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10. Juli 2009
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1. Neue
EBR-Richtlinie in Kraft getreten
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 Nach mehr als fünf Jahren
ist das Verfahren zur Revision der EBR-Richtlinie seit dem 5.
Juni 2009 abgeschlossen. Obwohl bereits im Dezember 2008 politisches Einvernehmen
hergestellt
war
(siehe Bericht in
den EBR-News 4/2008), führten Übersetzungsprobleme zu einer weiteren Verzögerung. Die Beschlußfassung im Ministerrat fand
dann am 23. April 2009 statt.
Erneut enthielt sich die britische Regierung der Stimme, alle
anderen EU-Regierungen stimmten zu.
Am 6. Mai 2009 unterzeichnete das Europäische Parlament die neue Richtlinie und am 16. Mai 2009 wurde sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Zwanzig Tage später, also am 5. Juni 2009,
trat sie offiziell in Kraft. Sie gilt in allen Ländern des
Europäischen Binnenmarktes, also im Vereinigten Königreich
genauso wie in Norwegen, Island und Liechtenstein. Die Schweiz
ist formal ausgeschlossen. Kroatien und die Türkei werden die
neue Richtlinie am Tag ihres Beitrittes zur EU in die
nationale Rechtsordnung übernehmen.
Jetzt
tickt die Uhr: Übergangsfrist bis Juni 2011
Viele EBR-Mitglieder haben auf diesen Tag lange gewartet. Die verbesserten
Regeln gelten aber nicht automatisch, sondern müssen in die bestehenden EBR-Vereinbarungen
integriert werden. In einigen wenigen Unternehmen ist dies schon
erfolgt, Beispiele hierzu finden sich in diesem Newsletter. Für
alle anderen Unternehmen gilt: Während der Gesetzgeber seine Arbeit zunächst einmal erledigt hat, fängt die Arbeit
für die Betriebsräte jetzt an. Es empfiehlt sich, die
zweijährige Übergangsfrist nicht bis zum letzten Tag auszuschöpfen und unverzüglich mit der Arbeit zu beginnen. Dabei
ist folgendes zu beachten:
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Vereinbarungen
nach Artikel 13: Hier ist dringender Handlungsbedarf
geboten.
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Vereinbarungen
nach Artikel 6: Es ist rechtlich noch nicht abschließend
geklärt, ob und an welchen Stellen die neue EBR-Richtlinie
automatisch greift. Die Gewerkschaften vertreten hier
unterschiedliche Positionen. Daher läßt der Europäische
Gewerkschaftsbund (EGB) gerade ein Rechtsgutachten
erstellen. Um sicher zu gehen, empfiehlt sich eine genau
überlegte, qualifizierte Nachverhandlung, wobei die neue
Richtlinie als Mindestnorm gelten sollte.
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EBR
kraft Gesetz: Hier gelten die neuen Bestimmungen ab Juni
2011 automatisch.
Zunächst
ist eine genaue Analyse jedes Einzelfalls erforderlich. Die Experten des Trainings- und
Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de" stehen gerne zur
Verfügung.
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2.
Euro-Betriebsräte analysieren die neue Rechtslage
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Konferenz
zur neuen EBR-Richtlinie in Italien
 Am
7. und 8. Mai 2009 fand in Rom eine deutsch-italienische
Konferenz für Europäische Betriebsräte statt, die vom
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
gemeinsam mit dem italienischen Institut IRES und der
Friedrich-Ebert-Stiftung organisiert wurde. Etwa 50 Teilnehmer
aus Betrieben und Gewerkschaften diskutierten die neue
Rechtslage u. a. mit Evelyne Pichot von der Europäischen
Kommission in Brüssel und Prof. Dr. Ulrich Zachert von der
Universität Hamburg. Für italienische
Arbeitnehmervertreter war dies die allererste Gelegenheit, sich nach
Verabschiedung der EBR-Richtlinie hierüber genauer zu
informieren. Am
zweiten Konferenztag wurden die interkulturellen Probleme bei
der Gründung eines Europäischen Betriebsrates anhand von zwei
Beispielen diskutiert. Je ein deutscher und ein italienischer
Referent beleuchtete die Hintergründe in der Bankengruppe UniCredit (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2007) und im Zementkonzern Buzzi Unicem
(siehe Bericht
in den EBR-News 2/2008). In beiden Fällen gab es zuvor eine
deutsch-italienische Firmenfusion.
Workshop
der ver.di-Bundesverwaltung in Berlin  Vom
17. bis 19. Juni 2009 fand im ver.di-Bildungszentrum Berlin
ein Workshop zur neuen EBR-Richtlinie statt. Geleitet wurde er
von Frank Siebens, EBR-Koordinator in
der Abteilung Mitbestimmung, und Dr. Reingard Zimmer vom
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
(Foto). Neben Informationen zur neuen Rechtslage und über
relevante Gerichtsurteile stand ein intensiver Austausch über
die Arbeit in den einzelnen EBR-Gremien im Mittelpunkt. Bestehende Vereinbarungen wurden im Hinblick auf die Neuerungen der Richtlinie unter die Lupe genommen und Möglichkeiten der Neuverhandlung aufgezeigt.
Beispiele von "best practice“ sowie Tipps zur Verbesserung der eigenen
Arbeit rundeten das Angebot ab.
Konferenz
zur neuen EBR-Richtlinie in Belgien  Auch
in Lüttich fand eine Konferenz zur neuen EBR-Richtlinie statt,
die vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" gemeinsam mit der belgischen
Stiftung FAR und dem Gewerkschaftsbund FGTB initiiert worden
war. Etwa 40 Arbeitnehmervertreter, darunter viele Betriebsräte
aus multinationalen Unternehmen Walloniens, konnten sich am 22.
und 23. Juni 2009 dort aus erster Hand informieren. Die
Präsentationen der Referenten stehen im Internet zum Download
zur Verfügung.
Die
Präsentationen der Konferenz von Lüttich (in
französischer Sprache)
Inhouse-Veranstaltungen
zur neuen EBR-Richtlinie  Am
9. und 10. Juni 2009 kam der Europäische Betriebsrat von Shell zu seiner halbjährlichen
Plenartagung in
Warschau zusammen.
Gemeinsam mit Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" überlegten die Delegierten, wie
die ausgeprägten EBR-Aktivitäten des Mineralölkonzerns in die
vorhandene EBR-Vereinbarung integriert und der neuen
EBR-Richtlinie ausreichend Rechnung getragen werden kann. Shell
verfügt seit 1996 über einen EBR.
 Auch
die Mitglieder des Europäischen Forums von GlaxoSmithKline
ließen sich in ihrer Plenarsitzung vom 17. bis 19. Juni 2009 am
Sitz des Pharmakonzerns in London von Dr. Werner Altmeyer über
die neue Rechtslage informieren. Diskutiert wurden
Schlüsselaspekte, die zu einem Upgrade der Vereinbarung
notwendig erscheinen. Das "European Employee Consultation
Forum" war 2001 gebildet worden. In den beiden
Vorgängerfirmen hatte es zuvor ab 1997/98 Europäische Foren
gegeben.
Workshop
zur Neuverhandlung von EBR-Vereinbarungen
 Viele
Arbeitnehmervertreter bereiten sich derzeit auf die
Neuverhandlung ihrer EBR-Vereinbarung vor und möchten sich
gerne mit Fachleuten und Kollegen aus anderen Unternehmen
austauschen. Aus diesem Grund bieten wir vom 12. bis 14. Oktober
2009 einen Workshop im Schloßhotel Montabaur an, um die
anstehenden Kernpunkte im Detail zu diskutieren. Hauptreferent
ist Prof. Dr. Wolfgang Däubler. Deutsche
Betriebsratsmitglieder können nach § 37 Abs. 6 des
Betriebsverfassungsgesetzes teilnehmen.
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3.
EBR-Vereinbarungen werden
aktualisiert
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 Französischer
Energiekonzern jetzt in der EBR-Spitzengruppe
Am
6. Mai 2009 wurde in Paris eine EBR-Vereinbarung zwischen den 34
Mitgliedern des
Besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) und der zentralen Leitung
von Gaz de Franze Suez unterzeichnet. Sie spiegelt die
langjährigen Erfahrungen der beiden Europäischen Betriebsräte
wider und ist europaweit ein Meilenstein, insbesondere
hinsichtlich der Unterrichtungs- und Anhörungsrechte.
Die
65 EBR-Mitglieder des im Juli 2008 nach einer umstrittenen
Fusion entstandenen Unternehmens kommen zweimal jährlich
zusammen, die 14 Mitglieder des
geschäftsführenden Ausschusses tagen monatlich. Sie
vertreten 200.000 Arbeitnehmer in den Sparten Energie, Wasser,
Abfallbeseitigung und energienahe Dienstleistungen in 21 Ländern. Für drei
Sparten gibt es Arbeitsgruppen innerhalb des EBR, die jeweils zweimal jährlich tagen. Die Arbeitnehmervertreter
können auch Arbeitsgruppen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
und weiteren Themen bilden. Jedes
EBR-Mitglied hat Anspruch auf fünf Schulungstage pro Jahr und
ein Zutrittsrecht zu allen Standorten in Europa, pro Jahr sind
insgesamt 35 Werksbesuche erlaubt.
Der spanische Wasserkonzern Agbar ist durch Beobachter
vertreten. Bei Agbar wird derzeit noch über die Bildung eines
eigenständigen EBR verhandelt (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2007).
Die
außerordentlich weitreichenden EBR-Rechte sind nur durch die
Vorgeschichte zu erklären. Der Europäische Betriebsrat von Gaz
de France hatte die Fusion nämlich durch ein Gerichtsverfahren
für anderthalb Jahre blockiert und in dieser Zeit einen
transnationalen Interessenausgleich durchgesetzt (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2008).
Fährgesellschaft
integriert neue EBR-Richtlinie
 Für
die Reederei Stena Line wurde am 12. Mai 2009 am
Unternehmenssitz in Göteborg eine aktualisierte
EBR-Vereinbarung nach schwedischem Recht unterzeichnet. Die
Definition von Unterrichtung und Anhörung orientiert sich
wörtlich an der neuen EBR-Richtlinie. Wenn EBR-Mitglieder gegen
das Vertraulichkeitsgebot verstoßen, haben sie zukünftig erst
nach Rücksprache mit dem EBR mit Konsequenzen zu rechnen. Zuvor
konnte der Arbeitgeber darüber alleine entscheiden. Die Größe
des 1996 gegründeten EBR bleibt unverändert bei 15 Delegierten
aus acht Ländern. Das Unternehmen betreibt Fährverbindungen
auf Nord- und Ostsee sowie in der Irischen See.
 Neue
EBR-Vereinbarung von Protesten überschattet
Am
20. Mai 2009 fand in Paris die "Zusammenkunft zum europäischen
Sozialdialog von Saint Gobain" statt, so der Name des 1992
gegründeten EBR. Das Unternehmen stellt Glas und
Baustoffe her und gehört zu den zehn größten
Industriekonzernen in Frankreich. Die neue Vereinbarung übernimmt die
Definition von Unterrichtung und Anhörung aus der neuen
EBR-Richtlinie und verbessert die Arbeitsbedingungen des engeren
Ausschusses. Es handelt sich um die siebte Ergänzung des immer
noch gültigen Textes aus dem Jahre 1992. Während drinnen die
EBR-Vereinbarung aktualisiert wurde, gab es vor dem
Tagungsgebäude gewerkschaftliche Proteste wegen der Stellenstreichungen in
mehreren Ländern.
Französischer
Versicherungskonzern schreibt EBR-Rechtsgeschichte  Am
29. Juni 2009 wurde erstmals in der Geschichte der Europäischen
Betriebsräte eine EBR-Vereinbarung nicht mehr nach nationalem,
sondern nach EU-Recht geschlossen (auf dem Foto die
Unterzeichnung in Paris). Während für Streitigkeiten aus der
EBR-Vereinbarung des Versicherungskonzerns Axa bisher die
französischen Arbeitsgerichte zuständig waren, sind es mit
Inkrafttreten der neuen EBR-Vereinbarung am 1. Dezember 2009 die
europäischen Institutionen und damit auch der Europäische
Gerichtshof in Luxemburg. Dieser Schritt stellt eine völlig
neue Qualität in der EBR-Rechtsgeschichte dar und wird sicher
Vorbild für viele andere Unternehmen sein.
Auf
diesem Wege können rechtliche Unsicherheiten bei der
Durchsetzung der Ansprüche auf Unterrichtung und Anhörung, wie
sie in manchen Ländern (z. B. in Großbritannien oder
Deutschland) bestehen, zukünftig europaweit einheitlicher
gelöst werden. Ein Großteil der bisher ergangenen Urteile in
EBR-Fragen wurde von französischen Gerichten gefällt, sie
haben formal nur Gültigkeit in Frankreich. Der Europäische
Gerichtshof wurde nur im Vorfeld der EBR-Gründung in drei
Fällen eingeschaltet, aber noch nie bei der Durchsetzung der
Rechte eines bereits bestehenden EBR.
Die
Inhalte der neuen Vereinbarung Der
1996 gegründete EBR orientiert sich zukünftig an den Regeln
der neuen EBR-Richtlinie. Er wird auf 50 Mitglieder aus 18
Ländern verkleinert, die sich zweimal jährlich treffen
(darunter 14 Sitze für Frankreich, zehn für Großbritannien,
sieben für Deutschland) und einen Schulungsanspruch von einem
Tag pro Jahr haben. Er verliert die zusätzlichen zehn Mandate,
die nach dem Aufkauf für die schweizerische Versicherung
Winterthur reserviert waren (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2006). Nach
französischen Gepflogenheiten übt der Vorstandsvorsitzende von
Axa den EBR-Vorsitz aus, auch der stellvertretende Vorsitz liegt
beim Arbeitgeber. Dem geschäftsführenden Ausschuß gehören
neben diesen beiden Spitzenmanagern zehn Arbeitnehmervertreter
an, davon kommen fünf nicht aus Frankreich. Sie treffen sich
monatlich. Der EBR verfügt über ein eigenes Budget von 90.000
€ pro Jahr. Bestandteil der neuen EBR-Vereinbarung sind auch
die Grundsätze zum sozialen Dialog bei Umstrukturierungen, die
im April 2005 zwischen EBR und zentraler Leitung vereinbart
wurden (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2005).
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4.
Aktuelle Gerichtsurteile
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Continental-Betriebsrat
verliert Rechtsstreit wegen unklarer EBR-Vereinbarung  Am
21. April 2009 entschied das Landgericht Saargemünd in
Lothringen (Foto), daß die Schließung des
Continental-Reifenwerks Clairoix in der Picardie mit über 1.100
Beschäftigen rechtmäßig ist. Nach Auffassung des Gerichts hat die zentrale Leitung
in Hannover weder französisches Arbeitsrecht noch die EBR-Vereinbarung
verletzt. Der Reifenhersteller hatte 1992 als eines der
ersten deutschen Unternehmen ein Euro-Forum gebildet. Nach der Übernahme durch
das Metallunternehmen Schaeffler konnten die Gewerkschaften IG BCE
und IG Metall im August 2008 eine Standortsicherung bis 2014
aushandeln (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2008), gegen die in mehreren Ländern verstoßen wird.
Der
französische Gesamtbetriebsrat beklagte, daß die Entscheidung
zur Werksschließung am 11. März 2009 einseitig verkündet
wurde, ohne daß ein Anhörungsverfahren hierauf noch Einfluß
nehmen konnte. Die zentrale Leitung argumentierte vor Gericht, ihre Pläne
seien von der Presse falsch interpretiert worden und es gebe keine Verpflichtung, den EBR vor den
französischen Betriebsräten zu beteiligen. Der Richter stellte
fest, daß alle vorgeschriebenen Anhörungsverfahren in Gang
seien und die Werksschließung deshalb
nicht gestoppt werden könne. Entscheidende Frage war die
Reihenfolge der Anhörung: steht der Europäische oder der
nationale Betriebsrat bei transnationalen Fragen an erster
Stelle? Die EBR-Vereinbarung von Continental macht dazu keine
klare Aussage, daher fehlte den Klägern das entscheidende Argument. Das Urteil
unterstreicht die Bedeutung einer
gut formulierten EBR-Vereinbarung. Nach der Urteilsverkündung
kam es zu Ausschreitungen.
Zwei
Tage später, am 23. April 2009, fand eine vom Europäischen Betriebsrat
organisierte deutsch-französische Demonstration in Hannover vor
der
Hauptversammlung des Unternehmens statt.
EBR-Präsidium
tagte in aufgeheizter Atmosphäre in Frankreich  Während
am 6. Mai 2009 das Präsidium des
EBR in Saargemünd tagte, besetzten französische Arbeiter das
Werk. Der Europäische Betriebsrat versuchte zu vermitteln,
reagierte
"besorgt" auf die Ereignisse und zeigte sich
befremdet, als das Management "Hals über Kopf das Werk
verläßt". Für die zentrale Leitung, die einen
sozialpartnerschaftlichen Umgang mit deutschen Betriebsräten und
die gesetzliche Friedenspflicht gewohnt ist, war
der Boden in Frankreich wohl zu heiß geworden. Sie flüchteten
über die wenige Kilometer entfernte Grenze auf sicheres
deutsches Betriebsverfassungsgebiet.
Eine
Sitzung des französischen Gesamtbetriebsrates von Continental,
der ursprünglich in Reims in der Champagne tagen sollte, wurde
kurzfristig vom Arbeitgeber nach Nizza verlegt. Die Stimmung an der
französischen Riviera
war weniger gereizt als in dem durch Proteste
aufgewühlten Nordfrankreich. Auch die
Sitzung
des Betriebsrates im Werk Clairoix machte dem Arbeitgeber
Sorgen, denn als Vorsitzender muß er laut Gesetz einmal monatlich hierzu
einladen und persönlich Rede und Antwort stehen. Angesichts
drohender Proteste durch die aufgebrachte Belegschaft fragte die
Werksleitung beim französischen Arbeitsministerium an, ob die Sitzung
als Videokonferenz stattfinden könne. Am 6. Juni 2009 konnte
schließlich unter Vermittlung der französischen Regierung ein
Sozialplan für das Werk Clairoix geschlossen werden, der eine
Abfindung von 50.000 € pro Person vorsieht.
Radikalisierung
in Frankreich auch in anderen Unternehmen Die
Belegschaft einer seit 1520 existierenden Papierfabrik in der
Provence wurde am 17. April 2009 vom europäischen
Geschäftsführer des US-Konzerns Schweitzer-Mauduit über die
bevorstehende Schließung informiert - aus Angst vor Entführung per
Videokonferenz aus dem nahen Avignon. Der örtliche Betriebsrat
des US-Baumaschinenherstellers Caterpillar in den französischen Alpen weigerte sich, an einer
Videokonferenz teilzunehmen, obwohl das Arbeitsgericht Graswalde
dies am 27. April 2009 ermöglicht hatte. Die aufgebrachte
Belegschaft nahm die Geschäftsführer als Geiseln. Am
Ende zahlte Caterpillar den Lohn für drei Streiktage, an
denen die Manager gefangen gehalten waren.
Streikrecht
als Teil der Koalitionsfreiheit gestärkt
 Der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
entschied am 21. April 2009 über eine Klage aus der Türkei.
Das Urteil definiert das Recht auf Tarifverhandlungen und das
Streikrecht als integralen Teil der Europäischen
Menschenrechtskonvention. Die Entscheidung hat nicht nur
Auswirkungen auf das EU-Beitrittsland am Bosporus, sondern auf
alle EU-Länder (siehe Länderbericht
Türkei in den EBR-News 2/2007).
Während
der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mehrfach Streikrecht
und Niederlassungsfreiheit gegeneinander auszuspielen versuchte
und die Koalitionsfreiheit damit teilweise schwächte (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2007), gilt das neue Urteil aus Straßburg
als Erfolg der Gewerkschaften. In Zukunft zählt das Streikrecht
zu den Menschenrechten, nicht nur gegenüber einem repressiven
Staatsapparat in der Türkei, sondern auch in EU-Ländern mit
allzu wirtschaftsliberaler Ausrichtung.
 Arbeitsgericht
Hamburg bestätigt Anspruch auf EBR-Schulung
Erstmals
hat ein deutsches Arbeitsgericht den Schulungsanspruch von
Betriebsräten zum Thema EBR bestätigt. Am 13. Mai 2009 urteilte das
Arbeitsgericht Hamburg zugunsten des Betriebsrates der
Stilke-Bahnhofsbuchhandlungen, der sich vom Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" schulen lassen
möchte. Er verlangt seit Jahren von der zentralen Leitung in
der Schweiz vergeblich die korrekte Einsetzung eines
Europäischen Betriebsrates (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2008).
Einen Überblick
zur Rechtsprechung geben wir auf unserer nächsten Hamburger
EBR-Jahrestagung am 25. Januar 2010 (Teilnahme nach
§ 37,6 BetrVG möglich).
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5.
Gründung von Europäischen Betriebsräten
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Geschäftskundensparte
von Verizon mit eigenem EBR
 Verizon
Business, Tochter der US-Telefongesellschaft Verizon, bietet
für Geschäftskunden und Behörden Kommunikationsdienstleistungen an und beschäftigt in Europa
4.700 Menschen in 20 Ländern, davon fast die Hälfte in
Großbritannien. Nach Unterzeichnung einer EBR-Vereinbarung auf der
Grundlage britischen Rechts zwischen
der zentralen Leitung und den 15 Mitgliedern des Besonderen
Verhandlungsgremiums (BVG) fand die
konstituierende Sitzung des Europäischen Betriebsrates vom 17. bis 19. März 2009 in Reading bei
London statt. Er besteht aus gewählten Arbeitnehmervertretern aus
EU-Ländern, Norwegen und der Schweiz,
Managementvertreter gehören ihm nicht an. Geleitet wird er von einem
geschäftsführenden Ausschuß aus drei Mitgliedern. Die Initiative zur
EBR-Gründung ging von Betriebsräten in Frankreich und den
Niederlanden aus.
 Hersteller
von Getränkeautomaten gründet EBR
Am
8. April 2009 wurde in Bergamo für die rund 1.800 Beschäftigten von
N & W Global Vending eine EBR-Vereinbarung nach italienischem
Recht unterzeichnet. Sie orientiert sich noch weitgehend an der alten
EBR-Richtlinie. Den Ort der jährlichen Sitzung legt die zentrale
Leitung fest, sie kann um einen Schulungstag verlängert werden. Jedes
EBR-Mitglied erhält neben der Teilnahme an den Sitzungen pro Quartal
acht Stunden Freistellung. Die Produktionsstätten befinden sich in
Italien (vier Sitze im EBR) und Dänemark (zwei Sitze),
Vertriebsniederlassungen gibt es in Österreich, Frankreich,
Deutschland, Polen, Spanien und Großbritannien (je ein Sitz).
Französischer
Automobilzulieferer gründet EBR kraft Gesetz
 Im
Jahre 2003 wurde aus Deutschland und Frankreich der Antrag zur Bildung
eines Europäischen Betriebsrates für die Lisi-Gruppe gestellt, doch
erst im März 2005 kam das BVG zur ersten Sitzung zusammen. Diese
Verzögerung verstößt gegen die Fristen der EBR-Richtlinie, die
hierfür lediglich sechs Monate vorsieht. Doch das Management ließ
auch die dreijährige Verhandlungsdauer verstreichen, die 2006 endete.
Für den 28. April 2009 wurde schließlich zur ersten Sitzung eines
EBR kraft Gesetz eingeladen. Der EBR vertritt Arbeitnehmer in
Frankreich, Deutschland, Spanien, Tschechien und Großbritannien,
weltweit hat die Gruppe 3.000 Beschäftigte. Die Situation bei Lisi
erinnert stark an die Situation beim Call-Center-Betreiber Transcom
WorldWide (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2008).
 Dräger
gründet EBR nach altem Recht
Am
11. Mai 2009 konstituierte sich das Dräger European Forum (DEF) am
Konzernsitz in Lübeck. 6.000 europäische Beschäftigte des deutschen
Unternehmens für Medizin- und Sicherheitstechnik werden
künftig von neun
Delegierten aus Deutschland, Spanien, Frankreich, Belgien, Großbritannien, Irland
und den Niederlanden bei grenzüberschreitenden Fragen vertreten. Der
geschäftsführende Ausschuß besteht aus drei Mitgliedern. Mit einer
jährlichen Sitzung von einem einzigen Tag Dauer bleibt die EBR-Vereinbarung weit hinter den heute üblichen Regeln
vergleichbarer Unternehmen zurück. Zwar sind Schulungsmaßnahmen
möglich, bei der Definition der Anhörungsrechte läßt sie sich aber
noch von den unklaren Bestimmungen der alten
EBR-Richtlinie leiten.
Die Verhandlungen hatten im Februar 2007 begonnen
(siehe Bericht in den
EBR-News 1/2007)
Die
Texte von zahlreichen EBR-Vereinbarungen
stehen auf einer Download-Seite
zur Verfügung.
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6.
Europaweite Kollektivverträge
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 Abkommen
zur Gleichbehandlung und Antidiskriminierung
Am
14. Mai 2009 unterzeichnete der Europäische Betriebsrat der
italienischen Bank UniCredit mit der zentralen Leitung in Mailand
das zweite europaweit gültige Abkommen. Nachdem im Dezember
2008 bereits Grundsätze für die Aus- und Weiterbildung
vereinbart wurden (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2009), beinhaltet das Abkommen jetzt eine
gemeinsame Erklärung zur Gleichbehandlung und zur Antidiskriminierung.
Die
Grundsätze sind Ergebnis einer Arbeitsgruppe aus je
zwölf Vertretern der Personalleitung und des EBR. Die folgenden Texte sind nur in
englischer Sprache verfügbar:
Meilenstein
für die Personalentwicklung in High-Tech-Unternehmen Am
11. Juni 2009 wurde für die 56.000 Beschäftigen des
französischen Elektronikkonzern Thales erstmals ein
transnationales Abkommen unterzeichnet. Es erstreckt sich auf
elf europäische Länder und hat die verbesserte berufliche
Entwicklung der Arbeitnehmer zum Ziel. Während in
vergleichbaren Abkommen anderer Unternehmen meist nur allgemeine
Prinzipien definiert sind, hat Thales sich zu konkreten Zielen
und einem Monitoring-Prozeß verpflichtet. Die Unterzeichnung in
Paris erfolgte in Anwesenheit von Jacques Delors, dem ehemaligen
Präsidenten der Europäischen Kommission.  Verhandlungsführer
von Thales war dessen Arbeitsdirektor Yves Barou (Foto links),
der seinerzeit im französischen Arbeitsministerium für das Gesetz
zur Einführung der 35-Stunden-Woche zuständig war.
Auf Arbeitnehmerseite unterzeichnetete der stellvertretende
Generalsekretär des Europäischen Metallgewerkschaftsbundes,
Bart Samyn (Foto rechts). Nach französischen Gepflogenheiten
ist für Verträge immer die Gewerkschaft zuständig, während
der Betriebsrat sich auf Unterrichtung und Anhörung
beschränkt. Thales hatte im Dezember 2007 auch eine exzellente
EBR-Vereinbarung abgeschlossen (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2008).
Französische
Unternehmen geben die Richtung vor
Das
Abkommen von Thales bestätigt die Tendenz, wonach solche
transnationalen Vereinbarungen in der Praxis besonders häufig
von französischen Konzernen geschlossen werden. Diese können
daher eine europäische Entwicklung bereits in ihrer Frühphase
maßgeblich prägen - so wie bereits in den Jahren vor 1994, der
Verabschiedung der EBR-Richtlinie. Die heutige Philosophie von
Information und Konsultation im Europäischen Betriebsrat ist
daher stark von der französischen Betriebsverfassung
inspiriert. Deutsche und insbesondere britische Unternehmen
laufen der Entwicklung eher hinterher. Weitere herausragende
französische Beispiele für transnationale Abkommen sind:
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7. Weltweite Rahmenabkommen
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Norwegische
Ingenieurgesellschaft gründet Weltbetriebsrat
 Seit
dem 1. Januar 2009 gibt es für die
9.000 Beschäftigten von Det Norske Veritas (DNV) in 100
Ländern ein "Global Employee Forum". DNV ist in den
Bereichen Schiffsklassifizierung und Risikomanagment, z. B. für
die Energiewirtschaft, tätig. Das Unternehmen verfügt nicht
nur über einen Europäischen Betriebsrat, sondern hat auch
vergleichbare Arbeitnehmerforen für Asien und Amerika
gegründet. Der Weltbetriebsrat stellt jetzt die Verbindung her.
Er besteht aus sieben Mitgliedern: zwei norwegische Vertreter,
zwei weitere vom EBR entstandte europäische Vertreter, zwei
asiatische Delegierte und einer für Amerika und Afrika. Folgende Texte sind nur in
englischer Sprache verfügbar:
 Italienischer
Stromversorger unterzeichnet zwei Abkommen
Am
27. April 2009 unterzeichneten die italienischen Gewerkschaften
in Rom mit dem Energieunternehmen Enel ein Abkommen über die
soziale Unternehmensverantwortung (CSR) und über eine
Beobachtungsstelle zur Beschäftigungspolitik. Bei der Umsetzung
des CSR-Abkommens soll der Europäische Betriebsrat, der erst im
Dezember 2008 gegründet worden war (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2008), eine wichtige Rolle spielen. Das
Abkommen sieht ein jährliches Monitoring-Treffen vor. Die folgenden
Texte liegen nur in englischer Sprache vor:
Gewerkschaften
bei Fiat gründen globales Netzwerk
 Angesichts
bevorstehender Restrukturierungen in weltweitem Maßstab trafen
sich 30 Gewerkschaftsvertreter aus Fiat-Fabriken in der ganzen
Welt (darunter aus Polen, Brasilien, Spanien, Serbien und der Türkei)
vom 17. bis 19. Juni 2009 am Hauptsitz des Konzerns in Turin, um eine
gemeinsame Strategie abzusprechen. Oberste Priorität hat für
sie der
Abschluß eines internationalen Rahmenabkommens mit der
zentralen Leitung und die Vermeidung betriebsbedingter
Kündigungen.
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 Erstmals
firmiert ein Energieunternehmen als SE
Seit
dem 29. Mai 2009 firmiert E.ON Energy Trading in Düsseldorf als Europäische Gesellschaft (SE).
Das Unternehmen steuert mit knapp 900 Beschäftigten den weltweiten Strom-
und Gashandel des E.ON-Konzerns in 45 Ländern. Nach
mehrmonatigen Verhandlungen wurde am 16. April 2009 eine
Mitbestimmungsvereinbarung unterzeichnet, die neben der Bildung eines
europaweiten SE-Betriebsrates auch die Besetzung des Aufsichtsrates
regelt. Der SE-Betriebsrat tagt zweimal jährlich und besteht aus 13
Mitgliedern, davon entfallen sechs Sitze auf Deutschland, drei auf
Großbritannien und je einer auf Bulgarien, Schweden, Polen und die
Niederlande. Ihm steht ein Initiativrecht zum Abschluß transnationaler Vereinbarungen in Themenfeldern wie Weiterbildung, Chancengleichheit oder Arbeits- und Gesundheitsschutz zu.
Der Aufsichtsrat wurde entgegen dem Trend bei SE-Umwandlungen
vergrößert: zwar bleibt es bei einer Drittelbeteiligung, aber zukünftig
sind vier Sitze für die Arbeitnehmerseite reserviert. Davon entfallen
zwei auf Deutschland und je einer auf Großbritannien und Schweden.
Bayerisches
Familienunternehmen setzt Maßstäbe für die Metallindustrie  Am
8. Juni 2009 wurde in Marktheidenfeld für die 2.600 Beschäftigen von
Warema nach nur zweimonatigen, konstruktiven Verhandlungen eine
Vereinbarung zur Mitbestimmung in der künftigen SE unterzeichnet (Foto).
Das Familienunternehmen ist als Marktführer für technische
Sonnenschutzprodukte in fünf europäischen Ländern vertreten, weitere
Auslandsniederlassungen sollen nach der SE-Umwandlung folgen.
Zwar
bleibt es bei einer Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat,
aber die Anzahl der Sitze wird erhöht. Zum ersten Mal ermöglicht eine
SE-Vereinbarung deren Urwahl durch die gesamte europäische Belegschaft.
Der neue Europa-Betriebsrat verfügt über
Rechte, die weit über die gesetzlichen Auffangregelungen hinausgehen.
Zudem wird einmal jährlich in allen Niederlassungen, in denen es noch
keinen Betriebsrat gibt, eine Belegschaftsversammlung durchgeführt. Der
Europa-Betriebsrat hat ein Initiativrecht für transnationale
Vereinbarungen und kann bei Streitigkeiten eine Schlichtungsstelle
anrufen, die der deutschen Einigungsstelle nachgebildet ist. Als
Sachverständige waren Prof. Dr. Ulrich Zachert und Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" in
Abstimmung mit der IG Metall an den Verhandlungen beteiligt.
Checkliste
zur Verhandlung von SE-Vereinbarungen In
einem Beitrag für die Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" vom
Mai 2009, der von Prof. Dr. Ulrich Zachert und Dr. Werner Altmeyer vom
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" mitverfaßt
wurde, kann der Ablauf der Verhandlungen über die SE-Vereinbarung beim
Klebstoffhersteller tesa nachvollzogen werden (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2008). Der Beitrag enthält darüber hinaus eine
Checkliste zur SE-Umwandlung als wertvolle Orientierung für Besondere
Verhandlungsgremien.
Erster
Aufsichtsrat auf der Grundlage der Fusionsrichtlinie  Am
22. April 2009 wurde der Aufsichtsrat der Münchener Rück auf einer neuen
Grundlage zusammengestellt.
Für die Versicherungsgesellschaft gilt das deutsche Mitbestimmungsgesetz nicht
mehr, da sie am 12. Dezember 2008 eine betriebliche Vereinbarung
entsprechend der
EU-Fusionsrichtlinie traf (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2006). Die Münchener Rück ist das erste
Unternehmen in Europa, das diesen Weg gewählt hat.
Das
Verfahren ist ähnlich der Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft
(SE): zunächst wird ein Besonderes Verhandlungsgremium (BVG) gebildet,
das innerhalb von sechs Monaten Regeln über die Mitbestimmung mit der
zentralen Leitung aushandelt. Der Unterschied zur SE besteht darin, daß
ausschließlich über den Aufsichtsrat verhandelt wird.
Für den EBR gilt das
normale Verfahren nach EBR-Richtlinie. Deshalb kann es zwei parallel
arbeitende Besondere Verhandlungsgremien geben: eines für den
Aufsichtsrat und eines für den Europäischen Betriebsrat. Bei der
Münchener Rück besteht der Aufsichtsrat wie bisher aus 20 Mitgliedern,
davon zehn Vertreter der Arbeitnehmer (einer aus Spanien, alle anderen aus
Deutschland). Einen EBR gibt es seit dem Jahr 2001 lediglich für die
Tochtergesellschaft Ergo, nicht aber für die Holding.
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9. Neue Daten zur Mitbestimmung
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Index
ermöglicht Ländervergleich zum Niveau der Mitbestimmung  Welches
Land in Europa hat ein vergleichsweise hohes oder niedriges Niveau von
Mitbestimmung? Diese Frage haben Wissenschaftler des
Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) in Brüssel mit einem
"European Participation Index" (EPI) beantwortet, der am 19. März 2009
der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Die Klassifizierung erfolgt anhand eines Punktesystems.
Danach finden sich Länder mit starker Mitbestimmung vorwiegend im Norden und im
Zentrum der EU, darunter Skandinavien, die
Niederlande, Deutschland, Österreich und Frankreich. Den
europäischen Spitzenwert belegt Schweden (siehe hierzu den Länderbericht
in den EBR-News 4/2005). Deutschland erreicht nur Platz 7 aufgrund
sinkender Tarifbindung und Mitgliederzahlen der
Gewerkschaften.
Zu den Ländern
mit schwacher Mitbestimmung gehören viele Mittelmeerländer, der angelsächsische
Kulturkreis und praktisch ganz Osteuropa. Am Ende der Skala rangiert Litauen. Jede
dieser beiden
Ländergruppen repräsentiert etwa die Hälfte des wirtschaftlichen
Gewichts der EU. Der Index liefert indirekt auch einen Hinweis darauf,
in welchen Ländern tendenziell mit einer stärkeren oder eher
schwachen Unterstützung für die Arbeit eines Europäischen
Betriebsrates zu rechnen ist. Alarmierend
schlechte Werte für Großbritannien  Das
geringste Niveau von Mitbestimmung in
Westeuropa verzeichnet das Vereinigte Königreich, nur in Bulgarien
und den drei baltischen Staaten ist die Beteiligung der Arbeitnehmer heute schwächer
ausgeprägt als im Mutterland des Manchester-Kapitalismus. Britische
Arbeitnehmer sind in weit stärkerem Maße der Willkür von
Managern ausgesetzt als es für die EU typisch und akzeptabel ist. Da
sich viele Länder in Mittel- und Osteuropa allmählich dem EU-Durchschnitt annähern, ist es nur eine Frage der Zeit,
bis Großbritannien den letzten Platz in ganz Europa belegen wird.
Diese
Situation lädt
Unternehmen aus Ländern mit starker Mitbestimmung geradezu ein,
britische Arbeitnehmer schlechter zu behandeln. Ein Beispiel ist das deutsche Verlagshaus Holtzbrinck: dessen
Tochtergesellschaft Macmillan mußte 2007 als erstes Unternehmen in
Großbritannien eine Strafe wegen Verstoßes gegen Minimalstandards zur Respektierung von Arbeiternehmervertretungen
zahlen (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2007). Es kann auch nicht überraschen, daß
solche
Rahmenbedingungen die Arbeit britischer Euro-Betriebsräte erschweren. Sie haben
oft schlechtere Bedingungen als Gremien in Kontinentaleuropa (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2008). Folgende Dokumente liegen nur in englischer Sprache
vor:
Aktuelle
Zahlen zur Mitbestimmung in deutschen Aufsichtsräten Am
17. Juni 2009 legte die Hans-Böckler-Stiftung neue Statistiken über
die deutsche Mitbestimmung vor. Danach werden knapp 700 Unternehmen
durch einen Aufsichtsrat überwacht, der je zur Hälfte aus Vertretern
der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammengesetzt ist. Dies gilt
ebenso für sieben Unternehmen in der Rechtsform der Europäischen
Gesellschaft (SE). Unternehmen mit weniger als 2.000 Arbeitnehmern in
Deutschland sind in dieser Statistik nicht enthalten. Sie verfügen
über einen Aufsichtsrat, der sich nur zu einem Drittel aus
Arbeitnehmern zusammensetzt.
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10. Interessante
Webseiten
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 Blog
für bedrohte IT-Belegschaft
Seit der Fusion der IT-Dienstleister Electronic Data Systems (EDS) und Hewlett-Packard
(HP) im August 2008 kämpft die Belegschaft europaweit gegen den
geplanten Arbeitsplatzabbau (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2009). Im April 2009 haben die europäischen
Gewerkschaftsföderationen UNI und EMB einen Blog ins Internet gestellt, um über
aktuelle Entwicklungen zu informieren. Für EDS Deutschland konnte
am 2. Juli 2009 eine Lösung zur Begrenzung von Entlassungen
erzielt werden.
Neue
EBR-Plattform aus Italien  Mit
finanzieller Unterstützung der EU haben Gewerkschaften aus
Italien, Frankreich, Spanien, Rumänien und Bulgarien eine
Plattform für Europäische Betriebsräte ins Internet gestellt,
die "EBR-Brücke" (Pont des CEE). Sie liefert in drei
Sprachen Hintergrundinformationen zum Download.
 Polnische
EBR-Webseite
Der Gewerkschaftsbund
Solidarność hat eine Webseite für Europäische Betriebsräte in
polnischer Sprache ins Internet gestellt. Neben Konferenzberichten
und einem Downloadbereich mit EBR-Vereinbarungen gibt es auch
übersetzte Meldungen aus den EBR-News.
Spanische
Konzerne in Lateinamerika
 Am
10. und 11. März 2009 traf sich in Panamá die vom spanischen
Gewerkschaftsbund UGT unterstützte Arbeitsgruppe zur Beobachtung
spanischer Konzerne in Lateinamerika. Die Aktivitäten und
Dokumente sind auf einer neuen Webseite abrufbar, die sich vor
allem mit Banken, Unternehmen der Telekommunikation und der
Energiewirtschaft beschäftigt.
Zahlreiche
weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung
zusammengestellt.
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 Arbeitsbeziehungen
und sozialer Dialog im Web 2.0
Seit
Mai 2009 liegt die deutsche Übersetzung einer Studie über die
Chancen und Risiken des Web 2.0 auf die Gewerkschaftsarbeit vor.
Zunächst werden beispielhaft die Proteste des italienischen
Betriebsrates von IBM im Second Life im Jahr 2007 dargestellt
(siehe Bericht in
den EBR-News 3/2007), danach einige Werkzeuge des Web 2.0
erläutert und über positive Erfahrungen von Gewerkschaften
weltweit berichtet. Auch die Nachteile sowie Auswirkungen am
Arbeitsplatz sind Teil der Studie, die in vier Sprachen verfügbar
ist.

Bestandsaufnahme über transnationale Rahmenabkommen
Im
Juni 2009 ist ein neuer Bericht der Europäischen Stiftung zur
Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Dublin
erschienen, der sich mit transnationalen Rahmenabkommen auf
globaler und europäischer Ebene beschäftigt. Die Autoren, zu
denen auch Dr. Reingard Zimmer vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-beriebsrat.de" gehören, untersuchen die Inhalte
solcher Vereinbarungen und die Rolle Europäischer Betriebsräte.
Der Bericht liegt nur in englischer Sprache vor.
Die arbeitsrechtliche Implementierung von Compliance- und
Ethikrichtlinien  Viele
Konzerne mit Stammsitz in den USA wollen ihre Ethikrichtlinie auch in Europa anwenden (siehe
Bericht in den EBR-News
1/2009). Derartige Verhaltenskodizes beschränken sich oft nicht auf die
Art der Erbringung der Arbeitsleistung, sondern enthalten Verpflichtungen für das Verhalten der Beschäftigten, die weit in das Privatleben hineinreichen. Das Beispiel Wal-Mart verdeutlichte dies vor einigen Jahren. Europäische Betriebsräte, die sich mit
dieser Thematik beschäftigen wollen, bietet das im Juni 2009 erschienene Buch umfassendes Hintergrundwissen über die Vereinbarkeit derartiger ethischer Leitsätze mit dem deutschen Arbeitsrecht.
Positive
und negative Auswirkungen von Europäischen Betriebsräten
 Dieses
im Juni 2009 vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI) in
Brüssel publizierte Arbeitspapier geht einer bisher noch wenig
untersuchten Frage nach: welchen Wohlfahrtseffekt hat die Existenz
eines Europäischen Betriebsrates auf verschiedene Gruppen von
Stakeholdern im Unternehmen. Für Anteilseigner und Gläubiger kann
die Studie keine signifikanten Nachteile feststellen, während der
Effekt für Arbeitnehmer und Manager eindeutig positiv ist. Das
Arbeitspapier liegt nur in englischer Sprache vor.
Weitere
Fachliteratur haben wir auf einer Sonderseite
zusammengestellt.
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12.
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
Weitere Beispiele aus unserer Arbeit |
 Interkulturelles
Training für Energiekonzern
Vom
23. bis 25. März 2009 kam in Elewijt bei Brüssel der
Europäische Betriebsrat des französischen Nuklearkonzerns Areva
zusammen. Im Mittelpunkt der ersten Plenarsitzung nach Abschluß
des Projekts ODEO ("Open Dialogue trough Equal
Opportunities"), das sich insbesondere der Gleichbehandlung
von Mann und Frau und einer besseren Integration von Behinderten
gewidmet hatte (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2009), stand eine interkulturelle
Sensibilisierung der EBR-Mitglieder mit Unterstützung des Trainings- und Beratungsnetzes
"euro-betriebsrat.de".
EBR-Schulungen
in französischen Finanzinstituten
 Am
26. und 27. März 2009 traf sich der neugegründete Europäische
Betriebsrat von Crédit Agricole in Paris zu einer ersten Schulung,
die vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" mitgestaltet wurde. Crédit
Agricole hatte
erst im Januar 2008 als eine der letzten französischen Großbanken eine EBR-Vereinbarung
unterzeichnet (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2008). Drei
Trainer standen für die insgesamt 54 Arbeitnehmervertreter aus 18
EU-Ländern,
in denen die Finanzgruppe Niederlassungen unterhält, zur
Verfügung.
 Auch
die französische Investmentbank Caceis, die 2006 durch die Verschmelzung zweier
Fondsgesellschaften entstanden ist und eine führende Rolle in
Frankreich spielt, verfügt erst seit kurzer Zeit
über einen Europäischen Betriebsrat. Dieser wurde mit Hilfe des
Trainings- und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de" am
29. und 30. April 2009 in Paris (auf dem Foto der historische
Firmensitz am Ufer der Seine) auf seine Aufgabe vorbereitet. Neben
Frankreich sind sechs weitere europäische Länder in dem Gremium
vertreten, wobei die meisten ausländischen Delegierten aus
Luxemburg kommen.
Konstituierende
EBR-Sitzung bei Automobilzulieferer
 Für
das US-amerikanische Unternehmen Wabco wurde im Oktober 2008 eine
EBR-Vereinbarung nach belgischem Recht unterzeichnet (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2008). Die Verhandlungen waren notwendig,
weil der Hersteller von Bremssystemen aus dem früheren
Firmenverbund ausgegliedert und an die Börse gebracht worden war.
Vom 6. bis 9. April 2009 konstituierte sich in Brüssel mit
Unterstützung durch Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" der neue EBR.
Bereits seit der erstmaligen EBR-Gründung im Jahre 2001 konnten
die Arbeitnehmervertreter des Vorläuferunternehmens auf diese Unterstützung zurückgreifen.
 ver.di/GPA-Newsletter: Ausgabe
1/2009
Am 31. März 2009 ist eine weitere Ausgabe des deutsch-österreichischen EBR-Newsletters von ver.di und GPA erschienen, der sich vor allem mit der
neuen EBR-Richtlinie beschäftigt.
Weitere Themen sind
die Europäischen Betriebsräte der Deutschen Post und von
UniCredit, die neue SE-Vereinbarung der Gesellschaft für
Marktforschung (GfK), ein EBR-Projekt für Betriebsräte in der
Sicherheitsindustrie sowie Internet- und Literaturtipps. Der Newsletter wird vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" mitgestaltet.
Neuer
Kooperationspartner in Paris  Das
Institut ASTREES (Association Travail, Emploi, Europe, Société) widmet sich europapolitischen
Fragen im
Bereich der Arbeitsbeziehungen. Neben Studien, Konferenzen und
Publikationen ist eines der Schwerpunkte von ASTREES die
Durchführung von EU-Projekten für Europäische Betriebsräte und
die Schulung von Arbeitnehmervertretern. Am 17. Juni 2009 legte
ASTREES eine neue Studie vor, die den Umgang Europäischer
Betriebsräte mit Restrukturierungen zum Inhalt hat. Künftig
werden ASTREES und das Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" ihre Kräfte entlang der
deutsch-französischen Achse stärker bündeln. Folgende Texte
sind nur in französischer Sprache verfügbar:
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13.
Aktuelle Seminartermine
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Für
die folgenden Seminare und Workshops sind Anmeldungen möglich:
Anpassung
alter EBR-Vereinbarungen Workshop
für Europäische Betriebsräte 12.
– 14.10.2009 in Montabaur Projektarbeit
im EBR am Beispiel von Gesundheitsmapping Workshop
für Europäische Betriebsräte 12.
– 14.10.2009 in Montabaur

Grundlagenwissen und Praxis der EBR-Arbeit
Workshop
der ver.di-Bundesverwaltung
02.
–
04.09.2009
in Berlin
Europa für Gewerkschaftssekretäre
der IG Metall
Institutionen
– Politikfelder – Europäische Betriebsräte
14.
– 16.10.2009 in Bad Orb
Seminare
des Instituts zur Fortbildung von Betriebsräten (ifb)
 Seit 1998
bietet das ifb Seminare für Europäische Betriebsräte an, deren
Inhalte vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" mit erarbeitet wurden.
Grundseminar: Der Weg zum Europäischen Betriebsrat
20.
– 23.10.2009 in Würzburg
Aufbauseminar:
Praxiswissen
– EBR Spezial 17.
– 20.11.2009 in Nürnberg
Weiterbildung
an der Ruhr-Universität
Als
Teil einer Weiterbildungsreihe
für Gewerkschaftssekretäre und Betriebsräte bietet die Akademie der Ruhr-Universität-Bochum
folgenden Baustein an: Qualifizierung
für Europa
– Der Europäische Betriebsrat Konzepte, Verbreitung, Praxiserfahrungen,
Entwicklungsperspektiven
30.
– 31.10.2009 in Bochum
 Erfahrungsaustausch
für Europäische Betriebsräte
Seminar
der IG BCE-Hauptverwaltung 24.
– 26.03.2010 in Bad Münder
(weitere
Informationen folgen in Kürze)
Inhouse-Veranstaltungen
Eine
Übersicht über mögliche Themen für Inhouse-Veranstaltungen
finden Sie hier:
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Die EBR-News werden herausgegeben
von:
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
GbR
Mitarbeiter/innen dieser Ausgabe:
Werner
Altmeyer, Bernhard Stelzl, Ulrich Zachert, Reingard Zimmer
Verteiler
der deutschsprachigen Ausgabe: 12.361 Empfänger
Verteiler
der englischsprachigen Ausgabe: 1.604 Empfänger
Verteiler
der französischsprachigen Ausgabe: 1.309 Empfänger
Newsletter-Archiv:
www.ebr-news.de
Wir freuen uns über Anregungen zu diesem
Newsletter und über Berichte aus Ihrem EBR.
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