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20. April 2004
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1. EU-Osterweiterung und EBR
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1. Mai
2004: Die EU wird größer - was bedeutet das für den
EBR?
Nur noch wenige Tage bis zur
EU-Erweiterung. Zehn neue Mitgliedsstaaten mit insgesamt rund 75
Millionen Einwohnern gehören ab dem 1. Mai 2004 zur Europäischen
Union. Zu den 169 Millionen Erwerbstätigen in den "alten" EU-Ländern
kommen 29 Millionen hinzu. Mit dem Beitritt übernehmen die neuen
EU-Länder die europäische Gesetzgebung und damit auch den
Europäischen Betriebsrat. Wir haben bei den wichtigsten
Einzelgewerkschaften nachgefragt, wie die Vorbereitungen auf die
Erweiterung der Europäischen Betriebsräte gediehen sind und einige
Hintergründe beleuchtet. weiter
Gutachten zur EU-Erweiterung
für Europäische Betriebsräte
EU-Erweiterung heißt gleichzeitig auch
EBR-Erweiterung. In allen Beitrittsländern muß die EBR-Richtlinie ab
1. Mai 2004 angewendet und bestehende Europäische Betriebsräte
um Delegierte aus diesen Ländern erweitert werden. Daraus
resultieren eine Reihe offener Fragen, die der DGB kürzlich in einem
Gutachten untersuchen ließ.
Die von Flávio Benites, Doktorand bei Prof.
Däubler, vorgelegte Arbeit gibt einen Überblick über die rechtlichen
Auswirkungen der EU-Erweiterung und beantwortet konkrete Fragen, die
sich hierzu in vielen Europäischen Betriebsräten
stellen.
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2.
EBR-Gründung:
Richter stärken
Informationrechte von Betriebsräten |
Neue Urteile zur Informationspflicht des
Arbeitgebers
Betriebsräte in europaweit tätigen Unternehmen haben einen
Anspruch auf Informationen, die zur Gründung eines Europäischen
Betriebsrates erforderlich sind. Das erste Urteil des Europäischen
Gerichtshofes (EuGH) hierzu erging im März 2001. Dem Betriebsrat des
Handelsunternehmens Bofrost, bekannt für seine
Tiefkühlprodukte, hatte der Arbeitgeber die notwendigen
Informationen über die Struktur des Unternehmens im Ausland
verweigert. Nachdem der EuGH dem deutschen Betriebsrat einen
umfassenden Informationsanspruch zugebilligt hatte, um in
Verhandlungen über die Gründung eines EBR eintreten zu können,
schloss sich jetzt auch das Bundesarbeitsgericht in seinem
Urteil vom 30. März 2004 dieser Meinung an. Die
schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, aber das
Bundesarbeitsgericht hat bereits eine Presseerklärung veröffentlicht.
Im Januar 2004 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein
ähnliches Urteil gefällt. Seit 1996 versuchen die
Arbeitnehmervertreter des Speditionsunternehmens Kühne &
Nagel vergeblich, einen EBR zu gründen. Da die
Muttergesellschaft des Konzerns in der Schweiz sitzt und diese
nicht unter die EBR-Richtlinie fällt, wurde die Weitergabe der
notwendigen Informationen vom Arbeitgeber bisher verweigert. Der
EuGH bejahte auch in diesem Fall die Pflicht des Unternehmens zur
Unterrichtung der
Arbeitnehmervertreter.
→ weitere
Informationen
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3. Kommt die
Novellierung der
EBR-Richtlinie in Schwung?
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Seit Jahren wird ergebnislos über
eine Novellierung der EBR-Richtlinie diskutiert. Während die
Gewerkschaften eine Erweiterung der EBR-Informations- und
Konsultationsrechte verlangen,
blockieren die Arbeitgeber jegliche Änderung. So ist der Europäische
Arbeitgeberverband für die Metall- und Elektroindustrie (WEM)
beispielsweise der Meinung, dass eine Revision der EBR-Richtlinie im
Zuge der EU-Erweiterung zu früh käme und nicht notwendig
sei.
Der Europäische Gewerkschaftsbund
(EGB) hatte zuletzt im Februar 2004 seine Forderungen zur
Novellierung in einem 26 Punkte umfassenden Strategiepapier
präzisiert. Es enthält wichtige Aspekte zur Verbesserung der
EBR-Arbeit, wird aber vor dem Hintergrund der politischen
Kräfteverhältnisse von vielen als eine "fromme Wunschliste"
betrachtet. Manche Stimmen fordern eine Konzentration auf
ausgewählte Schwerpunkte, was für die Novellierung förderlicher sei
als Maximalforderungen, mit denen man bei den Arbeitgeberverbänden
"auf Granit" stoßen würde.
Angesichts der Blockade der
Arbeitgeberverbände und der vielfältigen Forderungen für ein
sozialpolitisches Moratorium (u.a. auch aus Deutschland), schindet
die Europäische Kommission weiter Zeit. Die
Anhörungen der Sozialpartner, eigentlich für das erste Quartal 2004
geplant, sind erneut verschoben worden. Gegenüber unserer Newsletter-Redaktion kündigte Billie
Mathews, der bei der EU-Kommission für die Revision der
EBR-Richtlinie zuständig ist, vor wenigen Tagen an, daß die
Anhörungen im Mai 2004 beginnen sollen. Wir werden darüber
berichten.
Hintergrundmaterial zum
Download:
"Towards more influence!"
Unter diesem
Motto trafen sich Ende 2002 mehrere hundert EBR-Mitglieder aus ganz
Europa zu einer Konferenz im dänischen Aarhus. Diskutiert wurde dort
über die Rolle der Europäischen Betriebsräte bei Umstrukturierungen,
die Verbesserung der Informations- und Konsultationsverfahren sowie
über die juristische Durchsetzung der Rechte von
EBR-Gremien.
Stellungnahme des EWSA
Im September 2003 legte der Europäische Wirtschafts- und
Sozialausschuss (EWSA) eine Stellungnahme über die
praktische Anwendung der bisherigen EBR-Richtlinie vor. Das
Papier ist eine Bewertung der EBR-Richtlinie, die von Arbeitgeber-
und Arbeitnehmerseite gemeinsam ausgearbeitet wurde und
stellt daher einen Kompromiss unterschiedlicher Interessen
dar.
Positionspapier der Metall-Arbeitgeber zur
Revision der EBR-Richtlinie vom November 2003
Strategiepapier des
EGB
Der Europäische
Gewerkschaftsbund (EGB) legte im Februar 2004 seine Positionen zur
Revision der EBR-Richtlinie in einem Strategiepapier
fest.
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4.
EBR-konkret:
Was tut sich in den
Betrieben? |
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Hände weg von
Aventis
"Die Saison ist eröffnet" und von einem "großen
Fressen" künden in jüngster Zeit die Schlagzeilen der
Wirtschaftspresse. Nach Meinung der Beratungsgesellschaft KPMG ist
das Fusionsklima in der EU derzeit besonders günstig. Eine
Übernahmeschlacht, die Erinnerungen an Mannesmann und Vodafone
weckt, tobt derzeit in der Pharmabranche. Der französische Konzern
Sanofi-Synthélabo versucht seinen Konkurrenten Aventis zu
übernehmen. Gemessen am Umsatz ist Sanofi jedoch nur halb so groß
wie Aventis.
Die Großaktionäre von Sanofi (Total und L’Oréal)
versprechen sich von der Aventis-Übernahme Vorteile, die vor allem
zu Lasten der Belegschaften gehen. 10.000 Arbeitsplätze
und etwa 170 Ausbildungsplätze pro Jahr, so der
stellvertretende EBR-Vorsitzende von Aventis, Friedhelm Conradi im
Interview mit unserer Newsletter-Redaktion, stehen dabei auf dem
Spiel. Außerdem sind weitere Stellen bei den Zulieferern und in den
betroffenen Regionen gefährdet.
Der Europäische Betriebsrat von Aventis hat in
einer Stellungnahme die feindliche Übernahme entschieden abgelehnt.
Mit Aktionen wie "Hände weg von Aventis“, "Der L’Oréal-Berg wächst“
und Informationskampagnen kämpfen die Beschäftigten gegen die
Übernahme. Die Industriegewerkschaft Bergbau-Chemie-Energie (IG
BCE) und die französische CFDT forderten beide Unternehmen auf, in
einen konstruktiven Dialog einzutreten und die Arbeitnehmer in den
Entscheidungsprozeß einzubeziehen. Mit einer ersten Entscheidung der
französischen Justiz zur Übernahmegenehmigung wird bis Ende Mai 2004
gerechnet. Weitere Informationen unter: www.haende-weg-von-aventis.de
Zwei Seiten einer Medaille:
Beihilfen für Power Alstom
Im Herbst 2003 stand der
Kraftwerksbauer Power Alstom kurz vor dem Aus. Der französische
Staat wollte einspringen, um die Restrukturierungswelle des
Unternehmens finanziell abzusichern. Allerdings mußte die
EU-Kommission die Zulässigkeit einer solchen staatlichen Beihilfe
vorher genehmigen. Im Rahmen des wettbewerbspolitischen
Anhörungsverfahrens sprach am 11. Februar 2004 auch der
Europäische Betriebsrat von Alstom mit
Wettbewerbskommissar Monti über die Bewertung und Beurteilung der
Staatsbeteiligung Frankreichs.
Wichtig war dem EU-Kommissar vor
allem eine Begrenzung der Beihilfen auf das Nötigste und
eine eventuelle Kompensation von Wettbewerbsvorteilen.
Letzteres hieße, so der EBR-Vorsitzende Albrecht Kotitschke im
Interview mit unserer Newsletter-Redaktion, daß Alstom Teile des
Unternehmens abstoßen müsse, um eine zu große Marktpräsenz zu
vermeiden. Kontrovers wird die französische Staatsbeteiligung auch
deshalb diskutiert, weil unklar ist, ob die Arbeitsplätze außerhalb
Frankreichs dadurch gesichert sind. Eine Verweigerung der Hilfe wäre
nach Meinung des EBR kontraproduktiv für den Wettbewerb, weil
dadurch andere Konzerne (v.a. General Electric und Siemens)
unverhältnismäßig gestärkt würden.
Kraft Foods: angedrohter
Personalabbau ruft Betriebsräte auf den
Plan
Im Januar 2004 sind die
Beschäftigten des Nahrungsmittelherstellers Kraft Foods vom
Management über einen "Plan für nachhaltiges Wachstum"
informiert worden, der europaweit die Schließung von zwanzig
Standorten und den Abbau von 6.000 Arbeitsplätzen vorsieht. In einem
offenen Brief an die Konzernleitung fordern die
Belegschaftsvertretungen ihre Einbeziehung in den Planungsprozeß und
eine ernsthafte Prüfung von Alternativen zu diesem Abbauplan.
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5. Europäische Betriebsräte in der
Automobilindustrie
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Die Automobilindustrie, die die Herstellung
von Fahrzeugen und Komponenten umfaßt, beschäftigt rund 8 % aller in
der verarbeitenden Industrie tätigen Arbeitnehmer der EU. Ihre
Bedeutung geht allerdings weit darüber hinaus, nicht zuletzt als
traditionelle Hochburg der Gewerkschaften und als innovative Kraft
bei der Arbeitsorganisation und den Arbeitsbeziehungen.
In praktisch allen großen Automobilunternehmen
gibt es inzwischen Europäische Betriebsräte. Das zeigt eine im März
2004 veröffentlichte Studie über Arbeitsbeziehungen in der
Automobilindustrie. Wie in anderen Branchen auch handelt es sich in
der Regel um Foren für Information und Konsultation über
transnationale Fragen. Bei einigen Gelegenheiten waren Europäische
Betriebsräte der Automobilindustrie jedoch
Vorreiter: so bei Gerichtsverfahren im Zusammenhang
mit der Schließung des Renault-Werkes in Vilvoorde im Jahre 1997.
Der EBR von Ford hatte Anfang 2000 mit der Konzernspitze eine
Vereinbarung über die sozialen Folgen der Ausgründung des
Tochterunternehmens Visteon (Komponentenherstellung) für den Status
der Beschäftigten und der Arbeitnehmervertretung geschlossen. Der
EBR von General Motors begann im Jahr 2000 damit, Verhandlungen mit
der Geschäftsleitung zu führen und eine Vereinbarung über die
Auswirkungen von Umstrukturierungsplänen zu erarbeiten. In
der Automobilindustrie gibt es die meisten Initiativen zur
gewerkschaftlichen Kooperation über die EU-Grenzen hinaus. Seit
vielen Jahren organisiert der Internationale
Metallgewerkschaftsbund (IMB) Betriebsratstreffen,
in denen Arbeitnehmervertreter aus den weltweiten Niederlassungen
eines Konzerns zusammenkommen. In der Automobilindustrie sind
derzeit drei Weltbetriebsräte vom Management als
Gesprächspartner akzeptiert: Volkswagen, DaimlerChrysler und Renault
(die außereuropäischen Vertreter haben bei Renault jedoch nur
Beobachterstatus). Als erstes Unternehmen der
Automobilindustrie unterzeichnete Volkswagen im Juni 2002 eine
Erklärung zu den sozialen Rechten und den industriellen
Beziehungen mit seinem Weltbetriebsrat, DaimlerChrysler
verständigte sich im September 2002 mit seiner
Weltarbeitnehmervertretung auf Grundsätze der sozialen
Verantwortung und der EBR von General Motors (in
Fortsetzung seiner Rolle als Verhandlungspartner - siehe oben)
unterzeichnete im Oktober 2002 mit dem Management ein Dokument über
Grundsätze der sozialen
Verantwortung.
→ Download
der OriginaltexteDie Studie listet zahlreiche
Automobilhersteller und die Gründungsdaten der entsprechenden
Europäischen Betriebsräte auf. In ihr werden aber auch zahlreiche
weitere Aspekte der Arbeitsbeziehungen wie die Tarif- und
Unternehmenspolitik analysiert. Die Untersuchung umfaßt
die derzeitigen EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und vier
Beitrittsländer (Ungarn, Polen, Slowakei und Slowenien).
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6. Neue EBR-Vereinbarungen und
Rahmenabkommen
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Gründung von Europäischen
Betriebsräten bei Schmitz Cargobull, Bahlsen
und Radisson
Die Gründung von Europäischen Betriebsräten geht derzeit recht
schleppend voran. In den letzten Monaten sind nur wenige Fälle
bekanntgeworden, in denen neue EBR-Vereinbarungen unterzeichnet
wurden. Ein Beispiel ist der Hersteller von
Lkw-Anhängern Schmitz Cargobull mit Hauptsitz
im Münsterland. In den zukünftigen EBR werden die Länder
Deutschland, Großbritannien, Spanien und Litauen Delegierte
entsenden. Geregelt wurde in dieser EBR-Vereinbarung
insbesondere das Recht auf Schulungsmaßnahmen und eine
Streitschlichtung durch eine paritätisch besetzte Kommission. Im
Vorfeld dieser EBR-Verhandlungen war auch Werner Altmeyer, Mitglied
des Trainings- und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de", in enger
Abstimmung mit der IG Metall beratend tätig. Die konstituierende
Sitzung des EBR soll im Sommer 2004 stattfinden.
Auch bei Bahlsen wurde erstmals ein Vertrag
über die Einrichtung eines EBR unterzeichnet. Das Unternehmen, das
Kekse und Biskuits produziert, ist vor allem in Deutschland,
Frankreich, Italien, Polen, Österreich und Benelux vertreten. Diese
Länder werden auch Delegierte in den EBR entsenden. Die
EBR-Vereinbarung sieht ein detailliertes Verfahren zur Information
und Konsultation der Arbeitnehmervertreter vor, deren Qualifizierung
sowie die Möglichkeit, Experten hinzuzuziehen.
Im März 2004 wurde erstmals eine EBR-Vereinbarung für die
Radisson-Hotelgruppe unterzeichnet. Das Abkommen
umfaßt derzeit elf Länder und wird bald um die künftigen
EU-Länder auf zwanzig erweitert. Das Abkommen eröffnet die
Möglichkeit, Beobachter aus weiteren Nicht-EU-Ländern als Beobachter
einzuladen.
Rahmenabkommen bei Bosch und
Rheinmetall
In zwei weltweit tätigen Metallunternehmen wurden kürzlich internationale Rahmenabkommen zur
sozialen Verantwortung des Unternehmens (Code of
Conduct) unterzeichnet. In beiden Fällen spielte der
Europäische Betriebsrat eine wichtige Rolle in den
Verhandlungen.
Vor knapp zwei Jahren, so der EBR-Vorsitzende von
Bosch, Walter Bauer im Interview mit unserer
Newsletter-Redaktion, sind die Arbeitnehmervertreter an die
Konzernleitung mit der Forderung nach einem Abkommen über soziale
Verantwortung herangetreten. Anfangs wollte das Unternehmen die
Vereinbarung nur mit den betrieblichen Arbeitnehmervertretern
unterzeichnen, am Ende war auch der Internationale
Metallgewerkschaftsbund (IMB) Vertragspartner.
Die Prinzipien des Rahmenabkommens stützen
sich auf die Arbeitsstandards der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) und beinhalten die Vereinigungsfreiheit
und Kollektivverhandlungen, die Einhaltung der internationalen
Rechte des Kindes, Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz,
die Gleichbehandlung, die Integration behinderter Menschen und die
Ächtung von Zwangsarbeit. Besonders hervorzuheben ist hier die
Zuliefererklausel, nach der Zulieferbetriebe von Bosch nicht
gegen die ILO-Mindeststandards verstoßen dürfen.
Auch im Elektronikkonzern
Rheinmetall, der an weltweit zwanzig
Standorten 25.000 Menschen beschäftigt, bezieht sich das
Rahmenabkommen explizit auf die Arbeitsstandards der ILO und regelt
die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen.
Außerdem beinhaltet es das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit und
von Diskriminierung sowie Fragen der Arbeitszeit, Grundsätze der
Entlohnung, Gesundheitsschutz und Sicherheit.
Der volle Text der Rahmenabkommen
steht hier zum Download zur Verfügung: Rheinmetall
Bosch
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7. Webseite zur
Arbeitnehmerbeteiligung in der
Europäischen
Aktiengesellschaft
(SE) |
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Seit wenigen Tagen ist die Webseite www.seeurope-network.org
online, die in englischer Sprache über das Thema
Arbeitnehmerbeteiligung in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE)
informiert. Ab Oktober 2004 können Unternehmen eine solche gründen.
Mit finanzieller Unterstützung des Europäischen
Gewerkschaftsinstituts und der Hans-Böckler-Stiftung wird ein
international zusammengesetztes Netzwerk von Wissenschaftlern eine
Mischung aus Länder- und Themenexpertisen auf dieser Webseite
bereitstellen. Derzeit gibt es bereits Informationen zum Stand
der Umsetzung der SE-Gesetzgebung in nationale Gesetze, zu
nationalen Systemen der Arbeitnehmerbeteiligung in den höchsten
Unternehmensorganen sowie Arbeitspapiere, politische Stellungnahmen
und Gesetzestexte zur SE.
Die SE-Gesetzgebung sichert nicht nur die
Unterrichtungs- und Anhörungsrechte der Arbeitnehmer, sondern
ermöglicht darüber hinaus, daß Arbeitnehmer in den höchsten
Unternehmensorganen der SE repräsentiert sind. Die SE-Gesetzgebung
stellt einen historischen Kompromiss dar, durch den
Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat bzw. Verwaltungsrat zu einem
Standard wird.
Hintergründe zu diesem Thema liefert auch der
folgende Beitrag von Werner Altmeyer: Druck auf die deutsche
Mitbestimmung - Unternehmenskontrolle in der EU,
in: Mitbestimmung. Magazin der
Hans-Böckler-Stiftung, 48. Jahrgang, Heft Nr. 12/2002, S.
62-65
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Spätestens seit den 1980er Jahren befindet
sich das Konzept einer solidarischen Lohnpolitik in einer
grundlegenden Krise. Fast überall in Europa zeigt sich eine
wachsende Umverteilung zugunsten der Kapitaleinkommen, während
Lohndifferenzen zwischen den einzelnen Beschäftigtengruppen immer
mehr zunehmen. Schließlich steht auch der
Flächentarifvertrag als wichtige Stütze der
Tarifpolitik in den meisten europäischen Ländern unter Druck.
Der Autor, Mitarbeiter am Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) in der
Hans-Böckler-Stiftung, hat mit seiner Dissertation den Versuch
unternommen, die aktuellen tarifpolitischen Debatten in den Kontext
einer empirischen Grundlagenarbeit über gewerkschaftliche
Lohnpolitik zu stellen.
Ausgehend von den verschiedenen
Erklärungsansätzen zur gewerkschaftlichen Tarifpolitik zeichnet er
die lohnpolitische Entwicklung der letzten Jahrzehnte nach und
diskutiert Ansätze für eine tarifpolitische Kooperation der
europäischen Gewerkschaften. Diese beschreibt
er sowohl auf der interregionalen Ebene ("Doorn-Initiative")
als auch auf der Ebene des Europäischen Metallgewerkschaftsbundes
(EMB). → Nähere
Informationen zum Buch mit Leseprobe
Thorsten Schulten: Solidarische
Lohnpolitik in Europa.
Handbuch und CD zur
EBR-Schulung
Seit zwei Jahren läuft in der chemischen
Industrie das Projekt LIFT.COM. Ziel dieses Projektes ist es, die
Handlungskompetenz Europäischer Betriebsräte durch effektivere
Arbeitsstrukturen zu stärken und den Sozialen Dialog auf
europäischer Ebene zu verbessern. Neben der Europäische Föderation
der Bergbau-, Chemie- und Energiegewerkschaften (EMCEF) und dem
Europäischen Gewerkschaftsinstitut waren Einzelgewerkschaften
aus fünf Ländern daran beteiligt. Im Rahmen des LIFT.COM-Projekts,
dessen Sekretariat beim Vorstand der IG BCE in Hannover
angesiedelt ist, wurde ein spezielles Seminarprogramm entwickelt und
erprobt, das gemeinsam mit den Europäischen Betriebsräten von
Degussa, BP Oil, AstraZeneca und Kemira Oyj evaluiert und optimiert
worden ist. Hauptergebnis des von der EU im Rahmen des
LEONARDO-Programms geförderten Projekts ist eine CD, die ein modular
aufgebautes Trainings- und Coachingprogramm für
Europäische Betriebsräte anbietet. Zielgruppe sind gewerkschaftliche
Bildungsreferenten, denen Materialien zur EBR-Schulung in den
Bereichen Teambildung, interkulturelle Kommunikation und Kompetenz
zur Verfügung gestellt werden. Dabei geht es ebenso um die
Beschreibung von bewährten didaktischen Ansätzen als auch um die
Bereitstellung von geeigneten Präsentationsmaterialien für den
Einsatz durch Multiplikatoren. Die CD wird Anfang Mai 2004
zur Verfügung stehen und kann unter der folgenden Adresse bestellt
werden: lift.com@igbce.de.
Nähere Informationen zum Projekt: http://www.emcef.org/project/liftcomDie
Sozialbeziehungen im Bereich der EMCEF und die Unterstützung des
sozialen Dialogs durch das LIFT.COM-Projekt sind hier
beschrieben.
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9. Arbeitsschutz in
Europa
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Arbeitsschutz und
EU-Osterweiterung
Obwohl der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz
weitgehend auf der EU-Ebene einheitlich gestaltet wird, werden die
arbeitsrechtlichen Vorgaben in den einzelnen Mitgliedsländern bisher
nur unzureichend umgesetzt. Im Rahmen des Beitritts der
osteuropäischen Länder ist in jüngster Zeit eine Diskussion
entbrannt, ob das bestehende Niveau nicht sogar weiter reduziert
werden soll. Die gültigen Vorgaben werden zunehmend von den
Nationalstaaten und der EU-Verwaltung in Frage gestellt und
ökonomischen Prinzipen untergeordnet, was eine weitere Einschränkung
des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zur Folge haben wird. Um
innerhalb der EU gegenüber den Beitrittsländern konkurrenzfähig zu
bleiben - so die Forderung -, sollen die in Westeuropa bestehenden
sozialen Standards im Arbeits- und Gesundheitsschutz reduziert
werden.
Wir dokumentieren hier eine Grundsatzrede, die der
Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) John
Monks kürzlich auf einer gemeinsamen Tagung des EGB und des
Europäischen Technikbüros der Gewerkschaften hielt. Er plädiert
dafür, die Realität dem anspruchsvollen Gesetzeswerk anzupassen und
nicht den umgekehrten Weg zu gehen.
"Sicher Bauen!" -
Europäischer Wettbewerb sucht Beispiele guter Lösungen im
Bauwesen
 Die Europäische Woche für Sicherheit und Gesundheit bei der
Arbeit findet in diesem Jahr unter dem Motto "Sicher bauen!" statt.
Der Startschuß fällt am 30. April 2004. Unternehmen und
Organisationen können an dem Wettbewerb European Good
Practice Award teilnehmen, der im Rahmen der
Informationskampagne läuft. Gesucht werden herausragende und
innovative Beiträge zur Prävention von Gefährdungen für Arbeitnehmer
bei Bautätigkeiten.
Die Beiträge sollen ein gutes
Arbeitsschutzmanagement als integrierten Bestandteil eines
Unternehmens widerspiegeln und insbesondere die effektive Nutzung
von Gefährdungsbeurteilungen sowie die Umsetzung der daraus
gewonnenen Erkenntnisse deutlich machen. Der Wettbewerb wird
zunächst auf nationaler Ebene und später auf europäischer Ebene
ausgetragen. Im November 2004 werden die europäischen Preise in
Bilbao übergeben.
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10. Trainings- und Beratungsnetz: Aus
unserer Arbeit
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Seit einigen Jahren werden Nachwuchssekretäre der IG Metall in einem sogenannten Trainee-Programm ausgebildet.
Dabei wechseln sich theoretische Wissensvermittlung in Seminarphasen
mit Praxiseinsätzen in relevanten Arbeitsfeldern ab. Im März 2004
fand in der Bildungsstätte Bad Orb eine Seminarwoche zu europäischen
Themen statt, in der sich die Trainees neben der
gewerkschaftlichen Bedeutung der europäischen Institutionen
auch mit den Arbeitsbeziehungen anderer Länder und mit der
Tätigkeit der IG Metall im Bereich der Europäischen
Betriebsräte beschäftigten. Wir dokumentieren hier aus diesem
Seminar eine Präsentation von Werner Altmeyer vom Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" über
Belegschaftsvertretungen in
Europa. → Download
der Präsentation
Europäische Solidarität:
Beispiele positiver Arbeit Europäischer
Betriebsräte
In zahlreichen Forschungsarbeiten ist
in den letzten Jahren die praktische Arbeit Europäischer
Betriebsräte untersucht worden. Im deutschsprachigen Raum bisher
wenig bekannt ist eine Studie, die von spanischen, französischen,
niederländischen und englischen Partnern vor etwas mehr als einem
Jahr publiziert wurde. Reingard Zimmer, Mitglied des Trainings- und
Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de", hat die Fallbeispiele über
Restrukturierungen und die Tätigkeit des EBR in Unternehmen wie
Unilever, Schlumberger, Otis, Panasonic, Ford, Valeo und General
Motors für das deutschsprachige Publikum aufgearbeitet und in der
Zeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb (AiB) publiziert. Ihr
Resümee: Sofern sich der EBR nicht nur pflichtgemäß einmal im Jahr
unterrichten und anhören lässt, sondern an einer europäischen
Vernetzung arbeitet, ist nicht nur eine europaweite Solidarität in
Krisenfällen möglich, sondern auch das Entwickeln europäischer
Strategien.
Die vollständige Studie kann in den Sprachen
Englisch, Französisch und Spanisch auf der Webseite der
spanischen Gewerkschaft CC.OO. heruntergeladen werden:
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11. Aktuelle
Seminartermine
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Wir bieten folgende Seminare - zum Teil
in Kooperation mit verschiedenen Bildungsträgern - an:
Betriebsratstätigkeit in Europa
- Der Euro-Betriebsrat (EBR) Rechtliche Grundlagen -
Errichtung - Interkulturelle Kommunikation 25. - 30.04.2004 in
Brüssel (noch wenige Plätze frei
!!)
19. - 24.09.2004 in Brüssel
Die praktische
Arbeit Europäischer Betriebsräte Workshop für den
Organisationsbereich der Gewerkschaft ver.di 20. - 22.10.2004 in
Walsrode
Sprachkurs Englisch für
Betriebsratsmitglieder
08. - 12.11.2004 in
Hannover
weitere Infos zum
Sprachkurs
Alle Seminare und der
Sprachkurs finden auf der Grundlage von § 37,6 BetrVG statt.
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Die EBR-News werden herausgegeben
von:
Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" GbR
Mitarbeiter/innen dieser Ausgabe:
Werner Altmeyer, Kathleen Kollewe, Sascha
Stockhausen, Reingard Zimmer
Verteiler: 1.626 Empfänger
Wir freuen uns über Anregungen zu
diesem Newsletter und über Berichte aus Ihrem EBR.
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