6. Oktober 2012  

Willkommen zur Ausgabe Nr. 3 / 2012 der EBR-News.

 

Die Akademie für Europäische Betriebsräte (EWC Academy)

informiert Sie rund um den Europäischen Betriebsrat und angrenzende Themen.

 

Die EBR-News erscheinen viermal jährlich.

Weitere Ausgaben finden Sie im Newsletter-Archiv.

     

Zum Ausdrucken können Sie diese Ausgabe der EBR-News als pdf-Datei downloaden.

 

 

This newsletter in English

This newsletter in English

This newsletter in English Cette newsletter en français

 

  1. Neuer EBR-Rechtsstreit mit erheblichem Sprengstoff
 
 

Erstmals Alt-Vereinbarung offiziell gekündigt

 

Die aktuelle Entwicklung bei Hewlett-Packard wirft ein Schlaglicht auf den Rechtsstatus von über 400 Europäischen Betriebsräten, die vor dem 22. September 1996 gegründet wurden. Am 24. Juli 2012 kündigte der EBR des US-Technologiekonzerns seine im Mai 1996 nach belgischem Recht geschlossene Alt-Vereinbarung. 95% der Delegierten stimmten dafür. Gleichzeitig beschloß er, die zentrale Leitung wegen eines nicht durchgeführten Konsultationsverfahrens vor dem Arbeitsgericht Brüssel zu verklagen.

 

Nach Artikel 14 der neuen (Artikel 13 der alten) EBR-Richtlinie sind Vereinbarungen, die bis 1996 unterzeichnet oder zwischen Juni 2009 und Juni 2011 geändert wurden, von der EBR-Gesetzgebung ausgenommen. Dies war ein Zugeständnis an die Arbeitgeberseite im Gesetzgebungsverfahren und stärkt sogenannte "freiwillige" EBR-Vereinbarungen, die teilweise sogar unterhalb der Standards der alten Rechtslage abgeschlossen wurden. Um die Kündigung solcher Vereinbarungen zu erschweren, sieht die neue EBR-Richtlinie als "Drohpotential" eine betriebsratslose Zeit von bis zu drei Jahren vor. Davon hat der EBR von Hewlett-Packard als erster in Europa sich nicht mehr abschrecken lassen.

 

Massiver Personalabbau als auslösender Faktor

 

Am 23. Mai 2012 kündigte die Unternehmensleitung in den USA den Abbau von 27.000 der 325.000 Arbeitsplätze weltweit an. Allein in Europa sollen 8.000 Arbeitsplätze wegfallen, obwohl hier die Ertragslage gut ist und kein Personalüberhang besteht. Daraufhin fand vom 12. bis 14. Juni 2012 eine Sondersitzung des Europäischen Betriebsrates in Amsterdam statt, wo die zentrale Leitung jedoch keine genauen Zahlen vorlegte. Ähnlich war die Situation seinerzeit auch im Technologiekonzern Alcatel-Lucent (siehe Bericht in den EBR-News 1/2007). Dessen EBR erstritt im April 2007 in Paris ein Gerichtsurteil, das bis heute als Maßstab für das betriebswirtschaftliche Reporting der zentralen Leitung gegenüber dem EBR gilt (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007).

 

Um ein fundiertes Konsultationsverfahren beginnen zu können, wollte der EBR von Hewlett-Packard Sachverständige einschalten. Dies wurde von der zentralen Leitung jedoch abgelehnt, sie betrachtet den EBR wie schon 2008 als eine Art "Kinoveranstaltung" (siehe Bericht in den EBR-News 4/2008). Als dann konkrete Zahlen in Frankreich und den Niederlanden bekannt wurden und in Spanien sogar mit Entlassungen begonnen wurde, ohne die Stellungnahme des EBR abzuwarten, reichte er Klage ein. Der Fall ist mit dem US-Automobilzulieferer Visteon vergleichbar, der 2011 in Spanien eine Werksschließung ohne Konsultation mit dem EBR durchführen wollte und ebenfalls verklagt wurde (siehe Bericht in den EBR-News 3/2011). Die beiden Fälle unterscheiden sich aber hinsichtlich der Anwendbarkeit der neuen EBR-Richtlinie, die bei Visteon greift und bei HP nicht.

 

EBR-Vereinbarung wird jetzt neu verhandelt

 

Genau aus diesem Grund war eine formelle Kündigung der EBR-Vereinbarung bei Hewlett-Packard unumgänglich. Nun wird 18 Monate lang über Änderungen an der Alt-Vereinbarung verhandelt. Sollte dies scheitern, wird der EBR Ende 2013 aufgelöst und ein Besonderes Verhandlungsgremium (BVG) gebildet, das innerhalb von drei Jahren eine vollwertige EBR-Vereinbarung auf Grundlage der neuen Rechtslage aushandelt. Es bleibt abzuwarten, ob die zentrale Leitung weiter das belgische Recht akzeptiert oder lieber auf das weichere britische Gesetz ausweicht. Diese Frage wird zur Zeit auch vor zwei deutschen Arbeitsgerichten verhandelt (siehe Bericht in den EBR-News 1/2012).

 

Die Meinung des EBR-Vorsitzenden Udo Verzagt

 

Ich glaube, daß der Fehler im Denken vieler deutscher Betriebsräte darin liegt, daß sie sich nicht ausreichend mit dem französischen Modell auseinandergesetzt haben. Basierend auf diesem ist der Europäische Betriebsrat nämlich aufgebaut. Die Informations- und Konsultationsrechte sind so stark, daß sie den Arbeitgeber auch tatsächlich an den Verhandlungstisch bringen. Bei uns kommt noch hinzu: Die amerikanische Börsenaufsicht möchte das offizielle Statement des EBR sehen, bevor sie Dinge umsetzen. Diese Stellungnahme nur dann abzugeben, wenn wirklich alle Informationen, die benötigt werden, auf dem Tisch liegen, stärkt unsere Position.

  2. Praxistipp: Wie informieren EBR-Mitglieder die Belegschaft?
 

 

Kollektive Verantwortung des Gesamtgremiums

 

Nach alter Rechtslage waren die Mitglieder eines Europäischen Betriebsrates nur ihrem Herkunftsland, ihrem Wahlkreis oder der entsendenden Gewerkschaft verpflichtet, Rechenschaft über ihre Arbeit zu geben und bei Konsultationen Rücksprache zu halten.

 

Seit Juni 2011 haben Europäische Betriebsräte, sofern sie der neuen Gesetzgebung unterliegen, die kollektive Verpflichtung für alle Länder, für die der EBR zuständig ist. Laut Artikel 10 der neuen EBR-Richtlinie "verfügen die Mitglieder des Europäischen Betriebsrats über die Mittel, ... um kollektiv die Interessen der Arbeitnehmer ... zu vertreten" und haben diese "über Inhalt und Ergebnisse der ... Unterrichtung und Anhörung" zu informieren. Dies gilt auch für solche Länder oder Standorte, die keinen Sitz im EBR haben oder in denen keine Arbeitnehmervertretung existiert. In solchen Fällen hat der EBR nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, die Belegschaft direkt zu informieren.

 

Gesamt- oder Konzernbetriebsräte gibt es nicht in jedem Land

 

Sind die Betriebsräte verschiedener Standorte innerhalb eines Landes vernetzt oder gibt es nur einen einzigen Standort pro Land, läuft die Kommunikation meist reibungslos. Was aber ist zu tun,

  • wenn es in Spanien keine standortübergreifenden Strukturen der Arbeitnehmervertretung gibt?
  • wenn ein britischer Delegierter nur über sein eigenes Werk berichten kann und keine Informationen über die Situation der anderen britischen Arbeitnehmer hat?
  • wenn ein italienischer Delegierter nur die Kollegen seiner eigenen Gewerkschaft informiert und andere Gewerkschaften, die ebenfalls in der Belegschaft vertreten sind, ausschließt?
  • ein polnischer Delegierter keine Arbeitnehmervertretung in seinem Land hat?

Vernetzung ist entscheidend

 

Die neue EBR-Richtlinie ist eindeutig: in all diesen Fällen gibt es eine kollektive Verantwortung des Europäischen Betriebsrates, ausnahmslos alle Teile der europäischen Belegschaft umfassend zu informieren. In der Praxis stellen sich jedoch zahlreiche Fragen, die mit erheblichen Kosten für den Arbeitgeber verbunden sein können.

  1. Darf ein Delegierter aus Tschechien ein Treffen aller Arbeitnehmervertreter in seinem Land auf Kosten des Arbeitgebers organisieren, um sich mit ihnen abzusprechen?
  2. Darf ein Delegierter aus Belgien während der Arbeitszeit auf Kosten des Arbeitgebers reisen, um die Arbeitnehmer an anderen Standorten in seinem Land zu besuchen?
  3. Darf das Präsidium eines seiner Mitglieder beauftragen, sich um Länder ohne Sitz im EBR oder ohne Arbeitnehmervertretung direkt zu kümmern und Betriebe persönlich aufzusuchen?
  4. Darf der EBR eine Belegschaftsversammlung in Ungarn durchführen, um die Arbeitnehmer vor Ort über die Ergebnisse der Unterrichtung und Anhörung zu informieren? Besonders brisant ist diese Frage natürlich, wenn die Niederlassung in Ungarn gerade geschlossen werden soll.

Die neue Richtlinie bietet zahlreiche Ansatzpunkte für erweiterte Initiativen

 

Die Beantwortung dieser Fragen hat für die Stärkung der transnationalen Zusammenarbeit erhebliche Bedeutung. Bei konsequenter Nutzung der neuen Rechtslage kann es auch für den Arbeitgeber Sinn machen, Betriebsräte oder Gesamtbetriebsräte zu gründen, wo es sie noch nicht gibt. Warum soll der EBR zu einem "Mega-Betriebsrat" aufgebläht werden, wenn viel angemessenere Strukturen vor Ort geschaffen werden können?

 

Einige praktische Beispiele

 

Im französischen Mischkonzern Veolia Environnement wurde bereits 2005 in der EBR-Vereinbarung festgelegt, nationale Gremien des sozialen Dialogs in allen Ländern zu gründen, die über keinen Gesamt- oder Konzernbetriebsrat verfügen (siehe Bericht in den EBR-News 1/2011). Und für die deutsche Unternehmensgruppe Freudenberg wurde im März 2012 in der SE-Vereinbarung nicht nur ein Zutrittsrecht zu allen Standorten festgelegt; zusätzlich sind zwischen verschiedenen Standorten bzw. Sparten innerhalb eines Landes Vorbesprechungen möglich, um eine angemessene Anbindung an den SE-Betriebsrat sicherzustellen (siehe Bericht in den EBR-News 2/2012).

 

Achtung: die kollektive Verantwortung gilt nicht automatisch!

 

Alt-Vereinbarungen, die bis September 1996 erstmals geschlossen wurden, oder zwischen Juni 2009 und Juni 2011 verändert wurden, sind von der neuen Rechtslage ausgenommen. Enthalten sie keine ausreichende Regelung hierzu, ist die Nachverhandlung der EBR-Vereinbarung zwingend erforderlich.

  3. Beispielhafte Betriebsvereinbarungen
 


Lebensqualität am Arbeitsplatz soll verbessert werden

 

Am 31. Mai 2012 unterzeichnete der Kernkraftwerksbetreiber Areva mit den französischen Gewerkschaften eine Vereinbarung über Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität. Dabei geht es nicht nur um den Abbau von Stress, sondern auch um Work-Life-Balance, Telearbeit und Teilzeitmodelle inklusive Elternzeit. In jeder Betriebsstätte mit mehr als 50 Arbeitnehmern soll ein Aktionsplan erstellt werden. Auch die Rolle der Arbeitssicherheitsausschüsse wird gestärkt. Eine Monitoringstelle wird das Abkommen überwachen und jährlich einen Bericht vorlegen.

 

Die Vereinbarung gilt zunächst nur für Frankreich. In einigen Fällen werden solche Abkommen nach einer Erprobungsphase später auf die europäische Ebene ausgedehnt. Bei Areva gibt es bereits seit November 2006 ein Antidiskriminierungsabkommen (siehe Bericht in den EBR-News 4/2006) und seit April 2011 ein Abkommen zur Personalplanung (siehe Bericht in den EBR-News 1/2011), beides auf europäischer Ebene.


 

Mitbestimmung "in stile tedesco"

 

Am 4. Juli 2012 wurde in Sant’Agata Bolognese (Region Emilia-Romagna) für die 980 Arbeitnehmer von Lamborghini ein Abkommen zur Erweitung betrieblicher Mitbestimmung unterzeichnet. Der italienische Sportwagenhersteller gehört zum Volkswagen-Konzern und setzt ein Rahmenabkommen um, das im Oktober 2009 zwischen der zentralen Leitung und dem Weltkonzernbetriebsrat geschlossen wurde (siehe Bericht in den EBR-News 4/2009).

 

Bereits im Vorfeld wurden alle italienischen Arbeitnehmervertreter 2011 mit Unterstützung deutscher Betriebsräte auf ihre erweiterte Rolle vorbereitet und geschult. Das Abkommen sieht die Bildung bilateraler Arbeitsgruppen zu Themen wie Arbeitsorganisation, Eingruppierung, Arbeitssicherheit und Gewinnbeteiligung vor. Die Mitglieder dieser Arbeitsgruppen haben das Recht auf Schulungen und auf Sachverständige. Für die traditionell konfliktorientierten Arbeitsbeziehungen in Italien gilt der Vertrag als Meilenstein, denn die Arbeitnehmervertreter der Lamborghini-Fabrik werden in ihrer Rolle erheblich gestärkt. Das Management von Volkswagen ist der Meinung, erfolgreiche Veränderungsprozesse und dauerhafte Wettbewerbsfähigkeit seien nur mit gut geschulten Arbeitnehmervertretern möglich. Damit steht Lamborghini in Italien als Gegenmodell zu Fiat, wo im Konflikt mit den Gewerkschaften derzeit der Flächentarifvertrag ausgehebelt wird.


 

Verantwortliche Personalplanung in französischer Bank

 

Am 11. Juli 2012 wurde in Paris eine Sozialcharta für BNP Paribas unterzeichnet, die erheblich über die sonst üblichen Inhalte eines derartigen Abkommens hinausgeht. 18 Monate war mit Beteiligung des Europäischen Betriebsrats verhandelt worden. Die Sozialcharta definiert einen Rahmen für die Gestaltung von Betriebsänderungen und die Einbeziehung lokaler Betriebsräte in allen Ländern, die zum Geltungsbereich des EBR gehören. Personalgespräche sollen einem europaweiten Mindeststandard unterworfen werden und die Beschäftigungsplanung transparent werden. In einer Sitzung des engeren Ausschusses wird die Einhaltung des Abkommens einmal jährlich vom EBR überprüft, insbesondere die Fortschritte in einzelnen Ländern. Folgende Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:

  4. Aktuelle Lohn- und Branchenstudien
 

 

Reallöhne in Europa sinken weiter

 

Einmal pro Jahr legt die Hans-Böckler-Stiftung einen Europäischen Tarifbericht vor, zuletzt im Juni 2012. Danach sind die Arbeitseinkommen in der EU preisbereinigt 2011 um 0,9% gesunken. 2012 wird mit einem Minus von 0,5% gerechnet, wobei die Krisenländer Griechenland mit -7,5% und Portugal mit -6,1% besonders stark betroffen sind. Besonders positiv ist die Entwicklung prozentual in Bulgarien, wo allerdings das Lohnniveau noch sehr niedrig ist. In Westeuropa sind die Zuwächse in Schweden und Österreich am größten, Deutschland kann nur einen minimalen Zuwachs von 0,3% verbuchen (zum Vergrößern auf die Grafik klicken).


 
Banken bauen weiter Arbeitsplätze ab

Am 3. September 2012 legte UNI Global, der internationale Dachverband der Dienstleistungsgewerkschaften, eine Auswertung von Befragungen zur Beschäftigungssituation in der Finanzbranche vor. Obwohl fast alle Großbanken wieder Gewinne machen, setzen sie den Personalabbau munter fort. Belgien ist derzeit besonders stark von Verlagerungen nach Nordafrika und den Mittleren Osten betroffen. In Skandinavien zeigt die Finanzmarktkrise weniger heftige Auswirkungen auf Bankbeschäftigte, weil starke Gewerkschaften und Tarifpolitik dies offenbar abfedern konnten. Die Studie zeigt auch, wo sich Arbeitsbedingungen besonders stark verschlechtert haben: in Frankreich, Deutschland, Spanien und im Vereinigten Königreich. Folgende Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:

Beschäftigungsaussichten in der Energiewirtschaft
 
Welche Auswirkungen wird die Reduzierung von Treibhausgasen auf die Situation der Arbeitnehmer bei Energieunternehmen haben? Wie wirken sich Kreditratings oder der Einstieg von Finanzinvestoren, darunter z. B. auch aus China, auf die Entwicklung der Branche aus? Kann die Abspaltung von Verteilernetzen aus dem Kerngeschäft der Stromerzeuger und die Entstehung von international tätigen Netzwerkbetreibern eine Gefahr für Arbeitnehmerrechte bedeuten? Diese Fragen beleuchtet eine Studie der Universität Greenwich im Auftrag des Europäischen Gewerkschaftsverbandes für den Öffentlichen Dienst (EGÖD). Sie wurde am 7. September 2012 veröffentlicht und zielt auf Unternehmen, die einen Europäischen Betriebsrat haben. Folgende Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:
  5. Initiativen der Europäischen Kommission
 
 

Transnationale Betriebsvereinbarungen sollen gesetzlich abgesichert werden

 

Am 10. September 2012 veröffentlichte die Europäische Kommission in Brüssel ein Arbeitspapier, um die Meinung der Sozialpartner und der interessierten Öffentlichkeit über eine geplante Gesetzesinitiative zur Regelung grenzüberschreitender Betriebsvereinbarungen zu erfahren. Bis Ende 2012 können Antworten auf neun Fragen eingereicht werden. Das Papier wurde von einer 2009 gegründeten Expertengruppe vorbereitet.

 

Transnationale Betriebsvereinbarungen gibt es seit dem Jahr 2000 in immer mehr Unternehmen. Sie gehen über den engen Rahmen von Unterrichtung und Anhörung der EBR-Richtlinie hinaus, indem sie z. B. soziale Mindeststandards oder die vorausschauende Gestaltung von Betriebsänderungen verbindlich regeln. Anfang 2012 waren 224 derartige Vereinbarungen in 144 Unternehmen registriert, die mehr als 10 Mio. Arbeitnehmer betreffen. Häufig ist der Europäische Betriebsrat Initiator oder wenigstens an der Aushandlung und dem späteren Monitoring beteiligt. Bisher gibt es jedoch keine Rechtssicherheit für diese neue Vertragsform. Sollen die Vereinbarungen in allen EU-Ländern, also auch im Vereinigten Königreich, einklagbar sein? Wer soll Vertragspartner sein: der Europäische Betriebsrat (= deutsches Modell) oder die Gewerkschaften (= französisches Modell) oder gar beide? (siehe Bericht in den EBR-News 3/2010). Die Arbeitgeberverbände lehnen jede gesetzliche Regelung zu diesem Thema bisher strikt ab.

 

Bereits 2006 hatte eine Expertengruppe im Auftrag der Europäischen Kommission eine Studie hierzu erarbeitet (siehe Bericht in den EBR-News 2/2006) und 2008 legte die Europäische Kommission ihr erstes Arbeitspapier zu diesem Thema verbunden mit einer Auswertung von Vereinbarungstexten vor. Seit Oktober 2011 gibt es eine Online-Datenbank über transnationale Betriebsvereinbarungen.


 
Sozialdemokraten im Europa-Parlament drängen auf umfassendere Gesetzesinitiative


Einen zusätzlichen Schub könnte diese Anhörung bekommen, wenn das Europäische Parlament einer Resolution zustimmt, die am 8. Juni 2012 von der sozialdemokratischen Fraktion in den Ausschuß für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten eingebracht wurde. Sie geht erheblich weiter als das Arbeitsdokument der Europäischen Kommission und enthält 16 konkrete Empfehlungen über die Rechte der Arbeitnehmer bei Umstrukturierungen. Es würde ein Mindeststandard für vorausschauende Personalplanung, Sozialplan und Interessenausgleich für ganz Europa damit geschaffen.

Sollte der Antrag eine Mehrheit im Parlament finden, wäre die Europäische Kommission gezwungen, innerhalb von drei Monaten einen Richtlinienentwurf vorzulegen oder aber ihre Untätigkeit konkret zu begründen. Die Mehrheit bei der für Januar 2013 geplanten Abstimmung in einer Plenarsitzung des Europäischen Parlaments ist jedoch noch keineswegs sicher.

 
Streikrecht bleibt vorerst unangetastet
  
Am 11. September 2012 zog die Europäische Kommission ihren Gesetzentwurf zur Überwachung von Arbeitskämpfen zurück, den sie erst im März 2012 vorgelegt hatte. Er war auf massive Kritik der Gewerkschaften gestoßen. Auch zahlreiche Parlamente einzelner EU-Mitgliedsländer hatten Brüssel eine offizielle Rüge erteilt, weil mit diesem Gesetzentwurf unzulässig in nationale Angelegenheiten eingegriffen würde (siehe Bericht  in den EBR-News 2/2012).
  6. Nachzügler verabschieden neue EBR-Gesetze
 
 

Griechenland überzieht neun Monate

 

Nachdem die Europäische Kommission im November 2011 drei Länder angemahnt hatte, in denen eine Umsetzung der neuen EBR-Richtlinie bis zu diesem Termin immer noch nicht erfolgt war (siehe Bericht in den EBR-News 4/2011), liegen nun endlich Resultate vor. Am 1. März 2012 wurde die Aktualisierung des griechischen EBR-Gesetzes im Staatsanzeiger veröffentlicht.

 

Vorausgegangen waren mehrere Konsultationsrunden zwischen der Regierung und den Tarifparteien. Die vierte Fassung des Gesetzentwurfs beinhaltete nach Meinung der griechischen Gewerkschaften erhebliche Verbesserungen und wurde schließlich als Gesetz verabschiedet. In Griechenland sind zwar viele Firmen mit Niederlassungen vertreten, aber nur ein einziges Unternehmen hat einen EBR nach griechischem Recht gebildet: die Coca-Cola Hellenic Bottling Company. Diese börsennotierte Gesellschaft füllt Getränke für den Coca-Cola-Konzern und andere Firmen ab und vertreibt sie in Italien, Österreich und Osteuropa. Folgende Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:


 

Italien überzieht 14 Monate

 

Während der italienische Gesetzgeber für die Umsetzung der EBR-Richtlinie aus dem Jahr 1994 noch acht Jahre (bis 2002) brauchte und damit einen europaweiten Rekord aufstellte (siehe Bericht in den EBR-News 2/2006), schaffte er es auf Druck der Europäischen Kommission jetzt mit 14 Monaten Verspätung. Was die Regierung Berlusconi mehr als zwei Jahre nur lustlos vor sich hergeschoben hatte, erledigte die neue Regierung Monti in einem überschaubaren Zeitfenster. Am 11. August 2012 trat das überarbeitete EBR-Gesetz in Kraft. Es basiert auf einer gemeinsamen Stellungnahme zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden vom April 2011.


 

Luxemburg auf der Zielgeraden
 

Als einziges Land der EU hat bisher nur das Großherzogtum die neue EBR-Richtlinie noch nicht umgesetzt. Der Gesetzentwurf liegt zwar seit November 2011 dem Parlament zur Beratung vor, gestritten wurde dort aber über einige Details wie den Schulungsanspruch für EBR-Mitglieder. In der letzten Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Beschäftigung vor der Sommerpause am 6. Juli 2012 wurden Änderungen am Gesetzestext vorgenommen. Die endgültige Verabschiedung des Gesetzes steht jetzt unmittelbar bevor.

  7. Update von EBR-Vereinbarungen
      
 

Italienische Versicherung handelt schneller als die italienische Regierung

 

Am 4. Mai 2012 wurde am Konzernsitz in Triest die EBR-Vereinbarung von Generali an die Standards der neuen EBR-Richtlinie angepaßt. Die Versicherungsgruppe, zu der die Volksfürsorge gehört, hat seit 1997 einen EBR nach italienischem Recht. Da es sich hier nicht um eine "freiwillige" EBR-Vereinbarung aus der Zeit bis 1996 handelt, waren die Standards der neuen Richtlinie Geschäftsgrundlage. Die Unterschrift erfolgte noch bevor das neue italienische EBR-Gesetz am 11. August 2012 verspätet in Kraft trat.

 

Der EBR wird von 37 auf 43 Mitglieder aufgestockt, davon entfallen sieben Sitze auf Italien und sechs auf Deutschland. Er tagt zweimal pro Jahr, wobei die zweite Sitzung als Schulungsmaßnahme ohne die zentrale Leitung durchgeführt wird. Die laufenden Geschäfte führt ein engerer Ausschuß aus acht Personen. Der EBR kann auch eigene Arbeitsgruppen bilden. Ist mehr als die Hälfte der Belegschaft eines Landes von außergewöhnlichen Umständen betroffen, kann der engere Ausschuß eine Sitzung verlangen. Diese Zuständigkeit bei einem einzigen Land geht über die Mindestvorschriften der neuen Richtlinie hinaus und baut auf Regeln zum Sozialen Dialog auf, die bereits im November 2006 als Teil einer europaweiten Sozialcharta vereinbart wurde (siehe Bericht in den EBR-News 1/2007). Folgende Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:


 

Deutsche Post mit erweitertem Konsultationsverfahren

 

Am 24. Mai 2012 wurde die EBR-Vereinbarung der Deutschen Post DHL bei einer Sitzung in Berlin (Foto) aktualisiert. Der 2003 gegründete EBR ist eines der wenigen "gemischten" Gremien in Deutschland. Neben 50 Arbeitnehmervertretern aus 30 Ländern des Europäischen Binnenmarkts gehören ihm auch 25 Vertreter des Managements an. Das Plenum tagt zweimal pro Jahr. Der Lenkungsausschuß ist ebenso paritätisch besetzt und hat zwei Vorsitzende: einen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter.

 

Die Vereinbarung integriert nicht nur die neuen Standards zur Unterrichtung und Anhörung, sondern beschreibt detailliert den Ablauf des Konsultationsverfahrens. Dieses endet erst, wenn die zentrale Leitung eine begründete Antwort auf die Stellungnahmen abgegeben hat. Auch Quantität und Qualität des betriebswirtschaftlichen Reportings wurde im Detail festgeschrieben. Hinzu kommt die für einen EBR nach deutscher Rechtslage typische Erweiterung der Schulungsrechte. Die EBR-Vereinbarung gibt allen Beschäftigten in Europa das Recht, Arbeitnehmervertretungen zu wählen und den EBR-Mitgliedern ein Zutrittsrecht zu allen Niederlassungen.


  

Neue EBR-Standards jetzt auch für Indien

 

Am 14. Juni 2012 wurde in München eine aktualisierte EBR-Vereinbarung für das Telekommunikationsunternehmen Colt unterzeichnet. Der 2004 gegründete EBR ist einer von fünf, die luxemburgischen Recht unterliegen (neben RTL, ArcelorMittal, Transcom und Monier). Colt betreibt sowohl Glasfasernetze als auch Rechenzentren für Geschäftskunden und wurde 1992 vom US-Finanzinvestor Fidelity in London gegründet. Daher kann es nicht verwundern, daß die EBR-Vereinbarung eine deutliche angelsächsische Handschrift trägt.

 

Typisch sind umfassend definierte Geheimhaltungsregeln. Die Vereinbarung sieht sogar ausdrücklich ein Verbot von Pressekonferenzen für EBR-Mitglieder vor. Wer dagegen verstößt, kann sein Mandat verlieren. Auch der Verzicht auf Neuverhandlung der EBR-Vereinbarung bei strukturellen Änderungen des Konzerns nach Artikel 13 der neuen EU-Richtlinie ist in kontinentaleuropäischen Texten selten zu finden (siehe Bericht in den EBR-News 4/2011).


Positiv ist dagegen der Geltungsbereich zu werten. In der Region Europa/Mittlerer Osten hat Colt die meisten Arbeitnehmer in Indien, gefolgt vom Vereinigten Königreich, Spanien und Deutschland. Indien hat daher ein stimmberechtigtes Mitglied im EBR. In der Vergangenheit fand auch schon einmal eine reguläre Plenarsitzung des EBR auf dem Subkontinent statt. In Europa sind 13 EU-Länder und die Schweiz vertreten. Die drei Mitglieder des Lenkungsausschusses treffen sich quartalsweise, derzeit unter deutschem Vorsitz. Plenarsitzungen finden zweimal jährlich statt und dauern drei Tage. Bei Konflikten ist ein internes Schlichtungsverfahren mit aufschiebender Wirkung vorgesehen. Der Text übernimmt weitgehend die Definition von Unterrichtung und Anhörung aus der neuen EU-Richtlinie, auch haben die EBR-Mitglieder künftig für ihr Mandat bessere Rahmenbedingungen.

 

Eine Auswahl von EBR-Vereinbarungstexten haben wir auf einer Downloadseite zusammengestellt.

 

  8. Neue Europäische Betriebsräte
 
 

Spin-off von TUI gründet eigenen EBR

 
Am 9. Mai 2012 konstituierte sich am Unternehmenssitz in Hamburg der neue EBR der Containerreederei Hapag-Lloyd. Die EBR-Gründung war notwendig geworden, nachdem der Mutterkonzern TUI 2008 die Mehrheit an seiner Containersparte verkauft hatte. Weltweit hat Hapag-Lloyd 6.900 Arbeitnehmer.

 

Die EBR-Vereinbarung wurde im Oktober 2011 unterzeichnet. Sie sieht eine jährliche Plenarsitzung und vier Sitzungen des Präsidiums vor, dem zwei deutsche Betriebsratsmitglieder und je ein Vertreter aus Italien, Dänemark und den Niederlanden angehören. Basierend auf dem neuen deutschen EBR-Gesetz wurde ein Schulungsanspruch von sechs Tagen pro Amtszeit festgeschrieben, den die EBR-Mitglieder auch nutzen können, um individuell an externen Veranstaltungen teilzunehmen.



Spanisches Infrastrukturunternehmen mit klaren Konsultationsregeln

Am 23. Juli 2012 wurde nach drei Jahren Verhandlung in Barcelona eine EBR-Vereinbarung für Abertis unterzeichnet. Das Unternehmen betreibt neben Autobahnen, Parkhäusern, Flughäfen (darunter Luton in England) auch Anlagen der Telekommunikation sowie Logistik. Die Vereinbarung ist für spanische Verhältnisse richtungsweisend. Sie definiert nicht nur die transnationale Zuständigkeit weit, sie beschreibt auch detailliert den Ablauf des Konsultationsverfahrens inklusive Beteiligung der Belegschaft.

Zu den Schwachpunkten zählen dagegen die begrenzten Möglichkeiten des engeren Ausschusses, eigene Sitzungen durchzuführen. Die fünf Mitglieder können sich nur einmal pro Jahr unmittelbar vor der Plenarsitzung treffen, ansonsten sind sie auf Videokonferenzen verwiesen. Der EBR kann eigene Arbeitsgruppen zu Themen wie Arbeitsschutz bilden. Diese dürfen jedoch keine Kosten verursachen und können nur auf elektronischem Weg zusammenarbeiten. Der EBR hat ein Zutrittsrecht zu allen Niederlassungen in Europa und einen Schulungsanspruch. Spanien entsendet elf Delegierte in den EBR, Frankreich vier, Schweden und das Vereinigte Königreich je einen.


Nagelprobe für EBR-Rechte im Vereinigten Königreich

Die britische Fluggesellschaft easyJet mit Sitz in Luton verfügt seit Ende 2011 über einen Europäischen Betriebsrat auf Grundlage der subsidiären Bestimmungen des neuen britischen EBR-Gesetzes. Eine EBR-Vereinbarung für die 6.000 Arbeitnehmer in sieben EU-Ländern war in den Verhandlungen, die im Sommer 2008 begonnen hatten, nicht zustandegekommen. Nach alter Rechtslage war das Scheitern derartiger Verhandlungen für die Arbeitnehmerseite eher ungünstig, nach neuer Rechtslage ist es genau umgekehrt. Das Beispiel der zweitgrößten Billigfluglinie Europas nach Ryanair zeigt die Bedeutung der neuen EBR-Richtlinie zur Stärkung der Arbeitnehmerposition. Von angelsächsisch geprägten Managementberatern wird inzwischen eindringlich vor einer EBR-Gründung ohne Abschluß einer vollwertigen EBR-Vereinbarung à la easyJet gewarnt.

Bereits im Juni 2008 hatte die Gewerkschaft Unite bei der Wahl von BVG-Mitgliedern im Vereinigten Königreich Unregelmäßigkeiten bemängelt, die zu einer ersten Entscheidung des Central Arbitration Committee (CAC) führten. Am 12. Januar 2012 strengte Unite einen Rechtsstreit mit der zentralen Leitung von easyJet über Schulungsansprüche von EBR-Mitgliedern und deren Finanzierung an. Die Klage wurde inzwischen zurückgezogen, weshalb es bisher keine gerichtlich definierten Standards gibt, die auch für andere Unternehmen im Vereinigten Königreich anwendbar wären. Es bleibt eine Rechtsunsicherheit, ob EBR-Mitglieder sich ihren Schulungsanbieter auch gegen die Meinung des Arbeitgebers frei aussuchen können und die Kosten dennoch vom Arbeitgeber zu tragen sind (siehe Bericht in den EBR-News 2/2012).
Inzwischen hat sich die zentrale Leitung von easyJet dem Druck des EBR gebeugt und führte bei der geplanten Schließung seiner Basis in Madrid ein Konsultationsverfahren im französischen Stil durch. Die EBR-Mitglieder konnten sich durch betriebswirtschaftliche Sachverständige umfänglich beraten lassen. Die zentrale Leitung akzeptierte sogar, Verhandlungen mit den spanischen Gewerkschaften erst nach Vorlage der Stellungnahme des EBR zu beginnen.
 
  9. Der Blick über Europa hinaus
 
 
Saab vereinbart weltweite Mindeststandards

Am 13. Juni 2012 unterzeichnete das schwedische Flugzeug- und Rüstungsunternehmen Saab in Stockholm mit den Gewerkschaften ein internationales Rahmenabkommen, das neben der Respektierung von Kernarbeitsnormen für die weltweit 13.000 Beschäftigten auch die Anerkennung von Arbeitnehmervertretungen garantiert. Es erstreckt sich auch auf die Zulieferer und schließt in einem Zusatzprotokoll die Förderung von "gelben" Gewerkschaften durch den Arbeitgeber aus. Ähnliches hatte im Dezember 2010 der schwedische Elektrokonzern Electrolux garantiert (siehe Bericht in den EBR-News 1/2011). Folgende Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:



Siemens unterzeichnet nur halbherzig

Nach langen Diskussionen wurde am 25. Juli 2012 in Frankfurt am Main ein internationales Rahmenabkommen für Siemens unterzeichnet. Es enthält einen Verweis auf die Prinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und betont die konstruktive Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretungen überall auf der Welt. Dazu gehört natürlich auch die Freiheit, eine Arbeitnehmervertretung zu gründen. Einmal im Jahr wird die Einhaltung des Abkommens von einer Delegation aus IG Metall und dem deutschen Gesamtbetriebsrat überprüft. Hierzu finden nach einem rollierenden System Sitzungen mit örtlichen Arbeitnehmervertretern in verschiedenen Teilen der Welt statt. Ungewöhnlich bei diesem Abkommen ist die Tatsache, daß der Europäische Betriebsrat von Siemens nicht beteiligt wurde.

Bereits Anfang September 2012 stand das Abkommen in seiner ersten praktischen Erprobung: an einem Siemens-Standort in den USA hatte das örtliche Management spezielle Berater beauftragt, die Bildung einer Arbeitnehmervertretung zu verhindern. Die Dienstleistung dieser "Gewerkschaftsjäger" wird auch als "Union Busting" bezeichnet. Die IG Metall protestierte bei der zentralen Leitung in München gegen den Verstoß gegen das internationale Rahmenabkommen. Ähnliche Vorfälle werden auch immer wieder aus anderen Unternehmen gemeldet (siehe Bericht in den EBR-News 3/2010).


Spanischer Baukonzern verpflichtet sich zu Sozialstandards

Am 19. September 2012 wurde in Madrid ein internationales Rahmenabkommen zwischen Obrascon Huarte Lain (OHL) und der Bau- und Holzarbeiter-Internationale (BHI) unterzeichnet. Das Abkommen garantiert den weltweit 23.000 Arbeitnehmern Sozialpartnerschaft und Tarifverhandlungen. Einmal pro Jahr wird die zentrale Leitung mit den spanischen Gewerkschaften über die Einhaltung des Abkommens beraten. Bei Verstößen sieht die Vereinbarung Schlichtungsregeln vor: zunächst werden die Probleme mit dem lokalen Management vor Ort besprochen, danach in der Monitoring-Gruppe am Sitz der Konzernzentrale in Madrid (Foto).

 10. Interessante Webseiten
 
 

Meta-Übersetzungsdienst  von der EU finanziert

Für die europäische Integration ist die Vielfalt der Sprachen eine große Herausforderung. Allein 23 Amtssprachen gibt es in der EU, hinzu kommen zahlreiche Minderheitensprachen wie z. B. Katalanisch. Die europäischen Institutionen in Brüssel sind wichtige Arbeitgeber für Übersetzer und Dolmetscher. Mit finanzieller Unterstützung der EU wurde in den letzten Jahren ein Online-Übersetzungsdienst entwickelt, der nicht nur kostenlos nutzbar ist, sondern sich von anderen Diensten wie Google oder Babylon qualitativ unterscheidet: er fragt nämlich mehrere Programme gleichzeitig ab und präsentiert die unterschiedlichen Ergebnisse direkt untereinander. Es lassen sich sogar ganze Webseiten übersetzen. Koordiniert wird der Übersetzungsdienst von einem Forschungsinstitut aus Budapest.



Netzwerk zum europäischen Arbeitsrecht

Seit 2008 fungiert das European Labour Law Network als ein offizieller Beratungsausschuß der Europäischen Kommission zu arbeitsrechtlichen Fragen. Das Netzwerk, dem Wissenschaftler aus allen EU-Ländern angehören, betreibt eine eigene Webseite in englischer Sprache. Dort finden sich aktuelle Meldungen über die Entwicklungen im europäischen und nationalen Arbeitsrecht. Das Netzwerk wird von den Universitäten Frankfurt am Main und Leiden in den Niederlanden koordiniert.

 

Lobbyismus in Brüssel

 

Der Verein LobbyControl aus Köln hat das Ziel, über Machtstrukturen und die verdeckte Einflußnahme der Wirtschaft auf die Politik sowohl in Deutschland als auch in der EU aufzuklären. Er betreibt das Online-Lexikon Lobbypedia, wo kritisch über Lobbyismus berichtet und einzelne Fälle dokumentiert werden. Im September 2012 ist eine Neuauflage des LobbyPlanet Brüssel erschienen, ein Stadtplan des EU-Viertels mit den Lobby-Brennpunkten.


 

Internationale Solidarität in der textilen Zuliefererkette

 

Die Arbeitsbedingungen der Produktionsarbeiterinnen in der Textilindustrie der Länder Südostasiens macht das von der Gewerkschaft ver.di unterstützte Projekt exCHAINS seit Jahren immer wieder transparent. Auf der Webseite sind auch Hintergrundinformationen über einzelne Länder abrufbar.

Zahlreiche weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung zusammengestellt.

 

 11. Neue Publikationen
 
 
Interkultureller Knigge  nicht nur für Manager

 

Im Frühjahr 2012 ist eine Neuauflage dieses Business Knigge erschienen, der die wichtigsten Länder der EU einzeln darstellt. Betriebsräte erfahren in diesem Buch, warum in Frankreich mehr Zeit einzuplanen ist, Smalltalk am Rande einer Sitzung in England fast alles ist, Sympathie die wichtigste Gesprächsgrundlage mit Italienern darstellt, in Spanien die entscheidenden Dinge beim Essen geregelt werden und der Gesprächspartner in Finnland besser nicht unterbrochen werden sollte. Körpersprache und Fettnäpfchen sind ausführlich dargestellt. Neu ist ein Kapitel über gute Umgangsformen in der elektronischen Kommunikation.



Arbeitsbeziehungen in Südosteuropa

Im Frühjahr 2012 legte das Regionalprojekt "Arbeitsbeziehungen und Sozialdialog in Südosteuropa" der Friedrich-Ebert-Stiftung in Belgrad für elf Länder zwischen Adria und Schwarzem Meer einen nationalen Jahresrückblick vor. Darunter finden sich die EU-Länder Slowenien, Rumänien und Bulgarien wie auch das Beitrittsland Kroatien, das ab 1. Juli 2013 zur EU gehört (siehe Bericht in den EBR-News 2/2010). Die jährlichen Updates für jedes Land gibt es schon länger, allerdings nur in englischer Sprache. Ergänzt wird die Länderreihe durch einige thematische Publikationen mit dem Schwerpunkt Südosteuropa.

 

Ländervergleich über Arbeitsinspektoren / Gewerbeaufsicht

 

Im Juni 2012 veröffentlichte der Europäische Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen Dienst (EGÖD) in Brüssel eine Studie über die Rolle und Aufgaben der Arbeitsinspektion in 15 Ländern. Die geringsten Befugnisse haben derartige staatliche Stellen in Deutschland, Dänemark und dem Vereinigten Königreich, wo sie nur für Gesundheits- und Sicherheitsfragen am Arbeitsplatz zuständig sind. In den meisten EU-Ländern gehen die Kompetenzen der Gewerbeaufsicht jedoch erheblich weiter: sie überwacht die Beschäftigung, die Arbeitszeiten, die Löhne und die Gleichbehandlung von Mann und Frau. So verfügen die staatlichen Arbeitsinspektoren dieser Länder über Rechte, die in Deutschland der Betriebsrat wahrnimmt.


 

Aktuelle Lage der polnischen Gewerkschaften 

 

Im Juni 2012 legte das Europäische Gewerkschaftsinstitut in Brüssel die zweite Länderstudie über Gewerkschaften in Mittel- und Osteuropa vor (die erste Studie dieser Reihe erschien im Dezember 2010 über Tschechien, siehe Bericht in den EBR-News 4/2010). Das 98 Seiten umfassende Werk taucht weit in die Geschichte der polnischen Gewerkschaftsbewegung ein, beschreibt die heutigen Organisationen und  deren Fragmentierung sowie die Entwicklung der Mitgliederzahlen. So waren 2010 nur noch 10% der polnischen Arbeitsbevölkerung gewerkschaftlich organisiert. Der Anhang der Studie enthält eine Zeittafel der wichtigsten Ereignisse im Bereich der Arbeitsbeziehungen und ein umfangreiches Gewerkschaftsglossar. Einer der Autoren, Dr. Jan Czarzasty, war Referent der Hamburger Fachtagung der EWC Academy im Januar 2012.

Weitere Fachliteratur haben wir auf einer Literaturseite zusammengestellt.

 

  12. Die EWC Academy: Beispiele aus unserer Arbeit


Berichtssystem für die Arbeitnehmervertretung
 
Am 26. und 27. Juni 2012 entwickelten die Mitglieder des SE-Betriebsrates der Donata Holding SE bei einer Projekttagung in Budapest (Foto) ein internetbasiertes Berichtssystem für betriebswirtschaftliche Daten und Personalkennzahlen. Ziel dieses mit Unterstützung der EWC Academy gestalteten Werkzeugs ist die bessere Nutzung der Unterrichtungs- und Anhörungsrechte des SE-Betriebsrates insbesondere im Vorfeld von transnationalen Umstrukturierungen.

Der SE-Betriebsrat des Parfümkonzerns ist derzeit mit Personalverschiebungen konfrontiert. Vor dem Arbeitsgericht Ludwigshafen läuft daher seit Februar 2012 ein Verfahren, weil seine Unterrichtungs- und Anhörungsrechte nicht respektiert wurden (siehe Bericht in den EBR-News 1/2012). Beraten wird der SE-Betriebsrat von der EWC Academy.
 


Raumfahrtsparte von EADS vor Upgrade der EBR-Vereinbarung
 
Auf einer Plenarsitzung in Bremen wurde der EBR von Astrium am 5. Juli 2012 durch die EWC Academy über die Möglichkeiten einer Anpassung seiner EBR-Vereinbarung an die neuen EU-Standards unterrichtet. Das Europäische Raumfahrtkomitee Astrium - so der offizielle Name des EBR - vertritt 15.000 Arbeitnehmer des EADS-Geschäftsbereichs Raumfahrt in Deutschland, Frankreich, Spanien, Großbritannien und den Niederlanden. Unter dem Dach der EADS-Holding gibt es drei weitere Europäische Spartenbetriebsräte, z. B. für Airbus (siehe Bericht in den EBR-News 1/2012).
 

 
Dritte deutsch-französische Betriebsrätetagung in Paris

Am 18. September 2012 diskutierten ca. 25 Seminarteilnehmer im historischen Gebäude "Maison Internationale" am Stadtrand von Paris (Foto) über Instrumente der Beschäftigungssicherung in Zeiten der Krise. Die Veranstaltung fand bereits zum dritten Mal statt. Erstmals waren Vertreter aus Finnland, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich dabei. Praktische Beispiele aus dem Touristikkonzern TUI und dem Automobilzulieferer Bosch standen auf dem Programm. Am Vortag konnten sich die nicht-französischen Teilnehmer in kleiner Runde mit den Feinheiten der französischen Betriebsverfassung vertraut machen. Und am Tag nach dem Seminar stand der Besuch einer Fachmesse für französische Betriebsräte auf dem Programm.


Deutsch-italienisches EBR-Seminar in Bozen
 
Arbeitnehmervertreter aus Deutschland, Italien und Südtirol trafen sich am 27. und 28. September 2012 in Bozen (Foto), um das System der Arbeitsbeziehungen des jeweils anderen Landes besser zu verstehen. Ein deutsches EBR-Mitglied berichtete über Aktivitäten auf europäischer Ebene in der italienischen Bank UniCredit und ein italienischer Delegierter aus dem EBR des deutschen Volkswagen-Konzerns. Südtirol als Brücke zwischen den Sprachräumen konnte die gegenseitige Verständigung hierbei erleichtern.


Schulung für den EBR von British American Tobacco

Am 1. und 2. Oktober 2012 fand in Madrid die jährliche Plenarsitzung des Europäischen Betriebsrates von BAT statt. Die rund 25 Delegierten aus nahezu allen EU-Ländern wurden dabei von der EWC Academy über die Systeme der Arbeitsbeziehungen geschult. Der zweitgrößte Tabakkonzern der Welt hat seinen Hauptsitz in London und gründete 1996 seinen EBR.

  13. Aktuelle Seminartermine
 

 

Faltblatt zum Seminarprogramm 2013

 

Die EWC Academy und ihre Vorläuferorganisation führt seit Januar 2009 Tagungen und Seminare für die Mitglieder von Europäischen Betriebräten, SE-Betriebsräten und Besonderen Verhandlungsgremien durch. 406 Arbeitnehmervertreter aus 173 Unternehmen haben bisher daran teilgenommen, viele davon auch mehrfach. Das entspricht etwa 17% aller Unternehmen in Europa, die einen EBR gebildet haben. Für das Jahr 2013 ist ein neues Faltblatt mit den aktuellen Terminen verfügbar. Weitere Termine und Seminarthemen sind in Vorbereitung.


 

Deutsch-britische Betriebsrätetagung in London

Am 25. und 26. Oktober 2012 findet bereits zum zweiten Mal eine Tagung nach § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes in London statt. Die Veranstaltung wird simultan gedolmetscht. Sie richtet sich an alle Mitglieder Europäischer Betriebsräte, die britischem Recht unterliegen, sowie an Arbeitnehmervertreter, die sich mit dem britischen System vertraut machen wollen.


 

Fachtagung für Frauen zum Gender Mainstreaming

 

Neben der Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat werden auf dieser Fachtagung in Hamburg Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten zur Verhinderung von Diskriminierung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben diskutiert. Vorträge von Wissenschaftlerinnen sowie praktische Beispiele aus EBR- und KBR-Praxis zur Gleichstellung stehen am 15. und 16. November 2012 auf der Tagesordnung.


 

Arbeitnehmervertretung im internationalen Unternehmen

 

Vom 21. bis 23. November 2012 findet in Hamburg ein Seminar statt, das nicht nur für EBR-Mitglieder, sondern auch für Konzernbetriebsräte, Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten und Assistenten der Betriebsräte in internationalen Unternehmen interessant ist. Dort wird der langjährige EBR-Vorsitzende von Opel, Klaus Franz (Foto), als Referent erwartet.

 



5. Hamburger Fachtagung für Europäische und SE-Betriebsräte

Wie jedes Jahr findet im Januar wieder eine zweitägige Fachtagung in Hamburg statt. Die Themen:

Montag, 28. Januar 2013: Aktuelle Trends in der EBR-Landschaft - neue Gerichtsurteile und Beispiele von EBR-Aktivitäten

Dienstag, 29. Januar 2013: Besuch des Airbus-Werkes in Hamburg und Präsentation durch Betriebsratsmitglieder von Airbus


Inhouse-Veranstaltungen

 

Eine Übersicht über mögliche Themen für Inhouse-Veranstaltungen finden Sie hier:

  14. Impressum
 

Die EBR-News werden herausgegeben von:

 

EWC Academy GmbH

Rödingsmarkt 52, D-20459 Hamburg
www.ewc-academy.eu

 

Mitarbeiter dieser Ausgabe:

Werner Altmeyer, Manfred Bobke, Rita da Luz

 

Verteiler der deutschsprachigen Ausgabe: 18.381 Empfänger

Verteiler der englischsprachigen Ausgabe: 2.758 Empfänger

Verteiler der französischsprachigen Ausgabe: 2.799 Empfänger

 

Newsletter-Archiv: www.ebr-news.de

 

Hier können Sie die EBR-News beziehen oder abmelden.

 

Wir freuen uns über Anregungen zu diesem Newsletter und über Berichte aus Ihrem EBR.

Bitte schreiben Sie uns: info@ewc-academy.eu