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31. Oktober 2007
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1. Europäische Kommission
gibt grünes Licht
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 Neue
EBR-Richtlinie
soll 2008 verabschiedet werden
Am
23. Oktober 2007 beschloß die Europäische Kommission in
Brüssel (Foto) ihr
Arbeitsprogramm für das Jahr 2008. Darin ist eine Revision der
EBR-Richtlinie ausdrücklich erwähnt. Es steht zu erwarten,
daß noch vor Jahresende 2007 offiziell die zweite Phase der
Konsultation der europäischen Sozialpartner beginnt, was von
den Gewerkschaften seit über zwei Jahren gefordert wird (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2005). Der Beschluß der Europäischen
Kommission ist eine politische Vorentscheidung ersten Ranges und
kommt der Forderung des Europäischen Parlaments entgegen, das sich
im Mai 2007 in einer Entschließung für die baldige Revision
der EBR-Richtlinie ausgesprochen hatte (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2007).
Sozialkommissar
Vladimír pidla hat offenbar seine Mitarbeiter bereits
angewiesen, einen Entwurf für einen Gesetzestext zu
formulieren. Sollte sich der tschechische Sozialdemokrat vor
Ablauf seiner Amtszeit als EU-Kommissar in dieser wichtigen
sozialpolitischen Frage profilieren wollen (was seine
Äußerungen im Plenum des Europäischen Parlaments durchaus
nahelegen), dann bleibt nicht mehr viel Zeit für die Endphase
des Gesetzgebungsverfahrens.
Welchen
Inhalt wird die Initiative haben? Um
einen Fortschritt gegenüber der aktuellen EBR-Richtlinie
vorzuschlagen, wird das Dokument aus der Generaldirektion von pidla
mit großer Wahrscheinlichkeit
-
die
Mindestanzahl der jährlichen Sitzungen erhöhen
-
die
Unterstützung durch Sachverständige erleichtern
-
einen
Anspruch auf Schulungen für EBR-Mitglieder vorsehen
-
die
Beteiligungsrechte von nationalen und Europäischen
Betriebsräten klarer abgrenzen
-
die
Auswirkungen von Unternehmensfusionen auf den EBR
definieren.
Ein
solcher Vorschlag aus der Europäischen Kommission würde nicht
nur wichtige Forderungen der Gewerkschaften aufgreifen, sondern
auch französische Unternehmen beruhigen, die durch zahlreiche
Gerichtsurteile verunsichert sind. Fast alle Verfahren seit
Verabschiedung der EBR-Richtlinie wurden vor französischen
Gerichten entschieden und brachten für die Arbeitnehmerseite in
der Regel einen Zuwachs an Einfluß. Erstmals hatte ein
französisches Gericht 1997 auf Antrag des EBR von Renault die Schließung des belgischen
Werkes Vilvoorde gestoppt. Auch die Urteile zu Gaz
de France (siehe Bericht in den EBR-News
4/2006) und Alcatel-Lucent
(siehe Bericht in den EBR-News
2/2007) aus jüngerer Zeit weisen in die gleiche Richtung.
Diese
Entwicklung wird inzwischen nicht nur von französischen
Unternehmen als Bedrohung gesehen (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2007) und eine juristisch präzisere
Definition der Rechte des EBR ausdrücklich gewünscht. Hinzu
kommt, daß EU-Richtlinien jüngeren Datums wie zur
Mitbestimmung in der Europäischen Gesellschaft (SE)
weitergehende Beteiligungsrechte vorsehen als die relativ alte
EBR-Richtlinie. Vor Gericht könnte dies für die Arbeitgeber
ein zusätzliches Risiko darstellen.
Arbeitgeber inzwischen stark beunruhigt
 Während
die Debatte seit Beginn des Gesetzgebungsverfahrens im April
2004 von Arbeitgeberseite eher beiläufig behandelt wurde, hat
sich in den letzten Wochen ihre Lobbyarbeit hinter den Kulissen
erheblich verdichtet. Es deutete sich an, daß es jetzt
"ernst" wird. Am 10. Oktober 2007 schrieb der deutsche
Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt (auf
dem Foto rechts) an Sozialkommissar pidla,
um die zweite und entscheidende Konsultationsphase zur Revision der
EBR-Richtlinie zu verhindern. Sie würde "dem Sozialen Dialog Schaden
zufügen", so Hundt. Am 14. Oktober 2007 wandte sich der DGB-Bundesvorstand an pidla,
um ihn in seinem Vorhaben zu bestärken.
Nachdem
der Dachverband der europäischen Arbeitgeberverbände
(BusinessEurope) in einer Sitzung am 19. Oktober 2007 erneut
seine Ablehnung gegenüber jeder Veränderung an der jetzigen
Richtlinie untermauerte, forderte der Europäische
Gewerkschaftsbund (EGB) am 29. Oktober 2007 in einem Schreiben
von pidla, er solle das angekündigte Vorhaben wie geplant
durchführen. Dem Vernehmen nach hat die
Europäische Kommission bereits eine "Roadmap"
ausgearbeitet, die die einzelnen Schritte bis zur Verabschiedung
der neuen Richtlinie beschreibt, falls die Arbeitgeberverbände
bei ihrer ablehnenden Haltung bleiben.
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2. Mega-Fusionen
erschweren die EBR-Arbeit
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Hilton-Hotels
von Finanzinvestor übernommen
 Seit
dem 24. Oktober 2007 gehört die traditionsreiche
Hilton-Hotelgruppe mit 2.896 Häusern zum Firmenimperium von Blackstone.
Die
"Heuschrecke“ war bereit, den Aktionären 32% über dem Börsenwert zu zahlen, insgesamt
26 Mrd. $ (etwa 18 Mrd. €). Blackstone konnte damit die
Gesamtzahl seiner Hotelzimmer auf 600.000 aufstocken und ist
jetzt größter Hotelier der Welt. Die
Beteiligungsgesellschaft will im Beherbergungsgewerbe offenbar
durch weitere Zukäufe wachsen. Die Übernahme von Hilton ist der größte Deal, den die Tourismusbranche bisher je erlebt hat.
Europäischer
Betriebsrat in der Zuschauerrolle Als die
deutschen Delegierten im Februar 2007 zusammenkamen, um die
Frühjahrstagung des EBR vorzubereiten, ahnte noch niemand von den bevorstehenden Ereignissen. Gerade war der Verkauf der 132 Scandic-Hotels an den schwedischen Finanzinvestor EQT für
1,1 Mrd. $ (0,8 Mrd. €) bekannt geworden. Danach trat auf Seiten des Managements eine
seltsame Stille ein, bis schließlich am 3. Juli 2007 die
Übernahmeofferte von Blackstone folgte.

Manfred
Monjé (Foto), Betriebsratsvorsitzender in Mainz und Sekretär des Europäischen
Betriebrates, versuchte in den letzten Monaten vergeblich, eine Sondersitzung des EBR oder wenigstens des Lenkungsausschusses
mit der zentralen Leitung einzuberufen. Diese wurde vom neuen
Eigentümer bereits am 29. Oktober 2007 komplett ausgewechselt, wodurch
der EBR jetzt einer völlig neuen Managerriege gegenübersitzt.
Wir haben bei Manfred Monjé nachgefragt, wie er die Lage aus
Sicht der Arbeitnehmervertretung beurteilt.
Rio
Tinto verweigert Informationen
 Nach
der Übernahmeofferte des britisch-australischen
Rohstoffkonzerns Rio Tinto (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2007) kritisiert der EBR von Alcan, der 31.000 Beschäftigte
des kanadischen Aluminiumproduzenten in Europa vertritt, die mangelhaften
Informationen über den geplanten Verkauf der Verpackungssparte und
Umbau weiterer Geschäftsbereiche. Ende September
2007 wurde eine Delegation des EBR im Rahmen des
Fusionskontrollverfahrens von der Europäischen Kommission
angehört und am 8. Oktober 2007 hatten die
Arbeitnehmervertreter von Alcan erstmals Gelegenheit, mit dem Management von Rio Tinto zu
diskutieren. Dabei blieben viele Fragen unbeantwortet, so der
EBR in einer Presseerklärung.
Mega-Übernahme
in der Finanzbranche
 Es
ist die größte Bankenfusion der Wirtschaftsgeschichte. Die Royal Bank of Scotland
(RBS) gewann das Rennen gegen die ebenfalls britische Barclays Bank bei der Übernahme der niederländischen
Großbank ABN Amro. RBS wird in einem Konsortium mit Banco Santander aus Spanien und
Fortis aus Belgien 71 Mrd. € für ABN Amro zahlen. Letztere soll
dann zerlegt
und 19.000 Arbeitsplätze abgebaut werden. Fortis will die
Zweigstellen in den Niederlanden, Santander
die Tochterfirmen in Italien und Brasilien übernehmen.
Der
Dachverband der Dienstleistungsgewerkschaften (UNI) gründete im
Juni 2007 ein weltweites Netzwerk, das unverzüglich Gespräche
mit dem Top-Management der beiden Bieter führte, um die
Forderungen der Arbeitnehmerseite zu verdeutlichen. Ergebnis ist
eine zehn Punkte umfassende Selbstverpflichtung der neuen
Eigentümer, sogenannte "People Principles". Die
Gewerkschaften wollen jedoch weiter gehen und fordern ein
internationales Rahmenabkommen für jede der beteiligten Banken,
auch für Barclays. Alle verfügen bereits seit Mitte der 90er
Jahre über einen Europäischen Betriebsrat, lediglich Banco Santander
folgte erst 2005. Im Zuge der
Übernahme wird der EBR von ABN Amro aufgelöst und die Delegierten
auf andere Gremien verteilt. In Schweden verfügt ABN Amro über
eine Tochtergesellschaft, die sich im Oktober 2005 als
europaweit erste Bank in die Rechtsform der Europäischen
Gesellschaft (SE) umgewandelt hat (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006)
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3.
Keine Scheu vor dem Gerichtsweg
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Zweite
Runde im Fusionspoker mit dem EBR
 Nach
der Entscheidung des französischen Präsidenten Nicolas
Sarkozy, die Fusion der Energiekonzerne Suez und Gaz de France
(GdF) endlich abzuschließen, wollen die Betriebsräte jetzt erneut
vor Gericht ziehen. Im November 2006 war die Fusion per
einstweiliger Verfügung auf Antrag des Europäischen
Betriebsrates von Gaz de France gestoppt worden (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2006). Dieses Mal will der EBR von Suez, des anderen
Fusionspartners, juristische Maßnahmen ergreifen.
Am
2. September 2007 wurden die Arbeitnehmervertreter von Suez auf
einer Sondersitzung in Paris über die Details unterrichtet. Am
4. und 5. September 2007 tagte der Lenkungsausschuß des EBR, um
sein weiteres Vorgehen abzustimmen. Mit der Fusion würde der
drittgrößte Energiekonzern der Welt entstehen, zuvor sollen
die Geschäftsbereiche Abfallbeseitigung und Wasser aus dem
Suez-Konzern herausgelöst und über die Börse verkauft
werden.
Auf
einer Plenarsitzung am 9. und 10. Oktober 2007 in Barcelona
erteilte der Europäische Betriebsrat von Suez seinem Sekretär,
also dem Sprecher der Arbeitnehmerseite, das Mandat zur
Einleitung juristischer Schritte. In einer Presseerklärung
kritisiert er, daß die Details der Fusion
zwischen der französischen Regierung und den wichtigsten
Aktionären beider Unternehmen ausgehandelt wurden, ohne zuvor
die Meinung der Betriebsräte einzuholen. Dies sei ein Verstoß
gegen die EBR-Richtlinie.
EBR von Gaz de France spielt
auf Zeit
Auf
einer außerordentlichen EBR-Sitzung am 12. September 2007
formulierte auch der Europäische Betriebsrat von Gaz de France
seinen Widerspruch. Es handele sich um eine neue Maßnahme, die
sich von den Plänen des Jahres 2006 in vielen Punkten
unterscheidet. Daher sei ein komplett neuer Prozeß der
Information und Konsultation erforderlich. In
einer weiteren EBR-Sitzung am 26. Oktober 2007 trafen
die unterschiedlichen Rechtsauffassungen bereits aufeinander.
Die
EBR-Mitglieder hatten erst wenige Tage zuvor ein über 100
Seiten umfassendes Dokument zur Anhörung bekommen. Sie
weigerten sich, hierzu Stellung zu nehmen, bevor nicht alle
eine Kopie in ihrer Muttersprache vorliegen haben. Der EBR
warnte die zentrale Leitung, einseitig Maßnahmen vor Abschluß
des Konsultationsverfahrens umzusetzen. Dies würde
unverzüglich zu einer neuen Runde im Rechtsstreit führen. Die zentrale Leitung
wird daher vorsichtig agieren
müssen, um eine erneute Niederlage vor Gericht zu vermeiden.
Dies würde nicht nur den Fusionsprozeß verzögern,
sondern auch den neuen französischen Präsidenten politisch
beschädigen.
Europäische
Gewerkschaften gründen Rechtsschutzfonds
Angesichts
der steigenden Zahl juristischer Auseinandersetzungen in
EBR-Fragen wird der EGÖD (Europäischer Gewerkschaftsverband
für den Öffentlichen Dienst) einen Rechtsschutzfonds auflegen.
Gegenüber
den EBR-News erklärte der stellvertretende Generalsekretär Jan Willem Goudriaan,
der EGÖD nehme damit eine Pionierrolle ein. Kein
anderer Verband verfügt bisher über einen solchen Fonds.
 
Erfolg
für Arbeitnehmervertreter in Wien
Am
31. Januar 2007 entschied der Oberste Gerichtshof von
Österreich zugunsten der Auskunftspflicht im
Vorfeld der Gründung eines EBR und bestätigte damit ein Urteil
der ersten Instanz vom 11. Januar 2006.
Es handelt sich um das erste Urteil eines österreichischen
Gerichts in einer EBR-Angelegenheit. Seit 1996 versucht der
deutsche Konzernbetriebsrat des Speditionsunternehmens Kühne +
Nagel (KN) erfolglos, einen EBR zu errichten. Mehrfach mußte er
vor Gericht schon Übersetzungs- und Reisekosten einklagen. Die
KN-Gruppe mit Sitz in der Schweiz und damit außerhalb der EU
will mit allen Mitteln die Bildung einer europaweiten Arbeitnehmervertretung
verhindern.
Der
Rechtsstreit geht zurück auf eine Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg vom Januar 2004, wonach
die deutsche Tochtergesellschaft des Konzerns die notwendigen
Schritte zur Bildung des EBR einzuleiten hat. Diese
ist jedoch gegenüber ihren Schwestergesellschaften in anderen
EU-Ländern nicht weisungsbefugt. Da die zentrale Leitung in der
Schweiz das Prozedere weiterhin boykottiert, mußte erneut der
Rechtsweg beschritten werden. Kühne + Nagel Hamburg zog also
gegen Kühne + Nagel Wien vor Gericht, weil sich das
österreichische Management weigerte, Auskünfte nach
Deutschland zu übermitteln. Der Arbeitgeber verklagte sich also
selbst, um die EBR-Gründung weiter hinauszuzögern. Ein
ähnlicher Rechtsstreit ist derzeit auch in Schweden anhängig.
Das
Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Wortlaut
Hintergründe
zum laufenden Rechtsstreit
Weitere
Gerichtsurteile im Vorfeld der EBR-Gründung
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4.
Neue EBR- und SE-Vereinbarungen
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 Pfleiderer
gründet EBR
Am 9.
August 2007 wurde für die Beschäftigten von Pfleiderer eine
EBR-Vereinbarung nach deutschem Recht unterzeichnet. Das
Unternehmen aus Neumarkt (Bayern) verfügt über acht Standorte in
Deutschland und drei in Polen, im März 2007 wurde zudem eine
Gesellschaft in Schweden übernommen. Pfleiderer beliefert die
Möbelindustrie mit Holzwerkstoffen, z. B. Spanplatten.
Deutschland wird im EBR vier Sitze erhalten, Polen zwei und Schweden einen. Innerhalb der ersten vier Jahre sollen insgesamt acht EBR-Sitzungen stattfinden, pro Jahr mindestens eine. Das Gremium wird von einem Lenkungsausschuß aus drei Mitgliedern geleitet. Die konstituierende Sitzung ist für November 2007 vorgesehen.
 Zwei EBR-Vereinbarungen in der Industriemontage
Für Bilfinger Berger Industrial Services (BIS) wurde am 30. August
2007 in München erstmals eine EBR-Vereinbarung unterzeichnet. Das
Unternehmen, hervorgegangen aus der Rheinhold & Mahla AG,
gehört seit 2002 zum Konzern Bilfinger Berger und beschäftigt
sich mit der Errichtung und Instandhaltung von Industrieanlagen.
Neben 22 deutschen Standorten gibt es Niederlassungen in 15
EU-Ländern und der Schweiz. In der konstituierenden
EBR-Sitzung, die am gleichen Tag stattfand, kam es zu einer
Kampfabstimmung um den Vorsitz.
Im
Montageunternehmen Kaefer gibt es bereits seit 1995 einen
Europäischen Betriebsrat, der jetzt über eine neue Grundlage
verfügt. Am 11. September 2007 wurde die neue EBR-Vereinbarung am
Konzernsitz in Bremen unterzeichnet, die sowohl die neuen
EU-Länder einbezieht als auch die Beteiligungsrechte des EBR
klarer regelt. Nächstes Ziel des EBR ist es, mit der
Konzernleitung Mindestbedingungen für die grenzüberschreitende
Entsendung von Beschäftigten auszuhandeln.
 Ehemaliger
Airbus-Standort mit eigenem EBR
Für
PFW Aerospace in Speyer (ehemals Pfalz-Flugzeugwerke), wurde am
6. September 2007 eine EBR-Vereinbarung nach deutschem Recht
unterzeichnet. Deutschland ist mit fünf Sitzen vertreten,
Frankreich und Großbritannien mit je zwei. Der EBR trifft sich
zweimal jährlich, kann eigene Arbeitsgruppen z. B. zum Arbeits-
und Gesundheitsschutz einrichten und hat ein Zutrittsrecht zu
allen europäischen Werken. Sondersitzungen finden bei
unvorhergesehenen Ereignissen statt. Bei Fusionen ist eine
Neuverhandlung der gesamten EBR-Vereinbarung vorgesehen, womit
der neuen EBR-Richtlinie bereits vorgegriffen wird.
 EBR
mit mazedonischem Vertreter
Am
12. September 2007 wurde für die rund 10.000 Beschäftigten des
regionalen Energieversorgers EVN mit Sitz in Maria Enzersdorf
(Niederösterreich) die europaweit erste Vereinbarung
unterzeichnet, die Mazedonien einbezieht. Neben je drei Vertretern
aus Österreich und Bulgarien wird ein Vertreter aus der
ehemaligen jugoslawischen Teilrepublik dem EBR angehören.
Weitere
EBR-Vereinbarungen haben wir auf einer eigenen Download-Seite
bereitgestellt.
Saarländischer
Elektrohersteller mit SE-Betriebsrat
 Seit
dem 15. Juni 2007 firmiert die Unternehmensgruppe Hager aus
Blieskastel als Europäische Gesellschaft (SE). Zuvor war am 23.
Mai 2007 eine Vereinbarung zur Arbeitnehmerbeteiligung für die
7.600 Beschäftigten in Europa unterzeichnet worden. Die Ursprünge des Unternehmens
liegen im Saarland und im
Elsaß, hinzu kommen Produktionsstätten in Italien, Spanien,
Großbritannien und Polen.
Seit
1998 verfügt Hager über einen 17köpfigen Europäischen
Betriebsrat, der sich einmal pro Jahr treffen konnte. Dieser wird jetzt durch einen
SE-Betriebsrat abgelöst, der zweimal jährlich tagt und
stärkere Beteiligungsrechte als der EBR hat. Seine 22
Mitglieder, darunter sechs aus Frankreich und drei aus
Deutschland, kamen am 18. September 2007 in Oberehnheim (Elsaß)
zur konstituierenden Sitzung zusammen. Weil Hager in Deutschland
über weniger als 2.000 Beschäftigte verfügt, fiel das
Unternehmen nicht unter das Mitbestimmungsgesetz. Daher wird es
keine Arbeitnehmervertreter im neuen SE-Aufsichtsrat geben.
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5.
Weltweite Sozialstandards
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 Internationale
Rahmenabkommen über Kernarbeitsnormen
In den
letzten Monaten wurden zwei neue Rahmenabkommen über die
Anwendung von
sozialen Grundsätzen und Kernarbeitsnormen in weltweit
tätigen Unternehmen unterzeichnet.
Vertragspartner auf Arbeitnehmerseite sind hier die internationalen
Gewerkschaftsverbände.
Am
28. September 2007 wurde in Brüssel für die 14.000 Beschäftigten
des belgischen Metall- und Chemieunternehmens Umicore ein
internationales Rahmenabkommen unterzeichnet, das 35 Länder umfaßt.
Darin werden Menschen- und
Gewerkschaftsrechte, Arbeitsbedingungen, Umweltfragen und
Gleichbehandlung thematisiert. Ein Komitee
wird die Einhaltung des Abkommens überwachen. Die folgenden Texte
sind nur in englischer Sprache verfügbar:
Am
4. Oktober 2007 wurde in La Coruña (Spanien) das erste internationale
Rahmenabkommen in der Textilindustrie für den
weltweit zweitgrößten Bekleidungs-Einzelhändler Inditex
geschlossen. Es
sieht die Respektierung internationaler Arbeitsnormen über die
gesamte Produktionskette vor, also auch für die Zulieferer. Das
Abkommen wird jährlich von einer Arbeitsgruppe aus je drei Vertretern
des Unternehmens und der Gewerkschaften überwacht. Das Management von
Inditex bemüht
sich schon länger um die Einhaltung von Mindeststandards (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2007). Die folgenden Texte liegen nur in
englischer Sprache vor:
Erfolg
in Brasilien
Im
Mai 2007 hatte der kanadische Druckereikonzern Quebecor ein
weltweites Rahmenabkommen unterzeichnet (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2007), das inzwischen erste Erfolge zeigt. Nach einem weltweiten Aktionstag
wurden im Werk
Ipojuca (Brasilien) ein sozialer Dialog
installiert, die örtliche Gewerkschaft als
Verhandlungspartner anerkannt, 80 Leiharbeiter fest
eingestellt und die Kündigung von Arbeitnehmervertretern rückgängig
gemacht.
ArcelorMittal
auf dem Weg zum Weltbetriebsrat
Nach
dem erfolgreichen Abschluß der Verhandlungen über einen
Europäischen Betriebsrat für den Stahlkonzern (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2007) trafen sich 150
Arbeitnehmervertreter aus 23 Ländern vom 16. bis 18. September 2007 in Montreal
(Kanada) zur ersten ArcelorMittal-Weltkonferenz. Dabei unterzeichneten
sie ein Abkommen zur internationalen Zusammenarbeit und eine Absichtserklärung zur Bildung
eines Weltbetriebsrates.
Weltkonferenz der Siemens-Betriebsräte
 Am
25. und 26. Oktober 2007 trafen sich in Frankfurt am Main 43
Siemens-Arbeitnehmervertreter aus 17 Ländern Europas, Asiens und Amerikas, um
die Arbeitsbedingungen und globalen Strategien des Konzerns zu
diskutieren. Es war bereits das dritte Treffen dieser Art. Der
Arbeitgeber wurde aufgefordert, grundlegende Standards wie die Kernarbeitsnormen der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) und die Richtlinien der Organisation
für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) für multinationale
Unternehmen anzuerkennen und weltweit umzusetzen.
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6.
Fallstudien: Unilever und Volkswagen
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Personalabbau
trotz Rekordgewinn  Der britisch-niederländische Konsumgüterkonzern
Unilever konnte allein im zweiten Quartal 2007 seinen Nettogewinn um
16% auf 1,2 Mrd. € steigern. Trotzdem kündigte die Konzernleitung am 2. August 2007
die Schließung von 50 der 300
Fabriken und den Abbau von weltweit 20.000 Arbeitsplätzen an. Seit Jahren
schon folgt eine
Restrukturierung auf die nächste (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2005).
Der
Europäische Betriebsrat erfuhr
davon aus der Presse und wandte sich noch am gleichen Tag in einem Rundschreiben an alle Beschäftigten.
Erst am
4. September 2007 traf er in Rotterdam in einer außerordentlichen Sitzung
die zentrale
Leitung, die jedoch bis heute keine konkreten Informationen
über die geplanten Maßnahmen offenlegte.
Am 24. und 25.
September 2007 kamen der Europäische
Betriebsrat und das vom Dachverband der Nahrungsmittelgewerkschaften
EFFAT gegründete
Unilever-Koordinierungskomitee mit Vertretern aus Deutschland,
Frankreich, Großbritannien, Italien und den Niederlanden in Amsterdam
zusammen, um europaweit die
Proteste zu planen. Höhepunkt soll eine Demonstration am
4. Dezember 2007 am Konzernsitz in Rotterdam sein. Folgende Texte
liegen nur in englischer Sprache vor:
Allein
in den Niederlanden sollen drei von sechs Produktionsstätten
geschlossen werden (siehe Grafik). Dort sind die Belegschaften am
11. Oktober 2007 in den Streik getreten, um alle Standorte zu
erhalten und eine dreijährige Arbeitsplatzgarantie durchsetzen.
Von einer externen Beratungsgesellschaft, die die Betriebsräte
eingeschaltet hatten, war zuvor die Überlebensfähigkeit aller
Standorte bestätigt worden. Weil die nationalen Manager die
Entscheidungen der Europazentrale nur noch exekutieren, sind sie
für die Arbeitnehmervertretung keine wirklichen
Verhandlungspartner. Der Europäische Betriebsrat dagegen hat nur
Konsultations-, aber keine Verhandlungsrechte. Die Gewerkschaft
FNV Bondgenoten dokumentiert die Ereignisse auf einer
eigenen Webseite.
Auch in Frankreich
sollen 4.000 Arbeitsplätze abgebaut werden - in zehn
Produktionsstätten und in der Hauptverwaltung. Am 18. Oktober 2007
beriet die Arbeitnehmerseite im Konzernbetriebsrat hierüber.
Richter
schwächen Volkswagen-Mitbestimmung
 An
zwei aufeinanderfolgenden Tagen haben Gerichte über die Zukunft
der Mitbestimmung bei Volkswagen entschieden. Am
23. Oktober 2007 wurde das Volkswagen-Gesetz von 1960 vom
Europäischen Gerichtshof in Luxemburg für rechtswidrig
erklärt. Und einen Tag später wies das Arbeitsgericht Stuttgart
den Eilantrag des VW-Betriebsrates gegen die
Mitbestimmungsvereinbarung der Porsche Automobil Holding SE
zurück.
Das
Volkswagen-Gesetz begrenzt die Stimmrechte von Aktionären auf
20%, wodurch der größte deutsche Autobauer
bisher vor einer feindlichen Übernahme geschützt war.
Zusätzlich ist das Land
Niedersachsen grundsätzlich mit zwei Sitzen im Aufsichtsrat vertreten. Die Arbeitnehmerseite
hatte zusammen mit der
Landesregierung immer eine Mehrheit, insbesondere bei der
Verhinderung von Standortschließungen. Die Europäische
Kommission sah hierin jedoch eine
Verletzung des freien Kapitalverkehrs. Das Volkswagen-Gesetz
hindere private Investoren daran, sich am Unternehmen zu beteiligen und effektiv an seiner Verwaltung und Kontrolle teilzunehmen, urteilte
jetzt das Gericht.
Für Porsche
ist damit der Weg für eine Übernahme der Mehrheitsanteile
an Volkswagen frei. Aus diesem Grund war bereits im
Juli 2007 die Porsche Automobil Holding als Europäische
Gesellschaft (SE) gegründet worden (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2007). Unter dem Dach der Holding sind die
bisherige Porsche AG (als 100%-Tochter) und der 31%-Anteil an
Volkswagen zusammengefaßt. An der Aushandlung der Mitbestimmungsvereinbarung, die frühestens in zehn Jahren kündbar ist, waren
die Arbeitnehmervertreter von Volkswagen nicht beteiligt. Auflösung
des EBR befürchtet
Sobald
Porsche seinen VW-Anteil auf über 50% aufstockt, würden die
wichtigsten Entscheidungen nicht mehr im Aufsichtsrat von
Volkswagen, sondern im Aufsichtsrat der neuen Porsche Automobil Holding SE
fallen. Dort sollen die Arbeitnehmer beider Teilkonzerne angemessen
repräsentiert sein - so die SE-Vereinbarung. Praktisch würden die 324.000
Volkswagen-Beschäftigten aber
nur drei Sitze erhalten, genauso viel wie die knapp 12.000 Porsche-Beschäftigten.
Der Europäische Betriebsrat von VW, dem 27 Mitglieder
angehören, würde aufgelöst und Volkswagen mit
zwanzig Delegierten im SE-Betriebsrat von Porsche vertreten sein.
Auch Porsche soll dort zwanzig Mandate erhalten. Hierüber war es zu einem
öffentlichen Disput zwischen den beiden Betriebsratsvorsitzenden
gekommen.
Am
10. Oktober 2007 unterstützte auch der Weltbetriebsrat von
Volkswagen auf seiner Sitzung in Jungbunzlau (Mladá Boleslav), dem Sitz der
tschechischen Tochtergesellschaft Škoda, die Kritik. Ob dieses
Gremium, das im Juni 2002 eine weltweit gültige Sozialcharta
durchgesetzt hatte, ebenfalls aufgelöst werden soll, ist derzeit
noch unklar.
Da
die Geschäftsleitung von Porsche Nachverhandlungen strikt
ablehnt, beantragte der Betriebsrat von Volkswagen eine einstweilige Verfügung
gegen die Eintragung der Porsche Automobil Holding SE. Am
24. Oktober 2007 wies das Arbeitsgericht Stuttgart diesen Antrag zurück.
Damit ist der Weg für das Registergericht frei, die
Eintragung am 13. November 2007 abzuschließen.
Der Volkswagen-Betriebsrat hat angekündigt, danach den normalen
Klageweg zu beschreiten. Porsche ist damit der zweite Fall, in dem es zu
einem solchen Rechtsstreit kommt. Bereits 2004 hatte die Eintragung der Bauholding Strabag SE zu einer
gerichtlichen Auseinandersetzung geführt, die jedoch
ohne Urteil einvernehmlich beigelegt werden konnte (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2006).
Intervention
des IG Metall-Vorstandes
Dr.
Thomas Klebe, der die Abteilung Betriebspolitik und Mitbestimmung
beim Vorstand der IG Metall leitet, sieht die Mitbestimmung im Aufsichtsrat der Porsche
Automobil Holding SE durch das Urteil nicht ausgehebelt.
Um die Konflikte zwischen den beiden Betriebsräten auszuräumen,
fand am 30. Oktober 2007 auf Einladung des zweiten Vorsitzenden
der IG Metall, Berthold Huber, in Frankfurt am Main ein Gespräch statt.
Zuvor hatte der Porsche-Betriebsrat hinsichtlich der Sitzverteilung
im neuen SE-Betriebsrat Kompromißbereitschaft signalisiert.
Aus Protest gegen die ungünstige
Mitbestimmungsregelung ruht am 31. Oktober 2007 in allen sechs westdeutschen VW-Werken
für eine Stunde die Arbeit. Streiks sind in Deutschland
aufgrund der Friedenspflicht nicht möglich. Allerdings gibt das Betriebsverfassungsgesetz
den Betriebsräten das Recht, solche Informationsveranstaltungen während der Arbeitszeit
durchzuführen.
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7. Arbeitnehmervertreter
setzen Zeichen
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8.
Angelsächsische Betriebsverfassung
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Irland geht andere Wege als
Großbritannien
 Irland
ist mit Großbritannien durch eine lange Geschichte eng verbunden,
auch die Arbeitsbeziehungen sind ähnlich. Seit 1922 ist die
Republik Irland eigenständig und wurde 1973 Mitglied der EU. Mit
seinen 4,2 Mio. Einwohnern (soviel wie Sachsen) nimmt Irland im
Gegensatz zu Großbritannien an der Währungsunion teil und hat von Anfang an
den Euro als Zahlungsmittel eingeführt. Früher war die Insel eine
der ärmsten Regionen der EU, konnte aber nach dem EU-Beitritt erheblich
aufholen. Wegen hoher Wachstumsraten und starkem Rückgang
der Arbeitslosigkeit (mit 4% heute die drittniedrigste Quote in
Europa)
gilt das Land als "keltischer Tiger".
Rund 70% aller
Auslandsinvestitionen kommen aus den USA, darunter viele High-Tech-Unternehmen und
Finanzdienstleister, die eine stark antigewerkschaftliche Strategie
betreiben. Dennoch ist der gewerkschaftliche
Organisationsgrad mit rund 35% höher als im Vereinigten Königreich
(28%). Dem Irischen Gewerkschaftsbund ICTU gehören 81
Einzelgewerkschaften an, die auch
in Nordirland zu finden sind. Umgekehrt organisieren britische
Gewerkschaften wie Unite, die im Mai 2007 aus dem Zusammenschluß aus Amicus und
T&G entstanden ist, auch Mitglieder in der Republik Irland. Das Tarifvertragswesen wurde
anders als
im Vereinigten Königreich der Thatcher-Jahre vom irischen Staat immer gefördert. Die Tarifparteien
arbeiten mit der Regierung in dreiseitigen Gremien wie dem Labour
Relations Committee zusammen, das sich z. B. bei Arbeitskonflikten einschalten
kann.
Lokale Betriebsräte 2006
durch EU-Recht eingeführt
Viele
irische Arbeitgeber widersetzen sich der Einführung von
Betriebsräten, die ihrer Meinung nach ein Relikt aus den 60er und
70er Jahre seien. Das heutige Tempo des industriellen Wandels
erfordere eine direkte Kommunikation mit den Arbeitnehmern, und nicht über den Umweg eines Betriebsrates.
Um die Anforderungen einer
EU-Richtlinie aus dem Jahr 2002 zu erfüllen, die in Betrieben ab 50
Beschäftigten eine Unterrichtung und Anhörung der Belegschaft in
sozialen und wirtschaftlichen Fragen verbindlich vorschreibt, mußte
die irische Regierung jedoch handeln und sich über diese Kritik
hinwegsetzen. Mit
dem Employees
(Provision of Information and Consultation) Act 2006 wurden daher
erstmals
Betriebsräte eingeführt. An der Wahl dürfen
allerdings nur Gewerkschaftsmitglieder teilnehmen,
deren Verband mindestens 10% der Belegschaft vertritt. Eine Wahl
durch die gesamte Belegschaft findet nur statt, wenn es keine
Gewerkschaft mit einer 10%-Mitgliedschaft gibt (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2006). Folgende Dokumente sind nur in englischer Sprache
verfügbar:
Europäische
Betriebsräte in Irland
 Nach
Berechnungen des Europäischen Gewerkschaftsinstituts hatten im Jahre 2006
erst sechs von 50 Unternehmen aus der Republik Irland einen EBR
gegründet,
darunter 1996 der Verpackungskonzern Smurfit (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2006) und die
staatliche Fluggesellschaft Aer Lingus.
Auch Guinness
war einer der EBR-Pioniere, allerdings ist die irische Traditionsbrauerei
(siehe Foto) schon 1997 vom weltweit größten Spirituosen-Herstellers Diageo
aus London aufgekauft worden. Delegierte aus Irland sind heute in jedem dritten EBR (in 298 von 816)
vertreten.
Rechtsstreit um
Arbeitnehmervertretung bei Ryanair
 Da
es in Irland wie auch in vielen anderen angelsächsischen Ländern traditionell
keine Betriebsräte gab/gibt, spielen die gewerkschaftlichen
Vertrauensleute im Betrieb eine entscheidende Rolle. Sie müssen jedoch
zunächst einmal vom Arbeitgeber in einem Haustarifvertrag ("recognition
agreement") als Verhandlungspartner anerkannt werden. Trotz des
hohen Organisationsgrades gibt es in Irland Unternehmen, die dies
verweigern, darunter die Fluggesellschaft Ryanair. Dort kam
es seit 1998 immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten.
Ein Gesetz eröffnete den Gewerkschaften
2004 das Recht, ihre Mitglieder auch in
Betrieben ohne Arbeitnehmervertretung, in sogenannten
"non-union companies" wie Ryanair,
zu vertreten. Dennoch sperrte sich das Management unter Hinweis auf
das "Employee Representation Committee"
(ERC), eine von Ryanair gegründeten
Ersatz-Arbeitnehmervertretung ohne gewerkschaftliche Anbindung. Am
1. Februar 2007 entschied der oberste Gerichtshof über die
Tariffähigkeit des ERC. Zwar
wurde der Rechtsstreit wegen mangelnder Beweise (aus der Ryanair-Belegschaft war niemand zu einer
Zeugenaussage bereit) an den Arbeitsgerichtshof zurückverwiesen, doch
stellte das Gericht klar, daß irische Belegschaften Anspruch auf eine
angemessene kollektive Vertretung haben. Erst 2006 war Ryanair zu einer Strafe von 1 Mio. €
verurteilt worden, weil führende Manager vor Gericht falsche Aussagen
gemacht hatten. Folgende Texte liegen nur in englischer Sprache vor:
 Historischer
Schritt für Vodafone UK
Auch im britischen
System spielt die Anerkennung einer Gewerkschaft eine zentrale Rolle. Am 11. Oktober 2007
wurde für die Regionalniederlassungen des
Mobilfunkunternehmens Vodafone ein richtungsweisendes Abkommen
geschlossen. Zum ersten Mal in der Unternehmensgeschichte erklärte
sich das Management bereit, eine Gewerkschaft anzuerkennen (in diesem
Fall die Kommunikationsgewerkschaft Connect) und eine
Arbeitnehmervertretung zu installieren. Die neue Vereinbarung gilt
allerdings nur für rund 500 der insgesamt 11.600 britischen
Beschäftigten. Die restliche Belegschaft muß weiterhin auf
kollektiven Schutz verzichten.
Der Schritt erfolgte nicht
freiwillig, denn erst nach Intervention der unabhängigen Schlichtungsstelle Central Arbitration Committee war die
Geschäftsleitung zur Unterzeichnung des Abkommens bereit. In einem
vergleichbaren Fall hatte ein Londoner Arbeitsgericht den Zeitungsverlag Macmillan im Juli 2007
zu einer Geldstrafe verurteilt
(siehe Bericht in den
EBR-News 2/2007).
"Gewerkschaftsjäger"
in der Nahrungsmittelindustrie
Schwieriger
ist die Situation beim Lebensmittelhersteller Kettle Chips. Dort
engagierte das Management im September 2007 "union busters"
aus den USA (sie bezeichnen sich selbst lieber als "Labour
Relations Consultants"), um das juristische Prozedere zur
Errichtung einer Arbeitnehmervertretung zu stoppen. Die 340
Beschäftigten in der Produktionsstätte Norwich sollten davon
abgehalten werden, der Gewerkschaft Unite beizutreten. Der Konflikt
war bei der Bezahlung von Überstunden entstanden und führte zu einer
Medienkampagne und einen Verbraucherboykott gegen das Unternehmen.
Am Ende konnten die
Berater aus Malibu (Kalifornien) dennoch einen Erfolg verbuchen. Ein
Großteil der Belegschaft - etwa 40% sind Zuwanderer aus Osteuropa -
waren derart eingeschüchtert, daß sie in der Abstimmung gegen die
Gewerkschaft votierten. Der britische Gewerkschaftsbund TUC hat nun
angekündigt, Gewerkschaftssekretäre speziell zu schulen, um in
Zukunft die Jäger zu jagen ("to bust the busters"). Die
regierende Labour-Partei sieht im Verhalten der Werksleitung eine
Verletzung des britischen Arbeitsrechts. Eine Verletzung von EU-Normen
dürfte ebenfalls vorliegen. Folgende Texte sind nur in englischer
Sprache verfügbar:
Die
bisherigen Länderschwerpunkte in den EBR-News:
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9. EBR und autoritäre Unternehmenskultur
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 Management und EBR -
eine widersprüchliche Beziehung?
Seit
Januar 2006 läuft am Institut für Gesellschafts- und Sozialpolitik
der Universität Linz ein Forschungsprojekt über Europäische
Betriebsräte in Österreich (siehe Bericht in den EBR-News
4/2006). In
zwölf Konzernen werden EBR-Mitglieder, Gewerkschaftssekretäre und
Managementvertreter befragt. Ähnlich wie die deutsche
Studie von Prof. Kotthoff (siehe Bericht
über die Forschungsergebnisse) unterscheiden die Linzer Forscher
mehrere Modelle. Dabei haben sie die Rolle der
zentralen Leitung untersucht und in Typen eingeordnet. Wir
präsentieren heute den dritte Teil unserer Serie.
Typ 3: Der marginale EBR
in der autoritären Unternehmenskultur
Eine ausgeprägte Distanz und formale Routinen prägen die Beziehung zwischen zentraler Leitung und EBR
beim Typ 3. Zumeist handelt es sich um Konzerne mit Sitz in südeuropäischen
Ländern, in denen eine Beteiligung der Arbeitnehmerseite kaum existiert. In autoritären Unternehmenskulturen
verhält sich das Management gegenüber dem EBR strikt legalistisch. Die mündlichen Referate
der Top-Manager beschränken sich auf die Mindestvorgaben der EBR-Vereinbarung,
Nachfragen der Arbeitnehmervertreter bleiben häufig unbeantwortet. Die
Konzernleitung argumentiert mit fehlenden formalen Rechten des EBR,
wobei der Vorstandsvorsitzende (CEO) allerdings mehr Informationen
preisgibt als die übrigen Manager, die von ihm auf eine restriktive Politik
verpflichtet werden.
Der Legalismus hat zwei
Konsequenzen: zum einen gibt es keine Willkürakte einzelner Manager wie beim Typ 2, die
von den formalen Mindeststandards der EBR-Vereinbarung abweichen. Zum
anderen räumt die zentrale Leitung dem EBR keine informellen Beteiligungsmöglichkeiten ein, wie sie für Typ
1 prägend sind. Formulieren einzelne Delegierte Positionen zur Konzernstrategie,
werden diese vom Management zwar zur Kenntnis genommen, aber nicht ausführlicher kommentiert.
Stabsabteilungen entwerfen z. B. Verhaltenskodizes, die vom Arbeitgeber
in Kraft gesetzt werden, ohne im Vorfeld den EBR einzubeziehen. Daher
ist die Arbeitnehmerseite auch nicht in das Monitoring eingebunden.
Die Voraussetzungen für eine Kooperation sind
beim Typ 3 denkbar ungünstig. Insbesondere für italienische oder französische Spitzenmanager steht außer Zweifel,
daß sie den Konzern kraft ihrer Autorität steuern können. Ein solcher
Führungsstil provoziert jedoch Arbeitskonflikte, die wiederum von Arbeitnehmervertretern
mediterraner Länder als legitime Form der Auseinandersetzung gesehen werden.
Da der Europäische Betriebsrat als Plattform für spontane, militante
Aktionen nur wenig geeignet erscheint, sind die Delegierten aus
südeuropäischen Ländern beim Typ 3 mehr an den
Handlungsmöglichkeiten auf nationaler Ebene als am EBR interessiert.
Die weiteren Typen sind:
 Unternehmenskultur
im Sicherheits- und Reinigungsgewerbe
Vom
7. bis 9. Oktober 2007 kamen etwa 70 Gewerkschaftsvertreter aus 16
europäischen Ländern in La Roche (Belgien) zusammen, um die
EBR-Arbeit im Sicherheits- und Reinigungsgewerbe zu diskutieren. Im
Fokus standen die Unternehmen Falck, Group 4 Securicor, ISS, Rentokil Initial
und Securitas, die bereits einen EBR eingerichtet haben.
Der
Dachverband der Dienstleistungsgewerkschaften (UNI-Europa) bewertete
die präsentierten Fälle als "weitgehend enttäuschend". So
bevorzugen manche Arbeitgeber hauseigene Gewerkschaften, die über
keine demokratische Legitimation verfügen, häufig werden auch
Managementvertreter in den EBR entsandt. Gerade in den neuen
EU-Ländern ist die Situation besonders problematisch.
 Demokratische
Wahlverfahren sicherstellen
Nicht
nur im Sicherheits- und Reinigungsgewerbe gibt es bei der Entsendung
von Delegierten in den EBR Probleme. Hier zwei Beispiele, wie sie auch
in anderen Branchen auftreten können:
-
Die
Delegierten aus Großbritannien
werden von einem "Forum" entsandt, das der Arbeitgeber
als Ersatz für eine Arbeitnehmervertretung installierte, um die
rechtliche Anerkennung einer Gewerkschaft zu vermeiden. Sollen
Betriebsräte aus Kontinentaleuropa dies akzeptieren?
-
Was
ist zu tun, wenn in Mittel- und Osteuropa keine funktionierende
Arbeitnehmervertretung existiert und Delegiertenmandate unbesetzt
bleiben?
Um
die Arbeit eines Europäischen Betriebsrates auf eine tragfähige
Grundlage zu stellen, ist daher bei der Delegiertenwahl höchste
Wachsamkeit geboten. Dies gilt nicht nur für turnusmäßige Wahlen,
sondern beginnt bereits vor der EBR-Gründung. So müssen
sämtliche Mitglieder des Besonderen Verhandlungsgremiums ihr Mandat
auf einer demokratischen Grundlage erhalten. Die Regeln zur
Delegiertenwahl für alle 27 EU-Länder hat der Europäische
Metallgewerkschaftsbund (EMB) jetzt im "Newsletter zur
gewerkschaftlichen Betriebspolitik" übersichtlich dargestellt.
Enthalten sind auch die neuen Bestimmungen für Rumänien und
Bulgarien.
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10. Interessante
Webseiten
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Europäisches
Tourismusportal  Am
24. und 25. Oktober 2007 wurde das neue Internetportal der Gewerkschaften im Tourismussektor auf einer Konferenz in
Portimao (Portugal) der Öffentlichkeit vorgestellt. Die
Webseite liefert spezielle Informationen für
Arbeitnehmervertreter in Reise- und Tourismusunternehmen und
verfügt über
einen eigenen Bereich für Europäische Betriebsräte. Die Inhalte werden
in den nächsten Monaten weiter ergänzt und sind in englischer,
französischer und deutscher Sprache verfügbar.
 Goodyear-Netzwerk
In vielen
multinationalen Unternehmen haben die Gewerkschaften Netzwerke
gegründet, um weltweit Informationen zwischen betrieblichen
Arbeitnehmervertretern auszutauschen - eine Vorstufe zum
Weltbetriebsrat. Beim US-Reifenhersteller
Goodyear gibt es seit 1999 ein solches Netzwerk, organisiert von
der Internationalen Föderation der Chemiegewerkschaften (ICEM).
Auf einem eigens eingerichteten Blog im Internet sind Neuigkeiten
und Kommentare in verschiedenen Sprachen zu finden. Das Netzwerk
verschickt ein- bis zweimal jährlich einen Newsletter unter
dem Titel "Global Solidarity" in englischer,
französischer, spanischer und deutscher Sprache.
Neue Webseite
zum Europäischen Sozialfonds  Seit
50 Jahren unterstützt der Europäische Sozialfonds (ESF) nicht
nur strukturschwache Regionen bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze,
sondern auch Arbeitssuchende bei der Aus- und Weiterbildung. Die
Europäische Kommission hat jetzt eine Webseite in 23 Sprachen eingerichtet.
Mit einem Klick auf die Landkarte läßt sich ermitteln, in welche Länder Gelder fließen und
welche Projekte gefördert werden.
 Projekt
Oderregion
Der
DGB-Landesbezirk Berlin-Brandenburg unterhält bereits seit
Oktober 2005 eine Internetseite zu europapolitischen Themen (siehe
Bericht in den
EBR-News 4/2005). Dort finden sich auch Informationen zu einem
EU-Projekt, das die Wirtschaftsregion westlich und östlich der
Oder zusammenführen will. Gemeinsam mit polnischen Gewerkschaften
werden beispielsweise Fragen der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
behandelt.
Zahlreiche
weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung
zusammengestellt.
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 Seminarleitfaden
für Europäische Betriebsräte
Der
Gewerkschaftliche Beratungsausschuß (TUAC) bei der Organisation
für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) in Paris hat unter
dem Titel "Europäische Betriebsräte und die
OECD-Grundsätze für multinationale Unternehmen" einen
Leitfaden zur Durchführung von Seminaren vorgelegt. Die
Grundsätze sind ein Baustein der weltweiten sozialen
Verantwortung von Unternehmen und werden häufig beim Abschluß
internationaler Rahmenvereinbarungen aufgegriffen. Die
Broschüre liefert Basiswissen über Europäische Betriebsräte,
internationale Gewerkschaftsstrukturen und Regeln für
multinationale Konzerne. Enthalten sind auch Folien, die für
Vorträge genutzt werden können. Der Leitfaden liegt in
englischer, französischer, deutscher und tschechischer Sprache
vor.
 Hintergrundwissen
zu Private Equity
Die
Internationale Föderation der Lebensmittelgewerkschaften (IUL) in
Genf hat im Mai 2007 eine Broschüre über Finanzinvestoren
vorgelegt. Darin ist nachzulesen, was Private Equity ist, wie es
funktioniert und welche Gefahren es für Arbeitnehmer mit sich
bringt. Es werden mögliche Strategien für Verhandlungen mit
Private-Equity-Fonds aufgezeigt und eine Reihe von Fallbeispielen
dargestellt. Im Anhang findet sich eine Liste der 50 größten
Beteiligungsfirmen. Die Broschüre liegt in deutscher, englischer,
französischer, schwedischer und spanischer Sprache vor.
Grenzüberschreitende
Mitbestimmung in der SE
 Seit
Februar 2007 liegt die dritte, überarbeitete Auflage eines
Leitfadens der Hans-Böckler-Stiftung zur Europäischen
Aktiengesellschaft (SE) vor. Er enthält einen Überblick über
die Gründungsformen, die Beteiligung der Arbeitnehmer und den
Ablauf der Verhandlungen über eine Vereinbarung zur
Mitbestimmung. Abgedruckt ist der komplette Text der
Allianz-SE-Vereinbarung (siehe auch Bericht
in den EBR-News 3/2006). Neu in der jetzt vorliegenden
Broschüre sind Anmerkungen zur Fusionsrichtlinie, die im Dezember
2006 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Sie regelt die
grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
(siehe Bericht in
den EBR-News 4/2006).
 Taschenbuch
zum Arbeitsrecht mit internationalem Blickwinkel
Dieses
Standardwerk von Prof. Däubler liegt jetzt in der 16. Auflage
vor. Gegenüber den bisherigen Ausgaben wurde es an einem Punkt
erweitert: der Blick über den Tellerrand des nationalen
Geschehens wird nicht als eigenständiges Kapitel behandelt, sondern ist
in alle Themen
eingebaut. Damit hat sich der Autor "endgültig von der Illusion verabschiedet, die Globalisierung
lasse das Arbeitsrecht
unberührt. Der Kostendruck, der von Billiganbietern ausgeht, die Verhaltensrichtlinien amerikanischer Konzerne, die auf die deutschen Töchter
'durchschlagen', die Drohung mit Produktionsverlagerung – dies alles sind Herausforderungen, denen man nicht mehr ausweichen kann."
Er wird diesem Anspruch auf 864 Seiten gerecht. Auch für Europäische Betriebsräte
ist der
"Leitfaden für Arbeitnehmer“ ein empfehlenswertes Nachschlagewerk.
Wolfgang
Däubler
Das
Arbeitsrecht 1
Leitfaden
für Arbeitnehmer
Reinbek
2006, 16. Auflage, 864
Seiten, ISBN 978-3-499-61966-3, € 16,90
→
Nähere
Informationen
→ Online-Bestellung
|
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12.
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
weitere Beispiele aus unserer Arbeit |
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13.
Aktuelle Seminartermine
|
Für
die folgenden von uns mitgestalteten Seminare und Workshops sind Anmeldungen möglich:
Gründung
Europäischer Betriebsräte in der Hafenwirtschaft
18.
- 24.11.2007 in Livorno (Italien)
→ weitere
Infos zu diesem Workshop
Betriebsratstätigkeit
in Europa – Der Euro-Betriebsrat (EBR)
-
EBR
1: Arbeit ohne Grenzen – Der Weg zum Europäischen
Betriebsrat
12.
- 15.02.2008 in
Berlin
16.
- 19.09.2008 in Frankfurt
-
EBR
2: EBR-Vereinbarungen rechtssicher gestalten –
effektiv im EBR arbeiten
25.
- 29.02.2008 in Hamburg
22.
- 26.09.2008 in Stuttgart
-
EBR
3: EBR für Profis – Vertiefungs- und
Auffrischungskurs
07.
- 11.04.2008 in München
03.
- 07.11.2008 in
Berlin
Europa für Gewerkschaftssekretäre
der IG Metall
Institutionen
– Politikfelder – Europäische Betriebsräte
16. -
18.04.2008
in Bad Orb
13.
- 15.10.2008 in Bad Orb
Inhouse-Veranstaltungen
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