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27. Dezember 2007
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1.
Interview mit EU-Sozialkommissar Špidla
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"Ich lege großen Wert
auf die Arbeit Europäischer Betriebsräte"
 Am
23. Oktober 2007 beschloß die Europäische Kommission
in Brüssel ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2008.
Darin ist eine Revision der EBR-Richtlinie als Priorität
ausdrücklich benannt (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2007). Welche politischen Weichenstellungen sind
vom europäischen Gesetzgeber in den nächsten Tagen
und Wochen zu erwarten? Die Redaktion der EBR-News fragte bei
Sozialkommissar Vladimír Špidla
(Foto) in Brüssel genauer nach.
Auch
Kommissionspräsident José Manuel Barroso hatte am
13. November 2007 in einer Rede vor dem Europäischen Parlament
seine Entschlossenheit zur Revision der EBR-Richtlinie untermauert.
Voraussichtlich Mitte Januar 2008 soll der offizielle Text zur
Konsultation der Sozialpartner von der Europäischen Kommission
beschlossen werden. Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB)
hat für den 17. Januar 2008 bereits eine ad hoc-Sitzung
einberufen, um die neue Lage zu beraten.
Neue EBR-Richtlinie: internes Papier liegt den
EBR-News vor
Wie
sich in den letzten Wochen andeutete, will die Europäische
Kommission wichtige Forderungen der Gewerkschaften erfüllen.
Sollten die Arbeitgeberverbände bei ihrer Ablehnung bleiben
und den Verhandlungen fernbleiben, kann das interne Papier der
Europäischen Kommission als Rohentwurf für den Text
der neuen EBR-Richtlinie angesehen werden. Die folgenden Punkte sind
darin enthalten:
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Stärkung
der Informations- und Konsultationsrechte des EBR, insbesondere im
Rahmen von Unternehmensrestrukturierungen, sowie bessere
Klagemöglichkeiten vor Gericht
-
Anreize
zum Abschluß europaweiter Abkommen zwischen EBR und zentraler
Leitung über die sozialen Folgen einer Restrukturierung
(Interessenausgleich)
-
Gewährung
zusätzlicher Arbeitsmöglichkeiten, z. B. durch eine
zweite EBR-Sitzung pro Jahr, das einklagbare Recht auf
Schulungsmaßnahmen, Zutrittsrechte der EBR-Mitglieder zu
allen Niederlassungen in Europa
-
Vorschriften
zur Lösung praktischer Probleme, z. B. bei Fusionen oder der
Neuverhandlung von EBR-Vereinbarungen sowie bei der erstmaligen
Errichtung eines EBR
-
Verbesserung
des Zusammenwirkens zwischen nationalen und Europäischen
Betriebsräten, insbesondere bei Restrukturierungen und durch
klare Berichtspflichten der EBR-Mitglieder in ihren
Herkunftsländern
Die
Europäische Kommission ist offenbar entschlossen, diese
Regelungen zügig in Kraft zu setzen. Es wird spannend, ob die
Arbeitgeberverbände ihre Verweigerungshaltung aufrechterhalten
und damit ihren eigenen Spielraum einschränken. Bei der
Verabschiedung der EBR-Richtlinie 1994 scheiterte eine
Verhandlungslösung an den britischen Arbeitgebern,
während Verbände aus Deutschland und anderen
Ländern durchaus für eine pragmatische
Lösung mit den Gewerkschaften offen waren. Eine zwischen den
Sozialpartnern ausgehandelte EBR-Richtlinie könnte
beispielsweise eine paritätische Schlichtungsstelle vorsehen,
die bei Streitfragen zwischen EBR und zentraler Leitung einer Klage vor
Gericht vorgeschaltet wird.
Zahlreiche Europäische
Betriebsräte fordern die Revision
In
den letzten Wochen haben sich wieder eine Vielzahl von
Europäischen Betriebsräten schriftlich an die
Europäische Kommission gewandt, um der Forderung nach einer
Revision der EBR-Richtlinie Nachdruck zu verleihen. Darunter ist auch
der EBR von Alcatel-Lucent, der 2006 mit der Forderung zur
Neuverhandlung seiner EBR-Vereinbarung am Widerstand der zentralen
Leitung gescheitert war (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2006). Hier eine Auswahl der Schreiben:
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2.
Grundsatzurteile zum Streikrecht
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Im Dezember 2007 sind vom
Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg innerhalb weniger
Tage zwei Grundsatzurteile gefällt worden, die das Streikrecht
im Europäischen Binnenmarkt betreffen. Die Richter entschieden
über die Fälle Viking Line aus Finnland und Vaxholm
aus Schweden.
Viking Line: Richter
stärken das europäische Sozialmodell
 Am
11. Dezember 2007 entschieden der EuGH, daß
Streikmaßnahmen zur Verteidigung von Arbeitnehmerinteressen
auch dann zulässig sind, wenn sie das Recht eines Unternehmens
auf Niederlassungsfreiheit im Europäischen Binnenmarkt
einschränken. Allerdings darf der Streik nicht
unverhältnismäßig sein und muß
den Schutz von Arbeitnehmerrechten zum Ziel haben. Die Sicherung eines
hohen sozialen Standards sei ein Gut von öffentlichem
Interesse, weshalb die Niederlassungsfreiheit eines einzelnen
Unternehmens dahinter zurückstehen müsse.
Ursache ist ein Streit zwischen
der finnischen Reederei Viking Line
und der Seefahrergewerkschaft. Die Reederei hatte 2003 eine
Ostsee-Fähre, die zwischen Helsinki und Reval verkehrt, nach
Estland umgeflaggt und die Besatzung durch niedriger bezahlte
Arbeitnehmer ausgetauscht. Eine Flucht aus dem bestehenden Tarifvertrag
konnte die finnische Gewerkschaft jedoch durch Androhung eines
Arbeitskampfes und international koordinierter Boykottaktionen
verhindern. Hiergegen beantragte die Reederei eine einstweilige
Verfügung - allerdings nicht vor einem finnischen Gericht,
sondern
am Sitz der Internationalen Transportarbeiterföderation (ITF)
in
London. Die britischen Richter ersuchten den EuGH in Luxemburg um eine
Vorabentscheidung, ob die Niederlassungsfreiheit oder das Streikrecht
im Europäischen Binnenmarkt höher zu bewerten sei
(siehe Bericht
in den EBR-News 2/2006).
Diese Frage ist jetzt
entschieden. Nach Auffassung des EuGH ist es Aufgabe der Gerichte der
EU-Mitgliedsländer, über die
Verhältnismäßigkeit des Streiks im
Einzelfall zu urteilen. Im Fall von Viking Line entzogen sie der
finnischen Rechtsprechung die Zuständigkeit und
übertrugen sie den britischen Gerichten. Ob dies für
die Arbeitnehmerseite vorteilhaft ist, bleibt abzuwarten.
Der
Europäische Gewerkschaftsbund (EGB)
begrüßte das
Urteil, weil dem Koalitionsrecht inklusive Streikrecht ein hoher
Stellenwert eingeräumt wird. Zu kritisierten sei jedoch,
daß
die Richter strenge Kriterien für
grenzüberschreitende
Aktivitäten aufgestellt hätten. Der EGB wird die
Urteilsbegründung genau prüfen und die Konsequenzen
für
die Arbeitsbeziehungen untersuchen.
 Vaxholm: Richter
schränken Streikrecht ein
Ganz anders fiel die Entscheidung im Fall
Vaxholm aus. Am 18. Dezember 2007 urteilte der EuGH, daß die
Aktionen der schwedischen Baugewerkschaft gegen das lettische
Unternehmen Laval
unverhältnismäßig waren. Laval errichtete 2004
Schulgebäude in Vaxholm in der Nähe von Stockholm und
zahlte
seine lettischen Beschäftigten nach lettischen Tarifen. Weil
das
Unternehmen sich weigerte, den schwedischen
Flächentarifvertrag
einzuhalten, organisierten die Gewerkschaften Arbeitskampf- und
Boykottmaßnahmen. Der hierdurch ausgelöste
Rechtsstreit ging
bis zum schwedischen Arbeitsgerichtshof, der den EuGH einschaltete. In
einer Vorabentscheidung sollte geklärt werden, ob
Arbeitskämpfe nach EU-Recht erlaubt sind, um
ausländische
Firmen zu zwingen, für ausländische
Arbeitskräfte auf
schwedischem Boden die schwedischen
Flächentarifverträge
einzuhalten (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2005).
Diese Frage ist jetzt ebenfalls
entschieden. Zwar bekräftigten die Richter das Streikrecht,
erklärten aber die Aktionen gegen Laval als unvereinbar mit
der EU-Entsenderichtlinie. Die Gewerkschaften sehen das Urteil als
Angriff auf bestehende Tarifverträge und befürchten
verstärktes Lohndumping. Der Europäische
Gewerkschaftsbund (EGB) erwartet als Folge dieses Urteils
Gesetzesänderungen in allen EU-Ländern, die die
Entsenderichtlinie umgesetzt haben.
Studie zum Streikrecht in Europa
Im März 2007 hatte das
Europäische Gewerkschaftsinstitut in Brüssel eine
Studie zum Streikrecht in 30 Ländern vorgelegt. Alle
EU-Länder sowie Norwegen, Island und Kroatien sind einzeln
dargestellt. Welche länderspezifischen Besonderheiten, welche
Beschränkungen sind zu beachten? Müssen besondere
Voraussetzungen für einen Streik gegeben sein? Die Studie
beantwortet diese Fragen.
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3. Neue
EBR-Vereinbarungen
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Bald drei Europäische
Betriebsräte bei Tyco
 Nach
der Aufspaltung des amerikanischen Elektrokonzerns Tyco in drei
börsennotierte Unternehmen mußte auch der im Jahre
2001
errichtete EBR aufgespalten werden. Im Februar 2007 traf er sich zum
letzten Mal in alter Zusammensetzung, seit 29. Juni 2007 sind die
Sparten Tyco Healthcare, Tyco Electronics und Tyco Fire &
Security
and Engineered Products & Services (TFS/TEPS)
eigenständig.
Vor der Aufspaltung war acht Monate lang über die drei neuen
EBR-Vereinbarungen verhandelt worden. Inhaltlich sind sie fast
unverändert geblieben, es gab lediglich einige technische
Änderungen (z. B. zur Sitzverteilung und zur
Berücksichtigung
neuer EU-Mitgliedsländer).
Alle drei EBR-Vereinbarungen
unterliegen britischem Recht und sehen eine jährliche Sitzung
unter dem Vorsitz des Arbeitgebers vor. Die Arbeitnehmerseite
wählt einen Lenkungsausschuß aus drei Mitgliedern.
Tyco geht mit der Aufspaltung den gleichen Weg wie American Standard,
wo der EBR ebenfalls in drei verschiedene Gremien getrennt wird (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2007).
 Spanischer
Wasserkonzern will EBR gründen
Nach der Übernahme des
britischen Wasserversorgers Bristol Water durch das spanische
Unternehmen Aguas de Barcelona (Agbar) trafen sich am 22. und 23.
November 2007 in der katalanischen Hauptstadt erstmals
Arbeitnehmervertreter, um die Errichtung eines EBR vorzubereiten (auf
dem Foto der Agbar-Turm, Sitz des Konzerns und neues Wahrzeichen von
Barcelona). Dabei wurde nicht nur ein erster Entwurf für eine
EBR-Vereinbarung diskutiert, sondern auch das Fehlen eines spanischen
Gesamtbetriebsrates bemängelt. Das Arbeitsrecht in Spanien
schreibt nur lokale Betriebsräte verbindlich vor. In Spanien
gibt es zudem einen erheblichen Rückstand bei der Errichtung
Europäischer Betriebsräte.
Neuer
EBR in der Druckindustrie
Am 13. Dezember 2007 wurde in
Paris für Chevrillon Philippe Industrie (CPI) eine
EBR-Vereinbarung nach französischem Recht unterzeichnet. Die
CPI-Gruppe zählt mit rund 4.000 Beschäftigten in
Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Tschechien und den
Niederlanden zu den größten Buchdruckereien Europas
und befindet sich im Besitz von zwei Finanzinvestoren. Die
Arbeitgeberseite hatte in den zweijährigen Verhandlungen
versucht, eine EBR-Vereinbarung unterhalb der subsidiären
Bestimmungen der EBR-Richtlinie durchzusetzen, was die
Arbeitnehmerseite jedoch zurückwies.
Weitere EBR-Vereinbarungen
haben wir auf einer eigenen Download-Seite
zusammengestellt.
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4.
Mitbestimmung in der SE
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5. Weltweite
Sozialstandards
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Internationales
Antidiskriminierungsabkommen
 Am
8. Juni 2007 wurde für den französischen
Nahrungsmittelkonzern Danone ein Abkommen zur Förderung der
Vielfalt unterzeichnet. Weltweit soll vor allem bei der Personalauswahl
auf die Akzeptanz unterschiedlicher sozialer und ethnischer Herkunft,
verschiedener Bildungswege und von Behinderungen geachtet werden.
Folgende Informationen liegen nur in englischer und
französischer Sprache vor:
Gewerkschaftsdachverband
entwickelt neues IFA-Modell
Am 16. November 2007 legte die
Bau- und Holzarbeiter Internationale (BHI) neue Richtlinien
für den Abschluß internationaler Rahmenabkommen und
einen Mustertext vor. Bisher gibt es solche IFA-Abkommen zur Sicherung
fundamentaler Arbeitsnormen bereits in zwölf weltweit
tätigen Konzernen der Bau- und Holzindustrie, darunter bei
Ikea, Faber-Castell und Hochtief.
 Telefónica erneuert
sein Rahmenabkommen
Am
17. Dezember 2007 wurde für den Telekommunikationskonzern
Telefónica in Madrid ein Rahmenabkommen unterzeichnet, das
weltweite soziale Standards und einen Dialog mit den Gewerkschaften in
19 Ländern sicherstellt. Es handelt sich um eine
Weiterentwicklung
des Verhaltenskodex aus dem Jahre 2000. Telefónica
beschäftigt 220.000 Menschen und ist neben seinem Heimatmarkt
Spanien vor allem in Lateinamerika vertreten. Einen
Europäischen
Betriebsrat gibt es nur für die Mobilfunksparte. Er
umfaßt
die Niederlassungen in Großbritannien, Irland, Deutschland,
Tschechien und der Slowakei und war 2004 nach britischem Recht gebildet
worden (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2004), noch bevor Telefónica das
damals eigenständige Unternehmen O2 aufkaufte.
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6.
Aktivitäten von Europäischen Betriebsräten
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7.
Herausforderung Fusion: aktuelle Beispiele
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Freudenberg startet vorbildliches Projekt
Während
sich viele Europäische Betriebsräte immer noch auf
ihre
Informations- und Konsultationsrechte beschränken, weisen
einzelne
Initiativen bereits über den engen gesetzlichen Rahmen hinaus.
Ein
solches Beispiel ist Freudenberg, ein deutscher Konzern mit 33.000
Beschäftigen, der Gummi- und Kunststoffprodukte für
Industrie
und Endverbraucher herstellt. Im Herbst 2007 initiierte der EBR ein
europaweites Projekt zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz: Gefährdungsanalyse
mit Hilfe eines Sicherheits- und Gesundheitsmappings.
Mehr
als 30 Arbeitnehmervertreter aus Deutschland, Großbritannien,
Dänemark, Schweden, Spanien, Frankreich, Italien, Ungarn,
Österreich und den Niederlanden wurden vom 5. bis 7. November
2007
in Weinheim auf einer Plenarsitzung des Europäischen
Betriebsrates
zu Mapping-Trainern für ihre jeweiligen Länder
ausgebildet.
In der zweiten Novemberhälfte 2007 fand ein erstes Mapping in
Langres (Frankreich) statt. Im Januar 2008 werden Veranstaltungen in
Großbritannien und Italien, im Februar 2008 weitere in
Frankreich
folgen. Später kommen Mappings in den Niederlanden und in
Österreich hinzu. Der EBR will Ende 2008 eine Auswertung
vornehmen.
 Das
Projekt kann nicht nur zu einem Transfer "guter Praxis“ im
Arbeits- und Gesundheitsschutz beitragen, sondern auch die
Zusammenarbeit innerhalb des Europäischen Betriebsrates
erheblich stärken. Im Interview erläutert der
EBR-Vorsitzende Bernd Schneider (Foto), wie die
Idee entstanden ist und was andere Europäische
Betriebsräte davon lernen können.
Derzeit verhandelt der EBR mit
der zentralen Leitung ein Memorandum über die
Rahmenbedingungen des Gesundheitsmapping. Wichtig sind ihm dabei vor
allem folgende Punkte:
-
Die
Durchführung des Mapping erfolgt durch die
Arbeitnehmervertretung.
-
Die
Mappingtrainer sollen durch externe Berater qualifiziert werden.
-
Das
Mapping soll europaweit einheitliche Standards erfüllen.
Entwickelt wurde das
Mapping-Konzept von Dr. Heiner Köhnen und es steht
über das Trainigs- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de“ auch anderen Europäischen
Betriebsräten zur Verfügung.
Arbeitsschutz
weltweit
Über
Europa hinaus geht der Stahlkonzern ArcelorMittal. Auf der
Weltkonferenz der Arbeitnehmervertreter vom 16. bis 18. September 2007
in Montreal (Kanada) wurde mit der Konzernleitung vereinbart, in allen
61 Standorten in 27 Ländern weltweit einen höheren
Standard im Arbeits- und Gesundheitsschutz sicherzustellen. Hierzu wird
eine Arbeitsgruppe ("Task force") aus Gewerkschaftsvertretern und
Arbeitssicherheitsexperten des Unternehmens gebildet, die einzelne
Standorte auf allen Kontinenten gezielt ins Visier nehmen kann, um
Mängel zu beseitigen.
 Betriebliche
Gesundheitsförderung in Europa
Maßnahmen der
betrieblichen Gesundheitsförderung werden auch von der
Europäischen Kommission unterstützt, darunter das
Projekt "move Europe". Interessant ist die Toolbox des
Europäischen Netzwerks für betriebliche
Gesundheitsförderung mit Werkzeugen aus 23
europäischen Ländern zu den Bereichen Arbeit und
Gesundheit.
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Warum sind deutsche Betriebsräte so
zögerlich bei der EBR-Gründung?
 Am Lehrstuhl für
Soziologie der Technischen Universität München wird
derzeit untersucht, warum deutsche Unternehmen einen
überdurchschnittlich hohen Rückstand bei der
Gründung Europäischer Betriebsräte
aufweisen. Das von der Hans-Böckler-Stiftung
geförderte Forschungsprojekt sucht nach den Gründen,
die deutsche Betriebsräte und Arbeitgeber veranlassen, von der
Errichtung einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmervertretung
Abstand zu nehmen. Prozentual gesehen belegt Deutschland in der
Rangliste der wichtigen Industrieländer der EU einen der
hinteren Plätze bei der Gründung von
Europäischen Betriebsräten.
Die
Forscher um Prof. Dr. Rainer Trinczek überprüften
zunächst den Datenbestand aller von der EBR-Richtlinie
erfaßten deutschen Unternehmen und konnten die seit vielen
Jahren vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut in
Brüssel gepflegte Datenbank aktualisieren. Sie ermittelten
für das Jahr 2007 insgesamt 461 deutsche Unternehmen im
Geltungsbereich der EBR-Richtlinie, wovon erst 28% einen
Europäischen Betriebsrat errichtet haben. Zum Vergleich: in
Schweden sind es schon 48% und in Großbritannien, Frankreich,
den Niederlanden und Österreich etwa 40%. Damit steht
Deutschland zweifach an der Spitze der EU: in keinem anderen Land gibt
es eine so große absolute Zahl von existierenden
Europäischen Betriebsräten, und in keinem anderen
Land gibt es so viele noch nicht gegründete
Europäische Betriebsräte.
Die Verteilung nach Branchen
Die
461 deutschen Unternehmen im Geltungsbereich der EBR-Richtlinie
verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Branchen:
-
201
Unternehmen in der Metallindustrie
-
77
Unternehmen im Chemiesektor
-
67
Groß- und Einzelhandelsunternehmen
-
37
Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie und des Gastgewerbes
-
33
Unternehmen des Baugewerbes
-
30
Textilunternehmen
Die
meisten Europäischen Betriebsräte gibt es bereits im
Metallbereich (58 deutsche Unternehmen), dort ist aber auch der
Nachhholbedarf am größten (143 deutsche
Unternehmen). An zweiter Stelle folgt der Groß- und
Einzelhandel, wo 49 deutsche Unternehmen die EBR-Gründung noch
vor sich haben. Der prozentuale Rückstand ist bei "sonstigen
Dienstleistungen" und im Transportgewerbe am
größten. Die Studie zeigt über alle
Branchen hinweg: je größer das Unternehmen, desto
höher die Wahrscheinlichkeit, daß es einen EBR gibt.
Nur im Dienstleistungssektor gibt es noch Konzerne mit mehr als 10.000
Beschäftigten ohne Europäischen Betriebsrat.
Gründe für die Skepsis
gegenüber Europäischen Betriebsräten
Die
Münchner Forscher nennen einige Gründe, die
für die Skepsis von Betriebsräten und Managern in
deutschen Firmen möglicherweise eine Rolle spielen:
-
Wissensdefizite
bei den deutschen Betriebsräten über das Thema EBR
-
fehlende
Notwendigkeit eines EBR, weil den deutschen Betriebsräten alle
Informationen über die vorhandenen Mitbestimmungsgremien
bereits zugänglich sind
-
Gegnerschaft
bei deutschen Arbeitgebern wegen hoher Kosten und drohender
europaweiter Solidarität der Arbeitnehmervertreter
-
Gegnerschaft
bei deutschen Betriebsräten, weil ihre guten Verbindungen zum
Management in Deutschland durch ausländische
Arbeitnehmervertreter in Gefahr geraten könnten
-
Gegnerschaft
bei angelsächsischen Managern gegenüber Mitbestimmung
und Betriebsräten
Das
Forschungsprojekt läuft über zwei Jahre, daher sind
endgültige Ergebnisse nicht vor Ende 2008 zu erwarten. Weitere
Informationen gibt es auf folgenden Internetseiten:
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10.
Interessante Webseiten
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| EU-Gesetzgebung im Arbeits- und
Sozialrecht

Auf dieser informativen Webseite sind in elf
Sprachen Erläuterungen zu den wichtigsten Rechtsakten der
Europäischen Union zu finden. Die Texte eignen sich
für einen kurzen und schnellen Einstieg in sämtliche
Bereiche der EU-Gesetzgebung. In einem speziellen Kapitel zum Sozialen
Dialog und zur Arbeitnehmerbeteiligung finden sich sowohl Rechtsakte
zum Elternurlaub, zur Teilzeitarbeit oder zu befristeten
Arbeitsverträgen wie auch die wichtigsten Richtlinien zur
betrieblichen Mitsprache.
EBR-Informationen
aus den Niederlanden
Mit 160 Mitarbeitern bietet die in Woerden bei
Utrecht ansässige Bildungseinrichtung FNV Formaat ein
umfassendes Seminarprogramm und Beratungsangebot für
niederländische Betriebsräte. Auch
Europäische Betriebsräte mit Sitz in den Niederlanden
werden von FNV Formaat unterstützt, unter anderem durch einen
mehrmals jährlich erscheinenden EBR-Newsletter in
niederländischer und englischer Sprache. FNV Formaat arbeitet
mit dem niederländischen Gewerkschaftsbund FNV zusammen und
ist mit dem DGB-Bildungswerk in Deutschland vergleichbar.
 Gewerkschaftsnetzwerk
im Straßengütertransport
Zu Beginn des Jahres 2007 startete ein von der EU
gefördertes Projekt zum Aufbau von Gewerkschaftsnetzwerken im
nördlichen Europa mit Schwerpunkt Baltikum.
Transportgewerkschaften aus acht Ländern wollen damit
internationale LKW-Fahrer unterstützen. Eine Webseite liefert
Informationen in englischer Sprache.
 Belgische
Webseite zeigt Banksünden
Das Netwerk Vlaanderen legt auf seiner Webseite
offen, welche der in Belgien tätigen Großbanken
durch ihre Investmentpraktiken in anderen Teilen der Welt gegen Umwelt-
und Sozialstandards verstößt. Im Fokus steht die
Geschäftspolitik von Citibank, ABN Amro, Fortis, ING, Dexia,
KBC, Axa und Deutsche Bank. Eine Studie vom 11. Dezember 2007 listet
Menschenrechtsverletzungen auf. Das Netwerk Vlaanderen fördert
einen umweltpolitisch und sozial verantwortlichen Umgang mit Geld.
Zahlreiche
weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung
zusammengestellt.
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