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13. Juli 2008
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1. Wird das
Europäische Parlament nachbessern?
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Erster
Entwurf der neuen EBR-Richtlinie enttäuschend Am
2. Juli 2008 präsentierte die Europäische Kommission ihren
Textentwurf zur Revision der EBR-Richtlinie der Öffentlichkeit.
Anders als zuvor erwartet, bleibt der Entwurf jedoch in
wichtigen Punkten hinter den Forderungen der Gewerkschaften
zurück. Noch vor Ende dieses Jahres soll er verabschiedet
werden. Die Hoffnungen richten sich nun auf das Europäische
Parlament, das noch im Mai 2007 ausdrücklich eine Verbesserung
gefordert hatte (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2007). Die Arbeitgeberverbände betreiben
inzwischen eine harte Lobbykampagne, die sich insbesondere gegen
den Gewerkschaftseinfluß auf die Europäischen Betriebsräte
richtet.
Rückblick:
Spiel auf Zeit abgelehnt
 Als am 2. April 2008
bekannt wurde, daß die Arbeitgeberverbände ihre langjährige
Blockade gegen eine Verhandlung mit den
Gewerkschaften aufgegeben hatten, schien eine pragmatische
Lösung in greifbare Nähe gerückt (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2008). Doch der Europäische
Gewerkschaftsbund (EGB) wollte eine Verabschiedung der neuen
EBR-Richtlinie noch vor Ablauf der Amtszeit des Europäischen
Parlaments und der Europäischen Kommission sicherstellen und
plädierte deshalb für schnelle Verhandlungen ("fast track
negotiations").
Als
der europäische Arbeitgeberverband BusinessEurope dies in
Sondierungsgesprächen ablehnte, ließ der EGB die noch
nicht begonnenen Verhandlungen am 11. April 2008 platzen und
forderte die Europäische Kommission auf, umgehend einen
Gesetzestext vorzulegen.
Die
Europäische Kommission reagierte am 30. April 2008 mit der
Aufforderung an die Sozialpartner, sie mögen doch noch an den
Verhandlungstisch kommen. Der EGB begründete daraufhin in einem
Schreiben an den Präsidenten der Europäischen Kommission,
Barroso, nochmals seine Ablehnung.
Lobbykampagne
der Gewerkschaften
 Am
1. Mai 2008 startete der EGB eine Kampagne unter dem Motto
"In der Offensive für stärkere Europäische
Betriebsräte". Hierzu wurden fünf Informationsblätter
veröffentlicht, aus denen in kompakter Form wichtige Punkte der
Debatte deutlich werden. Einen eigenen Bericht über seine
EBR-Aktivitäten legte der Dachverband der
Dienstleistungsgewerkschaften (UNI) vor:
-
Was
genau sind Europäische Betriebsräte?
-
Was
muß geändert werden? Gründe für die Revision der
EBR-Richtlinie
-
Fortbildung: ein wesentliches Instrument für
die Vertreter in den Europäischen Betriebsräten
-
Die EBR wenden sich an die Gerichte
-
EBR
- ein wesentlicher Teil guter Unternehmensführung
-
Der
EBR-Bericht des Dachverbandes der
Dienstleistungsgewerkschaften (UNI)
Auf
einer Konferenz versammelte der EGB am 9. und 10. Juni 2008 in
Brüssel über 300 Mitglieder Europäischer Betriebsräte und
Gewerkschaftssekretäre, um die aktuelle Situation mit
Vertretern der Politik zu diskutieren. Wenige Tage später
sprach sich der französische Premierminister François Fillon
am 18. Juni 2008 vor der Nationalversammlung in Paris
ausdrücklich für eine Stärkung der Europäischen
Betriebsräte aus. Die "Wiederbelebung des sozialen
Europa" ist eines der Stichworte der französischen
EU-Präsidentschaft im zweiten Halbjahr 2008.
Fachtagung
zur neuen EBR-Richtlinie: Was kommt da auf uns zu?
 Viele
EBR-Mitglieder sind sich über die rechtlichen Konsequenzen der
Richtlinienrevision noch im unklaren und möchten ihre aktuelle
EBR-Vereinbarung auf der Grundlage der neuen Gesetzeslage
rechtssicher gestalten und auf den aktuellen Stand bringen. Auch
Betriebsratsmitglieder, die die EBR-Gründung noch vor sich haben,
möchten die neuen Regelungen frühzeitig in ihre Überlegungen
mit einbeziehen. Eine Reihe von Fragen werden sich nicht zuletzt auch für
Rechtsanwälte nach Verabschiedung der neuen EBR-Richtlinie zum
Jahresende 2008 stellen. Das Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" bietet am 26.
Januar 2009 auf einer Fachtagung in Hamburg die Gelegenheit, mit
Fachleuten aus Brüssel sowie aus der deutschen Wissenschaft und
Praxis die neue Rechtslage im Detail zu diskutieren.
Die
Fachtagung wird in deutscher Sprache durchgeführt. Interessenten
in anderen Sprachen wenden sich zwecks individueller Absprachen
bitte direkt an uns.
Angebot
für Gewerkschaften
Vergleichbare
Veranstaltungen führen wir im Auftrag von Bezirksleitungen und
Verwaltungsstellen der Gewerkschaften durch (siehe beispielsweise Bericht
in den EBR-News 2/2007), in Vorbereitung ist auch ein
mehrtägiger EBR-Workshop für die ver.di-Bundesverwaltung. Die
Kostenregelung richtet sich nach § 37 Abs. 6 des
Betriebsverfassungsgesetzes. Weiterhin können EU-Gelder für
solche Veranstaltungen beantragt werden (siehe Punkt 8 weiter
unten).
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2. Entwicklungen
in Mittel- und Osteuropa
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 Verfassungsgericht
kippt Betriebsrätegesetz
Am
1. Juli 2008 gab das polnische Verfassungsgericht einer Klage
des polnischen Arbeitgeberverbandes statt und erklärte das im
April 2006 verabschiedete Betriebsrätegesetz für
verfassungswidrig. Innerhalb von zwölf Monaten muß der
Gesetzgeber eine neue Regelung treffen. Das Gesetz war damals
nach heftigen politischen Diskussionen und mit Verspätung in
Kraft getreten. Es setzt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2002 in
polnisches Recht um, die in Betrieben ab 50 Beschäftigten eine
Unterrichtung und Anhörung der Belegschaft in sozialen und
wirtschaftlichen Fragen verbindlich vorschreibt. Zuvor hatte es
noch keine Betriebsräte in Polen gegeben und die Vertretung der
Belegschaft war alleinige Aufgabe der Gewerkschaften – sofern
sie im Betrieb Mitglieder hatten (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2006). Das
Gericht erklärte das Wahlverfahren, das den Gewerkschaften
einen Vorrang bei der Benennung von Kandidaten für die
Betriebsräte einräumt, für unvereinbar mit der negativen
Koalitionsfreiheit. Es benachteilige Arbeitnehmer, die keiner
Gewerkschaft angehören (wollen). Sollte das Urteil in anderen
Ländern Widerhall finden, könnte es z. B. in Großbritannien
oder Frankreich die Grundfesten der Arbeitsbeziehungen
erschüttern. Es bedeutet faktisch eine Hinwendung zum deutschen
System, wo der Betriebsrat formalrechtlich völlig unabhängig
von den Gewerkschaften ist.
Betriebsräte
erkämpfen sich Informationsrechte Ein
anderes Gerichtsurteil verärgert dagegen die polnischen
Arbeitgeber. Der Betriebsrat von FSO in Warschau, einst das
Zentrum der polnischen Automobilindustrie, war besorgt über die
hohe Zahl von Leiharbeitern und wollte genauere Informationen
über die vollen Kosten dieser Beschäftigungsart. Als der
Arbeitgeber dies verweigerte, zog er vor Gericht und erzielte
einen Erfolg. Das Unternehmen muß nun alle Zahlen offenlegen.
Das Urteil gilt als Präzedenzfall für alle Betriebsräte in
Polen und brachte zwischenzeitlich rund zwanzig weitere
Gerichtsverfahren ins Rollen.
 Otto-Brenner-Stiftung:
Engagement in Osteuropa
Vom
14. bis 16. Mai 2008 führte die Otto-Brenner-Stiftung (OBS)
eine Konferenz über gewerkschaftliche Entwicklungen in Mittel-
und Osteuropa in Kronau (Slowenien) durch. Die OBS ist die
Wissenschaftsstiftung der IG Metall und legt besonderen Wert auf
den Ausgleich zwischen Ost und West. Präsentationen und Reden
der Konferenz sind als pdf-Dokumente sowie in Bild und Ton im
Internet abrufbar. Die Konferenzteilnehmer sprachen sich auch
für eine zügige Verbesserung der EBR-Richtlinie aus.
Gutachten
und Studien zur Situation der Gewerkschaften Eine
Zwischenbilanz der gewerkschaftlichen Entwicklung und der
Arbeitsbeziehungen nach der EU-Osterweiterung legte Dr. Heribert
Kohl auf der Konferenz vor:
Sind
die Gewerkschaften der neuen EU-Mitgliedsländer in Mittel- und
Osteuropa inzwischen in Brüssel angekommen? Dies war Gegenstand
eines Forschungsprojekts im Jahr 2007:
Antworten
auf die Frage, welche Bedeutung die EU-Osterweiterung für
Europäische Betriebsräte hat, haben wir auf einer Sonderseite
zusammengestellt.
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3.
EBR-Antworten auf Restrukturierungen
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 Soziale
Garantien bei Verkäufen
Die
französisch-belgische Bank Dexia ("short term has no
future") gilt als Musterbeispiel für ein
sozialpartnerschaftliches Unternehmen in der Branche. Am 19.
Dezember 2007 wurde in Brüssel ein Abkommen unterzeichnet, das
dem Europäischen Betriebsrat Mindeststandards beim Verkauf von
Geschäftsaktivitäten zusichert. Dies gilt sowohl für den
Zeitpunkt der Unterrichtung und Anhörung wie auch für die
Modalitäten des Verkaufsprozesses. Alle potentiellen Käufer
werden um schriftliche Auskunft gebeten, ob sie den sozialen
Standard von Dexia beibehalten und den bisherigen Status der
Beschäftigten nach der Übernahme sicherstellen wollen. Die
zentrale Leitung von Dexia wird dies zu einem Kriterium für die
Auswahl des Käufers machen.
Am
3. Juli 2008 beschloß der Verwaltungsrat die Umwandlung in eine
Europäische Gesellschaft (SE). Verhandlungen über eine
Mitbestimmungsvereinbarung sollen im September 2008 beginnen.
Folgende Texte liegen nur in englischer Sprache vor:
Abkommen
in der Mineralölwirtschaft
 Der
Europäische Betriebsrat und die Leitung des Mineralölunternehmens BP
schlossen am 2. April 2008 ein europaweites
Restrukturierungsabkommen, das die Beteiligung der Arbeitnehmer bei der Verlagerung der Kundendienst- und Finanzaktivitäten
regelt. Diese sollen bis 2010 an einem einzigen Standort in
einem Niedriglohnland zusammengefaßt werden. Das Abkommen sieht
einen offenen Dialog mit dem EBR über Projektziele und Umsetzung
vor. Der Arbeitgeber will Entlassungen durch innerbetriebliche Versetzungen,
Umschulungen und Frühverrentungen vermeiden. Der EBR wird in die Steuerungsgruppe des Managements
eingebunden und erhält Zugang zu allen Dokumenten, spezielle Schulungen und kann eigene Experten hinzuziehen.
Derzeit wird ein Umsetzungsplan mit Zeitrahmen erarbeitet.
 EBR
sichert Standorte bei General Motors
Am 29. April 2008 wurde
in Rüsselsheim zwischen EBR und zentraler Leitung ein
europaweiter Rahmenvertrag über die Produktion der neuen Astra- und Zafira-Modelle
geschlossen (siehe Foto). Dieses Abkommen ist nicht nur ein
Meilenstein für General Motors, sondern auch ein politisches
Signal ersten Ranges für die Fortentwicklung aller
Europäischen Betriebsräte zu einem vollwertigen Organ der
Interessenvertretung.
Das Rahmenabkommen sieht
folgende Punkte vor:
-
Standortgarantien für die Werke Ellesmere Port (UK), Bochum (Deutschland),
Trollhättan (Schweden) and Gleiwitz (Polen) bis 2016
-
Das Werk Antwerpen
(Belgien) wird durch eine andere Produktlinie abgesichert.
-
Ausschluß betriebsbedingter Kündigungen
-
Mitsprache bei Outsourcing in allen europäischen Standorten
-
Soziale Absicherung bei Personaltransfer
(fünf Jahre)
-
Örtliche Betriebsvereinbarungen werden Teil dieses Abkommens
Der
Rahmenvertrag mußte hart erkämpft werden und hat eine Vorgeschichte:
20.000 Beschäftigte waren betroffen
Aussage der Konzernleitung: "nur drei Werke können überleben"
Die Konzernleitung streute Gerüchte über Zugeständnisse örtlicher Betriebe
Es gab Gerüchte über neue Produktionskapazitäten in Osteuropa
Als Reaktion auf diesen Versuch des
"Teile und herrsche" schlossen alle
Arbeitnehmervertretungen im Dezember 2005 ein "Europäisches Solidaritätsversprechen" mit dem Ziel, Verhandlungen über die Zukunft der Standorte ausschießlich auf europäischer und nicht auf lokaler Ebene zu führen.
Damit ermächtigten sie also den Europäischen Betriebsrat, ihre
Mitbestimmungs- und Verhandlungsrechte wahrzunehmen, obwohl dies
vom Gesetzgeber bislang überhaupt nicht vorgesehen ist. Um dies
auf ein tragfähiges Fundament zu stellen, wurde eine wissenschaftliche Projektbegleitung gestartet und eine Finanzierung durch die EU
beantragt (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006).
 Die
Vereinbarung von General Motors macht Schule
Am
3. Juni 2008 kamen Arbeitnehmervertreter des
Automobilherstellers Ford aus Deutschland, Frankreich und
Belgien in Brüssel zusammen, um die drohende Schließung der
Produktionsstätte für Automatikgetriebe in Blanquefort bei
Bordeaux zu verhindern. Sie wollen auf europäischer Ebene einen
Vereinbarungsentwurf erarbeiten und mit der zentralen Leitung
hierüber Verhandlungen aufnehmen. Werksschließungen wären
dann auch bei Ford keine nationale Angelegenheit mehr, sondern
ein europäisches Thema.
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4.
Verbesserte EBR-Vereinbarungen
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Nach
Teilfusion: exzellente EBR-Regelungen ausgehandelt
 Die
Übernahme einiger Aktivitäten von Alcatel-Lucent durch die
französische Elektronikgruppe Thales führte zur Anpassung der
EBR-Vereinbarung von 1993 an die neue Konzernstruktur. Am 18.
Dezember 2007 wurde sie im Pariser Vorort Neuilly unterzeichnet.
Zukünftig
gehören dem EBR, der unter dem Vorsitz des Arbeitgebers tagt,
35 Arbeitnehmervertreter an, darunter 17 aus Frankreich, fünf
aus Großbritannien, drei aus Deutschland und je zwei aus
Italien und Spanien. Die hohe französische Delegiertenzahl war
notwendig, um alle Gewerkschaften angemessen zu
berücksichtigen. Die Vereinbarung sieht zwei jährliche
EBR-Plenumssitzungen vor, zusätzlich gibt es erstmals
Spartentreffen: zweimal jährlich für die Bereiche Verteidigung,
Luftfahrt und Transportsicherheit.
Der
Lenkungsausschuß besteht aus zwölf Mitgliedern (davon sechs
aus Frankreich) und trifft sich alle zwei Monate. Der Sekretär
des EBR erhält 350 Stunden Freistellung pro Jahr, die
Mitglieder des Lenkungsausschusses 150 Stunden und die übrigen
EBR-Mitglieder 100 Stunden. Der EBR wird von der
Beratungsgesellschaft des französischen Konzernbetriebsrates
unterstützt und kann zusätzlich einen internationalen
Sachverständigen bis zum jährlichen Limit von 50.000 €
beauftragen. Zusätzlich erhält der EBR ein Jahresbudget von
16.500 € für sonstige Kosten, wobei die Sitzungs-, Reise- und
Dolmetscherkosten hierauf nicht angerechnet werden.
Präzise
Unterrichtungsrechte
Die
neue Vereinbarung sorgt an einem wichtigen Punkt für Klarheit,
der in vielen Europäischen Betriebsräten immer wieder zu
Streit mit dem Arbeitgeber führt. Wann hat eine Angelegenheit
transnationalen Charakter?
D er EBR von Thales wird beteiligt, wenn in zwei
Ländern mehr als 150 Entlassungen vorgenommen werden oder wenn
eine Restrukturierungsmaßnahme mehr als 500 Beschäftigte
betrifft. Bei grundsätzlichen Strukturveränderungen des
Unternehmens in nur einem Land ist ebenfalls der EBR zu
beteiligen.
 Bouygues
jetzt mit vollwertigem Europäischen Betriebsrat
Es
bedurfte einer gerichtlichen Auseinandersetzung, um die zentrale
Leitung des französischen Mischkonzerns Bouygues zur
Neuverhandlung der Vereinbarung aus dem Jahre 1995 zu bewegen
(siehe Bericht in
den EBR-News 1/2007). Am 19. Februar 2008 wurde sie in Paris
unterzeichnet. Danach wird das Europäische Komitee für
Sozialdialog in einen vollwertigen EBR umgewandelt, der neben der
EU auch die Schweiz umfaßt. Bouygues ist im Bau- und
Immobiliensektor tätig, betreibt eine Telefongesellschaft,
besitzt Anteile am ehemals staatlichen Fernsehkanal TF1 und am
Maschinen- und Fahrzeugbauer Alstom.
Der
EBR besteht aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern, was bei
EBR-Vereinbarungen nach französischem Muster typisch ist. Die
Arbeitnehmerseite entsendet zwölf Mitglieder aus Frankreich und
zwölf Mitglieder aus anderen Ländern sowie zwei
Gewerkschaftsdelegierte, die Arbeitnehmer der Gruppe sein müssen.
Die französischen Delegierten werden nicht vom Konzernbetriebsrat
gewählt, sondern von den Gewerkschaften ernannt, wobei die CGT-FO
mit sieben Mandaten die Mehrheit stellt. Länder, mit denen die EU
Beitrittsverhandlungen führt (derzeit sind dies Kroatien und die
Türkei) entsenden Beobachter in den EBR.
Die
Arbeitnehmerseite wählt einen Sprecher ("Sekretär")
und vier Stellvertreter, die gemeinsam das "Büro"
bilden und je 220 Stunden Freistellung pro Jahr für dieses Amt
erhalten. Gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden von Bouygues,
der auch den Vorsitz des EBR ausübt, bilden sie den engeren
Ausschuß. In dringenden Fällen tritt dieser innerhalb von 72
Stunden zusammen. Der Arbeitgeber trägt alle Kosten für
Sitzungen, Arbeitsmittel und Sachverständige und stellt dem EBR
zusätzlich ein eigenes Jahresbudget von 14.000 € zur
Verfügung. Es besteht ein Schulungsanspruch von vier Tagen
während einer vierjährigen Wahlperiode.
Drohung
mit Rechtsstreit führt zu verbesserten EBR-Regelungen
Am
2. April 2008 wurden einige Passagen der geltenden
EBR-Vereinbarung des französischen Reifenherstellers Michelin in
einer Plenarsitzung des EBR am Konzernsitz in Clermont-Ferrand
modifiziert. Eine komplette Neufassung soll jedoch erst
erfolgen, wenn die Revision der EBR-Richtlinie in Brüssel
abgeschlossen ist. Ausgangspunkt für die Neuverhandlung war ein
drohender Rechtsstreit, der im April 2007 in letzter Minute
abgewendet werden konnte (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2007). Michelin hat seit 1997 einen EBR.
Die
Vereinbarung klammert die Schweiz noch aus, eröffnet jedoch
allen Ländern, mit denen die EU Beitrittsverhandlungen führt, einen
Beobachterstatus im EBR. Der engere Ausschuß wurde auf sechs
Mitglieder aufgestockt, um einen zusätzlichen Sitz an Osteuropa
zu vergeben. Alle sechs müssen aus verschiedenen Ländern
kommen. Die Anzahl der jährlichen Sitzungen wurde von zwei auf
vier erhöht. Die Unterrichtung und Anhörung des EBR in
außergewöhnlichen Umständen erfolgt zukünftig zeitgleich mit
den nationalen Betriebsräten der betroffenen Länder.
 Siemens-EBR
gründet Regionalausschüsse
Bei
einem Treffen in Wien wurde am 29. Mai 2008 eine neue Fassung
der EBR-Vereinbarung von Siemens unterzeichnet. Die vorherige
Vereinbarung war auf dem Niveau von 1995 stehengeblieben, als
auf freiwilliger Grundlage das "Siemens Europe
Committee" (SEC) gebildet worden war. Die
wichtigsten Neuerungen: der geschäftsführende Ausschuß wird
von vier auf fünf Mitglieder erweitert, die Mandate sind
zukünftig an bestimmte Regionen gebunden, nämlich Nordwest-,
Südwest- und Osteuropa. Als Ergänzung zur jährlichen
Plenumssitzung des SEC finden einmal pro Jahr sogenannte
"Cluster-Meetings" statt, in denen sich die
SEC-Mitglieder der jeweiligen Region mit dem Management treffen.
Diese neuen Regionalausschüsse werden in Angelegenheiten
unterrichtet und angehört, die ihre jeweiligen Länder
betreffen. Konkret bedeutet dies eine Verdoppelung der
Sitzungshäufigkeit, denn zuvor ging der Elektrokonzern nicht
über die gesetzliche Mindestregelung von einer jährlichen
Sitzung hinaus.
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5.
Neugründung von Europäischen Betriebsräten
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Belgische
Textilgruppe gründet EBR
 Für
die Beaulieu International Group wurde am 28. Februar 2008 eine
EBR-Vereinbarung nach belgischem Recht unterzeichnet. Das Unternehmen mit Sitz in Waregem (Westflandern)
ist in Familienbesitz und stellt
Bodenbeläge und Möbelstoffe her. Der EBR ist nach belgischen
Gepflogenheiten paritätisch besetzt. Ihm gehören 18 Management- und
18 Arbeitnehmervertreter aus Belgien, Deutschland, Frankreich,
Spanien, Großbritannien und Norwegen an, die sich einmal jährlich
treffen. Zusätzlich ist eine außerordentliche Sitzung möglich, ein
Lenkungsausschuß ist nicht vorgesehen.
 Britische
Vereinbarung in Logistikunternehmen
Am
14. März 2008 wurde für das zweitgrößte Logistikunternehmen
der Welt eine EBR-Vereinbarung nach britischem Recht
unterzeichnet. Ceva Logistics mit Sitz in der Nähe des
Amsterdamer Flughafens entstand im August 2007 durch die Fusion
der niederländischen TNT Logistics mit dem US-Unternehmen Eagle
Global Logistics (EGL). Beide gehören dem US-Finanzinvestor
Apollo Management. Dem neuen EBR gehören 30 Mitglieder aus 16
Ländern an, die sich ein- bis zweimal jährlich treffen. In
außerordentlichen Fällen sind weitere Sitzungen möglich. Der
Lenkungsausschuß besteht aus vier Mitgliedern. Die Vereinbarung
sieht Schulungsmaßnahmen sowie die Hinzuziehung von
Sachverständigen vor.
 US-Pharmazulieferer
gründet EBR nach deutschem Recht
Am
31. März 2008 wurde eine Vereinbarung zur Gründung eines
Europäischen Betriebsrates für West Pharmaceutical Services
unterzeichnet (siehe auch Bericht
in den EBR-News 1/2006). Die US-Gruppe produziert Gummi- und
Kunststoffteile, die bei der Verpackung von Arzneimitteln
Verwendung finden
Dem
EBR werden je zwei Delegierte aus Deutschland, Frankreich und
Großbritannien angehören; Dänemark, Italien, Spanien und
Irland entsenden je einen Delegierten. Sie kommen einmal
jährlich am Sitz der Europaleitung in Eschweiler bei Aachen
für drei Tage zusammen, die Sitzungen werden in englischer
Sprache ohne Dolmetscher durchgeführt. Der EBR-Vorsitzende kann
in dringenden Fällen Standorte in anderen Ländern besuchen, er
und sein Stellvertreter erhalten zusätzlich zu den
Jahressitzungen zwölf Tage Freistellung pro Jahr, alle anderen
EBR-Mitglieder sechs Tage pro Jahr für
EBR-Angelegenheiten. Die konstituierende Sitzung ist für Ende
August 2008 geplant.
 Neuer
EBR nach luxemburgischen Recht
Die
Wirtschaft des Großherzogtums besteht nicht nur aus Banken und
Stahlwerken. Ein kleinerer "global player" ist die Monier-Gruppe,
Hersteller von Dachbaustoffen. Die am 17. Juni 2008
unterzeichnete Vereinbarung sieht einen 15köpfigen Europäischen
Betriebsrat vor, der einmal jährlich tagt. Der
Vorstandsvorsitzende des Unternehmens und der EBR-Sekretär
wechseln sich jedes Jahr im Vorsitz ab. Einige Länder wurden zu
Gruppen zusammengefaßt, die jeweils nur ein Mandat erhalten (z. B.
Belgien und Niederlande). Der EBR ist auch zuständig für Bosnien, Kroatien, Serbien, die
Schweiz und die Türkei.
Der
EBR wählt ein "geschäftsführendes Sekretariat" aus
dem Sekretär, seinem Stellvertreter und drei weiteren
Mitgliedern, die dreimal jährlich tagen. In außergewöhnlichen
Umständen findet eine Sondersitzung des Sekretariats statt, zu
der Delegierte aller betroffenen Länder eingeladen werden.
Neben der Teilnahme an den Sitzungen erhält der Sekretär 100
Stunden Freistellung pro Jahr, die weiteren Mitglieder des
Sekretariats 70 Stunden und alle anderen EBR-Mitglieder 30
Stunden pro Jahr. Der EBR hat einen eigenen Schulungsanspruch
von vier Tagen pro vierjähriger Wahlperiode.
 Italienischer
Zementkonzern gründet EBR
Am
18. Juni 2008 wurde für Buzzi Unicem, zu dem seit 2004 auch der
Dyckerhoff-Konzern gehört, eine EBR-Vereinbarung nach italienischem
Recht unterzeichnet. Bei Dyckerhoff gab es bereits seit 1996 einen EBR nach deutschem
Recht, der jetzt aufgelöst wird. Der neue EBR besteht aus 15
Mitgliedern: sechs aus Italien, vier aus Deutschland, je einer aus den
Niederlanden, Polen, Luxemburg, Tschechien und der Slowakei. Sie
kommen einmal jährlich zusammen sowie in außerordentlichen
Umständen. Bemerkenswert: alle Länder, mit denen die EU
Beitrittsverhandlungen führt, werden als Beobachter zu den
EBR-Sitzungen eingeladen. Der EBR bildet einen geschäftsführenden
Ausschuß aus fünf Mitgliedern (drei aus Italien und zwei aus
Deutschland), die sich mindestens zweimal jährlich treffen.
Call
Center mit "langer Leitung"
 Vom
Gesetzgeber sind EBR-Verhandlungen auf drei Jahre begrenzt, wobei das
Besondere Verhandlungsgremium (BVG) innerhalb von sechs Monaten zur konstituierenden Sitzung
einberufen werden muß. Dennoch gibt es
Fälle, in denen
Verhandlungen erheblich später und unter recht ungewöhnlichen Umständen
stattfinden: so bei Transcom WorldWide, einem Call-Center- und
Inkasso-Dienstleister mit Sitz in Luxemburg, der zum Portfolio des schwedischen Finanzinvestors Kinnevik gehört.
Obwohl
der Antrag zur Bildung des Europäischen Betriebsrates schon im März
2004 gestellt wurde, kam das Besondere Verhandlungsgremium erst vom
30. Juni bis 2. Juli 2008 zur ersten und einzigen Sitzung in Barcelona
zusammen. In einer Kampfabstimmung fand sich eine knappe Mehrheit
unter den 16 Arbeitnehmervertretern aus 16 Ländern zur Unterzeichnung
einer EBR-Vereinbarung nach luxemburgischen Recht. Der EBR wird
aus 23 Arbeitnehmer- und mehreren Arbeitgebervertretern
bestehen, einmal jährlich tagen und ein Koordinierungsteam wählen,
das sich per Videokonferenz austauschen kann. Die konstituierende
Sitzung ist für April/Mai 2009 vorgesehen.
Die
Texte von zahlreichen EBR-Vereinbarungen
stehen auf einer Download-Seite
zur Verfügung.
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6.
Durchwachsene Zwischenbilanz der Europa-AG
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 Knauf
Interfer mit nur einem Arbeitnehmervertreter
Seit
dem 27. Juni 2008 firmiert Knauf Interfer mit Sitz in Essen
(ehemals Stinnes Stahl) als Europäische Gesellschaft (SE).
Zuvor war am 8. April 2008 eine SE-Mitbestimmungsvereinbarung unterzeichnet worden. Die
Stahlhandelsgruppe
verfügt über Niederlassungen in Österreich, Polen, Ungarn und
den Niederlanden. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern,
davon ein Arbeitnehmervertreter. Ein SE-Betriebsrat auf der
Grundlage der gesetzlichen Mindestbestimmungen wird gegründet,
wenn die Belegschaftszahl außerhalb Deutschlands 250
übersteigt. Bis dahin übernimmt der deutsche
Konzernbetriebsrat die Aufgaben des SE-Betriebsrates, alle
Länder mit mehr als 50 Arbeitnehmern können Gäste zur
KBR-Sitzung entsenden. Das Hineinwachsen in die paritätische
Mitbestimmung wird in der Vereinbarung ausdrücklich
ausgeschlossen.
 Interseroh
völlig ohne Mitbestimmung
Im
Kölner Rohstoff- und Recyclingunternehmen Interseroh wurde am
15. April 2008 eine SE-Beteiligungsvereinbarung unterzeichnet.
Die Verhandlungen hatten im Januar 2008 begonnen (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2007). Da es im jetzigen deutschen
Aufsichtsrat keine Mitbestimmung gibt, bleibt auch der
zukünftige SE-Aufsichtsrat ohne Arbeitnehmerbeteiligung. Der
SE-Betriebsrat wird aus neun Mitgliedern bestehen, obwohl
dem Besonderen Verhandlungsgremium (BVG) zuvor 17 Mitglieder
angehört hatten. Der SE-Betriebsrat wird bei Interseroh das erste
transnationale Gremium der Arbeitnehmervertretung sein, zuvor
hatte es noch keinen Europäischen Betriebsrat
gegeben. Die Eintragung der Interseroh SE im Handelsregister ist
für September 2008 geplant.
Auch
Klöckner ohne Mitbestimmung
 Am
29. April 2008 wurde eine SE-Vereinbarung für den
Metallgroßhändler Klöckner in Duisburg unterzeichnet. Der Betriebsrat
kritisiert daran, daß die Mitbestimmung auf Dauer
eingeschränkt bleibt. Im Aufsichtsrat der Klöckner SE, der
unverändert aus
sechs Mitgliedern besteht, wird es keinen einzigen
Arbeitnehmervertreter geben. Dagegen konnte das BVG einen
SE-Betriebsrat aus 21 Mitgliedern durchsetzen. Zweimal jährlich
kommen dort Delegierte aus der EU zusammen, auch aus
Ländern mit sehr kleiner Belegschaft. Geleitet wird er von einem
fünfköpfigen engeren Ausschuß.
Europa-AG als
Drohpotential? "Sag beim Abschied leise SErvus – die Mitbestimmung aus deutscher Sicht bröckelt." So schreibt das Wirtschaftsmagazin Capital am 21. März 2008. Im Titel heißt es, durch die Europa-AG ließen sich "Mitarbeiter wie Politik besser in Schach halten". Tatsache ist: für die Arbeitnehmerseite gibt es bei der Umwandlung in eine SE an mehreren Stellen Probleme. So sichert die EU-Gesetzgebung zwar das aktuelle Niveau der Mitbestimmung ab, gleichzeitig wird es aber
in der SE für alle Zukunft eingefroren. Unternehmen knapp unter
der Grenze von 2.000 Beschäftigten vermeiden mit der
SE-Umwandlung das Hineinwachsen in die paritätische
Mitbestimmung. Große Aktiengesellschaften können ihren
Aufsichtsrat von 20 auf zwölf Mitglieder verkleinern. Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Rainer Wendt,
befürchtet daher: "Auf Dauer haben wir nur noch SE." Niedrigere Standards im Vergleich zu den deutschen Mitbestimmungsgesetzen, übersichtliche Konzernstrukturen, leicht verschiebbares Kapital seien die Gründe. "Vor allem aber kann die SE leichter den Sitz ihrer Konzernzentrale ins Ausland verlagern – ein wichtiges Argument in künftigen Diskussionen um Gesetze, Arbeitsplatzabbau und
Privilegien," schreibt Capital weiter.
Arbeitsplatzabbau
erstmals Thema für SE-Betriebsrat
Am
3. Juli 2008 wurde der SE-Betriebsrat des französischen
Rückversicherers Scor kurzfristig zu einer Sondersitzung
geladen. Die zentrale Leitung kündigte den Abbau von 200
Arbeitsplätzen an, was ein Achtel der Belegschaft bedeutet. Der
Personalabbau steht offenbar im Zusammenhang mit Fusions- und
Umstrukturierungsprozessen in Deutschland und der Schweiz als
Teil der Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE). Scor
hatte im Mai 2007 als erstes Unternehmen eine SE-Vereinbarung
nach französischem Recht geschlossen (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2007). Der SE-Betriebsrat will eine
Beratungsgesellschaft beauftragen, um die betriebswirtschaftlichen
Daten zu analysieren und ein fundiertes Alternativkonzept zu den
Plänen der zentralen Leitung auszuarbeiten. Für die
Arbeitnehmervertreter steht die gesamte Rechtsform der SE
politisch auf dem Prüfstand.
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7. Internationale
Rahmenvereinbarungen
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 Rhodia
erneut sein Rahmenabkommen
Am
25. März 2008 wurde für den französischen Chemiekonzern
Rhodia in Paris ein überarbeitetes, weltweites Rahmenabkommen
unterzeichnet, das in der Wortwahl konkreter gefaßt ist als das
alte Abkommen von 2005 (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2005). Neu ist die Bildung einer
internationalen Arbeitsgruppe zur Arbeitssicherheit unter
Einbeziehung eines externen Sachverständigen. Um die Einhaltung
des Abkommens vor Ort zu überprüfen, besucht eine Kommission jährlich ein bestimmtes Land. Im Oktober 2007 stand
China auf dem Programm, demnächst wird Brasilien folgen.
Folgende Texte liegen nur in englischer Sprache vor:
Europcar
verpflichtet sich zur Einhaltung sozialer Grundrechte
 Auf
der EBR-Sitzung am 8. und 9. April 2008 in Paris wurde zwischen
der zentralen Leitung und dem EBR des Autovermieters Europcar
eine Erklärung unterzeichnet, die Mindeststandards
international verbindlich festschreibt, u. a. über Chancengleichheit,
Gesundheit und Sicherheit, Anspruch auf kollektive
Interessenvertretung und Mindestlöhne. Europcar war
bis März 2006 eine Tochtergesellschaft von Volkswagen und
gründete erst nach dem Verkauf an den französischen
Finanzinvestor Eurazeo einen Europäischen Betriebsrat
nach französischem Recht.
 Französischer
Röhrenhersteller mit sozialer Verantwortung
Am
9. April 2008 wurde zwischen dem Europäischen Betriebsrat und
der zentralen Leitung von Vallourec ein weltweit gültiges
Rahmenabkommen unterzeichnet. Das Unternehmen produziert
Rohrleitungen für die Öl- und Gasindustrie und hat sich mit
dem Abkommen auf die Respektierung internationaler Arbeitsnormen
in allen Niederlassungen und bei der Auswahl der Zulieferer
verpflichtet. Hierüber erhält der EBR jährlich einen Bericht.
Bahnbrechendes
Abkommen im Facility Management
 Das
dänische Unternehmen ISS mit weltweit 440.000 Beschäftigten in
50 Ländern unterzeichnete am 3. Juni 2008 in Kopenhagen ein
Abkommen mit dem Dachverband der Dienstleistungsgewerkschaften
(UNI), das als eines der fortschrittlichsten seiner Art gilt und
das Abkommen von 2003 ersetzt. Die zentrale Leitung des
Gebäudedienstleisters (Büroreinigung, Rezeption, Kantine,
Landschaftspflege, Sicherheit usw.) unterstützt nicht nur die
Gewerkschaften zukünftig aktiv bei der Mitgliederwerbung
weltweit in allen Niederlassungen, sondern stellt auch einen
Fonds in Höhe von 100.000 € jährlich zur Verfügung, um in
besonders sensiblen Bereichen die Arbeitsstandards zu heben. ISS
möchte mit diesem Abkommen die soziale Verantwortung der
gesamten Branche beeinflussen.
 Stahlkonzern
stärkt Arbeits- und Gesundheitsschutz
Am
3. Juni 2008 wurde für den Stahlkonzern ArcelorMittal in
Luxemburg ein Abkommen zum
Arbeits- und Gesundheitsschutz unterzeichnet. Es sieht die
Bildung eines internationalen Arbeitssicherheitsausschusses aus drei
Arbeitgeber- und neun Gewerkschaftsvertretern vor, die
Fabriken auf der ganzen Welt zur Verbesserung der
Sicherheitsbestimmungen aufsuchen können. Die Vereinbarung war
bereits auf einer Konferenz der Arbeitnehmervertreter von
ArcelorMittal im September 2007 in Montréal (Kanada) angekündigt worden (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2007).
Folgende Texte liegen nur in englischer Sprache vor:
 Weltweite
Sozialstandards im Baukonzern
Der
italienische Zementhersteller Italcementi schloß am 17. Juni
2008 ein internationales
Rahmenabkommen mit
der Bau-
und Holzarbeiter-Internationale (BHI)
und seinem Europäischen Betriebsrat
am Hauptsitz des Konzerns in Bergamo. Das Abkommen gilt nicht
nur für alle Niederlassungen weltweit, sondern auch für
Auftragnehmer und Zulieferer. Es sieht die Bildung eine
Referenzgruppe unter Beteiligung des EBR vor, die mindestens
einmal jährlich die Einhaltung des Abkommens überwacht. Italcementi
hatte im Juli 2007 auch seine EBR-Vereinbarung
verbessert (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2007). Folgende Texte sind nur in
englischer Sprache verfügbar:
 Gaz
de France sichert weltweite Sozialstandards
Kurz
vor der Fusion mit dem Versorgungskonzern Suez (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2008) verpflichtete sich am 2. Juli 2008 die
zentrale Leitung des halbstaatlichen französischen
Gasversorgers Gaz de France, weltweit soziale
Grundrechte anzuerkennen. Vorgesehen ist auch die Bildung eine
Monitoring-Gruppe unter Beteiligung der Europäischen
Föderation der Chemie- und Energiegewerkschaften EMCEF.
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8. EU-Gelder
für Europäische Betriebsräte
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Ausbildungsmaßnahmen
und Restrukturierungsprojekte
 Arbeitnehmervertreter
in europaweit tätigen Unternehmen können Gelder der Europäischen Union
in Anspruch nehmen, um ihre Zusammenarbeit zu vertiefen und auszubauen.
Eine entsprechende Haushaltslinie wurde bereits Mitte der 90er Jahre auf Initiative
des Europäischen Parlaments eingerichtet, um die Gründung Europäischer
Betriebsräte in solchen Unternehmen zu unterstützen, in denen die
Arbeitgeber blockieren. Inzwischen nutzen auch Firmenleitungen diese
Gelder, beispielsweise um Programme zur sozialen
Unternehmensverantwortung (CSR = Corporate Social Responsibility) extern
finanzieren zu lassen (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006).
Je
nach Programmschwerpunkt fördert die Europäische Kommission 80 bis 90%
der Gesamtkosten des Projekts, was bei einer Laufzeit von einem Jahr etwa
140.000 € ausmacht. Projekte mit einem größeren Volumen werden
tendenziell eher gefördert. Wichtig: es müssen Partner aus mindestens
zwei EU-Mitgliedsländern beteiligt sein und Projekte unter Einbeziehung
der Beitrittsländer in Mittel- und Osteuropa genießen Vorrang. Die
wichtigsten Bereiche für eine solche Förderung sind:
-
Förderung
des sozialen Dialogs auf europäischer Ebene
-
Verbesserung
des Kenntnisstands im Bereich der Arbeitsbeziehungen
-
Gründung neuer
Europäischer Betriebsräte
-
Verbesserung
grenzübergreifender Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren
-
Bildungs-
und Informationsmaßnahmen für Europäische Betriebsräte
-
Förderung
des Kenntnisstands über transnationale Betriebsvereinbarungen
Praktisch
alle Themen, mit denen sich Europäische Betriebsräte beschäftigten,
sind förderfähig. Die Anträge können im Frühjahr und Herbst eines
jeden Jahres gestellt werden. Das Haushaltsvolumen wird jedes Jahr neu
festgelegt, für das Jahr 2008 sind 8,1 Mio. € vorgesehen.
Beispiele
für EU-geförderte Projekte:
Das
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" ist gerne bei
der Beantragung dieser Gelder behilflich und unterstützt Gewerkschaften
und Betriebsräte auch mit inhaltlichen Anregungen.
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 Studie
aus Dublin gibt aktuellen Überblick
Am
20. März 2008 legte die Europäische Stiftung zur Verbesserung der
Lebens- und Arbeitsbedingungen mit Sitz in Dublin eine Studie vor, die
einen knappen Überblick über den aktuellen Stand der EBR-Forschung
gibt. Auf 22 Seiten finden sich nicht nur aktuelle Zahlen über die
Verbreitung Europäischer Betriebsräte, sondern auch Darstellungen zu
einzelnen Themen:
-
Europäische
Betriebsräte in der Praxis
-
Europäische
Betriebsräte in den neuen EU-Mitgliedsstaaten
-
Herangehensweise
bei transnationalen Restrukturierungen
-
Rolle
Europäischer Betriebsräte beim Abschluß internationaler
Rahmenabkommen.
Die
Studie liegt nur in englischer Sprache vor.
Neues
Papier zu transnationalen Betriebsvereinbarungen

Im
Mai 2006 hatte eine Expertengruppe im Auftrag der Europäischen
Kommission eine Studie über transnationale Kollektivvereinbarungen
erarbeitet (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2006). Zu diesem Thema legte die
Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und
Chancengleichheit am 2. Juli 2008 zwei neue Papiere vor. Das
Arbeitsdokument mit dem Titel "Die Rolle der transnationalen Betriebsvereinbarungen im Rahmen der zunehmenden internationalen Integration" wird ergänzt durch eine umfassende Auswertung vorliegender
Vereinbarungen. Die Dokumente liegen nur in englischer
Sprache vor:
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10. Interessante
Webseiten
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Europäischer
Betriebsrat der Deutschen Bahn
 Die
wichtigsten Informationen zur Arbeit des EBR der Deutschen Bahn
sind jetzt auf einer Webseite des Unternehmens abrufbar. Dort
können Berichte über Sitzungen, ein Überblick über Ausschüsse
und Struktur des EBR sowie Gesetze und Dokumente abgerufen werden.
Immer mehr
Europäische Betriebsräte sind mit eigenen Seiten im Internet
vertreten, eine Auswahl:
Soziale
Verantwortung der Zuckerindustrie
 Diese
Webseite ist ein Gemeinschaftsprojekt der Gewerkschaften und der
Arbeitgeberverbände auf europäischer Ebene der Zuckerindustrie.
Sie enthält Informationen über die soziale Verantwortung der
Unternehmen in dieser Branche, über EU-Hilfen bei
Umstrukturierungen, gemeinsame Erklärungen der Sozialpartner und
branchenspezifische Wirtschaftsstatistiken in drei Sprachen.
 Gewerkschaftliche
Webseite für Mærsk
Für die
Gewerkschaften bei A.P. Møller-Mærsk, dem weltweit größten
Transportunternehmen mit Sitz in Kopenhagen und Schwerpunkten in der
Container-Verschiffung wie auch in der Hafenlogistik, hat die
Internationale Transportarbeiter-Föderation (ITF) eine eigene
Webseite eingerichtet. Dort finden sich Informationen über die
weltweiten Arbeitsbedingungen, aktuelle Meldungen, Berichte und
Dokumente zum Download.
EU-Projekt
zur Zukunft der Arbeitsbeziehungen
Mit dem EU-geförderten Projekt
ZAUBER ("Zukunft von Arbeitsbeziehungen und Arbeit in
Europa") versucht die Bildungsvereinigung Arbeit und Leben in
Osnabrück die Debatte mittels Workshops und Veranstaltungen
anzuregen. Schwerpunkte sind die Unterrichtung und Anhörung der
Arbeitnehmer in multinationalen Unternehmen, die europäische
Tarifpolitik und Perspektiven der Arbeitsbeziehungen in Mittel-
und Osteuropa.
Zahlreiche
weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung
zusammengestellt.
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 Englisch-Wörterbuch
für BetriebsräteDer
DGB-Saar hat nach einem Glossar Deutsch - Französisch (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2007) jetzt auch ein Wörterbuch Deutsch -
Englisch vorgelegt. Es enthält ein Spezialvokabular, das
insbesondere für Betriebsräte und Gewerkschaften von hohem
Nutzwert ist und sich in dieser komprimierten Form in
allgemeinen Wörterbüchern nur selten findet.
Jacques
Bister/Marcel Mansfeld/Christine Parkin
Wortschatz
für die Gewerkschaftsarbeit
Deutsch
- Englisch, Englisch - Deutsch
Saarbrücken
2008, 84 Seiten, € 10,70
Ländervergleich zur Betriebsverfassung
 Welche
Rechte haben meine Kollegen im Euro-Betriebsrat in ihrem
Heimatland, wenn sie die Arbeitsbedingungen im Betrieb regeln
wollen oder mit Umstrukturierungen konfrontiert sind? Solche
Fragen stellen sich viele EBR-Mitglieder. Antworten finden sie
in dieser Broschüre der Hans-Böckler-Stiftung vom April 2008.
Vorgestellt werden darin fünf EU-Länder nicht nur hinsichtlich
der aktuell geltenden Regeln zur Betriebsverfassung, sondern
auch mit einem ausführlichen historisch-sozialen Rückblick.
Claudia
Schippmann
Betriebliche
Mitbestimmungskulturen in Großbritannien, Spanien, Schweden,
Frankreich und Ungarn
Düsseldorf
2008, 166 Seiten, ISBN 978-3-86593-086-6, € 18,-
Wer es etwas ausführlicher mag,
kann auch auf die Dissertation
von Werner Altmeyer zurückgreifen.
 Nokia
und die Folgen
Im Juli 2008 veröffentlichte die
Hans-Böckler-Stiftung ein Gutachten, das sie nach der
Entscheidung von Nokia zur Schließung seines Werks für
Mobiltelefone in Bochum (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2008) in Auftrag gegeben hatte. Prof. Dr.
Ulrich Zachert untersucht darin, wie zeit- und kostenintensiv
eine solche Stillegung in sieben anderen EU-Ländern wäre und
vergleicht dies mit der rechtlichen und praktischen Situation in
Deutschland. Die Broschüre enthält auch zwei
Länder-Fallstudien über Massenentlassungen in Schweden und in
den Niederlanden. Als Fazit schlägt der Autor vor, die
Informations- und Anhörungsrechte der Europäischen
Betriebsräte zu Vetorechten auszubauen.
Ulrich
Zachert
Verfahren
und Kosten von Betriebsverlagerungen in ausgewählten
europäischen Ländern
Düsseldorf
2008, 70 Seiten, ISBN 978-3-86593-098-9, € 10,-
 Gewerkschaftliche
Antworten auf die Globalisierung
Dieses im November 2007 von
Verena Schmidt vom Arbeitnehmerbüro der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) herausgegebene Buch bündelt die
Arbeit gewerkschaftlicher Aktivisten und Wissenschaftler des
globalen gewerkschaftlichen Netzwerkes GURN (Global Union
Research Network). Das Buch gibt einen wertvollen Überblick über
gewerkschaftliche Strategien angesichts der Globalisierung. Die
Autoren informieren umfassend über die Sozialpartnerschaft auf
globaler Ebene, globale Wertschöpfungsketten, Sweatshops und
Erfahrungen aus verschiedenen Ländern (z. B. Brasilien,
Bulgarien, Karibik, Kolumbien, Indien, Polen, Großbritannien, Türkei
und Südafrika). Das Buch liegt nur in englischer Sprache vor.
Verena
Schmidt (Hrsg.)
Trade
Union Responses to Globalization
A
review by the Global Union Research Network
Genf
2007, 218 Seiten, ISBN 978-92-2-119860-4, € 20,-
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12.
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
Beispiele aus unserer Arbeit |
 Zusammenarbeit
der Airbus-Betriebsräte
Interkulturelle
Kommunikation bei grenzüberschreitenden Kontakten von
Betriebsräten birgt eine Reihe von Stolpersteinen, die eine
gemeinsame Strategie insbesondere bei Restrukturierungen
erheblich erschweren können. An der Universität Hamburg läuft
derzeit unter Leitung von Prof. Dr. Ulrich Zachert ein
Studienprojekt zu Airbus, in dessen Rahmen das Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" Unterstützung
liefert.
Bombardier:
deutsche Beteiligungsrechte im internationalen Konzern
 Die deutsche Bahnindustrie
ist national und international erfolgreich, nimmt eine technologische Spitzenposition
ein und hat die Umbrüche der letzten Jahre gut bewältigt. Nach
zahlreichen Einschnitten sind gegenwärtig keine Standortschließungen oder Massenentlassungen mehr geplant.
Auch im Heimatmarkt stehen jetzt Investitionen an und Struktureffekte im Güterverkehr wirken
sich positiv aus, Auslandsmärkte sind und bleiben jedoch überlebenswichtig.
Vor
diesem Hintergrund wollte sich der Gesamtbetriebsrat des
Schienenfahrzeugbauers Bombardier am 28. Mai 2008 bei einer
Betriebsräteversammlung in Bautzen vorausschauend mit der
Gestaltung und Durchsetzung von deutschen Beteiligungsrechten im
internationalen Konzern beschäftigen. Dr. Werner Altmeyer vom
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" gab
einen Überblick über aktuelle EBR-Gerichtsurteile mit
Auswirkungen auf die Arbeit deutscher (Gesamt)Betriebsräte.
 tesa
klebt Europa-Mitbestimmung
Für
den Konzernbetriebsrat kam die Ankündigung aus heiterem Himmel: der Hamburger Klebstoffhersteller
tesa wandelt
sich in eine Europäische Gesellschaft (SE) um. Am 24. April
2008 beschloß dies der
Aufsichtsrat gegen die
Stimmen der beiden Arbeitnehmervertreter. In Deutschland hat tesa etwa 1.950 Beschäftigte und würde aufgrund guter
Auftragslage vermutlich bald in die paritätische Mitbestimmung
hineinwachsen. Vor diesem Hintergrund haben Prof. Dr. Ulrich
Zachert und Dr. Werner Altmeyer die Beratung der
Arbeitnehmerseite übernommen. In einer Klausurtagung am 9. und
10. Juni 2008 wurden von den deutschen Betriebsräten gemeinsam
mit der IG BCE vorläufige Eckpunkte für die bevorstehenden
Verhandlungen ausgearbeitet.
Presseerklärung
des Unternehmens zur SE-Umwandlung
Deutsch-niederländische
Konferenz
zur Mitbestimmung
 Im
Tagungszentrum Remonstrantse Kerk der Rijksuniversiteit Groningen
(Foto) kamen am 19. Juni 2008 Wissenschaftler, Rechtsanwälte und
Betriebsräte zusammen, um über aktuelle Trends der Mitbestimmung
in Europa zu diskutieren. Im Zentrum der gemeinsam mit der Universität Oldenburg
durchgeführten Tagung standen sowohl die Europäischen
Betriebsräte wie auch die Europäische Aktiengesellschaft (SE).
Für das Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" resümierte in der
traditionsreichen niederländischen Universitätsstadt Dr. Werner
Altmeyer die aktuelle Debatte um die Fortentwicklung der
EBR-Arbeit.
 ver.di/GPA-Newsletter:
Ausgabe 1/2008
Am 25. April 2008 ist eine weitere
Ausgabe des deutsch-österreichischen EBR-Newsletters von ver.di
und GPA erschienen, der sich vor allem mit der Revision der
EBR-Richtlinie beschäftigt. Weitere Themen sind RWE, Fresenius,
Thomas Cook, die Vienna Insurance Group, Europäische
Betriebsräte im Einzelhandel, Proteste bei Novartis, ein
Länderschwerpunkt zu Italien, Web- und Literaturtipps und
Veranstaltungshinweise. Der Newsletter wird vom Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" mitgestaltet.
Anforderungen an eine zeitgemäße
Betriebspolitik
 Angesichts
von grenzenloser Standortkonkurrenz, Outsourcing, Offshoring, verschwommenen Betriebsgrenzen und dezentraler Tarifpolitik
stellen sich neue Anforderungen an den Betriebsrat. Der
Arbeitskreis Arbeit - Betrieb - Politik der
Friedrich-Ebert-Stiftung will auf einer Konferenz in Berlin am 25.
November 2008 mit Arbeitnehmervertretern, Wissenschaftlern und
Politikern über eine Reformagenda zur Mitbestimmung diskutieren.
Dabei soll auch der Blick auf die
europäische Ebene eine Rolle spielen. Aus diesem Grund wird Dr.
Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" als Keynote-Speaker über
vernetzte, internationale Betriebsratsarbeit referieren. Weitere
Beiträge werden von Ralf-Peter Hayen, Referatsleiter betriebliche
Mitbestimmung beim DGB-Bundesvorstand, Prof. Dr. Thomas Blanke von
der Universität Oldenburg und Andrea Nahles,
stellvertretende Parteivorsitzende der SPD, erwartet.
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13.
Aktuelle Seminartermine
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Für
die folgende Seminare und Workshops sind Anmeldungen möglich:
Betriebsratstätigkeit
in Europa – Der Euro-Betriebsrat (EBR)
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EBR
1: Arbeit ohne Grenzen – Der Weg zum Europäischen
Betriebsrat
16.
– 19.09.2008 in Frankfurt am Main
-
EBR
2: EBR-Vereinbarungen rechtssicher gestalten
–
effektiv im EBR arbeiten
22.
– 26.09.2008 in Stuttgart
-
EBR
3: EBR für Profis – Vertiefungs- und
Auffrischungskurs
03.
– 07.11.2008 in
Berlin
Europa für Gewerkschaftssekretäre
der IG Metall
Institutionen
– Politikfelder – Europäische Betriebsräte
13.
– 15.10.2008 in Bad Orb
Hamburger
Fachtagung für Europäische Betriebsräte
Die
neue EBR-Richtlinie – Was kommt da auf uns zu?
26.01.2009
in Hamburg
→ weitere
Infos zu dieser Fachtagung
Workshops
der ver.di-Bundesverwaltung
Die
Revision der EBR-Richtlinie
17.
– 19.06.2009 in Berlin
Grundlagenwissen
und Praxis der EBR-Arbeit
02.
– 04.09.2009 in Berlin
Inhouse-Veranstaltungen
Eine
Übersicht über mögliche Themen für Inhouse-Veranstaltungen
finden Sie hier:
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Die EBR-News werden herausgegeben
von:
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
GbR
Mitarbeiter/innen dieser Ausgabe:
Werner
Altmeyer, Carmen Bauer, Bernhard Stelzl, Ulrich Zachert, Reingard Zimmer
Verteiler
der deutschsprachigen Ausgabe: 10.625 Empfänger
Verteiler
der englischsprachigen Ausgabe: 1.253 Empfänger
Verteiler
der französischsprachigen Ausgabe: 937 Empfänger
Newsletter-Archiv:
www.ebr-news.de
Wir freuen uns über Anregungen zu diesem
Newsletter und über Berichte aus Ihrem EBR.
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