging zurück auf eine
Auseinandersetzung im Werk Kiel der Heidelberger Druckmaschinen AG im Jahre 2003.
Die
Renaissance des Gewerkschaftssekretärs im Betrieb
Die
Vorherrschaft der Betriebsräte gegenüber Gewerkschaftsorganen ist in
Deutschland schon nach dem Ersten Weltkrieg festgeschrieben worden -
auch Bestrebungen in den Jahren nach 1968 haben daran nichts geändert. Steht nun mit der Anpassung an die europäische
Normalität auch das Gefüge der betrieblichen Interessenvertretung
insgesamt vor einer Neudefinition? In Ländern wie Frankreich, Spanien
oder Belgien gibt es keine Mitbestimmung im deutschen Sinne, dort
werden seit jeher alle betrieblichen Fragen im Rahmen der
Tarifautonomie geregelt. Zu diesem Zweck verfügen betriebliche
Gewerkschaftsdelegierte (= Mitglieder der betrieblichen
Tarifkommission) über abgesicherte Rechte vergleichbar einem
Betriebsratsmitglied. Da es für sie in Deutschland weder Freistellungsansprüche noch
Schutzrechte gibt, werden hierzulande meist Betriebsratsmitglieder (allerdings nicht in
dieser Funktion) und hauptamtliche Gewerkschaftssekretäre berufen.
Letztere erleben mit der Zunahme von Haustarifverträgen eine
Stärkung ihrer Position im betrieblichen Gefüge. Gewerkschaftsvertreter sind nicht mehr nur Berater und Unterstützer
des Betriebsrates, sondern übernehmen ganz offiziell eine Verhandlungsrolle
gegenüber dem Arbeitgeber, was für die meisten EU-Länder immer
schon galt.
Südkoreanischer
Konzern entzieht sich seiner Verantwortung
Im
Aachener Glaswerk von LG.Philips Displays, einem Joint Venture der
Elektronikunternehmen Philips (Niederlande)
und LG Electronics (Südkorea), war bereits ein Sozialplan
für die 400 Beschäftigten mit dem Betriebsrat vereinbart worden. Durch Antrag auf Gläubigerschutz
entzog sich das Unternehmen jedoch den damit verbundenen Kosten.
Neben der
Glasfabrik in Aachen beantragte auch das Werk Eindhoven (350 Beschäftigte)
am 27. Januar 2006 Insolvenz. Die übrigen Standorte in den
Niederlanden sowie in Großbritannien und Polen sind davon nicht
betroffen, somit bleiben 85% der Fertigungskapazität von LG.Philips
Displays für die Eigner erhalten. "Wir bedauern dieses Ergebnis sowie die
schmerzlichen Auswirkungen, die diese Anträge auf unsere geschätzten
Mitarbeiter haben werden", schreibt die zentrale Leitung.
Erst nachdem die Belegschaft mehrere Tage lang das Werksgelände in Aachen blockiert
hatte, stellte Philips 13 Mio. € zur Verfügung. Vom zweiten
Mutterkonzern LG Electronics
ist jedoch nichts dergleichen zu vernehmen.
Europäischer Betriebsrat
von GM will europaweite StandortverhandlungenGeneral
Motors hatte vor einem Jahr seinen Tochtergesellschaften Opel und
Saab ein umfassendes Restrukturierungsprogramm verordnet. Insgesamt fielen 12.000 Arbeitsplätze weg - fast ein Fünftel der
Belegschaft. Der größte Teil des Stellenabbaus erfolgte über
Altersteilzeit und Abfindungen. Im Gegenzug für diese
Zugeständnisse der Arbeitnehmervertretungen verzichtet das
Unternehmen bis 2010 auf Werksschließungen.
Um sich beim
Standortwettbewerb nicht
gegeneinander ausspielen zu lassen, unterzeichneten die Arbeitnehmervertreter
aus allen europäischen Werken am 13.
Dezember 2005 in Rüsselsheim ein "Europäisches
Solidaritätsversprechen". Es enthält zehn
Grundsätze, die vom EBR gemeinsam mit dem Koordinierungskomitee
General Motors des Europäischen
Metallgewerkschaftsbundes (EMB) ausgearbeitet wurden. Im Februar 2006 zeichnete sich ab, daß der tiefste
Einschnitt in der Nachkriegszeit offenbar noch nicht ausreicht: die
Konzernleitung brachte die Schließung eines Standortes ins
Gespräch. Für den Europäischen Betriebsrat sind jedoch "Werksschließungen oder eine ungleiche Produktionsverteilung
zwischen den Standorten nicht zu akzeptieren".
Laut Handelsblatt
vom 13. März 2006 will der EBR Verhandlungen über die Produktionsstandorte
innerhalb der europäischen
GM-Organisation zentral führen. "Wenn sich das Management
dieser Forderung verweigern sollte, werden wir notfalls auch zum
Mittel des Streiks greifen, um unsere Interessen zu wahren“, so
der EBR-Vorsitzende Klaus Franz.
Um
die Benachteiligung einzelner Standorte zu vermeiden,
wurde im Dezember 2005 das Projekt GMEECO ("Requirements and Perspectives of the General
Motors Europe Employees Cooperation")
gestartet. Ziel ist die Erarbeitung einer solidarischen transnationalen Rahmenvereinbarung
des EBR unter
wissenschaftlicher Begleitung. Ermöglicht werden soll
damit auch ein konstruktiver Beitrag zur
Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns unter Beachtung betrieblicher,
regionaler und sozialer Aspekte. Das Projekt
GMEECO ist über General Motors hinaus beispielgebend für die
europäische Automobilindustrie und wird wegen seines
innovativen Charakters mit einem überdurchschnittlich hohen Zuschuß
von der Europäischen Kommission gefördert. Entwickelt hat es die
Hamburger Beratungsgesellschaft IKS unter Beteiligung von Arbeitnehmervertretungen in Deutschland, Belgien, Großbritannien,
Schweden und Polen, mehrerer Metallgewerkschaften aus diesen
Ländern und dem GM-Koordinierungskomitee des EMB.
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2. Das Fusionsfieber
in der EU steigt
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Ringen um
Arcelor
Die beiden größten Stahl-hersteller der Welt stehen möglicherweise vor einer Verschmelzung.
Würde die feindliche Übernahme von Arcelor durch den
indisch-amerikanischen Konzern Mittal Realität, so
wäre der neue Konzern dreimal größer als der nächste
Konkurrent. Mittal hat seit der 2005 erfolgten Übernahme des
größten US-amerikanischen Stahlherstellers 194.000
Beschäftigte. In Deutschland kaufte Mittal 1995 die Hamburger
Stahlwerke und 1997 das Stahlwerk Duisburg-Ruhrort. Einen
Europäischen Betriebsrat gibt es bei Mittal seit 2001.
Arcelor mit
seinen 94.000 Beschäftigten ist durch die Fusion der Konzerne ARBED
(Luxemburg), Aceralia (Spanien) und Usinor (Frankreich) im Februar
2002
entstanden. Im Zuge der Fusion wurden auch die Europäischen
Betriebsräte zusammengelegt: bei ARBED gab es seit 1996 einen EBR
und Usinor hatte bereits 1994 ein deutsch-französisches
Verbindungskomitee gebildet, das 1996 auf weitere Länder ausgedehnt
wurde. Zum Konzernverbund von Arcelor gehören in Deutschland die Stahlwerke Bremen und EKO
Stahl in Eisenhüttenstadt.
Arcelor gilt in Gewerkschaftskreisen als
Vorbild für einen außerordentlich hohen Standard an Mitwirkung
der Arbeitnehmervertreter in einem multikulturellen Umfeld, sowohl auf Betriebsebene wie
im Europäischen Betriebsrat als auch auf
der Ebene des Verwaltungsrates. Erst im September 2005 hatte sich
das Unternehmen in einem Rahmenabkommen mit den Gewerkschaften zur
Einhaltung weltweit gültiger Mindeststandards verpflichtet (wir
berichteten hierüber in den EBR-News
3/2005). Der Generalsekretär des Europäischen
Metallgewerkschaftsbundes (EMB), Peter Scherrer, sprach in einer
Presseerklärung am 31. Januar 2006 von einer "wirklichen
europäischen Gesellschaft" und erteilte jeder
Form von feindlicher Übernahme eine Absage. Die IG Metall will
weder für den einen noch für den anderen Konzern Partei
ergreifen. Sie hat daher einen Eckpunktekatalog vorgelegt, an
dem sie beide Konzerne messen will. Mitte Februar 2006
verständigten sich die Betriebsräte beider Konzerne und die IG
Metall darauf, von Arcelor und Mittal ein überzeugendes
Investitionskonzept, den Verzicht auf Standortschließungen und
den Erhalt der Montanmitbestimmung zu fordern.
Noch vor Bekanntwerden der
Fusionspläne
hatten sich am 14. und 15. September 2005
Betriebsräte der deutschen Arcelor-Standorte in Bremen zu einer
Tagung getroffen. Themen waren die mögliche Umwandlung von Arcelor in eine
Europäische Aktiengesellschaft, die strategische Ausrichtung der
EBR-Arbeit sowie eine betriebswirtschaftliche Studie der französischen
Beratungsgesellschaft Groupe Alpha,
vorgestellt von Prof. Dr. Heinz Bierbaum vom Saarbrücker
INFO-Institut.
Großfusion
in der französischen Energiebranche
Im Februar 2006
wurde bekannt, daß der Versorgungskonzern Suez (160.000
Beschäftigte) zur Abwehr einer feindlichen Übernahme aus Italien
mit dem Energiekonzern Gaz de France (53.000 Beschäftige)
fusionieren wird. Die Verschmelzung soll zum Jahresende 2006 wirksam
werden, sie hat eine ähnliche Dimension wie seinerzeit das
Zusammengehen von VEBA und VIAG und später der Ruhrgas in Deutschland zur E.ON.
Mit Bekanntgabe der Fusionspläne wurden auch die Europäischen
Betriebsräte der beteiligten Unternehmen informiert.
Der EBR-Lenkungsausschuß
von Suez wurde auf einer außerordentlichen Sitzung am 28.
Februar 2006 in Paris vom Vorstandsvorsitzenden aus erster Hand
informiert. Die Arbeitnehmervertreter gaben aber zunächst noch
keine Stellungnahme ab und diskutierten am 14. März 2006 in Paris
mit ihren
betriebswirtschaftlichen Sachverständigen der Groupe Alpha die
Auswirkungen der Fusion. Für den EBR sind neben einer Arbeitsplatzgarantie
auch die Beibehaltung der Arbeitnehmerbeteiligung im
Verwaltungsrat von besonderer Bedeutung. Im letzten Jahr hatte die
zentrale Leitung angekündigt, Suez in eine Europäische
Aktiengesellschaft (SE)
umwandeln zu wollen. Der EBR hatte daraufhin bei seiner letzten Plenumssitzung im
Oktober 2005 in Budapest eine Schulung zu diesem Thema durchgeführt,
um sich auf die Verhandlungen
vorzubereiten. Als
Folge der beabsichtigten Fusion wird dieses Projekt jedoch vorerst
zurückgestellt.Suez
verfügt über einen sehr engagierten Europäischen Betriebsrat, der
bereits 1995 errichtet wurde. Er befaßt sich mit Fragen der
Arbeitssicherheit, der Gleichberechtigung und der beruflichen
Weiterbildung im Konzern und hat hierzu eigene Arbeitsgruppen
gegründet, die sich mehrmals jährlich zu eigenen Sitzungen
treffen. Auch der Lenkungsausschuß des EBR tagt weit häufiger als
in anderen Unternehmen üblich.
Der
erweiterte EBR-Lenkungsausschuß von Gaz de France tagte am
1. März 2006 in Brüssel. Die Delegierten kritisierten die Fusion,
weil sie gegen frühere Zusagen der französischen Regierung
verstoße, wonach 70% der Kapitalanteile bei der öffentlichen Hand
verbleiben sollten. Da von einem funktionierenden Binnenmarkt für
Strom und Gas noch lange nicht gesprochen werden könne, sei von der
Fusion keine positive Wirkung für Investitionen und Arbeitsplätze
zu erwarten.
Der Europäische Betriebsrat von Gaz de France war
im Jahre 2001 gegründet worden.
Noch im November 2005
hatte der Europäische Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen Dienst
(EGÖD) bei einer Konferenz in Brüssel Fragen der Energiepolitik im
Binnenmarkt für Elektrizität und Gas diskutiert und auf diese
Probleme hingewiesen (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2005). Vor dem Hintergrund
der geplanten Fusion rufen die französischen Gewerkschaften für
den 23. März 2006 zu einem nationalen Aktionstag in der
Energiebranche auf.
Übernahmeschlacht
auch in Spanien
Ebenfalls im Februar 2006 wurde bekannt, daß der deutsche
Strom- und Gaskonzern E.ON seinen spanischen Konkurrenten Endesa schlucken will.
E.ON ist
bereits der zweite Bewerber um Endesa, denn zuvor hatte der
katalanische Versorger Gas Natural eine Kaufofferte abgegeben. E.ON
ist mit rund 80.000 Beschäftigten die Nummer eins in Europa und
würde durch die feindliche Übernahme des größten spanischen
Stromlieferanten, bei dem 27.000 Menschen arbeiten, zum größten
Strom- und Gasversorger der Welt.
Auf Initiative der spanischen
Gewerkschaften trafen sich am 28. Februar 2006 Arbeitnehmervertreter
der betroffenen Unternehmen aus Spanien, Italien und Deutschland mit
dem Arbeitsdirektor von E.ON in
Brüssel. Ergebnisse dieses Treffens wurden anschließend von der
Europäischen Föderation der Chemiegewerkschaften (EMCEF) veröffentlicht.
Auch der Europäische Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen
Dienst (EGÖD)
gab eine Presseerklärung heraus
(beides in englischer Sprache):
Zwar hat Endesa 2002
ein internationales Rahmenabkommen über soziale Mindeststandards
mit den Gewerkschaften unterzeichnet, einen
Europäischen Betriebsrat gibt es jedoch noch nicht. Während die
Vorläuferunternehmen von E.ON bereits frühzeitig einen EBR
eingerichtet hatten (VIAG 1995 und VEBA 1996), gibt es bei
spanischen Unternehmen generell einen erheblichen Rückstand. Nach
einer Untersuchung des spanischen Gewerkschaftsbundes CC.OO. hatten bis Ende
2004 erst acht von 56 EBR-fähigen Unternehmen ein solches Gremium
gegründet (siehe Länderbericht
Spanien in den EBR-News 1/2005). Sollte die Fusion zustandekommen, wären
nicht nur Endesa-Vertreter aus Spanien, sondern auch aus weiteren Ländern in den
bestehenden Europäischen Betriebsrat von E.ON zu integrieren.
Übernahme bei
Industriegasen
Am
6. März 2006 wurde bekannt, daß der deutsche Mischkonzern Linde
(42.200 Beschäftigte) seinen britischen Konkurrenten BOC Group
(30.000 Beschäftigte) übernehmen und damit zum weltgrößten
Lieferanten von Industriegasen aufsteigen wird. Konsequenz dieser
Fusion wird wohl der Verkauf der Gabelstapler-Sparte sein, darunter
die Still-Gruppe in Hamburg.
Bei
der britischen Gewerkschaft TGWU, die Tausende von Mitgliedern bei BOC
organisiert, löste die geplante Übernahme Sorge um den Erhalt der Arbeitsplätze aus. Peter Booth,
Vorstandssekretär für die
verarbeitende Industrie, forderte in einer Presseerklärung von
Linde weitere Investitionen sowie Garantien für die
BOC-Pensionskasse. Die Übernahme eines derart wichtigen Teiles der
britischen Industrie durch ein ausländisches Unternehmen zeige die
Schwäche der britischen Wirtschaft.
Beide Unternehmen hatten
bereits vor Inkrafttreten der nationalen EBR-Gesetze im Jahre 1996
einen Europäischen Betriebsrat auf "freiwilliger"
Grundlage (Artikel 13 der EBR-Richtlinie) gebildet. Im Zuge der
Unternehmensfusion wird es nun wohl auch zu einer Fusion der beiden
EBR-Gremien kommen.
Deutschland
als Ziel für Inshoring Während
sich die Verlagerung einfacher Tätigkeiten in Niedriglohnländer
fortsetzt, entwickelt sich der Standort Deutschland im Bereich
Forschung und Entwicklung sowie bei hochtechnologischen, kapital-
und wissensintensiven Dienstleistungen zum Zielland für ausländische
Firmen ("Inshoring"). Zu diesem Ergebnis kommt eine neue
Studie der Forschungsabteilung der Deutschen Bank (DB Research), die
vor allem die hohe Qualifikation und gute Schulbildung als
Argumente nennt. Firmen wie AMD, General Electric, Honda,
GlaxoSmithKline oder Red Hat hätten zentrale Forschungs- und
Marketingfunktionen in Deutschland angesiedelt, denn der Standort
habe sich mit seinem attraktiven "Humankapital" einen Namen gemacht. Für
DB Research ist Deutschland durch die EU-Erweiterung zu einer
zentralen Drehscheibe geworden - nicht nur im hochtechnisierten
Umfeld, sondern auch bei Logistik, Transport und Lagerung. Und weil
die Infrastruktur von Autobahnen über Schienenstrecken bis hin zu
Flug und Schifffahrt global auf den vordersten Plätzen liegt.
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3.
Europäische Aktiengesellschaft -
eine Rechtsform wird beliebter |
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Skandinavien:
Vorreiter bei Gründung von SE-Betriebsräten
Seit
Inkrafttreten des Statuts zur Europäischen Aktiengesellschaft (SE)
im Oktober 2004 wurden europaweit rund 25 Unternehmen in
dieser Rechtsform eingetragen. Abgesehen von dem Sonderfall Strabag war jedoch keine davon unter dem Aspekt der Mitbestimmung
relevant. Am
30. September 2005 wurde nun die erste SE gegründet, in der zuvor eine Vereinbarung über die
Arbeitnehmerbeteiligung ausgehandelt worden war. Die Alfred Berg
SE, eine Investmentbank mit Sitz in Stockholm und Niederlassungen in den übrigen
skandinavischen Ländern, ist eine Tochter der
niederländischen Bank ABN AMRO. Die rund 300 Beschäftigten werden
dort von einem fünfköpfigen "Nordic Employee Council"
(NEC) vertreten, dem zwei Mitglieder aus Schweden und je eines aus
Finnland, Norwegen und Dänemark angehören. Neben der Finanzierung
von Schulungen und Sachverständigen hat der NEC Anspruch auf zwei
jährliche Sitzungen mit der zentralen Leitung.
Erster SE-Betriebsrat mit deutscher Beteiligung
Von
wesentlich größerer Bedeutung ist die Umwandlung von Elcoteq in
eine SE. Der finnische Elektronikkonzern mit weltweit knapp 20.000
Beschäftigten firmiert seit dem 1. Oktober 2005 als Europäische
Aktiengesellschaft. In
Deutschland hat der Zulieferer
für Nokia und Ericsson einen
Produktionsstandort mit 400 Beschäftigten
in Offenburg:
die Elcoteq
Communications Technology.
 Zwischen
Februar und August 2005 fanden in Finnland Verhandlungen über die
Arbeitnehmerbeteiligung statt. Aus Deutschland war der
stellvertretende Betriebsratsvorsitzende des Werkes Offenburg, Ernst Birmele
(Foto), mit dabei.
Dem Ende November 2005 gegründeten SE-Betriebsrat gehören 13 Mitglieder aus Estland, Ungarn, Finnland,
Deutschland und Schweden an. Die Niederlassung in der Schweiz ist
nicht vertreten. Obwohl sich ein großer Teil der Belegschaft in
Finnland befindet, haben die finnischen
Gewerkschaften zugunsten der übrigen Länder auf Mandate
verzichtet. Das Plenum des SE-Betriebsrates tagt zweimal jährlich für mehrere
Tage, zusätzlich kann der engere Ausschuß viermal pro Jahr eigene
Sitzungen durchführen. Die SE-Vereinbarung sieht auch einen
Schulungsanspruch - insbesondere für Sprachkurse - vor. Im Gegenzug
für diese weitgehenden Zugeständnisse hat die Arbeitnehmerseite
auf eine Beteiligung im Verwaltungsrat der SE verzichtet. Eine
solche Beteiligung auf der Ebene der Holding war zuvor im
finnischen Recht auch nicht vorgesehen. Wir haben bei Ernst Birmele
genauer nachgefragt.
 In
einer weiteren Europäischen Aktiengesellschaft wurde am 30. Januar
2006 eine Vereinbarung zur Arbeitnehmerbeteiligung abgeschlossen. Im
Metallunternehmen Plansee mit Sitz in
Reutte (Tirol) wird es zukünftig eine Drittelbeteiligung im Verwaltungsrat
geben, dort sitzen neben drei Arbeitgeber- auch zwei
Arbeitnehmervertreter. Anders als in Österreich üblich ist damit
die Trennung in Vorstand und Aufsichtsrat aufgehoben. Die Plansee-Gruppe mit ihren Standorten in Frankeich, Schweden
und Großbritannien hat allerdings noch keinen
SE-Betriebsrat gebildet, da die Anzahl der Beschäftigten außerhalb
Österreichs gering ist (rund 6% der knapp 1.500
Beschäftigten). Dies könnte sich jedoch ändern, wenn der deutsche
Standort Lechbruck bei Füssen erneut in die Plansee-Gruppe
eingegliedert wird.
Strabag
auf der Zielgeraden
Wir berichteten bereits mehrfach
über die Gründung der Strabag SE, zuletzt in den EBR-News
2/2005. Seit November
2005 verhandelt das Besondere
Verhandlungsgremium (BVG) mit der österreichischen Konzernleitung
eine
Mitbestimmungsregelung. Nachdem sich zwischenzeitlich
die beteiligten Gewerkschaften europaweit auf einen gemeinsamen
Textentwurf geeinigt haben, könnte es möglicherweise schon im April/Mai
2006 zu
einem Abschluß kommen, teilte Ingo
Klötzer vom Bundesvorstand der IG BAU gegenüber den EBR-News mit.
Allianz
SE jetzt beschlossene Sache
Am
8. Februar 2006 stimmten die Aktionäre der Versicherungsgruppe
Allianz
der Umwandlung in eine Europäische Aktiengesellschaft zu.
Von der europäischen
Gewerkschaftsföderation UNI-Europa Finance ist daraufhin ein gewerkschaftliches
Koordinierungskomitee ("Allianz Network") gegründet
worden. An
der ersten Sitzung am
22. Februar 2006
in München nahmen
Vertreter aus elf Ländern teil. Aufgabe des Koordinierungskomitees
wird es sein, die am 28. März 2006 beginnenden Verhandlungen
über die zukünftige Arbeitnehmerbeteiligung in Aufsichtsrat und SE-Betriebsrat zwischen dem Besonderen Verhandlungsgremium
(BVG) und der Konzernleitung
zu begleiten. Bereits im November 2005 hatte sich UNI-Europa Finance
hierfür auf eine Verhandlungsstrategie festgelegt.
Mit der Umwandlung in eine neue Rechtsform sind bei der Allianz auch
erhebliche Restrukturierungen angelaufen.
Zwar hat der Konzern gerade einen Rekordgewinn von 4,4 Mrd. €
verkündet, aber bei den Arbeitsplätzen "wird eine Einschränkung
kommen", so der Vorstandsvorsitzende.
Leider seien "nicht viele Mitarbeiter" begeistert. Der Konzern will die Sach-, Lebens- und
Krankenversicherung sowie den Vertrieb in Deutschland
zusammenfassen.
Will
SAP durch Europäische Aktiengesellschaft die Mitbestimmung
einschränken? Das
Software-Unternehmen SAP will offenbar die Pläne zur Umwandlung in eine
Europäische Aktiengesellschaft forcieren. Hintergrund ist der
aktuelle Streit um die Gründung eines Betriebsrates. Mit rund 14.000 Beschäftigten
in Deutschland, davon 80% Akademiker, ist SAP das
einzige Großunternehmen ohne Arbeitnehmervertretung. Lediglich im
Aufsichtsrat sitzen acht Vertreter der Belegschaft. Da es am 2.
März 2006 auf einer Betriebsversammlung keine Mehrheit zur Wahl eines
Betriebsrates gab, haben einige engagierte Arbeitnehmer am 5. März
2006 beim Arbeitsgericht Mannheim beantragt, einen
Wahlvorstand für die Konzernzentrale in Walldorf und den Standort im
benachbarten St. Leon-Rot gerichtlich bestellen zu lassen. Die
Initiatoren der Betriebsratsgründung haben ihren Schritt in einer
Rundmail an die SAP-Belegschaft folgendermaßen begründet:
"... finden wir es
wenig überzeugend, Rechte, die uns gesetzlich zustehen, durch Ver-einbarungen mit der Geschäftsführung zu ersetzen ... Wir sind
der festen Überzeu-gung, daß der einfachste und wirkungsvollste
Weg, unsere Interessen zu vertreten, in Deutschland der Betriebsrat
ist. Wir müssen hier nicht das gesetzliche Rad durch ver-tragliche
Regelungen neu erfinden ... Aus unserer Sicht bringt nur ein
Betriebsrat die erforderliche Transparenz und rechtliche Absicherung
unserer Interessenvertretung."
Am
11. April 2006 will das Arbeitsgericht Mannheim über den Antrag
entscheiden. Nachdem von der Konzernleitung zunächst ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht
angekündigt worden war, um sich dem Betriebsverfassungsgesetz zu
entziehen (zumindest vorübergehend mit
aufschiebender Wirkung), will sie jetzt auf einer
erneuten Betriebsversammlung am 30. März 2006 die Bildung eines Wahlvorstandes
mit arbeitgeberfreundlichen Personen durchsetzen. Mit
der Umwandlung in eine Europäische Aktiengesellschaft
erhofft sich die Konzernleitung laut Presseberichten
eine Einschränkung der Mitbestimmung.
So könnten der Konzernsitz relativ einfach ins Ausland
verlegt und das angelsächsische Modell gewählt, also Vorstand und Aufsichtsrat durch ein einziges Gremium
(Verwaltungsrat oder Board) ersetzt werden. Selbst bei Beibehaltung
des Aufsichtsrats würde die Macht der deutschen Arbeitnehmervertreter
im Aufsichtsrat geschwächt, da auch Vertreter ausländischer
Standorte in das Gremium einziehen. Dennoch: ganz so einfach ist der Ausstieg aus
der deutschen Mitbestimmung nicht.
Der Oldenburger
Arbeitsrechtler Prof. Dr. Thomas Blanke, Verfasser eines
einschlägigen juristischen
Kommentars, erklärte gegenüber den EBR-News:
"Bei der
Umwandlung in eine SE wäre das bestehende Beteiligungsniveau in
Bezug auf alle Komponenten der Arbeitnehmerbeteiligung fortzuführen.
Dazu würde dann die Bildung eines europaweiten SE-Betriebsrates gehören."
Aktuelle
Liste mit potentiellen SE-Gründungen aus Brüssel
Neben
den oben genannten Beispielen laufen derzeit in der schwedischen
Bankengruppe Nordea die Verhandlungen über die Arbeitnehmervertretung in der
zukünftigen SE. Über ein Dutzend weitere Unternehmen haben in
den letzten Monaten öffentlich Interesse bekundet, sich in eine Europäische Aktiengesellschaft
umzuwandeln. Das Europäische Gewerkschaftsinstitut in Brüssel
veröffentlichte am 4. Februar 2006 eine aktualisierte Liste dieser Unternehmen: Arcelor,
Braun-Melsungen, Conti, DaimlerChrysler, EADS, Eurotunnel, Fortis, Hypo Real Estate,
MAN B&W Diesel, Mazaars,
Mensch und Maschine Software AG, Neumann Partners, SEB, TeliaSonera und die
WAZ-Mediengruppe sind dort aufgeführt.
Die
Hans-Böckler-Stiftung hat kürzlich untersucht, in welchem Ausmaß
sich deutsche Unternehmen in ausländische Rechtsformen flüchten,
um der Mitbestimmung zu entgehen. Nach Urteilen des Europäischen
Gerichtshofes zur Niederlassungsfreiheit wird dieses Thema immer
wieder diskutiert.
Neue
Broschüre zur Europäischen Aktiengesellschaft
Das
Europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI-REHS) und die Agentur für
soziale Entwicklung (SDA) haben vor wenigen Tagen in Brüssel eine
neue Broschüre vorgestellt. Sie enthält Beiträge zur
Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichts- oder Verwaltungsrat wie auch
zum Umsetzungsprozeß der SE-Gesetzgebung in 25 EU-Ländern. Sie
liegt in englischer und deutscher Sprache vor.
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4.
Europäische Betriebsräte in der Praxis
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Neue
EBR-Vereinbarungen
Am
17. November 2005 konstituierte sich ein erweiterter Europäischer
Betriebsrat für die Mayr-Melnhof Karton AG in Wien. Das
österreichische Unternehmen mit 7.500 Beschäftigten ist Hersteller
von Recyclingkarton und Faltschachteln (MM Karton) sowie Verpackungen
(MM Packaging). Für den Unternehmensteil MM Karton mit derzeit neun
Standorten war bereits 1995 eine EBR-Vereinbarung unterzeichnet
worden, die jetzt um 21 Standorte des Bereichs MM
Packaging erweitert wurde. Der neue EBR-Vorsitzende kommt aus
Deutschland, seine beiden Stellvertreter aus Großbritannien und Österreich.
Bei den Verhandlungen über die neue EBR-Vereinbarung waren die
Angestelltengewerkschaft GPA und die Druckergewerkschaft DJP aus Österreich,
ver.di aus Deutschland und Amicus aus Großbritannien federführend
beteiligt.
Bei
der Gründung Europäischer Betriebsräte sind schwedische
Gewerkschaften besonders rege (siehe Länderbericht
Schweden in den EBR-News 4/2005). Am
6. März 2006 wurde für das schwedische Unternehmen Dometic
eine EBR-Vereinbarung unterzeichnet. Die wichtigsten Standorte des
Herstellers von Spezialkühlschränken
sowie Ausrüstungsteilen für Freizeitmobile
und Boote befinden sich in
Deutschland, Luxemburg, Ungarn und der Slowakei. Weltweit arbeiten
4.400 Beschäftigte bei Dometic. Der
Inhalt der EBR-Vereinbarung deckt sich weitgehend mit den
Mindestvorschriften der EBR-Richtlinie.
Weitere
Texte von EBR-Vereinbarungen haben wir auf unserer Downloadseite
zusammengestellt.
Coca-Cola verletzt EBR-Vereinbarung
Vor
der Europazentrale in Paris demonstrierten am
6. Februar 2006 Hunderte von Beschäftigten der Coca-Cola
Enterprises Inc. Das börsennotierte Unternehmen, das im Auftrag des
amerikanischen Coca-Cola-Konzerns Getränke abfüllt, legte im November 2005 für die belgischen
Niederlassungen den dritten aufeinanderfolgenden Restrukturierungsplan
vor, im Dezember 2005 folgte eine ähnliche Ankündigung für
Frankreich und im Januar 2006 für Großbritannien. Insgesamt sind fast 400 Stellen bedroht. Die zentrale Leitung
betrachtet diesen Arbeitsplatzabbau offenbar nicht als grenzüberschreitende
Angelegenheit, denn sie hat den Europäischen Betriebsrat weder informiert
noch konsultiert. Es gibt auch keine Verhandlungen mit
den nationalen Arbeitnehmervertretungen. Die EBR-Vereinbarung wurde 1998 nach französischem
Recht geschlossen, d. h. der Präsident von Coca-Cola Enterprises
Europe ist gleichzeitig der Vorsitzende des EBR. Sie umfaßt die
BeNeLux-Länder, Frankreich und Großbritannien. Unabhängig davon gibt es
seit 1998 auch
einen EBR für den Coca-Cola-Konzern, der
wesentlich mehr Länder umfaßt.
Presseerklärung
der europäischen Gewerkschaftsföderation EFFAT (in
englischer Sprache)
Aktivitäten über Europa hinaus
Betriebsräte des
Elektronikkonzern Siemens aus zehn europäischen Ländern trafen sich
am 17./18. Januar 2006 mit Arbeitnehmervertretern aus Indien und
Indonesien. Das Treffen in Niederpöcking am Starnberger See war von
der IG Metall mit Unterstützung des Internationalen
Metallarbeiterbundes (IMB) und der Friedrich-Ebert-Stiftung
organisiert worden.
Bericht
vom internationalen Siemens-Workshop
Am 18. Januar 2006
wurde zwischen den Gewerkschaften und Portugal Telecom ein
weltweites Rahmenabkommen über soziale Mindeststandards
unterzeichnet. Das Unternehmen verfügt bisher noch nicht über einen
Europäischen Betriebsrat. Auch der französische Automobilkonzern PSA
Peugeot Citroën verpflichtete sich am 1. März 2006 in einem
Abkommen mit den Gewerkschaften und dem Europäischen Betriebsrat zur
weltweiten Achtung von sozialen Mindeststandards. Innerhalb von drei
Jahren soll ein weltweites Komitee gebildet werden, um die Einhaltung
des Abkommens zu überwachen, was als erster Schritt zur Bildung eines
Weltbetriebsrates betrachtet werden kann.
Eine Evaluierung des
internationalen Rahmenabkommens über soziale Mindeststandards, das der
Automobilzulieferer Bosch im Jahre 2004 unterzeichnet hatte, war Thema
der Bosch-Weltkonferenz vom 15. - 17. Februar 2006
in Abstatt bei Heilbronn. Arbeitnehmervertreter aus Australien,
Brasilien, Südkorea, Südafrika und den USA tagten zusammen mit dem
40köpfigen Europäischen Betriebsrat. Sie einigten sich darauf, auch
die Zulieferer von Bosch dahingehend zu überprüfen, ob sie den
Grundsätzen des Abkommens entsprechen.
 Deutsch-britische
EBR-Kooperation
Im
Oktober 2004 hatte ver.di mit der größten britischen
Einzelgewerkschaft UNISON ein Kooperationsabkommen geschlossen, das die Betreuung Europäischer Betriebsräte
mit umfaßt (siehe Bericht
in den EBR-News
4/2004). Am 24. Februar 2006 fand nun in der
ver.di-Bundesverwaltung in Berlin eine Konferenz statt, an der rund 45
betriebliche und hauptamtliche Vertreter beider Gewerkschaften
teilnahmen. Dort stellte Prof. Dr. Jeremy Waddington von der Universität
Manchester seine jüngste EBR-Studie vor (näheres hierzu in
den EBR-News 4/2005),
er setzte sich vehement für mehr Bildungsangebote für
EBR-Mitglieder ein. Illustriert wurde die deutsch-britische Zusammenarbeit am
Beispiel des Europäischen Wasserforums von RWE Thames Water (siehe
auch EBR-News 4/2005). Jan Willem Goudriaan vom Europäischen
Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen Dienst (EGÖD)
präsentierte die
EBR-Betreuung seines Verbandes. In
einer Podiumsdiskussion wurde die Bedeutung des persönlichen Kontakts
der EBR-Mitglieder und der informellen Gespräche hervorgehoben. Dies
wiederum stößt durch die Sprachbarrieren schnell an seine Grenzen.
Neben der Notwendigkeit von Sprachkursen wurde der Aufbau einer
verbindlichen Arbeitsstruktur direkt nach der EBR-Gründung betont.
Auch ein gewisses Beharrungsvermögen sei nötig, um rechtzeitig alle
erforderlichen Informationen von Unternehmensseite zu bekommen.
Kritisch wurde angemerkt, Europäische Betriebsräte seien nicht nur
quasi frauen- sondern auch "jugend-frei". UNISON
und ver.di wollen zukünftig gemeinsame deutsch-britische Workshops
für EBR-Mitglieder aus der Ver- und Entsorgungsbranche und den
Sicherheitsdiensten durchführen, Informations- und
Schulungsmaterialien austauschen und ihre Strukturen der EBR-Beratung
miteinander abstimmen. Auch die regionale Zusammenarbeit wird
verstärkt. Nachdem bereits die Greater London Region von UNISON mit
dem ver.di-Bezirk Berlin/Brandenburg eine Partnerschaft eingegangen
ist, nimmt jetzt die UNISON-Northern Region gerade Kontakt mit dem
ver.di-Bezirk Niedersachsen/Bremen auf.
Erstmals
gerichtliche Auseinandersetzung über Gültigkeit einer
EBR-Vereinbarung
Am 11. Mai 2006 wird
sich das Arbeitgericht Stuttgart mit der Frage beschäftigen, ob eine
EBR-Vereinbarung nach Artikel 13 (sogenannte "freiwillige"
Alt-Vereinbarung aus der Zeit vor Inkrafttreten des deutschen
EBR-Gesetzes) immer noch gültig ist. Sollte es in diesem Verfahren zu
einem rechtskräftigen Urteil kommen, könnte dies ein europaweiter
Präzedenzfall mit Auswirkungen auf bis zu 400 Unternehmen sein, die
vor dem 22. September 1996 eine EBR-Vereinbarung nach alter Rechtslage
abgeschlossen haben. Mit Spannung kann auch erwartet werden, ob die
Angelegenheit von der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit entschieden
oder an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verwiesen
wird. Zuletzt hatten die Luxemburger Richter im Januar 2004 in einer
EBR-Angelegenheit dem deutschen Gesamtbetriebsrat des
Speditionsunternehmens Kühne + Nagel den Rücken gestärkt.
Der
Rechtsstreit wurde vom Betriebsrat der Stilke-Bahnhofsbuchhandlungen
in Hamburg angestrengt, der seit Oktober 2003 vergeblich versucht, die
EBR-Gründung einzuleiten. Die Muttergesellschaft von Stilke, die
schweizerische Valora-Holding, beruft sich auf eine
"freiwillige" EBR-Vereinbarung
aus dem Jahre 1996, die heute auf Stilke anwendbar sei. Von regelmäßigen
EBR-Sitzungen ist darin allerdings keine Rede. Arbeitnehmervertreter müssen
sich an ihren jeweiligen Spartengeschäftsführer wenden, der ihnen
dann schriftliche Informationen zukommen läßt. Diese Informationen ersetzen
die Gründung eines EBR. Es handelt sich europaweit um die erste
bekanntgewordene EBR-Vereinbarung dieser Art (wir berichteten bereits in den
EBR-News 1/2005).
Seine
Informationsrechte aus dieser sogenannten "EBR-Vereinbarung" mußte
der Stilke-Betriebsrat sich dennoch gerichtlich erstreiten. In letzter
Minute vor Erlaß einer einstweiligen Verfügung legte der
europäische Spartengeschäftsführer im Juli 2005 die
erforderlichen Informationen vor. Da es bisher noch nie eine
EBR-Sitzung bei Valora gegeben hat, bemüht sich jetzt die
ver.di-Bundesverwaltung um Kontaktaufnahme mit den
Belegschaftsvertretungen in den betroffenen EU-Ländern.
Bundesarbeitsgericht
wird über Wahlanfechtung entscheiden
Wir berichteten in
den EBR-News 4/2005
über die Anfechtung der Wahl von deutschen Delegierten in den Europäischen
Betriebsrat des französischen Konzerns Schneider Electric.
Nachdem in zweiter Instanz das Landesarbeitsgericht Düsseldorf im
Dezember 2005 mit dem Rechtsstreit befaßt war, ist er jetzt beim
Bundesarbeitsgericht anhängig. Dort wird die Frage zu beantworten
sein, ob eine Klage nur am
Sitz der zentralen Leitung in Frankreich erfolgen kann. Diese
Grundsatzfrage spielt nicht nur für
Wahlanfechtungen eine Rolle, sondern kann jeden juristischen
Schritt eines EBR betreffen.
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Unterstützung
für die EBR-Betreuer der chemischen Industrie
Seit Oktober 2005 ist Peter Kerckhofs für die
Koordination der EBR-Arbeit der Europäischen Föderation der Bergbau-,
Chemie- und Energiegewerkschaften (EMCEF) in Brüssel zuständig
(wir berichteten in den EBR-News
4/2005). Newsletter-Redakteurin Kathleen Kollewe fragte ihn nach den
Schwerpunkten seiner Arbeit, den Verfahrensweisen bei Restrukturierungen
und Fusionen und nach dem von ihm ausgearbeiteten EBR-Aktionsplan.
Am 27. April 2006 will er dem EMCEF-Komitee für Europäische
Betriebsräte auf dessen halbjährlicher Sitzung in Luxemburg erste
Ergebnisse des Aktionsplans vorstellen.
Kerckhofs-Nachfolger
beim Europäischen Gewerkschaftsinstitut
Seit
dem 1. Januar 2006 ist die Forschungsstelle, auf der Peter Kerckhofs
über acht Jahre lang Grundlagenforschung über Europäische
Betriebsräte betrieben hat, wieder besetzt. Der 25jährige
Sozialwissenschaftler Romuald Jagodziñski aus Polen hatte zuletzt
in Hamburg studiert und befaßt sich seit mehreren Jahren mit Europäischen
Betriebsräten. So beteiligte er sich z. B. am
"Vive"-Projekt zur Arbeitnehmervertretung in den Ländern
Mittel- und Osteuropas (siehe Bericht in den EBR-News
3/2005). Neben seiner polnischen Muttersprache spricht er auch
Englisch, Deutsch und Russisch. Wichtigste Aufgabe wird die Pflege der
EBR-Datenbank sein.
Neuer
EBR-Koordinator der Nahrungsmittel- und Tourismusgewerkschaften
Seit
dem 1. Februar 2006 koordiniert Simon Cox die Europäischen
Betriebsräte bei der Europäischen Föderation der Nahrungsmittel-,
Landwirtschafts- und Tourismusgewerkschaften (EFFAT).
Der 35jährige Brite war zunächst im Arbeitsministerium in London tätig,
hat danach an der Universität Warwick Arbeitsbeziehungen studiert und
wechselte dann zum Europäischen Gewerkschaftsinstitut nach Brüssel.
Zuletzt koordinierte er die EBR-Projekte der Agentur
für Soziale Entwicklung (SDA). Neben seiner Muttersprache spricht er
auch Französisch.
Neue
stellvertretende Generalsekretärin der Transportgewerkschaften
Seit
November 2005 ist die 43jährige Deutsche Sabine Trier
stellvertretende Generalsekretärin der Europäischen Transportarbeiter-Föderation
(ETF). Die Volkswirtin kam 1997 zur ETF und arbeitete
bisher als Sektionssekretärin für die Bereiche
Eisenbahn und Städtischer Transport, für die sie auch weiterhin
verantwortlich zeichnet. Davor war sie bereits als Assistentin für
die
Europa-Abgeordneten Christa Randzio-Plath und Evelyne Gebhardt in Brüssel
tätig. Neben ihrer Muttersprache spricht sie Englisch und
Französisch.
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6.
Europäische
Betriebsräte in
Frankreich
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Die
Wirtschaft des nach Deutschland zweitgrößten EU-Landes ist von einem starken
Staat geprägt, der die Entwicklung der Industrie seit dem Zweiten
Weltkrieg als nationale Aufgabe betrachtete. Viele Unternehmen haben ihre
Zentrale im Großraum Paris, während sich die Produktionsstätten über
den Rest des Landes verteilen. In der französischen Unternehmenskultur
herrscht die Vorstellung, daß die Verantwortung in einer einzigen Person
an der Spitze konzentriert sein müsse, beim Président-Directeur Général (P.-D.G.).
Treten Konflikte auf, wird stärker als z. B. in Deutschland
Kommunikation gesucht, nicht aber Konsens. Da in Frankreich traditionell
der Arbeitgeber den Vorsitz im Betriebsrat hat, übernimmt der P.-D.G.
meist auch den Vorsitz im Europäischen Betriebsrat.
In
keinem anderen westeuropäischen Land gibt es eine so große Zahl von
Gewerkschaften und einen derart niedrigen Organisationsgrad (unter 10%).
Dagegen ist die Fähigkeit zur Mobilisierung bei Streiks und
Demonstrationen erheblich höher als in anderen Ländern, und die
Wahlergebnisse der Betriebsratswahlen zeigen eine hohe Akzeptanz der
Gewerkschaften. Manche Aufgaben der Tarifparteien, wie z. B. die Einführung
der 35-Stunden-Woche, hat der Staat übernommen. Bei
der Bildung Europäischer Betriebsräte war Frankreich Vorreiter.
Das 1985 im französischen Elektronikkonzern Thomson gebildete
Verbindungskomitee gilt als "Urvater" aller Europäischen
Betriebsräte. Auch die Verhandlungstätigkeit setzte früh ein: der EBR
von BSN-Danone hatte 1989 erstmals gemeinsame Erklärungen mit der
Konzernleitung ausgehandelt. Sie bezogen sich auf Restrukturierungen und
Gleichbehandlung der Geschlechter. In den letzten Jahren wurden von vielen
französischen EBR-Gremien Restrukurierungsvereinbarungen ausgehandelt, z.
B. bei Cap Gemini, Rhodia, SUEZ, Axa oder EdF. Die Hinzuziehung von
externen Sachverständigen ist in keinem anderen europäischen Land so
weit verbreitet, sie ersetzen sogar vielfach die hauptamtlichen
Gewerkschaftssekretäre. Die wenigen bisher in der EU vorliegenden Urteile
hinsichtlich der Arbeit Europäischer Betriebsräte sind zum großen Teil
von französischen Gerichten ergangen. Nach Berechnungen des
Europäischen Gewerkschaftsinstituts hatten im Juni 2005 knapp 10% aller EBR-fähigen Unternehmen in der EU
(210 von 2.204) ihren Firmensitz in Frankreich. Davon hatten 79 bereits einen EBR gegründet (= 38%). Mit dieser Zahl liegt Frankreich im europäischen
Durchschnitt (z. B. Schweden 48%, Großbritannien 41%, Österreich 37%,
Deutschland 27%).
Nach
den Unternehmen fusionieren auch die Betriebsräte
Mit
der Fusion von Air France und KLM in der ersten Jahreshälfte 2004
entstand der umsatzstärkste Luftverkehrskonzern der Welt mit
über 100.000 Beschäftigten weltweit. Die
neue Holding, unter deren Dach die beiden Airlines noch
jahrelang als eigene Marken weiter existieren, konnte ihre Gewinne
beträchtlich steigern. Doch wie sieht es mit der sozialen
Perspektive aus?
Im Februar und März 2006 wurden in 18 europäischen Ländern die
37 Mitglieder des neuen EBR gewählt, darunter zehn Vertreter aus
Frankreich und sechs aus den Niederlanden.
Der neue EBR ersetzt das parallel zur Fusion zwischen beiden
Fluggesellschaften gebildete "Holding Forum", das
allen Beteiligten eine gute Möglichkeit bot, sich vor der Bildung des
neuen EBR einzuarbeiten und gegenseitig kennenzulernen. Air France
hatte 1997 einen EBR gebildet, KLM bereits ein Jahr zuvor.
Die neue EBR-Vereinbarung wurde am 13. Februar 2006 unterzeichnet
und beinhaltet vier Sitzungen pro Jahr,
darunter zwei reguläre und eine zusätzliche Vollversammlung sowie eine Sitzung, die nur den 37 gewählten
Arbeitnehmervertretern des EBR zugänglich ist. Die zusätzlichen Termine
bedürfen immer dem Einverständnis des Arbeitgebers. Wie in Frankreich üblich, liegt der Vorsitz
beim Arbeitgeber. Etwas ungewöhnlich ist die Tatsache, daß
Simultanübersetzungen nur in drei Sprachen (Französisch, Niederländisch
und Englisch) bereitgestellt werden. Jedem EBR-Mitglied und jedem
Stellvertreter stehen acht Fortbildungstage pro vierjähriger Wahlperiode
zu, der EBR kann auch auf einen Sachverständigen zurückgreifen. Noch
nicht abgeschlossen sind die Verhandlungen über das Budget des
EBR, das in einem "operationalen Protokoll" festgeschrieben
werden soll.
Zu
den heiklen Punkten in den Verhandlungen gehörte die Frage, wann
Entscheidungen der zentralen Leitung ein Konsultationsverfahren auslösen:
bei konzernweiten
Auswirkungen muß der EBR auch dann konsultiert werden, wenn zunächst nur ein Land
betroffen ist. Bei Umstrukturierungen oder Standortverlagerungen sieht die EBR-Vereinbarung ein rechtzeitiges Konsultationsverfahren mit
"nützlichem" Effekt vor. Dabei werden die
nationalen Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren dem europäischen
im Ablauf vorangestellt. Weiterhin ist eine Ausdehnung
der Sozial- und Ethikcharta auf den gesamten Konzern geplant.
Deutsche Betriebsräte
auf französischem Parkett
 "Wie stark prägt das deutsche
Mitbestimmungsmodell die EBR-Arbeit?" war eine der Leitfragen
von Prof. Dr. Hermann
Kotthoff in einem Forschungsprojekt, das die
Arbeit Europäischer Betriebsräte
untersuchte. Im dritten Teil unserer Serie, in der wir
Ergebnisse des Projekts vorstellen, beleuchten wir die
EBR-Arbeit in französischen Unternehmen. Wie gestaltet sich hier
die Zusammenarbeit mit dem Management und welche Erfahrungen
machen deutsche EBR-Mitglieder in Paris?
Typ 3: Der EBR als Informationsanalytiker - das Florettfechten
Beim Typ 3 handelt es sich um einen
EBR mit Sitz in Frankreich. Der Konzernchef ("Patron")
ist der Präsident des EBR, nur er lädt zu den Sitzungen ein, die
immer in Paris stattfinden, und übt dort persönlich den Vorsitz
aus. Die Arbeitnehmerseite hat für die administrativen Arbeiten
einen Sekretär benannt, der Betriebratsmitglied in einem Pariser
Werk und halbtags freigestellt ist. Anders als ein
KBR-Vorsitzender in Deutschland hat er aber keinen direkten Zugang
zur Konzernleitung. Zwischen dem Patron und den
Arbeitnehmervertretern herrscht ein formelles und distanziertes
Verhältnis. Der EBR hat einen gewerkschaftlichen Betreuer,
der jedoch alle zwei Jahre von einer anderen Gewerkschaft gestellt
wird. Die EBR-Mitglieder verstehen sich in erster Linie als
Vertreter ihrer Gewerkschaft. Das färbt sogar auf die deutschen
Betriebsräte ab, die in Paris primär als Gewerkschaftsdelegierte
angesprochen werden.
Die
Plenarsitzungen verlaufen typisch französisch: Management und
Arbeitnehmervertreter sehen sich als Gegner. Es ist allerdings
eine "trainierte", stilvoll zelebrierte Gegnerschaft,
die weder Entgleisungen noch Verletzungen zuläßt - eine kunstvolle
Übung wie Florettfechten. Die EBR-Mitglieder unterstellen, daß
der Patron "mauert", also nicht offen und freimütig über
die strategischen Planungen unterrichtet, und durch kunstvolle
Attacken dazu gezwungen werden muß. Der Patron ist darauf aus,
diese Attacken souverän zu parieren. Es ist weniger ein Frage-
und Antwortspiel als eine kunstvolle Zeugenvernehmung. Die
Arbeitnehmervertreter sind natürlich "präpariert" und
haben die Bilanz des Unternehmens durch ein gewerkschaftsnahes
Beratungsinstitut professionell und akribisch analysieren lassen.
Es kann losgehen! Das Florettfechten dauert fünf bis sechs
Stunden.
Der
Patron leitet die EBR-Sitzung straff und unnahbar. Den deutschen
Betriebsräten bleibt nichts anderes übrig, als sich dieser
befremdlichen Art des Umgangs anzupassen. "Wenn Du etwas zum
Patron sagst, dann darfst Du es zwar direkt sagen, aber Du mußt
es auf einem gewissen Niveau tun." Während in englischen
oder deutschen Konzernen Spitzenmanager durchaus auch einmal am
Abendprogramm des EBR teilnehmen, gilt in Frankreich: Der Patron
mischt sich nicht unter's Volk. Deutschen Betriebsräten gelingt
daher nicht, was sie instinktiv zuhause tun würden: eine persönliche
Begegnung suchen, um nach Entgegennahme der Informationen
unverzüglich in die Beratung und konstruktive Mitgestaltung überzugehen. Der
EBR-Typ 3 ist (noch) kein Mitgestalter geworden. Das Management
gesteht ihm diese Rolle nicht zu. Er arbeitet zwar Stellungnahmen
zu konzernpolitischen Fragen aus, diese werden jedoch eher wie
diplomatische Noten ausgetauscht. Seine Wirksamkeit besteht darin,
daß er durch seine professionelle Informationsanalyse das
Management unter Druck setzt. Der Lenkungsausschuß als reines
Arbeitnehmergremium ist eine handlungsfähige Einheit geworden und
hat zur Verhinderung von Personalreduzierungen bereits
transnationale Aktionen organisiert. Dieses Muster beschreibt lediglich
einen
von fünf verschiedenen EBR-Typen, weitere Informationen:
Überblick
über die fünf Typen von EBR-Arbeit
Typ
1: der EBR als "mitgestaltendes Arbeitsgremium"
Typ
2: der deutsche Betriebsratsvorsitzende als "Fürsprecher
der Diaspora"
Typ
4 und 5
folgen in den nächsten Ausgaben der EBR-News
Veranstaltungshinweis Am
6. und 7. Juli 2006 feiert das INFO-Institut unter dem Motto
"Sozial verantwortliche Unternehmenspolitik" sein
10jähriges Bestehen im Saarbrücker Schloß. Das Institut
engagiert sich in der grenzüberschreitenden Beratung von
Betriebsräten. Auf der Festveranstaltung wird es auch einen
Gastbeitrag von Mireille Battut, Leiterin der internationalen
Abteilung der französischen Betriebsräteberatung
ALPHA-Consulting in Paris, geben.
EBR-News
à la française
Die letzten drei Ausgaben der EBR-News
sind als Kurzfassung in
französischer Sprache verfügbar. Sonia Mesters von
ALPHA-Consulting hatte sie übersetzt und über Verteiler der Groupe
ALPHA innerhalb von Frankreich verschickt.
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7.
Sozialer
Dialog und EU-Richtlinien
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Nicht viel Neues zur
Revision der EBR-Richtlinie Im
April 2004 hatte die Europäische Kommission das Verfahren zur
Revision der EBR-Richtlinie mit einer ersten Anhörungsrunde
gestartet. In einer weiteren Anhörung zum Thema
"Umstrukturierung und Beschäftigung" griff sie im März
2005 diese Revision - allerdings versteckt in einem
Unterpunkt des Papiers - erneut auf und ersuchte Gewerkschaften und
Arbeitgeberverbände, in eigener Regie den Text einer veränderten
EBR-Richtlinie auszuhandeln. Beide Lager vertreten hierzu jedoch
völlig konträre Positionen, weshalb das Gesetzgebungsverfahren
seither stockt. Am 26. Januar 2006 schaltete sich der Ausschuß für
Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen
Parlaments in die Debatte ein, er
"bedauert, daß
die zweite Phase der Anhörung zum Europäischen Betriebsrat
lediglich in einem Unterkapitel einer umfassenden Mitteilung der
Kommission abgehandelt wird, und fordert die Kommission ... auf,
eine regelrechte zweite Phase der Anhörung einzuleiten, die den
Sozialpartnern die Möglichkeit zu Verhandlungen ... bietet."
Damit wurde eine
Forderung des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) aufgegriffen.
Der Bericht soll in Kürze als Entschließung im Plenum des
Europäischen Parlaments verabschiedet werden.
Rechtlicher Rahmen
für transnationale kollektive Vereinbarungen
In den letzten Jahren
sind neben den Vereinbarungen über die Gründung und Arbeitsweise
eines Europäischen Betriebsrates (EBR-Vereinbarungen) zahlreiche
internationale Abkommen über soziale Unternehmensverantwortung (CSR),
Arbeitssicherheit, Umstrukturierung, Standortverlagerungen und
Outsourcing geschlossen worden. Viele dieser Vereinbarungen wurden
auch von Europäischen Betriebsräten (mit)gestaltet. Für
transnationale Vereinbarungen gibt es jedoch keinen rechtlichen
Hintergrund, sie sind nicht einklagbar und beinhalten oft auch keinen
"follow-up"-Mechanismus.
Zur Zeit arbeitet eine
Expertengruppe der Generaldirektion Beschäftigung, soziale
Angelegenheiten und Chancengleichheit der Europäischen Kommission an
der Ausarbeitung eines rechtlichen Rahmens für solche Vereinbarungen.
Ob dieser Rahmen in einer
Richtlinie oder einem anderen Instrument festgelegt werden soll, ist
noch unklar. Die Initiative der
Europäischen Kommission ist Bestandteil ihrer Sozialpolitischen
Agenda für die Jahre 2005 bis 2010, die auch eine Aktualisierung des
Arbeitsrechts beinhaltet (siehe Bericht in den EBR-News
1/2005).
Bolkestein-Richtlinie
entschärft, Port Package gescheitert
Gleich zwei Erfolge
für die Gewerkschaften im neuen Jahr: die heftig kritisierte
Richtlinie über den Marktzugang für Hafendienstleistungen (Port
Package II) wurde am 18. Januar 2006 mit fast 80% Mehrheit vom
Europäischen Parlament abgelehnt. Kurz vor der entscheidenden
Abstimmung über die Dienstleistungsrichtlinie am 16. Februar
2006 einigten sich Sozialdemokraten und Konservative im Europäischen
Parlament auf einen Kompromiß, der eine Entschärfung des
Herkunftslandprinzips vorsieht. Allerdings ist damit das
Gesetzgebungsverfahren noch nicht beendet, weitere Diskussionen werden
folgen.
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8. Gelder aus Brüssel für die EBR-Arbeit
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Information und
Konsultation in europaweit tätigen Unternehmen
Seit rund zehn Jahren
stellt die Europäische Union Gelder zur Verfügung, um die
Zusammenarbeit von Arbeitnehmervertretern in multinationalen Konzernen zu stärken. Entstanden ist diese
Haushaltslinie auf Druck
des Europäischen Parlaments, um die Gründung Europäischer Betriebsräte
zu unterstützen. Mitte der 90er Jahre weigerten sich nämlich viele
Arbeitgeber noch, die notwendigen Arbeiten im Vorfeld der EBR-Gründung
zu finanzieren.
Im Haushaltsjahr 2006
stehen insgesamt 7,7 Mio. € für Projekte zur Stärkung der Zusammenarbeit bei
Unterrichtung, Anhörung und Mitbestimmung in Unternehmen zur Verfügung,
die in mehreren EU-Ländern tätig sind. Aus diesen Mitteln können auch
Ausbildungsmaßnahmen und innovative Aktionen im Bereich der Verhütung
und Beilegung von Konflikten finanziert werden, vor allem wenn diese im
Rahmen der Umstrukturierung eines Unternehmens auftreten. Maßnahmen zur
Steigerung der Beteiligung von Frauen sowie Projekte unter Beteiligung
beitrittswilliger Länder (Bulgarien, Rumänien, Kroatien, Türkei und
Nordzypern)
genießen bei der Mittelvergabe Priorität. Anträge können noch bis
spätestens 15.
September 2006 eingereicht werden.
Beispiele für
EU-geförderte Projekte
Wir haben hier einige Beispiele
von Projekten zusammengetragen, die einen Eindruck von der Palette an
Möglichkeiten dieser EU-Finanzierung geben. Mit der Haushaltslinie
werden nicht nur EBR-Projekte gefördert, sondern auch branchenbezogene
Initiativen. Als Antragsteller kommen dabei
sowohl regionale, nationale oder europäische Gewerkschaften wie auch
die Arbeitgeberseite in Frage. Die Europäische Kommission sieht es
besonders gerne, wenn Anträge von den beiden Sozialpartnern gemeinsam
eingereicht werden.
Um Standortkonkurrenz
entgegenzuwirken, hatte der EBR des Gabelstaplerherstellers Jungheinrich
gemeinsam mit dem DGB Nord, der IG Metall, Arbeit und Leben Hamburg und
den französischen Gewerkschaftsbünden CFDT und CGT mehrere Workshops
veranstaltet, um die Beteiligungsrechte bei Umstrukturierungen
kennenzulernen (siehe Bericht in den EBR-News
3/2004).
Eine Internet-Plattform
für die grenzüberschreitende Kommunikation zwischen EBR-Mitgliedern
wurde mit EU-Geldern von dem in Lüttich koordinierten Netzwerk
SODIA entwickelt. Der Europäische Betriebsrat der belgischen Bankengruppe KBC
wollte sich auf die Osterweiterung
der EU vorbereiten, indem er eine Webseite in
mehreren Sprachen mit Hintergrundinformationen für die EBR-Arbeit
erstellte. Auch dieses Projekt wurde von der EU finanziell unterstützt.
Die Hotelgruppe Hilton
ließ
sich ihre Bemühungen zur stärkeren Information der Belegschaft über Corporate
Social Responsibility (CSR) durch EU-Gelder finanzieren. In
dieses Projekt war auch der Europäische Betriebsrat einbezogen.
Auch
die Arbeit des im Juli 2005 gegründeten Europäischen Betriebsrates der
Deutschen Bahn wird durch EU-Gelder unterstützt. Das von der EVA-Akademie
koordinierte Projekt zielt darauf ab, ein praktikables System für die
grenzüberschreitende Information, Kommunikation und Kooperation
zwischen den Akteuren der betrieblichen Mitbestimmung innerhalb des
Konzerns zu etablieren.
Für den DGB-Landesbezirk
Nord und das Ostsee-Netzwerk der Gewerkschaften (BASTUN-Network)
in Skandinavien, Polen und den baltischen Staaten wurde von wmp Consult
in Hamburg ein Projekt entwickelt, um betriebliche Erfahrungen,
politische Initiativen und Vorstellungen der Sozialpartner in einem
kritischen Austausch zusammenzuführen (siehe Newsletter
von wmp Consult, Februar 2006).
Die Entwicklung einer elektronischen Plattform
zum Vergleich von Tarifstrukturen in der
deutschen, französischen, britischen und italienischen Versicherungswirtschaft
hat sich das Projekt
SoDAss zum Ziel gesetzt. Im Auftrag von Gewerkschaften aus diesen
vier Ländern wurde das Projekt von IKS-Hamburg entwickelt und in der
Durchführung betreut.
Weitere
EU-geförderte Projekte wie die Internetseite des DGB-Bezirks
Berlin-Brandenburg und das Auster-Projekt in Niedersachsen hatten wir
bereits in den EBR-News
4/2005 vorgestellt.
Der europäische
Globalisierungsfonds
Am 1. März 2006 legte die Europäische
Kommission einen Vorschlag für einen "Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung" vor. Mit einem jährlichen
Volumen von bis zu 500 Mio.
€ soll die Wiedereingliederung von Menschen in den
Arbeitsmarkt unterstützt werden, die aufgrund von Veränderungen im
Welthandelsgefüge arbeitslos geworden sind. Das Europäische
Parlament und der Rat müssen dem Vorschlag noch zustimmen.
Der Fonds bietet EU-weit eine
einmalige, zeitlich befristete individuelle Unterstützung für
jährlich bis zu 50.000 Menschen in Form von individuellen Einkommensbeihilfen,
Umschulung oder konkreter Unterstützung bei der Arbeitsuche. Soweit ein eindeutiger
Zusammenhang mit Massenentlassungen eines großen Unternehmens erkennbar
ist, werden auch Beschäftigte in Subunternehmen oder Zulieferfirmen
Anspruch auf Fondsmittel haben. Wie viele Menschen tatsächlich in den
Genuß dieser Gelder kommen werden, hängt davon ab, ob die
Mitgliedstaaten entsprechende Anträge einreichen und in welchem Umfang
Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Auch
Europäische Betriebsräte sollten eine Vorstellung davon haben, wann
dieser Fonds in Anspruch genommen werden kann, damit sie entsprechende
Anträge initiieren können.
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9. Interessante
Webseiten
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Newsletter des MOOS-Projekts
Seit
Dezember 2004 widmet sich das Gewerkschaftsprojekt MOOS
("Making Offshore Outsourcing Sustainable") dem Transfer
von IT-Arbeitsplätzen in die Schwellenländer (siehe Bericht in
den EBR-News 2/2005).
In dem Projekt sollen sozial und wirtschaftlich nachhaltige
Strategien für den Umgang mit solchen Outsourcing-Vorgängen
erarbeitet werden. Seit März 2005 versendet das Projekt, an dem
Gewerkschaften aus sechs Ländern beteiligt sind, auch einen
regelmäßigen Newsletter über Entwicklungen in der Branche.
Europa-Informationen
aus dem Vereinigten Königreich
Während in Teilen
der britischen Bevölkerung eine gewisse EU-Skepsis zu beobachten
ist, haben sich die britischen Gewerkschaften zu einer der
europafreundlichsten Institutionen des Landes entwickelt. Einer
der Gründe liegt darin, daß Fortschritte im Arbeitsrecht und der
betrieblichen Interessenvertretung in den letzten Jahren vielfach
durch die Umsetzung von EU-Richtlinien erzwungen wurden (siehe
auch Länderschwerpunkt
Großbritannien in den EBR-News 3/2005). Der
Gewerkschaftsdachverband TUC betreibt gemeinsam mit dem South
Thames College in London und mit finanzieller Unterstützung der
Europäischen Kommission seit einigen Jahren ein "Trade
Union European Information Project", das vierteljährlich
einen elektronischen Newsletter ("magazine on European
affairs") versendet. Auch wenn die Internetseite optisch
durchaus verbesserungsfähig ist, bietet sie doch zahlreiche
aktuelle Informationen über EU-Entwicklungen aus britischer
Gewerkschaftssicht.
Umfangreiche
Gewerkschaftsaktivitäten im Dreiländereck Deutschland
- Tschechien - Polen
Seit 1993 gibt es
den Interregionalen Gewerkschaftsrat (IGR) Elbe-Neiße.
Sein vorrangiges Ziel ist, einen Beitrag zur Angleichung der
Arbeits- und Lebensverhältnisse in der Region zu leisten und das
Dreiländereck zu einer Modellregion für soziale Partnerschaft
und Beteiligung zu entwickeln. Aus der Zusammenarbeit sind
zahlreiche Publikationen entstanden, die auch für Europäische
Betriebsräte nützlich sind, z. B. eine Broschüre über die
arbeitsrechtlichen Bedingungen in Deutschland, Polen und
Tschechien in allen drei Sprachen.
Seit September 2005
gibt es vom Europabüro des DGB-Landesbezirks Sachsen
einen Infobrief, der regelmäßig über
Entwicklungen in Europa, die gewerkschaftliche Zusammenarbeit und aktuelle Fördermöglichkeiten informiert. Auf der
Internetseite des Europabüros finden sich zudem zahlreiche interessante
Publikationen zum Download.
Auswirkungen der
EU-Erweiterung auf die Grenzregionen Österreichs
Mit zwei Projekten
will der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) zu einer
Verbesserung der Situation von Arbeitnehmern in den Grenzregionen
zu den EU-Beitrittsländern Tschechien, Slowakei, Ungarn und
Slowenien beitragen.
Unter
dem Motto "Gemeinsam erweitern" soll die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit der Gewerkschaften gefördert werden. Neben
Seminaren und Konferenzen finden auch Betriebsbesuche,
sportliche und kulturelle Veranstaltungen, Bildungsexkursionen und
Kulturworkshops statt. Eines der Projekte war z. B. ein
interkulturelles Coaching für Mitarbeiter aus der
gewerkschaftlichen Bildungsarbeit.
Mit
dem Projekt "Grenzraum aktiv" werden gezielte
Qualifizierungsmaßnahmen für benachteiligte Berufsgruppen in den
besonders betroffenen Bundesländern Oberösterreich, Niederösterreich,
Wien, Burgenland, Steiermark und Kärnten gefördert. Auch
sollen durch einen grenzübergreifenden Informationsaustausch in
wichtigen Belangen des Arbeitslebens Sorgen und Ängste abgebaut
werden.
|
Ihre neue
EBR-Vereinbarung - was müssen Sie beachten?
 Unter
diesem Titel legte die Agentur für Soziale Entwicklung (SDA) in Brüssel
im September 2005 einen Leitfaden für Arbeitnehmervertreter vor (die
Arbeit der SDA hatten wir in den EBR-News
1/2005 beschrieben). Seit Februar 2006 gibt es auch eine deutsche Übersetzung.
Sie richtet sich an alle, die ihre EBR-Vereinbarung neu
verhandeln oder einen EBR gründen wollen. In den einzelnen
Kapiteln (Grundlagen
einer EBR-Vereinbarung, Fragen der Zusammensetzung, Kompetenzen, Sitzungen
und Ressourcen des EBR)
wird darauf hingewiesen, was man beachten sollte und wo die Fallstricke
liegen. Die Broschüre kann in englischer, französischer und
italienischer Sprache bestellt werden, auf
Deutsch liegt sie nur als pdf-Datei vor.
Arbeitsbeziehungen
in Mittel- und Osteuropa
 Wir
berichteten bereits in den EBR-News
3/2005 über ein Forschungsprojekt des Instituts Arbeit und
Wirtschaft der Universität Bremen, das den Einfluß deutscher
Direktinvestitionen in den neuen EU-Ländern Mittel- und
Osteuropas zum Gegenstand hatte. In Niederlassungen von Bosch,
Continental, Henkel, Nestlé, Oetker, RWE, Sanofi-Aventis, Siemens
und Volkswagen in Polen,
Tschechien und der Slowakei wurde untersucht, ob die Betriebsräte des
Mutterlandes Einfluß auf die dortigen Arbeitnehmervertretungen
haben, ob die deutschen Arbeitsbeziehungen übertragen wurden und
wie sich Manager in den EU-Beitrittsländern konkret verhalten. Das Ergebnis des
Forschungsprojektes liegt seit Dezember
2005 in Buchform vor.
Jochen
Tholen/Ludovit Czíria/Eike Hemmer/Wieslawa Kozek/Zdenka
Mansfeldová:
Direktinvestitionen
deutscher Unternehmen in Mittel- und Osteuropa
Fallstudien
zu den Auswirkungen auf die Arbeitsbeziehungen in Polen,
Tschechien und der Slowakei
München/Mering
2005, 242 Seiten, ISBN 3-86618-006-3, € 27,80
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Informationen
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Haustarifverträge
im Ländervergleich
 Während
in den meisten europäischen Ländern alle betrieblichen Fragen
der Tarifautonomie unterliegen, stehen in Deutschland
Mitbestimmung und Tarifautonomie in einem gewissen
Spannungsverhältnis zueinander. Haustarifverträge spielen keine
herausragende Rolle, innerbetriebliche kollektive Fragen werden in
der Regel von Betriebsräten verhandelt und die Ergebnisse in
einer Betriebsvereinbarung niedergelegt. Dagegen sind
Haustarifverträge in Großbritannien an der Tagesordnung,
sie haben den Flächentarifvertrag fast vollständig verdrängt.
In Frankreich werden sie zunehmend als Ergänzung zum
Branchentarifvertrag abgeschlossen. Das im Januar 2006 erschienene
Buch gibt einen Überblick sowohl über die rechtlichen wie auch
die politischen Fragen im Zusammenhang mit dem Firmentarifvertrag
in diesen drei Ländern.
Nikolaus
Bardenhewer:
Der
Firmentarifvertrag in Europa
Ein
Vergleich der Rechtslage in Deutschland, Großbritannien und
Frankreich
Baden-Baden
2006, 246 Seiten, ISBN 978-3-8329-1717-3, € 48,-
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Informationen
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Interkulturelles
Lernen für Betriebsräte
 Seit
Herbst 2005 hat die juristische Zeitschrift für
Betriebsratsmitglieder "Arbeitsrecht im Betrieb" eine
neue Fachbeilage: AiB plus. Dort wird jenseits juristischer
Themen achtmal jährlich in anschaulicher Form aus der
betrieblichen Praxis berichtet. Die Herausgeber wollen neben den Betriebsräten auch die DGB-Gewerkschaften sowie
gewerkschaftsnahe Wissenschaftler und Beratungseinrichtungen zu
Wort kommen lassen. In der Ausgabe 1/2006
wurde beispielsweise unter der
Rubrik "Soziale Kompetenz"
interkulturelles Lernen zwischen Arbeitnehmervertretern aus
mehreren Ländern dargestellt.
Weitere
Publikationen haben wir auf unserer Homepage unter Fachliteratur
zusammengestellt.
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11.
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
Beispiele aus unserer Arbeit |
EADS
kauft Nokia-WerkFür den
Luft- und Raumfahrtkonzern EADS wurde im Jahr 2000 ein EBR
gegründet. Das Besondere an dieser EBR-Vereinbarung ist die
Errichtung von Europäischen Spartenbetriebsräten für
Airbus, Defence und weitere. Da es für die Sparte Defence &
Security Systems (DS) keinen einheitlichen Rechtsmantel gibt,
trägt der Sparten-EBR die Bezeichnung "informelles Komitee
DS". Dieses Komitee steht vor der Frage, ob es sich um Delegierte aus
Finnland erweitern wird, nachdem dort ein Elektronik-Standort von
Nokia erworben wurde und weitere Beteiligungen aufgestockt werden
sollen. Bisher gehören dem Gremium lediglich Vertreter
aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Spanien an. Um
die Entscheidung vorzubereiten, wollten sich die
Arbeitnehmervertreter über
die unterschiedlichen Systeme von Betriebsverfassung in den
betroffenen Ländern genauer informieren. Zu diesem Zweck war Dr.
Werner Altmeyer zu einer Sitzung am 8. Februar 2006 in Hamburg
eingeladen, an der auch die Personalleiter der vier
genannten Länder teilnahmen.

Westpharma auf dem Weg zum EBR
Die Arbeitnehmervertreter des Pharmaunternehmens
West wollen einen Europäischen Betriebsrat gründen. Das US-amerikanische Unternehmen stellt mit europaweit 1.200 Beschäftigten Formteile aus Gummi, Metall und Kunststoff für die pharmazeutische Industrie her, zu den bekanntesten Kunden gehören Bayer, Sanofi-Aventis und Novartis. Neben dem Standort Eschweiler bei Aachen,
wo auch die Europazentrale hat ihren Sitz hat, gibt es Niederlassungen in Frankreich, England, Dänemark und weiteren Ländern. In Eschweiler fand am 14. Februar 2006 die Auftaktveranstaltung statt, zu der Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" als Sachverständiger benannt worden war.
Umstrukturierungen bei
Gamma
Die
niederländische Gamma-Holding, Dachgesellschaft mehrerer Textil- und Kunststoffhersteller
mit 4.500 Beschäftigten europaweit, setzt ihre
Standortoptimierung fort. Im Februar 2006 wurde bekannt, daß
die Hälfte der Belegschaft des Werkes Münchberg in
Oberfranken abgebaut und Teile der Produktion nach Tschechien verlagert werden.
Der EBR mußte sich in der Vergangenheit bereits mit zahlreichen
Verlagerungen befassen: von England
in die Niederlande und nach Deutschland, von Belgien, den
Niederlanden und Deutschland nach Tschechien, von Deutschland
nach Schweden usw. In der Praxis behandelt der engere Ausschuß diese
Fragen gemeinsam mit den Vertretern der betroffenen Länder.
Für den EBR ist es wichtig, seine
Konsultationsrechte zukünftig effizienter wahrzunehmen und die
Reaktionsfähigkeit angesichts permanenter Umstrukturierungen zu
steigern. Auf Vorschlag der IG Metall hat daher Dr.
Werner Altmeyer am 22. Februar 2006 erstmals an einer Sitzung
des engeren Ausschusses am Konzernsitz in Helmond (Niederlande)
teilgenommen. Der EBR wurde 1996
gegründet, die EBR-Vereinbarung zuletzt im Herbst 2005 an
die aktuellen Gegebenheiten angepaßt.
 Regelmäßige
EBR-Trainings bei Pumpenhersteller In
der niederländischen Unternehmensgruppe Sterling Fluid Systems,
Hersteller von Pumpen für die Automobil- und chemische
Industrie, wurde 2001 ein EBR gegründet. In Deutschland ist die
Sterling-Gruppe mit Produktionsstätten in Ludwigshafen, Itzehoe
und Tönning vertreten. In § 8 sieht die EBR-Vereinbarung vor,
daß jedes Jahr in zeitlichem Zusammenhang mit der
jährlichen EBR-Sitzung ein Schulungstag durchgeführt werden
kann - im Vergleich zu vielen anderen EBR-Vereinbarungen eine
recht weitgehende Regelung. Am 16. März 2006 wurde der
diesjährige Schulungstag bei der EBR-Tagung in Tönning vom
Traininungs- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
gestaltet.
ver.di
und GPA starten gemeinsamen EBR-Newsletter
Die
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wird ab Sommer
2006 gemeinsam mit der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA)
einen Newsletter für
Europäische Betriebsräte verschicken. Bei
ver.di erhalten die EBR-Betreuung und die Vernetzung über die
Grenzen der Fachbereiche hinweg damit einen höheren
Stellenwert. Aktuelle Entwicklungen in den einzelnen
Fachbereichen sollen einem breiteren Publikum zugänglich
gemacht werden. ver.di ist damit die erste deutsche Einzelgewerkschaft mit
einer eigenständigen EBR-Publikation.
Die
österreichische GPA wird aus ihrem Organisationsbereich
Informationen über die internationale Arbeit publik machen. Für
sie stellt der Newsletter mit ver.di eine Erweiterung des eigenen Angebots dar,
denn bereits seit März 2005 verschickt sie einen Newsletter zu
europäischen Themen.
Frank
Siebens, EBR-Koordinator aus der fachbereichsübergreifenden
Mitbestimmungsabteilung von ver.di, Wolfgang Greif,
Leiter der Abteilung Europa, Konzerne & Internationale
Beziehungen bei der GPA und Werner Altmeyer vom
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
werden die Redaktion übernehmen. Der
EBR-Newsletter ist damit von Anfang an eine grenzüberschreitende
deutsch-österreichische Publikation. Bereits jetzt ist es möglich,
sich online für ein Abonnement zu registrieren. Für
Gewerkschaftsmitglieder ist der Bezug kostenlos.
Unsere Publikationstätigkeiten
 Die
Situation der Beschäftigten des Einzelhandelsunternehmens Hennes & Mauritz
mit seinen über 1.000 Filialen in 21 Ländern hat Dr. Heiner
Köhnen untersucht und als Arbeitspapier der
Hans-Böckler-Stiftung publiziert. Darin wird sowohl die
Personalpolitik des Unternehmens wie auch die Realität der
betrieblichen Interessenvertretung beleuchtet (auch in den USA).
Wurde der 1997 unterzeichnete Verhaltenskodex mit Leben gefüllt
oder handelt es sich eher um eine PR-Maßnahme? Zahlreiche
Interviews mit Betriebsräten und Managementvertretern in
Deutschland und Schweden zeichnen ein zwiespältiges Bild der
Unternehmenskultur, die vielfach als Disziplinierungsinstrument
gegenüber den Beschäftigten erlebt wird. Die 44 Betriebsräte
in den 269 deutschen Filialen konnten z. B. nur gegen massive
Widerstände des Arbeitgebers etabliert werden. Die Broschüre
kostet 15,- €.
Mit
dem speziell für die Betriebsratspraxis entwickelten
Loseblattwerk Wirtschaftswissen für den Betriebsrat sind
betriebswirtschaftliche Entscheidungen des Arbeitgebers leichter
zu verstehen. Es befindet sich noch im Aufbau und enthält bisher
etwa 30 Stichworte. Im Februar 2006 wurde ergänzend das von
Werner Altmeyer verfaßte Kapitel zum Europäischen Betriebsrat
ausgeliefert. Herausgeber des Werkes sind die Oldenburger
Professoren Thomas Blanke und Thomas Breisig.
Ebenfalls von Werner Altmeyer sind
die Beiträge zur Revision der EBR-Richtlinie in der Zeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb
und über die Systeme der Betriebsverfassung in den Ländern
Mittel- und Osteuropas in der Zeitschrift der betriebsrat.
Beide Artikel sind im Januar 2006 erschienen.
Weitere Veröffentlichungen finden Sie
auf unserer Publikationsseite.
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12.
Aktuelle Seminartermine
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Wir
bieten folgende Seminare in Kooperation mit
verschiedenen Bildungsträgern an:
Betriebsratstätigkeit
in Europa - Der Euro-Betriebsrat (EBR)
Rechtliche
Grundlagen - Errichtung - Interkulturelle Kommunikation
18.
- 23.06.2006 in Brüssel
26.11.
- 01.12.2006 in Brüssel
Die
praktische Arbeit Europäischer Betriebsräte
Workshop
für den Organisationsbereich der Gewerkschaft ver.di
Nächster
Termin steht noch nicht fest
→
weitere
Infos zu diesem Workshop
Inhouse-Veranstaltungen
Eine
Übersicht über die Themen für Inhouse-Veranstaltungen
finden Sie hier:
→
Themen
für Inhouse-Seminare
→
Themen
für Fachvorträge
Alle
Seminare finden auf der Grundlage von §
37,6 BetrVG statt.
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Die EBR-News werden herausgegeben
von:
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
GbR
Mitarbeiter/innen dieser Ausgabe:
Werner
Altmeyer, Heiner Köhnen, Kathleen Kollewe, Sascha Stockhausen, Reingard Zimmer
Gastbeiträge
in dieser Ausgabe: Anneliese
Büggel (Rechtsanwältin, Hamburg/Dublin) Andreas
Veres (PCG
- Project Consult
Essen, z. Zt. bei Groupe Alpha in Paris)
Verteiler
der deutschsprachigen Ausgabe: 5.219 Empfänger
Newsletter-Archiv:
www.ebr-news.de
Wir freuen uns über Anregungen zu diesem
Newsletter und über Berichte aus Ihrem EBR.
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