31. Oktober 2009  

Willkommen zur Ausgabe Nr. 3 / 2009 der EBR-News.

 

Das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"

informiert Sie rund um den Europäischen Betriebsrat und angrenzende Themen.

 

Die EBR-News erscheinen viermal jährlich.

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  1. Restrukturierungen beschäftigen den EBR
 

 

Opel-Verkauf: Spekulationen über Streiks in Deutschland

 

Seit der Insolvenz des Mutterkonzerns General Motors am 1. Juni 2009 ist die Zukunft von Opel ungewiß. Zwar sicherte die deutsche Bundesregierung den geplanten Verkauf von Opel an den kanadisch-österreichischen Automobilzulieferer Magna und die russische Sberbank durch einen Überbrückungskredit ab, aber bis heute ist der Verkauf immer noch in der Schwebe. Auch die Europäische Kommission hat Bedenken angemeldet. Nach Presseberichten wollen die Gewerkschaften den Druck zum Vollzug des Verkaufs notfalls auch durch Arbeitskampf verstärken. Die IG Metall dementierte dies.

Seit dem 21. September 2009 verhandelt das Präsidium des Europäischen Betriebsrats von General Motors mit Magna über den Umfang des geplanten Personalabbaus. Im Gespräch ist die Streichung von 10.500 Arbeitsplätzen, davon 4.500 in Deutschland. Seit 2005 haben die lokalen Betriebsräte von General Motors dem EBR ein Verhandlungsmandat erteilt, um eine einheitliche Linie sicherzustellen (siehe Bericht in den EBR-News 1/2006). Er kann auf europäischer Ebene daher wie ein vollwertiger Konzernbetriebsrat agieren, obwohl die EU-Richtlinie dies nicht vorsieht.

Protesttag in Antwerpen

 

Am 23. September 2009 fand im Opel-Werk Antwerpen ein Protesttag statt, der vom Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB) und vom Europäischen Betriebsrat gemeinsam organisiert worden war. Rund 3.000 Teilnehmer, darunter viele aus Deutschland, forderten den Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen und Werksschließungen.

Einigung in Großbritannien

 

In einem Abkommen mit der britischen Gewerkschaft Unite gab Magna am 13. Oktober 2009 eine Garantie für die 5.500 Beschäftigten in den Vauxhall-Standorten Ellesmere Port und Luton bis 2013.

Spanische Regierung setzt Garantien durch

 

Im Opel-Werk Figueruelas in Aragonien wurde ein geplanter Streik am 27. Oktober 2009 kurzfristig abgesagt, weil die Gewerkschaften CC.OO. und UGT unter Vermittlung der spanischen Regierung ein Abkommen mit Magna erzielt hatten. Es sieht den Abbau von 900 der 7.200 Arbeitsplätze vor, ursprünglich sollten es 1.650 sein. Die beiden Produktlinien bleiben erhalten und das Werk bekommt eine Bestandsgarantie über zehn Jahre. Ohne diese Zusage hätte sich die spanische Regierung nicht an dem Rettungspaket für Opel beteiligt. Auch in Spanien hatte es zuvor Massenproteste gegeben (Foto).

Magna vermeidet Europäischen Betriebsrat

 

Weder Magna noch die Sberbank haben bisher einen Europäischen Betriebsrat installiert. Bei Magna wurde 2007 von Arbeitnehmervertretern aus Frankreich, Belgien und Tschechien die Einsetzung eines EBR offiziell beantragt. Die zentrale Leitung ließ jedoch die gesetzliche Frist zur Einberufung des Besonderen Verhandlungsgremiums verstreichen. Juristisch gesehen gibt es daher bei Magna seit Februar 2008 einen EBR kraft Gesetz, der noch nie zu einer Sitzung zusammengetreten ist. Statt eines Europäischen Betriebsrates hat Magna jedoch ein "Employee Relations Advisory Board" zur Überwachung der vom Unternehmen selbst definierten Mitarbeiter-Charta gebildet. Das Gremium wird vom Unternehmen und nicht von den Arbeitnehmern ausgewählt.


 

Aktionstag gegen Aufspaltung von Areva

 

Am 15. September 2009 fanden in acht europäischen Ländern zeitgleich Aktionen gegen den geplanten Verkauf der Sparte Stromübertragung und -verteilung des französischen Nuklearkonzerns Areva statt. Gemeinsam mit den Gewerkschaften hatte der Europäische Betriebsrat eine zentrale Kundgebung mit ausländischen Teilnehmern in Paris organisiert (Foto).


 

Mobilfunkfusion in Großbritannien

 

France Télécom und Deutsche Telekom wollen ihre Mobilfunktöchter im Vereinigten Königreich (Orange und T-Mobile) mit 20.000 Arbeitnehmern in einem Joint Venture zusammenlegen, um Marktführer zu werden. Die britischen Gewerkschaften befürchten die Schließung von Call Centern und Niederlassungen. Am 11. September 2009 trafen sie in Dublin am Rande einer Konferenz von UNI, dem Dachverband der Gewerkschaften im Dienstleistungssektor, mit Vertretern aus Deutschland und Frankreich zusammen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

 

Der Europäische Betriebsrat von France Télécom diskutierte bereits am 18. September 2009 über die möglichen Konsequenzen. Anders als die Deutsche Telekom bekannte sich die zentrale Leitung des ehemaligen französischen Staatskonzerns im Dezember 2006 in einem Abkommen zur sozialen Verantwortung (siehe Bericht in den EBR-News 1/2007). Beide Telekommunikationskonzerne hatten im April 2004 einen EBR gegründet (siehe Bericht in den EBR-News 3/2004).

 


 

Belgischer Bierkonzern verkauft gesamtes Osteuropa-Geschäft

 

Am 15. Oktober 2009 gab der Bierkonzern Anheuser-Busch InBev bekannt, alle seine Tochtergesellschaften in neun osteuropäischen Ländern an einen Finanzinvestor zu verkaufen. Die zentrale Leitung der größten Brauereigruppe der Welt mit Sitz in Löwen hatte diese Entscheidung getroffen, ohne den 1996 gegründeten Europäischen Betriebsrat zu unterrichten. EFFAT, der europäische Dachverband der Nahrungsmittelgewerkschaften, prüft daher rechtliche Schritte. In Deutschland hatte InBev in den vergangenen Jahren zahlreiche Brauereien wie Beck's oder Löwenbräu übernommen.

  2. Blick in einzelne Länder
 
 

Neues Betriebsrätegesetz in Polen

Seit dem 8. Juli 2009 gilt in Polen ein revidiertes Betriebsrätegesetz. Es beseitigt die Vorrechte der Gewerkschaften bei der Nominierung von Betriebsratsmitgliedern, die das Gesetz von 2006 noch vorgesehen hatte (siehe Bericht in den EBR-News 2/2006). Zukünftig werden polnische Betriebsräte von der gesamten Belegschaft geheim gewählt, vergleichbar den deutschen Betriebsratswahlen. Gibt es noch keinen Betriebsrat, wird er auf Antrag von mindestens 10% der Belegschaft gegründet.

 

Arbeitgeber müssen Kosten des Betriebsrates tragen

 

Das neue Gesetz bringt eine weitere Neuerung. Zukünftig sind alle Kosten für die Wahl und die laufenden Aktivitäten des Betriebsrates vom Arbeitgeber zu tragen. Erstmals in Polen gilt dies auch für die Kosten von Sachverständigen. Nach dem alten Gesetz von 2006 mußten alle Kosten noch von den Gewerkschaften getragen werden. Die Gesetzesänderung war notwendig, weil das polnische Verfassungsgericht im Juli 2008 die gewerkschaftlichen Vorrechte beim Nominierungsverfahren zum Betriebsrat außer Kraft gesetzt hatte (siehe Bericht in den EBR-News 2/2008). Ergänzend zu den Betriebsräten gibt es in Polen weiterhin Betriebsgewerkschaften, die nach dem Gewerkschaftsgesetz von 1991 alle Arbeitnehmer des Betriebes (auch die Nicht-Mitglieder) vertreten.


 

Neue Freistellungsregeln in Großbritannien

 

Am 14. August 2009 legte die unabhängige Schlichtungsstelle ACAS in London einen neuen Praxiscode über die Freistellung von Arbeitnehmervertretern vor. Da es im Vereinigten Königreich keine präzisen gesetzlichen Regeln gibt, kommt ihm eine große praktische Bedeutung zu. Der Code wurde vom Verwaltungsrat ("ACAS Council") beschlossen, dem Gewerkschafts- und Arbeitgebervertreter sowie unabhängige Experten angehören. Somit ist die Akzeptanz bei britischen Arbeitgebern gewährleistet. Nachdem kürzlich das Wirtschaftsministerium und das Parlament den Code gebilligt haben, wird er Anfang 2010 in Kraft treten.

 

Für gewerkschaftliche Repräsentanten gibt es andere Regeln als für Arbeitnehmervertreter ohne gewerkschaftliche Anbindung. Der Code regelt nicht nur die Freistellung, sondern auch den Anspruch auf Schulungen und Arbeitsmittel sowie Vertraulichkeitsgebote. Er gilt auch für die Mitglieder von Arbeitssicherheitsausschüssen, Besonderen Verhandlungsgremien und Europäischen Betriebsräten. Die Dokumente liegen nur in englischer Sprache vor.


 

Finanzmarktkrise drängt Island in die EU

 

Die Vulkaninsel mit 320.000 Einwohnern und einem gewerkschaftlichen Organisationsgrad von 90% hat am 17. Juli 2009 offiziell ihren Beitritt zur EU beantragt. Island ist von der Finanzmarktkrise besonders betroffen und steht kurz vor dem Staatsbankrott. Die Aufnahme in die EU gilt als unproblematisch, denn die Republik am Polarkreis ist seit 1994 Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums und hat daher viele EU-Richtlinien bereits in die nationale Rechtsordnung übernommen, darunter auch die EBR-Richtlinie. Somit werden sich für Europäische Betriebsräte keine Veränderungen ergeben. Der Beitritt könnte 2013 gemeinsam mit Kroatien erfolgen.

 

Weitere Beitrittsländer in Wartestellung

 

Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei sind derzeit gestoppt, u. a. weil das Parlament ein neues Gewerkschaftsgesetz blockiert. Die Türkei muß zunächst den EU-Standard für gewerkschaftliche Betätigung sicherstellen, bevor die Verhandlungen weitergeführt werden können (siehe dazu auch den Länderbericht Türkei in den EBR-News 2/2007). Noch nicht begonnen haben die Verhandlungen mit der ehemaligen jugoslawischen Teilrepublik Mazedonien, die seit Dezember 2005 offiziell ein EU-Beitrittskandidat ist, und mit Albanien, das am 28. April 2009 einen Beitrittsantrag gestellt hat.

 

  3. Bessere Arbeitsbedingungen für Europäische Betriebsräte
     

 

Niederländische Post erneuert EBR-Vereinbarung

 

Am 1. Februar 2009 wurde die EBR-Vereinbarung für TNT erneuert. Der aus der staatlichen Post hervorgegangene Logistikkonzern verfügt seit dem Jahr 2000 über einen EBR nach niederländischem Recht, dessen Befugnisse weit über die Mindeststandards der Richtlinie hinausgehen.

 

Typisch für ein Logistikunternehmen ist die weite geographische Verbreitung der Niederlassungen. Daher wurde die EBR-Vereinbarung besonders nach Osteuropa erweitert. Dem EBR gehören künftig 35 Mitglieder an, darunter nur noch fünf aus den Niederlanden. Der Lenkungsausschuß kann sich in Zukunft viermal pro Jahr treffen. Jedes EBR-Mitglied hat einen persönlichen Schulungsanspruch von einem Tag pro Jahr. Der EBR erhält nach französischem Vorbild ein eigenes Budget.

 


 

US-Unternehmen akzeptiert besseres Konsultationsverfahren

 

Noch vor Inkrafttreten der neuen EBR-Richtlinie wurde am 25. März 2009 für UTC Fire & Security eine neue EBR-Vereinbarung nach britischem Recht unterzeichnet, die bereits die neue EBR-Richtlinie vollständig integriert. Der Hersteller von Brandmeldern und Feuerlöschern orientiert sich künftig an der neuen Definition von Unterrichtung und Anhörung. Der im Jahre 2005 gegründete EBR repräsentiert 13 europäische Länder und tagt unter dem Vorsitz des Arbeitgebers. Er besteht aus 16 Arbeitnehmer- und fünf Arbeitgebervertretern. Die Arbeitnehmer wählen einen Lenkungsausschuß aus fünf Mitgliedern.

 


 

Kosmetikkonzern: Anhörung in drei Schritten

 

Am 17. April 2009 wurde am Hauptsitz von L'Oréal im Pariser Vorort Clichy die EBR-Vereinbarung von 1996 aktualisiert. Zwar bleibt es bei einer jährlichen Plenarsitzung des EBR, aber das Konsultationsverfahren wurde im Licht der neuen EBR-Richtlinie präzisiert und in drei Schritte unterteilt, die genau definiert sind. Zuständig hierfür ist zunächst das Verbindungssekretariat, dessen drei Mitglieder aus drei verschiedenen Ländern kommen.

 

Dem EBR des größten Kosmetikkonzerns der Welt gehören 30 Mitglieder an, darunter acht aus Frankreich und vier aus Großbritannien. Nach französischer Sitte übt der Arbeitgeber den Vorsitz aus. Jedes EBR-Mitglied erhält zwei Tage Freistellung pro Jahr zusätzlich zur Sitzungsteilnahme, die Mitglieder des Verbindungssekretariats zwanzig Tage. Bemerkenswert ist die Regelung, wonach für jedes Anhörungsverfahren drei zusätzliche Tage Freistellung vorgesehen sind. Der Arbeitgeber zahlt zudem Französisch-Sprachkurse für alle EBR-Mitglieder

 


 

Haushalts- und Pflegemittelkonzern greift neuer Richtlinie vor

 

Colgate-Palmolive erneuerte am 8. Juli 2009 seine EBR-Vereinbarung, die 1996 nach belgischem Recht abgeschlossen wurde. Neu ist die Definition von Unterrichtung und Anhörung, die sich an der neuen EBR-Richtlinie orientiert. Neu ist auch der Lenkungsausschuß aus vier Mitgliedern, die aus vier verschiedenen Ländern kommen müssen und nicht alle dem gleichen Geschlecht angehören dürfen. Er trifft sich quartalsweise mit der zentralen Leitung. Der Vorsitz im EBR bleibt weiterhin beim Arbeitgeber, Sachverständige werden von den Gewerkschaften kostenlos zur Verfügung gestellt. Der US-Konzern kommt damit in den Genuß einer dauerhaften Subventionierung aus gewerkschaftlichen Mitgliedsbeiträgen.

 

  4. Aktuelle Gerichtsurteile
      

 

Vertrauliche Informationen dürfen weitergegeben werden

 

Am 14. Mai 2009 entschied der Oberste Gerichtshof von Dänemark, daß Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten ihre Gewerkschaft über eine bevorstehende Fusion informieren dürfen. Ein Arbeitnehmervertreter im Verwaltungsrat einer Bank hatte im Jahr 2000 den Vorsitzenden seiner Gewerkschaft, Allan Bang, über eine geplante Fusion mit einer anderen Bank informiert. Gegen beide wurde wegen verbotener Weitergabe von Insider-Informationen ein Strafverfahren eingeleitet. 2005 entschied dann der Europäische Gerichtshof, daß eine Weitergabe von Informationen zur Erfüllung beruflicher Aufgaben zulässig sei.

Das Urteil hat eine hohe gewerkschaftspolitische Bedeutung, denn Allan Bang (Foto) ist nicht nur der Vorsitzende von Finansforbundet, der dänischen Gewerkschaft der Bankangestellten, sondern auch Präsident von UNI Finance, dem europäischen und weltweiten Dachverband der Finanzdienstleistungsgewerkschaften. Ein Streitthema ist die Pflicht zur Verschwiegenheit nicht nur in Aufsichtsräten. Auch die Mitglieder von Europäischen Betriebsräten, vor allem in angelsächsisch geprägten Konzernen, sind nicht selten durch restriktive Klauseln in der EBR-Vereinbarung zur Vertraulichkeit verpflichtet. Das Urteil liefert gute Argumente für die Arbeitnehmerseite, dem entgegenzutreten.

 


 

Kein individuelles Widerspruchsrecht gegen Sozialplan

 

Am 16. Juli 2009 entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, daß einzelne Arbeitnehmer ein mangelhaft durchgeführtes Anhörungsverfahren bei Massenentlassungen nicht anfechten können. Gegen die Verletzung von Anhörungsrechten können nur Betriebsräte und Gewerkschaften klagen. 2006 hatte das Arbeitsgericht Lüttich einigen entlassenen Arbeitnehmern des Automobilzulieferers Mono Car Styling eine höhere Abfindung zugesprochen, als im Sozialplan vereinbart. Die belgischen Richter argumentierten, der Arbeitgeber habe kein korrektes Anhörungsverfahren mit den Gremien der Arbeitnehmervertretung durchgeführt. Anders sehen das die Richter in Luxemburg: für sie sind die höheren Abfindungen nicht rechtens.


 

Konsultationsverfahren exakt definiert

 

Am 10. September 2009 entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (Foto) über die Unterrichtungs- und Anhörungspflichten des Arbeitgebers bei Massenentlassungen am Beispiel von Fujitsu Siemens Computers in Finnland. Ein Konsultationsverfahren muß nach Meinung des Gerichts komplett abgeschlossen sein, bevor Arbeitsverträge gekündigt werden können. Die Richter gehen von folgendem zeitlichen Ablauf aus: zunächst trifft die Muttergesellschaft eine grundlegende strategische Entscheidung, danach wird das Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren in der Tochtergesellschaft durchgeführt und erst danach kann die endgültige Entscheidung der Muttergesellschaft getroffen werden. Bei Verstoß gegen dieses Ablaufschema sind Entlassungen unwirksam.

Das Urteil hat auch für Europäische Betriebsräte eine große Bedeutung, denn es unterstreicht den formalen Ablauf eines Anhörungsverfahrens. Der Arbeitgeber kann erst handeln, wenn die Beratung mit dem EBR korrekt abgeschlossen wurde. Das Anhörungsverfahren ist dann abgeschlossen, wenn der EBR einen Beschluß über eine Stellungnahme gefaßt hat. Ein solcher Beschluß ist erst möglich, wenn der Arbeitgeber alle Informationspflichten erfüllt hat. Diese wurden im Fall Alcatel-Lucent 2007 erstmals von einem französischen Gericht genau definiert (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007). Ein nicht korrekt beendetes Anhörungsverfahren führt zum Unterlassungsanspruch, wie das Beispiel Gaz de France eindrucksvoll belegt (siehe Bericht in den EBR-News 1/2008).

  5. Neugründung von Europäischen Betriebsräten
 
 

Schwedische Hotelkette gründet EBR

 

Im März 2007 verkaufte Hilton die 132 Scandic-Hotels an den Finanzinvestor EQT (siehe Bericht in den EBR-News 3/2007). Mit dem Ausscheiden aus dem EBR von Hilton gab es bei Scandic keine transnationale Arbeitnehmervertretung mehr. Am 26. Dezember 2008 wurde dann eine EBR-Vereinbarung nach schwedischem Recht unterzeichnet, der neue EBR konstituierte sich vom 6. bis 8. Oktober 2009 in Stockholm. 18 Delegierte vertreten zehn Länder und tagen einmal jährlich. Da der Schwerpunkt in den vier skandinavischen Ländern liegt, entsenden nur diese je ein Mitglied in den Lenkungsausschuß. Schweden stellt den EBR-Koordinator. Bemerkenswert ist die Tatsache, daß alle europäischen Länder außerhalb der EU mit einem Beobachter im EBR vertreten sind.


 

Konzern aus Singapur bald mit europaweiter Arbeitnehmervertretung

 

Am 26. März 2009 wurde für die Elektronikgruppe Flextronics aus Singapur eine EBR-Vereinbarung nach britischem Recht unterzeichnet. Dem EBR gehören Arbeitnehmervertreter aus 15 EU-Ländern an. Während der Vorsitz beim Arbeitgeber liegt, wählt die Arbeitnehmerseite einen "EWC Leader". Der Lenkungsausschuß besteht aus vier Arbeitnehmervertretern aus drei Ländern und drei Arbeitgebervertretern, die sich viermal jährlich treffen. Zwar orientiert sich die Definition von Unterrichtung und Anhörung noch an der alten EBR-Richtlinie und es gibt nur eine jährliche Plenarsitzung des EBR, aber pro Jahr sind bis zu zwei Besuche in Betrieben vor Ort möglich.

 


 

US-Druckereikonzern setzt Maßstäbe für britische EBR-Vereinbarungen

 

Am 16. Oktober 2009 wurde nach fast dreijähriger Verhandlungszeit eine EBR-Vereinbarung für RR Donnelley unterzeichnet. Das US-Unternehmen wird einen Europäischen Betriebsrat mit Delegierten aus zwölf Ländern gründen, der sich bereits umfassend an den verbesserten Regeln der neuen EU-Richtlinie orientiert. Der größte Druckereikonzern der Welt hat damit eine Pionierrolle für britische EBR-Vereinbarungen übernommen. Seit März 2007 gibt es auch ein weltweites gewerkschaftliches Netzwerk bei RR Donnelley.

Die Texte von zahlreichen EBR-Vereinbarungen stehen auf einer Download-Seite zur Verfügung.

 

  6. Sicherung sozialer Mindeststandards
 
 

Tourismuskonzern stärkt soziale Verantwortung

 

Am 23. Juli 2009 unterzeichnete die zentrale Leitung des französischen Unternehmens Club Méditerranée mit den zuständigen internationalen Branchengewerkschaften ein neues Abkommen über die Respektierung sozialer Mindeststandards. An den Verhandlungen war der Sekretär des Europäischen Betriebsrates maßgeblich beteiligt. Das erstmals im Jahr 2004 nur für Europa und Afrika geschlossene Abkommen gilt jetzt für alle 80 Ferienclubs in 30 Ländern weltweit. Die Überwachung erfolgt in einer paritätischen Kommission. Konkrete Verbesserungen brachte dieses Abkommen zuletzt schon für italienische Ferienclubs, nachdem dort gewerkschaftliche Rechte verletzt worden waren. 

 

Der zweite Teil des Abkommens sichert die Arbeitsbedingungen von Saisonarbeitskräften in Europa und Afrika, die nicht schlechter sein dürfen als die der Angestellten vor Ort. Dies betrifft insbesondere Arbeitnehmer aus Marokko, Tunesien und der Türkei, die vorübergehend innerhalb der EU arbeiten. Es betrifft aber auch Ferienclubs rund um das Mittelmeer, im Senegal, an der Elfenbeinküste und auf Mauritius. Diese werden künftig je drei Tage pro Saison von Gewerkschaftsvertretern besucht, um die Arbeitsbedingungen vor Ort zu überprüfen. Die Texte sind nur in französischer Sprache verfügbar:


 

Internationales Rahmenabkommen für spanisches Bekleidungsunternehmen

 

Am 2. Oktober 2009 wurde in Dublin zwischen dem internationalen Dachverband der Dienstleistungsgewerkschaften (UNI) und der spanischen Textilgruppe Inditex ein weltweites Rahmenabkommen unterzeichnet (siehe Foto). Es stärkt die soziale Verantwortung bei Arbeitszeiten, beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und garantiert gewerkschaftliche Rechte für die 90.000 Arbeitnehmer in über 4.400 Filialen in 73 Ländern. Das drittgrößte Bekleidungsunternehmen der Welt betreibt z. B. die Einzelhandelskette Zara. Schon 2007 hatten Gespräche mit Gewerkschaften und Zulieferern stattgefunden (siehe Bericht in den EBR-News 1/2007).


 

Europäische Gewerkschafts-Charta für den Tourismus

 

Am 9. Oktober 2009 legten in Brüssel mehrere internationale Branchengewerkschaften eine Charta für den Tourismus vor. Die Charta analysiert Herausforderungen für Arbeitnehmer in Hotels, Catering- und Transportunternehmen und bei Reiseveranstaltern und benennt konkrete Forderungen an Arbeitgeber und Politik. An die Verbraucher wird appelliert, soziale wie auch ökologische Folgen zu bedenken, denn der Teufelskreis des "Schnäppchen-Tourismus" müsse gestoppt werden.

  7. Umstrittene neue SE-Vereinbarungen
      
 

Französische Immobiliengesellschaft als SE

 

Am 15. Mai 2009 wandelte sich erstmals ein Unternehmen aus dem französischen Aktienindex CAC 40 in eine Europäische Gesellschaft (SE) um. Die Immobiliengruppe Unibail-Rodamco aus Paris betreibt in acht EU-Ländern Einkaufszentren und Bürokomplexe, darunter auch in La Défence (Foto). Zwei Drittel der 1.600 Beschäftigten entfallen auf Frankreich. Einen Europäischen Betriebsrat gab es zuvor noch nicht, deshalb war das Besondere Verhandlungsgremium (BVG) die allererste Gelegenheit eines internationalen Treffens von Arbeitnehmervertretern.

 

Die zentrale Leitung wollte während der dreitägigen konstituierenden Sitzung des BVG ohne lange Diskussion einen von ihr vorbereiteten Text einer SE-Vereinbarung unterzeichnen lassen. Das BVG war damit jedoch nicht einverstanden und schaltete die französische Arbeitsinspektion ein. Am 27. Februar 2009 wurde schließlich eine SE-Vereinbarung unterzeichnet, die die Bildung eines EBR mit 14 Mitgliedern vorsieht. Untypisch für Frankreich ist die Struktur der Unternehmensspitze. Während in vielen französischen Unternehmen ein Verwaltungsrat gebildet wird, hat sich Unibail-Rodamco für die Trennung von Vorstand und Aufsichtsrat entschieden. Im neuen SE-Aufsichtsrat gibt es jedoch keinen einzigen Arbeitnehmervertreter.

 


 

Bayerisches Familienunternehmen rettet sich vor der Mitbestimmung

 

Der Anlagenbauer Huber aus Berching firmiert seit 17. Juli 2009 als Europäische Gesellschaft (SE). Gerade noch rechtzeitig vor dem Überschreiten der Grenze von 500 Arbeitnehmern in Deutschland konnte die Umwandlung abgeschlossen werden. Dadurch bleibt der dreiköpfige Aufsichtsrat auch in Zukunft arbeitnehmerfrei. Das Unternehmen stellt Anlagen zur Wasseraufbereitung her und ist in 16 Ländern des Europäischen Binnenmarktes präsent, weltweit sind 800 Menschen beschäftigt. Einen Hinweis auf die Vermeidung der Mitbestimmung sucht man in der Presseerklärung jedoch vergeblich.


 

Proteste verhindern Mini-Aufsichtsrat

 

Seit dem 18. September 2009 firmiert SCA Hygiene Products in München als Europäische Gesellschaft (SE). Das Unternehmen produziert mit 6.500 Beschäftigten in sechs EU-Ländern u. a. Tempo-Taschentücher und Zewa-Papierrollen. Die Tochter des schwedischen SCA-Konzerns wollte im Zuge der SE-Umwandlung die Mandate im Aufsichtsrat halbieren.

 

Das Unternehmen hatte zuvor einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat mit zwölf Mitgliedern, da fast 2.900 Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt werden - rund 44% der europäischen Belegschaft. Da dies weit über dem vom Gesetz festgelegten Schwellenwert von 25% zur Sicherung der deutschen Mitbestimmung liegt, konnte die zentrale Leitung eine paritätische Besetzung des SE-Aufsichtsrates nicht verhindern. Sie wollte aber den Aufsichtsrat von zwölf auf sechs Mitglieder verkleinern.

 

Für die 13 Mitglieder des Besonderen Verhandlungsgremiums (BVG), darunter fünf aus Deutschland, war dies nicht akzeptabel. Sie informierten die Presse am Sitz der Muttergesellschaft in Schweden. Daraufhin wurde die gesetzlich vorgesehene sechsmonatige Verhandlungszeit verlängert und am 2. Juni 2009 eine SE-Beteiligungsvereinbarung geschlossen. Sie sieht einen paritätischen Aufsichtsrat mit sechs Arbeitnehmervertretern vor: zwei deutsche Betriebsräte, je ein betrieblicher Vertreter aus Großbritannien, Österreich und den Niederlanden sowie ein hauptamtlicher Gewerkschaftssekretär der IG BCE aus Deutschland sind inzwischen gewählt.

 

Vorläufig wird kein SE-Betriebsrat gebildet

 

Da es im SCA-Konzern seit vielen Jahren nicht nur einen Europäischen Betriebsrat für die Holding, sondern darunter vier Europäische Spartenbetriebsräte gibt (siehe Bericht in den EBR-News 4/2005), wurde auf die Bildung eines SE-Betriebsrates für die Tochtergesellschaft SCA Hygiene Products SE verzichtet. Die bestehenden Europäischen Spartenbetriebsräte bleiben vorläufig im Amt.


 

Europäisches Parlament drängt auf SE-Revision

 

Nach Meinung des Europäischen Parlaments muß die Richtlinie zur Arbeitnehmerbeteiligung in der Europäischen Gesellschaft (SE) dringend überprüft werden. Dies war Gegenstand der Diskussion in der Plenartagung am 7. Oktober 2009 in Brüssel. Einer der Kritikpunkte an der SE-Richtlinie ist die fehlende Dynamisierung bei wachsender Belegschaft, die insbesondere in Deutschland zu einem "Einfrieren" der Mitbestimmung mißbraucht werden kann (siehe Bericht in den EBR-News 3/2008).


 

Neue Studie zur Allianz SE

 

Im Mai 2009 legte das IMU-Institut in München eine Studie vor, die die Mitbestimmungspraxis in der Allianz nach der SE-Umwandlung untersucht. Welche Veränderungen hat es in den deutschen Tochtergesellschaften seit Oktober 2006 gegeben, als sich der Versicherungskonzern als eines der ersten Unternehmen in Europa in eine SE umwandelte?

  8. Überwindung der Sprachbarriere im EBR
 

Welche EBR-Mitglieder beherrschen Fremdsprachen?

 

Am 24. September 2009 legte das Statistische Amt der EU (Eurostat) Daten über die Verbreitung von Fremdsprachenkenntnissen vor. Danach gibt es ein Nord-Süd-Gefälle von den sprachbegabten Skandinaviern zu den Sprachmuffeln auf den britischen Inseln und am Mittelmeer. Diese empirischen Befunde lassen Rückschlüsse darauf zu, für welche Sprachen die Hinzuziehung von Dolmetschern in den EBR-Sitzungen dringend geboten ist.

 

Englisch ist die am weitesten verbreitete Fremdsprache in der EU, nur in Bulgarien, Polen und den drei baltischen Staaten ist Russisch stärker verbreitet. In Irland und Großbritannien gilt Französisch als wichtigste Fremdsprache. Heute lernen bereits 100% aller Schüler weiterführender Schulen in Tschechien, Luxemburg, Finnland und den Niederlanden zwei oder mehr Fremdsprachen. Dagegen lernen im Vereinigten Königreich mehr als die Hälfte aller Schüler überhaupt keine Fremdsprache, in Irland sind es immerhin noch 19%.

 

Die größten Sprachprobleme haben die südlichen EU-Länder, wo 40 bis 50% der Bevölkerung keine einzige Fremdsprache beherrschen. In Ungarn sind es sogar 75%. Von der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland verstehen 29% keine Fremdsprache, in Frankreich sind es 41%. Das andere Extrem ist Norwegen, wo lediglich 2,9% aller Erwachsenen ausschließlich ihre Muttersprache verstehen. In den skandinavischen Ländern, Belgien und Slowenien beherrscht mehr als die Hälfte der Bevölkerung sogar zwei Fremdsprachen.


 

Business-Englisch für deutsche Betriebsräte

 

Über die Probleme deutscher Betriebsratsmitglieder, deren Schul-Englisch nicht ausreicht, wenn sie mit englischsprachigen Managern Verhandlungen führen müssen oder wenn sie mit EBR-Kollegen vor und nach den Sitzungen kommunizieren müssen, berichtete im Juli 2009 die Fachzeitschrift AiBplus. Der Beitrag stellt Sprachkurse vor, die in solchen Situationen gezielt weiterhelfen.

Wir haben hier einige Materialien zusammengestellt, die in Betriebsräte-Sprachkursen (siehe Foto) genutzt werden:

Das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" führt gemeinsam mit dem Institut Euro-Team regelmäßig solche Sprachkurse durch. Die Schwerpunkte liegen bei typischen Redewendungen für die Betriebsratsarbeit, Small Talk in der Kaffeepause der EBR-Sitzung und Bürokommunikation für das EBR-Sekretariat. Die Sprachtrainerinnen des Euro-Team führen solche Sprachkurse schon seit 18 Jahren für Betriebsräte und Gewerkschaften durch.


 

Onlinekurse am Arbeitsplatz

 

Eine weitere Möglichkeit, Fremdsprachenkenntnisse zu vertiefen, bietet ein Projekt des ver.di-Bildungswerks zum e-Learning. Dort stehen Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Deutsch als Fremdsprache zur Wahl, weiterhin kann auf Module über die Geschäftskultur in verschiedenen europäischen Ländern zugegriffen werden. Das Sprachprojekt wird von Partnern in mehreren Ländern betrieben und von der EU finanziell gefördert. Es richtet sich allerdings nicht gezielt an Betriebsräte, sondern steht allen Arbeitnehmern offen.


 

Französisch-Wörterbuch in zweiter Auflage

 

Im März 2009 legte der DGB Saar die zweite Auflage seines Wörterbuches Deutsch - Französisch für die Gewerkschaftsarbeit vor. Auch für Deutsch - Englisch gibt es ein vergleichbares Wörterbuch (siehe Bericht in den EBR-News 2/2008).

  9. Hilfsmittel für die EBR-Arbeit
 
 

Faltblatt zur neuen EBR-Richtlinie

Am 30. September 2009 veröffentliche die Europäische Kommission ein Faltblatt, das die Regelungen der neuen EBR-Richtlinie auf zwei Seiten übersichtlich erläutert. Es liegt in drei Sprachen vor: Deutsch, Englisch und Französisch.


Neue statistische Daten über Europäische Betriebsräte

Im Juli 2009 veröffentlichte das Europäische Gewerkschaftsinstitut in Brüssel neue Zahlen. Danach gibt es 908 Europäische Betriebsräte, mehr als ein Drittel davon in der Metall- und Elektroindustrie. In der EU verzeichnet Deutschland die höchste Zahl von Konzernen mit einem funktionierenden EBR.


Geschäftsordnung vermeidet juristische Risiken

Nicht nur Europäische Betriebsräte, auch Besondere Verhandlungsgremien können sich eine interne Geschäftsordnung geben. Besonders wichtig ist es, die korrekte Durchführung von Beschlüssen zu dokumentieren, z. B. bei drohenden Gerichtsverfahren. Das Besondere Verhandlungsgremium (BVG) des japanischen Pharmakonzerns Takeda (siehe Bericht in den EBR-News 1/2009) hat kürzlich eine solche Geschäftsordnung beschlossen, die als Muster dienen kann.


Gewerkschaftliche Länderprofile zum Nachschlagen

Wer im Europäischen Betriebsrat beispielsweise mit einer Standortverlagerung nach Tunesien befaßt ist oder einen Austausch mit Arbeitnehmervertretern in Mexiko plant, kann sich in knapper Form über die wichtigsten Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes informieren. Auf über 200 Seiten sind hier die Regeln für gewerkschaftliche Betätigung auf der ganzen Welt dargestellt. Alle Länder haben ein eigenes Profil und sind in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

  • Die Länderprofile sind online nicht mehr verfügbar

  10. Interessante Webseiten
 
 

Kampagne zur sozialverträglichen Restrukturierung bei DHL

Am 8. September 2009 wurde eine gewerkschaftliche Webseite für die Beschäftigten von DHL eingerichtet. Unter der Marke DHL betreibt die Deutsche Post ihr weltweites Logistikgeschäft. Nachdem im Sommer 2009 bereits Proteste am Brüsseler Flughafen gegen Entlassungspläne von DHL stattfanden, wollen die Gewerkschaften ihre Aktivitäten stärker koordinieren. Im November 2009 ist eine Aktionswoche geplant.


 

Auch Nestlé unter Druck

 

Der schweizerische Nahrungsmittelkonzern pflegt gerne sein Image als sozial verantwortliches Unternehmen. Die Internationale Föderation der Nahrungsmittelgewerkschaften dokumentiert auf einer neuen Webseite, wo Nestlé gegen die eigenen Ansprüche verstößt und welche Aktionen weltweit ergriffen wurden.


 

Annäherung zwischen der Türkei und der EU

 

Seit 2005 wird über den Beitritt der Türkei zur EU verhandelt, doch noch immer gibt es wechselseitige Vorurteile, die den Beitritt erschweren (siehe Länderbericht in den EBR-News 2/2007). Ein von der EU finanziertes Projekt will Arbeitnehmervertreter zusammenbringen und den Dialog möglichst nahe an der sozialen Realität fördern. Hierzu finden eine Reihe von Konferenzen und Seminaren statt, deren Inhalte auf einer Webseite abrufbar sind.


Tarif- und Sozialstandards in der Landwirtschaft

Das Tarifinformationssystem "agri-info.eu" liefert Daten über die Lohn- und Arbeitsbedingungen in der europäischen Landwirtschaft. Für 31 Länder sind Hintergrundinformationen in sieben Sprachen über das Sozialsystem, den Arbeits- und Gesundheitsschutz und die Gewerkschaften abrufbar.

Zahlreiche weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung zusammengestellt.

 

 11. Neue Publikationen
 
 

Länderberichte über Brasilien und Indien erschienen

 

Gemeinsam mit der IG Metall legte das DGB-Bildungswerk zwei neue Broschüren über die aufstrebenden Länder Brasilien und Indien vor. Die Publikation über Brasilien untersucht die soziale Lage und die Situation der Gewerkschaften unter dem seit 2002 regierenden Präsidenten Lula, einem ehemaligen Gewerkschaftssekretär. Ein eigenes Kapitel beleuchtet die Auswirkungen internationaler Rahmenvereinbarungen anhand mehrerer Unternehmensbeispiele aus der Metallindustrie.

 
 

Indien im Spannungsfeld von Wirtschaftsboom, Weltmachtstreben und sozialer Misere - so lautet der Untertitel der zweiten Länderbroschüre. Sie untersucht die ökonomische Entwicklung und den sozialen Wandel in dem Entwicklungsland, das seit 1991 auf dem Weg zur Wirtschaftsmacht ist. Neben den Besonderheiten der indischen Wirtschaft widmet sich auch ein Kapitel der gewerkschaftlichen Arbeit sowie dem staatlichen Arbeits- und Sozialrecht. Obwohl Indien eine wachsende Rolle beim Outsourcing von IT-Arbeitsplätzen spielt (siehe Bericht in den EBR-News 4/2006), sucht man eine deutsch-indische Kooperation der Gewerkschaften noch vergeblich.

 

 

Wie weit geht die Internationalisierung der IG Metall?

 

Diese Frage untersucht der EBR-Forscher Dr. Stefan Rüb in seiner Ende August 2009 erschienenen Dissertation anhand zahlreicher Interviews. Neben der Tarifpolitik spielt für ihn die gewerkschaftliche Betriebspolitik eine zentrale Rolle, darunter die internationalen Rahmenvereinbarungen zur Durchsetzung weltweiter Sozialstandards und die Europäischen Betriebsräte. Deutlich arbeitet er in einem historischen Rückblick heraus, welche Spannungen und Reibungspunkte es innerhalb einer Gewerkschaftsorganisation gibt, die sich einer grenzüberschreitenden Perspektive stellen muß, um handlungsfähig zu bleiben. Rüb kommt zu dem kritischen Ergebnis, daß innerhalb der IG Metall eine europäische Handlungslogik erst in Ausnahmefällen praktisch verankert ist.


 

Aktuelle Trends der Mitbestimmung in Europa

 

Im September 2009 ist dieser Sammelband erschienen, der die Inhalte einer deutsch-niederländischen Mitbestimmungskonferenz dokumentiert (siehe Bericht in den EBR-News 2/2008). Betriebsverfassung in Deutschland und den Niederlanden, Europäische Betriebsräte und Arbeitnehmerbeteiligung in der Europäischen Gesellschaft (SE) sind die Themen. Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" beschreibt darin die interkulturellen Probleme der EBR-Arbeit und positive Beispiele von EBR-Vertragspolitik. Das Buch ist nur in englischer Sprache verfügbar.

 

Thomas Blanke/Edgar Rose/Herman Voogsgeerd/Wijnand Zondag (editors)

Recasting Worker Involvement?

Recent trends in information, consultation and co-determination of worker representatives in a Europeanized Arena

Deventer 2009, 220 Seiten, ISBN 978-90-13-06329-5, € 49,50


 

Juristischer Kommentar für SE-Verhandlungen

 

In der zweiten Auflage liegt seit September 2009 dieser Kommentar vor, der insbesondere für Betriebsräte empfehlenswert ist, die von einer SE-Umwandlung betroffen sind. Fragen der Mitbestimmung in der SE werden darin ausführlich behandelt. Neben der Entstehungsgeschichte der SE-Richtlinie sind auch die Regelungen zur Fusionsrichtlinie eingearbeitet, die die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften betrifft (siehe Bericht in den EBR-News 4/2006). Während es bei der SE bereits eine Vielzahl von Fällen vor allem in Deutschland gibt, ist die Fusionsrichtlinie in der Praxis erst ein einziges Mal zur Anwendung gekommen, nämlich bei der Versicherungsgesellschaft Münchner Rück (siehe Bericht in den EBR-News 2/2009).

Weitere Fachliteratur haben wir auf einer Sonderseite zusammengestellt.

   

  12. Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
         Weitere Beispiele aus unserer Arbeit

 

Vorbereitung auf internationales Rahmenabkommen

 

Am 6. und 7. Juli 2009 trafen sich EBR-Mitglieder der Bank Austria und der HypoVereinsbank in Bad Hofgastein, um die nächste EBR-Sitzung der Muttergesellschaft UniCredit vorzubereiten. Im Mittelpunkt stand eine Schulung durch Dr. Reingard Zimmer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" zur Verankerung internationaler Sozial- und Ethik-Standards im Bankensektor. Als Vorlage diente die im September 2008 abgeschlossene Vereinbarung der Danske Bank (siehe Bericht in den EBR-News 3/2008). Gegründet wurde daraufhin am 21. September 2009 ein globales Gewerkschaftsnetzwerk für UniCredit.

 


 

EBR-Workshop in Rumänien

 

Am 14. und 15. September 2009 fand im Kurort Sinaia in den Karpaten (auf dem Foto die ehemalige königliche Sommerresidenz) ein Workshop für Mitglieder Europäischer Betriebsräte aus der Dienstleistungsbranche und der Metallindustrie statt. Etwa 25 Arbeitnehmervertreter aus sieben Ländern tauschten ihre Erfahrungen mit Restrukturierungen aus. Über die neue Richtlinie informierte Dr. Werner Altmeyer von "euro-betriebsrat.de".


 

Workshop auf Schloß Montabaur

 

Neuverhandlung von EBR-Vereinbarungen auf der Grundlage der neuen Richtlinie, so lautete das Thema eines Workshops vom 12. bis 14. Oktober 2009 im mittelalterlichen Ambiente des Tagungszentrums Schloß Montabaur. 13 EBR-Mitglieder aus zwölf Unternehmen diskutierten mit Prof. Dr. Wolfgang Däubler juristische Fragen und tauschten sich über ihre EBR-Praxis aus. Hier einige Meinungen am Ende des Workshops:

  • So schlecht ist unsere Vereinbarung nicht, wir müssen sie leben.

  • Ich nehme einen Plan mit, was im nächsten halben Jahr ansteht.

  • Ich habe jetzt mehr Sicherheit für meine EBR-Arbeit.

  • Der Workshop war eine gute Vorbereitung für unsere Verhandlungen.

  • Alle Euro-Betriebsräte haben mit den gleichen Problemen zu kämpfen.

  • Habe viel Klarheit gewonnen. Ist unsere Vereinbarung wirklich noch Spiegelbild der Praxis?

  13. Aktuelle Seminartermine
 

 

Für die folgenden Seminare und Workshops sind Anmeldungen möglich:

 

Hamburger Fachtagung für Europäische Betriebsräte

Juristische und praktische Probleme der EBR-Arbeit

25.01.2010 in Hamburg

Mitbestimmung à la française?

26.01.2010 in Hamburg

(beide Termine können getrennt gebucht werden)

Sprachkurs Englisch für Euro-Betriebsräte

26. – 29.01.2010 in Hamburg

 

Deutsch-französische EBR-Fachtagung

05. – 06.07.2010 in Paris

 

Workshop für Europäische Betriebsräte

11. – 13.10.2010 in Lohmar

 


 

Seminare des Instituts zur Fortbildung von Betriebsräten (ifb)

 

Seit 1998 bietet das ifb Seminare für Europäische Betriebsräte an, deren Inhalte vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" mit erarbeitet wurden.

 

Aufbauseminar: Praxiswissen – EBR Spezial

16. – 20.11.2009 in Nürnberg

15. – 19.11.2010 in Hamburg

 


 

Inhouse-Veranstaltungen

 

Eine Übersicht über mögliche Themen für Inhouse-Veranstaltungen finden Sie hier:

  14. Impressum
 

Die EBR-News werden herausgegeben von:

 

Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" GbR

Von-der-Tann-Straße 4, D-20259 Hamburg
www.euro-betriebsrat.de (Deutsch)

www.euro-workscouncil.net (Englisch)

www.euro-ce.org (Französisch)

 

Mitarbeiter/innen dieser Ausgabe:

Werner Altmeyer, Rudolf Reitter, Reingard Zimmer

 

Verteiler der deutschsprachigen Ausgabe: 12.806 Empfänger

Verteiler der englischsprachigen Ausgabe: 1.698 Empfänger

Verteiler der französischsprachigen Ausgabe: 1.436 Empfänger

 

Newsletter-Archiv: www.ebr-news.de

 

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Bitte schreiben Sie uns: info@euro-betriebsrat.de