12. März 2013  

Willkommen zur Ausgabe Nr. 1 / 2013 der EBR-News.

 

Die Akademie für Europäische Betriebsräte (EWC Academy)

informiert Sie rund um den Europäischen Betriebsrat und angrenzende Themen.

 

Die EBR-News erscheinen viermal jährlich.

Weitere Ausgaben finden Sie im Newsletter-Archiv.

     

Zum Ausdrucken können Sie diese Ausgabe der EBR-News als pdf-Datei downloaden.

 

 

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  1. Mindeststandards für Restrukturierungen in der EU
 
 

Historische Entscheidung im Europäischen Parlament

 

Am 15. Januar 2013 forderte das Europäische Parlament in Straßburg mit einer überwältigenden Mehrheit von 503 Abgeordneten (gegenüber 107 Nein-Stimmen und 72 Enthaltungen) eine Gesetzesinitiative über die Gestaltung betrieblicher Restrukturierungen. Für Betriebsräte ist es die wohl wichtigste Gesetzesinitiative auf europäischer Ebene seit der 2008 erfolgten Revision der EBR-Richtlinie (siehe Bericht in den EBR-News 4/2008).

 

Bereits am 19. November 2012 hatte der Ausschuß für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments einem Bericht des spanischen Sozialdemokraten Alejandro Cercas zugestimmt, der die Gesetzesinitiative genau präzisiert (siehe Bericht in den EBR-News 4/2012). Die Europäische Kommission ist jetzt verpflichtet, innerhalb von drei Monaten auf dieser Grundlage den Entwurf einer EU-Richtlinie vorzulegen, ihre Untätigkeit zu begründen oder eine offizielle Anhörung der Sozialpartner zu starten. Die Arbeitgeberverbände lehnen allerdings jede Gesetzesinitiative hierzu ab.

 

Die Inhalte des Cercas-Berichts

 

Der Gesetzesvorschlag soll nach Meinung des Europäischen Parlaments 14 Punkte enthalten, die als Mindeststandards für Unternehmen in allen EU-Ländern gelten sollen. Die wichtigsten sind:

  • eine langfristige strategische Personalplanung
  • die frühzeitige Erkennung des Bedarfs an Arbeitskräften und Qualifikationen
  • die Förderung der Weiterbildung durch den Arbeitgeber
  • die frühzeitige Vorbereitung auf konkrete Umstrukturierungen
  • Regeln für die Aufstellung von Sozialplänen unter Einbeziehung der Arbeitnehmervertretung
  • Minimierung der externen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Kosten

Da es in vielen EU-Ländern bereits gesetzliche Regelungen über vorausschauende Personalplanung, Sozialplan und Interessenausgleich gibt, sind die Auswirkungen der geplanten EU-Richtlinie von Land zu Land sehr unterschiedlich. In Osteuropa, in den Mittelmeerländern oder im Vereinigten Königreich sind für Arbeitnehmer sicher umfangreiche Verbesserungen zu erwarten, während es in Deutschland, Österreich oder Skandinavien bereits heute gute Rahmenbedingungen gibt. Aber auch für Länder mit hohen Standards sind Anpassungen der nationalen Gesetze zu erwarten, in Deutschland z. B. des Betriebsverfassungsgesetzes. Am 8. März 2013 forderte der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) den Präsidenten der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, in einem offenen Brief auf, umgehend tätig zu werden.

  2. Praxistipp: Wann ist eine Angelegenheit transnational?
 

 

Häufiger Streitpunkt zwischen EBR und zentraler Leitung

 

Europäische Betriebsräte sind nicht für Fragen zuständig, die nur ein einziges Land betreffen. Sie kommen erst ins Spiel, wenn eine geplante Maßnahme "transnationalen" Charakter trägt. Unstrittig ist nach Artikel 1 Absatz 4 der neuen EBR-Richtlinie die Zuständigkeit des EBR in folgendem Fall:

 

Als länderübergreifend werden Angelegenheiten erachtet, die das gemeinschaftsweit operierende Unternehmen ... insgesamt oder mindestens zwei der Betriebe oder Unternehmen in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten betreffen.

 

Etwas komplizierter wird die Frage bei folgenden Konstellationen:

 

1. Maßnahmen werden in verschiedenen Ländern nicht zum gleichen Zeitpunkt durchgeführt, weisen aber einen betriebswirtschaftlichen Zusammenhang auf (sogenannte "Salami-Taktik"). In derartigen Fällen könnte die zentrale Leitung argumentieren, daß es sich um unabhängige Einzelmaßnahmen handelt, die keinen transnationalen Charakter haben und nicht in die Zuständigkeit des EBR fallen.

 

2. Manchmal argumentiert die zentrale Leitung, der EBR wäre erst zu beteiligen, wenn es negative Auswirkungen in mindestens zwei Ländern gebe. Bei einer Produktionsverlagerung vom Land A ins Land B wären negative Auswirkungen auf ein Land begrenzt und somit wäre der EBR nicht zuständig.

 

3. Es wird eine Umstrukturierung vorgenommen, die die zentrale Leitung im Ausland anordnet. Die Werksleitung fungiert in einem solchen Fall nur als ausführendes Organ, der örtliche Betriebsrat hat keinen wirklichen Entscheidungsträger als Ansprechpartner. Wird der EBR in diesem Fall nicht beteiligt, gibt es auf keiner Ebene eine ernsthafte Diskussion über die Hintergründe der Maßnahme.

 

Welche Möglichkeiten bietet die neue EBR-Richtlinie?

 

Der Richtlinientext liefert zu derartigen Fällen keine allumfassende Klärung. Es gibt aber im Vorspann zur Richtlinie, im sogenannten Erwägungsgrund 16, eine Präzisierung:

 

Zur Feststellung des länderübergreifenden Charakters einer Angelegenheit sollten sowohl der Umfang ihrer möglichen Auswirkungen als auch die betroffene Leitungs- und Vertretungsebene berücksichtigt werden. Als länderübergreifend werden Angelegenheiten erachtet, ... die ungeachtet der Zahl der betroffenen Mitgliedstaaten für die europäischen Arbeitnehmer hinsichtlich der Reichweite ihrer möglichen Auswirkungen von Belang sind oder die die Verlagerung von Tätigkeiten zwischen Mitgliedstaaten betreffen.

  

Die Klärung dieser Frage ist von zentraler Bedeutung für einen starken EBR

 

Es empfiehlt sich, bei der Neuverhandlung der EBR-Vereinbarung auf diesen Erwägungsgrund 16 klar hinzuweisen oder die Formulierung sogar wörtlich zu übernehmen. Aber auch dann ist noch nicht sichergestellt, daß die Beteiligungsrechte immer ausreichend gewahrt werden. Zu dieser Frage wird es sicher noch eine Reihe von Gerichtsurteilen geben.

 

  3. Aktuelle Gerichtsverfahren
     

 

Unterlassungsanspruch bei mangelhafter Konsultation bestätigt

 

Erneut stoppte ein französisches Gericht Restrukturierungsmaßnahmen, weil die Konsultation zuständiger Betriebsräte nicht abgeschlossen war. Das Berufungsgericht von Paris (Foto) gab am 28. Januar 2013 der Klage der Gewerkschaftssektion der CGT beim Automobilzulieferer Faurecia statt. Zunächst sind der Gesamtbetriebsrat von Faurecia wie auch die örtlichen Betriebsräte der Werke Auchel und Méru in Nordfrankreich zu unterrichten und anzuhören, bevor die Restrukturierung beginnen kann.

 

Die CGT wollte mit der Klage auch die mangelhafte Unterrichtung des Europäischen Betriebsrates von PSA Peugeot Citroën bei der Schließung des Automobilwerkes in Aulnay bei Paris bemängeln. Das Gericht entschied jedoch, daß eine solche Klage nur vom EBR selbst eingereicht werden kann. Da Faurecia eine Tochtergesellschaft von PSA Peugeot Citroën ist, können die Faurecia-Betriebsräte die Stellungnahme des EBR abwarten, bevor sie ihre eigene Stellungnahme beschließen. Damit ist die Schließung von Aulnay nur möglich, wenn die Konsultationsverfahren in allen Teilbereichen des Konzerns korrekt beendet worden sind.


 

Kein SE-Gerichtsverfahren in Österreich

 

Die Arbeitnehmervertreter von Coty haben ihre geplante Klage in Wien verworfen. Bei der Plenarsitzung des SE-Betriebsrates der Donata Holding SE vom 7. bis 11. Januar 2013 in der Nähe von Chartres (Frankreich) bot die zentrale Leitung im Gegenzug eine Überarbeitung der SE-Beteiligungsvereinbarung an. Während die Überarbeitung von EBR-Vereinbarungen häufiger vorkommt, ist dies bei sensiblen Punkten von SE-Vereinbarungen eher die Ausnahme. Die Gespräche werden am 25. März 2013 in Paris beginnen.

 

Die Donata Holding SE ist die Muttergesellschaft des Kosmetikkonzerns Coty. Der SE-Betriebsrat klagte ab Februar 2012 seine Anhörungsrechte bei einer grenzüberschreitenden Umstrukturierung ein (siehe Bericht in den EBR-News 1/2012). Er wurde jedoch vom Arbeitsgericht Ludwigshafen wegen örtlicher Unzuständigkeit im Oktober 2012 abgewiesen, da die SE inzwischen ihren Sitz in Wien hat.

 

 

Außergerichtliche Lösung in Oslo

 

Am 1. März 2013 einigte sich der Europäische Betriebsrat des norwegischen Verpackungsunternehmens Elopak mit der zentralen Leitung auf eine Rücknahme der Klage, die er im November 2012 beim "Bedriftsdemokratinemnda" in Oslo eingereicht hatte, einer Schlichtungsstelle unter Aufsicht des Arbeitsministeriums, die als erste arbeitsrechtliche Instanz fungiert. Der Arbeitgeber bestätigte die Rechtsauffassung des EBR, wonach die Produktionsverlagerung vom deutschen Werk Speyer (Foto) in die Niederlande und nach Dänemark als eine "transnationale Angelegenheit" in den Aufgabenbereich des EBR fällt. Zuvor hatte er dies bestritten.

 

Der EBR wollte mit der Klage die Entlassungen in Speyer stoppen, bis das Konsultationsverfahren abgeschlossen ist. Damit ist er jedoch genauso gescheitert wie der EBR des Automobilzulieferers Visteon im September 2011 (siehe Bericht in den EBR-News 3/2011). Die Schlichtungsstelle in Oslo hatte die Entscheidung immer wieder verschoben, bis die Maßnahme in Deutschland Ende Februar 2013 schließlich umgesetzt war. Damit zeigt sich erneut, daß ein wirksamer Rechtsschutz für Europäische Betriebsräte derzeit faktisch nur in Frankreich und Belgien durchsetzbar ist.

  4. Berichte aus einzelnen Ländern
 

 

Arbeitsmarktreform spaltet französische Gewerkschaften

 

Die Arbeitslosigkeit steigt in Frankreich seit 21 Monaten immer weiter an und ist inzwischen doppelt so hoch wie in Deutschland. Am 11. Januar 2013 einigten sich die Arbeitgeberverbände und die Mehrheit der Gewerkschaften mit der sozialistischen Regierung auf eine Reform des Arbeitsmarktes, um dem entgegenzuwirken. Das Abkommen steht unter dem Motto "Flexible Sicherheit" und gilt als bedeutendstes seit 30 Jahren.

 

Danach können Unternehmen ihre Beschäftigten in Krisenzeiten künftig schneller entlassen, leichter auf Kurzarbeit zurückgreifen oder auf eine Verlegung des Arbeitsplatzes bestehen. Sie müssen sich allerdings mit den Arbeitnehmervertretern an einen Tisch setzen und eine Einigung erzielen - in der französischen Unternehmenskultur keineswegs eine Selbstverständlichkeit. Bestandteil der Reform ist auch eine Strafsteuer für Unternehmen, die mit Kurzzeitverträgen unbefristete Einstellungen aushebeln. Zum Gesamtpaket gehört weiterhin die Einführung von Mitbestimmung nach deutschem Vorbild: alle Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten sollen in Zukunft Arbeitnehmervertreter im Aufsichts- oder Verwaltungsrat haben, was bisher nur in (ehemaligen) Staatsbetrieben üblich ist.

 

Nicht unterstützt wird der "Erfolg des sozialen Dialogs" von den beiden Gewerkschaftsbünden CGT und CGT-FO, die am 5. März 2013 Zehntausende Menschen zu Protesten auf die Straße brachten.


 
Luxemburg reformiert Betriebsverfassung

Seit 1999 wird im Großherzogtum über die Stärkung des sozialen Dialogs auf Betriebsebene debattiert, am 6. Februar 2013 legte die Regierung schließlich ihren Gesetzentwurf vor. Er ist mit den Sozialpartnern abgestimmt und soll zügig verabschiedet werden, damit die Betriebsratswahlen am 13. November 2013 bereits auf neuer Grundlage stattfinden können. Kern der Reform ist eine Weiterentwicklung der Personaldelegation zu einem vollwertigen Betriebsrat nach deutschem Vorbild, der zusätzliche Mitbestimmungsrechte erhalten soll. Auch die Einführung einer Einigungsstelle zur Konfliktlösung ist vorgesehen. Die Mitglieder des Betriebsrates sollen Anspruch auf Schulungen und auf Sachverständige erhalten. Die seit 1974 bestehende paritätische Kommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern in Unternehmen mit mehr als 150 Beschäftigten - ein Betriebsrat nach belgischem Vorbild - wird abgeschafft.


Schwedisches Streikrecht in der Kritik
 
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) in Genf veröffentlichte am 25. Februar 2013 einen Expertenbericht über Verstöße gegen grundlegende Arbeitsstandards. Danach verletzt das schwedische Streikrecht die ILO-Konvention Nr. 87 über die Koalitionsfreiheit. Das fragliche Gesetz war am 15. April 2010 als Reaktion auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2007 im Fall des bestreikten lettischen Unternehmens Laval (siehe Bericht in den EBR-News 4/2007) in Kraft getreten. Die ILO fordert jetzt von der schwedischen Regierung, diese Einschränkung des Streikrechts rückgängig zu machen.

Die Frage ist hochexplosiv und war zuletzt Gegenstand einer Gesetzesinitiative der Europäischen Kommission in Brüssel im März 2012, mit der ein transnationaler Mechanismus zur Überwachung von Streiks eingeführt werden sollte (siehe Bericht in den EBR-News 2/2012). Zwar ist dieser Entwurf inzwischen gescheitert, aber die Frage des Streikrechts bei grenzüberschreitender Entsendung von Arbeitnehmern ist nach wie vor unklar.
Folgende Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:
  5. Qualitätssprung nach der Fusion
 
 
Innovative Lösung für Arbeitnehmerbeteiligung im Verwaltungsrat

Am 14. Dezember 2012 wurde für den französischen IT-Konzern Atos eine SE-Beteiligungsvereinbarung geschlossen. Atos hatte mit der Übernahme des IT-Servicebereichs von Siemens im Juli 2011 seine Belegschaftszahl verdoppelt und ist heute zweitgrößter IT-Dienstleister in Europa. Nach dieser Fusion begannen Planungen zur Umwandlung von einer französischen Aktiengesellschaft (S.A.) in eine Europäische Gesellschaft (SE). Der 2007 gegründete EBR wurde hierüber im Mai 2012 informiert (siehe Bericht in den EBR-News 2/2012).

Während SE-Umwandlungen in Deutschland oft das Ziel verfolgen, die Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat durch verringerte Mandatszahlen einzuschränken oder für die Zukunft einzufrieren, hat Frankreich wenig Erfahrung mit SE-Umwandlungen. Das einzige Beispiel, wo diese Frage bisher eine Rolle spielte, war 2007 der  Rückversicherer Scor (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007). Da es im Verwaltungsrat von Atos bisher keine Arbeitnehmervertreter gab und Deutschland nur knapp 20% der europäischen Belegschaft stellt, konnte das deutsche Mitbestimmungsmodell nicht auf Atos übertragen werden. Dennoch ist die vom Besonderen Verhandlungsgremium ausgehandelte Lösung völlig neu und kann als Vorbild für andere SE-Umwandlungen gelten.

SE-Betriebsrat bildet ein "Board Committee"

Zunächst sieht die SE-Vereinbarung die Bildung eines SE-Betriebsrates vor, dessen Befugnisse über die des bisherigen Europäischen Betriebsrates hinausgehen. So wird die Anzahl der Plenarsitzungen von einer auf drei pro Jahr erhöht. Die Delegierten haben einen Schulungsanspruch von 16 Tagen in der vierjährigen Amtszeit. Der Vorsitz im SE-Betriebsrat liegt nach französischem Muster beim Arbeitgeber, die Arbeitnehmerseite wählt einen engeren Ausschuß aus sieben Mitgliedern, darunter den Sekretär. Das Budget für Sachverständige wurde auf 150.000 € pro Jahr festgesetzt und kann im Fall von außergewöhnlichen Umständen um jeweils 50.000 € erhöht werden.

Zwar hat die zentrale Leitung keine direkte Arbeitnehmerbeteiligung im Verwaltungsrat akzeptiert, war aber zu Zugeständnissen bereit. So bildet der SE-Betriebsrat ein eigenes "Board Committee" aus vier Arbeitnehmervertretern, die vor oder nach jeder Sitzung des Verwaltungsrates mit dessen Mitgliedern zusammenkommen. Einmal jährlich können diese vier Arbeitnehmervertreter mit beratender Stimme an einer normalen Verwaltungsratssitzung teilnehmen.


Britische EBR-Vereinbarung mit schwedischer Geschmacksnote
  
Auf einer Sitzung in London wurde am 4. März 2013 eine neue EBR-Vereinbarung für DS Smith unterzeichnet. Notwendig war die Aktualisierung, weil das britische Recyclingunternehmen im Juli 2012 die Verpackungssparte des schwedischen Konzerns SCA aufgekauft hatte (siehe Bericht in den EBR-News 1/2012). In beiden Unternehmen gab es bisher eigene EBR-Strukturen, wobei SCA sogar über Europäische Spartenbetriebsräte verfügt (siehe Bericht in den EBR-News 4/2005).

Einerseits behält die Vereinbarung ihren Status als "freiwillige" Artikel-13-Vereinbarung und unterliegt daher nicht der neuen EBR-Richtlinie. Andererseits wurden die verbesserten EU-Standards integriert, die Definition von Anhörung und die transnationale Zuständigkeit des EBR geht sogar darüber hinaus. Die Vereinbarung übernimmt von SCA das Konzept der Europäischen Spartenbetriebsräte (Papier, Verpackung, Plastik und Recycling), die zweimal jährlich eigene Treffen durchführen und eine ganze Woche Inhouse-Schulung pro Jahr erhalten. Die Lenkungsausschüsse dieser vier Spartenbetriebsräte bilden dann den EBR. Eine vergleichbare Struktur findet sich auch im Luftfahrtkonzern EADS (siehe Bericht in den EBR-News 1/2012).

Restrukturierungsfragen geregelt

Für britische EBR-Vereinbarungen außergewöhnlich ist die Verpflichtung, bei Betriebsänderungen auf Entlassungen möglichst zu verzichten. Es werden sogar alternative Maßnahmen benannt. Damit sind Elemente in der Vereinbarung enthalten, die andere - meist französische - Unternehmen in speziellen Zusatzvereinbarungen ("Antizipierung des Wandels") aufgreifen. Arbeits- und Gesundheitsschutz, Fortbildung, Nichtdiskriminierung und Umweltstandards für die Produktion werden nicht nur erwähnt, sondern in eigenen Abschnitten genauer beschrieben. Der EBR kann mehrere Sachverständige hinzuziehen, z. B. für Arbeits- und Gesundheitsschutz, Pensionsfragen, Arbeitsbeziehungen sowie einen Rechtsanwalt. Der Vorsitzende des EBR fungiert als "EWC Development Co-ordinator" und wird hierfür komplett freigestellt.

  6. Gründung von Europäischen Betriebsräten
 
 

Niederländischer Fleischwarenhersteller erstmals mit EBR

 

Am 15. November 2012 wurde zwischen der zentralen Leitung und dem Besonderen Verhandlungsgremium (BVG) von Plukon Food mit Sitz in Oldebroek (Provinz Gelderland) eine EBR-Vereinbarung unterzeichnet. Das Unternehmen, einer der größten Geflügelfleischproduzenten in Europa, hat 2.200 Arbeitnehmer in Deutschland, Belgien und den Niederlanden. Die zehn EBR-Mitglieder treffen sich zu zwei jährlichen Sitzungen und wählen einen Lenkungsausschuß aus zwei Personen. Die Vereinbarung basiert auf dem neuen niederländischen EBR-Gesetz (siehe Bericht in den EBR-News 4/2011).

 


 

Französische Staatsbahn gründet Holding-EBR

 

Am 6. Dezember 2012 unterzeichnete die zentrale Leitung der SNCF in Paris mit dem Besonderen Verhandlungsgremium eine EBR-Vereinbarung. Europäische Betriebsräte gibt es im Konzern bereits für die Frachtsparte Geodis (seit 2000) und die Nahverkehrstochter Keolis (seit 2010), beide bleiben bestehen. Dem neuen EBR auf der obersten Unternehmensebene werden 26 Mitglieder angehören, darunter zehn aus Frankreich. Belgien, Deutschland, Dänemark, Schweden, Italien und das Vereinigte Königreich erhalten je zwei Sitze, Spanien, Ungarn, Rumänien und die Niederlande je einen. Der Vorsitz liegt nach französischem Usus beim Arbeitgeber.

 

Die Vereinbarung geht bei der Definition der transnationalen Zuständigkeit über die Mindeststandards der neuen EBR-Richtlinie hinaus. Sie ist eine der wenigen Vereinbarungen, die die Regelung über die Anhörung des EBR bei feindlichen Übernahmen des neuen französischen EBR-Gesetzes übernimmt. Diese Besonderheit existiert nur in Frankreich (siehe Bericht in den EBR-News 3/2011). Die laufende Arbeit wird von einem engeren Ausschuß aus fünf Mitgliedern koordiniert, die jährlich je 120 Stunden Freistellung für diese Aufgabe erhalten (Sitzungszeit nicht mitgerechnet). Der EBR-Sekretär erhält 320 Stunden und ein jährliches Budget von 8.000 Euro für kleinere Einkäufe.

 



Aufspaltung des EBR mitten in der Gründungsphase
 
In der britischen Technologiegruppe Cookson kann der Europäische Betriebsrat auf eine bewegte Geschichte zurückblicken. Gegründet wurde er erstmals 2005. Als die Arbeitnehmervertreter jedoch die EBR-Vereinbarung kündigten und die Neuverhandlung zu keinem Ergebnis führte, wurde er 2009 wieder aufgelöst und danach ein Besonderes Verhandlungsgremium gebildet. Dieses einigte sich am 7. Juni 2012 mit der zentralen Leitung auf eine neue EBR-Vereinbarung basierend auf dem neuen britischen EBR-Gesetz.

Die Unterzeichnung am 11. Oktober 2012 fand zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt statt, denn am 19. Dezember 2012 wurde Cookson nach der mehr als 300jährigen Unternehmensgeschichte als Dienstleister der Grundstoffindustrie in drei unabhängige Einheiten aufgespalten. Der größere Bereich Engineered Ceramics firmiert jetzt als Vesuvius und hat die EBR-Vereinbarung formell übernommen. Der kleinere Bereich Performance Materials firmiert seither als Alent und wird ein Netzwerk von Arbeitnehmervertretern errichten, das sich am Geist dieser EBR-Vereinbarung orientiert. In beiden Unternehmen ist die Sitzverteilung komplett neu auszutarieren.
  7. Update von EBR-Vereinbarungen
      
 

Irisches Verpackungsunternehmen integriert neue EBR-Richtlinie

 

Der größte Wellpappehersteller Europas hat kürzlich seine EBR-Vereinbarung aktualisiert. In einer Pressemitteilung wies das Unternehmen am 4. Oktober 2012 darauf hin, daß der EBR künftig eine proaktive Rolle spielen werde und bei geplanten Betriebsänderungen  sofort einbezogen wird, um Auswirkungen und Umsetzungspläne gemeinsam mit dem Management zu besprechen.

 

Smurfit Kappa hat seinen Sitz in Dublin und beschäftigt weltweit 40.000 Arbeitnehmer in 32 Ländern, davon allein 5.000 in Deutschland. Die EBR-Vereinbarung war im Juni 2006 nach der Fusion der beiden Vorgängerunternehmen am Sitz der Europazentrale in Paris geschlossen worden und ging damals bereits über die üblichen Mindeststandards hinaus (siehe Bericht in den EBR-News 2/2006). Ein wichtiges Thema darin ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz. Neben Smurfit Kappa gibt es nur sechs EBR-Gremien nach irischem Recht (siehe Länderbericht Irland in den EBR-News 3/2007).


 

Italienischer Kabelhersteller fusioniert zwei Euro-Betriebsräte

 

Am 30. November 2012 wurde für Prysmian in Mailand eine EBR-Vereinbarung unterzeichnet. Seit Übernahme des niederländischen Kabelherstellers Draka im Februar 2011 gab es zwei EBR-Gremien, die eng zusammenarbeiteten. Die neue Vereinbarung ersetzt nun die beiden Vorgängergremien und sieht 28 Mitglieder vor, die 22.000 Arbeitnehmer vertreten und zweimal jährlich tagen. Zweimal  jährlich kommen auch die sieben Mitglieder des Lenkungsausschusses zusammen. Die neue Vereinbarung sichert eine gute Einbeziehung der Standorte, die keinen Sitz im EBR haben und gilt für italienische Verhältnisse als beispielhaft. Nach dem Zementhersteller Buzzi Unicem ist dies die zweite EBR-Vereinbarung, die nach dem Inkrafttreten des neuen italienischen EBR-Gesetzes unterzeichnet wurde (siehe Bericht in den EBR-News 3/2012).

 


  

Schwedischer Gesundheitskonzern erweitert EBR-Rechte

 

Auf einer Sitzung in Paris wurde am 30. November 2012 die EBR-Vereinbarung für Capio aktualisiert. Das schwedische Unternehmen betreibt rund 100 Krankenhäuser in acht Ländern und befindet sich im Besitz von Finanzinvestoren. Der 2006 errichtete Europäische Betriebsrat war der allererste im privaten Gesundheitswesen (siehe Bericht in den EBR-News 3/2006). Die EBR-Vereinbarung integriert die verbesserten EU-Standards zur Unterrichtung und Anhörung, erhöht die Mandatszahl und stärkt die Arbeitsmöglichkeiten für die EBR-Mitglieder inklusive Zutrittsrecht zu allen Standorten. Folgende Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:

Eine Auswahl von EBR-Vereinbarungstexten haben wir auf einer Downloadseite zusammengestellt.

 

  8. Transnationale Betriebsvereinbarungen
 
 

Schneider Electric verletzt Abkommen

 
Am 11. Dezember 2012 wurde der Lenkungsausschuß des EBR von Schneider Electric über die Schließung des Werkes Rieti in Mittelitalien mit 181 Arbeitnehmern zum Jahresende 2014 informiert. Die Entscheidung war zu diesem Zeitpunkt bereits gefallen. Eine vorausschauende und sozialverträgliche Gestaltung von Betriebsänderungen, wie sie 2007 zwischen der zentralen Leitung des französischen Elektrotechnikkonzerns und dem damaligen Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB) vereinbart wurde (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007), war nicht mehr möglich. Schneider Electric steht damit in einer Reihe mit dem Stahlkonzern ArcelorMittal, der bei der Schließung von Werken in Belgien ebenfalls gegen ein von ihm selbst unterzeichnetes Abkommen verstößt (siehe Bericht in den EBR-News 3/2011). Bisher gibt es keinen Rechtsrahmen und keine Sanktionsmöglichkeiten für derartige transnationale Betriebs- und Tarifvereinbarungen.

 

Mehrere italienische Europa-Abgeordnete machten daraufhin am 11. Dezember 2012 die Europäische Kommission in einer parlamentarischen Anfrage auf mögliche Verstöße gegen die Richtlinie zu Massenentlassungen und die EBR-Richtlinie aufmerksam. In seiner Antwort vom 21. Februar 2013 verwies Sozialkommissar Andor für solche Fälle auf den Gerichtsweg. Eine neue Wendung erhielt die angekündigte Werksschließung dagegen in Italien. Am 8. Februar 2013 fand in Rom im Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung ein Treffen statt, bei dem sich das örtliche Management von Schneider Electric verpflichtete, wirtschaftlich tragfähige Alternativen zur Schließung zu prüfen.



Französisches Ver- und Entsorgungsunternehmen regelt Gesundheitsschutz

Am 13. Dezember 2012 verpflichtete sich die zentrale Leitung von Veolia Environnement gegenüber dem EBR zu einem klaren Engagement im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Absprache ist zwar juristisch betrachtet nur eine einseitige Erklärung des Unternehmens, der Text wurde aber zuvor in einer Arbeitsgruppe zwischen der zentralen Leitung und dem EBR ausgehandelt. Später könnte daher eine vollwertige europäische Betriebsvereinbarung daraus werden. Im Oktober 2010 wurde die EBR-Vereinbarung des Unternehmens erheblich verbessert (siehe Bericht in den EBR-News 1/2011).


Gleichbehandlung auf europäisch

Am 15. Februar 2013 wurde für die französische Versicherungs- und Bankengruppe Groupama ein europaweites Abkommen zur Qualität des Arbeitslebens und zur Vermeidung jeglicher Art von Diskriminierungen geschlossen. Für die Überwachung des umfangreichen Dokuments ist der 2000 gegründete Europäische Betriebsrat zuständig. Dessen EBR-Vereinbarung war zuletzt am 22. November 2012 aktualisiert worden. Folgende Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:
  9. Vom Rahmenabkommen zum Weltbetriebsrat
 
 
Norwegischer Energiekonzern mit dauerhaften weltweiten Mindeststandards

Am 17. Dezember 2012 ist das internationale Rahmenabkommen für Aker Solutions in Oslo unbefristet verlängert worden. Die zentrale Leitung hatte es 2008 erstmals mit den Gewerkschaften probeweise vereinbart (siehe Bericht in den EBR-News 4/2008). Für die weltweit 24.000 Arbeitnehmer in 30 Ländern gibt es einen Beschwerdemechanismus, falls die im Abkommen benannten Kernarbeitsnormen verletzt werden. Die folgenden Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:


Norwegischer Telefonanbieter übernimmt soziale Verantwortung

Am 18. Januar 2013 wurde in Oslo für die ehemalige staatliche Telefongesellschaft Telenor ein internationales Rahmenabkommen über grundlegende soziale Rechte unterzeichnet. Bestandteil ist das Recht auf kollektive Vertretung und Tarifverhandlungen, was insbesondere für die Niederlassungen in Asien einen Meilenstein darstellt. Wenige Tage später wurde erstmals in Bangladesch eine betriebliche Gewerkschaftsvertretung anerkannt. Folgende Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:

Während andere ehemals staatliche Telefongesellschaften diesen Weg ebenfalls beschreiten, steht die Deutsche Telekom weiterhin abseits und verstößt sogar gegen Prinzipien verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns, z. B. in den USA (siehe Bericht in den EBR-News 2/2011). France Télécom hatte 2010 schon einen Weltbetriebsrat gegründet (siehe Bericht in den EBR-News 2/2010).


Schwedischer Nutzfahrzeughersteller gründet Weltbetriebsrat

Dieser Schritt ist jetzt auch bei Volvo erfolgt. Am 31. Januar 2013 wurde in Göteborg ein Abkommen unterzeichnet, das die Bildung eines Weltbetriebsrates vorsieht. Bereits seit 2002 gab es alle zwei Jahre ein Treffen des Europäischen Betriebsrates mit Arbeitnehmervertretern aus anderen Teilen der Welt. Einmal jährlich wird der Weltbetriebsrat zukünftig von der zentralen Leitung unterrichtet und angehört ("Volvo Global Dialogue"). Die Hälfte der Belegschaft arbeitet außerhalb Europas.

 10. Interessante Webseiten
 
 

Europäischer Betriebsrat von ArcelorMittal



 

Auf der Webseite des ArcelorMittal-Betriebsrates und der IG Metall Bremen sind nicht nur die örtliche Arbeitnehmervertretung zu finden, sondern auch die Strukturen in Deutschland und Europa. Der EBR des luxemburgischen Stahlkonzerns - nach der Fusion im Juli 2007 in seiner jetzigen Form errichtet (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007) - hat dort eine eigene Rubrik. Unter dem Titel "Kalte Dusche für die Belegschaft" wird in der Zeitschrift BR-News der Bremer Belegschaft die aktuelle Situation in Lüttich dargestellt (siehe Bericht in den EBR-News 3/2011).



Fördern kooperative Arbeitsbeziehungen Innovationen?

Das Arbeitsförderungsinstitut in Bozen untersuchte in einem Forschungsprojekt die südtiroler Arbeitsbeziehungen auf ihren Beitrag zur Innovation. Die Webseite stellt die Ergebnisse des Projekts vor. Dazu gehört ein Handbuch über "best practices" bei den Kollektivverhandlungen auf betrieblicher Ebene und eine Analyse über die Verbreitung organisatorischer Innovationen in südtiroler Unternehmen.

 

Britische Gewerkschaftsnews
 
Aus einer gewerkschaftlichen Basisperspektive berichtet die unabhängige Webseite UnionNews kritisch über neueste Entwicklungen im Vereinigten Königreich. Zu finden sind neben den aktuellen Meldungen auch Features, Filme und Podcasts in englischer Sprache.


 

Produktionsbedingungen der Apple-Zulieferer

 

Apples innovative Produkte brechen Verkaufsrekorde und genießen Kultstatus. Die Arbeitsbedingungen in der Lieferkette sind jedoch nicht immer beispielhaft. Die Betreiber der Webseite AppleLabor.com haben diese Situation in China vor Ort recherchiert und geben einen Überblick über die aktuelle Berichterstattung der Medien zum Thema. Sie verweisen auch auf die Selbstverpflichtungen und Fortschrittsberichte des US-Computerunternehmens. Die Webseite ist nur in englischer Sprache verfügbar.

Zahlreiche weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung zusammengestellt.

 

 11. Neue Publikationen
 
 
Finnische Gewerkschaften auf langsamer Talfahrt

 

Im internationalen Vergleich sind die Gewerkschaften in Skandinavien immer noch sehr stark: an Mitgliedern und an Ressourcen, aber auch an Ansehen in der Bevölkerung. Ihre hohen Mitgliederzahlen verdanken sie teilweise den Arbeitslosenkassen, die meist gewerkschaftsnah organisiert sind. Allerdings ist der Organisationsgrad auch in Nordeuropa rückläufig: in Finnland sank er von seinem historischen Höchststand bei 80% Mitte der 1990er Jahre auf 67% im Jahr 2009. Diese Länderstudie, publiziert im November 2012, beleuchtet ausführlich die Geschichte der finnischen Gewerkschaften, benennt aber auch die aktuellen Herausforderungen.



Leitfaden zum verantwortungsvollen Verhalten der Multis

Erstmals 1976 hatten die Regierungen der OECD-Länder Grundsätze für das verantwortungsvolle Verhalten multinationaler Unternehmen formuliert. Im Mai 2011 wurden diese überarbeitet. Neu sind die Sorgfaltspflicht der Unternehmen für die soziale Situation in der Zulieferkette, aber auch stärkere Beschwerdemechanismen. Solche Beschwerden werden immer wieder auch von Gewerkschaften eingereicht, im Juli 2011 beispielsweise gegen die Deutsche Telekom wegen gewerkschaftsfeindlichem Verhalten in den USA (siehe Bericht in den EBR-News 2/2011). Seit Dezember 2012 liegt dieser gewerkschaftliche Leitfaden vor, der sich auf die überarbeiteten Grundsätze stützt. Online ist er nur in englischer Sprache verfügbar.

 

Soziale Entwicklungen im europäischen Vergleich

 

Im Januar 2013 veröffentlichte die Europäische Kommission auf 476 Seiten eine Fundgrube von Statistiken und Bewertungen über die soziale Lage. Einzelne Kapitel untersuchen die Arbeitslosenzahlen, die sozialen Sicherungssysteme, die Besteuerung von Arbeitseinkommen, die Lohn- und Einkommensentwicklung wie auch die Qualifikationsungleichgewichte auf den europäischen Arbeitsmärkten. Schnell wird beim Studium der Zahlen und Analysen deutlich, wie sich derzeit die Situation einzelner Regionen der EU angesichts der Schuldenkrise auseinanderentwickelt. Die Broschüre ist nur in englischer Sprache verfügbar.


 

Leitfaden zum Sozialen Dialog 

 

Im Januar 2013 publizierte das in Turin ansässige Schulungszentrum der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) dieses Handbuch zum Sozialen Dialog. Es soll Multiplikatoren in den Ländern Mittel- und Osteuropas bei der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit unterstützen. Neben der englischen Originalfassung ist der Leitfaden auf Kroatisch, Ungarisch, Polnisch und Rumänisch verfügbar. Slowenisch, Tschechisch, Litauisch und Bulgarisch sollen bald folgen. Auf 90 Seiten liefert die Broschüre Basiswissen zum Sozialen Dialog auf der Ebene einzelner Länder und auf der europäischen Ebene. Ein eigenes Kapitel ist den Europäischen Betriebsräten gewidmet. Weitere Kapitel beschreiben Strategien zur Lösung von Konflikten sowie Techniken der Verhandlungsführung mit dem Arbeitgeber. Folgende Texte sind in englischer Sprache verfügbar:

  12. Die EWC Academy: Beispiele aus unserer Arbeit


5. Hamburger EBR- und SE-Fachtagung
 
Bereits zum fünften Mal in Folge fand am 28. und 29. Januar 2013 die jährliche Tagung für Europäische Betriebsräte und SE-Betriebsräte in Hamburg statt. 30 Teilnehmer aus Deutschland, England, Schweden, Norwegen, Polen und den Niederlanden aus 20 Unternehmen informierten sich über aktuelle Tendenzen.

EBR-Mitglieder aus dem amerikanischen Technologieunternehmen Hewlett-Packard, dem deutschen Mischkonzern Freudenberg und vom belgischen Schaumstoffhersteller Recticel berichteten über Gerichtsverfahren, Unternehmenskultur und Vertragspolitik. Am zweiten Tag fand ein Besuch beim Betriebsrat des Airbus-Werkes Hamburg mit Werksbesichtigung statt.
 


Nachverhandlung der EBR-Vereinbarung bei ZF

In Vorbereitung auf die nächste EBR-Plenarsitzung erarbeitete am 22. Januar 2013 in Friedrichshafen eine Arbeitsgruppe mit Unterstützung der EWC Academy Eckpunkte zur Anpassung der EBR-Vereinbarung. Der Automobilzulieferer vom Bodensee hatte den Text seit Errichtung des EBR im Jahr 2000 nicht mehr aktualisiert. Die Regeln des neuen deutschen EBR-Gesetzes gelten daher für ZF unmittelbar, was die Verhandlungsposition des Betriebsrates erheblich stärkt. 2011 hatte das Unternehmen erstmals weltweite Grundsätze zur sozialen Verantwortung vereinbart. Zwei Arbeitnehmervertreter aus Brasilien nehmen regelmäßig an den EBR-Sitzungen teil (siehe Bericht in den EBR-News 4/2012).
 


Nachverhandlung der EBR-Vereinbarung bei O2

Am 29. und 30. Januar 2013 traf sich der EBR des Mobilfunkbetreibers zu einer Plenarsitzung in Windsor, wo die EWC Academy eine Schulung zur neuen EBR-Richtlinie durchführte. Der EBR ist 2004 vor dem Aufkauf durch das spanische Telekommunikationsunternehmen Telefónica nach britischem Recht gegründet (siehe Bericht in den EBR-News 3/2004) und die Vereinbarung zuletzt im September 2009 aktualisiert worden. Für britische Verhältnisse enthält sie sehr weitreichende Regelungen.

Telefónica hatte im Jahr 2000 einen weltweiten Verhaltenskodex mit den Gewerkschaften vereinbart (siehe Bericht in den EBR-News 4/2007), aber bisher noch keinen eigenen EBR gegründet. Daher gibt es Überlegungen, den EBR der Mobilfunksparte auf die gesamte Telefónica-Gruppe auszudehnen und spanischem Recht zu unterwerfen. Hierzu lieferte die EWC Academy eine erste Einschätzung.
 


Vorbereitung auf SE-Verhandlungen

Beim deutschen Pharmahersteller Lohmann Animal Health soll ein Besonderes Verhandlungsgremium (BVG) gebildet werden, um eine SE-Beteiligungsvereinbarung auszuarbeiten. Die EWC Academy führte am 18. Februar 2013 in Cuxhaven eine Schulung für die deutschen Betriebsratsmitglieder durch. Der Hersteller von Geflügelimpfstoffen und Futterzusatzstoffen hat als Holding eine arbeitnehmerlose Europäische Gesellschaft (SE) gebildet. Verhandlungen zur Arbeitnehmerbeteiligung der Tochtergesellschaften müssen jetzt nachträglich geführt werden.


SE-Betriebsrat legt Projektbericht vor

Mit Unterstützung der EWC Academy führte der SE-Betriebsrat der Donata Holding SE 2012 ein EU-finanziertes Projekt zur besseren Nutzung der Unterrichtungs- und Anhörungsrechte durch. Dabei wurde ein internetbasiertes Berichtssystem für betriebswirtschaftliche Daten und Personalkennzahlen entwickelt (siehe Bericht in den EBR-News 3/2012).
  13. Aktuelle Seminartermine
 

 

Die EWC Academy und ihre Vorläuferorganisation führt seit Januar 2009 Tagungen und Seminare für Mitglieder von Europäischen Betriebräten, SE-Betriebsräten und Besonderen Verhandlungsgremien durch. 461 Arbeitnehmervertreter aus 189 Unternehmen haben bisher daran teilgenommen, darunter viele auch mehrfach. Das entspricht etwa 17% aller Unternehmen in Europa, die einen Europäischen Betriebsrat oder SE-Betriebsrat gebildet haben.



"Kinoveranstaltung" oder vollwertiger Europäischer Betriebsrat?
 
Vom 2. bis 5. April 2013 findet auf Schloß Montabaur (Foto) ein EBR-Seminar statt, das die Rechtslage zur Unterrichtung und Anhörung unter dem Aspekt von Restrukturierungen beleuchtet. Wie soll ein Europäischer Betriebsrat das Anhörungsverfahren in der Praxis ausgestalten und rechtssicher eine Stellungnahme erarbeiten? Das Seminar richtet sich auch an SE-Betriebsräte.

EBR-Schnuppertage
 
Parallel dazu findet erneut ein Grundlagenseminar statt. Es richtet sich an neugewählte Mitglieder in Europäischen Betriebsräten und an Betriebsratsmitglieder, die sich über die Schritte zur erstmaligen Gründung eines EBR informieren wollen. Auch dieses Seminar ist für SE-Betriebsräte geeignet.


Seminar zum EU-Recht in Straßburg

Vom 15. bis 19. April 2013 werden die aktuellen Entwicklungen im EU-Arbeitsrecht auf einem Seminar in Straßburg behandelt. Vorgesehen ist neben der Besichtigung des Europäischen Parlaments (Foto) auch eine Diskussion mit der Abgeordneten Jutta Steinruck (SPD). Das Seminar wird in Kooperation mit dem Verbindungsbüro Brüssel des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) durchgeführt und richtet sich an alle Arbeitnehmervertreter, nicht nur an EBR-Mitglieder.
 
 
Das skandinavische Modell der Arbeitnehmervertretung

Vom 22. bis 26. April 2013 führen wir erstmals eine Fachtagung in Oslo durch. Die Veranstaltung beinhaltet An- und Abreise mit der Fähre ab Kiel. Mehrere Referenten stellen die besonderen Bedingungen für den skandinavischen Weg der Mitbestimmung und die EBR-Arbeit in skandinavischen Unternehmen vor.
 

Fachtagung für Betriebsräte in der Finanzwirtschaft

Am 29. und 30. April 2013 führen wir in Frankfurt am Main eine Tagung für Betriebsräte der Finanzbranche durch. Berichten wird eine Arbeitnehmervertreterin aus der Stakeholder-Gruppe der European Banking Authority und ein Wirtschaftswissenschaftler stellt Lösungsansätze zur Überwindung der Finanzmarktkrise zur Diskussion. Der EBR von Unicredit wird als "best practice"-Beispiel vorgestellt.
 

 
Arbeitnehmervertreter in US-Unternehmen

Am 5. und 6. Juni 2013 findet in der American Academy am Wannsee in Berlin eine Tagung für Betriebsratsmitglieder aus US-Unternehmen statt. Neben Expertenvorträgen gibt es die Möglichkeit, Erfahrungen über die Arbeit im EBR und mit der US-amerikanischen Managementkultur auszutauschen. Die Tagung richtet sich auch an Betriebsräte aus europäischen Unternehmen mit wichtigen Standorten in den USA. Moderator ist der ehemalige EBR-Vorsitzende von General Motors, Klaus Franz.

 
 
Sprachkurse: Business-Englisch für deutschsprachige Betriebsräte

Vom 2. bis 8. Juni 2013 findet in Eastbourne der nächste Sprachkurs statt.


Inhouse-Veranstaltungen

 

Eine Übersicht über mögliche Themen für Inhouse-Veranstaltungen finden Sie hier:

  14. Impressum
 

Die EBR-News werden herausgegeben von:

 

EWC Academy GmbH

Rödingsmarkt 52, D-20459 Hamburg
www.ewc-academy.eu

 

Mitarbeiter dieser Ausgabe:

Werner Altmeyer, Manfred Bobke, Rita da Luz, Martin Roggenkamp

 

Verteiler der deutschsprachigen Ausgabe: 18.851 Empfänger

Verteiler der englischsprachigen Ausgabe: 2.881 Empfänger

Verteiler der französischsprachigen Ausgabe: 2.894 Empfänger

 

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