8. August 2011  

Willkommen zur Ausgabe Nr. 2 / 2011 der EBR-News.

 

Das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"

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Die EBR-News erscheinen viermal jährlich.

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  1. Neue EBR-Gesetze: viele Länder im Rückstand
 
 

Pünktliche Umsetzung nur in elf Ländern

 

Die neue EU-Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat bestimmte die Frist zur Umsetzung in nationales Recht sehr genau. Bis zum 5. Juni 2011 hatten die 27 EU-Länder sowie Norwegen, Island und Liechtenstein Zeit, ihre nationalen Regelungen zu überarbeiten. Gelungen ist dies nur in elf von 30 Ländern. Auch Deutschland konnte die Frist nicht einhalten.

 

Pionier war Portugal, wo das neue EBR-Gesetz bereits im November 2009 in Kraft trat (siehe Bericht in den EBR-News 4/2009). An zweiter Stelle folgte das Vereinigte Königreich, wo die frühere Labour-Regierung als letzte Amtshandlung vor ihrer Abwahl das Gesetz im April 2010 ins Parlament einbrachte. Es trat am 6. Juni 2011 unverändert in Kraft (siehe Bericht in den EBR-News 1/2010). Im Dezember 2010 folgten dann Österreich mit dem europaweit besten EBR-Gesetz (siehe Bericht in den EBR-News 1/2011) und Belgien mit einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag (siehe Bericht in den EBR-News 1/2011).

 

Im Januar 2011 setzten Norwegen und im Februar 2011 die Slowakei neue EBR-Gesetze in Kraft. In Dänemark und Bulgarien erfolgte dies im März 2011, Spanien, Schweden und Lettland folgten im Mai 2011. In Malta trat das Gesetz am 10. Juni 2011 mit wenigen Tagen Verspätung in Kraft, Irland folgte am 21. Juli 2011.

In zehn Ländern sind die Gesetze noch nicht verabschiedet, aber die Gesetzgebung befindet sich in der Endphase, darunter Tschechien, die Niederlande und Rumänien. Weitere sechs Länder sind noch stärker im Rückstand, darunter Ungarn, Polen und Luxemburg.

 

Deutschland überzieht knapp zwei Wochen

 

Nach Verabschiedung des neuen EBR-Gesetzes im Deutschen Bundestag am 7. April 2011 (siehe Bericht in den EBR-News 1/2011) stand es erst am 27. Mai 2011 auf der Tagesordnung des Bundesrates. Nach der Unterschrift des Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt trat es dann am 18. Juni 2011 in Kraft.

Franzosen müssen sich noch gedulden

 

Nicht vor September 2011 wird das neue französische EBR-Gesetz in Kraft treten. Derzeit liegt nur ein Entwurf vor. Die französische Nationalversammlung hatte im Januar 2011 die Regierung ermächtigt, Änderungen am bestehenden EBR-Gesetz mittels einer Verordnung vorzunehmen. Trotz dieses einfacheren Verfahrens verwundert der Rückstand, denn die französische Regierung war im Dezember 2008 treibende Kraft auf EU-Ebene für eine zügige Verabschiedung der neuen Richtlinie (siehe Bericht in den EBR-News 4/2008).

 

Italien wartet auf Berlusconi

 

Die italienischen Arbeitgeberverbände einigten sich nach fast einem Jahr zäher Verhandlungen am 12. April 2011 mit den drei großen Gewerkschaftsbünden CGIL, CISL und UIL auf eine gemeinsame Stellungnahme zur Umsetzung der neuen EBR-Richtlinie. Auf ein ähnliches Dokument hatten sie sich auch schon 1996 geeinigt. Für die Europäische Kommission war dies jedoch unzureichend. Sie drohte mit juristischen Schritten gegen Italien und erzwang somit 2002 die Verabschiedung eines italienischen EBR-Gesetzes (siehe Bericht in den EBR-News 2/2006). Auch die neue EBR-Richtlinie wäre daher per Gesetz umzusetzen, was bei den derzeitigen Schwerpunkten der politischen Agenda in Italien jedoch kaum kurzfristig zu erwarten ist.

Schweiz diskutiert erstmals ein EBR-Gesetz

 

Am 16. Juni 2011 brachten 22 sozial- und christdemokratische Abgeordnete einen Antrag in den Nationalrat ein, der die Einbeziehung von Delegierten aus der Schweiz in die Europäischen Betriebsräte auf einer gesetzlichen Grundlage regeln will. Bisher können schweizerische Vertreter nur auf freiwilliger Basis in den Geltungsbereich von EBR-Vereinbarungen einbezogen werden. Die Ereignisse um den Personalabbau im Maschinenbaukonzern Alstom haben die politische Debatte in der Schweiz über EU-Arbeitnehmerrechte in den letzten Monaten ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt (siehe Bericht in den EBR-News 3/2010). Ein weiterer Antrag sieht einen Rechtsanspruch auf Gründung von Betriebsräten in Unternehmen ab 100 Arbeitnehmer vor. Innerhalb der EU ist dies ab 50 Arbeitnehmern gesetzlich geregelt, in Deutschland bereits ab fünf.

Kroatien wird EBR-Richtlinie in Kraft setzen

 

Am 1. Juli 2013 wird Kroatien der EU beitreten. Ab diesem Tag gilt in dem Balkanstaat die EBR-Richtlinie (und die SE-Richtlinie). Alle Europäischen Betriebsräte und SE-Betriebsräte sind spätestens zu diesem Termin um Delegierte aus Kroatien zu erweitern.



Nachverhandlung von EBR-Vereinbarungen notwendig?

In jedem zweiten Europäischen Betriebsrat sind Nachverhandlungen zwingend erforderlich, um in den Genuß der neuen Standards zu kommen. Grund: Die EU-Richtlinie klammert viele Unternehmen aus. Ein Artikel in der Juni-Ausgabe der Fachzeitschrift "der betriebsrat" beleuchtet diese Frage im Detail.
  2. EBR-Rechtsfragen im Fokus
 

 

Zweite deutsch-französische Betriebsrätetagung in Paris

 

Vom 29. Juni bis zum 1. Juli 2011 kamen 35 Teilnehmer aus Deutschland und Frankreich in die französische Hauptstadt, um Erfahrungen aus der EBR-Arbeit auszutauschen und sich über die neue Rechtslage zu informieren. Besonders stark war die Metall- und Elektroindustrie vertreten, weiterhin die Branchen Chemie und Pharma, Transport sowie Banken und Versicherungen.

 

Am ersten Tag präsentierten zwei deutsche EBR-Mitglieder ihren Umgang mit grenzüberschreitenden Restrukturierungen: beim Automobilzulieferer Mahle (siehe Bericht in den EBR-News 4/2009) und beim Heiztechnikhersteller Vaillant (siehe Bericht in den EBR-News 2/2010). Danach erläuterten zwei französische EBR-Sekretäre die kürzlich geschlossenen europaweiten Restrukturierungsabkommen des Stahlkonzerns ArcelorMittal (siehe Bericht in den EBR-News 4/2009) und des Energiekonzerns Areva (siehe Bericht in den EBR-News 1/2011). Die Teilnehmer diskutierten dann in Arbeitsgruppen mögliche Strategien, wie Europäische Betriebsräte den Abschluß solcher Verträge fördern können. Für die Metall- und Elektroindustrie entwickelte eine Arbeitsgruppe dafür konkrete Schritte.

 

Am zweiten Tag informierten Evelyne Pichot von der Europäischen Kommission in Brüssel (Mitte), Hanna Schelz vom Bundesarbeitsministerium in Bonn (zweite von rechts) und Benjamin Maurice vom französischen Arbeitsministerium (zweiter von links) über die Umsetzung der EBR-Richtlinie.

 

Die Besonderheiten einzelner Ländergesetze

 

Für die Europäische Kommission sind bereits qualitative Unterschiede zwischen einzelnen Ländern erkennbar. So verfügt Österreich über die weitreichendsten Regelungen beim Zutrittsrecht des EBR zu ausländischen Betriebsstätten. Während alle anderen Länder die bis 1996 geschlossenen bzw. zwischen 2009 und 2011 abgeänderten EBR-Vereinbarungen von den neuen Standards ausklammern (siehe Bericht in den EBR-News 1/2011), hat Österreich als bisher einziges EU-Land dies nicht getan. Die neue Definition von Unterrichtung und Anhörung gilt in der Alpenrepublik ausnahmslos für alle Europäischen Betriebsräte, auch für die bis 1996 geschlossenen "freiwilligen" Abkommen.

 

Die größten Einschränkungen sieht nach der Analyse der Europäischen Kommission das britische EBR-Gesetz vor. Während neuverhandelte EBR-Vereinbarungen nach strukturellen Änderungen des Unternehmens (z. B. nach einer Fusion) in allen Ländern uneingeschränkt den Standards der neuen Richtlinie unterworfen sind, hat das Vereinigte Königreich als einziges Land dies nicht vorgesehen. Alt-Verträge über ein "Europa-Forum" nach britischem Recht behalten daher ihren schwachen Status für alle Ewigkeit bei - es sei denn, der Arbeitgeber wäre freiwillig bereit, die neuen Standards zu akzeptieren.

 

Strafvorschriften in Deutschland kritisiert

 

Ein Kritikpunkt am deutschen Gesetzgeber sind die niedrigen Strafen bei Verstoß gegen die Rechte des EBR. Selbst das schwache britische Gesetz hat die Höchststrafe von 75.000 auf 100.000 Pfund erhöht. In Deutschland blieb es dagegen bei 15.000 Euro Höchststrafe, ein Betrag, der nicht einmal die Kosten einer EBR-Sitzung deckt. Allerdings sieht das deutsche EBR-Gesetz in manchen Fällen auch Gefängnisstrafen vor.

 

Hanna Schelz vom Bundesarbeitsministerium wies auf die Bedeutung einer frühzeitigen Beteiligung des EBR hin. Nicht die mögliche Strafe im Nachhinein sei für den EBR hilfreich, sondern die Nutzung rechtlicher Möglichkeiten schon im Vorfeld. Ob deutsche Arbeitsgerichte allerdings so weit gehen wie in Frankreich, wo im Fall von Gaz de France ein Unterlassungsanspruch anerkannt wurde (siehe Bericht in den EBR-News 1/2008), muß sich in der Praxis erst noch erweisen.

Unterrichtung bei feindlichen Übernahmen in Frankreich

 

Für das französische Arbeitsministerium gilt die Unterrichtung des EBR bei feindlichen Übernahmen als besonders sensibel. Die zentrale Leitung muß den EBR laut Gesetzentwurf erst zwei Tage nach Veröffentlichung informieren und in möglichst kurzer Zeit danach zu einer Sondersitzung einladen. Das Arbeitsministerium wird zeitgleich mit der Gesetzesänderung ein Rundschreiben veröffentlichen, das diesen und weitere Punkte klarer präzisiert.

 


 

Pariser Richter: der EBR ist zuerst zu informieren!

Während in der juristischen Fachwelt die Frage kontrovers diskutiert wird, haben französische Richter erneut eine beispielhafte Entscheidung mit europaweiter Brisanz getroffen. Das Landgericht Paris entschied am 26. April 2011, daß die Unterrichtung und Anhörung des Europäischen Betriebsrates vor der des nationalen Betriebsrates zu erfolgen habe.

Geklagt hatte der französische Gesamtbetriebsrat des Energiekonzerns GdF Suez. Der Arbeitgeber hatte ihm im Dezember 2009 einen Plan zur Zusammenlegung von zwei Servicebereichen vorgelegt, eine davon in Belgien und die andere in Frankreich. Als Folge der Fusion von Gaz de France und Suez sollten die 119 Arbeitnehmer dieser zwei Bereiche zu einer einzigen Einheit zusammengefaßt werden. Der Gesamtbetriebsrat verweigerte eine Stellungnahme unter Hinweis auf die Zuständigkeit des EBR. Zunächst solle das Konsultationsverfahren mit dem EBR durchgeführt werden, danach erst könne die Maßnahme dem GBR vorgelegt werden. Dieser Streit hat juristische Konsequenzen, denn in Frankreich kann der Arbeitgeber seine Planungen erst umsetzen, wenn alle Konsultationsverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen sind.

 

Die Richter bestätigten diese Sichtweise der Arbeitnehmervertreter. Bereits im Oktober 2006 war ein vergleichbares Urteil im Hamburger Konsumgüterkonzern Beiersdorf ergangen, als ein französisches Gericht die Umsetzung einer Maßnahme solange stoppte, bis der EBR sich damit beschäftigt hatte.

  3. Internationale Protest- und Solidaritätsaktionen
     

 

Trotz Rahmenvereinbarung keine Beschäftigungssicherung

 

Am 30. Mai 2011 organisierte der Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB) gemeinsam mit dem EBR von Alstom erneut einen europaweiten Aktionstag. Mehrere Tausend Arbeitnehmer an 13 deutschen Standorten beteiligten sich daran. Proteste gab es auch an zwei Standorten in der Schweiz (Foto). In Belgien, Frankreich, Italien, Spanien und Polen wurden Alstom-Werke an diesem Tag ebenfalls bestreikt oder es gab Proteste.

 

Trotz Unterzeichnung einer europaweiten Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung am 24. Februar 2011 (siehe Bericht in den EBR-News 1/2011) sind die Probleme nicht gelöst. Der EBR fordert einen Kündigungsschutz bis 2015 und den Einstieg in das Geschäft mit erneuerbaren Energien. Dadurch könnte der im Oktober 2010 angekündigte Abbau von 3.200 Arbeitsplätzen in der Energiesparte des französischen Konzerns (siehe Bericht in den EBR-News 4/2010) verhindert werden. Konflikte gibt es auch über Abbaupläne im Schienenfahrzeugbau, die insbesondere den Standort Salzgitter betreffen.


 

Weltweiter Aktionstag zum Firmengeburtstag

 

Der US-Computerkonzern IBM feiert 100jähriges Bestehen. Aus diesem Anlaß riefen die bei IBM vertretenen Gewerkschaften zu einem weltweiten Aktionstag am 14. Juni 2011 auf, um Respekt gegenüber den Beschäftigten des Konzerns auf der ganzen Welt einzufordern. In Europa gab es Aktionen in Griechenland, Italien, Frankreich, Belgien und Deutschland. Australien, Argentinien, Indien und die USA waren Schauplätze außerhalb Europas. Arbeitnehmervertreter aus 15 Ländern hatten am 6. Mai 2011 eine weltweite Gewerkschaftsallianz für IBM gegründet, eine Art Vorläufer für einen Weltbetriebsrat. 


 

Deutsche Ikea-Betriebsräte unterstützen US-Kollegen

 

Vom 28. bis 30. Juni 2011 fand in Berlin die jährliche Vollversammlung von 300 Betriebsratsmitgliedern statt. Sie vertreten 13.000 Beschäftigte in 46 Ikea-Märkten quer durch Deutschland. Einstimmig unterstützte die Versammlung die Kampagne zur Wahl einer Arbeitnehmervertretung in der Ikea-Produktionsgesellschaft Swedwood in Virginia. Das örtliche US-Management sträubt sich dagegen, was im Juli 2010 bereits zu einem Eklat in Schweden führte (siehe Bericht in den EBR-News 2/2010). Am 27. Juli 2011 war es dann endlich soweit: 76% der Belegschaft sprach sich in einer geheimen Abstimmung für die Bildung einer Belegschaftsvertretung aus.

  4. Betriebsräte erarbeiten transnationale Lösungen
 

 

Arbeitsgruppe für Call- und Servicecenter gegründet

 

Der Europäische Betriebsrat des französischen Versicherungskonzerns Axa möchte die Arbeitsbedingungen in den Assistance-Standorten durch einen europaweiten Rahmenvertrag im Stil des Areva-Abkommens regeln (siehe Bericht in den EBR-News 1/2011). Am 12. und 13. April 2011 fand erstmals ein europäisches Treffen von Arbeitnehmervertretern am Sitz von Axa Assistance in Châtillon bei Paris statt. Dabei wurde die Situation in Deutschland, Spanien, Belgien, Portugal und Frankreich eingehend besprochen.

 

Die Servicecenter sind durch niedrige Löhne, junges Personal und hohe Fluktuation gekennzeichnet. Verlagerungen haben in der Vergangenheit je nach Sprache von Frankreich nach Marokko und von Spanien nach Argentinien stattgefunden. Die zentrale Leitung von Axa erklärte sich bereit, zukünftig einmal pro Jahr ein Treffen nur für die Tochtergesellschaften von Axa Assistance durchzuführen, die insgesamt mehr als 6.000 Arbeitnehmer beschäftigen.


 

Europaweite Leitlinien zum arbeitsbedingten Stress

 

Am 5. Mai 2011 wurde in München ein Abkommen zur Reduzierung von Stressbelastungen am Arbeitsplatz zwischen der zentralen Leitung der Allianz-Gruppe und dem SE-Betriebsrat geschlossen. Es definiert sowohl die Risikoabschätzung als auch Aufgaben nationaler Arbeitssicherheitsausschüsse und des örtlichen Managements. Ein vergleichbares Abkommen hatte im Juli 2010 der Europäische Betriebsrat der französischen Luxusgütergruppe PPR geschlossen (siehe Bericht in den EBR-News 3/2010). 

 

Im Zuge der Umwandlung der Allianz-Gruppe in eine Europäische Gesellschaft (SE) im Oktober 2006 gewährte die Beteiligungsvereinbarung dem SE-Betriebsrat ausdrücklich ein Initiativrecht bei Themen wie z. B. dem Gesundheitsschutz (siehe Bericht in den EBR-News 3/2006). Solche Klauseln finden sich in zahlreichen SE-Vereinbarungen, bisher wurden sie jedoch noch nicht genutzt. Die Allianz SE ist somit ein Pionier bei der Fortentwicklung der Arbeit eines SE-Betriebsrates. 

Die Richtlinien im Allianz-Konzern beziehen sich ausdrücklich auf ein Rahmenabkommen zwischen den europäischen Sozialpartnern vom Oktober 2004.


 

Gewinnbeteiligung bei EADS

 

Am 1. Juni 2011 wurde in Paris ein transnationaler Kollektivvertrag über Gewinnbeteiligung der EADS-Beschäftigten in Deutschland, Frankreich, Spanien und im Vereinigten Königreich unterzeichnet. Vertragspartner der zentralen Leitung ist eine gewerkschaftliche Verhandlungsgruppe (inklusive der Delegierten des deutschen Konzernbetriebsrates) und der Europäische Betriebsrat. Es ist die erste Vereinbarung auf Grundlage eines Prozedere, das im September 2010 in einem europaweiten Rahmenabkommen definiert wurde (siehe Bericht in den EBR-News 3/2010).

 

EADS hat mit der gewerkschaftlichen Verhandlungsgruppe eine Parallelstruktur zum EBR etabliert, die sich an der französischen Betriebsverfassung anlehnt. In Frankreich ist der Betriebsrat nur für Unterrichtung und Anhörung zuständig, während Verhandlungen mit dem Arbeitgeber in der Regel den Gewerkschaften vorbehalten sind. Grund dieser Aufgabenteilung ist die fehlende Mitbestimmung.

  5. Neue EBR-Vereinbarungen
 
 

Neuer EBR in der Pharmaindustrie

 

Am 5. April 2011 wurden die Verhandlungen über die Errichtung eines Europäischen Betriebsrates im japanischen Pharmaunternehmen Takeda erfolgreich abgeschlossen. Die Vertragsunterzeichnung fand am 9. Mai 2011 in London statt, kurz vor Ablauf der dreijährigen Verhandlungsfrist. Für den Vorsitzenden des Besonderen Verhandlungsgremiums (BVG), Manfred Lock vom Betriebsrat in Aachen (Foto), war es eine besondere Herausforderung, nach britischem Recht zu verhandeln. Seit Januar 2009 war Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" als Berater für das BVG tätig (siehe Bericht in den EBR-News 1/2009).


 

Italienische Getränkefirma gründet EBR

 

Am 19. April 2011 wurde für den Mineralwasserhersteller San Benedetto eine EBR-Vereinbarung unterzeichnet. Das Unternehmen mit 2.300 Arbeitnehmern hat fünf Produktionsstandorte in Italien sowie Werke in Spanien, Frankreich, Polen und Ungarn. Der Hauptsitz befindet sich in Scorzè in der Region Venetien. Der neue EBR unterliegt noch der alten EBR-Gesetzgebung und kann bis zu 20 Mitglieder umfassen. Zu den Unterzeichern gehören Arbeitnehmervertreter der drei großen italienischen Gewerkschaftsbünde CGIL, CISL und UIL.

 


 

Französischer Hersteller von Elektromotoren gründet EBR

 

Für die 6.000 europäischen Beschäftigten von Leroy-Somer wurde am 20. Mai 2011 am Hauptsitz im westfranzösischen Angoulême (Foto) eine EBR-Vereinbarung unterzeichnet. Der Vorsitz liegt beim Arbeitgeber, die Arbeitnehmerseite wählt einen Sekretär und drei weitere Mitglieder ins Präsidium. Der EBR tagt einmal jährlich in Paris. In der vierjährigen Amtsperiode haben die 17 EBR-Mitglieder fünf Tage Schulungsanspruch. Sechs Delegierte kommen aus Frankreich, alle anderen Länder erhalten je einen Sitz. Außerhalb von Frankreich gibt es größere Belegschaften in Tschechien und Ungarn, weitere acht Länder haben dagegen jeweils weniger als 75 Arbeitnehmer.

    


 

Erster schwedischer EBR nach neuem Recht

 

Das 2009 gegründete Gemeinschaftsunternehmen ST Ericsson, Anbieter von Plattformen für Smartphones, wird einen EBR gründen. Am 10. Juni 2011 wurde eine Vereinbarung nach schwedischem Recht unterzeichnet, die erste ihrer Art nach Inkrafttreten des neuen EBR-Gesetzes. Die beiden Muttergesellschaften verfügen bereits seit Jahren über eigene Europäische Betriebsräte: der Telekommunikationsanbieter Ericsson seit 1995 nach schwedischem Recht und der italienisch-französische Halbleiterhersteller ST Microelectronics seit 1999 nach italienischem Recht.

 

Die 3.800 Arbeitnehmer von ST Ericsson in Europa werden von 17 EBR-Mitgliedern vertreten. Davon kommen fünf aus Frankreich, vier aus Schweden und je einer aus acht weiteren Ländern. Sie wählen einen Koordinator und drei weitere Mitglieder in den engeren Ausschuß. Der Vorsitz in den beiden jährlichen Plenarsitzungen liegt beim Arbeitgeber. Während sich das Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung an der neuen Richtlinie orientiert, wurde die Frist zur Ausarbeitung einer Stellungnahme auf zwei bis drei Wochen begrenzt.

  

Die Texte von EBR-Vereinbarungen stehen auf einer Sonderseite zum Download zur Verfügung.

 

  6. Beispiele aus der EBR-Agenda
 
 

Erstes Konsultationsverfahren nach 15 Jahren

 

Die französische Supermarktkette Carrefour, weltweit zweitgrößtes Einzelhandelsunternehmen nach Wal-Mart mit fast einer halben Million Arbeitnehmern (davon 120.000 in Frankreich), führte erstmals seit der Gründung des Europäischen Betriebsrates im Jahre 1996 ein Anhörungsverfahren durch.

 

Am 24. März 2011 fand eine außerordentliche Sitzung des Europäischen Betriebsrates statt, die sich mit der Abspaltung von Geschäftsaktivitäten befaßte. Die spanisch-französische Discountkette Dia mit 3.700 Filialen soll komplett verkauft werden, ebenso wie ein Anteil von 25% an der Carrefour-Immobiliengesellschaft. Der EBR hatte eine Beratungsfirma beauftragt, die betriebswirtschaftlichen Konsequenzen dieser Pläne zu bewerten. Die Stellungnahme des EBR war eine Premiere, da es zuvor lediglich Unterrichtung, aber noch nie eine Anhörung gab.


 

Tabakkonzern: Neue EBR-Vereinbarung nach der Fusion

 

Am 30. März 2011 wurde für den Tabakkonzern Imperial Tobacco eine überarbeitete EBR-Vereinbarung nach britischem Recht unterzeichnet. Das Unternehmen aus Bristol übernahm im Januar 2008 den spanischen Wettbewerber Altadis (siehe Bericht in den EBR-News 4/2008). Fast drei Jahre lang arbeiteten beide Europäische Betriebsräte parallel weiter, erst jetzt werden sie zu einem einzigen Gremium zusammengelegt.

 

Die 16.600 Arbeitnehmer des fusionierten Unternehmens werden von 41 EBR-Mitgliedern vertreten. Spanien erhält neun Delegierte, Frankreich sechs, Deutschland und das Vereinigte Königreich je vier, Polen drei und die übrigen 15 Länder je einen. Der engere Ausschuß trifft sich dreimal pro Jahr und besteht aus acht Arbeitnehmervertretern. Der 1996 gegründete EBR von Imperial Tobacco arbeitet weiterhin mit dem Status einer "freiwilligen Vereinbarung" nach alter Rechtslage, trotzdem wurden die Standards der neuen EBR-Richtlinie weitgehend integriert. Das Konsultationsverfahren ist auf sechs Wochen begrenzt (vier Wochen zur Ausarbeitung einer Stellungnahme und zwei Wochen für die Antwort der zentralen Leitung). Bei Problemen mit der Freistellung von EBR-Mitgliedern wurde ein Schlichtungsverfahren festgeschrieben.

 


 

Bergbaukonzern will Mineraliensparte verkaufen

 

Am 31. Mai 2011 wurde der Europäische Betriebsrat von Rio Tinto in einer Sondersitzung über den geplanten Verkauf der Talkaktivitäten an das französische Baustoffunternehmen Imerys konsultiert. Nach dem Verkauf sollen zwei Arbeitnehmervertreter von Rio Tinto vorübergehend in den EBR von Imerys aufgenommen werden: je einer aus Österreich und aus Frankreich. Imerys hatte 2001 einen EBR gebildet, dessen laufende Amtszeit erst 2014 endet. Der britisch-australische Bergbaukonzern Rio Tinto verfügt erst seit dem Erwerb des kanadischen Aluminiumherstellers Alcan über einen EBR und übernahm dessen französische EBR-Vereinbarung (siehe Bericht in den EBR-News 3/2008).

 

  7. Ist die Rechtsform SE nicht mehr attraktiv?
      
 

Zahl der SE-Gründungen rückläufig

 

Während in den letzten Jahren die Umwandlung deutscher Unternehmen in die Rechtsform einer Europäischen Gesellschaft (SE) zunahm, scheint die Entwicklung derzeit wieder rückläufig zu sein. Am 1. Juni 2011 gab es in Deutschland 87 operativ tätige Unternehmen als SE, in der ersten Jahreshälfte 2011 sind nur fünf neue dazugekommen, während drei Unternehmen ausgeschieden sind. Die Hans-Böckler-Stiftung spricht daher von einer "Sättigung des Marktes" für diese Rechtsform.

 

Knapp die Hälfte aller Europäischen Gesellschaften hat ihren Sitz in Deutschland. Einer der Gründe hierfür ist die deutsche Mitbestimmung. Im Zuge der Umwandlung deutscher Unternehmen in eine SE kann entweder der paritätisch besetzte Aufsichtsrat verkleinert, eine unmittelbar bevorstehende Vergrößerung vermieden oder eine Drittelbeteiligung für alle Zukunft "eingefroren" werden. Derartige Fälle sind in der Praxis relativ häufig zu beobachten.


 

Fresenius gibt den SE-Status wieder auf

 

Seit dem 28. Januar 2011 firmiert der Gesundheitskonzern Fresenius in der deutschen Rechtsform einer KG. Zwar existiert die SE formal weiter, aber alle Aktien wurden auf die neue Firma übertragen. Aufgelöst wurde auch der SE-Betriebsrat. Dessen Rolle übernimmt jetzt ein "normaler" Europäischer Betriebsrat, den es schon einmal vor der SE-Umwandlung gab (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007).

 

Damit der Aufsichtsrat nicht laut deutschem Mitbestimmungsgesetz auf 20 Mitglieder vergrößert wird, fand eine Verschmelzung auf einer niederländische, arbeitnehmerlose Gesellschaft statt. Dem Aufsichtsrat gehören zwölf Mitglieder an, davon sechs Arbeitnehmervertreter (vier aus Deutschland, je einer aus Österreich und Italien). Die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den neuen Aufsichtsrat war eine der letzten Amtshandlungen des SE-Betriebsrates. Faktisch hat sich an der Zusammensetzung der Arbeitnehmerbank dadurch aber nichts geändert.

 

Die Nutzung der EU-Fusionsrichtlinie zum Einfrieren des Aufsichtsrates ist in der Praxis noch sehr selten, eines der ersten Beispiele war im Februar 2010 der Nahrungsmittelhersteller Apetito (siehe Bericht in den EBR-News 3/2010).

 


 

Weitere SE-Umwandlungen zielen gegen die Mitbestimmung

 

Aixtron aus Herzogenrath, Hersteller von Anlagen für die Halbleiter-Industrie, firmiert seit dem 22. Dezember 2010 als SE. Damit konnte das Management des expandierenden Technologiekonzerns sicherstellen, daß der Aufsichtsrat auch in Zukunft mitbestimmungsfrei bleibt. Mit 450 Arbeitnehmern in Deutschland hätten ohne die SE-Umwandlung bald Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat berufen werden müssen. Im Besonderen Verhandlungsgremium waren Delegierte aus Deutschland, Großbritannien und Schweden vertreten.

Knapp unterhalb der Schwelle von 2.000 Arbeitnehmern entschied sich der Windkraftanlagenbauer REpower Sytems aus Hamburg gegen die paritätische Mitbestimmung. Seit dem 15. Juni 2011 firmiert er als SE und konnte damit die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat einfrieren. Neu ist allerdings die Bildung eines SE-Betriebsrates, der sieben Länder umfaßt.



Fränkischer Sportartikelhersteller wählt monistisches Modell

 

Die Trennung von Vorstand und Aufsichtsrat gehört für Puma nun der Vergangenheit an. Am  25. Juli 2011 wurde die SE eingetragen, in deren Verwaltungsrat drei von neun Mitgliedern von der Arbeitnehmerseite kommen (zwei aus Deutschland und einer aus Frankreich). Vorwiegend französisch ist dagegen die Arbeitgeberseite besetzt, denn seit 2007 ist das Familienunternehmen aus Herzogenaurach mehrheitlich im Besitz von PPR, einer französischen Handels- und Luxusgütergruppe.

 

Das monistische Modell lehnt sich an die französische Form der Corporate Governance an, wonach der Vorsitzende des Verwaltungsrates über besondere Vollmachten verfügt und geschäftsführende Direktoren weniger Rechte haben als ein deutscher Vorstand. Die voraussichtlich 30 Mitglieder des neuen SE-Betriebsrates kommen aus 26 Ländern. Gleichzeitig bleibt der 1999 bei PPR gegründete Europäische Betriebsrat (siehe Bericht in den EBR-News 4/2008) weiter bestehen.

  8. Highlights aus einzelnen EU-Ländern
 
 

Beispielhafter Tarifvertrag gegen Sozialdumping

 

Am 1. März 2011 ist in Dänemark ein neuer Branchentarifvertrag in Kraft getreten, der Sozialdumping verbietet. Die Klein- und Mittelbetriebe der Bauindustrie und Holzverarbeitung verpflichten sich darin, Unteraufträge nur an Firmen zu vergeben, die einem dänischen Tarifvertrag unterliegen. Der Mindestlohn in dieser Branche wurde auf 112,85 Dänische Kronen (15,15 Euro) angehoben und alle Arbeitgeber zahlen ab sofort in einen Fonds ein, der Maßnahmen gegen Sozialdumping finanziert. Damit stellen die Tarifparteien unter Beweis, daß sie eigenständig Probleme lösen können und nicht auf den Gesetzgeber angewiesen sind.

 

Mit dem neuen Tarifvertrag soll verhindert werden, was 2004 in Schweden zu einem beispiellosen Konflikt führte. Damals errichtete das lettische Unternehmen Laval Schulgebäude in Vaxholm in der Nähe von Stockholm und zahlte seine lettischen Arbeitnehmer nach lettischen Tarifen. Weil Laval sich weigerte, den schwedischen Flächentarifvertrag einzuhalten, organisierten die Gewerkschaften in Schweden Arbeitskampf- und Boykottmaßnahmen. Der hiervon ausgelöste Rechtsstreit ging bis zum Europäischen Gerichtshof und wurde im Dezember 2007 gegen die schwedischen Gewerkschaften entschieden (siehe Bericht in den EBR-News 4/2007).


  

Verbesserter Kündigungsschutz für polnische Arbeitnehmervertreter

Am 26. Mai 2011 verabschiedete das Parlament in Warschau eine Ergänzung des Arbeitsgesetzbuches, die den Kündigungsschutz für betriebliche Gewerkschaftsvertreter erheblich stärkt. Sie sind ab sofort wie Schwangere praktisch unkündbar. Die neue Regelung geht auf ein Urteil des polnischen Verfassungsgerichts vom 12. Juli 2010 zurück, das den bisher mangelhaften Kündigungsschutz als Verstoß gegen die verfassungsrechtlich garantierte Gewerkschaftsfreiheit betrachtet.

   

Geklagt hatte ein Mitglied der Gewerkschaft Solidarność, der fristlos entlassen wurde, nachdem er seinen Arbeitgeber über die Gründung einer Gewerkschaftssektion in Kenntnis gesetzt hatte. Auf ein Urteil des Verfassungsgerichts geht auch die im Juli 2009 in Kraft getretene Revision des polnischen Betriebsrätegesetzes zurück (siehe Bericht in den EBR-News 3/2009).


 

Caterer erkennt Gewerkschaften als Tarifvertragspartei an

 

Am 30. Juni 2011 unterzeichnete das französische Unternehmen Sodexo ein Rahmenabkommen ("recognition agreement") mit den drei größten britischen Einzelgewerkschaften Unite, Unison und GMB. Darin wurden Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen dem örtlichen Management und Arbeitnehmervertretern definiert. Sodexo beschäftigt im Vereinigten Königreich 43.000 Arbeitnehmer in 2.300 Betriebsstätten in der Gemeinschaftsverpflegung wie auch im Gebäudemanagement für Firmen, Bildungseinrichtungen, Behörden und Krankenhäuser.

 

Ohne dieses Rahmenabkommen hätten die Gewerkschaften vor Ort jeweils um ihre Anerkennung kämpfen müssen. Britische Arbeitgeber gewähren nur selten eine derart umfassende "recognition" für die gesamte Belegschaft. So akzeptierte z. B. Vodafone im Oktober 2007 nur für 500 von 11.600 britischen Arbeitnehmern eine kollektive Vertretung (siehe Bericht in den EBR-News 3/2007).

 

Das Rahmenabkommen ist Ergebnis einer koordinierten Kampagne der Gewerkschaften aus sechs Ländern: neben den britischen forderten auch Gewerkschaften aus Frankreich, den USA und der Türkei das Recht auf freie gewerkschaftliche Betätigung überall auf der Welt. Im September 2010 hatte eine Menschenrechtsorganisation Sodexo wegen Verletzung internationaler Arbeitsstandards in den USA kritisiert (siehe Bericht in den EBR-News 3/2010). Einen Europäischen Betriebsrat gibt es in dem Unternehmen seit 1998 nach französischem Recht. Die folgenden Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:

  9. Der Blick über Europa hinaus
 
 

Norwegischer Aluminiumhersteller stärkt Sozialen Dialog

Am 15. März 2011 unterzeichneten norwegische Chemiegewerkschaften und der internationale Dachverband der Chemiegewerkschaften ICEM ein Rahmenabkommen mit der zentralen Leitung von Norsk Hydro in Oslo, das für 23.000 Beschäftigte in 40 Ländern Mindestnormen sicherstellt.

Bereits zwei Wochen später reisten zwei norwegische Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmerseite nach Brasilien, um über den Sozialen Dialog und das neue Rahmenabkommen zu informieren. Norsk Hydro hatte erst kürzlich mehrere brasilianische Betriebe aufgekauft.


 

Arbeitnehmervertreter vereinbaren weltumspannenden Arbeitsplan bei Caterpillar

 

Am 30. und 31. März 2011 tagte das gewerkschaftliche Netzwerk für den US-Baumaschinenhersteller. Die 30 Delegierten aus Belgien, Frankreich, Deutschland, dem Vereinigten Königreich und den USA verständigten sich in Chicago auf einen Arbeitsplan. Das Netzwerk, dem auch Japan und Australien angehören, gibt es erst seit 2010. Vier Mitglieder der Steuerungsgruppe werden vom Europäischen Betriebsrat nominiert, der 1996 nach belgischem Recht gegründet wurde. Folgende Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:


 

Deutsche Telekom produziert weiter Negativ-Schlagzeilen

 

Am 12. Juli 2011 reichten mehrere Gewerkschaften eine offizielle Beschwerde bei der OECD ein, weil die Deutsche Telekom gegen die Grundsätze einer verantwortungsvollen Unternehmensführung verstoßen hat. Darin werden gewerkschaftsfeindliche Aktivitäten in den USA und in Montenegro aufgeführt. Deutschland und die USA als Vertragsstaaten der OECD haben eine politische und juristische Verantwortung, diese Grundsätze sicherzustellen.

 

Die Gewerkschaften werfen der zentralen Leitung Doppelmoral bei ihrer sozialen Verantwortung vor. Im September 2010 hatte eine Menschenrechtsorganisation die Deutsche Telekom wegen Verletzung internationaler Arbeitsstandards in den USA kritisiert (siehe Bericht in den EBR-News 3/2010).

OECD mit neuen Grundsätzen

 

Wenige Tage zuvor, am 25. Mai 2011, verabschiedete die OECD eine überarbeitete Fassung ihrer Richtlinien für verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten im globalen Kontext. Neu ist die Sorgfaltspflicht der Unternehmen für die soziale Situation in der Zulieferkette.

 10. Medien für Arbeitnehmervertreter
 
 

Video zur neuen EBR-Gesetzgebung aus Brüssel

Pünktlich zum Inkrafttreten der neuen EBR-Gesetze publizierte die Europäische Kommission ein Video in drei Sprachen, das die Aufgaben und praktische Arbeit der Europäischen Betriebsräte erläutert. Ein Teaser gibt einen Vorgeschmack auf den eigentlichen Video-Film, der etwas mehr als sechs Minuten dauert.

  • Der Video-Film ist nicht mehr online verfügbar

 

Ungarisches Video über die Gründe für einen EBR

 

Ungarische Gewerkschafter haben ein Video produziert, das die Gründe erläutert, warum ein Europäischer Betriebsrat für Arbeitnehmer in den neuen und alten EU-Ländern nützlich ist. Der animierte Film ist in ungarischer Sprache mit englischen Untertiteln verfügbar.


 

Neuer Internet-Blog aus Italien

 

Anläßlich des 110jährigen Bestehens der Metallgewerkschaft FIOM im größten italienischen Gewerkschaftsbund CGIL wurde am 16. Juni 2011 das FiomNetWork ins Leben gerufen, ein Kommunikationsblog im Internet. Auf Facebook und Twitter sind die Inhalte abrufbar.


 

TUC-Newsletter für prekär Beschäftigte

 

Im Januar 2011 begann der britische Gewerkschaftsbund TUC, mit einem Newsletter über die Rechte von prekär Beschäftigten aufzuklären. Der Titel der ersten Ausgabe lautet "Enforcing Minimum Workplace Rights".

Zahlreiche weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung zusammengestellt.

 

 11. Neue Publikationen
 
 
Fallstudien über das Innenleben Europäischer Betriebsräte

 

Im März 2011 ist diese Forschungsarbeit erschienen, die auf 216 Seiten die Rolle und Einflußmöglichkeiten des Europäischen Betriebsrates auf die Politik der Konzernleitung darstellt. Sie basiert auf einer empirischen Studie an der Universität Linz, die auch die internen Strukturen der EBR-Arbeit untersucht. Im Fokus standen Europäische Betriebsräte aus der Nahrungsmittelverarbeitung, der Bauindustrie, der Papierherstellung, der Stahl- und Automobilindustrie und der Pharmabranche. Ein eigenes Kapitel beschäftigt sich mit der gewerkschaftlichen Betreuung der Europäischen Betriebsräte, die durch wachsende Ressourcenprobleme und ein zunehmendes Engagement externer Berater gekennzeichnet ist.


 

Arbeitsbedingungen entsandter Arbeitnehmer

 

Seit 1. Mai 2011 herrscht völlige Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt des Europäischen Binnenmarktes zwischen West- und Osteuropa. Lediglich Rumänien und Bulgarien müssen noch bis 2013 warten, bis die letzten Beschränkungen fallen. Die Universität Amsterdam untersucht in dieser neu erschienen Studie die Lebens- und Arbeitsbedingungen entsandter Arbeitnehmer, die rechtliche Seite der Entsendevorschriften sowie deren praktische Anwendung in zwölf Ländern. Eine ausführliche Expertise hatte im September 2010 auch die Friedrich-Ebert-Stiftung vorgelegt. 



Geschäftsbericht  des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB)

Vom 16. bis 19. Mai 2011 tagte der 12. Kongreß des EGB in Athen unter dem Motto "Mobilisieren für ein soziales Europa". Dort legte das Sekretariat einen 112 Seiten umfassenden Bericht über die vergangenen vier Jahre vor, der die Ergebnisse des Sozialen Dialogs auf EU-Ebene darstellt und eigene Kapitel zu den Europäischen Betriebsräten und über die Arbeitnehmerbeteiligung in der SE enthält. Für die kommenden Jahre wurden
 zwanzig Arbeitsschwerpunkte im "Athener Manifest" definiert.

 

40 Jahre Europäischer Metallgewerkschaftsbund (EMB)

 

Aus Anlaß seines 40jährigen Bestehens legte der EMB im Juni 2011 in Brüssel ein Buch vor, das auf 33 Seiten die Geschichte seit der Gründung im Jahr 1971 beleuchtet. Das Buch ist Ergebnis eines Forschungsprojekts der Hans-Böckler-Stiftung. Die Autoren von der Freien Universität Berlin stellen die verschiedenen Themenfelder der Verbandsarbeit dar und geben einen Ausblick auf die Zukunft. Das Buch ist in deutscher, englischer und französischer Sprache verfügbar.

Weitere Fachliteratur haben wir auf einer Literaturseite zusammengestellt.

 

  12. Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
         Weitere Beispiele aus unserer Arbeit

 

Seminar für Europäische und SE-Betriebsräte auf Schloß Montabaur

 

Betriebsratsmitglieder aus 15 Unternehmen (davon drei in der Rechtsform SE) kamen vom 6. bis 9. Juni 2011 nach Montabaur, um sich über das neue deutsche EBR-Gesetz und Handlungsmöglichkeiten im Fall von transnationalen Restrukturierungen auf den neuesten Stand zu bringen. Die meisten Teilnehmer kamen aus der Metall-, Elektro- und IT-Industrie, auch Chemie, Pharma und Banken waren vertreten. Parallel fanden die EBR-Schnuppertage für Betriebsräte statt, die die EBR-Gründung noch vor sich haben.

 

Schwerpunkt des betriebswirtschaftlichen Seminars war die Darstellung, wie Unterrichtung und Anhörung in französischen Unternehmen praktiziert wird. Da die Grundphilosophie der EBR-Richtlinie stark von der französischen Betriebsverfassung geprägt ist, müssen sich deutsche Betriebsräte eine "französische Brille" aufsetzen, um den EBR bzw. den SE-Betriebsrat strategisch fortzuentwickeln. Die Veranstaltung wird im April 2012 erneut angeboten.

 


 

Aluminiumkonzern nutzt bereits vorzeitig neues EBR-Recht

 

Im Jahr 2006 verkaufte der niederländisch-britische Stahlkonzern Corus (siehe Bericht in den EBR-News 4/2009) seine Aluminiumsparte an den US-Konzern Aleris, wo sich daraufhin ein eigenständiger EBR mit Sitz in Koblenz bildete. Ihm gehören Delegierte aus Deutschland, Belgien, Norwegen und dem Vereinigten Königreich an. Die EBR-Vereinbarung wurde im Mai 2007 unterzeichnet, sie unterliegt deutschem Recht und blieb seither unverändert. Aus diesem Grund gilt das neue deutsche EBR-Gesetz für Aleris unmittelbar.

 

Auf der Plenarsitzung des EBR vom 11. bis 13. April 2011 in Waldburg (Baden-Württemberg) wurde mit Unterstützung des Trainings- und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de" über eine proaktive Kommunikationsstrategie des EBR diskutiert. Der Hinweis auf das neue deutsche EBR-Gesetz führte nach der Sitzung zur Aufstockung des Lenkungsausschusses um einen britischen Delegierten, noch bevor der Text der EBR-Vereinbarung geändert wurde bzw. das neue Gesetz in Kraft trat.

 


 

Automobilzulieferer will spanisches Werk schließen

 

Am 23. Juni 2011 gab die zentrale Leitung des US-Konzerns Visteon bekannt, den Standort El Puerto de Santa María in Andalusien (Foto) mit etwa 400 Arbeitnehmern zu schließen. Der EBR wurde auf einer außerordentlichen Sitzung am 12. Juli 2011 am Sitz der zentralen Leitung in Kerpen bei Köln hierüber informiert. Visteon unterliegt dem neuen deutschen EBR-Gesetz bereits jetzt in vollem Umfang, obwohl die Verhandlungen über eine neue EBR-Vereinbarung noch nicht abgeschlossen sind (siehe Bericht in den EBR-News 1/2011).

 

EBR will neue Rechtslage für intensive Beteiligung nutzen

 

Das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" wurde vom EBR mit der Beratung im Rahmen des Unterrichtungs- und Anhörungsverfahrens beauftragt und hat hierfür ein deutsch-spanisches Beraterteam zusammengestellt. Als Sachverständiger für die Überarbeitung der EBR-Vereinbarung wurde im März 2011 bereits Dr. Werner Altmeyer bestellt.


 

Abschlußbericht des REDITER-Projekts

 

Am 4. April 2011 wurde der Abschlußbericht des REDITER-Projektes in Paris vorgelegt. Im Rahmen dieses Projektes hatten im Lauf des Jahres 2010 fünf Seminare in fünf verschiedenen Ländern stattgefunden, um über die Auswirkungen der neuen EBR-Richtlinie zu informieren (siehe Bericht in den EBR-News 3/2010). Die meisten der 160 Teilnehmer kamen aus Dienstleistungsunternehmen. Das Projekt wurde mit Partnern aus fünf Ländern im Auftrag des Dachverbandes der Dienstleistungsgewerkschaften (UNI Europa) durchgeführt. Projektpartner in Deutschland war das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de".

  13. Aktuelle Seminartermine
 

 

Das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" führt seit Januar 2009 für die Mitglieder von Europäischen Betriebräten, SE-Betriebsräten und Besonderen Verhandlungsgremien Tagungen und Seminare durch. Bisher haben daran 253 Arbeitnehmervertreter aus 121 Unternehmen teilgenommen (das entspricht etwa 12% aller Unternehmen in Europa, die einen EBR gebildet haben). Die Mehrzahl der Teilnehmer kamen aus Deutschland und Frankreich, aber auch neun weitere Länder waren vertreten. Hier sind die aktuellen Termine:

 

Deutsch-belgische Betriebsrätetagung in Brüssel

 

Am 29. und 30. September 2011 findet eine deutsch-belgische Tagung für Betriebsräte in Brüssel statt. Über 100 Europäische Betriebsräte arbeiten nach belgischem Recht. Damit steht Belgien zahlenmäßig an vierter Stelle hinter Deutschland, Frankreich und Großbritannien. Auf der Tagung besteht die Möglichkeit, sich mit der rechtlichen Situation in Belgien und dem belgischen System der Arbeitnehmervertretung näher vertraut zu machen. Die Veranstaltung wird simultan gedolmetscht.

 


 

Neuverhandlung von EBR-Vereinbarungen

 

Nach Inkrafttreten der neuen EBR-Gesetze ist es in vielen Unternehmen ratsam, die EBR-Vereinbarung neu zu verhandeln. Hierzu bieten wir einen Workshop an, der einen Erfahrungsaustausch ermöglicht und die EBR-Vereinbarungstexte der Teilnehmer einer kritischen Betrachtung unterzieht. Der Workshop findet vom 10. bis 12. Oktober 2011 auf der Wartburg in Eisenach statt (Foto).

 


 

Deutsch-britische Betriebsrätetagung in London

 

Am 27. und 28. Oktober 2011 findet eine deutsch-britische Tagung nach § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz in London statt. Die Veranstaltung wird simultan gedolmetscht. Sie richtet sich an alle Mitglieder Europäischer Betriebsräte, die britischem Recht unterliegen, sowie an Arbeitnehmervertreter, die sich mit dem britischen System näher vertraut machen wollen.


 

Sprachkurs Englisch für Betriebsratsmitglieder

13. – 18.11.2011 in Esher Place (bei London)


 

Hamburger Fachtagung für Europäische und SE-Betriebsräte

 

Wie jedes Jahr findet im Januar wieder eine zweitägige Fachtagung in Hamburg statt. Die Themen:

 

Montag, 23. Januar 2012

Neue Maßstäbe für Unterrichtung, Anhörung und Mitsprache


Dienstag, 24. Januar 2012

Arbeitnehmervertretung in Mittel- und Osteuropa


Die beiden Tage können getrennt oder zusammen gebucht werden. Das Programm ist derzeit in Vorbereitung. Gedolmetscht wird die Tagung in drei Sprachen (Deutsch, Englisch und Französisch).


 

Seminare des Instituts zur Fortbildung von Betriebsräten (ifb)

 

Seit 1998 bietet das ifb Seminare für Europäische Betriebsräte an, deren Inhalte vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" mit erarbeitet wurden.

 

Grundseminar: Der Europäische Betriebsrat von A - Z

07. – 11.11.2011 in Rottach-Egern

 

Aufbauseminar: Vertiefungsworkshop und Ideenbörse

04. – 08.06.2012 in Hamburg


 

Workshop für SE-Betriebsräte

 

Im Jahr 2012 wird das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" erneut einen SE-Workshop anbieten. Da die Zahl der SE-Betriebsräte noch relativ klein ist, wird der Termin mit möglichen Teilnehmern zuvor telefonisch abgestimmt. Wer Interesse hat, füllt bitte den folgenden Fragebogen aus.


 

Inhouse-Veranstaltungen

 

Eine Übersicht über mögliche Themen für Inhouse-Veranstaltungen finden Sie hier:

  14. Impressum
 

Die EBR-News werden herausgegeben von:

 

Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" GbR

Von-der-Tann-Straße 4, D-20259 Hamburg
www.euro-betriebsrat.de (Deutsch)

www.euro-workscouncil.net (Englisch)

www.euro-ce.org (Französisch)

 

Mitarbeiter dieser Ausgabe:

Werner Altmeyer, Sandro Maier, Bernhard Stelzl

 

Verteiler der deutschsprachigen Ausgabe: 15.648 Empfänger

Verteiler der englischsprachigen Ausgabe: 2.157 Empfänger

Verteiler der französischsprachigen Ausgabe: 2.322 Empfänger

 

Newsletter-Archiv: www.ebr-news.de

 

Hier können Sie die EBR-News beziehen oder abmelden.

 

Wir freuen uns über Anregungen zu diesem Newsletter und über Berichte aus Ihrem EBR.

Bitte schreiben Sie uns: info@euro-betriebsrat.de