27. Dezember 2007  

Willkommen zur Ausgabe Nr. 4 / 2007 der EBR-News.

 

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Die EBR-News erscheinen viermal jährlich.

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  1. Interview mit EU-Sozialkommissar Špidla
 
 

"Ich lege großen Wert auf die Arbeit Europäischer Betriebsräte"

 

Am 23. Oktober 2007 beschloß die Europäische Kommission in Brüssel ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2008. Darin ist eine Revision der EBR-Richtlinie als Priorität ausdrücklich benannt (siehe Bericht in den EBR-News 3/2007). Welche politischen Weichenstellungen sind vom europäischen Gesetzgeber in den nächsten Tagen und Wochen zu erwarten? Die Redaktion der EBR-News fragte bei Sozialkommissar Vladimír Špidla (Foto) in Brüssel genauer nach.

Auch Kommissionspräsident José Manuel Barroso hatte am 13. November 2007 in einer Rede vor dem Europäischen Parlament seine Entschlossenheit zur Revision der EBR-Richtlinie untermauert. Voraussichtlich Mitte Januar 2008 soll der offizielle Text zur Konsultation der Sozialpartner von der Europäischen Kommission beschlossen werden. Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) hat für den 17. Januar 2008 bereits eine ad hoc-Sitzung einberufen, um die neue Lage zu beraten.

Neue EBR-Richtlinie: internes Papier liegt den EBR-News vor

 

Wie sich in den letzten Wochen andeutete, will die Europäische Kommission wichtige Forderungen der Gewerkschaften erfüllen. Sollten die Arbeitgeberverbände bei ihrer Ablehnung bleiben und den Verhandlungen fernbleiben, kann das interne Papier der Europäischen Kommission als Rohentwurf für den Text der neuen EBR-Richtlinie angesehen werden. Die folgenden Punkte sind darin enthalten:

  • Stärkung der Informations- und Konsultationsrechte des EBR, insbesondere im Rahmen von Unternehmensrestrukturierungen, sowie bessere Klagemöglichkeiten vor Gericht

  • Anreize zum Abschluß europaweiter Abkommen zwischen EBR und zentraler Leitung über die sozialen Folgen einer Restrukturierung (Interessenausgleich)

  • Gewährung zusätzlicher Arbeitsmöglichkeiten, z. B. durch eine zweite EBR-Sitzung pro Jahr, das einklagbare Recht auf Schulungsmaßnahmen, Zutrittsrechte der EBR-Mitglieder zu allen Niederlassungen in Europa

  • Vorschriften zur Lösung praktischer Probleme, z. B. bei Fusionen oder der Neuverhandlung von EBR-Vereinbarungen sowie bei der erstmaligen Errichtung eines EBR

  • Verbesserung des Zusammenwirkens zwischen nationalen und Europäischen Betriebsräten, insbesondere bei Restrukturierungen und durch klare Berichtspflichten der EBR-Mitglieder in ihren Herkunftsländern

Die Europäische Kommission ist offenbar entschlossen, diese Regelungen zügig in Kraft zu setzen. Es wird spannend, ob die Arbeitgeberverbände ihre Verweigerungshaltung aufrechterhalten und damit ihren eigenen Spielraum einschränken. Bei der Verabschiedung der EBR-Richtlinie 1994 scheiterte eine Verhandlungslösung an den britischen Arbeitgebern, während Verbände aus Deutschland und anderen Ländern durchaus für eine pragmatische Lösung mit den Gewerkschaften offen waren. Eine zwischen den Sozialpartnern ausgehandelte EBR-Richtlinie könnte beispielsweise eine paritätische Schlichtungsstelle vorsehen, die bei Streitfragen zwischen EBR und zentraler Leitung einer Klage vor Gericht vorgeschaltet wird.

Zahlreiche Europäische Betriebsräte fordern die Revision

 

In den letzten Wochen haben sich wieder eine Vielzahl von Europäischen Betriebsräten schriftlich an die Europäische Kommission gewandt, um der Forderung nach einer Revision der EBR-Richtlinie Nachdruck zu verleihen. Darunter ist auch der EBR von Alcatel-Lucent, der 2006 mit der Forderung zur Neuverhandlung seiner EBR-Vereinbarung am Widerstand der zentralen Leitung gescheitert war (siehe Bericht in den EBR-News 3/2006). Hier ein weiteres Beispiel:

  2. Grundsatzurteile zum Streikrecht
 
 

Im Dezember 2007 sind vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg innerhalb weniger Tage zwei Grundsatzurteile gefällt worden, die das Streikrecht im Europäischen Binnenmarkt betreffen. Die Richter entschieden über die Fälle Viking Line aus Finnland und Vaxholm aus Schweden.

 

Viking Line: Richter stärken das europäische Sozialmodell

 

Am 11. Dezember 2007 urteilte der EuGH, daß Streikmaßnahmen zur Verteidigung von Arbeitnehmerinteressen auch dann zulässig sind, wenn sie das Recht eines Unternehmens auf dessen Niederlassungsfreiheit im Europäischen Binnenmarkt einschränken. Allerdings darf der Streik nicht unverhältnismäßig sein und muß den Schutz von Arbeitnehmerrechten zum Ziel haben. Die Sicherung eines hohen sozialen Standards sei ein Gut von öffentlichem Interesse, weshalb die Niederlassungsfreiheit eines einzelnen Unternehmens dahinter zurückstehen müsse.

 

Ursache ist ein Streit zwischen der finnischen Reederei Viking Line und der Seefahrergewerkschaft. Die Reederei hatte 2003 eine Ostsee-Fähre, die zwischen Helsinki und Reval verkehrt, nach Estland umgeflaggt und die Besatzung durch niedriger bezahlte Arbeitnehmer ausgetauscht. Eine Flucht aus dem bestehenden Tarifvertrag konnte die finnische Gewerkschaft jedoch durch Androhung eines Arbeitskampfes und international koordinierter Boykottaktionen verhindern. Hiergegen beantragte die Reederei eine einstweilige Verfügung - allerdings nicht vor einem finnischen Gericht, sondern am Sitz der Internationalen Transportarbeiterföderation (ITF) in London. Die britischen Richter ersuchten den EuGH in Luxemburg um eine Vorabentscheidung, ob die Niederlassungsfreiheit oder das Streikrecht im Europäischen Binnenmarkt höher zu bewerten sei (siehe Bericht in den EBR-News 2/2006).

 

Diese Frage ist jetzt entschieden. Nach Auffassung des EuGH ist es Aufgabe der Gerichte der EU-Mitgliedsländer, über die Verhältnismäßigkeit des Streiks im Einzelfall zu urteilen. Im Fall von Viking Line entzogen sie der finnischen Rechtsprechung die Zuständigkeit und übertrugen sie den britischen Gerichten. Ob dies für die Arbeitnehmerseite vorteilhaft ist, bleibt abzuwarten.

 

Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) begrüßte das Urteil, weil dem Koalitionsrecht inklusive Streikrecht ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Zu kritisieren sei jedoch, daß die Richter strenge Kriterien für grenzüberschreitende Aktivitäten aufgestellt hätten. Der EGB wird die Urteilsbegründung genau prüfen und die Konsequenzen für die Arbeitsbeziehungen untersuchen.


 

Vaxholm: Richter schränken Streikrecht ein

 

Ganz anders fiel die Entscheidung im Fall Vaxholm aus. Am 18. Dezember 2007 urteilte der EuGH, daß die Aktionen der schwedischen Baugewerkschaft gegen das lettische Unternehmen Laval unverhältnismäßig waren. Laval errichtete 2004 Schulgebäude in Vaxholm in der Nähe von Stockholm und zahlte seine lettischen Beschäftigten nach lettischen Tarifen. Weil das Unternehmen sich weigerte, den schwedischen Flächentarifvertrag einzuhalten, organisierten die Gewerkschaften Arbeitskampf- und Boykottmaßnahmen. Der hierdurch ausgelöste Rechtsstreit ging bis zum schwedischen Arbeitsgerichtshof, der den EuGH einschaltete. In einer Vorabentscheidung sollte geklärt werden, ob Arbeitskämpfe nach EU-Recht erlaubt sind, um ausländische Firmen zu zwingen, für ausländische Arbeitskräfte auf schwedischem Boden die schwedischen Flächentarifverträge einzuhalten (siehe Bericht in den EBR-News 4/2005).

 

Diese Frage ist jetzt ebenfalls entschieden. Zwar bekräftigten die Richter das Streikrecht, erklärten aber die Aktionen gegen Laval als unvereinbar mit der EU-Entsenderichtlinie. Die Gewerkschaften sehen das Urteil als Angriff auf bestehende Tarifverträge und befürchten verstärktes Lohndumping. Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) erwartet als Folge dieses Urteils Gesetzesänderungen in allen EU-Ländern, die die Entsenderichtlinie umgesetzt haben.


 

Studie zum Streikrecht in Europa

 

Im März 2007 hatte das Europäische Gewerkschaftsinstitut in Brüssel eine Studie zum Streikrecht in 30 Ländern vorgelegt. Alle EU-Länder sowie Norwegen, Island und Kroatien sind einzeln dargestellt. Welche länderspezifischen Besonderheiten, welche Beschränkungen sind zu beachten? Müssen besondere Voraussetzungen für einen Streik gegeben sein? Die Studie beantwortet diese Fragen.

  3. Neue EBR-Vereinbarungen
     

 

Bald drei Europäische Betriebsräte bei Tyco

 

Nach der Aufspaltung des amerikanischen Elektrokonzerns Tyco in drei börsennotierte Unternehmen mußte auch der im Jahre 2001 errichtete EBR aufgespalten werden. Im Februar 2007 traf er sich zum letzten Mal in alter Zusammensetzung, seit 29. Juni 2007 sind die Sparten Tyco Healthcare, Tyco Electronics und Tyco Fire & Security and Engineered Products & Services (TFS/TEPS) eigenständig. Vor der Aufspaltung war acht Monate lang über die drei neuen EBR-Vereinbarungen verhandelt worden. Inhaltlich sind sie fast unverändert geblieben, es gab lediglich einige technische Änderungen (z. B. zur Sitzverteilung und zur Berücksichtigung neuer EU-Mitgliedsländer).

 

Alle drei EBR-Vereinbarungen unterliegen britischem Recht und sehen eine jährliche Sitzung unter dem Vorsitz des Arbeitgebers vor. Die Arbeitnehmerseite wählt einen Lenkungsausschuß aus drei Mitgliedern. Tyco geht mit der Aufspaltung den gleichen Weg wie American Standard, wo der EBR ebenfalls in drei verschiedene Gremien getrennt wird (siehe Bericht in den EBR-News 1/2007).

 


 

Spanischer Wasserkonzern will EBR gründen

 

Nach der Übernahme des britischen Wasserversorgers Bristol Water durch das spanische Unternehmen Aguas de Barcelona (Agbar) trafen sich am 22. und 23. November 2007 in der katalanischen Hauptstadt erstmals Arbeitnehmervertreter, um die Errichtung eines EBR vorzubereiten (auf dem Foto der Agbar-Turm, Sitz des Konzerns und neues Wahrzeichen von Barcelona). Dabei wurde nicht nur ein erster Entwurf für eine EBR-Vereinbarung diskutiert, sondern auch das Fehlen eines spanischen Gesamtbetriebsrates bemängelt. Das Arbeitsrecht in Spanien schreibt nur lokale Betriebsräte verbindlich vor. In Spanien gibt es zudem einen erheblichen Rückstand bei der Errichtung Europäischer Betriebsräte.


 

Neuer EBR in der Druckindustrie

 

Am 13. Dezember 2007 wurde in Paris für Chevrillon Philippe Industrie (CPI) eine EBR-Vereinbarung nach französischem Recht unterzeichnet. Die CPI-Gruppe zählt mit rund 4.000 Beschäftigten in Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Tschechien und den Niederlanden zu den größten Buchdruckereien Europas und befindet sich im Besitz von zwei Finanzinvestoren. Die Arbeitgeberseite hatte in den zweijährigen Verhandlungen versucht, eine EBR-Vereinbarung unterhalb der subsidiären Bestimmungen der EBR-Richtlinie durchzusetzen, was die Arbeitnehmerseite jedoch zurückwies.

 

Zahlreiche EBR-Vereinbarungen haben wir auf einer Download-Seite zusammengestellt.

 

  4. Mitbestimmung in der SE
      

 

BASF setzt Mitbestimmungsstandards

 

 

Am 15. November 2007 wurde für den Chemiekonzern BASF in Ludwigshafen eine Vereinbarung zur Mitbestimmung in der künftigen Europäischen Gesellschaft (SE) geschlossen (über den Beginn der Verhandlungen siehe Bericht in den EBR-News 2/2007). Damit ist der Weg frei, die SE Anfang 2008 ins Handelsregister einzutragen. Am 5. Dezember 2007 konstituierte sich bereits der Aufsichtsrat, der nur noch aus zwölf Mitgliedern besteht. Die Hälfte davon sind Arbeitnehmervertreter. Der seit 1995 bestehende Europäische Betriebsrat wird durch einen SE-Betriebsrat ersetzt, dem 23 Mitglieder aus zwölf Ländern angehören.


 

Papier und Kunststoffgruppe als SE

 

Am 19. November 2007 wurde die Surteco SE ins Handelsregister eingetragen. Der in Buttenwiesen bei Augsburg beheimatete Konzern hat weltweit 14 Produktionsstätten und beliefert u. a. die Möbelindustrie mit Papier- und Kunststoffteilen. Sowohl die Struktur der Corporate Governance (Vorstand und Aufsichtsrat) wie auch die Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat bleiben erhalten. Anders als bei einer Aktiengesellschaft wird die Arbeitnehmerseite bei mehr als 2.000 Beschäftigten nur ein Drittel der Sitze im Aufsichtsrat behalten, was eine Verschlechterung des deutschen Mitbestimmungsstandards darstellt.

 


 

Rohstoffunternehmen auf dem Weg zur SE

 

Der Recyclingdienstleister Interseroh aus Köln will sich 2008 in eine Europäische Gesellschaft (SE) umwandeln. Am 8. Januar 2008 trifft sich das Besondere Verhandlungsgremium (BVG) zur konstituierenden Sitzung und wird danach eine Vereinbarung zur Mitbestimmung und zur Errichtung eines SE-Betriebsrates aushandeln. Interseroh hat in zehn EU-Ländern, Kroatien und Rußland insgesamt 1.380 Beschäftigte.

 

Im September 2007 beschloß der Metallgroßhändler Klöckner aus Duisburg die Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE). Derzeit laufen die Vorbereitungen für die Bildung des Besonderen Verhandlungsgremiums (BVG), das für die 10.000 Beschäftigten in 15 Ländern eine Vereinbarung zur Mitbestimmung und zur Errichtung eines SE-Betriebsrates aushandeln soll.

  5. Weltweite Sozialstandards
 
 

Internationales Antidiskriminierungsabkommen

 

Am 8. Juni 2007 wurde für den französischen Nahrungsmittelkonzern Danone ein Abkommen zur Förderung der Vielfalt unterzeichnet. Weltweit soll vor allem bei der Personalauswahl auf die Akzeptanz unterschiedlicher sozialer und ethnischer Herkunft, verschiedener Bildungswege und von Behinderungen geachtet werden.


 

Gewerkschaftsdachverband entwickelt neues IFA-Modell

 

Am 16. November 2007 legte die Bau- und Holzarbeiter Internationale (BHI) neue Richtlinien für den Abschluß internationaler Rahmenabkommen und einen Mustertext vor. Bisher gibt es solche IFA-Abkommen zur Sicherung fundamentaler Arbeitsnormen bereits in zwölf weltweit tätigen Konzernen der Bau- und Holzindustrie, darunter bei Ikea, Faber-Castell und Hochtief. 


 

Telefónica erneuert sein Rahmenabkommen

 

Am 17. Dezember 2007 wurde für den Telekommunikationskonzern Telefónica in Madrid ein Rahmenabkommen unterzeichnet, das weltweite soziale Standards und einen Dialog mit den Gewerkschaften in 19 Ländern sicherstellt. Es handelt sich um eine Weiterentwicklung des Verhaltenskodex aus dem Jahre 2000. Telefónica beschäftigt 220.000 Menschen und ist neben seinem Heimatmarkt Spanien vor allem in Lateinamerika vertreten. Einen Europäischen Betriebsrat gibt es nur für die Mobilfunksparte. Er umfaßt die Niederlassungen in Großbritannien, Irland, Deutschland, Tschechien und der Slowakei und war 2004 nach britischem Recht gebildet worden (siehe Bericht in den EBR-News 3/2004), noch bevor Telefónica das damals eigenständige Unternehmen O2 aufkaufte.

  6. Aktivitäten von Europäischen Betriebsräten
 
 

EBR-Tagung für Finanzdienstleister in Nordeuropa

 

Vom 21. bis 23. Oktober 2007 trafen sich 40 Arbeitnehmervertreter aus neun Ländern in Rimbo bei Stockholm, um über die Revision der EBR-Richtlinie sowie Aktivitäten in den baltischen Staaten und Polen zu diskutieren. Die Konferenz war vom nordischen Bund der Bank-, Finanz- und Versicherungsgewerkschaften (NFU) organisiert worden. Eine umfassende Dokumentation über diese Konferenz in englischer Sprache kann bei uns angefordert werden.

 


 

EBR regelt Versetzung ins Ausland

 

Am 27. November 2007 unterzeichnete der Europäische Betriebsrat der US-Hotelgruppe Starwood (Sheraton, Westin, Le Méridien, St. Regis) auf seiner Sitzung in Rom eine Vereinbarung mit der zentralen Leitung über finanzielle Hilfen bei der Versetzung von Arbeitnehmern in ein anderes EU-Land. Sie erhalten bis zu einem Monatsgehalt als Umzugshilfe und das Recht, innerhalb von drei Monaten auf ihren alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Starwood hatte im Jahr 2000 einen Europäischen Betriebsrat nach belgischem Recht gegründet.


 

Europäischer Aktionstag bei Unilever

 

Etwa 700 Teilnehmer aus sechzehn Ländern kamen am 4. Dezember 2007 zum Europäischen Aktionstag nach Rotterdam. Nach der Ankündigung der zentralen Leitung, 20.000 Arbeitsplätze abzubauen, waren die Proteste vom Europäischen Betriebsrat und den Gewerkschaften gemeinsam organisiert worden (siehe Bericht in den EBR-News 3/2007). Bis heute wurde der EBR über die geplante Umstrukturierung nicht korrekt informiert.

  7. Herausforderung Fusion: aktuelle Beispiele
      
 

Mega-Fusion in der Druckindustrie geplatzt

 

 

Am 7. November 2007 wurde bekannt, daß der niederländische Druckkonzern Roto Smeets de Boer die europäischen Niederlassungen des kanadischen Druckkonzerns Quebecor übernehmen und so zum größten europäischen Anbieter im Tief- und Offsetdruck aufsteigen will. Die Gewerkschaften rechneten mit einem massiven Personalabbau in den beteiligten Unternehmen und mit forcierten Restrukturierungen in der ganzen Branche.

 

Am 23. November 2007 wurde der EBR von Quebecor auf einer Sondersitzung in Barcelona über die neue Lage informiert. Innerhalb von zwei Monaten sollten Verhandlungen über die Ausdehnung der EBR-Vereinbarung auf das neue Unternehmen Roto Smeets Quebecor beginnen. Für den 18. Januar 2008 war eine Sitzung in Amsterdam angesetzt, auf der das weitere Vorgehen der Arbeitnehmerseite abgestimmt werden sollte. Doch dann kam alles ganz anders, denn am 13. Dezember 2007 stimmte die Mehrheit der Aktionäre von Roto Smeets auf der Hauptversammlung gegen die Fusion.


 

Spartenverkauf ruft EBR auf den Plan

 

Auf einer Sondersitzung am 27. November 2007 wurde der EBR von Rio Tinto Alcan über den Verkauf der Verpackungs- und der Weiterverarbeitungssparte informiert. Die betroffenen 22.000 Beschäftigen sollen eine Arbeitsplatz- und Lohngarantie erhalten – so die Forderung des EBR. In einer weiteren EBR-Sitzung am 10. Dezember 2007 wurden lokale und europaweite Protestaktionen für Mitte Januar 2008 geplant. Der britisch-australische Rohstoffkonzern Rio Tinto hatte die kanadische Aluminiumgruppe Alcan kürzlich übernommen und will jetzt das Portfolio bereinigen (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007).

Türkei soll in den EBR integriert werden

 

Wenige Tage zuvor war am 20. November 2007 in Istanbul ein gewerkschaftliches Netzwerk für die Verpackungssparte (Alcan Packaging) gegründet worden. Anwesend waren 19 Arbeitnehmervertreter aus sechs Ländern, die die Einbeziehung der türkischen Fabrik nahe Istanbul in den EBR forderten. Die Schweiz als Nicht-EU-Land ist bereits im EBR vertreten.


 

Warnung vor Übernahme im Werftensektor

 

Am 7. Dezember 2007 äußerte der Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB) seine Besorgnis über die angekündigte Übernahme von Aker Yards durch den südkoreanischen Mischkonzern STX. Die Werftengruppe aus Oslo beschäftigt 20.000 Menschen in Norwegen, Finnland, Deutschland (Wismar und Rostock), Frankreich, Rumänien und weiteren Ländern. Bisher gibt es noch keinen Europäischen Betriebsrat, der im Fusionsfall konsultiert werden könnte.

  8. Gesundheitsmapping als Thema für den EBR
 
 

Freudenberg startet vorbildliches Projekt

 

Während sich viele Europäische Betriebsräte immer noch auf ihre Informations- und Konsultationsrechte beschränken, weisen einzelne Initiativen bereits über den engen gesetzlichen Rahmen hinaus. Ein solches Beispiel ist Freudenberg, ein deutscher Konzern mit 33.000 Beschäftigen, der Gummi- und Kunststoffprodukte für Industrie und Endverbraucher herstellt. Im Herbst 2007 initiierte der EBR ein europaweites Projekt zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz: Gefährdungsanalyse mit Hilfe eines Sicherheits- und Gesundheitsmappings.

 

Mehr als 30 Arbeitnehmervertreter aus Deutschland, Großbritannien, Dänemark, Schweden, Spanien, Frankreich, Italien, Ungarn, Österreich und den Niederlanden wurden vom 5. bis 7. November 2007 in Weinheim auf einer Plenarsitzung des Europäischen Betriebsrates zu Mapping-Trainern für ihre jeweiligen Länder ausgebildet. In der zweiten Novemberhälfte 2007 fand ein erstes Mapping in Langres (Frankreich) statt. Im Januar 2008 werden Veranstaltungen in Großbritannien und Italien, im Februar 2008 weitere in Frankreich folgen. Später kommen Mappings in den Niederlanden und in Österreich hinzu. Der EBR will Ende 2008 eine Auswertung vornehmen.

 

Das Projekt kann nicht nur zu einem Transfer "guter Praxis“ im Arbeits- und Gesundheitsschutz beitragen, sondern auch die Zusammenarbeit innerhalb des Europäischen Betriebsrates erheblich stärken. Im Interview erläutert der EBR-Vorsitzende Bernd Schneider (Foto), wie die Idee entstanden ist und was andere Europäische Betriebsräte davon lernen können.

Derzeit verhandelt der EBR mit der zentralen Leitung ein Memorandum über die Rahmenbedingungen des Gesundheitsmapping. Wichtig sind ihm dabei vor allem folgende Punkte:

  • Die Durchführung des Mapping erfolgt durch die Arbeitnehmervertretung.

  • Die Mappingtrainer sollen durch externe Berater qualifiziert werden.

  • Das Mapping soll europaweit einheitliche Standards erfüllen.

Entwickelt wurde das Mapping-Konzept von Dr. Heiner Köhnen und es steht über das Trainigs- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de“ auch anderen Europäischen Betriebsräten zur Verfügung.


 

Arbeitsschutz weltweit

 

Über Europa hinaus geht der Stahlkonzern ArcelorMittal. Auf der Weltkonferenz der Arbeitnehmervertreter vom 16. bis 18. September 2007 in Montreal (Kanada) wurde mit der Konzernleitung vereinbart, in allen 61 Standorten in 27 Ländern weltweit einen höheren Standard im Arbeits- und Gesundheitsschutz sicherzustellen. Hierzu wird eine Arbeitsgruppe ("Task force") aus Gewerkschaftsvertretern und Arbeitssicherheitsexperten des Unternehmens gebildet, die einzelne Standorte auf allen Kontinenten gezielt ins Visier nehmen kann, um Mängel zu beseitigen.


 

Betriebliche Gesundheitsförderung in Europa

 

Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung werden auch von der Europäischen Kommission unterstützt, darunter das Projekt "move Europe". Interessant ist die Toolbox des Europäischen Netzwerks für betriebliche Gesundheitsförderung mit Werkzeugen aus 23 europäischen Ländern zu den Bereichen Arbeit und Gesundheit.

  9. Aus der EBR-Forschung
 
 

Warum sind deutsche Betriebsräte so zögerlich bei der EBR-Gründung?

 

Am Lehrstuhl für Soziologie der Technischen Universität München wird derzeit untersucht, warum deutsche Unternehmen einen überdurchschnittlich hohen Rückstand bei der Gründung Europäischer Betriebsräte aufweisen. Das von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Forschungsprojekt sucht nach den Gründen, die deutsche Betriebsräte und Arbeitgeber veranlassen, von der Errichtung einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmervertretung Abstand zu nehmen. Prozentual gesehen belegt Deutschland in der Rangliste der wichtigen Industrieländer der EU einen der hinteren Plätze bei der Gründung von Europäischen Betriebsräten.

 

Die Forscher um Prof. Dr. Rainer Trinczek überprüften zunächst den Datenbestand aller von der EBR-Richtlinie erfaßten deutschen Unternehmen und konnten die seit vielen Jahren vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut in Brüssel gepflegte Datenbank aktualisieren. Sie ermittelten für das Jahr 2007 insgesamt 461 deutsche Unternehmen im Geltungsbereich der EBR-Richtlinie, wovon erst 28% einen Europäischen Betriebsrat errichtet haben. Zum Vergleich: in Schweden sind es schon 48% und in Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden und Österreich etwa 40%. Damit steht Deutschland zweifach an der Spitze der EU: in keinem anderen Land gibt es eine so große absolute Zahl von existierenden Europäischen Betriebsräten, und in keinem anderen Land gibt es so viele noch nicht gegründete Europäische Betriebsräte.

 

Die Verteilung nach Branchen

 

Die 461 deutschen Unternehmen im Geltungsbereich der EBR-Richtlinie verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Branchen:

  • 201 Unternehmen in der Metallindustrie

  • 77 Unternehmen im Chemiesektor

  • 67 Groß- und Einzelhandelsunternehmen

  • 37 Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie und des Gastgewerbes

  • 33 Unternehmen des Baugewerbes

  • 30 Textilunternehmen

Die meisten Europäischen Betriebsräte gibt es bereits im Metallbereich (58 deutsche Unternehmen), dort ist aber auch der Nachhholbedarf am größten (143 deutsche Unternehmen). An zweiter Stelle folgt der Groß- und Einzelhandel, wo 49 deutsche Unternehmen die EBR-Gründung noch vor sich haben. Der prozentuale Rückstand ist bei "sonstigen Dienstleistungen" und im Transportgewerbe am größten. Die Studie zeigt über alle Branchen hinweg: je größer das Unternehmen, desto höher die Wahrscheinlichkeit, daß es einen EBR gibt. Nur im Dienstleistungssektor gibt es noch Konzerne mit mehr als 10.000 Beschäftigten ohne Europäischen Betriebsrat.

 

Gründe für die Skepsis gegenüber Europäischen Betriebsräten

 

Die Münchner Forscher nennen einige Gründe, die für die Skepsis von Betriebsräten und Managern in deutschen Firmen möglicherweise eine Rolle spielen:

  • Wissensdefizite bei den deutschen Betriebsräten über das Thema EBR

  • fehlende Notwendigkeit eines EBR, weil den deutschen Betriebsräten alle Informationen über die vorhandenen Mitbestimmungsgremien bereits zugänglich sind

  • Gegnerschaft bei deutschen Arbeitgebern wegen hoher Kosten und drohender europaweiter Solidarität der Arbeitnehmervertreter

  • Gegnerschaft bei deutschen Betriebsräten, weil ihre guten Verbindungen zum Management in Deutschland durch ausländische Arbeitnehmervertreter in Gefahr geraten könnten

  • Gegnerschaft bei angelsächsischen Managern gegenüber Mitbestimmung und Betriebsräten

Das Forschungsprojekt läuft über zwei Jahre und endgültige Ergebnisse sind Ende 2008 zu erwarten.

  10. Interessante Webseiten
 
 
EU-Gesetzgebung im Arbeits- und Sozialrecht

Auf dieser informativen Webseite sind in elf Sprachen Erläuterungen zu den wichtigsten Rechtsakten der Europäischen Union zu finden. Die Texte eignen sich für einen kurzen und schnellen Einstieg in sämtliche Bereiche der EU-Gesetzgebung. In einem speziellen Kapitel zum Sozialen Dialog und zur Arbeitnehmerbeteiligung finden sich sowohl Rechtsakte zum Elternurlaub, zur Teilzeitarbeit oder zu befristeten Arbeitsverträgen wie auch die wichtigsten Richtlinien zur betrieblichen Mitsprache.


EBR-Informationen aus den Niederlanden

Mit 160 Mitarbeitern bietet die in Woerden bei Utrecht ansässige Bildungseinrichtung FNV Formaat ein umfassendes Seminarprogramm und Beratungsangebot für niederländische Betriebsräte. Auch Europäische Betriebsräte mit Sitz in den Niederlanden werden von FNV Formaat unterstützt, unter anderem durch einen mehrmals jährlich erscheinenden EBR-Newsletter in niederländischer und englischer Sprache. FNV Formaat arbeitet mit dem niederländischen Gewerkschaftsbund FNV zusammen und ist mit dem DGB-Bildungswerk in Deutschland vergleichbar.


Gewerkschaftsnetzwerk im Straßengütertransport

Zu Beginn des Jahres 2007 startete ein von der EU gefördertes Projekt zum Aufbau von Gewerkschaftsnetzwerken im nördlichen Europa mit Schwerpunkt Baltikum. Transportgewerkschaften aus acht Ländern wollen damit internationale LKW-Fahrer unterstützen. Eine Webseite liefert Informationen in englischer Sprache.


Belgische Webseite zeigt Banksünden

Das Netwerk Vlaanderen legt auf seiner Webseite offen, welche der in Belgien tätigen Großbanken durch ihre Investmentpraktiken in anderen Teilen der Welt gegen Umwelt- und Sozialstandards verstößt. Im Fokus steht die Geschäftspolitik von Citibank, ABN Amro, Fortis, ING, Dexia, KBC, Axa und Deutsche Bank. Eine Studie vom 11. Dezember 2007 listet Menschenrechtsverletzungen auf. Das Netwerk Vlaanderen fördert einen umweltpolitisch und sozial verantwortlichen Umgang mit Geld. Die folgenden Texte sind nur in englischer Spache verfügbar:

Zahlreiche weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung zusammengestellt.

 

  11. Neue Publikationen
 
 

Gleichbehandlung der Geschlechter als EBR-Thema

 

Im Oktober 2007 legte die Agentur für soziale Entwicklung (SDA) in Brüssel eine Studie über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen vor. Darin gehen die Autorinnen der Frage nach, wie die Präsenz von Frauen in den Gremien der Arbeitnehmervertretung verstärkt und welche Rolle Europäische Betriebsräte bei Maßnahmen zur Gleichbehandlung für die Belegschaft europaweit spielen können. Hierzu stellen sie beispielhafte Textpassagen in EBR-Vereinbarungen und Antidiskriminierungsvereinbarungen dar, die unter Mithilfe Europäischer Betriebsräte abgeschlossen wurden, beispielsweise im Energieunternehmen Areva (siehe Bericht in den EBR-News 4/2006). Die Studie liegt nur in englischer und französischer Sprache vor.

  • Die Studie ist online nicht mehr verfügbar, kann aber bei uns angefordert werden

In deutscher Sprache hatte Reingard Zimmer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" im Juli 2007 in der Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" einen Beitrag zu diesem Thema veröffentlicht:


 

Grenzüberschreitendes Arbeiten in Mittel- und Osteuropa

 

Am 6. Dezember 2007 legte die Arbeiterkammer Wien eine Broschüre vor, die einen Überblick über Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern in den Ländern Ungarn, Tschechien, Slowakei, Polen, Slowenien und Kroatien gibt. Auf 164 Seiten werden neben dem Steuerrecht und der Sozialversicherung auch das Arbeitsrecht jedes einzelnen dieser Länder dargestellt. Österreich gilt als Brücke zwischen West- und Osteuropa und hat besonders intensive Kontakte in die neuen und zukünftigen EU-Mitgliedsländer (siehe auch den Bericht in den EBR-News 4/2006.)


 

Aktionsplan des Europäischen Gewerkschaftsbundes

 

Am 7. Dezember 2007 legte der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) in Brüssel eine Broschüre vor, die seinen Strategie- und Aktionsplan für die Jahre 2007 bis 2011 beschreibt. Der Aktionsplan war im Mai 2007 auf dem Kongreß in Sevilla beschlossen worden. Auf 156 Seiten sind die Schwerpunkte beschrieben: vom Sozialen Dialog über die Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik bis hin zur Stärkung der sozialen Dimension des Europäischen Binnenmarktes. Ein eigenes Kapitel beschäftigt sich mit der Arbeit Europäischer Betriebsräte. Die Broschüre liegt in deutscher, englischer und französischer Sprache vor.


 

Leitfaden zum britischen Unternehmensrecht

 

Im Oktober 2006 trat im Vereinigten Königreich die umfassendste Reform das Unternehmensrechts seit 150 Jahren in Kraft. Mit dem neuen Gesetz ("Companies Act") werden Geschäftsleitungen grundsätzlich verpflichtet, bei ihren Entscheidungen die Auswirkungen für Arbeitnehmer, Gemeinschaft und Umwelt zu beachten und hierüber öffentlich Rechenschaft abzulegen. Ziel des Leitfadens ist es, den Erfolg britischer Unternehmen in sozialen und Umweltfragen zu steigern. Die Autoren zeigen eine Reihe von Möglichkeiten auf, durch die Nutzung von Aktionärsrechten, politische Kampagnen und juristische Schritte dem neuen Gesetz zum Erfolg zu verhelfen. Folgende Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:

  12. Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
         weitere Beispiele aus unserer Arbeit

 

Branchenübergreifendes EBR-Seminar in Hamburg

 

Vom 4. bis 9. November 2007 trafen sich Betriebsratsmitglieder aus mehreren Wirtschaftsbereichen zum Erfahrungsaustausch über die Verhandlung von EBR-Vereinbarungen und über die strategische Weiterentwicklung ihres Europäischen Betriebsrates. Organisiert vom Institut zur Fortbildung von Betriebsräten (ifb) und mitgestaltet vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" konnte in Hamburg ein Dialog über Branchengrenzen hinweg geführt werden. Anwesend waren Betriebsräte aus Unternehmen der Pharma- und Elektroindustrie, der Lebensmittelherstellung, Wasseraufbereitung, Marktforschung, des Großhandels, der Mineralölwirtschaft sowie von Softwaredienstleistern, Banken und Automobilzulieferern. Um die wachsende Nachfrage nach solchen branchenübergreifenden EBR-Veranstaltungen zu befriedigen, ist für das Jahr 2008 eine komplett neue und erweiterte Seminarreihe konzipiert worden (siehe Bericht in den EBR-News 3/2007).

 


 

Österreichische Holding startet EBR-Verhandlungen

 

Im Frauenthal-Konzern beginnen im Januar 2008 Verhandlungen über die Gründung eines Europäischen Betriebsrates. Die Gruppe wird von Wien aus geführt und vereinigt elf Produktionsstätten mit rund 3.000 Beschäftigten in Österreich, Deutschland, Frankreich, Portugal, Rumänien, Slowenien und Polen. Die Schwerpunkte liegen in der Teilefertigung für Nutzfahrzeuge (Federn, Lenker, Katalysatoren) sowie in der Sanitär- und Heiztechnik. Unter Mithilfe des Trainings- und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de" wurden vom 14. bis 16. November 2007 in Kassel erste Eckpunkte für die anstehenden Verhandlungen diskutiert. Ein wichtiger Punkt ist die angemessene Vertretung aller Geschäftsbereiche im zukünftigen EBR.

 


 

Arbeitnehmerbeteiligung in der Hafenlogistik

 

Vom 19. bis 24. November 2007 fand in der norditalienischen Hafenstadt Livorno mit fachlicher Unterstützung des Trainings- und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de" die abschließende Konferenz des LINKS-Projekts statt (siehe auch Bericht in den EBR-News 4/2006). Etwa 50 Teilnehmer aus sieben Ländern diskutierten die Gründung Europäischer Betriebsräte in einer Branche, die erhebliche Zuwachsraten aufweist und zweifellos zu den Globalisierungsgewinnern gehört. Ein ähnlicher Workshop hatte im Mai 2007 in Konstanza am Schwarzen Meer stattgefunden (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007). Bisher gibt es im gesamten Containerumschlag erst einen einzigen EBR für das Unternehmen Dubai Ports World (siehe Bericht in den EBR-News 3/2007).

 


 

Rechtspersönlichkeit von Europäischen Betriebsräten

 

Am 5. Dezember 2007 wurde in London in der Hauptverwaltung des britischen Gewerkschaftsbundes TUC (siehe Foto) über die juristische Situation britischer EBR-Gremien diskutiert. Seit einem Rechtsstreit in der Fährgesellschaft P&O im Jahre 2002, deren Hintergründe das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" derzeit aufarbeitet, gab es auf britischem Boden kein Gerichtsverfahren eines Europäischen Betriebsrates mehr. Die ungelöste Frage des rechtlichen Status von EBR-Gremien und erhebliche finanzielle Risiken haben die britischen Gewerkschaften seither davon abgehalten, so der EBR-Koordinator des TUC, Sean Bamford (siehe auch Interview in den EBR-News 3/2005). Die Fertigstellung des Gutachtens ist für Anfang 2008 geplant.


 

Restrukturierungen in der Kautschuk- und Kunststoffindustrie

 

Im Rahmen eines EU-geförderten Projektes, das vom Forschungsinstitut Cesos in Rom geleitet wird, erstellt das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" derzeit drei Fallstudien über den praktischen Einfluß deutscher Betriebsräte auf Umstrukturierungen (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007). Hierzu wurde auch die Unternehmensgruppe ContiTech ausgewählt, eine High-Tech-Sparte von Continental mit sieben Geschäftsbereichen in der Kautschuk- und Kunststofftechnologie. Zuvor standen bereits der Verpackungskonzern Smurfit Kappa und der Gabelstaplerhersteller Kion im Mittelpunkt des Interesses. Sämtliche Dokumente werden in Kürze auf der Webseite des Projektes verfügbar sein.


 

Neuer Leitfaden zur EBR-Gründung

 

Das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" legte kürzlich einen Leitfaden vor, der die wichtigsten Aspekte bei der Errichtung Europäischer Betriebsräte erläutert: rechtliche Fragen, Schritte zur Gründung eines EBR, die Verhandlung einer EBR-Vereinbarung, der Inhalt von Informations- und Konsultationsrechten, die praktische Arbeit im EBR und deren finanzielle Rahmenbedingungen. Die Studie wurde von der Europäischen Kommission finanziell gefördert und beleuchtet insbesondere die Situation in der Kurier-, Paket- und Expreßdienstbranche anhand der Unternehmensbeispiele DHL (Deutsche Post), FedEx, Securicor, TNT, UPS und Wincanton. Der Leitfaden kann in deutscher, englischer und französischer Sprache bei uns angefordert werden.

 

Empfehlenswert ist auch ein Beitrag zum gleichen Thema im Wirtschaftslexikon für den Betriebsrat, das von den Professoren Thomas Blanke und Thomas Breisig herausgegeben wird:


 

Beiträge in Fachzeitschriften

 

Im Magazin Personalführung sind zwei Beiträge von Werner Altmeyer erschienen: im Oktober 2007 über aktuelle Entwicklungen der EBR-Beratung und im Dezember 2007 eine Buchrezension über die Mitbestimmung in der Europäischen Gesellschaft (SE). Die Übernahme der Hotelgruppe Hilton durch den Finanzinvestor Blackstone beleuchtete ein Beitrag im Magazin Mitbestimmung in der Ausgabe Oktober/November 2007.

Weitere Veröffentlichungen finden Sie auf unserer Publikationsseite.


ver.di/GPA-Newsletter: neue Ausgabe

Am 21. Dezember 2007 ist die aktuelle Ausgabe des deutsch-österreichischen EBR-Newsletters von ver.di und GPA erschienen, der sich mit der Revision der EBR-Richtlinie beschäftigt, mehrere Initiativen zur Neugründung von Europäischen Betriebsräten vorstellt, die Arbeit des Fachbereichs Ver- und Entsorgung von ver.di und die europäische Anbindung der GPA genauer beleuchtet sowie Protestaufrufe gegen Restrukturierungen bei der Volksfürsorge und bei Novartis beinhaltet. Weiterhin sind ein Länderbericht über Großbritannien, Seminartermine, Konferenzrückblicke und Literaturtipps enthalten. Der Newsletter wird vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" mitgestaltet.

  13. Aktuelle Seminartermine
 
 

Für die folgenden von uns mitgestalteten Seminare und Workshops sind Anmeldungen möglich:

 

Betriebsratstätigkeit in Europa – Der Euro-Betriebsrat (EBR)

  • Arbeit ohne Grenzen – Der Weg zum Europäischen Betriebsrat

    16. - 19.09.2008 in Frankfurt

     

  • EBR für Profis – Vertiefungs- und Auffrischungskurs

    03. - 07.11.2008 in Berlin

Europa für Gewerkschaftssekretäre der IG Metall

Institutionen – Politikfelder – Europäische Betriebsräte

16. - 18.04.2008 in Bad Orb

13. - 15.10.2008 in Bad Orb

 

Inhouse-Veranstaltungen

Eine Übersicht über die Themen für Inhouse-Veranstaltungen finden Sie hier:

→ Themen für Inhouse-Seminare

→ Themen für Fachvorträge

 

  14. Impressum
 

Die EBR-News werden herausgegeben von:

 

Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" GbR

Von-der-Tann-Straße 4, D-20259 Hamburg
www.euro-betriebsrat.de (Deutsch)

www.euro-workscouncil.net (Englisch)

www.euro-ce.org (Französisch)

 

Mitarbeiter/innen dieser Ausgabe:

Werner Altmeyer, Carmen Bauer, Heiner Köhnen, Kathleen Kollewe, Reingard Zimmer

 

Verteiler der deutschsprachigen Ausgabe: 9.396 Empfänger

Verteiler der englischsprachigen Ausgabe: 1.020 Empfänger

Verteiler der französischsprachigen Ausgabe: 686 Empfänger

 

Newsletter-Archiv: www.ebr-news.de

 

Hier können Sie die EBR-News beziehen oder abmelden.

 

Wir freuen uns über Anregungen zu diesem Newsletter und über Berichte aus Ihrem EBR.

Bitte schreiben Sie uns: info@euro-betriebsrat.de