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21. Dezember 2006
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1.
Länderübergreifende Betriebspolitik in der Metallindustrie
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  Am
22. und 23. November 2006 kamen in Brüssel knapp 200
EBR-Mitglieder und gewerkschaftliche EBR-Betreuer aus ganz Europa
zur ersten Konferenz über Betriebspolitik zusammen, die der Europäische
Metallgewerkschaftsbund (EMB) veranstaltete. Unter dem Motto
"Einbeziehung der Arbeitnehmer in multinationalen
Unternehmen: eine Herausforderung für die Gewerkschaften des
metallverarbeitenden Sektors" bot die Konferenz ein Forum zur
Diskussion von gewerkschaftlichen Antworten auf die Strategien
multinationaler Konzerne.
Gewerkschaftliche
Betriebspolitik ohne Mitbestimmungsrechte?
Als
1994 die EU-Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat
verabschiedet wurde, war einer der wichtigsten Kritikpunkte von
Arbeitnehmerseite: es fehlt das Recht auf Mitbestimmung. Ein
Gremium mit Anhörungs- und Beratungsrechten galt insbesondere
deutschen Betriebsräten als "zahnloser Tiger". Viele
sprachen damals von einem "Europäischen
Wirtschaftsausschuß" und nicht von einem Europäischen
Betriebsrat. "Sollen
Europäische Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht erhalten?"
- diese Frage wurde zum Jahreswechsel 2004/2005 angesichts der
aktuellen Entwicklungen bei General Motors wieder zu einem Thema
(siehe Schwerpunkt
in den EBR-News 1/2005). Inzwischen
zeichnet sich eine Entwicklung ab, die diese Forderung als
überholt erscheinen läßt. Der Europäische
Metallgewerkschaftsbund (EMB) traf - nicht zuletzt nach den
Erfahrungen bei General Motors - im Juni 2005 eine Grundsatzentscheidung,
wonach bei wichtigen Restrukturierungen und Fusionen die Arbeit
des Europäischen Betriebsrates durch eine gewerkschaftliche
Arbeitsgruppe unterstützt werden soll (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2005). Kommt es dann zu Verhandlungen mit der
zentralen Leitung, werden diese nicht vom EBR, sondern von diesem
Gewerkschaftsgremium geführt (in dem natürlich auch
EBR-Mitglieder vertreten sind). Welche langfristigen Konsequenzen
sich aus dieser Arbeitsteilung ergeben können, hatten wir
in den EBR-News
3/2006 am Beispiel der Fusion von Nokia und der
Siemens-Kommunikationssparte genauer beleuchtet. Die EBR-Arbeit
entwickelt sich dann in Richtung des französischen Modells, wo
die Betriebsräte für Information und Konsultation zuständig
sind, während betriebliche Verhandlungen von den Gewerkschaften
geführt werden. An die Stelle von Mitbestimmungsrechten treten
dann Verhandlungsrechte. In
den letzten Jahren sind rund 100 Abkommen unter Beteiligung von
Europäischen Betriebsräten abgeschlossen worden, die z. B.
Restrukturierungsfragen oder soziale Mindeststandards regeln. Da
es hierfür grenzübergreifend noch keine Rechtsgrundlage gibt,
hatte die Europäische Kommission eine Expertengruppe mit einer
Studie beauftragt (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2006). Im Verlauf des Jahres 2007 soll eine Gesetzesinitiative
folgen. Vor
diesem Hintergrund diente die Konferenz dazu, EBR-Mitglieder und
Gewerkschaftssekretäre mit EBR-Betreuungsaufgaben europaweit auf
den aktuellen Stand zu bringen. Folgende Präsentationen geben
einen Überblick:
 Interview
mit Berthold Huber
Beim
EMB in Brüssel gibt es eine europaweite Koordinierungsgruppe zur
gewerkschaftlichen Betriebspolitik, deren Vorsitz bei Berthold
Huber aus Deutschland liegt, dem zweiten Vorsitzenden der IG
Metall. Unserer Newsletter-Redakteurin Kathleen Kollewe fragte ihn
nach der Rolle Europäischer Betriebsräte bei Restrukturierungen,
nach den zukünftigen Aufgaben der EBR-Arbeit insbesondere beim
Abschluß transnationaler Vereinbarungen und - ganz aktuell
- nach der Situation der belgischen Volkswagen-Beschäftigten.
 Belgisches
Volkswagen-Werk unter Druck
Wegen
der Ankündigung der Wolfsburger
Konzernzentrale, die Golf-Produktion aus Belgien abzuziehen und in Wolfsburg und
Zwickau zu konzentrieren, wird das Werk Brüssel seit dem 17. November 2006
bestreikt, da 4.000 der 5.600 Arbeitsplätze dort wegfallen
könnten (siehe Bericht in den EBR-News
2/2006). Am
20. November 2006 besuchte eine Delegation des Europäischen Betriebsrates
das Werk. Der EBR-Vorsitzende Bernd Osterloh forderte von
der Konzernleitung, "daß der belgische Standort alternative
Produkte bekommt. Dafür werden wir uns einsetzen. Denn es war nie
die Absicht, zu Lasten anderer Standorte die Arbeit an den
deutschen Standorten zu erhöhen." Am gleichen Tag begannen
Sozialplanverhandlungen mit den belgischen Arbeitnehmervertretern.
Während
die Vorbereitungen zu einer Demonstration in der Brüsseler Innenstadt begannen, zu der am 2.
Dezember 2006 rund 20.000 Menschen kamen, kommentierte die belgische Presse die
Hintergründe. LE SOIR
schrieb, VW als ein Symbol der
deutschen Wirtschaft gebe den deutschen Werken den Vorzug.
"Man konnte nichts anderes von einem Unternehmen erwarten,
dessen Hauptaktionär ein deutsches Bundesland ist und das von den
Gewerkschaften mitverwaltet wird. Diese Umstrukturierung zeigt,
wie wichtig es ist, Entscheidungszentren im eigenen Land zu
behalten."
Am
27. November 2006 traf sich die Volkswagen-Koordinierungsgruppe,
die der Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB) gebildet
hatte, zur ersten Sitzung. Sie bemüht sich um
ein europaweit abgestimmtes Vorgehen und wird ein alternatives
betriebswirtschaftliches Konzept für das Werk Brüssel erarbeiten. Am 29. November
2006 sprach der IG Metall-Vorsitzende Jürgen Peters, stellvertretender Vorsitzender des Volkswagen-Aufsichtsrates, mit dem
belgischen Premierminister Guy Verhofstadt. Beide wollen sich für eine
gesicherte Zukunft des Werkes einsetzen.
Am
8. Dezember 2006 wurde im Werk Brüssel ein Haustarifvertrag geschlossen,
der bei freiwilligem Ausscheiden eine Abfindung zwischen 25.000
und 144.000 € vorsieht. Diese Summe liegt drei- bis viermal
höher als der belgische Durchschnitt. Auch Frühverrentungen ab
dem 50. Lebensjahr soll es geben. In der Zwischenzeit ließ die
zentrale Leitung erkennen, daß ab 2009 der Audi A1 in Brüssel
produziert und dadurch 2.200 Arbeitsplätze erhalten
werden könnten. Voraussetzung sei aber eine Verlängerung der
Wochenarbeitszeit von derzeit 35 auf 38 Stunden ohne Lohnausgleich.
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2. Fallbeispiele:
Was tut ein EBR bei Restrukturierungen?
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Europaweite
Proteste bei Generali
 Einen
Protesttag organisierte der Europäische Betriebsrat von Generali am
17. Oktober 2006. Daran beteiligten sich Beschäftigte des
italienischen Versicherungskonzerns in Deutschland, Österreich,
Italien, Spanien, Belgien, Tschechien, Slowenien und Ungarn.
Auslöser ist der Strategieplan 2005-2008 der Konzernleitung, der
einen erheblichen Arbeitsplatzabbau vorsieht. Allein bei den
deutschen Töchtern AachenMünchener Versicherung und Volksfürsorge
sollen 1.500 Stellen wegfallen.
Airbus-Koordinierungskomitee
tagte
Am 31. Oktober 2006
kamen 40 Mitglieder des gewerkschaftlichen Airbus-Koordinierungskomitees beim
Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB) in Brüssel zusammen (über die Situation bei Airbus hatten wir bereits in den EBR-News
3/2006 berichtet). Bei diesem Treffen wurde vereinbart,
eine gemeinsame Plattform für zukünftige Diskussionen mit der
Unternehmensleitung zu formulieren. "Wir werden das Management eines europäischen
Unternehmens mit den europäischen Ideen und Forderungen zur Lösung eines
europäischen Problems konfrontieren“, erklärte der Generalsekretär des
EMB, Peter Scherrer. Zur Situation äußerte sich Udo
Nobel, EBR-Mitglied aus dem Werk Nordenham, am 3. November 2006 in
einem Rundfunkinterview:
 EBR von Quebecor
erzwingt Sondersitzung
Die kanadische
Quebecor-Gruppe, Weltmarktführer in der Druckindustrie, gilt
als eine der wenigen wirklich europäischen Unternehmen der
Branche. Die Zusammenarbeit zwischen der zentralen Leitung und dem
2003 gebildeten EBR gestaltet sich jedoch schwierig. Bereits 2005
ignorierte das Management die Informations- und Konsultationsrechte
des Europäischen Betriebsrates, als in britischen und
schwedischen Standorten Massenentlassungen durchgeführt wurden. Die
Gewerkschaften organisierten am 16. März 2005 einen Aktionstag.
Auch jetzt gibt es
wieder eine ähnliche Situation. Am 15. November 2006 forderte der Sekretär des EBR die
zentrale Leitung auf, das Gremium über eine Restrukturierungsmaßnahme
in Frankreich zu konsultieren, die zur Schließung von zwei
Standorten und dem Abbau von 500 Arbeitsplätzen führt.
Gleichzeitig findet ein Transfer von Arbeitsplätzen nach Belgien
statt. Der EBR drohte, gerichtliche Schritte einzuleiten, sollte
innerhalb von zehn
Tagen keine Antwort eingehen. Obwohl der
Arbeitgeber die Standortschließungen nicht als transnationale Maßnahme ansieht, lenkte
er am 24. November 2006 "zur Aufrechterhaltung des Geistes der Kooperation" ein
und sicherte die baldige Einberufung einer außerordentlichen
Sitzung zu, um die Maßnahmen genauer zu erläutern. Das
Originalschreiben steht hier zum Download zur Verfügung:
Rechtsstreit bei British Airways
 Vergleichbare
Streitfälle wie bei Quebecor gibt es in vielen Europäischen Betriebsräten, so
auch bei Coca-Cola Enterprises (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006), sie enden aber selten vor Gericht.
Anders ist die Situation bei British Airways.
Am 6. Dezember 2006 beschäftigte sich ein Gericht in Brüssel mit den
Unterrichtungs- und Anhörungsrechten des EBR. Auslöser war die Entscheidung
der Fluggesellschaft, ihren Passagierservice in Wien dem
deutschen Flughafenbetreiber Fraport zu übertragen, ohne den
EBR einzuschalten.
Die
zentrale Leitung argumentierte, es handele sich um eine
nationale Angelegenheit in Österreich und falle daher nicht in
den Zuständigkeitsbereich des EBR. Die Arbeitnehmervertreter
konnten dagegen auf ähnliche Maßnahmen in Zürich, Genf, Prag,
Lyon und Paris verweisen. Das Gericht schloß sich dieser
Meinung an und verpflichtete das Luftfahrtunternehmen, unverzüglich
ein korrektes Konsultationsverfahren einzuleiten. Die Geschäftsleitung
reagierte auf das mutige Vorgehen der Arbeitnehmervertreter und
bedrohte die EBR-Vorsitzende mit Entlassung. Folgende Dokumente sind nur in
englischer Sprache verfügbar:
British Airways hatte 1996 einen EBR
nach belgischem Recht gebildet, weil das Sozialprotokoll der EU
damals im Vereinigten Königreich noch keine Anwendung fand.
Erst nach dem Regierungsantritt der Labour Party wurde die
EBR-Richtlinie dann im Januar 2000 in die britische
Rechtsordnung übernommen (siehe auch Länderbericht
Großbritannien in den EBR-News 3/2005).
Schneider Electric
initiiert Verhandlungen
Ganz anders verhält
sich dagegen die Leitung des französischen Konzerns Schneider Electric, die
Anfang Dezember 2006 an den Europäischen Metallgewerkschaftsbund
(EMB) herangetreten ist, um Verhandlungen über eine sozialverträgliche Gestaltung der
strategischen Unternehmenspolitik zu beginnen. Der Konzern arbeitet
an einem Textentwurf, der im Januar 2007 den Arbeitnehmervertretern vorgelegt werden soll.
Ziel des geplanten europaweiten Abkommens ist die gemeinsame Definition von sozialen
Prinzipien, um die anstehenden Betriebsänderungen in einer Form
durchzuführen, die den Beschäftigten eine frühzeitige Einbindung ermöglicht.
Vergleichbare Verhandlungen laufen derzeit auch im französischen
Versorgungskonzern Suez (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2006).
Statistik
über Einbeziehung des EBR
Die Informations- und
Konsultationsrechte eines EBR zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens, bei Stellenabbau oder
Fusionen werden in vielen Fällen nicht respektiert. Die
umfangreiche EBR-Befragung von Prof. Waddington (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2005) belegt, daß Anhörungen vor der
Durchführung einer Maßnahme eher die Ausnahme als die Regel sind
(zum Vergrößern rechts auf die Grafik klicken). Dies ist einer der
Gründe für die Forderung nach baldiger Revision der EBR-Richtlinie.
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3.
Gerichtsurteil in Paris: EBR
erzwingt Privatisierungsstopp
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 Eilentscheidung
um Mitternacht
Am
21. November 2006 untersagte ein Gericht in Paris dem staatlich
kontrollierten Energiekonzern Gaz de France (GdF),
Entscheidungen zur Fusion mit Suez zu treffen, bevor der Europäische
Betriebsrat dazu Stellung bezogen hat. Im Eilverfahren hatte der
EBR dieses Urteil erstritten, das noch am selben Tag um
Mitternacht von einem Berufungsgericht bestätigt wurde. Die für
den 22. November 2006 geplanten Sitzungen der Verwaltungsräte
beider Unternehmen mußten daher auf unbestimmte Zeit verschoben
werden. Die Gewerkschaften fürchten den Abbau von 20.000
Arbeitsplätzen und hatten zur Untersuchung der Fusionspläne
mehr Zeit gefordert.
Die Richter sahen es als erwiesen an, daß die Unterrichtung und
Anhörung des EBR nicht in der vorgeschriebenen Form
stattgefunden hätte. Insbesondere seien den
Arbeitnehmervertretern keine ausreichend detaillierten und
fundierten Daten vorgelegt worden, aus denen die Konsequenzen für
die Arbeitsplätze hervorgingen. Das Gericht räumte dem EBR das
Recht ein, bei der Beurteilung des Fusionsvorhabens zwei
Beratungsgesellschaften zu Rate zu ziehen. Frühestens zehn Tage
nach Vorlage dieser Gutachten kann eine EBR-Sondersitzung
einberufen werden, um eine Stellungnahme zu beschließen. Beide
Konzerne sind jetzt durch das Gerichtsurteil gezwungen, die der
Fusion zugrundeliegenden betriebswirtschaftlichen Berechnungen
neu anzustellen.
Die
Fusion wird jetzt ein Wahlkampfthema
Wenige
Tage nach dem Gerichtsentscheid beschäftigte sich auch der
französische Verfassungsrat mit der Fusion. Am 30. November
2006 entscheid er, daß GdF frühestens im Juli 2007
privatisiert und mit Suez fusioniert werden kann. Die
oppositionellen Sozialisten wollen das Vorhaben stoppen, falls
sie im Frühjahr 2007 die Wahlen zu Präsidentschaft und
Nationalversammlung gewinnen, da sie neben einem Stellenabbau
auch höhere Gaspreise befürchten.
Frankreichs
konservative Regierung, die die Fusion eingefädelt hatte, um Suez
vor einer Übernahme durch ein italienisches Unternehmen zu
bewahren (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006), bemüht sich um Schadensbegrenzung.
Der Aufschub stelle die Relevanz des Projektes nicht in Frage.
Die Europäische Kommission hatte dem Zusammenschluß, aus dem
der größte Gaskonzern und der fünftgrößte Stromkonzern
Europas entstehen soll, am 14. November 2006 genehmigt. Während
des Genehmigungsverfahrens hatte der Europäische Betriebsrat
von Suez in Brüssel seine Bedenken gegen die Fusion vorgetragen
(siehe Bericht in
den EBR-News 3/2006). Auf einer Sondersitzung am 3. November
2006 in Paris bemängelte er die unzureichenden Informationen
der zentralen Leitung.
Europaweite
Bedeutung des Urteils
Nach französischer Rechtslage muß für eine solche
Fusionsentscheidung zunächst eine Beurteilung seitens der
Arbeitnehmervertreter vorliegen, die dann später - da es keine
Mitbestimmung gibt - vom Arbeitgeber durchaus auch ignoriert
werden kann. Entscheidungen kann er aber erst dann umsetzen,
wenn das Prozedere von Information und Konsultation juristisch
korrekt durchgeführt wurde. Diese Grundphilosophie der französischen
Betriebsverfassung liegt auch der geltenden EU-Richtlinie über
den Europäischen Betriebsrat zugrunde. Europäische Betriebsräte
können daher über den Vorwurf, mangelhaft informiert und
konsultiert worden zu sein, erheblichen (auch juristischen)
Druck auf den Arbeitgeber ausüben.
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4.
Mitbestimmung bei grenzüberschreitenden Fusionen
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 Im
Oktober 2005 hatte der EU-Ministerrat die Fusionsrichtlinie
verabschiedet. Sie regelt die grenzüberschreitende Verschmelzung
von Unternehmen sowie deren Auswirkungen auf die
Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichts- oder Verwaltungsrat (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2005). Die Systematik der Richtlinie ist eng
an die Mitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE)
angelehnt.
Deutsches
Umsetzungsgesetz tritt in Kraft Nachdem das
"Gesetz zur Umsetzung der Regelungen über die Mitbestimmung
der Arbeitnehmer bei einer Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
aus verschiedenen Mitgliedstaaten" am 9. November 2006 vom Deutschen Bundestag
verabschiedet wurde, kann es voraussichtlich zum Jahreswechsel 2006/2007 in Kraft treten. Mit der
frühzeitigen Umsetzung weit vor dem Stichtag im Dezember 2007 hat
der deutsche Gesetzgeber einen sicheren Rahmen für den Erhalt von
Mitbestimmungsrechten im Fall von grenzüberschreitenden Fusionen
geschaffen.
Grundsätzlich sollen
die Mitbestimmungsregelungen des Sitzstaates der neuen
Gesellschaft zur Anwendung kommen, es sei denn, für die
beteiligten Unternehmen gelten unterschiedliche Niveaus von
Mitbestimmung (was in der Praxis wohl die Regel sein
dürfte). Entscheidendes Grundprinzip ist dann der Schutz
erworbener Rechte der Arbeitnehmer. Die Eintragung der neuen
Gesellschaft im geplanten Sitzstaat kann erst nach einem Verfahren
über die Ausgestaltung der Mitbestimmung erfolgen. Zu diesem
Zweck wird ein "Besonderes Verhandlungsgremium“ gebildet,
das mit den Leitungen der betroffenen Unternehmen eine
Vereinbarung über die Mitbestimmung aushandeln soll. Kommt es zu
keiner Einigung, greift nach sechs Monaten automatisch eine
Auffangregelung. Es gilt dann die weitestgehende Mitbestimmung der
beteiligten Gesellschaften. Für weitere Fusionen gibt es bezüglich
der Mitbestimmungsregelungen drei Jahre Bestandsschutz.
Die Fusionsrichtlinie ist nicht das letzte europäische Gesetzesvorhaben,
das für die Mitbestimmung von Bedeutung ist. Im Frühjahr 2007 wird
eine Richtlinie zur grenzüberschreitenden Sitzverlagerung von
Kapitalgesellschaften (14. gesellschaftsrechtliche Richtlinie) erwartet. Dem Vernehmen nach
soll sie ebenfalls substantielle Regelungen zum Schutz von
Mitbestimmungsrechten enthalten. Die Umsetzung dieser
mitbestimmungsrelevanten Richtlinien in die Rechtsordnungen der
EU-Länder wird vom SE-Europe Netzwerk beim Europäischen
Gewerkschaftsinstitut regelmäßig verfolgt.
 Tagung
zur Fusionsrichtlinie in Hannover
Um betrieblichen Praktikern einen Einblick in die Regelungen von
grenzüberschreitenden Verschmelzungen zu geben, führte der
Bezirk Niedersachsen/Bremen/Sachsen-Anhalt des Deutschen
Gewerkschaftsbundes (DGB) am 14. November
2006 in Hannover eine Tagung für Mitglieder Europäischer
Betriebsräte unter dem Motto "Ende der
Mitbestimmung durch Fusionen in Europa? – Grenzüberschreitende
Unternehmensfusionen und Mitwirkungsmöglichkeiten“ durch. Rund
25 Teilnehmer waren der Einladung gefolgt, um die umstrittenen
Regelungen zur Mitbestimmung kennenzulernen und zu diskutieren.
Dazu stand als Experte Prof. Dr. Bernhard Nagel, Direktor des Instituts für
Wirtschaftsrecht an der Universität Kassel, zur Verfügung, der
an der Umsetzung der EU-Fusionsrichtlinie in Deutschland maßgeblich
beteiligt war. Prof. Dr. Klaus Kost von PCG Project Consult in
Essen und Philippe Duchamp von der Groupe Alpha in Paris
erläuterten Praxisbeispiele aus Sicht deutscher und französischer
Betriebsräte. So könnten unterschiedliche Ansprüche, die
Betriebsräte stellen, nur in grenzüberschreitender Kooperation
und Zusammenarbeit auch der Berater adäquat bearbeitet werden.
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5.
Gleichbehandlung auf Europäisch
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 Europaweite
Vereinbarung bei Areva
Eine Vereinbarung zur Gleichbehandlung der Geschlechter und von
Menschen mit Behinderung wurde am 16. November 2006 für den französischen
Atomenergiekonzern Areva unterzeichnet. Sie wurde vom Europäischen Betriebsrat
gemeinsam mit dem Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB)
ausgehandelt. Eine ähnliche Vereinbarung war im November 2005 von der
Europäischen Föderation der Bergbau-, Chemie- und
Energiegewerkschaften (EMCEF) für die französische Energiegruppe Total geschlossen worden (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2005).
Die
Vereinbarung gilt in mehrfacher Hinsicht als Meilenstein der
europäischen Arbeitsbeziehungen. Auch wenn diskriminierende Praktiken bei Einstellung und
Weiterbildung verhindert werden sollen, handelt es sich weniger um ein
Regelwerk zur Antidiskriminierung, der Schwerpunkt liegt vielmehr auf
positiven Maßnahmen der Gleichstellung. Durch Schulungen sowohl der Personalverantwortlichen als auch der
Arbeitnehmerseite soll ein Bewußtsein
geschaffen werden, daß alle beruflichen Positionen im Konzern sowohl
Männern als auch Frauen offenstehen. Beabsichtigt ist zudem, mittels
lokaler Aktionspläne die Integration von Menschen mit Behinderung
sicherzustellen.
Bemerkenswert sind nicht nur die Inhalte der Vereinbarung, sondern
auch die Vorgehensweise des Europäischen Betriebsrates. Zum einen hat
er mittels Fragebögen, die in allen Betriebsstätten verteilt wurden,
systematisch die Ausgangslage innerhalb des Konzerns untersucht. Zum
anderen wurde noch vor Beginn der Verhandlungen der Europäische Metallgewerkschaftsbund
(EMB) "ins Boot" geholt. Er ist alleiniger Unterzeichner der
Vereinbarung, was eine Stärkung seiner Rolle darstellt. Bedeutsam ist
diese Tatsache auch aus folgendem Grund: beim Aushandeln internationaler
Rahmenvereinbarungen, in denen Gewerkschaftsrechte einen zentralen
Raum einnehmen, tun sich manche Europäische Betriebsräte schwer, die
zuständigen Gewerkschaften (in diesem Fall die globalen
Gewerkschaftsverbände) zu beteiligen.
 Interview
mit Maureen Kearney
Über
die Hintergründe der neuen Vereinbarung zur Chancengleichheit
sprach Reingard Zimmer, Juristin und Antidiskriminierungsexpertin
im Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de",
mit der Vorsitzenden der Arbeitnehmerseite im Europäischen
Betriebsrat, Maureen Kearney.
Literatur zum
Gleichbehandlungsgesetz
Am
18. August 2006 trat in Deutschland das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft, mit dem mehrere EU-Richtlinien
in deutsches Recht umgesetzt werden (wir berichteten bereits in den EBR-News
4/2004). Das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet den Betriebsrat, die Einhaltung
von Gleichbehandlungsvorschriften zu überwachen und Maßnahmen
zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen.
 Ein
vor wenigen Tagen erschienenes Buch zur Umsetzung des AGG in die Betriebsratspraxis
mag den Einstieg
in das Thema Gleichbehandlung und Antidiskriminierung erleichtern. Gut 160
Seiten verschaffen einen knappen Überblick über die europarechtlichen Hintergründe sowie über das deutsche
Umsetzungsgesetz, anhand von Beispielfällen wird leicht lesbar erläutert, wann eine
Diskriminierung vorliegt.
Ob es notwendig war, ein gutes Drittel des Buches für Gesetzestexte
zu verwenden, mag dahingestellt bleiben. Für Europäische Betriebsräte
ist es möglicherweise von Vorteil, direkt auf die vier EU-Richtlinien
zugreifen zu können, um sich auch ein Bild zu machen, auf welchem rechtlichen Hintergrund die Umsetzung in den Nachbarländern
erfolgt ist.
Sebastian Busch
Allgemeines
Gleichbehandlungsgesetz
Die Umsetzung in
der Betriebsratspraxis
Frankfurt
am Main 2006, 168 Seiten, ISBN 978-3-7663-3761-0, € 19,90
→
Weitere
Informationen
→ Online-Bestellung
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6.
Neue EBR-Vereinbarungen
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Innovative
EBR-Konstruktion in der Zeitungsgruppe Mecom
 Am
1. Oktober 2006 wurde in Oslo eine EBR-Vereinbarung für Mecom nach norwegischem Recht
unterzeichnet, am 16./17. November
2006 fand die konstituierende EBR-Sitzung in Kopenhagen statt. Die
Mecom-Gruppe des britischen Finanzinvestors Montgomery wuchs
in kürzester Zeit auf rund 8.000 Beschäftigte: durch die Übernahme des Berliner Verlages
im Dezember 2005 (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2005), der Hamburger
Morgenpost im Januar 2006, der niederländischen Limburg Media Group
im April 2006 und schließlich der norwegischen Orkla Media mit Standorten in Dänemark und Polen
zum 1. Oktober 2006. Die deutschen
Verlage sind derzeit noch Minderheitsbeteiligungen.
Seit
2001 gab es für Orkla Media einen Europäischen Betriebsrat, der
ursprünglich nur Norwegen und Dänemark umfaßte, später auch auf
Polen ausgedehnt wurde. Somit war für die EBR-Gründung in der
Mecom-Gruppe bereits eine Grundlage vorhanden. Im Juli und August
2006 konnten in einem für EBR-Verhandlungen untypischen Rekordtempo
alle Fragen geklärt werden. An den jährlichen EBR-Sitzungen nehmen
bis zu 30 Delegierte aus Norwegen, Dänemark, Schweden, Polen und
den Niederlanden teil. Deutschland hat einen Beobachterstatus. Der
EBR-Vorsitzende wird zu 90% von seiner beruflichen Tätigkeit
freigestellt und erhält neben der Fortzahlung seiner Bezüge eine
Art EBR-Zulage in Höhe von 80.000 Norwegischen Kronen (knapp 10.000
€).
Arbeitnehmervertreter
im Verwaltungsrat
Obwohl
es sich bei Mecom nicht um eine Europäische
Aktiengesellschaft (SE) handelt, gehören dem Verwaltungsrat des
Unternehmens fünf Arbeitnehmervertreter aus mehreren Ländern an
(Norwegen und Dänemark). Sie bilden gemeinsam mit dem EBR-Vorsitzenden und
den Vorsitzenden nationaler (Konzern-)Betriebsräte aus vier
Ländern den "Group Employee Council" (GEC). Dieser trifft
sich sechsmal jährlich: dreimal mit dem Management und dreimal
intern.
Zusätzlich
zu den normalen Reise- und Dolmetscherkosten für alle diese
Sitzungen erhält der GEC ein Budget von 250.000 Norwegischen Kronen
(rund 30.000 €). Auch jedes GEC-Mitglied erhält ein eigenes
Budget: 20.000 Kronen (rund 2.500 €) für die
Präsidiumsmitglieder und 10.000 Kronen (rund 1.200 €) für die
weiteren GEC-Mitglieder. Das Budget kann für Reise- oder andere
Kosten verwendet werden, die über die normale Tätigkeit
hinausgehen, z. B. für Betriebsbesuche in anderen Ländern.
 Revidierte
EBR-Vereinbarung für Epson
Der
Europäische Betriebsrat des japanischen Elektronikgeräteherstellers
Epson verfügt über eine neue Grundlage für seine Arbeit.
Eineinhalb Jahre dauerten die Verhandlungen (über den Auftakt siehe
Bericht in den
EBR-News 3/2005), die am 5. Oktober 2006 in
Amsterdam abgeschlossen werden konnten. Seit 1997 gibt es bei Epson
bereits ein europaweites "Informations- und
Konsultationsforum“ nach niederländischem Recht, dessen
Befugnisse jedoch teilweise unterhalb der Auffangregelungen der
EBR-Richtlinie lagen. Bei den Verhandlungen konnte die
Arbeitnehmerseite in einigen Punkten eine Angleichung an diese
Mindeststandards erreichen. Unterstützung lieferte das
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de".
Aktualisierte
Liste mit Europäischen Betriebsräten Das
Europäische Gewerkschaftsinstitut hat am 30. November 2006 eine
neue Liste veröffentlicht, auf der alle bekannten Europäischen
Betriebsräte verzeichnet sind. Die Liste ist chronologisch geordnet
und online abrufbar.
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7. Europäische Betriebsräte
im Transportgewerbe
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 Im
Vergleich zu anderen Branchen gehören Unternehmen des Personen- und
Gütertransports zu Land, Wasser und in der Luft bei der Gründung von
Europäischen Betriebsräten eher zu den Nachzüglern. Während sich in
der chemischen Industrie (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2006) und in der Metallindustrie bereits 40% aller
Europäischen Betriebsräte konstituiert haben, belegt die
Transportbranche mit 23,5% den letzten Platz der Statistik. Im Juni 2005
gab es in den europaweit 81 Transport- und Logistikunternehmen, die von
der EBR-Richtlinie erfaßt sind, 22 Europäische Betriebsräte in 19
Unternehmen. Etwa die Hälfte davon besteht bereits seit Mitte der 90er
Jahre (Quelle aller Zahlen sind Veröffentlichungen des Europäischen Gewerkschaftsinstituts, die wir in den
EBR-News 2/2006 vorgestellt hatten). Die Europäische
Transportarbeiterföderation (ETF) in Brüssel koordiniert als
gewerkschaftlicher Verband die Europäischen Betriebsräte der Branche
(siehe Bericht vom ETF-Kongreß und Interview mit dem ETF-Generalsekretär
in den EBR-News 2/2005).
Während sich deutsche und
französische Unternehmen des Transportgewerbes im europäischen
Durchschnitt bewegen, legten insbesondere britische Firmen bei der EBR-Gründung
ein größeres Tempo vor. Diese quantitative Feststellung läßt
allerdings keine Rückschlüsse auf die Qualität der EBR-Vereinbarungen
zu. Grenzüberschreitend tätige Transportunternehmen sind im Vergleich zu
anderen Branchen stärker an Fusionen und Übernahmen beteiligt.
Bemerkenswert ist auch die Belegschaftsgröße der EBR-fähigen
Unternehmen: sie erreicht in keinem anderen Industriezweig derart hohe
Durchschnittswerte.
Der Verkauf der
Seehäfen hat begonnen
Viele Transport- und
Logistikunternehmen (Eisenbahnen, Postdienste, Fluggesellschaften usw.)
sind oder waren einmal in öffentlicher Hand. Derzeit ist der Güterumschlag
in den Seehäfen Ziel von Übernahmeversuchen, weil kommunale Eigentümer
ihre Häfen privatisieren. So trat die Deutsche Bahn als Interessent für
die Hamburger Hafengesellschaft HHLA auf den Plan und die Logistikgruppe
Rhenus zeigt Interesse am Lübecker Hafen. Der Güterumschlag im Rostocker
Hafen wurde bereits vor zehn Jahren von einem ausländischen Konsortium übernommen.
In Großbritannien wechselten kürzlich die Hafengesellschaft AB Ports und
der Terminal- und Fährbetreiber P&O den Eigentümer.
Wegen einer Protestaktion
gegen die Privatisierungspläne ruhte zuletzt am 14. Dezember 2006 im
Hamburger Hafen die Arbeit. Im Januar 2006 hatten 40.000 streikende
Hafenarbeiter in zwölf Ländern die von der EU geplante Richtlinie über
den Marktzugang für Hafendienstleistungen, das sogenannte Port Package
II, zu Fall gebracht (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006).
 Modellprojekt:
EBR-Gründung in der Hafenlogistik
Von italienischen
Gewerkschaften kam jetzt die Initiative, die Gründung Europäischer
Betriebsräte bei Hafenbetreibern zu forcieren. Die Transportgewerkschaft
des Dachverbands CGIL wird gemeinsam mit ver.di in Deutschland und Unterstützung der ETF ein Modellprojekt für
den europäischen Marktführer im Containerumschlag starten. Über Tochtergesellschaften
wie Eurogate und Contship Italia betreibt Eurokai zahlreiche Hafenterminals an Nordsee,
Mittelmeer und
Atlantik und bietet intermodalen Transport, Logistik- und IT-Management
sowie Ingenieurdienstleistungen an.
Die EBR-Gründung bei Eurokai soll als Muster für andere Transport- und
Logistikunternehmen wie die dänische Maersk-Gruppe dienen und später
auch in der Luftfahrt umgesetzt werden. Einbezogen in das Projekt, das
wegen seines Modellcharakters von der Europäischen Union finanziell gefördert
wird, sind auch Transportgewerkschaften aus den EU-Beitrittsländern Rumänien
und Kroatien. Das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de“
wird gemeinsam mit dem Beratungsbüro Veb Consult aus Florenz (Italien)
die inhaltliche Begleitarbeit leisten. Die Auftaktveranstaltung soll im
Februar 2007 in der kroatischen Hafenstadt Rijeka stattfinden.
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8.
Österreich: Bestandsaufnahme zur EBR-Arbeit
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 Betriebsverfassung
und Europäische Betriebsräte
Viele Merkmale der
Arbeitsbeziehungen in Österreich weisen Parallelen mit Deutschland
auf. So sind die Gewerkschaften in einem einheitlichen Dachverband
zusammengeschlossen, dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB).
Die Betriebsräte verfügen über Mitbestimmungsrechte und
Arbeitnehmervertreter sind zu einem Drittel im Aufsichtsrat vertreten.
Die Mitgliederzahl der Gewerkschaften ist wesentlich höher als in
Deutschland: von den 8,2 Mio. Einwohnern des Landes gehören
1,4 Mio. dem ÖGB an, was einem Organisationsgrad von 40% entspricht
(Deutschland: etwa 25%). Eine Friedenspflicht nach deutschem
Muster ist unbekannt, dennoch finden nur sehr wenige Arbeitskämpfe statt.
Die Wirtschaft wird von
Nahrungsmitteln, Maschinenbau, Chemie, Motoren- und Getriebefertigung
sowie Elektronik geprägt. Obwohl es auf österreichischem Boden nur wenige Konzernzentralen gibt, sind Delegierte
in jedem zweiten Europäischen Betriebsrat vertreten (in
402 der insgesamt 784 Gremien). Diese Zahl ist gleichzeitig auch ein
Beleg für die starke Einbindung der Volkswirtschaft in den
Europäischen Binnenmarkt. Im Juni 2005 verzeichnete das Europäische
Gewerkschaftsinstitut in seiner Datenbank 46
österreichische Unternehmen, die unter den Geltungsbereich der
EBR-Richtlinie fallen (das entspricht 2% von 2.204 Unternehmen in ganz
Europa). Davon hatten 17 bereits einen oder mehrere Europäische
Betriebsräte gegründet.
Vorreiter war 1995 der Verpackungskonzern
Mayr-Melnhof, der 2005 sogar einen zweiten (Sparten-)EBR eingerichtet
hat (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006). Bisher gibt es auch bereits zwei
österreichische Unternehmen in der Rechtsform einer Europäischen
Aktiengesellschaft (SE), die eine Vereinbarung zur
länderübergreifenden Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat
abgeschlossen haben: die Bauholding Strabag (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2006) und das Metallunternehmen Plansee (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006).
Österreich
- Brücke nach Osteuropa
 Keines der alten
EU-Mitglieder war von der Osterweiterung im Jahre 2004 ähnlich stark betroffen wie Österreich, viele westeuropäische
Unternehmen nutzen das Land als Sprungbrett nach Osteuropa.
Auch österreichische Unternehmen investierten in den letzten 15
Jahren gezielt in den östlichen Nachbarländern, vor allem Banken und
Versicherungen, der Handel und die
Bauindustrie. So zählen beispielsweise die Akquisitionen der Erste Bank in
Südosteuropa (zum Vergrößern hier links auf die Grafik klicken) zu den größten Transaktionen der
österreichischen Wirtschaftsgeschichte.
Durch die EU-Erweiterung kamen schätzungsweise 100 bis 200 weitere
Unternehmen aus Österreich in den Geltungsbereich der EBR-Richtlinie.
Es fehlt allerdings an einer gezielten Datensammlung zur
Identifizierung dieser vorwiegend kleineren Firmen, die manchmal nur
im lokalen Grenzgebiet der östlichen Nachbarländer tätig sind. Auch
der Papierkonzern Mondi Business Paper ist in Europa fast
ausschließlich in den neuen
EU-Ländern vertreten. Als erstes österreichisches Unternehmen bildete er
keinen EBR, sondern gleich einen
Weltbetriebsrat (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2006).
EBR-Konferenz
der Gewerkschaft GPA
Am 27. November 2006
fand zum achten Mal das von der Gewerkschaft der Privatangestellten
(GPA) ausgerichtete Konzerneforum statt. Etwa 100
Betriebsratsmitglieder - vorwiegend aus multinationalen Unternehmen -
waren auf das Werksgelände des Stahlkonzerns Voest-Alpine nach Linz
gekommen, um Herausforderungen und Entwicklungspotentiale der
EBR-Arbeit zu diskutieren.
 Beeindruckend
waren die Berichte von EBR-Mitgliedern der Unternehmen Voest-Alpine,
Erste Bank, Novartis, Baxter und Generali, die auf einem Podium (siehe
Foto) über ihre aktuelle Tätigkeit berichteten. Als Gastredner
zeigte Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" auf, warum gewerkschaftliche
Einbindung und externe Unterstützung für Europäische Betriebsräte
entscheidend ist. Die Konferenz machte deutlich, daß der
Erfahrungsaustausch über den Tellerrand des eigenen Unternehmens
hinaus und die Orientierung an Beispielen von "best
practice" für die strategische Weiterentwicklung der EBR-Arbeit
eine hohe Bedeutung haben.
Forschungsprojekt
über Teambildung im EBR  Seit
Januar 2006 läuft am Institut für Gesellschafts- und Sozialpolitik
der Universität Linz ein Forschungsprojekt über Europäische
Betriebsräte in österreichischen Unternehmen. Auftraggeber sind der
Österreichische Gewerkschaftsbund, die Arbeiterkammer Oberösterreich
und der Konzernbetriebsrat des Stahlkonzerns Voest-Alpine.
Auf dem GPA-Konzerneforum
am 27. November 2006 stellte Projektmitarbeiter Dr. Harald Stöger
erstmals Ergebnisse der Befragung von mehr als 50 EBR-Mitgliedern,
Gewerkschaftssekretären und Managementvertretern aus zwölf Konzernen
vor. Ähnlich wie die deutsche
Studie von Prof. Kotthoff (siehe Bericht
über die Forschungsergebnisse) unterscheiden die Linzer Forscher
mehrere Modelle:
Management und EBR -
eine widersprüchliche Beziehung?
Auch die Rolle der
zentralen Leitung wird von den Forschern in Typen eingeordnet:
Wir werden in den
kommenden Ausgaben der EBR-News einzelne Typen genauer vorstellen.
Die
bisherigen Länderschwerpunkte in den EBR-News:
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9. EBR-Berater kooperieren international
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 Deutsch-französische
Berater-Allianz vereinbart
Am
16. Oktober 2006 wurde in Paris zwischen PCG Project Consult und Groupe
Alpha ein Kooperationsvertrag unterzeichnet, der die
Beratung Europäischer Betriebsräte betrifft. Peter Scherrer,
Generalsekretär des Europäischen Metallgewerkschaftsbundes (EMB), und
Reiner Hoffmann, stellvertretender Generalsekretär des Europäischen
Gewerkschaftsbundes (EGB), waren bei der Unterzeichnung persönlich
anwesend und unterstrichen die hohe politische Bedeutung des
Abkommens. Alpha ist in Frankreich Marktführerin bei der
Beratung und Schulung von Betriebsräten (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2005), PCG Project Consult mit Sitz in Essen und
Niederlassungen in mehreren Bundesländern gehört zu den größten
Anbietern der deutschen Betriebsräteberatung.
Im
Juli 2006 war der Leiter von PCG Project Consult, Prof. Dr. Klaus
Kost,
mit einem Beitrag im Magazin Mitbestimmung an die Öffentlichkeit
getreten und hatte eine strategische Neuordnung des deutschen
Beratermarktes für Betriebsräte angemahnt. Er beschreibt
darin die Entwicklung der arbeitnehmerorientierten Consulting-Szene in
Deutschland seit den 1980er Jahren. In letzter Zeit entwickelt sich
Beratung für Betriebsräte von den punktuellen
"Feuerwehreinsätzen" bei unmittelbar drohendem
Arbeitsplatzabbau hin zu einer strategischen Gestaltung der Zukunft.
Dabei stellt die Internationalisierung der Unternehmen angesichts eines
sehr stark zersplitterten gewerkschaftsnahen Beratermarktes in Deutschland eine
kaum zu lösende Herausforderung dar.
 Prof.
Kost (Foto): "Häufig stehen die arbeitsorientierten Berater den von
den Unternehmensleitungen beauftragten Consultants – wie McKinsey, BCG,
Roland Berger – in einem Verhältnis von David zu Goliath gegenüber."
Dem soll durch ein funktionierendes Netzwerk aus kompetenten Spezialisten
– von Juristen über Betriebswirten und
Managern bis hin zu Personalentwicklern – entgegengetreten werden. Ein gut gerüsteter Beraterpool
und die Bereitschaft, in multinationalen Teams zu arbeiten, seinen
erforderlich.
Die
deutsche Beraterszene ist im Vergleich zu Frankreich nicht nur sehr
stark zersplittert, sondern tritt auch häufig wenig professionell auf.
Daher seien nicht nur Netzwerke, sondern mittelfristig auch Fusionen von
Beratungseinrichtungen erforderlich. Sein kühner Vorschlag: "Warum
schaffen wir keine UNION Consulting AG, und zwar nach Möglichkeit
als europäische Aktiengesellschaft?"
Skepsis
bei manchen Gewerkschaften
Anders
als in Frankreich gibt es bei einigen deutschen Gewerkschaften immer
noch eine gewisse Zurückhaltung gegenüber der Arbeit externer
Consultants. Kost, selbst ehemaliger Mitarbeiter der IG
Metall-Vorstandsverwaltung, fordert nicht nur zur Überwindung diese
Einstellung auf, sondern mahnt ein offensives Vorgehen an: die
Gewerkschaften sollen gezielt Qualitätsstandards definieren, nach denen
arbeitsorientierte Berater zum Einsatz kommen. Die Wortmeldung von Prof.
Kost hat bereits Reaktionen ausgelöst, die ebenfalls im Magazin
Mitbestimmung abgedruckt wurden. So fordert z. B. ein
Gewerkschaftssekretär von ver.di eine gewerkschaftliche
Empfehlungsliste für Berater.
Gezielte
Unterstützung bei EBR-Neugründungen
PCG Project Consult wird
ab Januar 2007 gemeinsam mit dem Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
Beratungsinitiativen für die erstmalige Gründung von Europäischen Betriebsräten
in solchen Unternehmen starten, die bisher noch nicht über ein solches
Gremium verfügen. Allein in Deutschland handelt es sich dabei um 327 Firmen.
 Neuer
Kooperationspartner in Italien
Das
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" hat eine Kooperation mit
dem italienischen Beratungsbüro Veb Consult vereinbart, das die
bisherige Liste der Partnereinrichtungen in Frankreich und
Großbritannien ergänzen wird. Veb Consult betreibt seit 1997 einen
internationalen Beratungsservice in Florenz und arbeitet mit zehn
festen Mitarbeitern eng mit den italienischen Gewerkschaften
zusammen. Peter Völk, ehemaliger Stipendiat der Hans-Böckler-Stiftung
und Leiter des Instituts, war schon 1989 an der Gründung des "Europäischen
Bildungsinstituts Bremen" beteiligt und lebt seit 1992 in der
Toskana.
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10. Interessante
Webseiten
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 Fallbeispiele
über Restrukturierungen
Im Rahmen des von
der EU geförderten Projektes AgirE ("Anticiper pour une gestion innovante des
restructurations en Europe")
untersuchen seit November 2005 zehn Forschungs- und
Beratungseinrichtungen aus acht Ländern innovative Maßnahmen zur
Antizipation von Unternehmensrestrukturierungen und ihrer sozialen
Auswirkungen. Das Projekt will den Erfahrungsaustausch zwischen
unterschiedlichen Akteuren (z.B. Europäische Kommission,
Sozialpartner) fördern und deren antizipative Rolle stärken, geleitet wird
es von der französischen Betriebsräteberatung Groupe Alpha. Bisher wurden 26
Unternehmens-Fallstudien erstellt (u. a. über Alcan, ABN Amro, IBM,
Thomson), die in kommenden
Seminar-Veranstaltungen mit akademischen Studien verknüpft werden
sollen. Die Webseite ist in englischer und französischer Sprache
verfügbar.
 EBR-Infos
von ver.di-Hessen
Eine
eigene Seite für Europäische Betriebsräte hat kürzlich der Fachbereich "Besondere Dienstleistungen" der
Gewerkschaft ver.di in Hessen ins Internet gestellt. Zu diesem Fachbereich
gehören Unternehmen wie ACNielsen, American Express, AVIS, Thomas
Cook oder TUI, die bereits einen EBR gegründet haben. Im November
2006 fand auf Zypern eine Konferenz für EBR-Mitglieder aus dem
Tourismussektor statt, auch hierüber sind Informationen auf der
Webseite abrufbar.
Lernmaterial
zur Europa-Kompetenz
Die Bildungsstätte
"Internationales Haus Sonnenberg" im Harz hat zwischen
Februar 2005 und September 2006 multimediales Lehr- und
Lernmaterial zur Vermittlung von Europa-Kompetenz entwickelt.
Folgende Module sind verfügbar: ein Modul über die grundlegenden
Strukturen der EU, ein Modul zur Förderung der kulturellen
Sensibilität, ein Modul Begegnung und Kommunikation sowie ein
Modul zum Arbeiten in Europa.
Grenzüberschreitende
Gewerkschaftsarbeit Österreich - Ungarn
Der
Interregionale Gewerkschaftsrat (IGR) Burgenland - Westungarn
versucht seit 2002, mögliche negative Auswirkungen der
EU-Osterweiterung abzufedern. Auf seiner Webseite stellt er Dokumente und Broschüren
für Grenzgänger und grenzüberschreitende Gewerkschaftskontakte zum Download zur Verfügung.
Deutsche
EU-Ratspräsidentschaft
Die deutsche
Bundesregierung wird im ersten Halbjahr 2007 turnusmäßig die
Präsidentschaft der Europäischen Union übernehmen. Hierzu hat
sie eine eigene Webseite ins Netz gestellt, auf der ab 1. Januar
2007 alle wichtigen Informationen abrufbar sind.
Zahlreiche
weitere interessante Links haben wir hier
zusammengestellt.
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EBR-Studien aus Brüssel
- jetzt auch in deutscher Sprache
Im
Juli 2006 sind zwei englischsprachige Broschüren erschienen, die sich mit der
praktischen Arbeit von Europäischen Betriebsräten und mit den
Merkmalen von EBR-Vereinbarungen beschäftigen. Seit Ende
Oktober 2006 liegt eine deutsche Übersetzung vor, auch Französisch, Italienisch
und Spanisch sind verfügbar. Herausgeber ist die
Agentur für soziale Entwicklung (SDA), deren Arbeit wir in den
EBR-News 1/2005 vorgestellt hatten.
 Fallstudien
über "best practice" in der EBR-Arbeit
Eine
gute EBR-Vereinbarung garantiert nicht automatisch eine gute
EBR-Arbeit. Ausgehend von dieser Erkenntnis werden in der ersten
Broschüre die praktischen Aspekte der Arbeit Europäischer
Betriebsräte untersucht. Die Studie analysiert hierzu eine
Reihe von Unternehmen hinsichtlich der allgemeinen EBR-Praxis,
der Rolle des EBR bei Restrukturierungen, bei der EU-Erweiterung
und beim Abschluß internationaler Rahmenabkommen und
Verhaltenskodizes.
 Analyse
von EBR-Vereinbarungen
Die
zweite Broschüre wertet die Texte von über 700
EBR-Vereinbarungen hinsichtlich verschiedener Merkmale
statistisch aus: geltendes
nationales Recht der EBR-Vereinbarung, Sitzungshäufigkeit,
Zusammensetzung von EBR und Lenkungsausschuß, Themenkatalog
für die Unterrichtungs- und Anhörungsrechte, Kommunikationssystem des
EBR, Unterstützung durch Sachverständige, Schulungsansprüche und
Vertraulichkeitsklauseln werden in eigenen Kapiteln behandelt.
Weitere Sprachversionen sind über die Webseite
der SDA abrufbar.
 Handbuch
zum internationalen Outsourcing
Zum
Abschluß des Gewerkschaftsprojektes MOOS ("Making Offshore
Outsourcing Sustainable") ist jetzt ein Handbuch für
Arbeitnehmervertreter und Gewerkschaftssekretäre erschienen. Es
basiert auf der Arbeit von Projektpartnern aus sechs Ländern
(darunter ver.di aus Deutschland), die den Transfer von
IT-Arbeitsplätzen in die Schwellenländer untersucht und
gewerkschaftliche Handlungsmöglichkeiten hierzu ausgearbeitet
haben (siehe auch Bericht
in den EBR-News 1/2006). Das Handbuch ist eine gute Hilfe
bei der Aushandlung von Betriebsvereinbarungen zum Outsourcing,
es liegt in englischer, französischer, deutscher, schwedischer,
dänischer und niederländischer Sprache vor.
Arbeitsbeziehungen
in Europa 2006
Anfang
Dezember 2006 ist die aktuelle Ausgabe einer Broschüre der
Europäischen Kommission über den Stand und die Entwicklung der
Arbeitsbeziehungen erschienen. Sie liefert umfangreiche Daten
über Gewerkschaften, betriebliche Interessenvertretung,
Entwicklungen im Arbeitsrecht usw. für die einzelnen
Mitgliedsländer der EU und für die europäische Ebene. Die
Broschüre liegt nur in englischer Sprache vor, aber es gibt
eine Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte in fünf weiteren
Sprachen.
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12.
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
Beispiele aus unserer Arbeit |
Stryker-EBR
startet in neue Amtszeit
Der
US-amerikanische Medizintechnik-Hersteller Stryker verfügt seit
2002 über einen Europäischen Betriebsrat nach deutschem Recht.
Am 26. und 27. Oktober 2006 fand in Haarlemmermeer bei Amsterdam die
konstituierende Sitzung der neuen vierjährigen Amtszeit statt. Auf
Vorschlag der IG Metall wurde Dr. Werner Altmeyer vom Trainings-
und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de", der bereits
seit der Gründungsphase des EBR (ab dem Jahr 2000) immer wieder für die
Arbeitnehmervertreter von Stryker tätig war, zum
Sachverständigen bestellt. In der Vergangenheit hatte es
Probleme mit der zentralen Leitung gegeben, die ihre Pflichten
aus der EBR-Vereinbarung etwas lax handhabte. Um seine Rechte
zukünftig besser zu wahren, beauftragte der Europäische
Betriebsrat die Mitglieder des Lenkungsausschusses, notfalls
geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Französische
Post gründet Sparten-EBR
Am
12. und 13. Dezember 2006 trafen sich Arbeitnehmer- und
Arbeitgebervertreter von GeoPost, der Paket-Sparte der
französischen La Poste, um die EBR-Gründung vorzubereiten. Die
Konferenz fand am Sitz des Deutschen Paketdienstes (DPD) in
Aschaffenburg, der wichtigsten ausländischen
Tochtergesellschaft von GeoPost, statt und wurde vom Trainings-
und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" mitgestaltet.
Die Mitglieder des Besonderen Verhandlungsgremiums werden
voraussichtlich im Frühjahr 2007 in Paris zu ihrer
konstituierenden Sitzung zusammenkommen.
Die
französische Post beschreitet mit dem Europäischen
Spartenbetriebsrat einen Weg, wie er z. B. auch bei der
Airbus-Mutter EADS (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006) oder im schwedischen
Papierkonzern SCA (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2005) praktiziert wird. Während bei
GeoPost Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter übereinstimmend
der Meinung waren, die EBR-Arbeit solle sich an den spezifischen
Bedürfnissen der 17.000 Paketdienst-Beschäftigten orientieren,
konnten sich vergleichbare deutsche Unternehmen nicht zu einer
solchen Lösung durchringen. So haben weder die Deutsche Post
für ihre Expreß- und Logistiksparte DHL noch die Deutsche Bahn
für die Spedition Schenker einen eigenständigen EBR gebildet.
GeoPost
hatte bereits im Mai 2005 als erstes europäisches Unternehmen
der Kurier-, Paket- und Expreßdienstbranche mit den
Gewerkschaften ein internationales Rahmenabkommen über soziale
Mindeststandards abgeschlossen (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2005).
 ver.di/GPA-Newsletter:
zweite Ausgabe
Am 20. November 2006 ist die
zweite Ausgabe des von ver.di in Deutschland und der GPA in
Österreich gemeinsam herausgegebenen EBR-Newsletters
erschienen. Die Inhalte werden vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" mitgestaltet. Themen der Ausgabe
2/2006 waren die SE-Mitbestimmungsverhandlungen bei Allianz und
Fresenius, die Internationalisierung des Aufsichtsrates von
T-Mobile, Berichte aus der EBR-Arbeit, eine Bilanz der
Mitbestimmungsmesse "dieMit" sowie Hinweise auf
Tagungen, neue Veröffentlichungen und interessante Webseiten.
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13.
Aktuelle Seminartermine
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Für
die folgenden von uns mitgestalteten Seminare und Workshops sind Anmeldungen möglich:
Betriebsratstätigkeit
in Europa – Der Euro-Betriebsrat (EBR)
Rechtliche
Grundlagen – Errichtung – Interkulturelle Kommunikation
04.
- 09.03.2007 in Timmendorfer Strand
04.
- 09.11.2007 in Hamburg
→ weitere
Infos zu diesen Seminaren
Europa für Gewerkschaftssekretäre
der IG Metall
Institutionen
– Politikfelder – Europäische Betriebsräte
28. - 30.03.2007
in Bad Orb
08. - 10.10.2007
in Bad Orb
Inhouse-Veranstaltungen
Eine
Übersicht über die Themen für Inhouse-Veranstaltungen
finden Sie hier:
→ Themen
für Inhouse-Seminare
→ Themen
für Fachvorträge
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Die EBR-News werden herausgegeben
von:
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
GbR
Mitarbeiter/innen dieser Ausgabe:
Werner
Altmeyer, Kathleen Kollewe, Reingard Zimmer
Gastautoren: Johannes
Heuschmidt (SE-Europe Netzwerk, Brüssel) Sonia Mesters (Groupe
Alpha, Paris) Andreas
Veres (PCG Project Consult,
Essen)
Verteiler
der deutschsprachigen Ausgabe: 7.298 Empfänger
Newsletter-Archiv:
www.ebr-news.de
Wir freuen uns über Anregungen zu diesem
Newsletter und über Berichte aus Ihrem EBR.
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