21. Dezember 2006  

Willkommen zur Ausgabe Nr. 4 / 2006 der EBR-News.

 

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  1. Länderübergreifende Betriebspolitik in der Metallindustrie
 
 

Am 22. und 23. November 2006 kamen in Brüssel knapp 200 EBR-Mitglieder und gewerkschaftliche EBR-Betreuer aus ganz Europa zur ersten Konferenz über Betriebspolitik zusammen, die der Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB) veranstaltete. Unter dem Motto "Einbeziehung der Arbeitnehmer in multinationalen Unternehmen: eine Herausforderung für die Gewerkschaften des metallverarbeitenden Sektors" bot die Konferenz ein Forum zur Diskussion von gewerkschaftlichen Antworten auf die Strategien multinationaler Konzerne. 

 

Gewerkschaftliche Betriebspolitik ohne Mitbestimmungsrechte?

 

Als 1994 die EU-Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat verabschiedet wurde, war einer der wichtigsten Kritikpunkte von Arbeitnehmerseite: es fehlt das Recht auf Mitbestimmung. Ein Gremium mit Anhörungs- und Beratungsrechten galt insbesondere deutschen Betriebsräten als "zahnloser Tiger". Viele sprachen damals von einem "Europäischen Wirtschaftsausschuß" und nicht von einem Europäischen Betriebsrat. "Sollen Europäische Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht erhalten?" - diese Frage wurde zum Jahreswechsel 2004/2005 angesichts der aktuellen Entwicklungen bei General Motors wieder zu einem Thema (siehe Schwerpunkt in den EBR-News 1/2005).

 

Inzwischen zeichnet sich eine Entwicklung ab, die diese Forderung als überholt erscheinen läßt. Der Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB) traf  - nicht zuletzt nach den Erfahrungen bei General Motors - im Juni 2005 eine Grundsatzentscheidung, wonach bei wichtigen Restrukturierungen und Fusionen die Arbeit des Europäischen Betriebsrates durch eine gewerkschaftliche Arbeitsgruppe unterstützt werden soll (siehe Bericht in den EBR-News 2/2005). Kommt es dann zu Verhandlungen mit der zentralen Leitung, werden diese nicht vom EBR, sondern von diesem Gewerkschaftsgremium geführt (in dem natürlich auch EBR-Mitglieder vertreten sind). Welche langfristigen Konsequenzen sich aus dieser Arbeitsteilung ergeben können, hatten wir in den EBR-News 3/2006 am Beispiel der Fusion von Nokia und der Siemens-Kommunikationssparte genauer beleuchtet. Die EBR-Arbeit entwickelt sich dann in Richtung des französischen Modells, wo die Betriebsräte für Information und Konsultation zuständig sind, während betriebliche Verhandlungen von den Gewerkschaften geführt werden. An die Stelle von Mitbestimmungsrechten treten dann Verhandlungsrechte.

 

In den letzten Jahren sind rund 100 Abkommen unter Beteiligung von Europäischen Betriebsräten abgeschlossen worden, die z. B. Restrukturierungsfragen oder soziale Mindeststandards regeln. Da es hierfür grenzübergreifend noch keine Rechtsgrundlage gibt, hatte die Europäische Kommission eine Expertengruppe mit einer Studie beauftragt (siehe Bericht in den EBR-News 2/2006). Im Verlauf des Jahres 2007 soll eine Gesetzesinitiative folgen. Vor diesem Hintergrund diente die Konferenz dazu, EBR-Mitglieder und Gewerkschaftssekretäre mit EBR-Betreuungsaufgaben europaweit auf den aktuellen Stand zu bringen.


Interview mit Berthold Huber

 

Beim EMB in Brüssel gibt es eine europaweite Koordinierungsgruppe zur gewerkschaftlichen Betriebspolitik, deren Vorsitz bei Berthold Huber aus Deutschland liegt, dem zweiten Vorsitzenden der IG Metall. Unserer Newsletter-Redakteurin Kathleen Kollewe fragte ihn nach der Rolle Europäischer Betriebsräte bei Restrukturierungen, nach den zukünftigen Aufgaben der EBR-Arbeit insbesondere beim Abschluß transnationaler Vereinbarungen  und - ganz aktuell - nach der Situation der belgischen Volkswagen-Beschäftigten.


 

Belgisches Volkswagen-Werk unter Druck

 

Wegen der Ankündigung der Wolfsburger Konzernzentrale, die Golf-Produktion aus Belgien abzuziehen und in Wolfsburg und Zwickau zu konzentrieren, wird das Werk Brüssel seit dem 17. November 2006 bestreikt, da 4.000 der 5.600 Arbeitsplätze dort wegfallen könnten (siehe Bericht in den EBR-News 2/2006). Am 20. November 2006 besuchte eine Delegation des Europäischen Betriebsrates das Werk. Der EBR-Vorsitzende Bernd Osterloh forderte von der Konzernleitung, "daß der belgische Standort alternative Produkte bekommt. Dafür werden wir uns einsetzen. Denn es war nie die Absicht, zu Lasten anderer Standorte die Arbeit an den deutschen Standorten zu erhöhen." Am gleichen Tag begannen Sozialplanverhandlungen mit den belgischen Arbeitnehmervertretern.

 

Während die Vorbereitungen zu einer Demonstration in der Brüsseler Innenstadt begannen, zu der am 2. Dezember 2006 rund 20.000 Menschen kamen, kommentierte die belgische Presse die Hintergründe. So schrieb Le Soir, VW als ein Symbol der deutschen Wirtschaft gebe den deutschen Werken den Vorzug. "Man konnte nichts anderes von einem Unternehmen erwarten, dessen Hauptaktionär ein deutsches Bundesland ist und das von den Gewerkschaften mitverwaltet wird. Diese Umstrukturierung zeigt, wie wichtig es ist, Entscheidungszentren im eigenen Land zu behalten."

 

Am 27. November 2006 traf sich die Volkswagen-Koordinierungsgruppe, die der Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB) gebildet hatte, zur ersten Sitzung. Sie bemüht sich um ein europaweit abgestimmtes Vorgehen und wird ein alternatives betriebswirtschaftliches Konzept für das Werk Brüssel erarbeiten. Am 29. November 2006 sprach der IG Metall-Vorsitzende Jürgen Peters, stellvertretender Vorsitzender des Volkswagen-Aufsichtsrates, mit dem belgischen Premierminister Guy Verhofstadt. Beide wollen sich für eine gesicherte Zukunft des Werkes einsetzen.

Am 8. Dezember 2006 wurde im Werk Brüssel ein Haustarifvertrag geschlossen, der bei freiwilligem Ausscheiden eine Abfindung zwischen 25.000 und 144.000 € vorsieht. Diese Summe liegt drei- bis viermal höher als der belgische Durchschnitt. Auch Frühverrentungen ab dem 50. Lebensjahr soll es geben. In der Zwischenzeit ließ die zentrale Leitung erkennen, daß ab 2009 der Audi A1 in Brüssel produziert und dadurch 2.200 Arbeitsplätze erhalten werden könnten. Voraussetzung sei aber eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit von derzeit 35 auf 38 Stunden ohne Lohnausgleich.

 

  2. Fallbeispiele: Was tut ein EBR bei Restrukturierungen?
 
 

Europaweite Proteste bei Generali

Einen Protesttag organisierte der Europäische Betriebsrat von Generali am 17. Oktober 2006. Daran beteiligten sich Beschäftigte des italienischen Versicherungskonzerns in Deutschland, Österreich, Italien, Spanien, Belgien, Tschechien, Slowenien und Ungarn. Auslöser ist der Strategieplan 2005-2008 der Konzernleitung, der einen erheblichen Arbeitsplatzabbau vorsieht. Allein bei den deutschen Töchtern AachenMünchener Versicherung und Volksfürsorge sollen 1.500 Stellen wegfallen.


Airbus-Koordinierungskomitee tagte

Am 31. Oktober 2006 kamen 40 Mitglieder des gewerkschaftlichen Airbus-Koordinierungskomitees beim Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB) in Brüssel zusammen (über die Situation bei Airbus hatten wir bereits in den EBR-News 3/2006 berichtet). Bei diesem Treffen wurde vereinbart, eine gemeinsame Plattform für zukünftige Diskussionen mit der Unternehmensleitung zu formulieren. "Wir werden das Management eines europäischen Unternehmens mit den europäischen Ideen und Forderungen zur Lösung eines europäischen Problems konfrontieren“, erklärte der Generalsekretär des EMB, Peter Scherrer. Zur Situation äußerte sich Udo Nobel, EBR-Mitglied aus dem Werk Nordenham, am 3. November 2006 in einem Rundfunkinterview:


 

EBR von Quebecor erzwingt Sondersitzung

Die kanadische Quebecor-Gruppe, Weltmarktführer in der Druckindustrie, gilt als eine der wenigen wirklich europäischen Unternehmen der Branche. Die Zusammenarbeit zwischen der zentralen Leitung und dem 2003 gebildeten EBR gestaltet sich jedoch schwierig. Bereits 2005 ignorierte das Management die Informations- und Konsultationsrechte des Europäischen Betriebsrates, als in britischen und schwedischen Standorten Massenentlassungen durchgeführt wurden. Die Gewerkschaften organisierten am 16. März 2005 einen Aktionstag.

Auch jetzt gibt es wieder eine ähnliche Situation. Am 15. November 2006 forderte der Sekretär des EBR die zentrale Leitung auf, das Gremium über eine Restrukturierungsmaßnahme in Frankreich zu konsultieren, die zur Schließung von zwei Standorten und dem Abbau von 500 Arbeitsplätzen führt. Gleichzeitig findet ein Transfer von Arbeitsplätzen nach Belgien statt. Der EBR drohte, gerichtliche Schritte einzuleiten, sollte innerhalb von zehn Tagen keine Antwort eingehen. Obwohl der Arbeitgeber die Standortschließungen nicht als transnationale Maßnahme ansieht, lenkte er am 24. November 2006 "zur Aufrechterhaltung des Geistes der Kooperation" ein und sicherte die baldige Einberufung einer außerordentlichen Sitzung zu, um die Maßnahmen genauer zu erläutern. Das Originalschreiben steht hier zum Download zur Verfügung:


 

Rechtsstreit bei British Airways

 

Vergleichbare Streitfälle wie bei Quebecor gibt es in vielen Europäischen Betriebsräten, so auch bei Coca-Cola Enterprises (siehe Bericht in den EBR-News 1/2006), sie enden aber selten vor Gericht. Anders ist die Situation bei British Airways. Am 6. Dezember 2006 beschäftigte sich ein Gericht in Brüssel mit den Unterrichtungs- und Anhörungsrechten des EBR. Auslöser war die Entscheidung der Fluggesellschaft, ihren Passagierservice in Wien dem deutschen Flughafenbetreiber Fraport zu übertragen, ohne den EBR einzuschalten.

 

Die zentrale Leitung argumentierte, es handele sich um eine nationale Angelegenheit in Österreich und falle daher nicht in den Zuständigkeitsbereich des EBR. Die Arbeitnehmervertreter konnten dagegen auf ähnliche Maßnahmen in Zürich, Genf, Prag, Lyon und Paris verweisen. Das Gericht schloß sich dieser Meinung an und verpflichtete das Luftfahrtunternehmen, unverzüglich ein korrektes Konsultationsverfahren einzuleiten. Die Geschäftsleitung reagierte auf das mutige Vorgehen der Arbeitnehmervertreter und bedrohte die EBR-Vorsitzende mit Entlassung. Folgende Dokumente sind nur in englischer Sprache verfügbar:

British Airways hatte 1996 einen EBR nach belgischem Recht gebildet, weil das Sozialprotokoll der EU damals im Vereinigten Königreich noch keine Anwendung fand. Erst nach dem Regierungsantritt der Labour Party wurde die EBR-Richtlinie dann im Januar 2000 in die britische Rechtsordnung übernommen (siehe auch Länderbericht Großbritannien in den EBR-News 3/2005).

 


Schneider Electric initiiert Verhandlungen

Ganz anders verhält sich dagegen die Leitung des französischen Konzerns Schneider Electric, die Anfang Dezember 2006 an den Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB) herangetreten ist, um Verhandlungen über eine sozialverträgliche Gestaltung der strategischen Unternehmenspolitik zu beginnen. Der Konzern arbeitet an einem Textentwurf, der im Januar 2007 den Arbeitnehmervertretern vorgelegt werden soll. Ziel des geplanten europaweiten Abkommens ist die gemeinsame Definition von sozialen Prinzipien, um die anstehenden Betriebsänderungen in einer Form durchzuführen, die den Beschäftigten eine frühzeitige Einbindung ermöglicht. Vergleichbare Verhandlungen laufen derzeit auch im französischen Versorgungskonzern Suez (siehe Bericht in den EBR-News 3/2006).


Statistik über Einbeziehung des EBR

Die Informations- und Konsultationsrechte eines EBR zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens, bei Stellenabbau oder Fusionen werden in vielen Fällen nicht respektiert. Die umfangreiche EBR-Befragung von Prof. Waddington (siehe Bericht in den EBR-News 4/2005) belegt, daß Anhörungen vor der Durchführung einer Maßnahme eher die Ausnahme als die Regel sind (zum Vergrößern rechts auf die Grafik klicken). Dies ist einer der Gründe für die Forderung nach baldiger Revision der EBR-Richtlinie.

  3. Gerichtsurteil in Paris: EBR erzwingt Privatisierungsstopp
     

 

Eilentscheidung um Mitternacht

 

Am 21. November 2006 untersagte ein Gericht in Paris dem staatlich
kontrollierten Energiekonzern Gaz de France (GdF), Entscheidungen zur Fusion mit Suez zu treffen, bevor der Europäische Betriebsrat dazu Stellung bezogen hat. Im Eilverfahren hatte der EBR dieses Urteil erstritten, das noch am selben Tag um Mitternacht von einem Berufungsgericht bestätigt wurde. Die für den 22. November 2006 geplanten Sitzungen der Verwaltungsräte beider Unternehmen mußten daher auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Die Gewerkschaften fürchten den Abbau von 20.000 Arbeitsplätzen und hatten zur Untersuchung der Fusionspläne mehr Zeit gefordert.

Die Richter sahen es als erwiesen an, daß die Unterrichtung und Anhörung des EBR nicht in der vorgeschriebenen Form stattgefunden hätte. Insbesondere seien den Arbeitnehmervertretern keine ausreichend detaillierten und fundierten Daten vorgelegt worden, aus denen die Konsequenzen für die Arbeitsplätze hervorgingen. Das Gericht räumte dem EBR das Recht ein, bei der Beurteilung des Fusionsvorhabens zwei Beratungsgesellschaften zu Rate zu ziehen. Frühestens zehn Tage nach Vorlage dieser Gutachten kann eine EBR-Sondersitzung einberufen werden, um eine Stellungnahme zu beschließen. Beide Konzerne sind jetzt durch das Gerichtsurteil gezwungen, die der Fusion zugrundeliegenden betriebswirtschaftlichen Berechnungen neu anzustellen.

Die Fusion wird jetzt ein Wahlkampfthema

 

Wenige Tage nach dem Gerichtsentscheid beschäftigte sich auch der französische Verfassungsrat mit der Fusion. Am 30. November 2006 entscheid er, daß GdF frühestens im Juli 2007 privatisiert und mit Suez fusioniert werden kann. Die oppositionellen Sozialisten wollen das Vorhaben stoppen, falls sie im Frühjahr 2007 die Wahlen zu Präsidentschaft und Nationalversammlung gewinnen, da sie neben einem Stellenabbau auch höhere Gaspreise befürchten.

 

Frankreichs konservative Regierung, die die Fusion eingefädelt hatte, um Suez vor einer Übernahme durch ein italienisches Unternehmen zu bewahren (siehe Bericht in den EBR-News 1/2006), bemüht sich um Schadensbegrenzung. Der Aufschub stelle die Relevanz des Projektes nicht in Frage. Die Europäische Kommission hatte dem Zusammenschluß, aus dem der größte Gaskonzern und der fünftgrößte Stromkonzern Europas entstehen soll, am 14. November 2006 genehmigt. Während des Genehmigungsverfahrens hatte der Europäische Betriebsrat von Suez in Brüssel seine Bedenken gegen die Fusion vorgetragen (siehe Bericht in den EBR-News 3/2006). Auf einer Sondersitzung am 3. November 2006 in Paris bemängelte er die unzureichenden Informationen der zentralen Leitung.

Europaweite Bedeutung des Urteils


Nach französischer Rechtslage muß für eine solche Fusionsentscheidung zunächst eine Beurteilung seitens der Arbeitnehmervertreter vorliegen, die dann später - da es keine Mitbestimmung gibt - vom Arbeitgeber durchaus auch ignoriert werden kann. Entscheidungen kann er aber erst dann umsetzen, wenn das Prozedere von Information und Konsultation juristisch korrekt durchgeführt wurde. Diese Grundphilosophie der französischen Betriebsverfassung liegt auch der geltenden EU-Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat zugrunde. Europäische Betriebsräte können daher über den Vorwurf, mangelhaft informiert und konsultiert worden zu sein, erheblichen (auch juristischen) Druck auf den Arbeitgeber ausüben.

 

  4. Mitbestimmung bei grenzüberschreitenden Fusionen
      

 

Im Oktober 2005 hatte der EU-Ministerrat die Fusionsrichtlinie verabschiedet. Sie regelt die grenzüberschreitende Verschmelzung von Unternehmen sowie deren Auswirkungen auf die Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichts- oder Verwaltungsrat (siehe Bericht in den EBR-News 3/2005). Die Systematik der Richtlinie ist eng an die Mitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) angelehnt.

Deutsches Umsetzungsgesetz tritt in Kraft

 

Nachdem das "Gesetz zur Umsetzung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten" am 9. November 2006 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, kann es voraussichtlich zum Jahreswechsel 2006/2007 in Kraft treten. Mit der frühzeitigen Umsetzung weit vor dem Stichtag im Dezember 2007 hat der deutsche Gesetzgeber einen sicheren Rahmen für den Erhalt von Mitbestimmungsrechten im Fall von grenzüberschreitenden Fusionen geschaffen.

 

Grundsätzlich sollen die Mitbestimmungsregelungen des Sitzstaates der neuen Gesellschaft zur Anwendung kommen, es sei denn, für die beteiligten Unternehmen gelten unterschiedliche Niveaus von Mitbestimmung (was in der Praxis wohl die Regel sein dürfte). Entscheidendes Grundprinzip ist dann der Schutz erworbener Rechte der Arbeitnehmer. Die Eintragung der neuen Gesellschaft im geplanten Sitzstaat kann erst nach einem Verfahren über die Ausgestaltung der Mitbestimmung erfolgen. Zu diesem Zweck wird ein "Besonderes Verhandlungsgremium“ gebildet, das mit den Leitungen der betroffenen Unternehmen eine Vereinbarung über die Mitbestimmung aushandeln soll. Kommt es zu keiner Einigung, greift nach sechs Monaten automatisch eine Auffangregelung. Es gilt dann die weitestgehende Mitbestimmung der beteiligten Gesellschaften. Für weitere Fusionen gibt es bezüglich der Mitbestimmungsregelungen drei Jahre Bestandsschutz.

Die Fusionsrichtlinie ist nicht das letzte europäische Gesetzesvorhaben, das für die Mitbestimmung von Bedeutung ist. Im Frühjahr 2007 wird eine Richtlinie zur grenzüberschreitenden Sitzverlagerung von Kapitalgesellschaften (14. gesellschaftsrechtliche Richtlinie) erwartet. Dem Vernehmen nach soll sie ebenfalls substantielle Regelungen zum Schutz von Mitbestimmungsrechten enthalten. Die Umsetzung dieser mitbestimmungsrelevanten Richtlinien in die Rechtsordnungen der EU-Länder wird vom SE-Europe Netzwerk beim Europäischen Gewerkschaftsinstitut regelmäßig verfolgt.


 

Tagung zur Fusionsrichtlinie in Hannover

 

Um betrieblichen Praktikern einen Einblick in die Regelungen von grenzüberschreitenden Verschmelzungen zu geben, führte der Bezirk Niedersachsen/Bremen/Sachsen-Anhalt des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) am 14. November 2006 in Hannover eine Tagung für Mitglieder Europäischer Betriebsräte unter dem Motto "Ende der Mitbestimmung durch Fusionen in Europa? – Grenzüberschreitende Unternehmensfusionen und Mitwirkungsmöglichkeiten“ durch. Rund 25 Teilnehmer waren der Einladung gefolgt, um die umstrittenen Regelungen zur Mitbestimmung kennenzulernen und zu diskutieren. Dazu stand als Experte Prof. Dr. Bernhard Nagel, Direktor des Instituts für Wirtschaftsrecht an der Universität Kassel, zur Verfügung, der an der Umsetzung der EU-Fusionsrichtlinie in Deutschland maßgeblich beteiligt war.

 

Prof. Dr. Klaus Kost von PCG Project Consult in Essen und Philippe Duchamp von der Groupe Alpha in Paris erläuterten Praxisbeispiele aus Sicht deutscher und französischer Betriebsräte. So könnten unterschiedliche Ansprüche, die Betriebsräte stellen, nur in grenzüberschreitender Kooperation und Zusammenarbeit auch der Berater adäquat bearbeitet werden.

 

  5. Gleichbehandlung auf Europäisch
 
 

Europaweite Vereinbarung bei Areva 

Eine Vereinbarung zur Gleichbehandlung der Geschlechter und von Menschen mit Behinderung wurde am 16. November 2006 für den französischen Atomenergiekonzern Areva unterzeichnet. Sie wurde vom Europäischen Betriebsrat gemeinsam mit dem Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB) ausgehandelt. Eine ähnliche Vereinbarung war im November 2005 von der Europäischen Föderation der Bergbau-, Chemie- und Energiegewerkschaften (EMCEF) für die französische Energiegruppe Total geschlossen worden (siehe Bericht in den EBR-News 4/2005).

 

Die Vereinbarung gilt in mehrfacher Hinsicht als Meilenstein der europäischen Arbeitsbeziehungen. Auch wenn diskriminierende Praktiken bei Einstellung und Weiterbildung verhindert werden sollen, handelt es sich weniger um ein Regelwerk zur Antidiskriminierung, der Schwerpunkt liegt vielmehr auf positiven Maßnahmen der Gleichstellung. Durch Schulungen sowohl der Personalverantwortlichen als auch der Arbeitnehmerseite soll ein Bewußtsein geschaffen werden, daß alle beruflichen Positionen im Konzern sowohl Männern als auch Frauen offenstehen. Beabsichtigt ist zudem, mittels lokaler Aktionspläne die Integration von Menschen mit Behinderung sicherzustellen.


Bemerkenswert sind nicht nur die Inhalte der Vereinbarung, sondern auch die Vorgehensweise des Europäischen Betriebsrates. Zum einen hat er mittels Fragebögen, die in allen Betriebsstätten verteilt wurden, systematisch die Ausgangslage innerhalb des Konzerns untersucht. Zum anderen wurde noch vor Beginn der Verhandlungen der Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB) "ins Boot" geholt. Er ist alleiniger Unterzeichner der Vereinbarung, was eine Stärkung seiner Rolle darstellt. Bedeutsam ist diese Tatsache auch aus folgendem Grund: beim Aushandeln internationaler Rahmenvereinbarungen, in denen Gewerkschaftsrechte einen zentralen Raum einnehmen, tun sich manche Europäische Betriebsräte schwer, die zuständigen Gewerkschaften (in diesem Fall die globalen Gewerkschaftsverbände) zu beteiligen.

Interview mit Maureen Kearney

 

Über die Hintergründe der neuen Vereinbarung zur Chancengleichheit sprach Reingard Zimmer, Juristin und Antidiskriminierungsexpertin im Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de", mit der Vorsitzenden der Arbeitnehmerseite im Europäischen Betriebsrat, Maureen Kearney.


 

Literatur zum Gleichbehandlungsgesetz

 

Am 18. August 2006 trat in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft, mit dem mehrere EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden (wir berichteten bereits in den EBR-News 4/2004). Das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet den Betriebsrat, die Einhaltung von Gleichbehandlungsvorschriften zu überwachen und Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen.

 

Ein vor wenigen Tagen erschienenes Buch zur Umsetzung des AGG in die Betriebsratspraxis mag den Einstieg in das Thema Gleichbehandlung und Antidiskriminierung erleichtern. Gut 160 Seiten verschaffen einen knappen Überblick über die europarechtlichen Hintergründe sowie über das deutsche Umsetzungsgesetz, anhand von Beispielfällen wird leicht lesbar erläutert, wann eine Diskriminierung vorliegt.


Ob es notwendig war, ein gutes Drittel des Buches für Gesetzestexte zu verwenden, mag dahingestellt bleiben. Für Europäische Betriebsräte ist es möglicherweise von Vorteil, direkt auf die vier EU-Richtlinien zugreifen zu können, um sich auch ein Bild zu machen, auf welchem rechtlichen Hintergrund die Umsetzung in den Nachbarländern erfolgt ist.

Sebastian Busch

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Die Umsetzung in der Betriebsratspraxis

Frankfurt am Main 2006, 168 Seiten, ISBN 978-3-7663-3761-0, € 19,90

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  6. Neue EBR-Vereinbarungen
 
 

Innovative EBR-Konstruktion in der Zeitungsgruppe Mecom 

 

Am 1. Oktober 2006 wurde in Oslo eine EBR-Vereinbarung für Mecom nach norwegischem Recht unterzeichnet, am 16./17. November 2006 fand die konstituierende EBR-Sitzung in Kopenhagen statt. Die Mecom-Gruppe des britischen Finanzinvestors Montgomery wuchs in kürzester Zeit auf rund 8.000 Beschäftigte: durch die Übernahme des Berliner Verlages im Dezember 2005 (siehe Bericht in den EBR-News 4/2005), der Hamburger Morgenpost im Januar 2006, der niederländischen Limburg Media Group im April 2006 und schließlich der norwegischen Orkla Media mit Standorten in Dänemark und Polen zum 1. Oktober 2006. Die deutschen Verlage sind derzeit noch Minderheitsbeteiligungen.

 

Seit 2001 gab es für Orkla Media einen Europäischen Betriebsrat, der ursprünglich nur Norwegen und Dänemark umfaßte, später auch auf Polen ausgedehnt wurde. Somit war für die EBR-Gründung in der Mecom-Gruppe bereits eine Grundlage vorhanden. Im Juli und August 2006 konnten in einem für EBR-Verhandlungen untypischen Rekordtempo alle Fragen geklärt werden. An den jährlichen EBR-Sitzungen nehmen bis zu 30 Delegierte aus Norwegen, Dänemark, Schweden, Polen und den Niederlanden teil. Deutschland hat einen Beobachterstatus. Der EBR-Vorsitzende wird zu 90% von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellt und erhält neben der Fortzahlung seiner Bezüge eine Art EBR-Zulage in Höhe von 80.000 Norwegischen Kronen (knapp 10.000 €).

 

Arbeitnehmervertreter im Verwaltungsrat

 

Obwohl es sich bei Mecom nicht um eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) handelt, gehören dem Verwaltungsrat des Unternehmens fünf Arbeitnehmervertreter aus mehreren Ländern an (Norwegen und Dänemark). Sie bilden gemeinsam mit dem EBR-Vorsitzenden und den Vorsitzenden nationaler (Konzern-)Betriebsräte aus vier Ländern den "Group Employee Council" (GEC). Dieser trifft sich sechsmal jährlich: dreimal mit dem Management und dreimal intern.

 

Zusätzlich zu den normalen Reise- und Dolmetscherkosten für alle diese Sitzungen erhält der GEC ein Budget von 250.000 Norwegischen Kronen (rund 30.000 €). Auch jedes GEC-Mitglied erhält ein eigenes Budget: 20.000 Kronen (rund 2.500 €) für die Präsidiumsmitglieder und 10.000 Kronen (rund 1.200 €) für die weiteren GEC-Mitglieder. Das Budget kann für Reise- oder andere Kosten verwendet werden, die über die normale Tätigkeit hinausgehen, z. B. für Betriebsbesuche in anderen Ländern.


 

Revidierte EBR-Vereinbarung für Epson

 

Der Europäische Betriebsrat des japanischen Elektronikgeräteherstellers Epson verfügt über eine neue Grundlage für seine Arbeit. Eineinhalb Jahre dauerten die Verhandlungen (über den Auftakt siehe Bericht in den EBR-News 3/2005), die am 5. Oktober 2006 in Amsterdam abgeschlossen werden konnten. Seit 1997 gibt es bei Epson bereits ein europaweites "Informations- und Konsultationsforum“ nach niederländischem Recht, dessen Befugnisse jedoch teilweise unterhalb der Auffangregelungen der EBR-Richtlinie lagen. Bei den Verhandlungen konnte die Arbeitnehmerseite in einigen Punkten eine Angleichung an diese Mindeststandards erreichen. Unterstützung lieferte das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de".


 

Aktualisierte Liste mit Europäischen Betriebsräten

 

Das Europäische Gewerkschaftsinstitut hat am 30. November 2006 eine neue Liste veröffentlicht, auf der alle bekannten Europäischen Betriebsräte verzeichnet sind. Die Liste ist chronologisch geordnet und online abrufbar.

  7. Europäische Betriebsräte im Transportgewerbe
      
 

Im Vergleich zu anderen Branchen gehören Unternehmen des Personen- und Gütertransports zu Land, Wasser und in der Luft bei der Gründung von Europäischen Betriebsräten eher zu den Nachzüglern. Während sich in der chemischen Industrie (siehe Bericht in den EBR-News 3/2006) und in der Metallindustrie bereits 40% aller Europäischen Betriebsräte konstituiert haben, belegt die Transportbranche mit 23,5% den letzten Platz der Statistik. Im Juni 2005 gab es in den europaweit 81 Transport- und Logistikunternehmen, die von der EBR-Richtlinie erfaßt sind, 22 Europäische Betriebsräte in 19 Unternehmen. Etwa die Hälfte davon besteht bereits seit Mitte der 90er Jahre (Quelle aller Zahlen sind Veröffentlichungen des Europäischen Gewerkschaftsinstituts, die wir in den EBR-News 2/2006 vorgestellt hatten). Die Europäische Transportarbeiterföderation (ETF) in Brüssel koordiniert als gewerkschaftlicher Verband die Europäischen Betriebsräte der Branche (siehe Bericht vom ETF-Kongreß und Interview mit dem ETF-Generalsekretär in den EBR-News 2/2005).

Während sich deutsche und französische Unternehmen des Transportgewerbes im europäischen Durchschnitt bewegen, legten insbesondere britische Firmen bei der EBR-Gründung ein größeres Tempo vor. Diese quantitative Feststellung läßt allerdings keine Rückschlüsse auf die Qualität der EBR-Vereinbarungen zu. Grenzüberschreitend tätige Transportunternehmen sind im Vergleich zu anderen Branchen stärker an Fusionen und Übernahmen beteiligt. Bemerkenswert ist auch die Belegschaftsgröße der EBR-fähigen Unternehmen: sie erreicht in keinem anderen Industriezweig derart hohe Durchschnittswerte.


 

Der Verkauf der Seehäfen hat begonnen

Viele Transport- und Logistikunternehmen (Eisenbahnen, Postdienste, Fluggesellschaften usw.) sind oder waren einmal in öffentlicher Hand. Derzeit ist der Güterumschlag in den Seehäfen Ziel von Übernahmeversuchen, weil kommunale Eigentümer ihre Häfen privatisieren. So trat die Deutsche Bahn als Interessent für die Hamburger Hafengesellschaft HHLA auf den Plan und die Logistikgruppe Rhenus zeigt Interesse am Lübecker Hafen. Der Güterumschlag im Rostocker Hafen wurde bereits vor zehn Jahren von einem ausländischen Konsortium übernommen. In Großbritannien wechselten kürzlich die Hafengesellschaft AB Ports und der Terminal- und Fährbetreiber P&O den Eigentümer.

Wegen einer Protestaktion gegen die Privatisierungspläne ruhte zuletzt am 14. Dezember 2006 im Hamburger Hafen die Arbeit. Im Januar 2006 hatten 40.000 streikende Hafenarbeiter in zwölf Ländern die von der EU geplante Richtlinie über den Marktzugang für Hafendienstleistungen, das sogenannte Port Package II, zu Fall gebracht (siehe Bericht in den EBR-News 1/2006).

Modellprojekt: EBR-Gründung in der Hafenlogistik

Von italienischen Gewerkschaften kam jetzt die Initiative, die Gründung Europäischer Betriebsräte bei Hafenbetreibern zu forcieren. Die Transportgewerkschaft des Dachverbands CGIL wird gemeinsam mit ver.di in Deutschland und Unterstützung der ETF ein Modellprojekt für den europäischen Marktführer im Containerumschlag starten. Über Tochtergesellschaften wie Eurogate und Contship Italia betreibt Eurokai zahlreiche Hafenterminals an Nordsee, Mittelmeer und Atlantik und bietet intermodalen Transport, Logistik- und IT-Management sowie Ingenieurdienstleistungen an.
 
Die EBR-Gründung bei Eurokai soll als Muster für andere Transport- und Logistikunternehmen wie die dänische Maersk-Gruppe dienen und später auch in der Luftfahrt umgesetzt werden. Einbezogen in das Projekt, das wegen seines Modellcharakters von der Europäischen Union finanziell gefördert wird, sind auch Transportgewerkschaften aus den EU-Beitrittsländern Rumänien und Kroatien. Das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de“ wird gemeinsam mit dem Beratungsbüro Veb Consult aus Florenz (Italien) die inhaltliche Begleitarbeit leisten. Die Auftaktveranstaltung soll im Februar 2007 in der kroatischen Hafenstadt Rijeka stattfinden.

 

  8. Österreich: Bestandsaufnahme zur EBR-Arbeit
 
 

Betriebsverfassung und Europäische Betriebsräte

Viele Merkmale der Arbeitsbeziehungen in Österreich weisen Parallelen mit Deutschland auf. So sind die Gewerkschaften in einem einheitlichen Dachverband zusammengeschlossen, dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB). Die Betriebsräte verfügen über Mitbestimmungsrechte und Arbeitnehmervertreter sind zu einem Drittel im Aufsichtsrat vertreten. Die Mitgliederzahl der Gewerkschaften ist wesentlich höher als in Deutschland: von den 8,2 Mio. Einwohnern des Landes gehören 1,4 Mio. dem ÖGB an, was einem Organisationsgrad von 40% entspricht (Deutschland: etwa 25%). Eine Friedenspflicht nach deutschem Muster ist unbekannt, dennoch finden nur sehr wenige Arbeitskämpfe statt.

Die Wirtschaft wird von Nahrungsmitteln, Maschinenbau, Chemie, Motoren- und Getriebefertigung sowie Elektronik geprägt. Obwohl es auf österreichischem Boden nur wenige Konzernzentralen gibt, sind Delegierte in jedem zweiten Europäischen Betriebsrat vertreten (in 402 der insgesamt 784 Gremien). Diese Zahl ist gleichzeitig auch ein Beleg für die starke Einbindung der Volkswirtschaft in den Europäischen Binnenmarkt. Im Juni 2005 verzeichnete das Europäische Gewerkschaftsinstitut in seiner Datenbank 46 österreichische Unternehmen, die unter den Geltungsbereich der EBR-Richtlinie fallen (das entspricht 2% von 2.204 Unternehmen in ganz Europa). Davon hatten 17 bereits einen oder mehrere Europäische Betriebsräte gegründet.

Vorreiter war 1995 der Verpackungskonzern Mayr-Melnhof, der 2005 einen zweiten (Sparten-)EBR eingerichtet hat (siehe Bericht in den EBR-News 1/2006). Bislang gibt es zwei österreichische Unternehmen in der Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE), die eine Vereinbarung zur länderübergreifenden Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat abgeschlossen haben: die Bauholding Strabag (siehe Bericht in den EBR-News 3/2006) und das Metallunternehmen Plansee (siehe Bericht in den EBR-News 1/2006).

Österreich - Brücke nach Osteuropa

Keines der alten EU-Mitglieder war von der Osterweiterung im Jahre 2004 ähnlich stark betroffen wie Österreich, viele westeuropäische Unternehmen nutzen das Land als Sprungbrett nach Osteuropa. Auch österreichische Unternehmen investierten in den letzten 15 Jahren gezielt in den östlichen Nachbarländern, vor allem Banken und Versicherungen, der Handel und die Bauindustrie. So zählen beispielsweise die Akquisitionen der Erste Bank in Südosteuropa (zum Vergrößern hier links auf die Grafik klicken) zu den größten Transaktionen der österreichischen Wirtschaftsgeschichte.

Durch die EU-Erweiterung kamen schätzungsweise 100 bis 200 weitere Unternehmen aus Österreich in den Geltungsbereich der EBR-Richtlinie. Es fehlt allerdings an einer gezielten Datensammlung zur Identifizierung dieser vorwiegend kleineren Firmen, die manchmal nur im lokalen Grenzgebiet der östlichen Nachbarländer tätig sind. Auch der Papierkonzern Mondi Business Paper ist in Europa fast ausschließlich in den neuen EU-Ländern vertreten. Als erstes österreichisches Unternehmen bildete er keinen EBR, sondern gleich einen Weltbetriebsrat (siehe Bericht in den EBR-News 3/2006).


 

EBR-Konferenz der Gewerkschaft GPA

 

Am 27. November 2006 fand zum achten Mal das von der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) ausgerichtete Konzerneforum statt. Etwa 100 Betriebsratsmitglieder - vorwiegend aus multinationalen Unternehmen - waren auf das Werksgelände des Stahlkonzerns Voest-Alpine nach Linz gekommen, um Herausforderungen und Entwicklungspotentiale der EBR-Arbeit zu diskutieren.

 

Beeindruckend waren die Berichte von EBR-Mitgliedern der Unternehmen Voest-Alpine, Erste Bank, Novartis, Baxter und Generali, die auf einem Podium (siehe Foto) über ihre aktuelle Tätigkeit berichteten. Als Gastredner zeigte Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" auf, warum gewerkschaftliche Einbindung und externe Unterstützung für Europäische Betriebsräte entscheidend ist. Die Konferenz machte deutlich, daß der Erfahrungsaustausch über den Tellerrand des eigenen Unternehmens hinaus und die Orientierung an Beispielen von "best practice" für die strategische Weiterentwicklung der EBR-Arbeit eine hohe Bedeutung haben.


 

Forschungsprojekt über Teambildung im EBR

 

Seit Januar 2006 läuft am Institut für Gesellschafts- und Sozialpolitik der Universität Linz ein Forschungsprojekt über Europäische Betriebsräte in österreichischen Unternehmen. Auftraggeber sind der Österreichische Gewerkschaftsbund, die Arbeiterkammer Oberösterreich und der Konzernbetriebsrat des Stahlkonzerns Voest-Alpine. Auf dem GPA-Konzerneforum am 27. November 2006 stellte Projektmitarbeiter Dr. Harald Stöger erste Ergebnisse der Befragung von mehr als 50 EBR-Mitgliedern, Gewerkschaftssekretären und Vertretern des Managements aus zwölf Konzernen vor. Ähnlich wie die deutsche Studie von Prof. Kotthoff (siehe Bericht über die Forschungsergebnisse) unterscheiden die Linzer Forscher mehrere Modelle:

  • das eingespielte Team

  • das multinationale Team

  • die Konkurrenten

  • die blockierte Teambildung im symbolischen EBR.

Management und EBR - eine widersprüchliche Beziehung?

 

Auch die Rolle der zentralen Leitung wird von den Forschern in Typen eingeordnet:

  • die Kooperationskultur

  • der EBR als Präsentationsforum der Konzernpolitik

  • der marginale EBR in der autoritären Unternehmenskultur.

Wir werden in den kommenden Ausgaben der EBR-News einzelne Typen genauer vorstellen.


Die bisherigen Länderschwerpunkte in den EBR-News:

  9. EBR-Berater kooperieren international
 

 

Deutsch-französische Berater-Allianz vereinbart

 

Am 16. Oktober 2006 wurde in Paris zwischen PCG Project Consult und Groupe Alpha ein Kooperationsvertrag unterzeichnet, der die Beratung Europäischer Betriebsräte betrifft. Peter Scherrer, Generalsekretär des Europäischen Metallgewerkschaftsbundes (EMB), und Reiner Hoffmann, stellvertretender Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB), waren bei der Unterzeichnung persönlich anwesend und unterstrichen die hohe politische Bedeutung des Abkommens. Alpha ist in Frankreich Marktführerin bei der Beratung und Schulung von Betriebsräten (siehe Bericht in den EBR-News 2/2005), PCG Project Consult mit Sitz in Essen und Niederlassungen in mehreren Bundesländern gehört zu den größten Anbietern der deutschen Betriebsräteberatung.


Im Juli 2006 war der Leiter von PCG Project Consult, Prof. Dr. Klaus Kost, mit einem Beitrag im Magazin Mitbestimmung an die Öffentlichkeit getreten und hatte eine strategische Neuordnung des deutschen Beratermarktes für Betriebsräte angemahnt. Er beschreibt darin die Entwicklung der arbeitnehmerorientierten Consulting-Szene in Deutschland seit den 1980er Jahren. In letzter Zeit entwickelt sich Beratung für Betriebsräte von den punktuellen "Feuerwehreinsätzen" bei unmittelbar drohendem Arbeitsplatzabbau hin zu einer strategischen Gestaltung der Zukunft. Dabei stellt die Internationalisierung der Unternehmen angesichts eines sehr stark zersplitterten gewerkschaftsnahen Beratermarktes in Deutschland eine kaum zu lösende Herausforderung dar.

 

Prof. Kost (Foto): "Häufig stehen die arbeitsorientierten Berater den von den Unternehmensleitungen beauftragten Consultants – wie McKinsey, BCG, Roland Berger – in einem Verhältnis von David zu Goliath gegenüber." Dem soll durch ein funktionierendes Netzwerk aus kompetenten Spezialisten – von Juristen über Betriebswirten und Managern bis hin zu Personalentwicklern – entgegengetreten werden. Ein gut gerüsteter Beraterpool und die Bereitschaft, in multinationalen Teams zu arbeiten, seinen erforderlich.

 

Die deutsche Beraterszene ist im Vergleich zu Frankreich nicht nur sehr stark zersplittert, sondern tritt auch häufig wenig professionell auf. Daher seien nicht nur Netzwerke, sondern mittelfristig auch Fusionen von Beratungseinrichtungen erforderlich. Sein kühner Vorschlag: "Warum schaffen wir keine UNION Consulting AG, und zwar nach Möglichkeit als europäische Aktiengesellschaft?"

 

Skepsis bei manchen Gewerkschaften

 

Anders als in Frankreich gibt es bei einigen deutschen Gewerkschaften immer noch eine gewisse Zurückhaltung gegenüber der Arbeit externer Consultants. Kost, selbst ehemaliger Mitarbeiter der IG Metall-Vorstandsverwaltung, fordert nicht nur zur Überwindung diese Einstellung auf, sondern mahnt ein offensives Vorgehen an: die Gewerkschaften sollen gezielt Qualitätsstandards definieren, nach denen arbeitsorientierte Berater zum Einsatz kommen. Die Wortmeldung von Prof. Kost hat bereits Reaktionen ausgelöst, die ebenfalls im Magazin Mitbestimmung abgedruckt wurden. So fordert z. B. ein Gewerkschaftssekretär von ver.di eine gewerkschaftliche Empfehlungsliste für Berater.

Gezielte Unterstützung bei EBR-Neugründungen

PCG Project Consult wird ab Januar 2007 gemeinsam mit dem Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" Beratungsinitiativen für die erstmalige Gründung von Europäischen Betriebsräten in solchen Unternehmen starten, die bisher noch nicht über ein solches Gremium verfügen. Allein in Deutschland handelt es sich dabei um 327 Firmen.


 

Neuer Kooperationspartner in Italien

 

Das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" hat eine Kooperation mit dem italienischen Beratungsbüro Veb Consult vereinbart, das die bisherige Liste der Partnereinrichtungen in Frankreich und Großbritannien ergänzen wird. Veb Consult betreibt seit 1997 einen internationalen Beratungsservice in Florenz und arbeitet mit zehn festen Mitarbeitern eng mit den italienischen Gewerkschaften zusammen. Peter Völk, ehemaliger Stipendiat der Hans-Böckler-Stiftung und Leiter des Instituts, war schon 1989 an der Gründung des "Europäischen Bildungsinstituts Bremen" beteiligt und lebt seit 1992 in der Toskana.

 

  10. Interessante Webseiten
 
 

Fallbeispiele über Restrukturierungen 

Im Rahmen des von der EU geförderten Projektes AgirE ("Anticiper pour une gestion innovante des restructurations en Europe") untersuchen seit November 2005 zehn Forschungs- und Beratungseinrichtungen aus acht Ländern innovative Maßnahmen zur Antizipation von Unternehmensrestrukturierungen und ihrer sozialen Auswirkungen. Das Projekt will den Erfahrungsaustausch zwischen unterschiedlichen Akteuren (z.B. Europäische Kommission, Sozialpartner) fördern und deren antizipative Rolle stärken, geleitet wird es von der französischen Betriebsräteberatung Groupe Alpha. Bisher wurden 26 Unternehmens-Fallstudien erstellt (u. a. über Alcan, ABN Amro, IBM, Thomson), die in kommenden Seminar-Veranstaltungen mit akademischen Studien verknüpft werden sollen.


EBR-Infos von ver.di-Hessen

Eine eigene Seite für Europäische Betriebsräte hat kürzlich der Fachbereich "Besondere Dienstleistungen" der Gewerkschaft ver.di in Hessen ins Internet gestellt. Zu diesem Fachbereich gehören Unternehmen wie ACNielsen, American Express, AVIS, Thomas Cook oder TUI, die bereits einen EBR gegründet haben. Im November 2006 fand auf Zypern eine Konferenz für EBR-Mitglieder aus dem Tourismussektor statt, auch hierüber sind Informationen auf der Webseite abrufbar.


Lernmaterial zur Europa-Kompetenz

Die Bildungsstätte "Internationales Haus Sonnenberg" im Harz hat zwischen Februar 2005 und September 2006 multimediales Lehr- und Lernmaterial zur Vermittlung von Europa-Kompetenz entwickelt. Folgende Module sind verfügbar: ein Modul über die grundlegenden Strukturen der EU, ein Modul zur Förderung der kulturellen Sensibilität, ein Modul Begegnung und Kommunikation sowie ein Modul zum Arbeiten in Europa.


Grenzüberschreitende Gewerkschaftsarbeit Österreich - Ungarn

Der Interregionale Gewerkschaftsrat (IGR) Burgenland - Westungarn versucht seit 2002, mögliche negative Auswirkungen der EU-Osterweiterung abzufedern. Auf seiner Webseite stellt er Dokumente und Broschüren für Grenzgänger und grenzüberschreitende Gewerkschaftskontakte zum Download zur Verfügung.


Deutsche EU-Ratspräsidentschaft

Die deutsche Bundesregierung wird im ersten Halbjahr 2007 turnusmäßig die Präsidentschaft der Europäischen Union übernehmen. Hierzu hat sie eine eigene Webseite ins Netz gestellt, auf der ab 1. Januar 2007 alle wichtigen Informationen abrufbar sind.

Zahlreiche weitere interessante Links haben wir hier zusammengestellt.

 

 11. Neue Publikationen
 
 

EBR-Studien aus Brüssel - jetzt auch in deutscher Sprache

 

Im Juli 2006 sind zwei englischsprachige Broschüren erschienen, die sich mit der praktischen Arbeit von Europäischen Betriebsräten und mit den Merkmalen von EBR-Vereinbarungen beschäftigen. Seit Ende Oktober 2006 liegt eine deutsche Übersetzung vor, auch Französisch, Italienisch und Spanisch sind verfügbar. Herausgeber ist die Agentur für soziale Entwicklung (SDA), deren Arbeit wir in den EBR-News 1/2005 vorgestellt hatten.

 

Fallstudien über "best practices" in der EBR-Arbeit

 

Eine gute EBR-Vereinbarung garantiert nicht automatisch eine gute EBR-Arbeit. Ausgehend von dieser Erkenntnis werden in der ersten Broschüre die praktischen Aspekte der Arbeit Europäischer Betriebsräte untersucht. Die Studie analysiert hierzu eine Reihe von Unternehmen hinsichtlich der allgemeinen EBR-Praxis, der Rolle des EBR bei Restrukturierungen, bei der EU-Erweiterung und beim Abschluß internationaler Rahmenabkommen und Verhaltenskodizes.

Analyse von EBR-Vereinbarungen

 

Die zweite Broschüre wertet die Texte von über 700 EBR-Vereinbarungen hinsichtlich verschiedener Merkmale statistisch aus: geltendes nationales Recht der EBR-Vereinbarung, Sitzungshäufigkeit, Zusammensetzung von EBR und Lenkungsausschuß, Themenkatalog für die Unterrichtungs- und Anhörungsrechte, Kommunikationssystem des EBR, Unterstützung durch Sachverständige, Schulungsansprüche und Vertraulichkeitsklauseln werden in eigenen Kapiteln behandelt.

Weitere Sprachversionen sind über die Webseite der SDA abrufbar.


 

Handbuch zum internationalen Outsourcing

 

Zum Abschluß des Gewerkschaftsprojektes MOOS ("Making Offshore Outsourcing Sustainable") ist jetzt ein Handbuch für Arbeitnehmervertreter und Gewerkschaftssekretäre erschienen. Es basiert auf der Arbeit von Projektpartnern aus sechs Ländern (darunter ver.di aus Deutschland), die den Transfer von IT-Arbeitsplätzen in die Schwellenländer untersucht und gewerkschaftliche Handlungsmöglichkeiten hierzu ausgearbeitet haben (siehe auch Bericht in den EBR-News 1/2006). Das Handbuch ist eine gute Hilfe bei der Aushandlung von Betriebsvereinbarungen zum Outsourcing, es liegt in englischer, französischer, deutscher, schwedischer, dänischer und niederländischer Sprache vor.


 

Arbeitsbeziehungen in Europa 2006

 

Anfang Dezember 2006 ist die aktuelle Ausgabe einer Broschüre der Europäischen Kommission über den Stand und die Entwicklung der Arbeitsbeziehungen erschienen. Sie liefert umfangreiche Daten über Gewerkschaften, betriebliche Interessenvertretung, Entwicklungen im Arbeitsrecht usw. für die einzelnen Mitgliedsländer der EU und für die europäische Ebene. Die Broschüre liegt nur in englischer Sprache vor, aber es gibt eine Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte in fünf weiteren Sprachen.

  12. Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
         Beispiele aus unserer Arbeit

 

Stryker-EBR startet in neue Amtszeit

 

Der US-amerikanische Medizintechnik-Hersteller Stryker verfügt seit 2002 über einen Europäischen Betriebsrat nach deutschem Recht. Am 26. und 27. Oktober 2006 fand in Haarlemmermeer bei Amsterdam die konstituierende Sitzung der neuen vierjährigen Amtszeit statt. Auf Vorschlag der IG Metall wurde Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de", der bereits seit der Gründungsphase des EBR (ab dem Jahr 2000) immer wieder für die Arbeitnehmervertreter von Stryker tätig war, zum Sachverständigen bestellt. In der Vergangenheit hatte es Probleme mit der zentralen Leitung gegeben, die ihre Pflichten aus der EBR-Vereinbarung etwas lax handhabte. Um seine Rechte zukünftig besser zu wahren, beauftragte der Europäische Betriebsrat die Mitglieder des Lenkungsausschusses, notfalls geeignete Maßnahmen zu ergreifen.


 

Französische Post gründet Sparten-EBR

 

Am 12. und 13. Dezember 2006 trafen sich Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter von GeoPost, der Paket-Sparte der französischen La Poste, um die EBR-Gründung vorzubereiten. Die Konferenz fand am Sitz des Deutschen Paketdienstes (DPD) in Aschaffenburg, der wichtigsten ausländischen Tochtergesellschaft von GeoPost, statt und wurde vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" mitgestaltet. Die Mitglieder des Besonderen Verhandlungsgremiums werden voraussichtlich im Frühjahr 2007 in Paris zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammenkommen.

 

Die französische Post beschreitet mit dem Europäischen Spartenbetriebsrat einen Weg, wie er z. B. auch bei der Airbus-Mutter EADS (siehe Bericht in den EBR-News 1/2006) oder im schwedischen Papierkonzern SCA (siehe Bericht in den EBR-News 4/2005) praktiziert wird. Während bei GeoPost Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter übereinstimmend der Meinung waren, die EBR-Arbeit solle sich an den spezifischen Bedürfnissen der 17.000 Paketdienst-Beschäftigten orientieren, konnten sich vergleichbare deutsche Unternehmen nicht zu einer solchen Lösung durchringen. So haben weder die Deutsche Post für ihre Expreß- und Logistiksparte DHL noch die Deutsche Bahn für die Spedition Schenker einen eigenständigen EBR gebildet.

 

GeoPost hatte bereits im Mai 2005 als erstes europäisches Unternehmen der Kurier-, Paket- und Expreßdienstbranche mit den Gewerkschaften ein internationales Rahmenabkommen über soziale Mindeststandards abgeschlossen (siehe Bericht in den EBR-News 2/2005).

 


ver.di/GPA-Newsletter: zweite Ausgabe

Am 20. November 2006 ist die zweite Ausgabe des von ver.di in Deutschland und der GPA in Österreich gemeinsam herausgegebenen EBR-Newsletters erschienen. Die Inhalte werden vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" mitgestaltet. Themen der Ausgabe 2/2006 waren die SE-Mitbestimmungsverhandlungen bei Allianz und Fresenius, die Internationalisierung des Aufsichtsrates von T-Mobile, Berichte aus der EBR-Arbeit, eine Bilanz der Mitbestimmungsmesse "dieMit" sowie Hinweise auf Tagungen, neue Veröffentlichungen und interessante Webseiten.

  13. Aktuelle Seminartermine
 
 

Für die folgenden von uns mitgestalteten Seminare und Workshops sind Anmeldungen möglich:

 

Betriebsratstätigkeit in Europa – Der Euro-Betriebsrat (EBR)

Rechtliche Grundlagen – Errichtung – Interkulturelle Kommunikation

04. - 09.03.2007 in Timmendorfer Strand

04. - 09.11.2007 in Hamburg

→ weitere Infos zu diesen Seminaren

 

Europa für Gewerkschaftssekretäre der IG Metall

Institutionen – Politikfelder – Europäische Betriebsräte

28. - 30.03.2007 in Bad Orb

08. - 10.10.2007 in Bad Orb

 

Inhouse-Veranstaltungen

Eine Übersicht über die Themen für Inhouse-Veranstaltungen finden Sie hier:

→ Themen für Inhouse-Seminare

→ Themen für Fachvorträge

 

  14. Impressum
 

Die EBR-News werden herausgegeben von:

 

Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" GbR

Von-der-Tann-Straße 4, D-20259 Hamburg
www.euro-betriebsrat.de (Deutsch)

www.euro-workscouncil.net (Englisch

www.euro-ce.org (Französisch)

 

 

Mitarbeiter/innen dieser Ausgabe:

Werner Altmeyer, Kathleen Kollewe, Reingard Zimmer

 

Gastautoren:

Johannes Heuschmidt (SE-Europe Netzwerk, Brüssel)

Sonia Mesters (Groupe Alpha, Paris)

Andreas Veres (PCG Project Consult, Essen)

 

Verteiler der deutschsprachigen Ausgabe: 7.298 Empfänger

 

Newsletter-Archiv: www.ebr-news.de

 

Hier können Sie die EBR-News beziehen oder abmelden.

 

Wir freuen uns über Anregungen zu diesem Newsletter und über Berichte aus Ihrem EBR.

Bitte schreiben Sie uns: info@euro-betriebsrat.de