18. Oktober 2014   

Willkommen zur Ausgabe Nr. 3 / 2014 der EBR-News.

 

Die Akademie für Europäische Betriebsräte (EWC Academy)

informiert Sie rund um den Europäischen Betriebsrat und angrenzende Themen.

 

Die EBR-News erscheinen viermal jährlich.

Weitere Ausgaben finden Sie im Newsletter-Archiv.

     

Zum Ausdrucken können Sie diese Ausgabe der EBR-News als pdf-Datei downloaden.

 

 

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  1. Erneute Revision der EBR-Richtlinie in Sichtweite
 
 

Arbeitsrechtliche Agenda in Brüssel ist prall gefüllt

 

Spätestens am 5. Juni 2016 hat die Europäische Kommission in Brüssel dem Europäischen Parlament und dem Rat der Staats- und Regierungschefs einen Bericht über die Umsetzung der neuen EBR-Richtlinie vorzulegen - so lautet der Arbeitsauftrag in Artikel 15 eben dieser Richtlinie. Doch damit nicht genug, im nächsten Halbsatz steht: die Europäische Kommission "legt gegebenenfalls geeignete Vorschläge vor", sprich: eine neue Revision steht an.

 

Zur Vorbereitung ihres Berichts ist die Europäische Kommission bereits jetzt in der Planung für eine Evaluierungsstudie über die praktischen Probleme in der Anwendung der neuen EBR-Richtlinie. Die Grundlage für eine verbesserte Rechtslage für Europäische Betriebsräte wird daher ganz maßgeblich im Laufe des Jahres 2015 gelegt. Dies steht im zeitlichen Zusammenhang mit dem sogenannten "Fitness-Check" mehrerer Richtlinien zur Unterrichtung und Anhörung, der mit dem Argument des Bürokratieabbaus zu einem Abbau von Arbeitnehmerrechten führen könnte. Hier legte die scheidende EU-Kommission im Juni 2014 einen Zwischenbericht vor.

Unabhängig von diesem Fitness-Check möchte die Europäische Kommission mehrere Rechtsakte zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer "konsolidieren", also Definitionen vereinheitlichen und Unterschiede begradigen. Dazu gehören insbesondere die Richtlinie über Massenentlassungen von 1998, die Richtlinie über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Betriebsübergang von 2001 sowie die Richtlinie zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer auf nationaler Ebene von 2002. Weiterhin könnten die Richtlinie über die Mitbestimmung in der Europäischen Gesellschaft (SE) von 2001, die Richtlinie zur grenzüberschreitenden Verschmelzung von Kapitalgesellschaften (Fusionsrichtlinie) von 2005 und die Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats (EBR-Richtlinie) von 2009 einbezogen werden. Eine zentrale Rolle spielt in allen diesen Richtlinien das Konsultationsverfahren.

 

Was bedeutet das Wort "Konsultation"?

 

Möchte man das Arbeitsrecht aus einem Guß gestalten, wird es hier zu einer einheitlichen Definition des Konsultationsbegriffs kommen müssen. Die Frage stellt sich in jedem Europäischen Betriebsrat: Kinoveranstaltung oder Verhandlung über substantielle Themen von länderübergreifendem Interesse? Wird Konsultation im französischen Sinne interpretiert, kann der Arbeitgeber nichts umsetzen, bevor die Arbeitnehmervertretung nicht ihre "Stellungnahme" abgegeben hat. Bei kluger Nutzung dieses Konzepts finden vor der Abgabe einer Stellungnahme hinter den Kulissen Verhandlungen statt (siehe Bericht in den EBR-News 3/2011). Die SE-Richtlinie benennt in der Auffangregelung die Anhörung nicht als Kaffeerunde, sondern gibt den Betriebsparteien den Auftrag, "zusammenzutreffen, um eine Einigung herbeizuführen". Wird dies die Blaupause für alle diese Richtlinien werden?

 

  2. Neue EU-Kommissare nehmen ihre Arbeit auf
 

 

Gestärktes Europa-Parlament fordert mehr Mitsprache

 

Vom 22. bis 25. Mai 2014 wurde das Europäische Parlament neu gewählt. Die größte Fraktion bilden weiterhin die christdemokratischen Parteien, aber nur wenig kleiner ist die sozialdemokratische Fraktion. Die seit vielen Jahren praktizierte "Große Koalition" wird jetzt fortgesetzt. Da die Christdemokraten massiv Stimmen verloren haben und die Sozialdemokraten stabil geblieben sind, ist das Verhältnis zwischen den beiden jetzt ausgeglichener. Anders formuliert: das sozialdemokratische Gewicht kommt etwas mehr zum Tragen.

Durch die Benennung von Spitzenkandidaten im Wahlkampf wurde zum ersten Mal die Auswahl des neuen Kommissionspräsidenten von den Hinterzimmern der Staats- und Regierungschefs auf die öffentliche Bühne verlagert ("parlamentarisiert"). Diese Stärkung der gewählten Abgeordneten machte sich bereits bei den Anhörungen der Kandidaten für die Kommissionsposten bemerkbar: mehrere von ihnen fielen durch. Die neue Kommission soll am 1. November 2014 ihr Amt antreten.

Verbesserungen im Arbeitsrecht haben jetzt größere Chancen als noch in der letzten Amtsperiode, in der manche Initiative zwar eine Mehrheit im Parlament fand, aber von der EU-Kommission nicht umgesetzt wurde. Dazu gehört die Gesetzesinitiative zur Gestaltung betrieblicher Umstrukturierungen ("Cercas-Bericht") vom Januar 2013. Die Untätigkeit der Kommission veranlaßte den Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) zu einer offiziellen Beschwerde beim Ombudsmann der Europäischen Union (siehe Bericht in den EBR-News 3/2013). Auch der "Händel-Report" vom September 2013 über die rechtliche Absicherung von transnationalen Betriebsvereinbarungen liegt derzeit auf Eis.

 

Neue Kommissarin für Beschäftigung und Soziales

 

Die flämische Christdemokratin Marianne Thyssen übernimmt ein Ressort, das für Betriebsräte von besonderer Bedeutung ist. Die Juristin war jahrelang bei einem Verband von Klein- und Mittelbetrieben tätig, bevor sie 1991 ins Europäische Parlament gewählt wurde. Zu ihren Prioriäten gehört die Revision der EU-Arbeitszeitrichtlinie, die im Dezember 2012 gescheitert war (siehe Bericht in den EBR-News 4/2012) und die Umsetzung der Entsenderichtlinie. Gewerkschaften begrüßten die Nominierung.

  3. Blick in einzelne Länder
     

 

Neue Regierung in Schweden

 

Nach den Reichstagswahlen trat am 3. Oktober 2014 eine rot-grüne Minderheitsregierung ihr Amt an. Zum Ministerpräsidenten wurde der ehemalige Gewerkschafter Stefan Löfven gewählt, von 2006 bis 2012 Vorsitzender von IF Metall. Erstmals seit 2006 stellen die Sozialdemokraten in ihrem Stammland wieder den Regierungschef. Schweden war zuvor seit 1932 mit nur kurzen Unterbrechungen fast immer sozialdemokratisch regiert. Die neue Regierung will bis zum Jahr 2020 die niedrigste Arbeitslosenquote Europas erreichen.

Zwei Punkte des Regierungsprogramms sind für Arbeitnehmervertreter auch international besonders interessant: die Regierung will nämlich starke Datenschutzregeln in der gesamten EU durchsetzen und alle Arbeitnehmer auf schwedischem Boden sollen künftig nur noch nach schwedischen Tarifen entlohnt werden. Damit soll eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2007 revidiert werden, der einen Streik der schwedischen Baugewerkschaft für illegal erklärt hatte. Mit dem Arbeitskampf gegen ein lettisches Unternehmen, das Leiharbeiter nach Schweden entsandt und nach lettischen Tarifen entlohnte, sollte damals der schwedische Flächentarifvertrag durchgesetzt werden (siehe Bericht in den EBR-News 4/2007). Die schwedische Gewerkschaft wurde später zur Zahlung eines erheblichen Schadensersatzes verurteilt.

 

Die damalige konservative Regierung setzte die Gerichtsentscheidung ins schwedische Arbeitsrecht um, was im Februar 2013 von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Genf als Verstoß gegen grundlegende Arbeitsstandards gerügt wurde. Die ILO verlangte, die Einschränkung des Streikrechts wieder rückgängig zu machen (siehe Bericht in den EBR-News 1/2013), was die neue Regierung nun tun will.

 

Schwedische Energiewende mit Auswirkungen auf Ostdeutschland

 

Ein weiterer Punkt des Regierungsprogramms sieht die Umstellung der Energieversorgung auf 100% erneuerbare Energien ohne Kohle und Atomkraft vor. Der staatliche Energieversorger Vattenfall, der in Ostdeutschland Braunkohle abbaut, soll dabei eine führende Rolle übernehmen. Für die betroffenen Regionen in Ostdeutschland sind die Konsequenzen derzeit nicht absehbar.



Historischer Regierungswechsel in Belgien

Seit 11. Oktober 2014 wird das Königreich Belgien von einer liberal-christdemokratischen Koalition mit Beteiligung der flämischen Separatisten regiert. Damit ist die Ära der "Großen Koalitionen" beendet, denn erstmals seit 1988 sind keine Sozialisten mehr in der Regierung vertreten. Einer der wichtigsten Punkte der neuen Koalition ist die Anhebung des Rentenalters von 65 auf 67 Jahre. Die Gewerkschaften, die in Belgien über eine hohe Mitgliederzahl verfügen und bei früheren Generalstreiks erheblich schlagkräftiger mobilisieren konnten als ihre Bundesgenossen in Frankreich, haben bereits Proteste angekündigt. Die erste Kundgebung fand am 23. September 2014 in Brüssel statt, als die Koalitionsverhandlungen noch liefen.


Euro-Zone wird erweitert

Am 1. Januar 2015 führt Litauen den Euro ein. Die ehemalige Sowjetrepublik ist das letzte der drei baltischen Länder, das der Währungsunion beitritt. In Estland wurde der Euro bereits Anfang 2011 und in Lettland Anfang 2014 eingeführt. Ursprünglich wollte Litauen schon 2007 den Umtausch vornehmen, hatte aber damals die Aufnahmebedingungen knapp verfehlt. Alle EU-Staaten mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Dänemarks sind vertraglich verpflichtet, den Euro einzuführen. Derzeit ist aber keines der sieben Länder (Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien und Ungarn) in der Lage, sämtliche Kriterien zu erfüllen.
  4. Fusionen verändern die EBR-Landschaft
 

 

Der Microsoft-Nokia-Deal und der Europäische Betriebsrat
 

Im April 2014 wurde die Mobiltelefonsparte von Nokia durch den US-Konzern Microsoft aufgekauft. Unter dem Namen Microsoft Mobile arbeitet die Sparte als eigenständige Tochtergesellschaft und hat ihren Sitz weiterhin in Espoo (Finnland). Zuvor hatte im Juli 2013 Siemens seinen 50%-Anteil am Telekommunikations- und Netzwerkdienstleister Nokia Siemens Networks (NSN) an Nokia verkauft, seit Juli 2014 ist NSN unter dem neuen Namen Nokia Networks komplett in den finnischen Konzern integriert.

 

Microsoft hat bisher noch keinen Europäischen Betriebsrat. Nokia war dagegen Pionier und verfügt seit 1993 über ein solches Gremium, das bis heute auf "freiwilliger" Grundlage arbeitet und nicht der EU-Richtlinie unterliegt. Bei NSN waren 2010 Verhandlungen über die Bildung eines EBR gescheitert und es wurde ein EBR kraft Gesetz errichtet (siehe Bericht in den EBR-News 3/2010). Dieser hatte 2013 umfangreiche Konsultationsrechte bei der Schiedsstelle des finnischen Arbeitsministeriums ("Co-operation Ombudsman") erwirkt. In Finnland war es die erste und bis heute einzige juristische Entscheidung, die in einer EBR-Angelegenheit ergangen ist (siehe Bericht in den EBR-News 4/2012).

 

Die aktuelle Situation im Herbst 2014

 

Microsoft Mobile nutzt nun die alte EBR-Vereinbarung von Nokia aus dem Jahr 1993, die kurz vor der Übernahme noch überarbeitet und um einen Passus ergänzt wurde: sie soll weiterhin gelten, solange es in einem neuen Konzern keine bessere EBR-Vereinbarung gibt. Was für die Arbeitnehmervertreter als Schutzklausel interpretiert wurde, hat jedoch an anderer Stelle juristisch negative Konsequenzen. Damit war nämlich der Rechtsanspruch auf komplette Neuverhandlung nach Artikel 13 der neuen EU-Richtlinie außer Kraft gesetzt (siehe Bericht in den EBR-News 3/2012). Im Mai 2014 fand die erste Sitzung des Europäischen Betriebsrates von Microsoft Mobile statt. Es war eine Premiere für den gesamten Microsoft-Konzern.

 

Auch für die 560 Arbeitnehmer in den Einheiten von Nokia, die nicht an Microsoft verkauft wurden, gilt weiterhin die alte EBR-Vereinbarung von 1993. Mit der kompletten Übernahme von NSN hatte der recht aktive "EBR kraft Gesetz" seine Grundlage verloren und war aufzulösen. Somit werden jetzt die 17.700 ehemaligen NSN-Arbeitnehmer in einen Europäischen Betriebsrat integriert, der juristisch eine wesentlich schlechtere Basis hat und 1993 unter völlig anderen Rahmenbedingungen zustandekam. Zudem verweigert die zentrale Leitung die Integration von 1.600 Arbeitnehmern einer Sparte. Auch für diesen EBR ist ein Antrag nach Artikel 13 der neuen EU-Richtlinie ausgeschlossen, aufgrund des Passus, der von den ehemaligen Nokia-Delegierten vor der Übernahme durch Microsoft in den Vertrag aufgenommen wurde.

 

Ein Thema für viele Europäische Betriebsräte

 

An diesem Beispiel wird deutlich, wie komplex die juristischen Auswirkungen einer Umstrukturierung sein können. Oft lassen sich potentielle Konsequenzen einer Unterschrift unter einen Passus nicht in allen Details prognostizieren und nach einer solchen Umstrukturierung sind die handelnden Personen auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite nicht mehr die gleichen. Dennoch gelten die alten Texte.


 
Megafusion in der Baustoffindustrie geplant

Im April 2014 gaben die beiden größten Baustoffhersteller der Welt, Holcim (Schweiz) und Lafarge (Frankreich), ihre Absicht zu einer Fusion bekannt. Der neue Konzern LafargeHolcim soll in der Schweiz seinen Sitz haben, weltweit 140.000 Arbeitnehmer beschäftigen und 30 Mrd. € Jahresumsatz machen. Beide Unternehmen verfügen über einen EBR mit umfangreichen Aktivitäten und eigenständiger Vertragspolitik, z. B. im Gesundheitsschutz (siehe Bericht in den EBR-News 3/2011). Bei Lafarge wurde er 1994 nach französischem Recht gegründet und Holcim hat seit 1996 ein Euro-Forum nach belgischem Recht.

Besonders rege ist der französisch geprägte EBR von Lafarge, der bereits am 22. Mai 2014 mit der zentralen Leitung ein Prozedere zur Unterrichtung und Anhörung über die verschiedenen Stadien der Fusion vereinbarte: eine Verfahrensvereinbarung ("method agreement"), wie es in Frankreich auch von lokalen Betriebsräten häufig verwendet wird. Am 19. Juni 2014 begann in einer Sondersitzung des EBR das offizielle Konsultationsverfahren. Ein Sachverständigenbüro untersucht im Auftrag des EBR mögliche Konsequenzen für die Arbeitsplätze pro Land und pro Geschäftseinheit. Die Stellungnahme wird aber erst in einem Jahr erwartet. Am 22. Juli 2014 trafen sich die engeren Ausschüsse beider Gremien in Brüssel, um die aktuelle Situation zu besprechen. Bemängelt wurde eine unzureichende Informationspolitik des Managements hinsichtlich der möglichen Arbeitsplatzverluste.

 
Automobilzulieferer fusionieren
 
Am 15. September 2014 gab ZF Friedrichshafen die Übernahme des US-Unternehmens TRW Automotive bekannt, die im ersten Halbjahr 2015 abgeschlossen sein soll. ZF Friedrichshafen ist der drittgrößte deutsche Automobilzulieferer und seine 72.000 Beschäftigten sind in 26 Ländern zu finden. Durch die Fusion wird ZF auf die doppelte Größe anwachsen. Zunächst soll TRW als eigenständige Division bei ZF integriert werden. Ein Abbau von Arbeitsplätzen wird nicht befürchtet. Die Betriebsräte von ZF wollen ihre Zustimmung zur Übernahme von einer soliden Finanzierung abhängig machen, sehen aber eine unbestreitbare industrielle Logik darin. Drei Werke von TRW werden an den US-Konzern Federal Mogul verkauft und gehen nicht an ZF.
 
Beide Unternehmen haben einen Europäischen Betriebsrat: der Automobilzulieferer vom Bodensee seit 2000 nach deutschem Recht und der US-Automobilzulieferer seit 1997 nach britischem Recht. Bei TRW Automotive liegt der Schwerpunkt der europäischen Belegschaft ebenfalls in Deutschland, der EBR-Vorsitzende kommt aus dem Werk in Koblenz. Wenn es keine Sonderregelung mit der zentralen Leitung gibt, wird der EBR von TRW im Frühjahr 2015 aufgelöst. Vermeiden läßt sich dies nur durch Rückgriff auf Artikel 13 der neuen EBR-Richtlinie. In diesem Fall würden beide Gremien für bis zu drei Jahre weiter bestehen, bis eine komplett neue EBR-Vereinbarung durch ein Besonderes Verhandlungsgremium (BVG) ausgearbeitet worden ist. Mit der Fusion wird ZF seinen 50%-Anteil am Gemeinschaftsunternehmen ZF Lenksysteme an den Bosch-Konzern abtreten. Der im Dezember 2013 errichtete EBR von ZF Lenksysteme (siehe Bericht in den EBR-News 1/2014) wird daher wieder aufgelöst und die Belegschaft künftig vom Bosch-EBR mitvertreten.

  5. Update von EBR-Vereinbarungen
 
 
Schweizer Pumpenhersteller lehnt neue EU-Standards ab
 
Am 3. Juni 2014 wurde in Winterthur eine neue EBR-Vereinbarung für Sulzer nach deutschem Recht unterzeichnet. Der EBR war 1996 auf Basis einer "freiwilligen" Vereinbarung gegründet worden und unterliegt bis heute nicht der EU-Gesetzgebung. Was in anderen Unternehmen in einem Halbsatz erwähnt wird, umfaßt bei Sulzer einen umfangreichen Paragraphen. Das Management hat sämtlichen Eventualitäten juristisch vorgebaut und sich von den Arbeitnehmervertretern die Nichtanwendung der EU-Gesetzgebung bei "strukturellen Änderungen" unterschreiben lassen (siehe Bericht in den EBR-News 4/2011).
 
Besonders auffallend ist das Fehlen jeglicher Definition von Unterrichtung und Anhörung. Damit fällt diese EBR-Vereinbarung stellenweise sogar unter das Niveau der alten EU-Richtlinie zurück. Gibt es in einem Land keinen Delegierten, so kann das Präsidium nur schriftlich mit diesen Belegschaften kommunizieren. Betriebsbesuche sind nicht vorgesehen. Schulungen kann der Arbeitgeber jederzeit ablehnen, auch wenn sie erforderlich sind. Positiv ist dagegen die Möglichkeit, aus dem EBR heraus Arbeitsgruppen zu speziellen Themen zu bilden. Die Vereinbarung gilt für rund 6.000 Arbeitnehmer in Europa, davon 1.700 im Vereinigten Königreich, 1.100 in der Schweiz und 900 in Deutschland.
 

 
Französische Fluggesellschaft setzt Maßstäbe
 
Am 12. Juni 2014 wurde am Pariser Flughafen Roissy eine revidierte Version der EBR-Vereinbarung für Air France KLM unterzeichnet. Obwohl französische EBR-Vereinbarungen meist zur europäischen Spitzengruppe gehören, setzt dieses Dokument einen noch höheren Maßstab, ähnlich wie die Regelung im Versicherungskonzern Axa (siehe Bericht in den EBR-News 2/2009). Darin verpflichtet sich die zentrale Leitung, in allen strategischen Fragen die Konsultation des EBR zu Ende zu führen, bevor Maßnahmen umgesetzt werden.
 
Der EBR besteht aus 39 Mitgliedern inklusive der Schweiz, darunter elf aus Frankreich und sieben aus den Niederlanden. Sie tagen zweimal jährlich. Ein Präsidium aus sieben Mitgliedern führt die laufenden Geschäfte, daneben gibt es einen Wirtschaftsausschuß ("Group Strategy Commission") aus fünf Mitgliedern. Der EBR kann weitere Arbeitsgruppen bilden. Jeder Delegierte hat Anspruch auf acht Tage Fortbildung pro Amtszeit und kann Betriebsbesuche durchführen. Der heutige EBR war 2006 nach der Fusion gebildet worden (siehe Bericht in den EBR-News 1/2006) und hat bereits aktiv bei europaweiten Betriebsänderungen eingegriffen (siehe Bericht in den EBR-News 2/2013).


Kanadischer Schienentechnikhersteller mit neuen EU-Standards
 
Am 2. September 2014 wurde in Berlin eine neue EBR-Vereinbarung für Bombardier unterzeichnet. Der kanadische Konzern stellt Businessjets und Schienenfahrzeuge her, er hat seit 1998 einen EBR nach britischem Recht. Das Plenum ist auf 30 Mitglieder begrenzt und tagt einmal pro Jahr. Die fünf Mitglieder des Lenkungsausschusses treffen sich zweimal pro Jahr mit der zentralen Leitung.
 
Integriert wurde ein Schulungsanspruch sowie die Definition von Unterrichtung und Anhörung aus der neuen EU-Richtlinie inklusive des Erwägungsgrundes 16 über die länderübergreifende Zuständigkeit (siehe Bericht in den EBR-News 1/2013). Bei einer Kündigung der EBR-Vereinbarung bleibt der EBR weiter im Amt, es greifen dann automatisch die subsidiären Bestimmungen des britischen EBR-Gesetzes (TICER 2010). Damit wird eine Situation vermieden, wie sie in der Großbank HSBC und im Technologiekonzern Hewlett-Packard zu beobachten ist (siehe Bericht in den EBR-News 1/2014).

 
Eine Auswahl von EBR-Vereinbarungstexten haben wir auf einer Downloadseite zusammengestellt.


  6. Neue SE-Vereinbarungen
 
 

SE-Pionier revidiert Vereinbarung über die Arbeitnehmerbeteiligung

 

Am 3. Juli 2014 wurde bei einer Sitzung des SE-Betriebsrates in Triest eine vollständig überarbeitete Version der SE-Beteiligungsvereinbarung für den Versicherungskonzern Allianz unterzeichnet. Im Oktober 2006 war es eines der ersten großen Unternehmen, das die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) gewählt hatte. Damals wurden die Verhandlungen über die SE-Vereinbarung in der Fachöffentlichkeit genauestens beobachtet (siehe Bericht in den EBR-News 3/2006).

 

Die Revision der Vereinbarung war notwendig, weil seit 2006 die Bedeutung grenzüberschreitender Geschäftseinheiten (Cross-Border Units) zugenommen hat und einzelne Tochtergesellschaften in der Rechtsform der SE hinzukamen. Daher werden zusätzliche Delegierte aus diesen Einheiten neu in den SE-Betriebsrat der Holding integriert. Die Kompetenzen des SE-Betriebsrats bei der Verlagerung von Niederlassungen oder Betriebseinheiten in nicht-europäische Länder (Off-Shoring) sind präzise formuliert worden. So hat der SE-Betriebsrat innerhalb von vier Jahren nach der Verlagerung nicht nur das Recht, Informationen anzufordern, sondern kann die nicht-europäischen Standorte bei konkreten Anlässen sogar besuchen.

 

Gestärktes Konsultationsverfahren

 

Erweitert wurden die Unterrichtungs- und Anhörungsrechte bei länderübergreifenden Veränderungen der Arbeitsplätze, der Arbeitsabläufe und der Arbeitsumgebung. Die Mitglieder des SE-Betriebsrates erhalten bessere Rahmenbedingungen für die Ausübung ihres Mandates (Kommunikation mit lokalen Ebenen, Arbeitsmittel, bis hin zum besseren Kündigungsschutz). Der SE-Betriebsrat der Allianz ist einer der wenigen, der bisher seine Initiativrechte aus der SE-Vereinbarung tatsächlich genutzt hat: im Mai 2011 unterzeichnete er mit der zentralen Leitung europaweite Leitlinien zum arbeitsbedingten Stress (siehe Bericht in den EBR-News 2/2011) und im Juni 2012 zum lebenslangen Lernen.


 

Deutsches Familienunternehmen mit arbeitnehmerfreiem Verwaltungsrat

 

Seit dem 17. September 2014 firmiert der Automobilzulieferer Eisenmann mit Sitz in Böblingen und weltweit 3.800 Beschäftigten als Europäische Gesellschaft (SE). Mit der SE-Umwandlung war es nicht nur möglich, die Trennung von Vorstand und Aufsichtsrat (dualistisches Modell) zu vermeiden, sondern auch den jetzt neu gebildeten Verwaltungsrat (monistisches Modell) auf Dauer frei von Arbeitnehmervertretern zu halten. Eisenmann hat zwei Standorte in Deutschland sowie Niederlassungen in Frankreich, Italien, Spanien und im Vereinigten Königreich.

 

Nach nur zwei Monaten hatte das Besondere Verhandlungsgremium (BVG) am 24. März 2014 eine SE-Beteiligungsvereinbarung mit der zentralen Leitung geschlossen. Der SE-Betriebsrat wurde fast identisch mit den subsidiären Bestimmungen des deutschen SE-Beteiligungsgesetzes aufgebaut, sowohl hinsichtlich der Mandatszahlen, der Sitzungshäufigkeit und des Konsultationsverfahrens. Zusätzlich erhält er Initiativrechte in Bereichen wie Arbeitsschutz oder Chancengleichheit.

  7. Europaweite betriebliche Abkommen
      
 

Soziale Mindeststandards sollen festgeschrieben werden

 

Der Europäische Betriebsrat der Deutschen Bahn wurde am 15. Oktober 2013 von der zentralen Leitung über die Errichtung eines Shared Service Centers informiert. Teile der Buchhaltung sollen nach Rumänien verlagert werden und in Deutschland etwa 250 Arbeitsplätze wegfallen. Für den EBR geht es hier um eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung. Er möchte die im März 2012 in der EBR-Vereinbarung ausgeweiteten Konsultationsrechte (siehe Bericht in den EBR-News 2/2012) daher gezielt ausschöpfen.

 

Bei einer außerordentlichen EBR-Sitzung am 20. und 21. Mai 2014 sagte die zentrale Leitung soziale Mindeststandards für die betroffenen Arbeitnehmer zu. Der EBR machte dies am 4. September 2014 bei einer Sitzung in Wien erneut zum Thema, da die Zusage bisher noch nicht eingehalten wurde. Konkret geht es ihm dabei um Ersatzarbeitsplätze, Qualifizierung, vorgezogenen Ruhestand sowie finanzielle Ausgleichszahlungen. Vergleichbare Vereinbarungen wurden in anderen Unternehmen auf europäischer Ebene bereits getroffen (siehe Bericht in den EBR-News 1/2010).



Umweltkonzern regelt Gesundheitsschutz
 
Am 12. Juni 2014 wurde in Barcelona eine europaweite Vereinbarung über Gesundheit und Arbeitssicherheit für Suez Environnement unterzeichnet. Der französische Konzern ist mit 65.000 Arbeitnehmern in der Abfall- und Wasserwirtschaft tätig. Ein Europäischer Betriebsrat war im Juli 2013 nach Ausscheiden des Unternehmens aus dem ehemaligen Mutterkonzern GdF Suez errichtet worden (siehe Bericht in den EBR-News 3/2013). Der EBR hat seinen eigenen Arbeitssicherheitsausschuß, der sich zweimal jährlich trifft und für die Überwachung dieser Vereinbarung zuständig ist.


Europaweite Chancengleichheit in französischer Bank

 

Am 16. September 2014 wurde in Paris ein Abkommen über die Gleichbehandlung der Geschlechter am Arbeitsplatz zwischen der zentralen Leitung und dem Europäischen Betriebsrat von BNP Paribas und zwei europäischen Gewerkschaftsverbänden geschlossen. Die Vereinbarung beinhaltet Themen wie gleiches Entgelt, berufliche Weiterbildung und Work-Life-Balance. Der 1996 nach französischem Recht gegründete EBR hatte bereits im Juli 2012 eine europaweite Sozialcharta ausgehandelt (siehe Bericht in den EBR-News 3/2012). Ein drittes Abkommen über die Prävention psychosozialer Risiken ist in Vorbereitung.

  8. Betriebliche Aktionen und Konflikte
 
 

Streiks und weltweite Kampagne beim Versandhändler

 
Seit Juni 2014 gibt es in allen deutschen Versandzentren des US-Onlinehändlers einen Betriebsrat und seit dem 28. August 2014 den ersten paritätisch besetzten Aufsichtsrat. Einen Tarifvertrag konnte die Gewerkschaft ver.di dagegen noch nicht durchsetzen, obwohl seit Monaten - auch während des Weihnachtsgeschäfts - immer wieder gestreikt wurde. Am 17. Juli 2014 verabredeten internationale Gewerkschaftsverbände bei einem Treffen in Berlin eine weltweite Kampagne gegen die Arbeitsbedingungen des Konzerns. Auch in Frankreich wurde gestreikt. In England und den USA steht die Unternehmenspolitik öffentlich in der Kritik. Der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) wählte den Geschäftsführer von Amazon im Mai 2014 zum schlechtesten Arbeitgeber der Welt.



Werksschließungen angekündigt

Am 11. Juni 2014 informierte die zentrale Leitung des französischen Lebensmittelkonzerns Danone seinen Europäischen Betriebsrat bei einer Sitzung in Genf über die beabsichtigte Schließung von drei Produktionsstätten für Molkereiprodukte in Italien (Casale), Ungarn (Budapest) und Deutschland (Hagenow, Mecklenburg-Vorpommern). Mitte 2015 sollen dort insgesamt 325 Arbeitsplätze wegfallen.

Danone gehört zu den Pionieren bei den Europäischen Betriebsräten, denn bereits 1988 wurde ein vergleichbares Gremium gebildet. In einem Zusatzabkommen zur EBR-Vereinbarung verpflichtete sich die zentrale Leitung 1997, bei Werksschließungen oder Produktionsverlagerungen mindestens drei Monate zu warten, damit die Arbeitnehmervertreter Alternativen ausarbeiten können. 2007 hatte Danone ein Antidiskriminierungsabkommen geschlossen (siehe Bericht in den EBR-News 4/2007) und der EBR tagt seit 2009 regelmäßig mit den Arbeitnehmervertretern aus anderen Teilen der Welt (siehe Bericht in den EBR-News 4/2009).



Spanischer Standort gesichert

Bei der Sitzung des Europäischen Betriebsrats von Schaeffler am 21. Juli 2014 im elsässischen Werk Hagenau stand die Zukunft des spanischen Werkes Elgoibar auf der Tagesordnung. Als Folge der Finanzmarktkrise ist Spanien von Produktionsverlagerungen durch ausländische Unternehmen besonders hart betroffen und hatte im September 2014 mit 24,5% die zweithöchste Arbeitslosenquote der EU nach Griechenland. Daher ist es für den örtlichen Betriebsrat des deutschen Automobilzulieferers ein Erfolg, die Zukunft seines Werkes im Baskenland zu sichern, trotz Zugeständnissen bei Löhnen und einem neuen Arbeitszeitmodell. Der erst im Jahr 2008 gegründete EBR von Schaeffler (siehe Bericht in den EBR-News 1/2008) konstituierte sich auf dieser Sitzung für eine neue Amtszeit und wählte ein neues Präsidium.
  9. Der Blick über Europa hinaus
 
 
Rahmenabkommen im amerikanischen Bankensektor

Der internationale Gewerkschaftsdachverband für den Dienstleistungssektor UNI konnte kürzlich ein Rahmenabkommen für einen ganzen Industriebereich in Nord- und Südamerika erzielen. Normalerweise werden solche Abkommen nur mit einzelnen multinationalen Konzernen geschlossen. Sie beinhalten die Respektierung internationaler Arbeitsstandards, Koalitionsfreiheit, Förderung von Tarifverhandlungen, Arbeitsschutz etc. Am 26. Juni 2014 unterzeichnete in Buenos Aires (Argentinien) der Bankenverband Felaban. Es ist das erste Abkommen dieser Art im amerikanischen Finanzsektor und erstreckt sich auf mehr als 500 Banken in 19 Ländern.


Rahmenabkommen von Siemens hilft in den USA

Am 28. August 2014 stimmte die Belegschaft einer kleinen Service-Einheit in vier Bundesstaaten im Nordwesten der USA für die Errichtung einer Belegschaftsvertretung. Das Management von Siemens hatte zuvor versucht, Druck zu erzeugen, um die Abstimmung zu verhindern. Erst der Rückgriff auf das 2012 geschlossene internationale Rahmenabkommen (siehe Bericht in den EBR-News 3/2012) und die Einschaltung der deutschen Betriebsräte und der IG Metall konnte die Blockade aufbrechen. In anderen Unternehmen werden ähnliche Taktiken immer wieder beobachtet, zuletzt beispielsweise im Februar 2014 bei Volkswagen in den USA (siehe Bericht in den EBR-News 1/2014).


Internationales Netzwerk bei US-Landtechnikhersteller

Am 4. und 5. September 2014 trafen sich Arbeitnehmervertreter von John Deere aus den USA, Brasilien, Indien und mehreren europäischen Ländern in Mannheim, um ihr weltweites Netzwerk und die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Betriebsrat zu stärken. Das Werk Mannheim ist größter Produktionsstandort außerhalb der USA. Hier ist auch der 1996 auf Grundlage einer "freiwilligen" Artikel-13-Vereinbarung nach deutschem Recht gebildete EBR angesiedelt.

 10. Interessante Webseiten
 
 

Corporate Europe Observatory (CEO)

 

Der bevorstehende Amtsantritt der neuen EU-Kommission und das umstrittene transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) sind zwei aktuelle Gründe, um Verflechtungen der Unternehmen mit der Politik genauer zu beleuchten. Das Corporate Europe Observatory in Brüssel forscht zum Thema Lobbyismus in der EU-Politik und leistet Aufklärungsarbeit. Die Webseite ist nur in englischer Sprache verfügbar.



EU-Kampagne: Gesunde Arbeitsplätze

Im April 2014 startete eine zweijährige Kampagne der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA). Ziel ist es, in allen europäischen Ländern Verfahren zu fördern, um arbeitsbedingten Stress und psychosoziale Risiken zu minimieren. Auf der Webseite stehen hierzu Materialien in 25 Sprachen bereit.

 

Aktuelle Entwicklungen im britischen Arbeitsrecht
 
Die unabhängige Schlichtungs- und Beratungsstelle ACAS (Advisory, Conciliation and Arbitration Service) informiert auf ihrer Webseite über neue und bevorstehende Entwicklungen im britischen Arbeitsrecht. ACAS wird als öffentliche Einrichtung von der Regierung finanziert und steht Arbeitgebern, Gewerkschaften wie auch einzelnen Arbeitnehmern zur Seite. Seit April 2014 ist im individuellen Arbeitsrecht die (kostenlose) Schlichtung durch ACAS verbindlich vorgeschrieben, erst danach kann ein Gericht angerufen werden. Folgende Texte sind in englischer Sprache:


 

Gewerkschaftsdaten aus Arbeitgebersicht

 

Viermal pro Jahr veröffentlicht das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln seinen Gewerkschaftsspiegel. Er enthält Kurzberichte, Fakten und Trends rund um das Thema Gewerkschaften. Regelmäßig werden bestimmte Länder genauer untersucht, in jüngster Zeit waren dies Tschechien, Polen, das Vereinigte Königreich und die USA. Sämtliche Berichte sind auf der Webseite des Instituts abrufbar, allerdings nur in deutscher Sprache.

Zahlreiche weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung zusammengestellt.

 

 11. Neue Publikationen
 
 
Juristischer Kommentar von arbeitgebernahen Autoren

 

Im September 2014 ist dieser Kommentar erschienen, der die EU-Richtlinien zur Arbeitnehmerbeteiligung und deren Umsetzung ins deutsche Arbeitsrecht beinhaltet. Auf 344 Seiten beschäftigt sich etwa die Hälfte des Buches allein mit dem revidierten deutschen EBR-Gesetz. Weitere Kapitel untersuchen die Arbeitnehmerbeteiligung in der Europäischen Gesellschaft (SE) und in der Europäischen Genossenschaft (SCE) sowie Mitbestimmungsfragen im Fall einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (EU-Fusionsrichtlinie). Während es zur SE-Gesetzgebung eine Vielzahl von juristischen Kommentaren von arbeitgebernahen Autoren gibt, ist dies beim Europäischen Betriebsrat eher die Ausnahme. Zwei gewerkschaftsnahe Kommentare zum deutschen EBR-Gesetz waren kürzlich erschienen (siehe Bericht in den EBR-News 1/2014).


Broschüren zur internationalen Gewerkschaftsbewegung

Der Verband zur gewerkschaftlichen Bildung in Österreich (VÖGB) legte zusammen mit den Arbeiterkammern zwei neue Publikationen vor: im April 2014 eine Einführung in die Europäische Union und im September 2014 zu Globalisierungsfragen. Die erste Broschüre erläutert sowohl die Entstehung der EU, den Beitrittsprozeß der osteuropäischen Länder und stellt die Organe der EU vor. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf das soziale Europa gelegt. Die zweite Broschüre beschäftigt sich mit der internationalen Vernetzung des Kapitals und beschreibt gewerkschaftliche Gegenstrategien. Beide Broschüren sind kostenlos erhältlich.

 

Länderstudie über Gewerkschaften in Polen

 

Im September 2014 legte die Friedrich-Ebert-Stiftung aus ihrer Reihe über Arbeitsbeziehungen einzelner Länder eine Bestandsaufnahme zu Polen vor. Während die Handlungsfähigkeit der Gewerkschaften in den Jahren nach dem Zusammenbruch des Kommunismus eingeschränkt war und die Mitgliederzahlen stark zurückgingen, ist in letzter Zeit eine Verbesserung zu beobachten. Die konkurrierenden Gewerkschaftsbünde haben sich von der engen Bindung an politische Parteien verabschiedet und sind deutlich konfliktbereiter geworden. So gab es im September 2013 in Warschau die größten Demonstrationen gegen die Regierung seit den 80er Jahren. Die betriebliche Verankerung ist jedoch immer noch schwach, obwohl es seit 2006 ein Betriebsrätegesetz gibt (siehe Bericht in den EBR-News 3/2009).


 

Leitfaden zur grenzüberschreitenden Beschäftigung 

 

Im Mai 2014 legte die Europäische Kommission einen Leitfaden vor, der das anwendbare Recht bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen im Europäischen Binnenmarkt und in der Schweiz untersucht. Jeweils eigene Kapitel beleuchten die Entsendung von Arbeitnehmern in ein anderes EU-Land, die Ausübung von Tätigkeiten in zwei oder mehr Mitgliedsstaaten sowie Regeln über die Bestimmung des Wohnortes. Der Leitfaden umfaßt 61 Seiten und ist in 23 Sprachen verfügbar.

Weitere Literatur haben wir in einer Literatursammlung zusammengestellt.

 

  12. Die EWC Academy: Beispiele aus unserer Arbeit


Schulung in schweizerischem Agrochemie-Unternehmen
 
Am 4. und 5. September 2014 fand in Monthey im Wallis die halbjährliche Sitzung des Europäischen Betriebsrates von Syngenta statt. Der Konzern produziert an diesem Standort Pflanzenschutzmittel. Die EWC Academy führte eine Schulung über die Arbeitsbeziehungen in Europa und über die Merkmale eines korrekten Konsultationsverfahrens durch. Syngenta hat seinen Sitz in Basel und verfügt seit 2001 über einen EBR nach britischem Recht. Im November 2010 war die Vereinbarung an die Standards der neuen EU-Richtlinie angepaßt worden. Da es bereits seit 1995 in den Vorgängerunternehmen Europäische Foren gab, behält sie ihren Status als "freiwillige" Vereinbarung nach Artikel 13 der alten (Artikel 14 der neuen) EU-Richtlinie. Für Streitfälle wurde eine spezifische Unternehmensregelung getroffen, zuständig ist nicht das Central Arbitration Committee in London.
 

 
Vorbereitung auf SE-Umwandlung

Am 10. September 2014 fand in Toulouse eine Plenarsitzung des Europäischen Betriebsrates von Airbus statt. Kurz vor dem Beginn der Verhandlungen über die Umwandlung des Konzerns in eine Europäische Gesellschaft (SE) war die EWC Academy beauftragt worden, Optionen über die Struktur des künftigen SE-Betriebsrates auszuarbeiten und "best practice"-Beispiele aus anderen SE-Umwandlungen zusammenzustellen.
 
Am 22. und 23. September 2014 kam das Besondere Verhandlungsgremium zur konstituierenden Sitzung in Amsterdam zusammen, wo Airbus seinen offiziellen Sitz hat. Ihm gehören 24 Mitglieder aus 16 Ländern an. Der EBR besteht dagegen nur aus den vier Kernländern Frankreich, Deutschland, Großbritannien und Spanien. Bereits im Januar 2014 hatte die deutsche Presse das Ergebnis der Verhandlungen vorweggenommen: "Airbus verzichtet auf Arbeitnehmer im Verwaltungsrat". Möglich ist dies nur aufgrund besonderer Gesetzgebung in den Niederlanden, die zu Mitbestimmungsflucht einlädt (siehe Bericht in den EBR-News 4/2013).


Betriebsrätetagung der Kreditversicherer

Vom 15. bis 17. September 2014 trafen sich in Koblenz etwa zwanzig Betriebsratsmitglieder aus drei Kreditversicherungen zu ihrer jährlichen Tagung. Neben einem branchenspezifischen Austausch ging es dieses Mal um die Modelle und Kulturen der Mitbestimmung in anderen EU-Ländern und transnationale Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten. Hierzu lieferte die EWC Academy fachlichen Input. Neben SE-Umwandlungen sind in der Versicherungswirtschaft auch grenzüberschreitende Verschmelzungen nach EU-Fusionsrichtlinie zu beobachten (siehe Bericht in den EBR-News 2/2009). Das französische Unternehmen Coface hatte 2012 seine nationalen Aufsichtsräte zu einem einzigen grenzüberschreitenden, mitbestimmten Aufsichtsrat zusammengelegt und in der Allianz-Tochter Euler Hermes erfolgte dies Mitte 2014.


"Kinoveranstaltung" oder vollwertiger Europäischer Betriebsrat?

Vom 29. September bis 2. Oktober 2014 fand zum fünften Mal das jährliche Grundlagenseminar der EWC Academy für die Mitglieder von Europäischen Betriebsräten und SE-Betriebsräten statt. Das Schloßhotel Bad Wilhelmshöhe in Kassel (Foto) war erstmals Veranstaltungsort, das nächste Seminar im April 2015 findet wieder wie üblich auf Schloß Montabaur statt.


SE-Betriebsrat will strukturiert konsultieren

Vom 13. bis 17. Oktober 2014 kam der SE-Betriebsrat des Klebstoffherstellers tesa zu seiner halbjährlichen Sitzung in Lübeck zusammen. Mit Unterstützung der EWC Academy erarbeiteten die Delegierten Eckpunkte eines strukturierten Konsultationsverfahrens. An dem Workshop nahmen auch Vertreter der zentralen Leitung aus mehreren Ländern teil. tesa hatte 2008 eine SE-Beteiligungsvereinbarung geschlossen (siehe Bericht in den EBR-News 4/2008).
 
  13. Aktuelle Seminartermine
 

 

Die EWC Academy und ihre Vorläuferorganisation führt seit Januar 2009 Tagungen und Seminare für Mitglieder von Europäischen Betriebsräten, SE-Betriebsräten und Besonderen Verhandlungsgremien durch. Bisher haben 574 Arbeitnehmervertreter aus 222 Unternehmen daran teilgenommen, darunter viele auch mehrfach. Das entspricht etwa 19% aller transnationalen Betriebsratsgremien in Europa. Hinzu kommen zahlreiche Inhouse-Veranstaltungen und Gastvorträge bei anderen Veranstaltern.


Deutsch-britische Betriebsrätetagung in London

Am 23. und 24. Oktober 2014 findet bereits zum vierten Mal eine Tagung nach § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes in London statt. Die Veranstaltung wird simultan gedolmetscht. Sie richtet sich besonders an Mitglieder Europäischer Betriebsräte, die britischem Recht unterliegen, und an Arbeitnehmervertreter, die sich mit dem britischen System vertraut machen wollen.

 
Juristisches EBR-Seminar

Vom 28. bis 30. Oktober 2014 stehen in Würzburg folgende Themen auf dem Programm: Juristische Feinheiten einer EBR-Vereinbarung, bisherige Rechtsprechung zum EBR und Anwendung der neuen EU-Standards in juristischen Zweifelsfällen. Das Seminar wird simultan gedolmetscht (Deutsch-Englisch). Es gibt getrennte Arbeitsgruppen für das deutsche und das britische EBR-Gesetz (TICER 2010).
 

Datenschutz im internationalen Unternehmen

Die weltweite Vernetzung von IT-Systemen schreitet immer weiter voran, Beschäftigtendaten werden international und konzernweit verarbeitet. Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat, die Übermittlung von Daten innerhalb des Konzerns zu kontrollieren oder einzuschränken? In Hamburg wird dies vom 3. bis 5. November 2014 in einem Seminar behandelt (mit Simultandolmetschern Deutsch-Englisch).

 

7. Hamburger Fachtagung für Europäische und SE-Betriebsräte

Wie jedes Jahr findet im Januar wieder eine zweitägige Fachtagung in Hamburg statt. Die Themen:
 
Montag, 26. Januar 2015: Aktuelle Trends in der EBR-Landschaft - neue Gerichtsurteile und Beispiele von EBR-Aktivitäten

Dienstag, 27. Januar 2015: Besuch eines Kraftwerks von Vattenfall und Diskussion mit EBR-Mitgliedern

 

Vorschau 2015

  • Montabaur, 7. bis 10. April 2015: EBR-Schnuppertage / EBR-Konsultationsseminar
  • Berlin, 11./12. Juni 2015: Tagung für Betriebsräte in US-Unternehmen, Gastredner: Hermann Nehls, Sozialattaché der deutschen Botschaft in Washington
  • Luxemburg, 28. September bis 2. Oktober 2015: Seminar zum europäischen Arbeitsrecht und den Wirkungen auf das deutsche Arbeitsrecht, mit Besuch des Europäischen Gerichtshofes


Inhouse-Veranstaltungen

 

Eine Übersicht über mögliche Themen für Inhouse-Veranstaltungen finden Sie hier:

  14. Impressum
 

Die EBR-News werden herausgegeben von:

 

EWC Academy GmbH

Rödingsmarkt 52, D-20459 Hamburg
www.ewc-academy.eu

 

Mitarbeiter/innen dieser Ausgabe:

Werner Altmeyer, Manfred Bobke, Rita da Luz

 

Verteiler der deutschsprachigen Ausgabe: 20.290 Empfänger

Verteiler der englischsprachigen Ausgabe: 3.360 Empfänger

Verteiler der französischsprachigen Ausgabe: 3.174 Empfänger

 

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