|
Die
Wirtschaft des größten der skandinavischen Länder ist stark
internationalisiert, sie wird geprägt von der Metallindustrie und solchen
Branchen, die der Forstwirtschaft nachgelagert sind (Möbel, Papier). Rund 5%
aller EBR-fähigen Unternehmen in der EU haben ihren Hauptsitz in Schweden
(113 von 2.169), darunter so bekannte Namen wie Atlas Copco,
Electrolux, Ericsson, Hennes&Mauritz, SKF, Vattenfall oder Volvo. Im
Zuge der EU-Osterweiterung haben sich schwedische Unternehmen vorwiegend in Richtung Baltikum und
Polen orientiert.
Die
schwedischen Gewerkschaften können einen Organisationsgrad von über 80%
vorweisen, daher sprechen die
gewerkschaftlichen Vertrauensleute in den Betrieben
praktisch für die gesamte Belegschaft. Betriebsräte gibt es nicht.
Schon frühzeitig wurde von den schwedischen Gewerkschaften die Bildung
grenzüberschreitender Arbeitnehmervertretungen in den Betrieben
vorangetrieben, einen innerskandinavischen Austausch gab es vielerorts
bereits vor dem EU-Beitritt im Jahre 1995. Bis April 2005 war in fast der Hälfte (46%) aller EBR-fähigen Unternehmen mit Hauptsitz in Schweden
ein Europäischer Betriebsrat
gegründet. Eine solche Quote wird von kaum einem anderen Land erreicht
(zum Vergleich: Deutschland liegt bei 27%, Österreich bei 36% und
Großbritannien bei 38%). Die
EBR-Arbeit wird in Schweden auch von Arbeitgeberseite inzwischen als
normaler Bestandteil der Arbeitsbeziehungen angesehen.
Forschungsarbeiten zeigen, daß Europäische Betriebsräte sich in schwedischen
Unternehmen verstärkt um die Gestaltung der Arbeitsumwelt, Arbeits-
und Gesundheitsschutz und Möglichkeiten der Frauenförderung bemühen.
Auch englische Sprachkurse für den EBR sind stärker verbreitet als in
nicht-schwedischen Unternehmen. Bei Restrukturierungen können sich schwedische Arbeitnehmervertreter
auf die starken, gesetzlichen Mitbestimmungsrechte im Inland
stützen. Werden diese Rechte mit der Arbeit des Europäischen Betriebsrates
verknüpft, kann auch die europäische Ebene davon profitieren.
Als
besonders positives Beispiel für die EBR-Arbeit gilt der Verpackungskonzern
Svenska Cellulosa Aktiebolaget (SCA), der im Jahre 1995 einen
zweistufigen EBR gründete. Dort gibt es nicht
nur einen Europäischen Betriebsrat der Holding, sondern
zusätzliche EBR-Gremien für jedes der vier Geschäftsfelder Verpackungen,
Zellstoff, Hygiene- sowie Forstprodukte. Diese vier Europäischen
Spartenbetriebsräte setzen sich aus sieben bis 13 Arbeitnehmervertretern
des jeweiligen Geschäftsfeldes zusammen und verfügen je über einen
eigenen Lenkungsausschuß (Präsidium) aus vier Mitgliedern. Der Dach-EBR
("central council") auf der Ebene der Holding besteht aus 15
Mitgliedern und führt jährlich drei reguläre Sitzungen durch. Das
Unternehmen investiert auch erhebliche Mittel in Sprachkurse für die
EBR-Mitglieder, die aus 13 Ländern kommen.
 Der Fall Vaxholm schlägt Wellen
Nach schwedischem
Recht steht allen Arbeitnehmern auf schwedischem Boden der gleiche Schutz zu, auch Leiharbeitern aus anderen Ländern. An dieser Frage war es im September 2004
zu einem Konflikt zwischen der
schwedischen Baugewerkschaft (Svenska
Byggnadsarbetareförbundet)
und dem Unternehmen Laval aus Lettland gekommen,
das einige Schulgebäude in Vaxholm in der Nähe von Stockholm
errichtete. Das lettische Unternehmen zahlte dort seine lettischen
Beschäftigten nach lettischen Tarifen.
Die Elektrikergewerkschaft boykottierte ab Dezember
2004 die elektrischen Installationsarbeiten, was nach schwedischen
Arbeitskampfregeln rechtens ist. Die Angelegenheit wurde sogar zwischen
den Ministerpräsidenten von Schweden und Lettland ergebnislos
diskutiert und endete schließlich vor dem schwedischen
Arbeitsgerichtshof. Dieser fragte dann im September 2005 im Rahmen einer Vorabscheidung beim
Europäischen Gerichtshof an, ob
Arbeitskämpfe nach EU-Recht erlaubt sind, um ausländische Firmen
zu zwingen, auf schwedischem Boden auch für ausländische
Arbeitskräfte die schwedischen Flächentarifverträge einzuhalten. Einer
Entscheidung in dieser Angelegenheit wird europaweite Bedeutung
beigemessen, nicht zuletzt angesichts der laufenden Debatte um das
Herkunftslandprinzip in der geplanten Dienstleistungsrichtlinie
("Bolkestein-Richtlinie").
Die
Gewerkschaften haben darauf nicht gewartet: am 30. August 2005 einigten sich die Spitzen der schwedischen
Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbänden auf eine gemeinsame Empfehlung,
solche Praktiken zu bekämpfen. Am
13. Oktober 2005 schloß der schwedische Gewerkschaftsbund LO mit dem lettischen
Gewerkschaftsbund LBAS ein Kooperationsabkommen, um Sozialdumping
vorzubeugen, und am 25. Oktober
2005 debattierte das Europäische Parlament über den Fall.
Connex-Gruppe
kündigt schwedischen Arbeitnehmervertreter Wegen kritischer
Äußerungen über mangelnden Arbeits- und
Gesundheitsschutz im Betrieb wurde der Vorsitzende der
Arbeitnehmervertretung der Stockholmer Metro, einer
Tochtergesellschaft der französischen Eisenbahngruppe Connex, am 27. September
2005 entlassen. Die schwedischen Gewerkschaften organisierten daraufhin
mehrere Protestaktionen, trotz Friedenspflicht kam es zu einem
völligen Stillstand des U-Bahn-Verkehrs in der schwedischen
Hauptstadt. Ursache der Kündigung war laut Gewerkschaftsangaben,
daß der Betrieb der Metro zuvor nach gravierenden Vorkommnissen vom
Arbeitssicherheitsausschuß dreimal gestoppt worden war.
Connex
bedient
auch in Deutschland mehrere - vorwiegend regionale - Eisenbahnstrecken und
gilt als wichtigster Konkurrent der Deutschen
Bahn im Schienenverkehr, Muttergesellschaft von Connex ist der
französische Versorgungskonzern Veolia (siehe den Bericht zur
EBR-Gründung weiter oben). Ein solch
laxer Umgang mit dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
ist nicht zuletzt auch deshalb problematisch,
weil auf dieser
Grundlage ein fairer Wettbewerb des
schienengebundenen Verkehrs im Europäischen Binnenmarkt kaum möglich ist.
|