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28. Dezember 2009
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1.
Unterlassungsanspruch bei Betriebsänderungen
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 Französischer
Betriebsrat
stoppt Bankenfusion
für drei Monate
Erneut
wurde eine Großfusion wegen unzureichender Durchführung eines
Anhörungsverfahrens von Betriebsräten in Frankreich durch
gerichtliche Verfügung vorläufig gestoppt. Als Folge der
Finanzmarktkrise und auf Druck der französischen Regierung fusionierten die Dachorganisationen von 20 Volksbanken
(Banque Populaire) und 17 Sparkassen (Caisses
d'Épargne) am 31.
Juli 2009 zur zweitgrößten Bank Frankreichs BPCE. Von 120.000
Arbeitnehmern werden vermutlich 10.000 ihren Arbeitsplatz
verlieren.
Die
Arbeitnehmervertreter forderten in einer Sitzung des Konzernbetriebsrats der Sparkassengruppe Caisses
d'Épargne am 4. Juni 2009 Aufklärung über den geplanten Personalabbau,
über eventuelle Einkommenskürzungen und Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen.
Weil das Management die Offenlegung seines strategischen Plans
verweigerte, leiteten die Betriebsräte in zwei Regionen (Île-de-France und Midi-Pyrénées)
gerichtliche Schritte ein.
Am 31. Juli 2009 untersagte das
Landgericht Paris der Geschäftsleitung per einstweiliger Verfügung,
fusionsbedingte Maßnahmen umzusetzen, solange die Unterrichtung und Anhörung
der Betriebsräte über die Folgen der Fusion nicht korrekt
durchgeführt und abgeschlossen ist. Bei Zuwiderhandlung hätte das
Unternehmen pro Tag 100.000 € Strafe zahlen müssen. Ähnlich
wie im Fall Gaz de France (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2008) konnten damit wichtige Elemente der Fusion
vorübergehend gestoppt werden, was einen erheblichen Druck auf
die Konzernleitung ausübte, Verhandlungen über einen
Interessenausgleich mit den Gewerkschaften aufzunehmen. Erst nach Durchführung eines erneuten Konsultationsverfahrens
hob das Gericht am 27. Oktober 2009 die einstweilige Verfügung
wieder auf. Folgende Texte sind nur in französischer Sprache
verfügbar:
Einen
Europäischen Betriebsrat gibt es in den beiden Bankengruppen
bisher noch nicht. Das Urteil wurde von einem französischen
Betriebsrat erstritten. Dennoch kann es als Vorbild für die Rechte eines EBR angesehen werden, weil die Philosophie von
Unterrichtung und Anhörung, wie sie sich in vielen Rechtsakten
der EU findet, ihren Ursprung
in der französischen Betriebsverfassung hat.
Sozialplan
bei Goodyear kann nicht in Kraft treten
 Seit
2007 versucht die Geschäftsleitung des Goodyear-Reifenwerkes
Amiens in Nordfrankreich vergeblich, mittels eines Sozialplans 827
Stellen abzubauen. Die Gewerkschaften und Betriebsräte konnten
dies bisher verhindern, weil ihnen vom Arbeitgeber nicht alle
Informationen zugänglich gemacht wurden. Daher - so die
Argumentation vor Gericht - sei ein korrektes Anhörungsverfahren
nicht möglich, ohne dessen Abschluß französische Arbeitgeber
keine einseitigen Maßnahmen umsetzen dürfen. Der
Gesamtbetriebsrat konnte einen Unterlassungsanspruch erwirken,
über den am 27. Januar 2010 vor einem Berufungsgericht in
Versailles erneut verhandelt wird. In der Zwischenzeit fand eine
erfolglose Mediation unter Vorsitz eines Direktors der
Betriebsräteberatungsgesellschaft Secafi-Alpha statt. Die Belegschaft möchte eine Abfindung von 100.000 € pro
Person bei freiwilligem Ausscheiden in den Vorruhestand
durchsetzen.
Unterlassungsanspruch
in Deutschland strittig
Im
Vergleich dazu ist der Unterlassungsanspruch eines deutschen
Betriebsrates unterentwickelt. In jüngster Zeit gibt es jedoch
vermehrt Urteile auch in Deutschland, die nach französischem
Muster einseitige Maßnahmen des Arbeitgebers im Zuge von
Betriebsänderungen stoppen, so z. B. die Entscheidung des
Landesarbeitsgerichts (LAG) München vom 22. Dezember 2008 im Fall
von Nokia Siemens Networks (siehe auch Bericht
in den EBR-News 2/2007). Darin berufen sich die Richter
ausdrücklich auf Anhörungsrechte nach EU-Recht, die vom
deutschen Betriebsverfassungsgesetz nicht komplett erfüllt
werden.
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2. Weitere aktuelle
Gerichtsurteile
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Tariffähigkeit
von Mini-Gewerkschaften auf dem Prüfstand
 Am
27. Oktober 2009 erstritt die Gewerkschaft FO vor dem
Arbeitsgericht Brest (Bretagne) die Anerkennung ihres
Gewerkschaftsdelegierten in der Maschinenbaugruppe SDMO. Wegen ihres
schlechten Abschneidens bei der Betriebsratswahl hätte sie nach
dem neuen Tarifvertragsgesetz, das am 1. Januar 2009 in Kraft
trat (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2008), keinen Gewerkschaftsdelegierten
mehr ernennen dürfen. Mit dem Urteil steht nicht nur die Gültigkeit
des neuen Gesetzes auf dem Prüfstand, sondern auch die
Tariffähigkeit von Splittergruppen in anderen Ländern. Das
französische Tarifvertragsgesetz regelt die
Rechte der Gewerkschaften im Betrieb. Dazu gehört, welche der
konkurrierenden Gewerkschaften einen allgemeingültigen
(Haus-)Tarifvertrag abschließen darf. Zum ersten Mal in der
französischen Geschichte hat der Gesetzgeber einen
Schwellenwert für die Repräsentativität festgelegt. Danach
können Gewerkschaften, die
bei Betriebsratswahlen weniger als 10% der Stimmen erringen, weder Haustarifverträge abschließen noch
Gewerkschaftsdelegierte im Betrieb ernennen.
Gewerkschaftsdelegierte werden in Frankreich nicht gewählt,
sondern von den Gewerkschaften ernannt, und verhandeln mit dem
Arbeitgeber Haustarifverträge. Ihre Rolle ist mit einer
betrieblichen Tarifkommission in Deutschland vergleichbar. Mit
dem Brester Urteil wurde daher über die betriebliche
Tariffähigkeit der Gewerkschaft Force Ouvrière (FO) entschieden. Das
Urteil soll nun vom Europäischen Gerichtshof überprüft
werden. Sollten die Richter in Luxemburg zu der Überzeugung
kommen, daß ein gesetzlicher Schwellenwert gegen
Koalitionsfreiheit und EU-Recht verstößt, könnte künftig
jede Splittergruppe in jedem EU-Land Tariffähigkeit
beanspruchen. Folgende Texte liegen nur in französischer
Sprache vor:
Kündigungsschutz
für belgische EBR-Mitglieder Am
28. September 2009 entschied das Arbeitsgericht Antwerpen über
den Umfang des Schutzes, den belgische Mitglieder in
Europäischen Betriebsräten genießen. Sie werden den
Mitgliedern eines belgischen Betriebsrates gleichgestellt. Will
der Arbeitgeber ein belgisches EBR-Mitglied entlassen, muß er
ein spezielles Verfahren einleiten. Tut er dies nicht, hat der
entlassene Arbeitnehmer Anspruch auf eine besondere finanzielle
Entschädigung. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer nur
dem EBR, nicht aber einem belgischen Betriebsrat angehört.
 Delegiertenwahl
zum Europäischen Betriebsrat
Am
4. November 2009 klärte das höchste französische
Berufungsgericht, welche Instanz für die
Anfechtung der Wahl französischer EBR-Delegierter zuständig ist. Die Klage ging von der CGT aus, die
im US-amerikanischen Flugzeugzulieferer Hamilton Sundstrad ihren
Kandidaten nicht in den EBR entsenden konnte. Wie schon in
einem ähnlichen Fall in Deutschland (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2008) entschieden die Richter in
Paris zugunsten des nationalen Gerichtes.
Bericht
in den EBR-News 1/2008) entschieden die Richter in
Paris zugunsten des nationalen Gerichtes.
Schlechte
Personalbeurteilung rechtswidrig
Am
27. November 2009 urteilte das Landgericht Nanterre bei Paris
über eine Klage des Betriebsrates von Hewlett-Packard. Die
Richter untersagten der französischen Geschäftsleitung,
Führungskräften eine Quote von 5% für schlechte Beurteilung
ihrer Untergebenen vorzuschreiben. Zudem hatte keine Anhörung des
Betriebsrates über diese Maßnahme stattgefunden. Die
betroffenen Arbeitnehmer können nun Entschädigungszahlungen
beanspruchen.
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3.
Forderung nach korrekten
Konsultationsverfahren
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US-Automobilzulieferer
verweigert sozialen Dialog
 Vom
29. September bis 1. Oktober 2009 tagte das Europäische Forum
des Automobilzulieferers Federal Mogul in Turin. Nach einer
Reihe von Werksschließungen und Personalabbau quer durch Europa
steht jetzt die Schließung des italienischen Werkes Tysenzan am
Gardasee auf der Tagesordnung. Die 18 Arbeitnehmervertreter aus
acht Ländern bemängelten in einem Statement die fehlende
Bereitschaft der zentralen Leitung zu einem echten sozialen
Dialog. Während sie mit dem EBR eine verbesserte
EBR-Vereinbarung erarbeitet, lehnt sie zur gleichen Zeit Verhandlungen mit den örtlichen Arbeitnehmervertretern in
Italien ab. Das Europäische Forum von Federal Mogul war 1996
gegründet worden und unterliegt britischem Recht.
 Europaweiter
Aktionstag bei Alcatel-Lucent
Am
10. November 2009 führte der Europäische Betriebsrat des
Telekom- und Netzwerk-Ausrüsters Alcatel-Lucent in sechs
europäischen Ländern einen Aktionstag durch. Unterstützer
fand er auch in den USA. Seit der Fusion der beiden
Vorgängerunternehmen im Dezember 2006 wurden bisher vier
Restrukturierungsprogramme durchgeführt und Tausende von
Arbeitsplätzen abgebaut. Bereits im April 2007 hatte der EBR
wegen mangelhafter Unterrichtung ein Gerichtsurteil erwirkt
(siehe Bericht
in den EBR-News 2/2007).
 PPR-Umbau
ohne Konsultation
Der
Generaldirektor des französischen Luxusgüterkonzerns Pinault-Printemps-Redoute (PPR)
kündigte am 24. November 2009 in einem Interview mit dem "Wall
Street Journal" den Verkauf der beiden Einzelhandelsketten Fnac
(Elektronik und Bücher) sowie Conforama (Möbel) an. PPR will
sich auf seine Luxusmarken wie Gucci und Yves Saint Laurent
konzentrieren.
Obwohl der Europäische Betriebsrat von PPR am
Tag des Interviews eine Sitzung hatte, wurde er von der
zentralen Leitung nicht über die Verkaufspläne unterrichtet,
kritisiert die Gewerkschaft CGT in einer Presseerklärung. PPR
hatte im Oktober 2008 mit dem EBR zwei Abkommen zur sozialen
Verantwortung unterzeichnet (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2008).
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4.
Einflußnahme auf Restrukturierungen
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 Stahlkonzern
stärkt sozialen Dialog in der Krise
Am
2. November 2009 unterzeichnete die zentrale Leitung von
ArcelorMittal mit dem Europäischen Metallgewerkschaftsbund
(EMB) ein Rahmenabkommen für die 115.000 europäischen
Beschäftigten des luxemburgischen Stahlkonzerns, der hart von
der Finanzkrise betroffen ist (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2009). Ziel ist die langfristige Sicherung
von Arbeitsplätzen, die Kompetenzentwicklung der Beschäftigten
und die Förderung des sozialen Dialogs. Zweite
Säule neben dem EBR Parallel
zu dem 2007 errichteten Europäischen Betriebsrat (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2007) wird jetzt auf europäischer Ebene
eine hochrangige Monitoringgruppe des sozialen Dialogs gebildet,
die aus je zwölf Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern
besteht und quartalsweise tagt. Eine ihrer Aufgaben ist die
gemeinsame Überprüfung der Rentabilität aller Standorte und
die Überwachung des Rahmenabkommens. Als Unterbau wird in jedem
Land ein nationaler Kontrollausschuß gebildet, der ebenfalls
paritätisch besetzt ist. Bei Streitigkeiten ist eine
Schlichtungsstelle vorgesehen.
EBR
von Mahle sichert Sozialplan in Italien  Am
23. September 2009 kündigte die zentrale Leitung des deutschen
Automobilzulieferers Mahle die Beendigung der Ventilproduktion
in Volvera bei Turin an. Trotz Protesten war das lokale
Management nicht bereit, Verhandlungen über einen Sozialplan zu
beginnen. Erst nachdem sich
der Europäische Betriebsrat eingeschaltet hatte und am 7.
Dezember 2009 eine Delegation aus Volvera zur Zentrale des Unternehmens in
Stuttgart gereist war, um gemeinsam mit deutschen Betriebsräten
zu protestieren, kam Bewegung in die Angelegenheit. Am 14. Dezember 2009 wurde ein Sozialplan geschlossen, der trotz
Werksschließung betriebsbedingte Kündigungen vermeidet. In einer Zusatzvereinbarung
wurde geregelt, daß der EBR im weiteren Verfahren eine
Kontrollfunktion ausübt.
 Intervention
des Euro-Betriebsrates ermöglicht Verhandlungslösung
Am
4. Dezember 2009 gab der niederländisch-britische Konzern Corus
bekannt, sein Stahlwerk Redcar im Nordosten Englands einzumotten. Dadurch würden 1.700 von 2.600 Arbeitsplätzen in
der Region Teesside wegfallen. Auf seiner Sitzung am 9. Dezember
2009 in Ijmuiden (Niederlande) beschäftigte sich der EBR mit
dem Thema. Er kritisierte in einer Pressemitteilung, daß keine
alternativen Pläne diskutiert wurden und eine Reihe von Fragen
unbeantwortet geblieben seien. Am 17. Dezember 2009 diskutierte
das Management mit den britischen Gewerkschaften die Zukunft des
Werks. Dabei wurde die Bildung einer gemeinsamen Taskforce
vereinbart, um alternative Lösungen zu prüfen. Im Januar 2010
werden die vorgeschriebenen Anhörungsverfahren beginnen. Der
EBR wurde im Jahr 2000 nach britischem Recht gebildet, nachdem
British Steel und Koninklijke Hoogovens zu Corus fusioniert
hatten. Bereits seit 1996 hatte es Vorläufergremien in beiden
Unternehmen gegeben. Folgende Texte sind nur in englischer
Sprache verfügbar:
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Verspätung
bei deutschem Lokomotivbauer
 Zwischen
Mai und September 2009 wurden die Verhandlungen über eine
EBR-Vereinbarung des Eisenbahntechnik-Herstellers Vossloh
durchgeführt, obwohl der Antrag auf Errichtung des EBR bereits im
Februar 2006 aus zwei Ländern vorlag. Der deutsche Konzern ist somit
einer von wenigen Fällen europaweit, in denen die gesetzlich
vorgeschriebene Verhandlungsdauer von drei Jahren überschritten wurde
(siehe Bericht in den
EBR-News 2/2008). Vom Gesetzgeber ist für solche Fälle die
Bildung eines EBR kraft Gesetz vorgesehen.
Da
Vossloh in Valencia eine große Fabrik für Lokomotiven betreibt, war
die EBR-Gründung für die spanischen Gewerkschaften besonders
wichtig. Zwölf Delegierte aus zehn Ländern kamen am 9. Dezember 2009
zur konstituierenden Sitzung nach Möhnesee (Sauerland) und wählten
drei Mitglieder (aus Deutschland, Spanien und Polen) in den
geschäftsführenden Ausschuß. Dieser wird mehrmals jährlich tagen.
 US-Sicherheitsunternehmen
ohne EBR-Vereinbarung
Am
5. Oktober 2009 unterzeichnete der Sekretär des neuen EBR von Brink's
Security International mit der zentralen Leitung in Paris eine interne
Geschäftsordnung, die einer normalen EBR-Vereinbarung sehr ähnelt.
Da die Verhandlungen innerhalb der gesetzlichen Frist von
drei Jahren nicht abgeschlossen werden konnten, handelt es sich um einen EBR
auf der Grundlage der subsidiären Bestimmungen des französischen
EBR-Gesetzes.
Er
vertritt neun Länder: Frankreich, BeNeLux, Deutschland, Ungarn, Griechenland, Irland und Polen. Der
Vorsitz liegt beim Arbeitgeber, der volles Stimmrecht im EBR hat. Er
kann zwei weitere Manager mit beratender Stimme hinzuziehen. Der EBR
wird ausdrücklich als juristische Person bezeichnet, wodurch
gerichtliche Schritte leichter möglich sind. Die
Arbeitnehmerseite wählt einen Sprecher ("Sekretär"), einen
Kassenwart und vier weitere Mitglieder in den geschäftsführenden
Ausschuß ("Büro"). Alle laufenden Kosten trägt der
Arbeitgeber, zusätzlich erhält der EBR ein jährliches Budget von
15.000 € zur eigenen Verfügung, um Schulungen und IT-Material zu
zahlen. Die Mitglieder des Büros können sich über die
Sitzungsteilnahme hinaus 120 Stunden pro Jahr freistellen lassen.
Französische
Versicherung gründet EBR nach alter Richtlinie
Am
6. November 2009 wurde am Sitz des Versicherungsmaklers Gras Savoye im Pariser Vorort
Neuilly eine EBR-Vereinbarung nach französischem Recht unterzeichnet.
Insgesamt 16 EBR-Mitglieder, darunter neun
aus Frankreich und je einer aus sieben weiteren Ländern, tagen einmal
jährlich unter dem Vorsitz des Arbeitgebers. Für die laufenden Geschäfte
ist ein vierköpfiger Lenkungsausschuß verantwortlich, bestehend aus
dem
Vorstandsvorsitzenden und drei Arbeitnehmervertretern. Letztere erhalten
zehn Stunden
Freistellung pro Jahr über die Sitzungsteilnahme hinaus. Alle
laufenden Kosten trägt das Unternehmen. Zur eigenen Verwendung erhält
der Lenkungsausschuß ein Jahresbudget von 2.000 €, was für
französische Verhältnisse sehr wenig ist. Die Unterrichtungs- und
Anhörungsrechte gehen nicht über die alte EBR-Richtlinie hinaus.
Aktuelle EBR-Statistiken
aus Brüssel
Am 13. November 2009 veröffentliche
das Europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI) neue Zahlen über
Europäische Betriebsräte: insgesamt gibt es jetzt 938. Die
Gründungswelle ist 2009 im Vergleich zu den Vorjahren merklich
zurückgegangen. Möglicherweise hängt dies mit der neuen
EBR-Richtlinie zusammen, denn alle im
Übergangszeitraum zwischen Juni 2009 und Juni 2011 unterzeichneten EBR-Vereinbarungen
unterliegen besonderen Regeln.
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6.
Konzernumbau verändert EBR-Strukturen
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US-Pharmakonzerne
fusionieren
 Am
3. November 2009 schloß der US-Pharmakonzern Merck die
Übernahme von Schering Plough ab. Damit ist Merck zum
zweitgrößten Unternehmen der Welt in dieser Branche geworden.
Von 105.000 Beschäftigten sollen nun 16.000 ihren Arbeitsplatz
verlieren. Im Vorfeld der Fusion hatte der Europäische
Betriebsrat von Schering Plough am 22. April 2009 die
mangelhafte Unterrichtung über die für 2011 geplante
Schließung des irischen Werkes Bray südlich von Dublin
beklagt. Der 1996 nach irischem Recht errichtete EBR von
Schering Plough wird wohl mit dem im gleichen Jahr nach
deutschem Recht gegründeten Merck Europa-Forum zusammengelegt.
 Verspätete
EBR-Sitzungen in Brauereikonzern
Nach
Bekanntgabe der Entscheidung des belgischen Brauereikonzerns Anheuser-Busch InBev,
sein gesamtes Osteuropa-Geschäft an einen Finanzinvestor zu
verkaufen (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2009), haben auf Druck der Gewerkschaften
inzwischen zwei Sondersitzungen des Europäischen Betriebsrates
stattgefunden. Bis heute weigert sich die zentrale Leitung
jedoch, Einsicht in den Verkaufsvertrag zu gewähren. Die
Gewerkschaften bemühen sich derzeit um ein erstes Gespräch mit
dem neuen Eigentümer. Da die osteuropäischen Delegierten dem
EBR von Anheuser-Busch InBev bald nicht mehr angehören, soll
umgehend die Errichtung eines Europäischen Betriebsrates nach
tschechischem Recht für das neue Unternehmen in Angriff
genommen werden. In Rumänien und Ungarn gibt es bereits
Probleme mit dem lokalen Management.
Fusion
von Verkehrskonzernen angekündigt  Am
21. Dezember 2009 wurden die finanziellen Rahmenbedingungen der
geplanten Fusion von Transdev mit der Transportsparte von Veolia
Environnement bekannt. Die beiden französischen Unternehmen
wollen sich als Weltmarktführer im Personenverkehr etablieren.
Die staatliche Gesellschaft Transdev betreibt mit 46.000
Beschäftigten Buslinien in neun Ländern, das privatisierte
Unternehmen Veolia Transport ist mit 84.000 Arbeitnehmern in 28
Ländern auf der ganzen Welt präsent. In Kürze sollen in beiden
Unternehmen die
Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren beginnen. Einen EBR gibt
es bei Veolia Environnement seit 2005 (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2005) und bei Transdev seit 2006. Der Veolia-EBR ist
unter dem Dach der Holding angesiedelt und nicht speziell auf die Transportsparte
ausgerichtet, daher wird nach der Fusion eine neue EBR-Struktur
notwendig.
 Alcan
Packaging wechselt den Besitzer
Mehr
als zwei Jahre nach der Fusion der Rohstoffkonzerne Rio Tinto
und Alcan (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2007) wurde der Verkauf der Sparte Alcan
Packaging mit 14.000 Beschäftigten in 28 Ländern am 23.
Dezember 2009 endgültig besiegelt. Auch der Europäische
Betriebsrat wurde konsultiert, wie die zentrale Leitung
gegenüber der Presse betont. Er hatte dies mehrfach bei Protestaktionen
eingefordert (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2008). Der australische Verpackungskonzern
Amcor als neuer Eigentümer hat bereits damit begonnen, die
Organisationsstruktur für seine 75 Werke in Europa anzupassen.
Der deutsche Produktionsstandort Singen (Foto) wird in drei
eigenständige Unternehmen aufgeteilt. Am 15. Dezember 2009 hatte die Europäische
Kommission ihre Zustimmung zur Transaktion erteilt. Bedingung war, daß Amcor
zwei hochprofitable Werke in Spanien verkauft, die Verpackungen
für die Pharmaindustrie herstellen.
Rio Tinto verfügt erst seit Juni 2008 über
einen Europäischen Betriebsrat nach französischem Recht, der die
seit 1996 bei Alcan bestehenden Vorläufer ersetzt (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2008). Bei Amcor gibt es seit 1998 einen EBR
nach deutschem Recht. Durch den Umfang der Transaktion stehen
beide Gremien jetzt vor einem strukturellen Neuzuschnitt. Wäre
die neue Richtlinie schon umgesetzt, hätten sie einen
Rechtsanspruch auf Neuverhandlung der EBR-Vereinbarung.
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7. Die Europäische
Aktiengesellschaft (SE)
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Lenze
friert Mitbestimmung ein
 Erneut
nutzt ein Familienunternehmen die Rechtsform SE, um die Beteiligung der
Arbeitnehmer im Aufsichtsrat auf Drittelbeteiligung
einzufrieren. Am 31. Juli 2009 wurde für die Maschinenbaugruppe Lenze
in Aerzen (Niedersachsen) eine SE-Vereinbarung geschlossen. Das
Unternehmen hat in Deutschland rund 1.900 Arbeitnehmer und hätte ohne
SE-Umwandlung möglicherweise bald die Grenze zur paritätischen
Mitbestimmung überschritten. Weltweit beschäftigt Lenze mehr als 3.000
Menschen. Die SE-Mitbestimmungsvereinbarung kann frühestens 2021 gekündigt werden, was die Laufzeit der seinerzeit höchst umstrittenen
Porsche-Vereinbarung
sogar noch übertrifft (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2007).
Dem
neuen SE-Betriebsrat gehören 17 Delegierte aus elf Ländern an. Sie
kommen zweimal jährlich zusammen und bilden einen geschäftsführenden
Ausschuß aus fünf Mitgliedern, die dreimal jährlich tagen und ein
Zutrittsrecht in allen europäischen Standorten haben. Einen Europäischen
Betriebsrat gab es zuvor bei Lenze noch nicht.
Neue
Zahlen zur SE ...
Nach
Berechnungen der Hans-Böckler-Stiftung gab es Ende August 2009 insgesamt
431 Europäische Aktiengesellschaften in Europa. Davon sind jedoch nur 99
operativ tätig. Auffallend ist die hohe Zahl in Deutschland, wo von den
99 "normalen" Gesellschaften immerhin 64 ihren Sitz haben. Der
Grund: viele Arbeitgeber wollen durch SE-Umwandlung die
Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat entweder ganz vermeiden oder auf
dem Niveau einer Drittelbeteiligung einfrieren. Hierauf wird in der
Wirtschaftspresse gezielt hingewiesen (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2008). Aber auch Unternehmen, die der paritätischen
Mitbestimmung unterliegen, verkleinern im Zuge der SE-Umwandlung häufig
ihren Aufsichtsrat.
...
zeigen erst die Spitze des Eisberges
Die
Initiative zur SE-Umwandlung geht ausschließlich von der Arbeitgeberseite
aus. In vielen Fällen werden die Betriebsräte von diesem Schritt sehr
kurzfristig informiert. Derzeit haben erst wenig mehr als 1% aller
paritätisch mitbestimmten deutschen Unternehmen eine SE-Umwandlung
durchgeführt. Nicht zuletzt aus den oben genannten Gründen wird in den
kommenden Jahren jedoch mit einer erheblichen Zunahme gerechnet. Die
Rechtsform SE könnte sich somit als größte Herausforderung des
deutschen Mitbestimmungssystems seit dem Zweiten Weltkrieg entwickeln. Die
folgenden zwei Beispiele zeigen anschaulich die Herausforderungen für
deutsche Arbeitnehmervertreter:
Arbeitnehmervertreter
zahlen in Fonds ein
Beim
Europäischen Gewerkschaftsinstitut in Brüssel wurde kürzlich ein
"Europäisches Kompetenzzentrum für Mitbestimmung" (EWPCC)
eingerichtet, das den Arbeitnehmervertretern in Aufsichtsräten von
Europäischen Gesellschaften (SE) Hilfestellung für ihre Arbeit geben
soll. Finanziert wird es aus einem Fonds, der aus Tantiemen dieser
Arbeitnehmervertreter gespeist wird. Das EWPCC funktioniert damit ähnlich
wie die Hans-Böckler-Stiftung in Deutschland, deren Haushalt aus
Zahlungen der Arbeitnehmervertreter in deutschen Aufsichtsräten gespeist
wird. Derzeit sitzen europaweit in 23 SE-Aufsichtsräten etwa 75
Arbeitnehmervertreter - mit steigender Tendenz. Während
die Abführung von Tantiemen in kontinentaleuropäischen Ländern auf
Akzeptanz stößt, ist die Meinung im angelsächsischen Kulturkreis
gespalten. Die Londoner Financial Times bezeichnete das Modell als
"Goldmine" für die Gewerkschaften. Mit den Geldern würden
Kampagnen finanziert, die den Interessen der Anteilseigner zuwiderlaufen.
Letztlich müßten Arbeitgeber somit ihre Erzfeinde finanzieren (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2006).
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8.
Aktivitäten über Europa hinaus
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 EBR
von Danone tagt mit weltweiter Präsenz
Zum
ersten Mal kamen vom 12. bis 14. Oktober 2009 in Genf 60
Arbeitnehmervertreter des französischen Nahrungsmittelkonzerns Danone
aus zwanzig Ländern der ganzen Welt mit der zentralen Leitung
zusammen. Die außereuropäischen Vertreter konnten als Gäste an
einer regulären Plenumssitzung des Danone-Rates zur Unterrichtung und
Anhörung (CIC) teilnehmen - so der Name des 1988 gegründeten
Europäischen Betriebsrates. Damit wird das CIC möglicherweise in die
Rolle eines Weltbetriebsrates hineinwachsen. Seit Juni 2007 gibt es
bei Danone bereits ein weltweit gültiges Antidiskriminierungsabkommen
(siehe Bericht in den
EBR-News 4/2007).
 Weltweite
Charta der Arbeitsbeziehungen bei Volkswagen
Auf
der Sitzung des Weltkonzernbetriebsrates von Volkswagen in Zwickau
wurde am 29. Oktober 2009 mit der zentralen Leitung eine Charta der
Arbeitsbeziehungen unterzeichnet (Foto). Sie definiert
Mindeststandards für die Arbeit lokaler Arbeitnehmervertretungen in
den mehr als 60 Standorten des Automobilkonzerns in 15 Ländern. Die
weltweite Charta soll überall in örtlichen Betriebsvereinbarungen
("standortspezifischer Partizipationsvertrag") konkretisiert
werden. So
haben künftig Arbeitnehmervertreter in allen Volkswagen-Standorten
das Recht, viermal jährlich eine Betriebsversammlung durchzuführen,
einmal jährlich informiert das lokale Management dabei die gesamte
Belegschaft. Ein Steuerkreis in der Hauptverwaltung des Volkswagen-Konzerns überwacht die Einhaltung der Charta. Auf
Initiative des Europäischen Betriebsrates war am 25. September 2009
die Bildung eines Betriebsrates für das 2007 eröffnete Werk in
Kaluga (Rußland) vereinbart worden.
 Tenaris-Weltbetriebsrat
fordert Anerkennung
Vom
28. bis 30. Oktober 2009 tagte der Weltbetriebsrat von Tenaris in
Bergamo. Die zentrale Leitung des italienischen Röhrenherstellers
erkennt zwar den neuen EBR an, dem
Delegierte aus Italien und Rumänien angehören (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2009). Sie weigert sich jedoch, mit den
Arbeitnehmervertretern aus den übrigen vier Ländern außerhalb
Europas zu diskutieren. Dagegen protestierte der Weltbetriebsrat mit
großem Medienecho vor dem Hauptsitz des Unternehmens in Dalmine
(Foto).
 Weltweites
Siemens-Treffen
Am
24. und 25. November 2009 trafen sich in München
Arbeitnehmervertreter von Siemens aus Europa, Indien, Brasilien, China
und den USA zu einem internationalen Workshop. Während die
vorherigen drei Welttreffen von den Gewerkschaften gezahlt wurden,
übernahm jetzt erstmals die zentrale Leitung alle Kosten und stellte
sich der Diskussion. Aktuell wird über die Bildung eines Weltbetriebsrates und
den
Abschluß eines internationalen Rahmenabkommens über soziale
Mindeststandards debattiert. Wenige Tage später, vom 5. bis 7.
Dezember 2009, diskutierten indische und europäische
Arbeitnehmervertreter von Siemens auf einem Seminar in Mumbai über
eine bessere Vernetzung.
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9. Die Umsetzung der neuen EBR-Richtlinie
beginnt
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Portugal
prescht vor
Am 2. November 2009 ist
in Portugal das neue Gesetz über Europäische Betriebsräte in Kraft getreten, das die überarbeitete
EBR-Richtlinie in nationales Recht umsetzt. Obwohl die von der EU
festgesetzte Frist erst am 5. Juni 2011 endet, wurde das Gesetz schon am 23. Juli 2009 vom
Parlament verabschiedet und am 3. September 2009 im Gesetzesblatt
veröffentlicht. Portugal ist das erste Land, das
Europäischen Betriebsräten bessere Rahmenbedingungen gewährt.
Zahlenmäßig spielt das Land im äußersten Westen Europas jedoch
keine große Rolle. Nur neun Unternehmen mit Hauptsitz in Portugal fallen
unter die Richtlinie, wovon erst ein einziges einen EBR gegründet
hat, nämlich das Finanzinstitut Banco Espirito Santo aus Lissabon (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2005).
 Britischer
Gesetzentwurf veröffentlicht
Mit großer
Aufmerksamkeit wird die Umsetzung im Vereinigten Königreich erwartet, da sich die britische Regierung
bei der Abstimmung im Brüsseler Ministerrat als
einzige der Stimme enthalten hatte (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2008). Das
Ministerium für Wirtschaft, Innovation und Qualifikation (BIS)
startete bereits am 19. November 2009 eine
öffentliche Anhörung über die Umsetzung der
EBR-Richtlinie, die bis zum 12. Februar 2010 läuft. Das Dokument
enthält einen ausformulierten Gesetzentwurf (ab Seite 38, nur in englischer
Sprache verfügbar):
Gewerkschaftliche
Empfehlungen
für laufende EBR-Verhandlungen
Am
9. Dezember 2009 haben mehrere Europäische Gewerkschaftsföderationen
eine gemeinsame Empfehlung zum Abschluß von EBR-Vereinbarungen vor Juni 2011 herausgegeben. Das Papier will sicherstellen, daß in der
Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der nationalen EBR-Gesetze
bereits die Regelungen der neuen EBR-Richtlinie voll zum Tragen
kommen.
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10. Interessante
Webseiten
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Überwachung
niederländischer Konzerne
 Der
niederländische Gewerkschaftsbund FNV untersucht mit seinem
"Company Monitor" die Sozialpolitik von multinationalen
Unternehmen in den Schwellenländern. Auf der Webseite finden sich
Berichte über Ahold, Akzo Nobel, Heineken, ING, Philips und
Unilever. Ein spezielles Dossier widmet sich der Situation in
China.
Aktuelle
Berichte zur Sozialen Unternehmensverantwortung
Die
britische Webseite "ReportAlert" stellt Berichte von
Unternehmen über ihre soziale Verantwortung und nachhaltiges
Wirtschaften zum Download zur Verfügung. Die Publikationen sind
unmittelbar nach ihrem Erscheinen abrufbar und chronologisch
geordnet.
Gewerkschaftliche
Positionen zur Industriepolitik in der EU  Vier
Gewerkschaftsverbände auf der europäischen Ebene präsentieren
ihre Positionen zur Industriepolitik auf einer gemeinsamen
Webseite. Sie enthält Details über einzelne Branchen sowie
Berichte zur Klimakonferenz Kopenhagen.
 Chemiekonzern
stellt Sozialpartnerschaft heraus
Die
internationale Zusammenarbeit der zentralen Leitung von BASF mit
den Arbeitnehmervertretungen wird auf der Internetseite des
Unternehmens ausführlich dargestellt. BASF hatte sich im Januar
2008 als eines der ersten großen Unternehmen in eine Europäische
Gesellschaft (SE) umgewandelt und einen europaweiten
SE-Betriebsrat gegründet (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2007). Auch auf globaler Ebene gibt es eine
Dialog-Plattform.
Zahlreiche
weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung
zusammengestellt.
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Projektbericht
zur Zukunft der Arbeitsbeziehungen  Im
Dezember 2008 wurde das EU-finanzierte Projekt ZAUBER ("Zukunft von Arbeitsbeziehungen und Arbeit in Europa")
der Bildungsvereinigung Arbeit und Leben in Osnabrück
abgeschlossen, das sechs internationale Expertenworkshops in vier
Ländern umfaßte. Die kürzlich erschienene Projektdokumentation (Broschüre mit
CD-ROM) faßt alle behandelten Themen zusammen. Schwerpunkte waren
Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in multinationalen Unternehmen,
die europäische Tarifpolitik als auch die Perspektiven der Arbeitsbeziehungen in Mittel- und Osteuropa.
 Arbeitsbeziehungen
in Osteuropa
Im
September 2009 ist eine neue Studie des Osteuropa-Experten Heribert Kohl erschienen. Er untersucht darin die Verbreitung von
Betriebsräten, die
Mitgliederentwicklung der Gewerkschaften, den sozialen Dialog und das Tarifvertragswesen
in
16 Ländern Mittel- und Osteuropas
und auf dem westlichen Balkan. Im Zentrum steht die Frage, wie die
Finanzmarktkrise in diesen Ländern gemeistert wurde, und welche
Auswirkungen auf die Arbeitsbeziehungen zu beobachten sind. Für
Mitglieder Europäischer Betriebsräte bietet die Studie eine
Fundgrube an Daten und Statistiken, um die Situation der
Delegierten aus diesen Ländern besser zu verstehen.
 Handbuch
der transnationalen Gewerkschaftsverbände
Im
November 2009 ist dieses Buch erschienen, das die Resultate eines
Forschungsprojektes der Hans-Böckler-Stiftung enthält. Der Band 1 kann
als Nachschlagewerk zu den Branchenverbänden auf europäischer
und weltweiter Ebene genutzt werden. Die Autoren von der
"Forschungsgruppe europäische und globale
Arbeitsbeziehungen" an der Hochschule Fulda, die seit Jahren
auch in der EBR-Forschung tätig sind, haben neben der Darstellung
der Verbände auch einzelne Aspekte ihrer gewerkschaftlichen
Arbeit analysiert. So beschäftigt sich im Band 2 beispielsweise ein Kapitel
mit
internationalen Rahmenvereinbarungen, ein weiteres Kapitel mit den
Europäischen Betriebsräten.
Newsletter
zur nachhaltigen Entwicklung

Ende
November 2009 startete das Europäische Gewerkschaftsinstitut
(ETUI) eine neue elektronische Publikation zur nachhaltigen
Entwicklung. Jeden Monat wird der Newsletter aus Brüssel künftig
über gewerkschaftliche Aktivitäten berichten, die Fragen der
Klimapolitik, der Arbeitsplatzsicherheit und der sozialen
Gerechtigkeit kombinieren. Der Newsletter ist nur in englischer
Sprache verfügbar.
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12.
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
Beispiele aus unserer Arbeit |
Interviews
und Publikationen
Unter
dem Titel "Ein Familienunternehmen setzt Maßstäbe"
veröffentlichte die Fachzeitschrift der betriebsrat im
Dezember 2009 einen Beitrag über die Aushandlung der
Mitbestimmungsvereinbarung für das bayerische Metallunternehmen
Warema, das sich kürzlich in eine Europäische Gesellschaft (SE)
umwandelte (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2009). Bereits
im September 2009 hatte EIRO, das Online-Portal der
Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und
Arbeitsbedingungen in Dublin, die Warema-Vereinbarung danach
analysiert, welche Elemente als richtungsweisend für die Mitbestimmung in der
Europäischen Gesellschaft (SE) gelten können.
Die
Fachzeitschrift AiBplus berichtete im Dezember 2009 in
einem Beitrag über die Verhandlungen zur Errichtung eines Europäischen
Betriebsrates im japanischen Pharmaunternehmen Takeda. Das Besondere Verhandlungsgremium
(BVG) wird derzeit von Dr.
Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" beraten (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2009).
Schulungen
zur neuen EBR-Richtlinie
In
Kooperation mit Partnern in vier weiteren EU-Ländern führt das
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" im
Lauf des Jahres 2010 eine Reihe von Workshops zur neuen
EBR-Richtlinie durch. Auftraggeber ist UNI, der Dachverband
der europäischen Dienstleistungsgewerkschaften. Geplant sind Veranstaltungen in Paris, London, Madrid,
Berlin und Bukarest. Einzelheiten sollen in einer Sitzung des Projektteams am 13. Januar 2009 in Paris
geklärt und später publiziert werden.
 Neuer
Kooperationspartner in London
Das
britische Beratungsbüro ADAPT International widmet sich neben der
Forschung vor allem der Ausbildung von Arbeitnehmervertretern
über ihre Unterrichtungs- und Anhörungsrechte auf nationaler und
europäischer Ebene. Sozial verantwortliche Restrukturierung und
die Förderung des sozialen Dialogs war schon einer der
Arbeitsschwerpunkte des Firmengründers David Tarren während
seiner Zeit als hauptamtlicher Gewerkschaftssekretär bei Unite
(bis März 2008). Zukünftig werden ADAPT International und das
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" ihre
Aktivitäten im deutsch-britischen Kontext und bei EU-Projekten
bündeln.
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13.
Aktuelle Seminartermine
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Für
die folgenden Seminare und Workshops sind derzeit Anmeldungen möglich:
 Hamburger
Fachtagung für Europäische Betriebsräte
Juristische
und praktische Probleme der EBR-Arbeit 25.01.2010 in
Hamburg Mitbestimmung à la française? 26.01.2010
in Hamburg (beide
Termine können getrennt gebucht werden)
Sprachkurs
Englisch für Euro-Betriebsräte
06.
– 12.06.2010 in Eastbourne (England)
Deutsch-französische
EBR-Fachtagung
05.
– 06.07.2010 in Paris
Workshop
für Europäische Betriebsräte
11.
– 13.10.2010 in Lohmar
Europäisches
Arbeitsrecht und der Europäische Gerichtshof Bedeutung
für die Arbeit der betrieblichen Interessenvertretungen
vor Ort
12.
– 16.04.2010 in Trier
Seminare
des Instituts zur Fortbildung von Betriebsräten (ifb)
 Seit 1998
bietet das ifb Seminare für Europäische Betriebsräte an, deren
Inhalte vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" mit erarbeitet wurden.
Grundseminar: Der Weg zum Europäischen Betriebsrat
08.
– 12.11.2010 in Hannover
Aufbauseminar:
Praxiswissen
– EBR Spezial
15.
– 19.11.2010 in Hamburg
Inhouse-Veranstaltungen
Eine
Übersicht über mögliche Themen für Inhouse-Veranstaltungen
finden Sie hier:
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Die EBR-News werden herausgegeben
von:
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
GbR
Mitarbeiter dieser Ausgabe:
Werner
Altmeyer, Bernhard Stelzl
Verteiler
der deutschsprachigen Ausgabe: 13.000 Empfänger
Verteiler
der englischsprachigen Ausgabe: 1.732 Empfänger
Verteiler
der französischsprachigen Ausgabe: 1.460 Empfänger
Newsletter-Archiv:
www.ebr-news.de
Wir freuen uns über Anregungen zu diesem
Newsletter und über Berichte aus Ihrem EBR.
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