1. Deutliche Forderungen an den
Gesetzgeber
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Probleme mit der EBR-Richtlinie auf
den Punkt gebracht
Das Exekutivkomitee des
Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) tagte am 15. und 16.
März 2017 in Valletta, der Hauptstadt von Malta. Es ist das
höchste Organ zwischen den alle vier Jahre stattfindenden
Kongressen und trifft Grundsatzentscheidungen. Malta hat im Moment die
Ratspräsidentschaft der EU inne. Die Delegierten befassten
sich mit der Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat und
verabschiedeten ein Positionspapier. Die Überarbeitung der
Richtlinie ist seit Juni 2016 überfällig, obwohl die
Europäische Kommission im April 2015 mit den Vorarbeiten
begonnen hatte (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2015).
Der EGB bemängelt, dass die Zahl der
Europäischen Betriebsräte durch die reformierte
Richtlinie von 2009 nicht nennenswert gestiegen ist. Erst ein Drittel
aller Unternehmen, die unter die Richtlinie fallen, verfügen
über einen EBR. Neu in dem Positionspapier ist der klare
Hinweis auf die Digitalisierung der Wirtschaft, die nach Meinung des
EGB eine stärkere Beteiligung durch die Europäischen
Betriebsräte erfordert. Die wichtigsten Punkte des
Positionspapiers:
- Durchsetzung von Beteiligungsrechten:
Der EGB fordert, dass eine Stellungnahme des EBR bei den Entscheidungen
der zentralen Leitung berücksichtigt werden "muss" (derzeit
nur "kann"). Die Richtlinie fordert "Sanktionen, die wirksam,
abschreckend und im Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung
angemessen sind". Dies wurde in vielen Ländern jedoch nicht
umgesetzt. In Deutschland z. B. liegt die Höchststrafe bei nur
15.000 €. Nach Meinung des EGB sollen die Sanktionen innerhalb
der EU vereinheitlicht und einen zeitweisen Stopp von
Restrukturierungen bis hin zur kompletten Aufhebung von Entscheidungen
der zentralen Leitung beinhalten.
- Sicherstellung eines Zugangs zur
Justiz: Europäische Betriebsräte sollen
als juristische Person Gerichtsverfahren gegen das Unternehmen
führen können. Die Streitfrage der Bezahlung eines
Rechtsanwalts spielte schon häufiger eine Rolle, zuletzt im
Januar 2016 beim Central Arbitration Committee in London (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2016).
- Sicherstellung einer effizienten
Koordinierung: Arbeitnehmervertretungen vor Ort, auf
nationaler und auf europäischer Ebene müssen sich
abstimmen können. Dies beinhaltet ein Zutrittsrecht zu allen
Niederlassungen des Unternehmens, was beispielsweise im April 2014
Gegenstand eines Gerichtsverfahrens in Deutschland war (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2014).
- Sitzland des EBR:
Festlegung objektiver Kriterien für die Entscheidung, welches
nationale Recht anwendbar ist, um "Regime Shopping" oder Nutzung von
Briefkastenfirmen zu vermeiden. Dies betrifft häufig US-Firmen
und war mehrfach Gegenstand von Gerichtsverfahren, beispielsweise 2012
in Deutschland (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2012).
- Beendigung des doppelten Standards:
Alle EBR-Vereinbarungen sollen künftig der EU-Richtlinie
unterliegen, auch "freiwillige" Artikel-14-Vereinbarungen, die heute
noch 42% ausmachen. Wenn solche Alt-Vereinbarungen gekündigt
werden, führt dies nach heutiger Rechtslage zur
Auflösung des EBR (siehe Beispiele in den
EBR-News 2/2016).
- Regeln für das Besondere
Verhandlungsgremium: Es soll klarere Vorgaben für
die Einberufung und die Sitzungsintervalle geben. Zu diesem Thema hatte
zuletzt im Juli 2016 das Arbeitsgericht Berlin entschieden (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2016).
- Grenzüberschreitende
Zuständigkeit: Die Definition soll um die
Erwägungsgründe 12 und 16 der EBR-Richtlinie
erweitert und in den Richtlinientext integriert werden. Über
diese Frage wurde im Mai 2015 von einem französischen Gericht
geurteilt (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2015).
- Vertraulichkeitsklauseln:
Der Missbrauch soll eingeschränkt werden. Dazu sei eine
Klarstellung notwendig, mit welchen Gründen, unter welchen
Umständen und wie lange die zentrale Leitung Informationen
verweigern kann bzw. EBR-Mitglieder keine Informationen weitergeben
dürfen.
- Verbesserung der
Funktionsfähigkeit: Die subsidiären
Vorschriften sollen gestärkt werden, um die
Arbeitsmöglichkeiten insbesondere des Lenkungsausschusses zu
verbessern.
Das Positionspapier im Wortlaut
Dossier zur Rolle
Europäischer Betriebsräte bei Restrukturierungen
Zeitschriftenbeitrag über die aktuelle
EBR-Landschaft
Wie werden die
Arbeitgeberverbände reagieren?
Waren Resolutionen der europäischen
Gewerkschaften in der Vergangenheit mit allgemeinpolitischen
Forderungen gefüllt, bringt dieses Papier die Themen so exakt
auf den Punkt, dass bei Arbeitgebern sämtliche Alarmglocken
läuten müssen. Das Management transnationaler
Unternehmen wird in seiner alleinigen Entscheidungshoheit in Frage
gestellt. In Deutschland spricht man von "Mitbestimmung", in
angelsächsischen Ländern von "Stakeholder Economy".
Künftig wird es also nicht mehr ausreichen, strategische
Planungen wie in einer "Kinoveranstaltung" vor Mitgliedern des
Europäischen Betriebsrats zu präsentieren, wenn am
Ende harte Sanktionen drohen. Sollten diese Forderungen des EGB vom
Gesetzgeber aufgegriffen werden, sind für die
Arbeitgeberverbände sicher rote Linien überschritten.
Die Diskussionen werden wohl ähnlich verlaufen wie in
Frankreich, wo im Januar 2014 gesetzliche Fristen für das
Konsultationsverfahren eingeführt wurden (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2014).


Deutsche Bundesregierung soll
Mitbestimmung ausbauen

Am 10. Februar 2017 forderte der Deutsche
Bundesrat, die durch Digitalisierung und Globalisierung entstandenen
Lücken im Recht der deutschen Mitbestimmung zu
schließen. Den Antrag hatten fünf
Bundesländer mit rot-grüner Regierung eingebracht.
Der erste Teil des Antrages will den Arbeitnehmerbegriff an die
betriebliche Realität anpassen. Da die Zahl
"arbeitnehmerähnlicher Personen" durch Digitalisierung und
Netzwerkökonomie stetig wächst, sollen sie den
gleichen Schutz wie normale Arbeitnehmer bekommen.
Der zweite Teil des Antrages bezieht sich auf die
Flucht aus der Mitbestimmung. Die Umwandlung in eine
Europäische Aktiengesellschaft (SE) oder ausländische
Rechtsformen werden immer häufiger als Mittel genutzt, um den
Einfluss von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat zu begrenzen oder
um die Mitbestimmung komplett zu umgehen. Die
Hans-Böckler-Stiftung legt dazu regelmäßig
Zahlen vor und bezeichnet den Zuwachs als "dramatisch" (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2015). Dieser Trend soll durch neue Gesetze
gestoppt werden.
Bericht über den Antrag der
fünf Bundesländer
Der Beschluss des Bundesrates im Wortlaut
Forderungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes
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2. Wann kommt der Brexit-Tag
für Europäische Betriebsräte?
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Das Vereinigte Königreich
ist noch zwei Jahre Vollmitglied der EU
Am 29. März 2017 stellte die britische
Premierministerin Theresa May den offiziellen Antrag auf Austritt aus
der EU. Zuvor hatte es einen Rechtsstreit gegeben, ob dies mit oder
ohne Beschluss des Parlaments möglich ist. Zeitgleich forderte
Schottland ein zweites Referendum über die
Unabhängigkeit. Auch Nordirland und Wales führen
Diskussionen über den Verbleib im Vereinigten
Königreich. Für England gibt es Vorschläge
zur Bildung von Regionalräten.
Die Mitgliedschaft des Vereinigten
Königreichs in der EU endet am 29. März 2019
automatisch. Die Austrittsverträge können von den
verbleibenden 27 EU-Ländern nur rechtzeitig ratifiziert
werden, wenn die Verhandlungen bis Oktober 2018 abgeschlossen sind. Das
Europäische Parlament wird über die Inhalte der
Verträge nicht nur konsultiert, sondern hat ein volles
Veto-Recht. Die Abgeordneten gelten als deutlich kompromissloser als
die EU-Bürokratie. Am 29. April 2017 beschließen die
Staats- und Regierungschefs und am 22. Mai 2017 die
Europäische Kommission Leitlinien für die
Verhandlungen. Zunächst sollen Finanzfragen und der Status der
EU-Bürger in Großbritannien geklärt werden.
Vor den Wahlen in Frankreich und Deutschland sind aber kaum ernsthafte
Gespräche zu erwarten. Erst nach Klärung aller
Trennungsfragen ist die EU bereit, über künftige
Handelsbeziehungen zu reden. Theresa May hatte am 17. Januar 2017
erklärt, nicht nur die EU, sondern auch den Binnenmarkt zu
verlassen. Andernfalls wäre eine Kontrolle über die
Einwanderung und volle Souveränität über die
Gesetzgebung nicht möglich.
Was geschieht, wenn die
Verhandlungen scheitern oder länger dauern?
Sollte am 29. März 2019 kein Abkommen
ratifiziert sein, z. B. weil eines der beteiligten Parlamente den
Vertrag ablehnt, würde das Vereinigte Königreich vom
"Rand der Klippe" stürzen. Regeln der EU und des Binnenmarktes
würden um Mitternacht ersatzlos wegfallen. Michel Barnier,
oberster Brexit-Verhandlungsführer der EU, wies am 22.
März 2017 auf die negativen Konsequenzen hin: Starke
Störungen des Flugverkehrs und lange LKW-Schlangen im
Kanalhafen von Dover, das Auseinanderreißen von Lieferketten
bis hin zum Stopp der Lieferung von Nuklearmaterial auf die Insel.
Um dies zu vermeiden, könnte die
britische Regierung eine Verschiebung des EU-Austritts in
Brüssel beantragen. Wahrscheinlicher ist aber, dass eine
Übergangszeit ("transitional arrangement") vereinbart wird, in
der ohne Zeitdruck weiterverhandelt werden kann. In dieser
Übergangszeit ist das Land kein EU-Mitglied mehr, muss sich
aber an die EU-Gesetze halten und in den EU-Haushalt einzahlen (wie
Norwegen). Experten rechnen mit einer notwendigen
Übergangszeit von zehn Jahren, das Europäische
Parlament will höchstens drei Jahre akzeptieren, also bis
März 2022.
Pressebericht über den "Rand der Klippe"
Einschätzung zum weiteren
Verhandlungsverlauf
Der Rahmen einer möglichen
Übergangsvereinbarung
Die Stunde der Wahrheit: irgendwann
zwischen 2022 und 2029
Das Vereinigte Königreich hat wenig
Alternativen, weiterhin Waren aus der EU zu importieren. Eine eigene
Industrieproduktion hat das Mutterland der industriellen Revolution
kaum noch. Stattdessen ist eine enorme Abhängigkeit vom
Finanzsektor entstanden, der wegen des Brexit jedoch das Land
verlässt. Das Ende des "transitional arrangement" ist der
entscheidende Termin: ab diesem Tag wäre das Land nicht mehr
Mitglied im Europäischen Binnenmarkt. Diesen Tag erlebte die
Schweiz im Dezember 2016 (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2016). Auf dem Weg dorthin gibt es zahlreiche
Hürden: die nächste Parlamentswahl findet
spätestens 2020 statt, Schottland wird erneut über
seine Unabhängigkeit entscheiden und die Wirtschaft jeden Tag
neue Fakten schaffen. Vielleicht wird die EU ein Mitgliedsland
verlieren, um dann vier neue hinzuzugewinnen, nämlich die vier
Nachfolgestaaten des Vereinigten Königreichs.
Für Europäische
Betriebsräte, SE-Betriebsräte und Besondere
Verhandlungsgremien wird sich bis 29. März 2019 nichts
ändern. Sollte es danach zu einem "transitional arrangement"
kommen, wird sich während dieser Zeit ebenfalls nichts
ändern, weil EU-Richtlinien weiterhin greifen. Aber selbst
wenn zwischen 2022 und 2029 die Übergangsfrist endet, will die
britische Regierung das EBR-Gesetz in Kraft lassen. Geltende
Arbeitsgesetze sollen durch den Brexit nicht angetastet werden.
Weitere Informationen auf unserer
Brexit-Sonderseite
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3. Sozialpolitik konservativer
Regierungen
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Wie stellen sich die Gewerkschaften
in Polen zur Regierung?
Im September 2013 demonstrierten mehr als
100.000 Menschen gegen die damalige liberal-konservative Regierung von
Premierminister Donald Tusk (Foto). Aufgerufen hatten die drei
großen Gewerkschaftsverbände gemeinsam. Ihrer
Auffassung nach war die damalige Regierung für die "Starken
und Reichen", für Arbeitgeber und das "ausländische
Kapital" günstig, kümmerte sich aber fast nicht um
die Interessen der "kleinen Leute". Hierin liegt eine der Ursachen,
warum die nationalkonservative Partei PiS seit November 2015 die
Regierung stellt.
Viele Beobachter in Westeuropa kritisieren diese
polnische Regierung insbesondere für den Abbau der Demokratie
(Verfassungsgericht, Medienreform etc.), sehen jedoch kaum die
Sozialpolitik. Kernpunkte sind das Kindergeld (500 zł pro Kind und
Monat, ca. 120 €), die Senkung des Steuersatzes für
kleine Einkommen, Senkung des Rentenalters, sozialer Wohnungsbau,
Anhebung des Mindestlohnes auf 2.000 zł brutto (ca. 475 €)
seit Januar 2017. Da die Oppositionsparteien zu einem neoliberalen Kurs
zurückkehren wollen, betrachten alle drei
Gewerkschaftsbünde die Sozialpolitik der Regierung als
alternativlos. Die katholische Solidarność steht ihr ideologisch nahe,
will aber ihre Unabhängigkeit als Gewerkschaft bewahren. Die
sozialdemokratische OPZZ und das linksliberale Forum ZZ haben in der
Parteienlandschaft zur Zeit keinen politischen Partner. Seit Oktober
2015 beteiligen sich alle drei Gewerkschaftsbünde am Rat des
Sozialen Dialogs (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2015).
Die wirtschaftliche Situation
Polen hat eine der am stärksten
wachsenden Volkswirtschaften Europas und ist als einziges EU-Land ohne
Minuswachstum durch die Finanzmarktkrise gekommen. Die Arbeitslosigkeit
liegt nur noch bei knapp 6%, die niedrigste Quote seit 25 Jahren.
Bezogen auf die Kaufkraft hat Polen 2016 auf 69% des EU-Durchschnitts
zugelegt und damit erstmals Ungarn und Griechenland überholt.
Allerdings sind die Löhne mit durchschnittlich knapp 1.000
€ pro Monat immer noch niedrig. Ausländische
Investitionen steigen weiter an, auch der Brexit könnte
zusätzliche Arbeitsplätze bringen. Von 38 Mio. Polen
leben zwei Mio. im Ausland, die meisten davon (ein Drittel) im
Vereinigten Königreich.
Tarifverhandlungen finden hauptsächlich
auf betrieblicher Ebene statt, decken aber nur noch 11% aller
abhängig Beschäftigten ab. 11% der polnischen
Arbeitnehmer sind heute noch Gewerkschaftsmitglied. Dem
Rückgang der Gewerkschaften steht der Aufbau von 3.300
Betriebsräten gegenüber, die aufgrund einer
EU-Richtlinie eingeführt wurden (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2009). Bei den Europäischen
Betriebsräten ist Polen stark vertreten: 57% aller EBR-Gremien
haben polnische Delegierte. Allerdings gibt es mit dem Papierhersteller
Arctic Paper nur ein einziges Unternehmen mit einem EBR basierend auf
polnischem Recht (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2016).
Analyse des Verhältnisses zwischen
Gewerkschaften und Regierung
Bericht über Löhne und
Sozialabgaben in Polen
Jahresrückblick 2016 über die
Arbeitsbeziehungen in Polen


Sämtliche
Manteltarifverträge in Finnland gekündigt
Der Dachverband der finnischen
Arbeitgeberverbände EK gab am 15. Februar 2017 bekannt, alle
nationalen branchenübergreifenden Manteltarifverträge
zu kündigen und nicht mehr neu zu verhandeln. In Zukunft
sollen Tarifverträge nur noch für einzelne Branchen
oder auf Unternehmensebene geschlossen werden. Am 13. März
2017 sagte der Präsident des EK, dass die Löhne immer
noch 10-15% zu hoch wären, um international
wettbewerbsfähig zu sein.
Die 22 gekündigten Tarifverträge
behandeln Grundsatzfragen, die in anderen Ländern der
Gesetzgeber regelt, z. B. die Rechte von betrieblichen
Arbeitnehmervertretern (= Betriebsverfassung). Aber auch die
betriebliche Weiterbildung oder die Abführung der
Gewerkschaftsbeiträge über die Gehaltsabrechnung
("check-off") sind dort festgeschrieben. Wie in allen skandinavischen
Ländern sind die Gewerkschaften stark: fast 70% aller
Arbeitnehmer in Finnland sind Mitglied. Solche Vereinbarungen waren
seit 1940 üblich, als die Arbeitgeberverbände
erstmals Gewerkschaften landesweit als Tarifpartner anerkannten.
Bericht über die Kündigung der
Tarifverträge
Pilotprojekt zum Grundeinkommen,
trotz Klima des Sozialabbaus
In Finnland regiert seit Mai 2015 eine
konservative Koalition mit Beteiligung einer rechtspopulistischen
Partei, die mit harten Sozialkürzungen die hohe
Arbeitslosigkeit (9%) bekämpfen will. Im September 2015 riefen
die Gewerkschaften zum Generalstreik auf (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2015). Im Juni 2016 schlossen sie sich dann aber
dem "Pakt für Wettbewerbsfähigkeit" der Regierung an.
Seine Eckpunkte: Arbeitnehmer arbeiten pro Jahr drei Tage mehr
– bei gleichem Gehalt. Die Löhne werden ein Jahr
lang eingefroren, Sozialbeiträge der Arbeitnehmer leicht
erhöht und die Arbeitgeberbeiträge gesenkt. Seit
Januar 2017 läuft ein Pilotprojekt mit 2.000 zufällig
ausgesuchten Langzeit-Arbeitslosen. Sie erhalten zwei Jahre lang ein
bedingungsloses Grundeinkommen von 560 € monatlich.
Bericht über den Wettbewerbspakt
Analyse des Wettbewerbspakts aus
Arbeitnehmersicht
Bericht über das Pilotprojekt zum
Grundeinkommen
Ausführliche Reportage zum Pilotprojekt
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4. Kritische Momente
für Betriebsräte
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Europäischer Betriebsrat
rückt in weite Ferne
Seit Januar 2014 gibt es im US-Konzern
Hewlett-Packard keinen Europäischen Betriebsrat mehr. Der 1996
errichtete EBR hatte die "freiwillige" Vereinbarung gekündigt
und das Unternehmen vor dem Arbeitsgericht Brüssel verklagt.
Auslöser waren eine mangelhafte Unterrichtung über
bevorstehende Massenentlassungen verbunden mit der
regelmäßigen Beschränkung seiner
Arbeitsmöglichkeiten (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2012). Um Mindeststandards des EU-Rechts gegen den
Willen des Arbeitgebers zu erzwingen, muss eine "freiwillige"
Vereinbarung gekündigt werden. Nach Artikel 14 der
EU-Richtlinie führt dies zur Auflösung des EBR und
Bildung eines Besonderen Verhandlungsgremiums (BVG).
Die Stellungnahme des
damaligen EBR-Vorsitzenden
Bei Hewlett-Packard endete die gesetzliche Frist,
um eine vollwertige EBR-Vereinbarung basierend auf britischem Recht zu
schließen, im Februar 2017. Aufgrund der zwischenzeitlich
erfolgten Aufspaltung des Konzerns konnten die Verhandlungen jedoch
nicht bis zu Ende geführt werden. Im November 2015 wurden
Hardware für Rechenzentren und die Dienstleistungssparte mit
weltweit 250.000 Beschäftigten in das neue Unternehmen Hewlett
Packard Enterprise (HPE) ausgegliedert. Der verbleibende PC- und
Druckerbereich firmiert als HP Inc. und hat weltweit nur 50.000
Arbeitnehmer, in Europa vorwiegend in Vertrieb und Service.
Gleichzeitig fand ein erheblicher Personalabbau statt. Der Vorsitzende
des BVG aus den Niederlanden verließ das Unternehmen und
zahlreiche Delegierte, die zur neuen Firma HPE wechselten, verloren
damit automatisch ihr Mandat im BVG.
Für HPE hätte ein Antrag zur
Gründung eines Europäischen Betriebsrates gestellt
werden können, die Frist von drei Jahren beginnt dann aber bei
Null. Doch die Ereignisse überschlugen sich. Im Mai 2016
kündigte die Konzernleitung an, dass die
neugegründete HPE ebenfalls zerlegt wird und nur noch das
Geschäft mit der Server-Hardware behält. Die
IT-Dienstleistungssparte wird an das US-Unternehmen Computer Sciences
Corporation (CSC) abgegeben, womit einer der weltweit
größten IT-Dienstleister entsteht. CSC hat seit 2000
einen Europäischen Betriebsrat nach deutschem Recht. Ein Teil
der Belegschaft von HPE wurde in die Datagroup ausgegliedert, die seit
November 2016 als Europäische Gesellschaft (SE) firmiert
(siehe Bericht
in den EBR-News 4/2016). Ein weiterer Teil der Belegschaft
wurde an den US-Personaldienstleister Manpower
überführt, wo es 2014 im Zuge der Gründung
eines Europäischen Betriebsrates einen Rechtssteit gab (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2014).
Europäische
Betriebsräte sollen nach Irland auswandern
In Vorwegnahme des Brexit haben sowohl HP Inc. als
auch Hewlett Packard Enterprise (HPE) erklärt, dass sie ihre
Europäischen Betriebsräte nicht mehr nach britischem
Recht gründen wollen. Vielmehr sollen beide in Irland
angesiedelt werden.
Bericht
über die Umstrukturierungen


Deutsch-französische
Kooperation im EBR notwendig

Der französische Automobilhersteller PSA
(Peugeot Citroën) will die europäischen Standorte von
General Motors mit den Marken Opel und Vauxhall übernehmen.
Dies wurde am 14. Februar 2017 bekannt. Bereits am 20. Februar 2017
traf die Konzernleitung von PSA den Europäischen Betriebsrat
von General Motors, um mit ihm mögliche Auswirkungen auf die
Beschäftigung zu diskutieren. Die Arbeitnehmer haben von Opel
die Zusage, dass es vor Ende 2018 keine Entlassungen geben wird.
Für einige Werke gibt es eine Garantie bis 2020.
Auf mündliche Zusagen von PSA wollen sich
die Betriebsräte jedoch nicht verlassen. Der Vorsitzende des
Europäischen Betriebsrates forderte am 24. März 2017
schriftliche, "gerichtsfeste" Garantien und drohte indirekt mit
Streiks. Die Beschäftigungszusagen sollen in den
Kaufverträgen festgeschrieben werden. Experten rechnen als
Folge der Fusion mit einem Abbau von 6.000 Arbeitsplätzen.
Seit 1999 hat General Motors Europe keinen Gewinn mehr erzielt. Der
französische Staat hält 12,7% der Anteile an PSA und
signalisierte bereits, einen Kahlschlag bei Opel nicht zu
unterstützen. Seit 2012 gibt es bereits eine Kooperation
zwischen den beiden Unternehmen (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2012). PSA wird mit der Fusion zum
zweitgrößten Automobilhersteller in Europa nach
Volkswagen.
Pressebericht über die Forderungen des
Betriebsrates
Brexit bedroht englische Standorte
Vauxhall hat in zwei englischen Werken 4.500
Beschäftigte, deren Zukunft durch den Brexit in Gefahr ist.
Anfang 2018 muss die Konzernleitung entscheiden, wo künftig
der neue Astra gebaut wird. Es gibt Befürchtungen, das Werk in
Ellesmere Port bei Liverpool könnte die Astra-Produktion
verlieren.
Bericht
über die Situation bei Vauxhall
Bericht über die politische Diskussion
in England
Fusion der beiden
Europäischen Betriebsräte?
Beide Unternehmen haben seit 1996 einen
Europäischen Betriebsrat auf "freiwilliger" Basis, General
Motors Europe nach deutschem Recht. Der Vorsitz bei PSA liegt nach
französischem Modus beim Vorstandsvorsitzenden des Konzerns.
Wenn die Fusion Ende 2017 abgeschlossen ist, müssten beide
Gremien zusammengelegt werden. Artikel 13 der EU-Richtlinie schreibt
die Bildung eines Besonderen Verhandlungsgremiums vor. Die beiden
Europäischen Betriebsräte könnten parallel
voneinander bis zu drei Jahre weiterarbeiten. Es wäre auf
freiwilliger Basis sogar möglich, beide dauerhaft
beizubehalten.
Im März 2016 hatte der
französische Automobilhersteller Renault seine
EBR-Vereinbarung umfassend erneuert und sich komplett der
EU-Gesetzgebung unterworfen. Um dies juristisch abzusichern und den
Status einer "freiwilligen" Vereinbarung zu beenden, wurde ein
Besonderes Verhandlungsgremium gebildet (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2016). Bei PSA war es im Vorfeld zu der
Schließung des Automobilwerkes Aulnay bei Paris zu einem
Rechtsstreit über das Konsultationsverfahren gekommen. Ein
Gericht in Paris bestätigte im Januar 2013 einen
Unterlassungsanspruch der Betriebsräte (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2013). Zum PSA-Konzern gehört auch der
Automobilzulieferer Faurecia, der seit 2003 einen eigenen EBR nach
französischem Recht hat.
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5. Aktuelle Gerichtsverfahren
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US-Unternehmen muss Aktienoptionen
offenlegen
Am 17. Januar 2017 entschied
das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg über eine
Klage des Betriebsrats von Dow Chemical im Werk Rheinmünster
bei Karlsruhe. Das Management hatte ihm Auskünfte
über die Gewährung von Aktienoptionen verweigert, die
die US-Zentrale in Eigenregie festlegt und verteilt. Dem Betriebsrat
stehen laut Urteil zwar keine Mitbestimmungsrechte über solche
Anreizsysteme zu. Die deutsche Konzerntochter muss ihm aber mitteilen,
welche Arbeitnehmer in welchem Umfang Wertpapiere erhalten. Nur so kann
der Betriebsrat seine gesetzliche Rolle wahrnehmen und die
Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer überprüfen.
Bericht über das Urteil
Das Urteil im Wortlaut


Gerichtsverfahren in Wien immer
noch in der Schwebe
Im Juni 2016 hatte der Europäische
Betriebsrat von Mayr-Melnhof aufgrund Verletzung seiner Unterrichtungs-
und Anhörungsrechte eine Klage eingereicht. Die zentrale
Leitung des Kartonherstellers steht seit Jahren in der Kritik, weil sie
ihre Arbeitnehmervertreter nicht korrekt einbezieht (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2016). In Österreich ist es die
allererste gerichtliche Auseinandersetzung zu diesem Thema, die es je
gab. Es ist auch der einzige laufende EBR-Rechtsstreit in ganz Europa.
Ähnliche Verfahren in zwei anderen Unternehmen konnten 2016
außergerichtlich beigelegt werden (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2016).
Am 1. Februar 2017 brachte eine
Güteverhandlung vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien
keinerlei Annäherung. Zu der vom Gericht vorgeschlagenen
Mediation ist es nicht gekommen. Stattdessen fand am 15. März
2017 eine Sondierungsrunde zwischen der zentralen Leitung und dem EBR
statt, um die strittigen Fragen zu klären. Da es hier
ebenfalls keine Lösung gab, wird das Gericht nun in
Kürze sein Urteil verkünden. Am Ende könnte
dieser Rechtsstreit bis zum Europäischen Gerichtshof
führen. Da in allen bisherigen Fällen jedoch eine
außergerichtliche Einigung erzielt wurde, müssen
sämtliche 1.121 Europäischen Betriebsräte
nach wie vor auf die erste Grundsatzentscheidung aus Luxemburg warten.
Der bisherige Höhepunkt gerichtlicher Auseinandersetzungen zum
EBR-Recht war 2012 erreicht, als in fünf Ländern
gleichzeitig Verfahren liefen (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2012).


Gewerkschaften klagen gegen SAP
Die Gewerkschaften IG Metall und ver.di wollen
mit einer Klage verhindern, dass SAP ab 2019 seinen Aufsichtsrat
verkleinert. Im Rahmen der Umwandlung des Softwarekonzerns in eine
Europäische Gesellschaft (SE) wurde im März 2014 eine
SE-Beteiligungsvereinbarung geschlossen, die einen paritätisch
besetzten Aufsichtsrat mit 18 Mitglieden vorsieht (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2014). Der Regelfall bei SE-Umwandlungen derart
großer Unternehmen ist meist eine Verkleinerung des
Aufsichtsrates auf zwölf Sitze. Auch bei SAP war dies vom
Arbeitgeber ausdrücklich gewünscht, ist aber
frühestens 2019 möglich und wird danach immer wieder
neu zur Debatte gestellt. Von neun Arbeitnehmervertretern kommen sieben
aus Deutschland, darunter ein externer Gewerkschaftsvertreter von der
Hans-Böckler-Stiftung. Die Klage zielt unter anderem darauf
ab, dieses Mandat weiterhin zu behalten.
Anders als bei einer deutschen Aktiengesellschaft
wird der Aufsichtsrat einer SE nicht nach Gesetz, sondern basierend auf
der SE-Beteiligungsvereinbarung zusammengesetzt. Ende Januar 2017 fand
vor dem Arbeitsgericht Mannheim ein Gütetermin statt, der kein
Ergebnis brachte. Auch über die Größe des
Aufsichtsrates beim Modeversender Zalando SE gibt es eine gerichtliche
Auseinandersetzung. Im Juni 2016 urteilte das Arbeitsgericht Berlin in
erster Instanz (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2016) und im Februar 2017 das Landesarbeitsgericht
Berlin-Brandenburg in zweiter Instanz.
Pressebericht über die Klage bei SAP
Pressemitteilung zum
Zalando-Urteil
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6. Neugründung von
Europäischen Betriebsräten
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Möbelhersteller hat
künftig zwei Europäische Betriebsräte
Im September 2016 wurde die Fertigung und
Logistik der IKEA Group in das Unternehmen Inter IKEA ausgegliedert.
Die betroffenen 26.000 Beschäftigten bekommen jetzt ihren
eigenen EBR. Am 29. November 2016 wurde die Vereinbarung in Delft
(Niederlande) unterzeichnet. Sie orientiert sich weitgehend am Text der
IKEA Group, wo es bereits seit 1999 einen EBR gibt. Dieser vertritt die
132.000 Beschäftigten in den Verkaufsfilialen, im Kundendienst
und in den Call Centern. IKEA hat seinen Firmensitz aus steuerlichen
Erwägungen in den Niederlanden (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2013), aber die EBR-Vereinbarung unterliegt
schwedischem Recht. Grund für die Umorganisation ist der Druck
durch Wettbewerber wie Amazon. Auch der deutsche Handelskonzern Metro
befindet sich gerade in einer Aufspaltung (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2016).
Der Vorsitz in den jährlichen
Plenarsitzungen bei Inter IKEA liegt beim Arbeitgeber, jedes Jahr
findet eine zweite Sitzung ohne den Arbeitgeber statt.
Zusätzlich zu Sitzungszeiten hat jedes EBR-Mitglied Anspruch
auf zehn Tage Freistellung pro Jahr. Die laufenden Geschäfte
führt ein engerer Ausschuss aus fünf Mitgliedern, die
jeweils über 36 Tage Freistellungszeit pro Jahr
verfügen. Der Vorsitzende des engeren Ausschusses ist
durchschnittlich zwei Tage pro Woche für EBR-Aufgaben
freigestellt. Das größte Land im EBR ist Polen, wo
sich wichtige Produktionsstätten von IKEA befinden.


Französische Handelskette
gründet EBR
Am 6. Dezember 2016 wurde am Sitz der
Handelskette Fnac im Pariser Vorort Ivry eine EBR-Vereinbarung
geschlossen. Fnac hat 26.000 Beschäftigte in Europa, davon
19.000 allein in Frankreich, und vertreibt Bücher,
Tonträger und Konsumelektronik. Bis 2013 war es eine
Tochtergesellschaft der Luxusgüterholding PPR und
gehörte zu dessen EBR (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2010). Nach dem Erwerb der britischen
Elektronik-Handelskette Darty im Sommer 2016 ist diese ebenfalls in den
Europäischen Betriebsrat von Fnac einbezogen.
Die 18 Mitglieder sind aus Frankreich (neun
Sitze), Belgien, Spanien, Portugal und den Niederlanden. Die Schweiz
und Monaco haben je ein Gastmandat. Der Vorsitz in den
jährlichen Plenarsitzungen in Paris liegt beim Arbeitgeber.
Von den fünf Mitgliedern im Lenkungsausschuss kommen
höchstens zwei aus Frankreich. Alle EBR-Mitglieder haben
Anspruch auf 60 Stunden Freistellung pro Jahr, die Mitglieder im
Lenkungsausschuss 120 und der Sekretär 180 Stunden.
Sitzungszeiten werden hierauf nicht angerechnet. Für jedes
einzelne Restrukturierungsprojekt kommen zwanzig Stunden hinzu. Das
Budget für die laufende Beratung beträgt 20.000
€ jährlich, für Restrukturierungsprojekte
wird ad hoc ein Zusatzbudget festgelegt. Pro Amtszeit erhält
der EBR zwei Tage betriebswirtschaftliche Schulung sowie Sprachkurse.
Das Budget für Arbeitsmittel und interne
Übersetzungen liegt bei 8.000 € pro Jahr.
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7. Update von EBR-Vereinbarungen
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Italienischer Zementhersteller
erneuert EBR-Vereinbarung

Am 29. November 2016 wurde am Sitz von Buzzi
Unicem in Casale Monferrato, der "Hauptstadt des Zement" im Piemont,
die EBR-Vereinbarung erneuert. Der Europäische Betriebsrat
besteht seit 2008, nachdem der deutsche Dyckerhoff-Konzern
übernommen wurde. Dort gab es zuvor schon ab 1996 einen EBR
nach deutschem Recht. Die heutige EBR-Vereinbarung von Buzzi Unicem war
2012 die erste, die auf Grundlage des neuen italienischen EBR-Gesetzes
unterzeichnet wurde (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2012). Da sie zeitlich befristet war, musste sie
jetzt verlängert werden.
Künftig hat der EBR 15 Mitglieder, davon
sechs aus Italien und vier aus Deutschland. Er vertritt 4.700
Arbeitnehmer in der EU, größtes Land ist Deutschland
mit ca. 1.800. Hinzu kommen die Niederlande, Luxemburg, Polen,
Tschechien und die Slowakei. Er tagt einmal jährlich sowie bei
außerordentlichen Umständen. Im Lenkungsausschuss
sitzen drei Delegierte aus Italien und zwei aus Deutschland, sie tagen
halbjährlich. Ständige Gäste sind
Gewerkschaftssekretäre der drei italienischen Organisationen
sowie ein von der Europäischen Föderation
der Bau- und Holzarbeiter (EFBH) in Brüssel benannter
Koordinator. Weiterhin kann der EBR einen Berater beauftragen, dessen
Honorar vom Unternehmen bezahlt wird. Jedes Jahr sind zwei
Schulungstage vorgesehen.


Hersteller von Bodenbelägen
verbessert EBR-Vereinbarung

Am 1. Dezember 2016 wurde in Paris eine neue
Vereinbarung über das Europaforum von Tarkett unterzeichnet.
Das Forum war bereits 1996 nach deutschem Recht gegründet
worden. Als Folge einer Fusionswelle befindet sich der Sitz des
Konzerns heute in der Pariser Bürovorstadt La
Défence. Der Vorsitz im Europaforum liegt traditionell bei
einem gewählten Arbeitnehmervertreter, was in Frankreich nicht
üblich ist. Tarkett hat 12.500 Beschäftigte in 100
Ländern der Welt und 34 Produktionsstätten.
Das Europaforum hat 18 Mitglieder aus acht
Ländern. Sie treffen sich einmal pro Jahr, abwechselnd in der
Zentrale in Paris und in einer Niederlassung. Im Präsidium
sind alle acht Länder mit je einem Sitz vertreten. Sie treffen
sich dreimal pro Jahr mit der zentralen Leitung. Das Europaforum hat
Anspruch auf zwei gemeinsame Schulungstage pro Jahr,
zusätzlich kann jeder Delegierte drei Schulungstage pro
Amtszeit individuell in Anspruch nehmen. Der Text ist knapp und
präzise formuliert und verzichtet auf starke
Reglementierungen, wie sie in französischen EBR-Vereinbarungen
sonst üblich sind.


Aktualisierte Vereinbarung im
französischen Baukonzern
Am 30. Dezember 2016 wurde am Firmensitz im
Pariser Vorort Vélizy-Villacoublay eine erneuerte
EBR-Vereinbarung für Eiffage unterzeichnet. Der
Europäische Betriebsrat wurde 1998 gegründet und
unterliegt vollständig der EBR-Gesetzgebung. Ein
großer Teil der weltweit 65.000 Beschäftigten
entfällt auf Frankreich, wo es in der Belegschaft eine starke
gewerkschaftliche Tradition gibt. 24% des Aktienkapitals halten die
Arbeitnehmer.
Der EBR hat 22 Mitglieder aus neun
Ländern, davon neun aus Frankreich und je drei aus Deutschland
und Belgien. Erstmals erstreckt sich die Vereinbarung auch auf die
Schweiz. Der Lenkungsausschuss besteht aus dem Sekretär, dem
Kassenwart und drei weiteren Mitgliedern, die aus mindestens vier
Ländern kommen. Die quartalsweisen Sitzungen werden probeweise
als Videokonferenzen organisiert. Plenarsitzungen finden zweimal pro
Jahr unter Vorsitz des Arbeitgebers statt. Sondersitzungen sind in
außerordentlichen Umständen vorgesehen, wenn zwei
Drittel der EBR-Mitglieder dies beantragt.
Wie in Frankreich üblich, ist die
Freistellungszeit genau definiert. Jeder Delegierte erhält
fünf Tage, die Mitglieder des Lenkungsausschusses zehn Tage
pro Jahr zusätzlich zu den Zeiten für Sitzungen. Das
Jahresbudget des EBR beträgt 60.000 € für
seine normale Arbeit und 30.000 € für Schulungen,
hinzu kommen die Kosten für die regelmäßige
Beratung durch einen Wirtschaftsprüfer. Jedes Jahr werden im
zeitlichen Zusammenhang mit einer Plenarsitzung zwei Schulungstage
organisiert, zu denen auch die Ersatzmitglieder eingeladen werden. Da
der Konzern permanent seine Struktur ändert, enthält
die Vereinbarung einen Anhang mit Muster-Datenblättern, die
für den Fall von Akquisitionen und Verkäufen die an
den EBR zu liefernden Informationen auflisten.
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8. Neue SE-Umwandlungen
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Brexit
treibt Großbank nach Frankfurt und in die Rechtsform der SE
Seit dem 1. Dezember 2016
betreibt die schweizerische UBS ihre Vermögensverwaltung
für Kontinentaleuropa von Frankfurt aus und hat hierzu die
neue Gesellschaft UBS Europe SE gegründet. Sie hat 2.000
Beschäftigte in neun Ländern. Damit ist Frankfurt
jetzt Favorit für die mögliche Verlagerung von 1.500
UBS-Arbeitsplätzen aus London, sollte Großbritannien
nicht nur aus der EU, sondern auch aus dem Europäischen
Binnenmarkt ausscheiden. Die am 11. August 2016 unterzeichnete
SE-Beteiligungsvereinbarung hat hierfür bereits Vorkehrungen
getroffen.
Im
Aufsichtsrat haben die Arbeitnehmer zwei von sechs Sitzen. Mit 780
Arbeitnehmern in Deutschland war die Drittelbeteiligung hier
maßgebend. Der Aufsichtsrat soll aber bald auf neun Sitze
vergrößert werden, davon drei Arbeitnehmervertreter.
Ein Sitz entfällt auf Deutschland, ein weiterer auf Italien,
der künftige dritte Sitz auf Luxemburg. Der SE-Betriebsrat
startet mit zwölf Mitgliedern, darunter vier aus Deutschland.
Der geschäftsführende Ausschuss hat fünf
Mitglieder und wird auf acht vergrößert, wenn der
SE-Betriebsrat anwächst, z. B. durch die Brexit-Verlagerungen.
Es sind zwei Plenarsitzungen pro Jahr mit der zentralen Leitung
vorgesehen.
Problematische
Klauseln in der SE-Vereinbarung
Das
Konsultationsverfahren beinhaltet sehr enge Fristen. Der SE-Betriebsrat
kann eine Stellungnahme nur innerhalb von 14 Tagen abgeben. Die
für das SE-Recht typische zweite Runde der Anhörung
muss innerhalb von sieben Tagen beantragt werden, falls die
Stellungnahme von der zentralen Leitung nicht berücksichtigt
wurde. Dann findet innerhalb von 14 Tagen eine weitere Sondersitzung
statt, um eine Einigung zu erzielen. Kommt keine Einigung zustande,
endet das Konsultationsverfahren spätestens 14 Tage danach. In
besonders dringenden Fällen ist ein Schnellverfahren ("Fast
Track Procedure") mit verkürzten Fristen und einer
Videokonferenz vorgesehen.
Der
SE-Betriebsrat kann bei einer Verletzung seiner Beteiligungsrechte
ausdrücklich nicht vor Gericht ziehen, um eine einstweilige
Verfügung zu beantragen. Eine ähnliche Formulierung
findet sich auch in der SE-Vereinbarung des Modeversenders Zalando
(siehe Bericht
in den EBR-News 2/2014) und dürfte vermutlich gegen
die SE-Richtlinie verstoßen. Es gibt keine rechtliche
Möglichkeit, diese Formulierung außer Kraft zu
setzen, denn die Vereinbarung enthält eine "Ewigkeitsklausel".
Wird sie gekündigt und scheitern Neuverhandlungen, gilt sie
unverändert weiter. Die Arbeitnehmervertreter können
niemals auf die Auffangregelung der SE-Richtlinie
zurückgreifen. Sollte es künftig Konflikte geben, ist
ein Weg wie in der britischen Großbank HSBC ausgeschlossen
(siehe Bericht
in den EBR-News 1/2014).
Die
Muttergesellschaft in Zürich hat seit 2002 einen
Europäischen Betriebsrat ("European Employee Forum") nach
britischem Recht, der parallel zum neuen SE-Betriebsrat weiterarbeitet.
Dort sind als Nicht-EU-Länder neben der Schweiz auch Russland,
die Türkei und Monaco vertreten.
Pressebericht über die neue Gesellschaft


Pumpenhersteller
will keine Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
Am 24. Oktober 2016 wurde die Firmengruppe
Busch mit Sitz in Maulburg (Schwarzwald) in eine SE umgewandelt.
Weltweit beschäftigt das Familienunternehmen 2.600
Arbeitnehmer, die nun komplett von der Mitbestimmung im Aufsichtsrat
ausgeschlossen sind. Busch hat weltweit die größte
Produktpalette von Vakuumpumpen für die Industrie und versucht
gerade, den Konkurrenten Pfeiffer Vacuum aus Hessen aufzukaufen. Sollte
die Akquisition gelingen, würde die neue SE auch die
Arbeitnehmer von Pfeiffer Vacuum dauerhaft aus dem Aufsichtsrat
fernhalten.
Am
10. August 2016 wurde die SE-Beteiligungsvereinbarung unterzeichnet, es
ist eine der kürzesten, die in der Geschichte dieser
Rechtsform jemals geschlossen wurde. Der Text verweist lediglich auf
die Auffangregelungen des deutschen SE-Gesetzes. Der neue
SE-Betriebsrat hat 22 Mitglieder, darunter sechs aus Deutschland, und
vertritt 1.230 Arbeitnehmer in 16 Ländern, die meisten mit nur
kleinen Vertriebsniederlassungen. Interessant ist die Brexit-Klausel:
Länder, die am 1. Juni 2016 Mitglied der EU waren, bleiben
dauerhaft im SE-Betriebsrat vertreten.


Lebensmittel-Versender
bildet Europaforum

Am
7. November 2016 wurde eine SE-Beteiligungsvereinbarung für
HelloFresh unterzeichnet. Seit dem 14. Dezember 2016 firmiert das
Unternehmen aus Berlin als SE. HelloFresh ist weltweit der
größte Lieferdienst für Lebensmittel nach
vorbereitetem Rezept im Abonnement, den "Kochboxen". Das 2011
gegründete Startup hat etwa 800 Arbeitnehmer in neun
Ländern und wächst sehr stark. Das Kapital stammt von
den gleichen Finanzinvestoren, die auch schon den Modeversender Zalando
gegründet hatten.
Das
Besondere Verhandlungsgremium hatte zwölf Mitglieder, darunter
acht aus den Niederlanden, drei aus Deutschland und eines aus dem
Vereinigten Königreich. Dem neuen Europaforum, so der Name des
SE-Betriebsrates, gehört pro Land nur ein Mitglied an, derzeit
drei. Sie tagen einmal jährlich und werden von der Belegschaft
ihres Landes direkt gewählt. Ein
geschäftsführender Ausschuss wird erst gebildet, wenn
das Europaforum mehr als fünf Mitglieder hat. Im Aufsichtsrat
ist die Belegschaft nicht vertreten. In der Branche der
Startup-Versandhändler ist die Rechtsform SE sehr beliebt,
zuletzt hatte sich windeln.de in eine SE umgewandelt (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2016).
Hintergrundbericht zur Rechtsform der SE
Aktuelles Datenblatt der
Hans-Böckler-Stiftung
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9. Der Blick über
Europa hinaus
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Norwegischer Baukonzern erneuert
Rahmenabkommen
Am 24. Januar 2017
unterzeichnete die zentrale Leitung von Veidekke ein internationales
Rahmenabkommen mit der Bau- und Holzarbeiter Internationale (BHI)
für die weltweit 7.000 Arbeitnehmer. Schon 2005 hatte der
größte Baukonzern Norwegens zum ersten Mal ein
solches Abkommen geschlossen (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2005). Ab jetzt wird die gesamte Lieferkette
einbezogen, auch Auftragnehmer, Subunternehmer und die an
Gemeinschaftsprojekten beteiligte Firmen. Arbeitnehmervertreter vor Ort
sollen das Abkommen überwachen, dazu erhalten sie Schulungen
und Freistellungszeit. Einmal pro Jahr wird die Einhaltung und die
Praxis des Abkommens in einer Sitzung in Oslo
überprüft.
Bericht von der
Unterzeichnung
Das Abkommen im Wortlaut


Belgischer Chemiekonzern mit
beispielhaften Regelungen
Am 3. Februar 2017 verlängerten die
zentrale Leitung von Solvay und der Internationale
Industriegewerkschaftsbund (industriALL) in Brüssel das
weltweite Rahmenabkommen über soziale Verantwortung von 2013
(siehe Bericht
in den EBR-News 1/2014). Für die
Überwachung sind ab jetzt die acht Mitglieder des
Weltbetriebsrates zuständig, den es seit 2015 gibt (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2015). Erweitert wurde das Rahmenabkommen um neue
Themen wie die Vermeidung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz.
Am 1. April 2017 startet ein Sozialprogramm
("Solvay Cares") mit verbessertem Mutterschaftsurlaub und einer
Zusatzkrankenversorgung, das am 22. Februar 2017 vom Weltbetriebsrat
vereinbart wurde. Das Familienunternehmen beteiligt seine 31.000
Beschäftigten in 53 Ländern auch am Gewinn (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2016).
Bericht von der Unterzeichnung des
Rahmenabkommens
Das Rahmenabkommen im Wortlaut
Bericht über das weltweite
Sozialprogramm


Französischer
Automobilkonzern stärkt Weltbetriebsrat
Die zentrale Leitung der PSA-Gruppe
unterzeichnete am 7. März 2017 am Sitz der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) in Genf ein weltweit gültiges
Rahmenabkommen mit dem Internationalen Industriegewerkschaftsbund
(industriALL). Es baut auf dem ersten Abkommen von 2006 auf und
integriert den 2010 gegründeten Weltbetriebsrat (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2010).
Das sehr weitreichende und umfassende Abkommen
beinhaltet neben den Kernarbeitsnormen auch Grundsätze des
Sozialen Dialogs, der Personal- und Kompetenzentwicklung, Fragen des
Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Gleichbehandlung und der
digitalen Transformation. Die Grundsätze gelten
ausdrücklich auch für Zulieferer, Subunternehmer,
industrielle Partner und Vertriebsnetze. Neben dem Weltbetriebsrat, der
das Abkommen überwachen wird, gibt es zwei Gremien in Europa:
seit 1996 den Europäischen Betriebsrat und seit 2008 einen
gemeinsamen Strategieausschuss, in dem sich das Management des Konzerns
einmal jährlich mit den Gewerkschaften der wichtigsten
Länder trifft, um vertrauliche Diskussionen in einem
frühen Stadium zu führen (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2008).
Bericht von der Unterzeichnung
Das Rahmenabkommen im Wortlaut
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10. Interessante Webseiten
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Baukasten für EBR-Mitglieder
Die unabhängige Gewerkschaft FABI
zählt 100.000 Mitglieder unter den Bankangestellten in
Italien. Sie gehört keinem der italienischen
Dachverbände an, aber dem europäischen
Gewerkschaftsverband UNI für die Dienstleistungsbranche. Mit
Gewerkschaften in vier weiteren Ländern führte sie
zwei Jahre lang ein EBR-Projekt durch, das von der
Europäischen Kommission finanziell gefördert wurde.
Die Webseite "To.Be.E.EWC" enthält zahlreiche Info-Bausteine
für EBR-Mitglieder.
Die Webseite des Projekts


Verantwortliches Investment weltweit
Die Initiative CWC wurde 1999
mit Unterstützung des Internationalen Gewerkschaftsbundes
(IGB) gegründet, um Informationsaustausch und gemeinsame
Aktionen zwischen Treuhändern gewerkschaftlicher Pensionsfonds
zu fördern. Unternehmen, in die investiert wird, sollen
Menschen- und Arbeitsrechte respektieren, finanziell nachhaltig
tätig sein und negative Auswirkungen auf die Umwelt vermeiden.
Die Webseite des Komitees


Mehr Rechtssicherheit für
Leiharbeiter in Belgien
Seit dem 1. Oktober 2016
haben Leiharbeiter in Belgien das Recht auf einen schriftlichen
Arbeitsvertrag, bevor sie ihre Arbeit beginnen. Ein solcher Vertrag
kann auf Papier oder elektronisch abgeschlossen werden. Um
über ihre neuen Rechte zu informieren, hat der belgische
Gewerkschaftsbund FGTB eine spezielle Webseite erstellt.
Die Webseite für belgische Leiharbeiter
Informationsblatt zu den neuen Rechten


Kampagne gegen negative Auswirkungen
des Brexit
Die
parteiübergreifende Vereinigung "Open Britain" ist nach dem
Referendum über die Mitgliedschaft in der EU entstanden und
betreibt eine Webseite mit aktuellen Informationen. Die
Unterstützer wollen ein offenes und integratives Land: offen
für Handel und Investment, offen für Talente und
harte Arbeit, offen gegenüber Europa und der Welt. Das
Vereinigte Königreich soll auch nach dem Brexit weiterhin im
Europäischen Binnenmarkt zu bleiben.
Die Webseite der Brexit-Gegner
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11. Neue Publikationen
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Wird die Tarifautonomie von der EU politisch
ausgehebelt?
Seit der Krise des europäischen
Währungssystems haben die Institutionen der EU in bislang
unbekannter Weise direkt Einfluss auf die Entwicklung von
Löhnen und Tarifvertragssystemen genommen. Im November 2016
ist dieser Sammelband erschienen, der die Reichweite und Auswirkungen
dieses als "Economic Governance" bezeichneten Interventionismus in
verschiedenen europäischen Regionen untersucht. Es handelt
sich um Ergebnisse eines Forschungsprojekts, das von gewerkschaftsnahen
Instituten aus 13 Ländern mit finanzieller
Unterstützung der Europäischen Kommission
durchgeführt wurde. Die Schlußfolgerung der Autoren:
Europa braucht eine koordinierte Lohnpolitik, die überall
angemessene Mindestlöhne sicherstellt und auch die
Tarifvertragssysteme stärkt.
Weitere Informationen mit Leseprobe
Online-Bestellung des Buches
Die ausführlichen Forschungsergebnisse


Leitfaden zur Unterrichtung und
Anhörung im EBR
Im November 2016 hat die
Europäische Föderation der Bau- und Holzarbeiter
(EFBH) einen EBR-Leitfaden vorgelegt, der in einem
zweijährigen Projekt mit finanzieller Unterstützung
der Europäischen Kommission entstanden ist. Er
enthält wichtige Hintergrundinformationen, wie ein
Konsultationsprozess im Europäischen Betriebsrat gestaltet
werden kann. Weiterhin ist eine Analyse der EBR-Praxis in 23
Unternehmen der Bau- und Holzindustrie zu finden, die auf Basis von
Fragebögen und Interviews mit EBR-Mitgliedern erstellt wurde.
Eine Fallstudie über die Fusion von Lafarge und Holcim zeigt
die Rolle der beiden Europäischen Betriebsräte (siehe
Bericht
in den EBR-News 3/2014). Der Anhang enthält
thematische Merkblätter, u. a. zur
länderübergreifenden Zuständigkeit des EBR,
zu Fusionen und Übernahmen und zur Abstimmung zwischen
nationaler und europäischer Ebene der Arbeitnehmervertretung.
Informationen über das Projekt
Download des Leifadens
Download der Merkblätter


Werkzeugkasten
für EBR-Mitglieder
Im Dezember 2016 ist dieses Handbuch erschienen,
das in drei Kapiteln verschiedene Aspekte der Arbeit
Europäischer Betriebsräte beleuchtet. Am Anfang wird
der gesetzliche Rahmen behandelt und einige Merkpunkte für die
Aushandlung von EBR-Vereinbarungen benannt, darunter der Begriff der
länderübergreifenden Zuständigkeit des EBR,
die Abstimmung zwischen den nationalen und Europäischen
Betriebsräten und Fragen der Vertraulichkeit. Im zweiten
Kapitel ist ein Vergleich der Arbeitsbeziehungen der einzelnen
europäischen Länder zu finden und das dritte Kapitel
beinhaltet Übungen zur Verbesserung der internen
Zusammenarbeit im EBR. Das Handbuch wurde in einem
zweijährigen Projekt von einer französischen
Beratungsfirma mit finanzieller Unterstützung der
Europäischen Kommission erarbeitet.
Download des Handbuchs


Unternehmensverantwortung in der
Lieferkette
Im Dezember
2016 ist diese Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung erschienen. Der
Fabrikeinsturz in Bangladesch im April 2013 mit 1.100 Toten hatte eine
weltweite Diskussion über die Verantwortung der Textilkonzerne
für ihre Lieferkette ausgelöst (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2013). Die Autorin der Studie, die auch als
juristische Beraterin der EWC Academy tätig ist, zeigt die
Enwicklung weltweiter Vereinbarungen zur sozialen Verantwortung
multinationaler Unternehmen auf und analysiert die konkrete Umsetzung
des Bangladesch-Abkommens. Sie formuliert Vorschläge, wie
dieses auf andere Bereiche übertragen und durch
Schiedsgerichte sichergestellt werden kann. In Paris verabschiedete die
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) am 8. Februar 2017 neue bindende Richtlinien zur
Risikobewertung in der Lieferkette der Bekleidungsindustrie.
Download der Studie zum Bangladesch-Abkommen
Webseite zum Bangladesch-Abkommen
Bericht über die Verabschiedung der
OECD-Richtlinien
Die neuen OECD-Richtlinien im Wortlaut
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12. Die EWC Academy: Beispiele
aus unserer Arbeit
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Fachtagung mit 53 Teilnehmern aus
zehn Ländern
Am 30. und 31. Januar 2017 fand zum neunten Mal
in Folge die jährliche Fachtagung der EWC Academy in Hamburg
statt. Im Mittelpunkt standen aktuelle Entwicklungen in der EBR- und
SE-Landschaft sowie der Brexit. Auch Forderungen an die bevorstehende
Revision der EBR-Richtlinie wurden anhand mehrerer Studien diskutiert,
die der Wissenschaftler Romuald Jagodziñski vom
Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI) in Brüssel
vorstellte. Am zweiten Tag fanden zwei Seminare statt: zur
Arbeitnehmervertretung im Vereinigten Königreich und zum
EU-Recht.


Lenkungsausschuss will EBR-Praxis
verbessern
Das
Präsidium des Europäischen Betriebsrates der BCD
Group tagte am 1. und 2. Februar 2017 in Hamburg und ließ
sich von der EWC Academy schulen, um die Konsultationsverfahren zu
verbessern. Das niederländische Unternehmen ist weltweit einer
der größten Dienstleister für
Geschäftsreisemanagement. Der Europäische Betriebsrat
wurde 2008 gegründet, nachdem BCD die
Geschäftsreisesparte des deutschen TUI-Konzerns gekauft hatte.
Deutschland ist bis heute eines der wichtigsten Länder
innerhalb der BCD Group. Obwohl die EBR-Vereinbarung seit 2008 nicht
verändert wurde, können die Standards der neuen
EU-Richtlinie zum Konsultationsverfahren vollständig genutzt
werden, so wie bei allen Artikel-6-Vereinbarungen.


Zusammenlegung von zwei
Europäischen Betriebsräten
Am 22. und 23. Februar 2017
kamen Vertreter der beiden geschäftsführenden
Ausschüsse von ZF und TRW Automotive nach Friedrichshafen. Mit
Unterstützung der EWC Academy berieten sie über die
Struktur eines gemeinsamen EBR. Der drittgrößte
deutsche Automobilzulieferer ZF hatte 2015 das US-Unternehmen TRW
gekauft (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2014).
Bisher gibt es in beiden Unternehmen einen
Europäischen Betriebsrat. Bei TRW Automotive wurde er 1997
gegründet und basiert auf britischem Recht (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2016). Grundlage der Zusammenlegung beider Gremien
wird die EBR-Vereinbarung von ZF Friedrichshafen sein, die 2000 nach
deutschem Recht geschlossen wurde. Sie soll im Zuge der Fusion
aktualisiert werden, was bereits 2013 geplant war (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2013). Die Bildung eines Besonderen
Verhandlungsgremiums nach Artikel 13 der EU-Richtlinie ist nicht
vorgesehen.
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13. Aktuelle Seminartermine
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Die EWC Academy und ihre
Vorläuferorganisation führt seit Januar 2009 Tagungen
und Seminare für Mitglieder von Europäischen
Betriebsräten, SE-Betriebsräten und Besonderen
Verhandlungsgremien durch. Bisher haben daran 726 Arbeitnehmervertreter
aus 260 Unternehmen teilgenommen, viele von ihnen auch mehrfach. Das
entspricht etwa 21% aller transnationalen Betriebsratsgremien in
Europa. Hinzu kommen zahlreiche Inhouse-Veranstaltungen und
Gastvorträge bei anderen Veranstaltern.
Überblick über die
bevorstehenden Seminartermine


EBR-Seminare auf Schloss Montabaur
(auch für SE-Betriebsräte geeignet)
Vom 18. bis 21. April 2017
findet unser jährliches Seminar in Montabaur statt (auf halbem
Weg zwischen Frankfurt und Köln, am ICE-Bahnhof). Die
folgenden Themen werden parallel angeboten:
- EBR-Schnuppertage (für Einsteiger)
- Von einer Kinoveranstaltung zum vollwertigen
Konsultationsorgan (für Fortgeschrittene)
Bericht von diesem Seminar im April 2012


Sprachkurse: Business-Englisch
für Betriebsräte
- 8. - 10. Mai 2017 in Hamburg
- 25. Juni - 1. Juli 2017 in Esher Place bei
London
- 15. - 20. Oktober 2017 in Dublin
Weitere Informationen über unsere
Sprachkurse


Seminar zur neuen
EU-Datenschutz-Grundverordnung
2018 werden die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener
Daten in der EU vereinheitlicht. Das Gesetzesprojekt war von der
ehemaligen Justizkommissarin Viviane Reding (Foto) initiiert worden.
Die seit 1995 geltende Datenschutzrichtlinie wird durch die
Datenschutz-Grundverordnung ersetzt. Ab Mai 2018 wird auch das
Bundesdatenschutzgesetz wird nicht mehr gelten. Vom 3. bis 5. Juli 2017
findet dazu ein Seminar in Mainz statt.


US-Tagung für
Betriebsratsmitglieder
Vom 18. bis 20. September 2017
findet in Berlin die fünfte Fachtagung zu den industriellen
Beziehungen in den USA statt. Neben einem Rückblick auf die
historische Entwicklung wird insbesondere die aktuelle Situation nach
den Präsidentschaftswahlen beleuchtet. Das Seminar richtet
sich an Betriebsräte aus US-Unternehmen wie auch aus
europäischen Unternehmen mit wichtigen Standorten in den USA.
Zu den Referenten gehören Hermann Nehls, derzeit
Sozialreferent für Arbeitsmarkt, Gesundheit und Soziales an
der Deutschen Botschaft in den USA, und Dr. Thomas Greven, Dozent am
John F. Kennedy-Institut für Nordamerikastudien der FU Berlin
und ehemaliger Mitarbeiter im Büro von Bernie Sanders.


Shared Service Center in Mittel- und
Osteuropa
Vom 18. bis 20. Oktober 2017 findet ein Seminar
in Danzig statt. Es richtet sich an Betriebsräte, die mit der
Verlagerung von Abteilungen (Shared Service Center) nach Mittel- und
Osteuropa konfrontiert sind. Es besteht die Möglichkeit, sich
über den Umgang mit solchen Verlagerungen auszutauschen. Die
Arbeitsbeziehungen in Polen und die Rolle polnischer Delegierter im EBR
werden ebenfalls behandelt.


Inhouse-Veranstaltungen
Eine Übersicht über mögliche Themen
für Inhouse-Veranstaltungen finden Sie hier:
Themen für Inhouse-Seminare
Themen
für Fachvorträge
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14. Impressum
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Die EBR-News werden herausgegeben
von:
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Rödingsmarkt 52, D-20459 Hamburg
www.ewc-academy.eu
Verteiler der deutschsprachigen Ausgabe: 20.596 Empfänger
Verteiler der englischsprachigen Ausgabe: 3.670 Empfänger
Verteiler der französischsprachigen Ausgabe: 3.606
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