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6. Oktober 2008
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1. Rahmen für neue
EBR-Richtlinie steht
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Politischer
Durchbruch auf Schloß Chantilly  Auf
Druck des französischen Arbeitsministers Xavier Bertrand trafen
die Spitzenverbände der Gewerkschaften und Arbeitgeber auf
europäischer Ebene eine Grundsatzentscheidung, die den weiteren
Verlauf des Revisionsverfahrens der EBR-Richtlinie maßgeblich
beeinflussen wird. Auf einer Tagung der Arbeits- und
Sozialminister der EU am 10. und 11. Juli 2008 im Schloß von
Chantilly nördlich von Paris (Foto), dem Hauptquartier der
französischen Armee im Ersten Weltkrieg, akzeptierten sie den
Gesetzentwurf der Europäischen Kommission
als Basis.
Während
der Sommerpause gab es dann intensive Diskussionen zwischen den
Sozialpartnern, um die verbleibenden Differenzen zu
überwinden. Am 29. August 2008 präsentierten sie der
Öffentlichkeit eine gemeinsame Empfehlung mit acht konkreten Formulierungsvorschlägen,
die im Gesetzentwurf verändert werden sollen. Diese ändern im Kern jedoch wenig an der Grundphilosophie des Entwurfs. Viel wichtiger ist die Tatsache, daß mit
der gemeinsamen Empfehlung alle Seiten letztlich eine Revision der EBR-Richtlinie im vorgeschlagenen Umfang politisch akzeptiert haben.
Folgende Texte liegen nur in englischer Sprache vor:
Bedenken, wie sie von den Arbeitgeberverbänden
formuliert wurden, oder weitergehende Forderungen der Gewerkschaften
(siehe Bericht in
den EBR-News 2/2008) werden wohl kaum noch eine Rolle spielen.
Da es sich nicht - wie ursprünglich geplant - um eine
vollwertige Revision der EBR-Richtlinie, sondern lediglich um
ein "recast" (eine Umformulierung der bestehenden
Richtlinie) handelt, sind die Einflußmöglichkeiten des
Europäischen Parlaments stark eingeschränkt. Am 2. Oktober
2008 stand das Gesetzesvorhaben erneut auf der Tagesordnung des
Rates der EU-Arbeitsminister auf ihrem Treffen in Luxemburg. Sie
sprachen sich angesichts der gemeinsamen Empfehlung der
Sozialpartner für die schnelle Verabschiedung der geänderten
Richtlinie aus. Am 13. und 14. November 2008 findet in Lyon eine Konferenz zum
transnationalen sozialen Dialog statt, auf der das Thema noch einmal
öffentlich diskutiert wird.
Papier der britischen Regierung
sorgte für Unruhe
 Während
die konservative französische Regierung eine schnelle Revision
der EBR-Richtlinie aktiv fördert, sorgte ein internes Papier
der sozialdemokratischen britischen Regierung für Unruhe im
Gewerkschaftslager. Dort sind fundamentale britische Bedenken
("UK Concerns") aufgelistet: die Wettbewerbsfähigkeit
von EU-Unternehmen sei in Gefahr, wenn Europäische
Betriebsräte die Umsetzung von Restrukturierungen behindern
könnten. Eine rigorose Folgenabschätzung der Gesetzesänderung
sei gefordert.
Die
britische Regierung warnt vor einem Rückschlag für die Europäischen Betriebsräte,
wenn der Gesetzgeber die Flexibilität der Betriebsparteien zu sehr einschränkt.
Dies könnte viele Firmen, die bisher noch keinen EBR haben, von der Gründung
abschrecken. Eine Überregulierung würde die Arbeitnehmerstimme auf transnationaler Ebene
faktisch schwächen. Von den Labour-Abgeordneten im
Europäischen Parlament wird diese neoliberale Meinung dagegen
nicht geteilt, sie stehen hinter den Forderungen der
Gewerkschaften. Die
britische Lobbyarbeit hinter den Kulissen konnte die gemeinsame
Empfehlung der Sozialpartner vom 29. August 2008 jedoch nicht
verhindern. Daher reagierte das britische Wirtschaftsministerium
BERR (Department for Business, Enterprise and Regulatory Reform)
prompt und veröffentlichte am 11. September 2008 ein
Konsultationspapier. Britische Unternehmen können bis 6.
Oktober 2008 ihre Meinung übermitteln, die dann von der
britischen Regierung im Europäischen Ministerrat zur Geltung
gebracht wird. Folgende Texte liegen
nur in englischer Sprache vor:
Folgenabschätzung
der Europäischen Kommission Um
auf solche Einwände vorbereitet zu sein, erarbeitete die
Europäische Kommission eine eigene Folgenabschätzung zur
Revision der EBR-Richtlinie. Das Dokument wurde im Juli 2008
veröffentlicht.
Gewerkschaften
legen Memorandum vor
Am
8. September 2008 veröffentlichte das Europäische
Gewerkschaftsinstitut in Brüssel zur Revision der
EBR-Richtlinie ein wissenschaftliches Memorandum. Basierend auf
aktuellen Erfahrungen werden konkrete Empfehlungen an die
Politik formuliert.
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2. Kalkulation: Was
kostet eine EBR-Sitzung?
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Studie
beziffert Kosten der EBR-Arbeit
Im
Auftrag der Europäischen Kommission führte
die Beratungsgesellschaft GHK Consulting aus London zwischen Januar und April 2008 Telefoninterviews in 70 Unternehmen durch, die über einen Europäischen Betriebsrat verfügen. Darunter waren 14 französische Unternehmen sowie
je zehn mit Hauptsitz in Deutschland und Großbritannien.
Inzwischen liegt der Abschlußbericht vor, der alle Kosten, die ein Europäischer Betriebsrat
verursacht, genau beziffert.
So kostet eine Plenarsitzung des EBR im Durchschnitt 101.000 € und
reicht im Einzelfall bis zu 370.000 €. Rund die Hälfte davon entfallen auf Reisekosten (15%), Dolmetscher (22%), Hotel und Verpflegung (15%). Die Lohnfortzahlung der
Arbeitnehmervertreter wird mit 29% kalkuliert.
Die Kosten des Lenkungsausschusses schlagen mit durchschnittlich 25.700 € zu Buche, was drei jährliche Sitzungen beinhaltet. Eine
Fortbildung für den gesamten EBR kostet 43.800 €. Noch höhere
Kosten verursachen die SE-Betriebsräte, so die Bezeichnung des
Europäischen Betriebsrates in der Europäischen Gesellschaft
(SE). Die "teuersten" EBR-Sitzungen führen französische Unternehmen
durch, gefolgt von deutschen, während die EBR-Kosten in britischen und außereuropäischen Unternehmen
weniger als halb so hoch sind. Es kann kaum verwundern, daß
auch die Qualität der EBR-Beteiligungsrechte unterschiedlich
ausgeprägt ist.
Arbeitszeit
der Manager ein Teil der EBR-Kosten Die
Teilnahme von Arbeitgebervertretern an EBR-Sitzungen schlägt in
der Kalkulation mit 14% zu Buche. Dabei handelt es sich nicht um
Reisekosten, sondern lediglich um die Arbeitszeit. In der Regel
berichtet in einer EBR-Plenumssitzung der Vorstandsvorsitzende
gemeinsam mit weiteren Managern der obersten Führungsebene. In
der Studie wird von Unternehmen berichtet, in denen bis zu 13
Manager in der EBR-Sitzung Bericht erstatten. Bei den heute
üblichen Spitzengehältern kann daher eine vierstündige
PowerPoint-Präsentation der Geschäftsleitung den Kostenrahmen
eines EBR schnell in schwindelerregende Höhen treiben. Dies mag
auch einer der Gründe sein, warum die gesetzlich
vorgeschriebene Mindestzahl der EBR-Sitzungen nach Meinung der
Arbeitgeberverbände nicht erhöht werden soll.
Hohe
Beraterkosten in französischen Unternehmen Um
den Stabsabteilungen multinationaler Konzerne auf gleicher
Augenhöhe begegnen zu können, brauchen Arbeitnehmervertreter
gute Berater. Die Kosten hierfür belaufen sich in nicht-französischen Unternehmen
auf 3.500 €, in französischen Unternehmen dagegen auf 143.700 €
und im Einzelfall bis zu 500.000 € jährlich.
Diese Zahlen zeigen, warum französische Euro-Betriebsräte ihre Informations- und Konsultationsrechte
(notfalls auch durch Gerichtsverfahren) signifikant besser ausschöpfen als
EBR-Gremien anderer Länder.
Selbst gut ausgestattete deutsche Gremien haben an dieser Stelle
einen
erheblichen Nachholbedarf (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2008). Die
Kostenunterschiede sind leicht erklärt: ein Europäischer
Betriebsrat außerhalb Frankreichs wird in der Regel von einem
hauptamtlichen Gewerkschaftssekretär beraten, der seine Tätigkeit nicht in Rechnung stellt. In
Frankreich gibt es dagegen nur einen kleinen hauptamtlichen Apparat, der
kaum in der Lage ist, die kontinuierliche
Beratung einer Vielzahl von EBR-Gremien
sicherzustellen. Diese Lücke wird von privaten
Consulting-Häusern wie der Groupe Alpha oder Syndex
geschlossen. Ein weiterer Unterschied: in vielen großen
deutschen Unternehmen verfügt der EBR über festangestellte
Referenten, die nicht unter Beraterkosten verbucht werden, obwohl sie die gleiche Arbeit leisten.
Auch
die britische Regierung hat genauer nachgerechnet
 Das
britische Wirtschaftsministerium BERR summiert die
jährlichen Kosten für einen Europäischen Betriebsrat auf rund
137.000 £ (176.000 €). Durch die geplante Änderung der
EBR-Richtlinie werden sie auf 215.000 £ (277.000 €) steigen.
Die Sitzung eines Besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) von der
Dauer eines Tages wird mit rund 62.000 £ (80.000 €)
geschätzt.
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3.
Finanzmarktkrise:
koordinierte EBR-Aktion gestartet
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UNI
Finance fordert Sondersitzungen in 51 Europäischen
Betriebsräten
 Die
aktuelle Bankenkrise wird nach Meinung der Finanzsektion des
Dachverbandes der Dienstleistungsgewerkschaften (UNI) bis zu
200.000 Arbeitsplätze der Finanzbranche in Nordamerika und
Europa vernichten. Um die Auswirkungen für jedes einzelne
Unternehmen zu analysieren, hat UNI Finance am 30. September
2008 in einem Rundschreiben an Mitglieder von 51 Europäischen
Betriebsräten Sondersitzungen gefordert. Sie sollen innerhalb
weniger Tage stattfinden.
Nach
Meinung von UNI Finance handelt es sich bei der Finanzmarktkrise
um außergewöhnliche Umstände, die die Interessen der
Beschäftigten ernsthaft betreffen. Hierfür sieht die geltende
EBR-Richtlinie das Recht auf Sondersitzungen vor. UNI Finance
veröffentlicht Berichte zur Krise aus gewerkschaftlichem
Blickwinkel tagesaktuell auf einer eigenen Webseite.
Schon
im September 2007 stellte UNI Finance einen Forderungskatalog
zur besseren Überwachung von Finanzinstituten und
Rating-Agenturen auf und wies auf die ethische und soziale
Dimension der Finanzkrise hin. Nachdem sich die Krise
verschärft hatte, forderte UNI Finance im Mai 2008 erneut eine
bessere Regulierung der Finanzmärkte. Der Europäische
Gewerkschaftsbund (EGB) sprach sich auf einer Sitzung in London
am 27. September 2008 für Fairness und entschlossenes Handeln
aus.
Vor
diesem Hintergrund gibt es große Unterschiede, wie in einzelnen
Banken und Versicherungen soziale Verantwortung praktiziert
wird. Die Unternehmen Barclays, Dexia, KBC und Nordea gelten
laut einer UNI-Studie aus dem Jahr 2007 als Vorzeigebeispiele,
während Unternehmen wie Generali, Royal Bank of Scotland, UBS
oder die West LB als besonders schlechte Beispiele genannt
werden. Zahlreiche Banken und Versicherungen, darunter die
Deutsche Bank, Axa oder UniCredit, bewegen sich im Mittelfeld.
Einige
Fallbeispiele aus der Branche
Am
29. September 2008 wurde die britische Bausparkasse Bradford
& Bingley verstaatlicht und das Spargeschäft mit allen 200
Niederlassungen von der spanischen Bank Santander übernommen.
Diese hatte 2004 bereits die britische Bank Abbey National
übernommen und wurde damit größte Bank der Euro-Zone. Einen
EBR gab es bei Bradford & Bingley noch nicht, die
Belegschaft wird zukünftig von dem 2005 gegründeten
Europäischen Betriebsrat des Santander-Konzerns vertreten.
 Am
18. September 2008 gab die britische Bank Lloyds TSB die
Übernahme der größten britischen Bausparkasse HBOS bekannt,
die 2001 aus der Fusion von Halifax und der Bank of Scotland
entstanden war. Der neue Konzern wird eine marktbeherrschende
Stellung haben. Als Folge der Fusion werden von den rund 130.000
Arbeitnehmern bis zu 40.000 ihren Arbeitsplatz verlieren. Lloyds
TSB verfügt seit 1999 über einen Europäischen Betriebsrat,
der sich einmal jährlich in London trifft. Seine Mitglieder
kommen aus Großbritannien, Deutschland, Spanien, Frankreich,
den Benelux-Ländern und der Schweiz. Auch die Steueroasen
Gibraltar und Monaco entsenden jeweils einen
Arbeitnehmervertreter. HBOS hatte bisher noch keinen EBR.
 Am
31. August 2008 einigten sich der Versicherungskonzern Allianz
und die Commerzbank auf den Verkauf der Dresdner
Bank. Bisher
wird deren Belegschaft vom SE-Betriebsrat der Allianz SE
vertreten (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2006), zukünftig wird der Europäische
Betriebsrat der Commerzbank für sie zuständig sein. Die Fusion
der beiden Banken wird voraussichtlich 9.000 Arbeitsplätze
kosten.
Am
28. Juli 2008 wurde in der schweizerischen Großbank UBS ein
Sozialplan unterzeichnet. Als Folge der Finanzmarktkrise sollen
5.500 Stellen abgebaut werden, davon die Hälfte in der Schweiz.
Doch damit ist der Stellenabbau noch nicht zu Ende, am 3.
Oktober 2008 kündigte die zentrale Leitung den Abbau von
weiteren 2.000 Arbeitsplätzen an, diesmal insbesondere in
Großbritannien. Einen Europäischen Betriebsrat gibt es bei UBS bisher noch
nicht, obwohl das Unternehmen in 21 europäischen Ländern
vertreten ist und zu den weltweit führenden Finanzinstituten
gehört.
 Am
12. Juli 2008 wurde bekannt, daß der US-amerikanische
Citigroup-Konzern seine deutschen Filialen als Folge der
Finanzmarktkrise an die französische Genossenschaftsbank
Crédit Mutuelle verkauft. Diese wird von Straßburg aus
gesteuert, hat ihren Schwerpunkt im Elsaß, in Lothringen und im
Burgund und gilt unter französischen Betriebsräten als
bevorzugter Partner für die Verwaltung betrieblicher
Sozialfonds.
Die 6.800 deutschen
Citibank-Beschäftigten werden künftig nicht mehr vom
Europäischen Betriebsrat der Citigroup vertreten. Eine
transnationale Arbeitnehmervertretung gibt es bei Crédit Mutuelle
bisher noch nicht, obwohl die Bank bereits in Belgien,
Luxemburg, Großbritannien und der Schweiz vertreten ist.
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4.
Restrukturierungen in weiteren Branchen
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Siemens
verstößt mehrfach gegen EBR-Richtlinie
Am
17. Juli 2008 gründete der Europäische Metallgewerkschaftsbund
(EMB) gemeinsam mit dem Europäischen Betriebsrat bei einem
Treffen in Brüssel ein gewerkschaftliches Koordinierungskomitee
für Siemens, um europaweite Aktionen gegen den angekündigten
Stellenabbau zu planen. Solche Komitees haben sich in anderen
Unternehmen als Ergänzung zur Arbeit des EBR bereits bewährt,
insbesondere bei massiven Umstrukturierungen (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2005). Am 22. Juli 2008
wandte sich der EMB in einem offenen Brief an Sozialkommissar
Vladimír Špidla
und beklagte die Verletzung der EBR-Richtlinie durch
die Konzernleitung von Siemens.
 Seine
erste Bewährungsprobe erlebte das neue Siemens-Komitee bei
seiner zweiten Sitzung am 19. August 2008 in Prag, wo das Werk
für Schienenfahrzeuge geschlossen oder verkauft werden soll.
Durch die Anwesenheit von 25 Vertretern aus elf Ländern und
einen Streik am 20. August 2008 war es dem tschechischen
Betriebsrat möglich, am 22. August 2008 eine
Eckpunktevereinbarung mit der Werksleitung zu erzielen. Auch die
IG Metall war mit einer Delegation vertreten, damit
bei Sozialplanverhandlungen im Ausland die gleichen Standards
gelten wie bei Siemens in Deutschland.
Am
19. September 2008 gab Siemens in der Presse bekannt, das Werk
Thessaloniki (Griechenland) mit 240 Beschäftigten zum 31.
Oktober 2008 zu schließen. Weder der örtliche noch der
Europäische Betriebsrat waren vorher informiert worden, was
einen klaren Verstoß gegen die EBR-Richtlinie darstellt -
vergleichbar dem Fall Nokia Bochum. Folgende Texte liegen nur in
englischer Sprache vor:
 Zerschlagung
der Continental-Gruppe?
Nach
der Conti-Übernahme durch das
Familienunternehmen Schaeffler konnten die Gewerkschaften am 22. August 2008
mit dem Investor eine
Beschäftigungssicherung erzielen. Bis 2014 sollen keine
Konzernteile verkauft oder Standorte geschlossen und die
Mitbestimmung in der jetzigen Form erhalten werden.
Presseerklärung
von IG BCE und IG Metall
Hintergrundbericht
im Magazin Mitbestimmung
Die
Vereinbarung bindet jedoch nur den neuen Eigentümer und nicht das
Conti-Management, das inzwischen Restrukturierungen ankündigte. So
hat Continental seit dem 30. September 2008 eine neue Struktur mit
nur noch zwei Sparten: das Automobilzuliefergeschäft (Automotive)
und die Gummisparte (Rubber). In der Presse wird darüber
spekuliert, die Gummisparte könnte verkauft werden und der
Automotive-Bereich mit der entsprechenden Sparte von Schaeffler
fusionieren. Damit wäre das Abkommen vom 22. August 2008 faktisch
hinfällig.
Nach
der Übernahme der Aktienmehrheit steht auch die Zukunft des
Europäischen Betriebsrates von Continental in Frage. Die
Mindestbedingungen der EBR-Richtlinie sehen nach solchen
Fusionen nur ein einziges Gremium für den Gesamtkonzern - in
diesem Fall Schaeffler - vor und kennen keine Spartenvertretung.
Während Continental bereits seit 1992 über ein Europäisches
Forum verfügt und damals - nach Volkswagen - eines der ersten
deutschen Unternehmen mit einer transnationalen Arbeitnehmervertretung
war, wurde bei Schaeffler erst im Oktober 2007 eine
EBR-Vereinbarung unterzeichnet (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2008).
Der
neue EBR von Schaeffler konstituierte sich am 16.
und 17. Juni 2008 in Schweinfurt. Derzeit
existieren beide Europäische Betriebsräte nebeneinander. Eine
Fusion zweier EBR-Gremien verläuft jedoch nicht immer harmonisch, wie die Auseinandersetzungen um
Porsche und Volkswagen zeigen (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2007). Und: bei Schaeffler gibt es keine
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, da es sich um ein
Familienunternehmen handelt.
Konsultationsverfahren
soll in Verhandlungen münden
 Am
25. September 2008 kamen die Europäischen Betriebsräte von Hewlett-Packard
(HP) und Electronic Data Systems (EDS) zu einer gemeinsamen
Sondersitzung in London zusammen, um über den geplanten
Personalabbau im Gefolge der Fusion informiert zu werden. Nach
Meinung der Arbeitnehmervertreter gibt es keine
betriebswirtschaftliche Notwendigkeit für die Streichung von 7,5%
aller Arbeitsplätze. Sie fordern von der zentralen Leitung ein
reelles Konsultationsverfahren, das in Verhandlungen über einen
europaweiten Sozialplan münden solle. HP wird durch die
Übernahme von EDS zum weltweit zweitgrößten IT-Service-Provider
nach IBM. 2005 hatte schon einmal ein erheblicher Stellenabbau bei
HP stattgefunden (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2005). Beide US-Firmen haben seit
1996 einen EBR nach belgischem Recht. In Kürze werden die beiden
Gremien wohl zusammengelegt werden.
Europaweiter
Protest gegen Werksschließung  Nach
der einseitigen Ankündigung der zentralen Leitung in Paris, das
Valeo-Leuchtenwerk in Kronach (Bayern) mit 310 Beschäftigten zu
schließen und die Produktion in andere Werke in Frankreich, Polen
und Spanien zu verlagern, führte der 1999 gegründete
Europäische Betriebsrat des französischen Automobilzulieferers
erstmals einen europaweiten Protesttag durch. Am 30. September
2008 fanden in Kronach (Foto), in anderen deutschen Standorten, in
Frankreich, Spanien, Italien und Tschechien Arbeitsniederlegungen
statt, um gegen die Schließung zu protestieren.
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5.
Gründung von Europäischen Betriebsräten
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Französische
Post gründet EBR für die Paketsparte
 Am
13. und 14. Mai 2008 konstituierte sich in Paris der Europäische
Betriebsrat für GeoPost, die Paketsparte der französischen La Poste.
Wichtigste ausländische Tochter ist der Deutsche Paketdienst (DPD).
Dem
EBR gehören je drei Mitglieder aus Frankreich und Deutschland, zwei
aus Großbritannien sowie je eins aus Irland, Belgien, Niederlande,
Spanien, Portugal, Griechenland, Tschechien, Polen und Litauen
an. Die Schweiz hat einen Beobachterstatus. Da es sich um eine
französische Vereinbarung handelt, liegt der Vorsitz beim
Arbeitgeber. Das Präsidium des EBR besteht aus
fünf Mitgliedern: der Sekretär kommt aus Frankreich, seine
Stellvertreterin aus Deutschland und die weiteren Mitglieder aus Spanien,
Belgien und Tschechien. Plenumssitzungen finden zweimal pro Jahr
statt.
Typisch
für französische Vereinbarungen ist der genaue Rahmen für die
Freistellung: der Sekretär des EBR erhält 120 Stunden pro Jahr, die
Mitglieder des Präsidiums 60 Stunden und alle anderen
EBR-Mitglieder 20 Stunden zusätzlich zur Teilnahme an Sitzungen.
Pro Jahr ist ein Schulungstag vorgesehen. Die Vorbereitungen zur
EBR-Gründung wurden vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" unterstützt (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2006).
Französische
EBR-Vereinbarung im Elektronikkonzern Safran
 Am
4. Juli 2008 wurde in Paris eine EBR-Vereinbarung für die 42.000
europäischen Beschäftigten von Safran unterzeichnet. Der 2005 durch
Fusion entstandene französische Konzern stellt vorwiegend Flugzeug-
und Rüstungselektronik her. Bei Snecma, einem der beiden
Vorgängerunternehmen, war 2001 ein Europäischer Betriebsrat gebildet
worden, der jetzt aufgelöst wird.
Dem
neuen EBR werden 25 Mitglieder angehören, darunter neun aus
Frankreich, jeweils zwei aus Belgien, Deutschland und Großbritannien
und je einer für die übrigen zehn Länder. Sie treffen sich einmal
jährlich unter dem Vorsitz des Arbeitgebers. Sondersitzungen finden
statt, wenn durch eine Maßnahme mindestens 1.000 Beschäftigte in
mehr als einem Land betroffen sind. In allen anderen Fällen ist das
Präsidium des EBR zuständig, das aus fünf Mitgliedern besteht,
davon kommen drei von außerhalb Frankreichs. Das Präsidium verfügt
über ein Budget von 25.000 € für Dolmetscher und Sachverständige
und von 8.000 € für Reisekosten, zusätzlich zu den Kosten der
Plenumssitzungen. Der Sekretär des EBR erhält elf Tage Freistellung,
die Mitglieder des Präsidiums sechs Tage und alle anderen
EBR-Mitglieder einen Tag pro Jahr zusätzlich zur Teilnahme an den Sitzungen. Jedes EBR-Mitglied kann zehn Tage Bildungsurlaub für
Sprachkurse in Anspruch nehmen.
 Italienischer
Hubschrauberproduzent gründet EBR
In
Farnborough (Großbritannien) wurde am
17. Juli 2008 eine EBR-Vereinbarung für das Unternehmen AgustaWestland
nach italienischem Recht unterzeichnet. Das Europäische
Forum besteht aus jeweils acht Arbeitnehmervertretern aus Italien und
Großbritannien, die von drei Sachverständigen unterstützt werden. Ein sechsköpfiges Präsidium führt die Geschäfte zwischen der jährlichen Plenumssitzung.
AgustaWestland ist eine Tochter des
italienischen Rüstungskonzerns Finmeccanica, der selber noch keinen
EBR eingerichtet hat.
Automobilzulieferer:
erfolgreiche EBR-Verhandlungen nach Ausgliederung
 Am
1. Oktober 2008 wurde in Brüssel eine EBR-Vereinbarung für Wabco
unterzeichnet. Das US-Unternehmen stellt Bremssysteme her und war bis
2007 eine Tochtergesellschaft von American Standard, wo bereits seit
2001 ein Europäicher Betriebsrat besteht.
Nach
dem Börsengang erhält Wabco jetzt einen eigenen EBR. Obwohl die
Vereinbarung belgischem Recht unterliegt (in Belgien sind
Betriebsräte paritätische Gremien), besteht der Wabco-EBR nur aus
Arbeitnehmervertretern. Er tagt einmal jährlich und wählt einen
fünfköpfigen Lenkungsausschuß, der dreimal jährlich mit der
zentralen Leitung zusammenkommt. Sondersitzungen finden statt, wenn
durch eine Betriebsänderung mindestens je 50 Arbeitsplätze in zwei
Ländern betroffen sind. Die Gründzüge der EBR-Vereinbarung
orientieren sich stark an den alten Regeln von American Standard
(siehe Bericht in den
EBR-News 1/2007).
Die
Texte von zahlreichen EBR-Vereinbarungen
stehen auf einer Download-Seite
zur Verfügung.
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6.
Anpassung alter EBR-Vereinbarungen
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Britisch-australischer
Rohstoffkonzern akzeptiert
EBR-Vereinbarung  Seit
dem 4. Juni 2008 verfügt Rio Tinto über einen Europäischen
Betriebsrat nach französischem Recht, der neben dem
Europäischen Binnenmarkt auch die Schweiz umfaßt. Der
Rohstoffkonzern übernahm im Juli 2007 die kanadische
Aluminiumgruppe Alcan, deren wichtigste europäische
Produktionsstätten in Frankreich und der Schweiz liegen (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2007). Viele Regelungen der
EBR-Vereinbarung von Alcan, die im März 2006 nach zahlreichen
Fusionen ausgehandelt worden war (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2006), sind jetzt für den Gesamtkonzern Rio Tinto
gültig.
Erweiterter
Wirtschaftsausschuß nahm Arbeit auf
 Am
19. Juni 2008 wurde für den französischen Automobilhersteller PSA
Peugeot Citroën
eine Vereinbarung getroffen, die den paritätischen
Wirtschaftsausschuß des Konzerns, der bisher nur den
französischen Arbeitnehmervertretern zugänglich war, auf
Deutschland, Großbritannien und Spanien ausdehnt. Dort sollen
Betriebsänderungen und die Folgen für die Personalpolitik
frühzeitig besprochen werden ("Antizipation des
Wandels"). Der paritätische Ausschuß ist eine Ergänzung
zu der Arbeit des Europäischen Betriebsrates und zu dessen
Präsidium. Er tagte erstmals am 1. Juli 2008 in
der erweiterten Zusammensetzung und beschäftigte sich unter
anderem mit den Produktplanungen des Konzerns und dem Ausbau der
Geschäfte in Deutschland.
PSA
Peugeot Citroën war im Sommer 2006 massiv in die gewerkschaftliche Kritik
geraten, als die Schließung einer britischen Fabrik mit 2.300
Beschäftigten ohne Konsultation mit dem Europäischen
Betriebsrat bekanntgegeben worden war (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2006). Der paritätische
Wirtschaftsausschuß soll helfen, solchen einseitigen Managemententscheidungen
vorzubeugen.
 EBR-Vereinbarung
suspendiert
Normalerweise
berichten wir in den EBR-News über die Gründung von
Europäischen Betriebsräten, manchmal gibt es aber auch
gegenteilige Entwicklungen. In der Maschinenbaugruppe Milacron
war 2000 ein EBR nach niederländischem Recht gebildet worden,
der jetzt wieder abgeschafft wurde. Das US-Unternehmen ist in
Europa unter die Schwelle von 1.000 Beschäftigten gesunken und
fällt daher nicht mehr in den Geltungsbereich der
EBR-Richtlinie. Am 13. Februar 2008 einigten sich die zentrale
Leitung und der Europäische Betriebsrat darauf, die
EBR-Vereinbarung solange ruhen zu lassen, bis die Belegschaft
wieder die gesetzliche Schwelle erreicht hat.
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Coca-Cola:
Vorstufe zum Weltbetriebsrat
 Am
22. und 23. Mai 2008 kamen 90 Arbeitnehmervertreter des
Getränkekonzerns zu ihrer zweiten Tagung ins
NGG-Bildungszentrum Oberjosbach in der Nähe von Frankfurt am
Main. Dort gründeten sie eine Allianz für die weltweit 600.000
Coca-Cola-Beschäftigten, eine Art Vorläufer zu einem
Weltbetriebsrat. Die Allianz wird von einem Lenkungsausschuß
geführt, dem Vertreter aus allen Kontinenten angehören und der
zweimal jährlich die Konzernleitung in den USA trifft. Auch an
der Tagung in Oberjosbach nahm ein Vertreter der Konzernleitung
aus Atlanta teil und stellte sich den Fragen der Delegierten aus
32 Ländern. Gewerkschaften und Konzernleitung hatten sich 2005
verständigt, regelmäßige Treffen durchzuführen.
Weltweites
Treffen der Tesco-Gewerkschaften
 Arbeitnehmervertreter
der britischen Einzelhandelskette Tesco aus zwölf Ländern
kamen am 18. Juni 2008 in Nyon (Schweiz) zusammen, um ein Netzwerk
zu bilden. Angestrebt wird dabei nicht nur die Gründung eines
weltumspannenden Dialogforums mit der Konzernleitung, sondern
auch eines Europäischen Betriebsrates, der die Länder
Großbritannien, Irland, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Polen
umfassen würde. Tesco ist Marktführer im Vereinigten
Königreich und Nummer drei in Europa.
Dänische
Bank bekennt sich zur sozialen Verantwortung
 Am
9. September 2008 wurde in Kopenhagen ein Rahmenabkommen für
Danske Bank unterzeichnet, das weltweit soziale Mindeststandards
in allen Niederlassungen garantiert. Die dänische Bank hatte im
Dezember 2007 die EBR-Vereinbarung erneuert und geht über die
Mindestbedingungen der EU-Richtlinie weit hinaus. Derzeit läuft
ein EU-Projekt zur Stärkung der Zusammenarbeit im EBR (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2008).
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 Ähnlich
wie die Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat sieht auch die 2001
verabschiedete Richtlinie über die Arbeitnehmerbeteiligung in der
Europäischen Gesellschaft (SE) in Artikel 15 einen verbindlichen Termin
für die Überprüfung vor, nämlich den 8. Oktober 2008. Am 30. September
2008 teilte die Europäische Kommission in Brüssel mit, daß dies ins
Jahr 2009 verschoben wird und erst nach der Neuwahl des Europäischen
Parlaments und der Europäischen Kommission ansteht.
"Einfrieren"
der Mitbestimmung als Problem benannt Wächst
ein deutsches Unternehmen über die Schwelle von 2.000 Arbeitnehmern
hinaus, so wird der Aufsichtsrat zu 50% mit Arbeitnehmervertretern
besetzt. Wächst eine deutsche SE über dieses Schwelle hinaus, bleibt es
dagegen bei einer Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat. Die
SE-Richtlinie sichert die Mitbestimmung nur in dem Umfang, wie sie zum Zeitpunkt der SE-Gründung besteht. Es fehlt eine Anpassung für
die Zeit danach. Dieses "Schlupfloch" zur Vermeidung wachsender
Arbeitnehmerbeteiligung nutzen inzwischen immer mehr Unternehmen und
wandeln sich in eine SE um. In der deutschen Wirtschaftspresse wird
gezielt auf diese Möglichkeit hingewiesen (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2008).
Eine
von der Europäischen Kommission beauftragte Expertengruppe hat dieses
Problem inzwischen erkannt und schlägt eine Anpassung der SE-Richtlinie
vor. Ähnliche Probleme können auch bei der Gründung einer SE auftreten,
die keine Arbeitnehmer beschäftigt und später Firmen mit großer
Belegschaft aufkauft. Inzwischen gibt es sogar eine nennenswerte Zahl von
Vorratsgründungen, also Firmenmäntel ohne Geschäftstätigkeit. Die
meisten dieser "virtuellen SE" finden sich in Tschechien. Das
Beispiel Volkswagen zeigt, wie schwierig eine juristische Anfechtung einer
SE-Vereinbarung ist (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2007).
Aktuelles Beispiel: Pumpenhersteller vermeidet paritätischen Aufsichtsrat
 Der
Dortmunder Pumpenhersteller Wilo firmiert seit 24. Juli 2008 als Europäische Gesellschaft
(SE), nachdem wenige Tage zuvor am 1. Juli 2008 eine Vereinbarung zur
Mitbestimmung unterzeichnet worden war. Sie schreibt eine Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
fest. Wilo hat weltweit 6.000 Beschäftigte, in Deutschland knapp 1.900. Durch die SE-Umwandlung kann das Unternehmen einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat vermeiden, der ab 2.000 Arbeitnehmer gesetzlich vorgeschrieben ist. Nach geltendem SE-Recht wird der Status quo (hier die deutsche Drittelbeteiligung) für alle Ewigkeit festgeschrieben.
Mit der SE-Umwandlung wird auch der seit 1996 bestehende Europäische Betriebsrat in einen SE-Betriebsrat überführt. Dieser trifft sich einmal jährlich und deckt den Europäischen Binnenmarkt ab (alle EU-Länder sowie Norwegen, Island und Liechtenstein, nicht jedoch die Schweiz). Er wählt einen fünfköpfigen geschäftsführenden Ausschuß. Produktionsstätten hat Wilo in Deutschland, Frankreich,
Großbritannien und Irland. Die Länder mit kleiner Belegschaft werden zu Gruppen zusammengefaßt, diese wählen Regionalvertreter. Der SE-Betriebsrat hat ein Zutrittsrecht zu allen Betrieben in Europa.
Textilunternehmen aus dem Schwarzwald als SE
Am 16. Mai 2008 wurde eine SE-Mitbestimmungsvereinbarung für das Textilunternehmen Gütermann mit Sitz in Gutach (Schwarzwald) unterzeichnet. In Europa hat das Unternehmen Standorte in Deutschland, Spanien und der Schweiz. Die Umwandlung in eine SE erfolgte am 14. Juni 2008. Da es bisher noch keinen Europäischen Betriebsrat bei Gütermann gab, wird der SE-Betriebsrat die erste transnationale Arbeitnehmervertretung sein.
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9. Euro-Zone und Grenzkontrollen
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Währungsumstellung
in der Slowakei
 Am
1. Januar 2009 wird das Währungsgebiet des Euro um fünf Millionen
Menschen größer: in der Slowakei ersetzt die Gemeinschaftswährung
die Krone. Die Kriterien zum Beitritt hat das Land mit Bravour
gemeistert. 2007 verzeichnete die Slowakei ein Wirtschaftswachstum von
über zehn Prozent, was fast chinesischen Verhältnissen entspricht.
Als erstes Land in Osteuropa trat Slowenien bereits am 1. Januar 2007
der Euro-Zone bei (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2006).
Schweiz
schafft Grenzkontrollen zur EU ab
 Am
26. September 2008 stimmte die EU dem Beitritt der Schweiz zum
Schengener Abkommen zu. Danach werden am 12. Dezember 2008
sämtliche Personenkontrollen an den Grenzen der Schweiz mit der EU
abgeschafft. Das Land erhält den gleichen Status wie Norwegen und
Island. Der Beitritt zum Schengener Abkommen führt jedoch dazu, daß
erstmals seit 1923 die Grenze zwischen der Schweiz und Liechtenstein
kontrolliert wird (24-Stunden-Video-Überwachung). Das Fürstentum ist
das einzige verbleibende Nicht-Schengen-Land in ganz Mitteleuropa.
Bereits
am 21. Dezember 2007 war der Kreis der Staaten, die auf Kontrollen an
ihren gemeinsamen Grenzen verzichten, um neun auf 24 angewachsen. Alle
mittel- und osteuropäischen EU-Länder mit Ausnahme von Rumänien,
Bulgarien und Südzypern gehören seither zum Gebiet des Schengener
Abkommens. In Europa muß man dann nur noch seinen Paß vorzeigen,
wenn man in das Vereinigte Königreich, nach Irland, auf den Balkan
oder weiter östlich reist. Zwischen Athen und Reykjavik, zwischen
Lissabon und Riga herrscht
grenzenlose Reisefreiheit. Der Beitritt von Liechtenstein und
Südzypern soll 2009 oder 2010 erfolgen.
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10. Interessante
Webseiten
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Europäischer
Betriebsrat der Versicherungsgruppe Axa
 Mit
einem flotten Sound werden Besucher auf der neuen Internetseite
des Europäischen Betriebsrates der französischen
Versicherungsgruppe Axa begrüßt. Nach der Übernahme der
schweizerischen Versicherung Winterthur im Dezember 2006 (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2007) ist er auf 61 Mitglieder angewachsen
und gehört damit zu den größeren EBR-Gremien. Die Webseite ist
in mehreren Sprachen verfügbar.
 Fusionen
transparent gemacht
Die Webseite
"wer-kauft-wen" ist ein aktueller Nachrichtendienst für
Firmenübernahmen. Alle relevanten Meldungen werden auf der
Startseite zur Verfügung gestellt, sie sind auch nach Branchen
abrufbar. Zudem kann das Profil von Investoren (z. B. Private
Equity-Firmen) recherchiert werden.
Sozialer Dialog
im Baltikum
 Das
EU-finanzierte Gewerkschaftsprojekt "BalticTU.NET"
widmet sich dem Ausbau der Arbeitnehmerbeteiligung in den
Niederlassungen skandinavischer Unternehmen in den drei baltischen
Staaten. Die Schwerpunkte liegen im Einzelhandel, in der
Hotelbranche, der Telekommunikation und bei Finanzdienstleistungen. Eines der
behandelten Themen ist auch der Europäische Betriebsrat.
 Ländervergleich
zum Sozialrecht
Die soziale
Sicherheit bei Krankheit, Rente oder Arbeitslosigkeit ist in den
einzelnen Mitgliedsstaaten der EU sehr unterschiedlich geregelt.
Das Informationssystem MISSOC sorgt für Aufklärung und bietet
Überblicksdarstellungen für einzelne Länder, eine
Online-Abfragemaske und regelmäßige Analysen für jedes einzelne
EU-Land.
Zahlreiche
weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung
zusammengestellt.
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 Betriebsräteberatung
aus unterschiedlichen BlickwinkelnWie können Berater zur Stärkung von Mitbestimmung, Beteiligung und
Sozialstaat beitragen? Welche Projekte und Programme sind geeignet, mit Hilfe von externem Sachverstand ein soziales Europa zu
schaffen? Diesen Fragen gehen 24 Autoren in einem Sammelband
nach, das der Geschäftsführer des Beratungsunternehmens PCG
Project Consult in Essen, Prof. Dr. Klaus Kost, herausgegeben
hat. Neben dem IG Metall-Vorsitzenden Berthold Huber äußert
sich auch Michael Vassiliadis vom Vorstand der IG BCE zur
Zusammenarbeit der Gewerkschaften mit externen Beratern. Dr.
Werner Altmeyer, Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de", ist mit folgendem Beitrag
vertreten: "Äpfel und Birnen vergleichbar machen: Berater im interkulturellen Kontext".
Klaus
Kost (Hrsg.)
Beratung
anders. Consulting für Betriebsräte und Gewerkschaften
Gewerkschaften im Umbruch –
neue Anforderungen, neue Antworten
Marburg
2008, 271 Seiten, € 19,90
 Spielen Europäische
Betriebsräte eine Rolle über Europa hinaus?
Wer
negative Auswirkungen der Globalisierung begegnen will, kann
nicht an den Grenzen der EU haltmachen. Auf internationaler
Ebene fehlt jedoch ein verbindlicher Ordnungsrahmen. Um diese
Lücke zu füllen, schließen die Gewerkschaften internationale
Rahmenabkommen über soziale Mindeststandards mit
multinationalen Unternehmen ab. Bei der Aushandlung und der
Überwachung dieser Abkommen spielen auch Europäische
Betriebsräte zunehmend eine wichtige Rolle. Dr. Reingard Zimmer
vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
beleuchtet in ihrer Dissertation die Durchsetzung
internationaler sozialer Mindeststandards unter juristischen und
politischen Gesichtspunkten, ein Kapitel beschäftigt sich
besonders mit Europäischen Betriebsräten.
Reingard
Zimmer
Soziale
Mindeststandards und ihre Durchsetzungsmechanismen
Sicherung internationaler Mindeststandards durch Verhaltenskodizes?
Baden-Baden
2008, 398 Seiten, broschiert, € 69,-
 Die
Folgen von Privatisierungen im Europäischen Binnenmarkt
Treibende Kraft der
Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen ist die
Europäische Kommission. Die Folgen sind oft Beschäftigungsabbau, prekäre Arbeit und Lohnkürzungen.
In diesem Sammelband stellen 25 Autoren die Entwicklung für
einige Branchen in Deutschland (Energie, Wasserwirtschaft, Krankenhäuser,
Nahverkehr, Post, Telekommunikation) und in ausgewählten
Nachbarländern (Großbritannien, Österreich, Schweiz und Niederlande) dar. Besonders interessiert sie dabei, welche
Auswirkungen die Privatisierungen auf die Tarifpolitik haben.
Torsten Brandt/Thorsten Schulten/Gabriele Sterkel/Jörg Wiedemuth
(Hrsg.)
Europa
im Ausverkauf
Liberalisierung und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen und ihre Folgen für die Tarifpolitik
Hamburg
2008, 400 Seiten, broschiert, € 19,80
Leitfaden Private Equity für
eilige Leser
 Der
Dachverband der Dienstleistungsgewerkschaften (UNI) beschäftigt
sich seit mehreren Jahren intensiver mit dem Thema Private Equity.
Um die Komplexität dieser Anlagestrategie und ihre Auswirkungen auf die
Arbeitnehmer auf einfache Art zu erläutern, hat UNI im Juli
2008 diese Broschüre vorgelegt. In nur dreißig Minuten
Lektüre erfährt der Leser, warum Finanzinvestoren eine Gefahr für
Arbeitsplätze und Beschäftigung in der ganzen Welt darstellen und
warum Gewerkschaften sich für eine angemessene Kontrolle dieser milliardenschweren
Industrie einsetzen. Die Broschüre liegt in fünf Sprachen vor.
Andrew Bibby
Rundgang durch die Private
Equity-Welt in 30 Minuten
Nyon
2008, 35 Seiten, kostenlos
Weitere
Fachliteratur haben wir auf einer Sonderseite
zusammengestellt.
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12.
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
Beispiele aus unserer Arbeit |
 Präventive
EBR-Arbeit soll forciert werden
Vom
15. bis 17. Juli 2008 fand eine Plenumssitzung des Europäischen
Betriebsrats von Bombardier in der nordfranzösischen Stadt St.
Amand-les-Eaux statt. Der kanadische Konzern produziert
Schienenfahrzeuge und Businessjets und hat seit 1998 einen EBR
nach britischem Recht.
Der
Vorsitzende Johannes Hauber aus dem Werk Mannheim will
die Beteiligungsrechte des EBR bei Restrukturierungen zukünftig besser
gewährleisten und vorausschauend planen. Aus diesem Grund wurde
unter Beteiligung des Trainings- und Beratungsnetzes
"euro-betriebsrat.de" über ein mögliches EU-finanziertes
Projekt
und einzelne Aspekte der geltenden EBR-Vereinbarung
diskutiert. Im Mai 2008 hatten sich die deutschen Betriebsräte
von Bombardier auf einer Versammlung in Bautzen bereits eingehend
mit dem Thema beschäftigt (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2008).
Unter
dem Stichwort "Antizipation des Wandels"
unterstützt die Europäische Kommission solche Initiativen von
Europäischen Betriebsräten mit beträchtlichen finanziellen
Zuschüssen. Einzelheiten hatten wir in den EBR-News
2/2008 genauer dargestellt.
Verhandlungsgremium
bei tesa konstituiert
 Vom
16. bis 18. Juli 2008 konstituierte sich bei einer Sitzung in
Frankfurt am Main das Besondere Verhandlungsgremium (BVG) für
tesa. Der Hamburger Klebstoffhersteller will sich in eine
Europäische Gesellschaft (SE) umwandeln. Sachverständige sind
Prof. Dr. Ulrich Zachert und Dr. Werner Altmeyer vom Trainings-
und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de".
 Japanischer
Pharmakonzern auf dem Weg zur EBR-Gründung
Deutsche
und französische Arbeitnehmervertreter von Takeda, des größten
japanischen Pharmakonzerns, haben einen Antrag zur Bildung eines
Europäischen Betriebsrates gestellt. Nach einer Schulung des
deutschen Betriebsrates am 16. und 17. Juli 2008 in Aachen trafen
sich deutsche und französische Arbeitnehmervertreter am 12.
September 2008 in Paris, um die Bildung des Besonderen
Verhandlungsgremiums (BVG) vorzubereiten. Für die notwendige
Expertenunterstützung sorgte das Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat".
Intensivere
EBR-Arbeit in spanischer
Großbank angestrebt
 Santander,
die größte Bank der Euro-Zone, verfügt seit 2005 über einen
Europäischen Betriebsrat nach spanischem Recht, der bisher jedoch
noch nicht über das Anfangsstadium hinausgekommen ist. Durch den
Aufkauf der GE Money Bank und Teile der Royal Bank of Scotland
wächst die deutsche Tochtergesellschaft in Kürze über die
Schwelle von 2.000 Arbeitnehmern und wird erstmals einen
paritätisch besetzten Aufsichtsrat erhalten.
Hintergrundbericht
über den Aufkauf der GE Money Bank
Bericht
vom Streik für einen Sozialtarifvertrag
Für
die deutschen Betriebsräte wird die internationale Zusammenarbeit
immer drängender. Aus diesem Grund ließ sich der deutsche
Gesamtbetriebsrat am 13. August 2008 in der Hauptverwaltung in
Möchengladbach (Foto) durch Dr. Werner Altmeyer vom Trainings-
und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" über die
Besonderheiten der spanischen Betriebsverfassung unterrichten.
Zwischen der ver.di-Bundesverwaltung und dem europäischen
Dachverband der Dienstleistungsgewerkschaften (UNI) werden derzeit
Möglichkeiten eines EU-finanzierten Projekes für den EBR der
Santander-Gruppe ausgelotet, die auch in Großbritannien über
eine bedeutende Marktstellung verfügt. Am
21. Mai 2008 hatte der Europäische Betriebsrat von Santander mit
der zentralen Leitung ein Abkommen über Chancengleichheit der
Geschlechter unterzeichnet.
Neuer
EBR führt konstituierende Sitzung durch
Am
27. und 28. August 2008 kam der Europäische Betriebsrat von West
Pharmaceutical Services in Eschweiler (bei Aachen) zu seiner
ersten Sitzung zusammen. In diesem Rahmen führte das Trainings-
und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" ein Seminar für
die neugewählten EBR-Mitglieder durch. Die EBR-Vereinbarung war
im März 2008 unterzeichnet worden (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2008), der Prozeß der EBR-Gründung hatte
2006 begonnen (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006).
Qualifizierung
für Europa: Arbeit, Beteiligung, interkulturelle Kompetenz Unter
diesem Titel startet die Akademie der Ruhr-Universität-Bochum ab Januar 2009 eine Weiterbildungsreihe
für Gewerkschaftssekretäre und Betriebsräte, die mit
EU-relevanten Fragen befaßt sind. Einzelne Bausteine beschäftigen sich mit Arbeitsbeziehungen und
Arbeitsrecht, betriebswirtschaftlichen Fragen,
interkulturellen Kompetenzen oder Verbändepolitik in der EU.
In Kooperation mit dem Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" wird ein eigener Baustein zum
Europäischen Betriebsrat angeboten.
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13.
Aktuelle Seminartermine
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Für
die folgenden von uns mitgestalteten Seminare und Workshops sind Anmeldungen möglich:
Europa für Gewerkschaftssekretäre
der IG Metall
Institutionen
– Politikfelder – Europäische Betriebsräte
13.
– 15.10.2008 in Bad Orb
Betriebsratstätigkeit
in Europa – Der Euro-Betriebsrat (EBR)
EBR für Profis – Vertiefungs- und
Auffrischungskurs
03.
– 07.11.2008 in
Berlin
Anforderungen
an eine zeitgemäße Betriebspolitik
Tagung
des Arbeitskreises Arbeit - Betrieb - Politik der Friedrich-Ebert-Stiftung
25.11.2008 in Berlin
→ Tagungsprogramm
Hamburger
Fachtagung für Europäische Betriebsräte
Die
neue EBR-Richtlinie – Was kommt da auf uns zu?
26.01.2009
in Hamburg → weitere
Infos zu dieser Fachtagung
Qualifizierung
für Europa - Der Europäische Betriebsrat
Konzepte, Verbreitung, Praxiserfahrungen,
Entwicklungsperspektiven
30.
–
31.10.2009 in Bochum
Workshops
der ver.di-Bundesverwaltung
Die Revision der EBR-Richtlinie
17.
–
19.06.2009
in Berlin
Grundlagenwissen und Praxis der EBR-Arbeit
02.
–
04.09.2009
in Berlin
Inhouse-Veranstaltungen
Eine
Übersicht über mögliche Themen für Inhouse-Veranstaltungen
finden Sie hier:
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Die EBR-News werden herausgegeben
von:
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
GbR
Mitarbeiter/innen dieser Ausgabe:
Werner
Altmeyer, Carmen Bauer, Ulrich Zachert, Reingard Zimmer
Verteiler
der deutschsprachigen Ausgabe: 11.149 Empfänger
Verteiler
der englischsprachigen Ausgabe: 1.289 Empfänger
Verteiler
der französischsprachigen Ausgabe: 1.038 Empfänger
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www.ebr-news.de
Wir freuen uns über Anregungen zu diesem
Newsletter und über Berichte aus Ihrem EBR.
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